Thema: Sport 01/12. FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein

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1 G Anwalt der Anwälte 01/12 FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein Thema: Sport Teamplayer oder Einzelkämpfer Sport ist Mord Abseits für Juristen Krisenhaftes Europa bei Nacht Coaching für Mandanten forum Junge Anwaltschaft w w w. d a v f o r u m. d e

2 Editorial Für die eigene Anwaltskanzlei gibt es viele gute Gründe. Und einen guten Weg. Als Kanzleigründer setzen Sie zu Recht auf DATEV. Denn schon ab 24,50 Euro im Monat erhalten Sie das professionelle Kanzleisystem DATEV Anwalt classic pro sowie wertvolle Dienstleistungen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Mehr Infos unter Tel Wer schön ist, verdient auch mehr oder doch nicht? Gestehen wir s uns doch ein. Sind wir nicht alle ein wenig eitel, wenn wir morgens im Eva- be - zie hungsweise Adamskostüm aus der Dusche steigen und im Spiegel begutachten, was uns so mitgegeben wurde Waschbrettbauch hier, kräf tiger Bizeps dort und straffe Brust da? Nun bietet die Realität nicht immer das, was vor Gericht mit cleveren Argumenten erstritten werden kann. Und, nein, das Spieglein an der Wand liefert keinesfalls ein Zerrbild der honigsüßen Wahrheit, um uns bereits vor dem Gang in die zweite Instanz mit einer Abweisung in Sachen Selbstbewusstsein zu be - scheiden. Gute Körper, wenn das ein Ziel wäre, gibt es nicht zum Nulltarif. Schwitzen auf Komman do in Fitnessbuden, Rennen um die Wette, im Kreis oder hinter einem Ball stehen im Verdacht, Männlich- oder Weiblichkeitsattributen auf die Sprünge zu helfen. Wer ganz hoch hinaus will und das gilt in der Anwaltschaft genauso wie in anderen Bereichen des Dank Facebook veröffentlichten Lebens der macht auf fit und durchtrainiert. Denn, so könnte man meinen, bringen eine bessere Fitness bessere Mandate und ein frischeres Aussehen höhere Hono rare. Schon die FAZ wagte sich in einer Veröffentlichung vor zwei Jahren an die These, dass Schöne besser verdienten und obendrein besser verhandeln könnten. Was nach ziemlich diffuser Hobbypsychologie klingt, scheint in der ernsten Wissenschaft längst erkannt. Das Phänomen des Einflusses von Aussehen auf die Arbeitswelt spielt eine nicht zu unterschät - zende Rolle, obgleich kaum quantifizierbar ist, wie deutlich. Tief durchatmen dürfen an dieser Stelle alle AdVoice-Leserinnen und -Leser, weil sie sich nun nicht mehr schlecht fühlen müssen, wenn sie höchst ausnahmsweise nicht zu den göttlichen Körperbesitzern zählen. Wir wissen doch, dass es ausschließlich auf die inneren Werte ankommt. Körperkult ist so was von megagestern. Wirklich? Glaubt man einer 2011 veröffentlichten Studie des US-amerikanischen National Institute of Health, bewegen sich Bürohengste und- stuten im Ver - gleich zu körperlich arbeitenden Menschen tat - sächlich zu wenig. Ein Kult am Körper lässt sich mit einmal pro Woche auf dem Laufband wahrlich nicht installieren. Wir Deutschen gelten trotz Bun - desliga und Biathlon-WM im internationalen Wett - streit eher als Sportmuffel. AdVoice stellt sich diesen unbequemen Fakten, deckt auf und klagt seine eigene Leserschaft an. Wir müssen uns mehr bewegen, damit wir mehr bewegen können, so das Credo. Daher ist Sport diesmal der zentrale Aufhänger, aus vielen Blick - winkeln betrachtet, rechtlich, motivierend, prak - tisch und gut. Warum Sport Mord sein soll, der Antidoping-Kampf Torwartlegenden Kopfzer brechen bereitet und es Sportwetten juristisch in sich haben, ist spätestens nach Lektüre der ersten AdVoice-Ausgabe des laufenden Jahres beant wor - tet. Für das Sammeln neuer Erkenntnisse und das Auspro bieren neuer Sportarten wünscht das ge - samte Redaktionsteam allen Leserinnen und Lesern viel Freude. Euer RA Patrick Ruppert AdVoice Redaktionsteam Tobias Sommer, Berlin Rechtsanwalt Chefredakteur Patrick Ruppert, Köln Rechtsanwalt Redaktion und Autor Matthias Dantlgraber, Berlin Ass. iur. Redaktion und Autor Stefanie Salzmann, Eschwege Journalistin Zentralredaktion Jens Jenau Rechtsanwalt Schloß Holte-Stukenbrock Bücherforum Andrea Vollmer, Berlin Fotografin und Bildredaktion 1

3 Inhalt Inhalt Thema: Sport Magazin Euer FORUM Bücherforum Sport Support Teamplayer oder Einzelkämpfer Die Liebe zum Ball Anwaltliche Kernsportarten auf dem DAT Bewegende Beweggründe Warum Juristen Sport treiben Maradona und die Hand Gottes Sportrechtler zu Hause in der Welt des Sports Immer der Erste Spezialist und Generalist: Thomas Summerer Abseits Eine juristische Aufarbeitung der Abseitsregel Juristenkicks Auf dem Platz sind alle gleich Richtig Sporteln Der Organismus braucht einen Reiz Kein Glücksspiel im Netz Sportwettenmonopol mit EU-Recht unvereinbar Unabhängigkeit dank Verbandsferne Das Sportschiedsgericht in Köln Kein dubio pro reo für Pechstein Spitzensportlerin kämpft gegen Dopingvorwurf Sport ist Mord!? Eine zeitgenössische Auseinandersetzung Spitzensport und Jura Der Hexer Andreas Thiel plädiert für sauberen Sport Recht im Film Berlinale 2012 Klischeeanwälte auf internationalem Parkett Feierabendland Film über ein krisenhaftes Europa bei Nacht Marsch durch die Behörden Eine öffentlich-rechtliche Karriere Das Gericht des Monats Amtsgericht Landau Coaching, Teil 1 Mandanten auf die Sprünge helfen Attentat von Dachau Tod eines Staatsanwaltes Plumpes Blog-Marketing Verfügung gegen Online-Schleichwerbung Recht, Integration, Engagement Die Union Deutsch-Türkischer Juristen Tatbestandsberichtigung Eine Haftungsfalle Großkanzleianwalt klagt Überstunden ein Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag Kurze Geschichte der Anwaltschaft Zwischen 1800 und 1933 Pflichtverletzung des Vorgängers Haftung des Kanzleiübernehmers News Vorteile der FORUMs-Mitgliedschaft Leben und Arbeiten ein Dilemma DAV-Forum zu Familie und Beruf Syndikusanwälte vs. Rentenversicherung Zur Praxis der Sozialgerichte Gut Holz! Recht aus Goethes Faust DAT für Einsteiger Termine Regionalbeauftragte gesucht FORUM regional Neue Regionalbeauftragte für _LG-Bezirk Aschaffenburg _LG-Bezirk Bochum _LG-Bezirk Dortmund FORUM international Neue Länderbeauftragte für _Thailand 57 RVG + Anwaltliches Werberecht Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Das ABC der Kostenerstattung 2012 Formularhandbuch des FA Mietund Wohneigentumsrecht Mietrecht Schmidt-Futterer Gesellschaftsrecht Prozesse in Verwaltungssachen Vermögensabschöpfung im Strafund Ordnungswidrigkeitsverfahren Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens Zivilprozess Hamburger Kommentar Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht/Medienrecht Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Handbuch FA Transport- und Speditionsrecht Perfekte Kleidung fördert die Karriere Info + Service Autorenverzeichnis Das letzte Wort... ist vom Teufel Impressum 2 Fotos Inhaltsverzeichnis v.l.n.r.: daniel stricker_pixelio.de / Thommy Weiss_pixelio.de / Nikolaus Geyrhalter Filmproduktion / jens hasler_pixelio.de / Svenja L Harten_pong 3

4 Thema Thema Sport Support Teamplayer oder Einzelkämpfer - welche Sportart passt zu welchem Typ Sportliche Betätigung ist für alle da, müsste man meinen. Nutzen die Deutschen tatsächlich die vielen Möglichkeiten individueller Bewe - gungsangebote? Die Antwort liefern diverse Un - tersuchungen und Studien. Einhellig kommen sie zum Ergebnis: Die Bundesbürger gehören eher zur bequemen Sorte, will sagen, weniger als Denken scheint die Physis eindeutig zu verdrängen. Schade eigentlich, denkt man an viele Errungen - schaften wie Olympiastützpunkte und sonstige Sportfördereinrichtungen innerhalb der Republik. Brainwork ist auch des Juristen Handwerkszeug. Den ganzen Tag aber auf seinen vier Buchstaben zu sitzen, in die Röhre zu starren und Kom mentare beinah schon nebenbei private Verpflichtungen nach der Arbeit ihr Recht einfordern? Und dann die Qual der Wahl. Welche Sportart passt zu welchem Typ? AdVoice versteht sich einmal mehr als Ser - vice heft und Ratgeber und hilft dem interessierten Leser im Überangebot an Sportaktivitäten den Überblick zu behalten. ein Drittel tendiert zu regelmäßiger körper licher zu wälzen, verlangt geradezu nach körper- Ertüchtigung. Der Rest hält es lieber mit dem lichem Ausgleich. Ärzte und Krankenkassen weisen Sport vom Fernsehsessel aus. Das mag bei nie - immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, neben Team-Sportarten mandem ernstlich Stirnrunzeln hervorrufen, kommen doch schließlich die schnellsten und aus- Bewegung nicht zu vernachlässigen. Doch was tun, Klingt banal und ist es möglicherweise auch. Wer einer gesunden und ausgewogenen Ernährung die oder lieber joggend seine Runden drehn... dauernsten Sportler, so etwa Marathonläufer, nicht aus dem Land von Goethe und Schiller. wenn der Kanzleialltag voll durchgetaktet ist, Mandatsübernahmen gern zur Unzeit zuschlagen und sich in der Sportmannschaft unterordnen kann, seine Rolle ernst nimmt und ausfüllt, der bringt es auch in der Gruppe am Arbeitsplatz zu etwas, ist Team-Player. Gemeinsam zu siegen, erfahren viele bereits im Grundschulalter, wenn Eltern sie zwangs- fessionellem Training und einer ernsten Berufs - Samstags auf dem Rasen kicken, beim Basketball der Größte sein... weise in den Sportverein stecken. FUSSBALL König Fußball ist überhaupt der Mannschaftssport. Er wird bereits auf Pausenhöfen mit Dosen, Plas - tikflaschen und Tennisbällen phrenetisch abge - feiert und in Gedenken an die großen Stars aus der ersten Liga trainiert. Dribbeln und Passen oder eben sich egomanisch Totfummeln (selbst austricksen) gehören zu den frühen Sporterfahrungen, die so - zial prägend sind. Auf dem Ascheplatz und spä ter Rasen werden Bünde fürs Leben beschworen, Siege und Niederlagen durchlebt, wird von einer Ent de - ckung durch Talent-Scouts geträumt, die mit pro - karriere kokettieren. Aus dem einstigen Arbeiter - sport ist längst eine salonfähige Beschäftigung geworden, die gerade in Akademikerkreisen beson - ders beliebt ist, so übrigens auch bei Juristen. Und das Schöne ist, Kicken verbindet über alle Klassen - unterschiede hinweg. Denn so ist es völlig neben - sächlich, wer gib ab oder schieß schreit. Ver stehen tun das ohnehin alle, auch wenn der Schiri im wahrsten Sinne ne Pfeife ist. PRO Fußball ist vergleichsweise schnell erlernbar. Intel - lektuelle Überanspruchung Fehlanzeige. Dreier - kette, Vierkette, und das war's dann auch fast, wäre da nicht diese Abseitsregel, passiv und aktiv, an die sich aber eh kein Hobbykicker hält. Wer tagsüber an komplexen Schriftsätzen feilt, der kann abends getrost den Kopf zumachen und loskicken. CONTRA Fußball zieht nicht nur Filigrantechniker an. Grobschlächtigkeit und rüde Fouls wohnen dem Kick einfach inne. Besonders in tiefen Ligen, in denen sich Thekenmannschaften gegenüberstehen, besteht ein veritables Verletzungsrisiko. Des Weiteren gilt es im Hinterkopf zu halten, dass so manch Ehe nach einem El-Arenal-Trip mit der Mannschaft vor dem Scheidungsrichter endete. BASKETBALL Dank dem Deutschen NBA-Star Dirk Nowitzki gilt Basketball in Deutschland etwas. Basketball ist ra - sant, ziemlich komplex und tech nisch schwierig. Erfolgserlebnisse stellen sich zu meist erst nach et - lichen Trainingsstunden ein. Da für ist es ein beson - deres Hochgefühl, wenn einem die Cheer lea der und die Zuschauer zurufen, wenn man den dritten Drei - punktwurf in Folge für sein Team versenken konnte. PRO BasketballerInnen sehen gut aus, sind schlauer und haben den elegantesten Ballsport, denken sie selbst über sich unwesentlich arrogant. Bereits mit fünf ist man ein Team, zu zehnt ein Match, und ein einhalb Stunden Korbjagd machen körperlich richtig fit. Besonders im mixed (Männer und Frauen) bringt Basketball eine Menge Spaß. CONTRA Gute Korbanlagen außerhalb von Schulgebäuden sind Mangelware. Anders als in den USA, wo Bas - ketball ein Breitensport für jedermann ist, funktio - niert Basketball in Deutschland in der Regel nur organisiert in Hallen mit festen Trainingszeiten und Vereinsbeitrag. Flexible Arbeitszeiten, zuweilen in Einpersonenkanzleien erforderlich, beißen sich grundsätzlich mit regelmäßigem Trainingsenga - gement. HANDBALL Rustikal zulangen und als Kreisläufer durch den Abwehrriegel erfolgreich zum Torwurf zu kom - men, sind die Reize des rasanten Hallensports. Anders als Basketball ist Handball schon seit vielen Jahr zehn ten ungebrochen populär. Wer oben mitspie len will, der muss mit seiner Masse dagegen halten wollen und obendrein flink wie ein Wiesel sein. Einer der berühmtesten Torhüter der Deut - schen Handballgeschichte ist übrigens der Kölner Rechtsanwalt An dreas Thiel, von seinen Fans ge - nannt: der Hexer PRO Schweißtreibender geht s nimmer, denn alles was ein Körper zu bieten hat, gehört beim Handball in die Waagschale. Die Spielzüge können mitunter ähnlich wie beim Basketball sehr komplex sein und verblüffen im Abschluss nicht selten die Zuschauer. CONTRA Handball gehört nicht umsonst zu den besonders verletzungsintensiven Hallensportarten. Wer es nicht so mit Hämatomen hat, sollte sich etwas anderes aussuchen. VOLLEYBALL Es sieht schon elegant aus, wenn ein hochge pritsch - ter Volleyball von einem an das Netz heran flie - genden Spieler in das gegnerische Feld geschmettert wird. Spektakuläre Flugbagger kurz vor der Auslinie sind Motivation für Spieler und Highlight für die Zuschauer. Fingerspitzengefühl im wahrsten Sinne des Wortes machen den feinen Unterschied aus, ob es in der Tabelle nach oben oder unten geht. PRO Volleyballgruppen gibt es aller Orten, in allen Spiel - stärken. Die Teams sind tendenziell akademisch geprägt. Entsprechend unauffällig können sich AnwältInnen dort bewegen, ohne gleich als universelle Anlaufstelle für juristische Probleme geoutet zu werden. CONTRA Gute Technik beugt Verletzungen vor. Fingerstau - chungen sind beim Volleyball leider an der Tages - ordnung, wenn die richtige Technik, besonders die des Pritschens, nicht intensiv geschult wird. Wer selbst viel tippen muss, sollte sich überlegen, ob Volleyball die richtige Sportart ist. EISHOCKEY Zweifelsohne ist Eishockey die schnellste Mann - schaftssportart unter den hier aufgezählten. Mit bis zu 170 Sachen fliegt ein Puck nach einem harten Schlagschuss durch die Luft. Daraus wird klar, dass 4 Fotos Seite 4 v.o.l.n.r.u.: Kurt Michel_pixelio.de / RainerSturm_pixelio.de / tokamuwi_pixelio.de Fotos Seite 5 v.l.n.r.: Petra Bork_pixelio.de / RainerSturm_pixelio.de 5

5 Thema Thema sich zum gepflegten Match verabreden oder beim Golfen ein paar Fälle besprechen... es zwingend erforderlich ist, sich mit voller Schutz - montur aufs Eis zu bewegen. Früh übt sich, was ein guter Schlittschuhläufer werden will. Weil in Deutsch land Eishallen zwar vorhanden, aber nicht überüppig verteilt sind, werden die Superstars wohl auch die nächsten Jahre weiterhin aus Russland, Kanada, Schweden und Finnland kommen dort gehört Eishockey zu den National sportarten. PRO Eishockey fordert den ganzen Körper und auch den Geist ideal, um nervtötende Mandate für den Rest des Spiels zu vergessen. CONTRA Ein häufiges und hartes Training ist notwendig. Denn Schnelligkeit allein macht noch keinen guten Spieler aus. Gute Lauf- und Stocktechnik und vor allen Dingen Übersicht sind zwingende Voraus - setzungen, um überhaupt einen Blumentopf auf dem Eis zu gewinnen. Apropos Eis, ohne dieses geht es nimmer. Und wer das Eis ausnahmsweise ent behren kann, der kann es mit Rollhockey im Sommer versuchen. Individualsportarten Der Name sagt es bereits. Sich selbst am nächsten sein, dann Sport treiben, wenn man bereit ist, Zeit hat, ohne sich anderen anpassen zu müssen. Oft - mals ist es die einzige Chance, innerhalb eines anspruchsvollen Bürolebens zu ausreichend Bewe - gung zu gelangen. FITNESS Ein Gros der BürokämpferInnen treibt es eher auf den Stepper als auf den Waldweg zum Jogging. Fit - ness-first, Homes Place und McFit, um nur eini ge bekannte Unternehmen zu nennen, buhlen um die Gunst ihrer Kunden. Ob individuell abgestimmtes Muskeltraining, Gewichtsabnehm- oder Aus dauer - programme, für jeden ist da etwas dabei. PRO Alles unter einem Dach zu haben, trainieren, zu welcher Uhrzeit man will, und zwar unter den Au - gen von Instruktoren, macht das Fitness-Studio für viele Volljuristen zur einzig wahren Alternative. Und welcher Turnverein bietet täglich Kurse in Yoga, Pilates und Spinning zusätzlich mit Schwimm bad und Wellnessbereich an? Positiver Zusatzeffekt: Fit - ness-studios sind echte Kontaktbörsen für ein same Paragraphenherzen. CONTRA Das zumeist üppige Angebot der Fitness-Studios hat seinen Preis. Die Jahresgebühr kann bei bis zu Euro liegen, was teilweise die Mitglieds - gebühr mancher Golfclubs übersteigt. Vertrackt kann zudem das Vertragswerk sein, wenn es um die Beendigung der Mitgliedschaft geht. Einige Rechts - an waltskolleginnen werden das aus ihrer beruf - lichen Praxis längst wissen. LAUFEN Runter vom Sofa, rein in die Joggingschuhe und losgerannt! Gewiss ist das Laufen die Sportart, die von vielen in erster Linie mit der Überwindung des inneren Schweinehundes in Verbindung gebracht wird. Das verwundert, sind die Voraussetzungen gemessen an anderen Betätigungen äußerst ge - ring. Mag sein, dass dem Jogging mit der aufgekommenen Fitness-Welle der Glamour abhanden gekommen ist. Auch die Nähe zum ausgeprägten Langlauf mag Ungeübte gleich direkt verschrecken. Wer jedoch besagten Schweinehund im Griff hat, wird mit Glückshormonen belohnt. PRO Laufen ist jederzeit und überall möglich, wenn man sich nicht gerade ein in der Woche für Spazier - gänger gesperrtes Militärgelände ausgeguckt hat. Die frische Luft, der Singen der Vögel und das Rauschen der Blätter im Wind bringen das gewisse Etwas in der Alltagsentspannung, und das in dem Tempo, das einem liegt. CONTRA Wer Gelenk- und Rückenprobleme hat, muss beim Jogging achtgeben. Weicher Waldboden ist hartem Beton in jedem Fall vorzuziehen. Bei der richtigen Schuhwahl sollte im Zweifel fachkundiger Rat hinzugezogen werden, um Schäden vorzubeugen. GOLF / TENNIS / SKI Die drei Sportarten in einem Atemzug zu nennen, erscheint unsachgerecht? Nicht ganz, gehörten diese zu den typischen Renommiersportarten des letzten Jahrhunderts. Die Besserverdiener alter Schule ermöglichten ihren Kindern Tennis unter - richt, während sie selbst die kleine Kugel auf einem 18-Loch-Kurs jagten bzw. suchten. Und Ski fuhr man mit der ganzen Familie irgendwo in den Schweizer oder Österreichischen Alpen. Das rein Elitäre ist inzwischen passé. Auch Golf- und Tennisclubs bemerkten Mitgliederschwund und mussten sich einem breiten Publikum öffnen. Längst steht Golfen nicht mehr nur für Big Business und Ski für Aspen oder St. Moritz Jetset. Tennis wird allen Bevölkerungsteilen zu erschwinglichen Preisen angeboten, und an vielen Sportinternaten wird Tennisnachwuchs besonders gefördert. PRO Gerade Golf erlebte in den letzten fünf Jahren einen erheblichen Boom. Als Präzisionssport verlangt er hohe mentale Stärke. Das Gefühl, einen Golfball optimal getroffen zu haben, ist unbeschreiblich. Viele Golfplätze sind landschaftlich reizvoll angelegt und lassen die Seele baumeln. Skifahren ist rasant und vermittelt wie kaum ein anderer Sport einen unmittelbaren Eindruck hoher Geschwindigkeit. Große Bögen im Carving-Stil zu ziehen ist eine Wonne. Und schließlich vereint Tennis einen Mix aus enormer Körperbeherrschung, Antriebsstärke und Spielwitz. CONTRA Golf spielen heißt Demut lernen. Bis ein halbwegs wiederholbarer Golfschwung sitzt, der auch nach Schwung und nicht Holzhacken aussieht, vergehen üblicherweise etliche Stunden mit einem profes - sionellen Golflehrer. Geduld ist gefragt. Ähnliches gilt für die Beherrschung etwa des Aufschlags beim Tennis. Skifahren ist für Alpenbewohner Alltag, für alle anderen nie mehr als ein Feriensport. Cool Sports Anders sein, cooler sein als der wabernde Main - stream, ist das Ziel der Exotensportler. Sie gehen für ihren Freizeitspaß oft unbequeme Wege, ver - zichten auf anheimelnde Wellnessoasen, und lassen Konventionen sowie Regeln außen vor. Manchmal werden sie eins mit der Natur, weil es ohne sie nicht geht. Sie pfeifen darauf, was andere denken, selbst wenn andere sie uncool finden. KLETTERN Die Tage von Klettern als Exotensport dürften ge - zählt sein. In der Beliebtheit hat die ursprünglich nur Naturburschen überlassene Sportart stark zu - ge legt. Davon künden neue Kletterhallen, die be - sonders in den Großstädten wie Pilze aus dem Boden schießen. Finger- und Unterarmkraft, Körper spannung und der Wille, die Wand unbedingt zu erklimmen, machen die Faszination des Kletterns aus. Inzwischen klettern auch etliche Rechtsan wäl - te, so auch der Autor dieses Beitrags. PRO Leichte Routen klappen auf Anhieb bei nahezu je - dem. Der Spaßfaktor ist extrem hoch. Die Über - windung des inneren Schweinehundes sucht man eher vergebens. Wer es nicht so hoch mag, der geht zum Bouldern. Das ist Klettern ohne Seilsicherung auf Absprunghöhe. CONTRA Zum Klettern braucht man einen Partner zum Sichern. Wenn der spontan nicht kann, droht die Betätigung spontan auszufallen. Dem kann mit einer per informierten Klettergemeinschaft abgeholfen werden. MOUNTAINBIKE Man muss nicht gleich Rennen fahren, um mit einem Mountainbike sportlich unterwegs zu sein. Ganz gleich ob Single-Trail, Alpenquerung oder Downhillparkour, mit grobstolligen 26ern durch das Gelände zu fahren, zu springen, macht den Kopf garantiert frei. PRO Natur pur, cooles Rad, cooler Typ, immer, jederzeit und überall, sofern nicht verboten. CONTRA Ein gescheites MTB ist für unter Euro regu - lärer Preis nicht zu haben. Stürze können ohne die geeignete Schutzausrüstung zu schwerwiegenden Verletzungen führen. TANZEN In der Erinnerung ehemaliger Tanzschüler war es mehr eine Pflichtveranstaltung, die als Teen aber den Vorteil hatte, dass man sich offiziell dem unbekannten anderen Geschlecht nähern durfte. An Sport dachte da wohl niemand. Tanz ist aber ernst zu nehmende Sportart. Standard, Latein hierzulande besonders beliebt sind Salsa und Tango bringen den Puls ordentlich in Wallung und nicht nur den. Um auf Juristenbällen eine gute Figur zu machen, könnte es sich lohnen, verloren geglaubte Kenntnisse im Rück-Platz-Wechselschritt wieder aufzufrischen. Tanzen ist cool, nicht nur im Club. PRO Tanzen belebt, hält jung und bringt Menschen unweigerlich zusammen. Manchmal erwächst eine Beziehung fürs Leben daraus. CONTRA Wer Tanzen will, der benötigt einen Tanzpartner, was schüchterne Menschen vor vermeintlich unlösbare Probleme stellt. Mit ein wenig Mut ist diese Hürde aber überwindbar. Der Austausch mit Mandanten funktioniert ja auch. Wer 2012 zu seinem sportiven Jahr erklärt hat, der weiß spätestens nach Lektüre dieses Beitrags, was Sache ist. Auf, auf, Bewegung! Es gibt viel zu tun, geh es an! oder im Studio schwitzen. RA Patrick Ruppert, Köln A N Z E I G E 6 Fotos Seite 6/7: RainerSturm_pixelio.de 7

6 Thema Die Liebe zum Ball Anwaltliche Kernsportarten auf dem Deutschen Anwaltstag Was auch kommt. Zählen Sie auf uns! Anwälte und Anwältinnen werden häufig mit einer ganz bestimmten Sportart in Verbindung gebracht: Golf. Ob Klischee oder Lebenswirk - lich keit - in Klischees liegt jedenfalls häufig ein Funken Wahrheit. Und der Golfsport lässt sich mit dem Anwaltsdasein recht gut vereinen: Zwi schen den Abschlägen hat man ausreichend Zeit, sich mit dem zu befassen, was man als Anwalt am besten kann: Reden. Außerdem bewegt man sich in Kreisen, die einem vielleicht das ein oder andere besser dotierte Mandat verschaffen können. Der DAV trägt der Vorliebe zum Golfen schon seit Jahren Rechnung, indem am Rande des jährlichen Deutschen Anwaltstages ein traditionelles Golf - turnier veranstaltet wird (DAV-Cup 2012 Infos und Anmeldung zu dem Turnier am Rande des DAT 2012 in München unter: p Die schönste Nebensache der Welt bleibt jedoch der Fußball. Weniger gediegen und außerhalb der VIP-Lounges und Funktionärstätigkeit nicht durch - gängig geeignet zur Mandatsakquise, bleibt er aber Volkssport Nr. 1 auch bei Anwälten (die Anwäl - tinnen sollen wie überall auch dort im Kommen sein). Daher wird es auf dem Deutschen Anwaltstag in München erstmals auch ein DAV-Fußballturnier geben. Das Turnier findet statt am Samstag, den 16. Juni Mitmachen darf jede(r). Der Freizeitcharakter steht im Vordergrund. Anmelden können sich Mannschaften mit mindestens sechs Spielern. Weitere Infos unter www. anwaltstag.de. q 4 Wir haben Ihre Ziele von Anfang an im Blick. Erstklassiger Schutz für Rechtsanwälte, die Mitglied im Forum junger Anwaltschaft sind sowie günstige Einsteigerkonditionen in den ersten 5 Jahren. Firmen und Privat RA Manfred Aranowski, Berlin Mehr unter Telefon , per an Service_Junge_Anwaltschaft@hdi-gerling.de oder senden Sie uns ein Fax

7 Thema Thema Bewegende Beweggründe Mens sana in corpore jura!? Warum Juristen Sport treiben Laufen, Yoga, Segeln, American Football, Klet - tern, Golf, Wandern, Boxen Die Blitzumfrage zu ausgeübten Sportarten im juristisch ge prägten Bekanntenkreis ist hier noch lange nicht zu Ende. Über Sport ist schon viel gesagt worden. Manche betreiben ihn aktiv, andere konzentrieren sich lieber auf die Bundestrainertätigkeit am heimischen TV. Diese lieben Mannschaftssportarten, jene eher das Individuelle. Für den einen muss es exklusiv sein, während der andere lieber im Hinterhofstudio, im Dorfverein oder im VHS-Kurs schwitzt. Natürlich wissen wir alle, dass es gut ist, Sport zu treiben und wir wissen auch, dass man es übertreiben kann. Man kann sich in den Sport flüchten, man kann den Lebenspartner finden oder damit loswerden. So soll es Unternehmer geben, die mit Bewerbern auf eine wichtige Position erst mal eine Runde Tennis spielen gehen. Denn nur so das sagen jene Unternehmer jedenfalls wissen sie, ob der oder die für die Stelle überhaupt taugt. Doch nicht alle streben nach dem Kick beim Laufen. Nicht wenige wollen einfach nur in Ruhe herumsitzen, bummeln, ins Theater oder essen gehen. Übermäßige Be - wegung, so sinnvoll sie auch sein mag, gefällt ihnen eben nicht. Tatsächlich ist Sport eine sehr persönliche Angelegenheit, über die sich aber in jedem Fall zu schreiben lohnt. Zunächst sei ein kurzer Blick in die Geschichte erlaubt, um uns chronologisch dem Sport zu nä - hern. Der Begriff Sport stammt vom lateinischen Wort disportare ab und bedeutet in etwa so viel wie sich zerstreuen. Über das Französische wurde das Wort ins Englische übernommen und be zeich - nete dann ab dem 18. Jahrhundert eine spezifische, irgendwie reglementierte Form von unterschiedlichen Leibesübungen, mit denen auch Leistungs - wettkampf und Rekordprinzip ver bunden waren. Dies diente in gehobenen Kreisen tatsächlich der Zerstreuung überreich vorhandener Zeit. Darüber hinaus wurden aber auch Werte und Prinzipien vermittelt, so etwa der Ge danke des Fair Play. Kör - perliche Ertüchtigung und Wettkampfspiele ent - wickelten sich in dieser Zeit parallel in anderen Ländern zu einer allgemeinen Bewegung, in der es jedoch im Kern nicht um Zeitvertreib, sondern wie beispielsweise unter Fried rich Ludwig Turn - vater Jahn ( ) verstärkt um politische und soziale Ziele ging. Der Begriff Sport setzte sich dann aber auch in Deutschland durch. Heute werden unter Sport verschiedene Bewegungs-, Spiel- und Wettkampf formen zusammengefasst, die meist im Zusam men hang mit körperlichen Ak - ti vitäten des Menschen stehen (Wikipedia). Der Wunsch nach Zerstreuung ist heute nicht mehr für alle der vorherrschende Antrieb, denn ein Problem mit zu viel Freizeit haben die meisten Juristen vermutlich nicht. Die oben erwähnte pri - va te Blitzumfrage gibt Aufschluss darüber, was Sport gerade für Juristen so bedeutsam macht. Entspannung Alleine schon die Konzentration auf Bewegungs - abläufe und die Interaktion mit anderen Mann - schaftsmitgliedern sind eine will kommene Ablen - kung vom Büro- und Gerichts all tag. Wir lassen das verkrampfte Nachdenken über einzelne Fragen und gewinnen dadurch einen größeren Abstand. Rechts - anwältin Andrea Cornel sen aus Leverkusen be - schreibt es so: Ich boxe seit einigen Jahren. Dabei kann ich wunderbar Alltags stress abbauen und kom me dann entspannt nach Hause. Außer dem schult dieser Sport fürs Leben. Konzentration, Schnelligkeit, Ausdauer und Durch setzungsfähig - keit kann ich auch im Job gut ge brauchen. Inspiration Wir erhalten auch neue Impulse. Meist kommen die guten Ideen nicht beim Grübeln, sondern ganz woanders. Sport bewegt nicht nur unseren Körper, sondern auch unseren Geist. Denn draußen beim Laufen schießen mir oftmals neue Ideen in den Kopf. Aber auch Lasten des Alltags fühlen sich bei sportlicher Betätigung weniger gewichtig an, meint jedenfalls AdVoice-Redakteur Patrick Ruppert. Karriere Natürlich kann Sport auch die Karrieren beflügeln. Golf, Segeln oder Tennis stehen seither im Ruf, besonders gut fürs Netzwerk zu sein. Die ver bin - denden Möglichkeiten von Firmenläufen darf man aber auch nicht unterschätzen. Ein Syndikusanwalt eines großen Unternehmens sieht es so: Durch ge - meinsames Training für den Firmenlauf habe ich zwei Kollegen aus operativen Bereichen besser ken - nengelernt, mit denen die Zusammenarbeit vorher schwierig war. Danach wurde es bedeutend leichter, nicht nur für mich, sondern für die ganze Ab teilung. Das ist sogar meinem Chef positiv auf gefallen. Geselligkeit Gemeinsam was mit anderen machen und Neues entdecken auch das ist ein wichtiges Ziel. Dabei geht es vornehmlich nicht um den Karrierefaktor. Als Neuer kann man in einer fremden Stadt bei - spielsweise in Sportvereinen, Laufgruppen und in Fitness-Studios sehr gut Kontakte knüpfen. Reisen mit mehr oder weniger sportiven Anteilen er schlie - ßen ein Land oder eine Region oft auf besonders eindrückliche, zwischenmenschliche Weise. Daher ist auch das Wandern unter Juristen besonders beliebt und reicht von der Genusstour auf dem Rotweinwanderweg bis hin zur hochalpinen Tour, die eine regelmäßige und intensive Vorbereitung erfordert. Abschalten Umschalten auf etwas anderes das funktioniert dann besonders gut, wenn im Sport ein gewisser Anteil von Unberechenbarkeit enthalten ist. Das Pferd merkt sofort, wenn ich mit meinen Gedanken woanders bin, erzählt ein Juris tenfreund. Er reitet seit seiner Jugend. Ich muss mich beim Reiten auf ein anderes Lebewesen einstellen, nicht nur auf ein 'Sportgerät'. Dadurch haben Büro und Alltag für eine gewisse Zeit einfach Sendepause. Wie war damals die erste freie Fahrt ohne Stütz - räder am Fahrrad? War es nicht das Hochgefühl schlechthin? Glücksgefühle und Erfolgserlebnisse ganz grundlegender Art können im späteren Le - ben selten werden. Interessanterweise können wir sie im im Sport oft am besten wiederholen. Wer nach vielen Yogastunden endlich Shirshasana (Kopf stand) kontrolliert ausführen oder in der sit - zenden Vorwärtsbeuge den Oberkörper auf die aus-ge streckten Beine legen kann, der kennt das Paradies. Gesundheit Ach ja, Sport ist auch gesund, zumindest in Maßen betrieben. Er hilft beim Abnehmen, für den Erhalt einer guten Figur und sorgt für vitales Aussehen. Sport kann also entspannen, kann die Karriere för - dern, schlank machen beziehungsweise halten und einen auf neue Gedanken bringen. Allerdings sollte eines nicht vergessen werden. Es muss nämlich Spaß machen, denn ohne hält man es nicht lange durch. Ein Topargument, warum wir Sport treiben, ist daher: Einfach nur Spaß haben. RAin Esther-Maria Roos, Köln Es gibt unzählige sportliche Möglichkeiten für körperlichen und seelischen Ausgleich zum Anwaltsjob. Manche sorgen für körperliche Kondition, andere für Entspannung, und einige wollen einfach nur biem Abschalten helfen. Fotos v.l.n.r.: RainerSturm_pixelio.de / Petra Bork_pixelio.de / Johannes Schatzler_pixelio.de 10 11

8 Thema Thema Maradona und die Hand Gottes Ein echter Sportrechtler muss sich in der Welt des Sports wohlfühlen In der großen Welt des Sports spielen Recht und Rechte eine immer größere Rolle. Ich habe einen Tagtraum. Ich stelle mir vor, ich sei der führende Rechtsanwalt im Bereich des Sportrechts. An jedem Wochenende bin ich in einem anderen Stadion der Welt. Ich führe Ver - handlungen mit Vereinen und Spielern über Mil - lionenablösesummen. Vertragsabschlüsse häng en am seidenen Faden. Ein Wechsel des Spielers kann an kleinen Dingen scheitern. Es liegt an mir, das Ruder rumzureißen und den Erfolg für das Team, für die Nationalmannschaft, ja gar für eine ganze Nation zu sichern. Ich wache auf, der Traum rückt in weite Ferne und ich schaue zu - rück in meine vor mir aufgeschlagene Akte. Ich lese: Antrag auf einstweilige Verfügung zur Ent - fernung des Baumüberhangs. Ich muss gähnen. Ich bin wohl tatsächlich wieder in der Wirk lich - keit angekommen. Kern des Sportrechts Doch entspricht meine Vorstellung des Rechts an - walts in meinem Traum der Wirklichkeit? Was ist überhaupt das Sportrecht und, was macht ein Rechts anwalt, der sich auf das Sportrecht spezia - lisiert hat? Um diese Fragen beantworten zu können, muss man sich vor Augen führen, dass ein großer Teil der Be - völkerung bereits mindestens einmal wenn auch zum Teil unbewusst mit dem Bereich des Sport - rechts in Kontakt gekommen ist. Ein einfaches Beispiel hierfür ist die erste Annäherung an einen Sportverein, indem man dort offizielles Mitglied wird (Verbands- und Vereinsrecht). Oder der obliga - torische Hinterhof-Kick, bei dem ein Spieler auf - Foto: Verena N._pixelio.de grund eines rüden Einsteigens des Gegenspielers eine Verletzung davonträgt (Schadensersatz- und Versicherungsrecht). Bis hin zu Erfahrungen mit den professionellen Strukturen und Rechtsbezie hungen des Sports, indem man beispielsweise als Sponsor (Vertragsrecht und gewerblicher Rechts schutz), Repräsentant eines Vereins (Gesellschafts recht) oder Lizenzsportler (Verbands-, Vereins- und Ar - beits recht) fungiert. Diese Omnipräsenz des Sports in allen Lebensabschnitten macht ihn zu einem gro ßen Mehrwert für das Zusammenleben der Menschen. Er ist ein wirtschaftliches, globales so - wie gesellschaftliches Phänomen, auf das nicht mehr verzichtet werden kann. 1 Das Sportrecht ist ein Potpourri verschiedenster Teilbereiche des nationalen und internationalen Rechts. Es stellt keinen separaten oder abge - schlossenen Teil der Rechtsordnung dar. Der rote Faden zieht sich durch alle Bereiche des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts. Das Sportrecht treibt die Wechselwirkungen zwischen den ver - schiedenen Rechtsgebieten im positiven Sinne auf die Spitze. Daher müssen sich Rechtsanwälte, die sich in diesem Gebiet tummeln wollen, ent - weder stark spezialisieren oder ein juristischer Tau - send sassa sein. Rechtsberatung im Sport Die meisten Rechtsanwälte, die ihr Hauptaugen - merk auf die Beratung von Mandanten aus dem Sportbereich legen, verdienen ihre Brötchen mal kleinere, mal größere im Arbeits-, Vermarktungsund Gesellschaftsrecht. Dazu kommt die Vertre - tung von Sportlern und Vereinen vor Sportschiedssowie staatlichen Gerichten. Dabei nehmen Man - date aufgrund von Dopingverstößen, wie sie bei - spielsweise im Fahrradsport permanent auftreten, eine sehr große Rolle ein. Bei diesen Verfahren, die häufig bis zum internationalen Sportschieds ge - richtshof in Lausanne (CAS) gehen, lernt ein Rechts - anwalt die Besonderheiten der eigens gegebenen Sportgerichtsbarkeit kennen. Diese Fälle sind auch meistens die medienwirksamsten Mandate, wie man beispielsweise an den Verfahren gegen Jan Ulrich, Claudia Pechstein, Alberto Contador, Lance Armstrong etc. sieht. Dabei liegt eine wichtige Aufgabe des Rechtsanwalts darin, den Mandanten von den Medien abzuschirmen oder ihn durch ge - zielte, zugelassene Berichterstattung positiv er - scheinen zu lassen. Ich erinnere mich noch an den Auftritt von Jan Ulrich bei Reinhold Beckmann im Jahre In der Retrospektive hätte der Rechts - anwalt diesen Auftritt wahrscheinlich besser ver - hindern sollen, da sich Jan Ulrich selbst in ein schlechtes Licht rückte. Verrechtlichung des Sports Sowohl von Insidern als auch von Außenstehenden des Sportrechts werden aber immer wieder Stim - men laut, die nicht zufrieden mit der fort schrei - tenden Verwandlung des Sports in ein strukturiertes rechtliches Korsett sind. Sie stellen sich die Frage, warum das Recht nicht wenigstens einen Bereich des Lebens aussparen kann, der von vielen Menschen als die schönste Nebensache der Welt bezeichnet wird. 2 Darauf will ich mit einem Zitat von Prof. Dr. Klaus Vieweg antworten: Der Sport ist kein rechtsfreier Raum mehr. [ ] Bei allem Regelungsbedürfnis darf jedoch der Blick für das Sporttypische die im Grundsatz unentzieh - bare Vereins- und Verbandsautonomie nicht ver - loren gehen. Der Sport muss staatlichem Recht dort Einhalt gebieten, wo er selbst die sachgerechteren und effektiveren Lösungswege bereitstellt. [ ] Als Ziel kann daher eine ausgewogene als fair em - pfundene Balance zwischen Selbstregulierung und Verrechtlichung ausgegeben werden. 3 Mit diesen Worten bringt Prof. Dr. Klaus Vieweg das Wesentliche zu diesem exotischen Bereich des Rechts auf den Punkt. Denn einerseits muss es auch weiter - hin dabei bleiben, dass alleine der Sport über seine eigenen Regeln disponiert und Verstöße dagegen mit Strafen belegt. Dies folgt aus der grundge setz - lich garantierten Vereinigungsfreiheit. Andererseits führt die immer weiter fortschreitende Globali - sierung und Kommerzialisierung des Sports zu juristischen Auseinandersetzungen und damit zwangs - läufig zu einer Verrechtlichung des Sports. 4 Zu - dem wächst das Interesse der Sportler, sich gegen Verbands- und Vereinsregeln sowie gegen deren Strafen mithilfe von Gerichten zu wehren. Diese müssen wiede rum innerhalb dieses Prozesses Sachverhalte aus dem Sport und dessen Eigen - heiten unter das staatliche Recht subsumieren. Doch trotz aller geschriebenen Regeln darf man eine der wichtigen ungeschriebenen Regeln des Sports nicht vergessen, die in allen Herzen der Sport trei - benden schlummert: Das Prinzip des Fair Play. Fair Play Dieser Grundsatz wird von den Beteiligten mal mehr, mal weniger beachtet. Man denke in diesem Zusammenhang nur an den Fußballspieler Diego Armando Maradona oder auch die Hand Gottes. Diesen Spitznamen bekam der ehemalige Fußball - spieler aus Argentinien, weil er im Viertelfinale der Fußballweltmeisterschaft 1986 in Mexiko gegen England ein regelwidriges Tor erzielte, indem er den Ball mit seiner Hand über den englischen Torhüter Shilton hinweg in das gegnerische Tor beförderte. Während eines Interviews nach diesem besonderen Spiel sagte Maradona: Es war der Kopf Maradonas und die Hand Gottes. Die ohnehin bereits bestehende Glorifizierung Maradonas in seinem Hei - matland und auf der ganzen Welt nahm durch diese eine Aktion, die selbstverständlich nicht mit dem Grundsatz des Fair Play zu vereinbaren ist, noch weiter zu. Die Einhaltung des Fair-Play-Grundsatzes kann auch zu einer Belohnung in wirtschaftlicher und sport - licher Hinsicht führen. Dies lässt sich anhand des professionellen Fußballsports sehr gut veran schaulichen. Denn seit einigen Jahren besteht die soge - nannte UEFA Fair-Play-Wertung. Durch die Korre - lation verschiedener Kriterien, wie beispiels weise die Anzahl der roten/gelben Karten, Verhal ten der Fans, Respekt vor dem Gegner/Schieds richter etc., können Vereine durch eine positive Bewertung einen Start - platz in der UEFA Europa League ergat tern. Dieser Startplatz bringt einem Verein höhere Einnahmen und er kann sich auf der internationalen Bühne mit internationalen Teams messen. Ein viel fältiger Mehrwert ist damit gege ben. Zusammenfassung Abschließend fasse ich zusammen: Ein waschechter Sportrechtler muss seine Mandanten aus dem weitverzweigten Netzwerk des Sports akqui - rieren. Er muss grundsätzlich kein juristisches Zu - satz wissen haben. Die durch die juristische Aus bil - dung vermittelten Kenntnisse reichen grundsätzlich aus. Vielmehr muss sich ein Sportrechtler im Umfeld des Sports wohl fühlen. Er muss die spe - ziellen Charaktere der Sportler, Vereinsvertreter und Funktionäre akzeptieren sowie mit den Eigenhei ten des Geschäfts, zuvorderst der Schnelllebigkeit, um - gehen können. Wenn ein Rechtsanwalt dies schafft und den Grundsatz des Fair Play im Hin terkopf behält, so wird er vielleicht wie der Rechts anwalt in meinem Tagtraum erfolgreich die Özils, Ronaldos und Neymars der Welt juristisch beraten. ARGE SPORTRECHT RA Christopher Hutz, Mainz Die ARGE Sportrecht im DAV, gegründet 1999 Mitglieder: ca. 440 Rechtsanwälte Konditionen: Jahresbeitrag 83 Euro. Ausgewählte Vorteile der Mitgliedschaft: Anwaltssuche über die ARGE, vergünstigte Fach- und Branchenzeitschriften > 12 Quellen: 1 Martin Kaiser, Sportrecht Berücksichtigung der Interessen des Sports in der Rechtsordnung, Dissertation 2011, Rn. 44 ff, 97 f, 647 / 4 ebenda: Rn / 4 Prof. Dr. Klaus Vieweg, Faszination Sportrecht, 2007, S. 3. / 3 / 4 ebenda: S. 55 Foto u. l. : Wolfgang Hartwig_pixelio.de 13

9 Thema Thema Immer der Erste - mit Leidenschaft Spezialist und Generalist: Der Sportrechtsanwalt Dr. Thomas Summerer Die einen nennen es Kommerzialisierung, die an deren Professionalisierung. Fernsehrechte wer den vermarktet, Wettkämpfe und Turniere gesponsert und über Schiedsrichterentschei - dungen wird na türlich auch immer noch gestritten. Fair Play hilft nicht immer weiter, wenn es am Ende ums Geld geht. Nur wenige kennen das Sportrecht so gut wie Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer. Für Sat.1 hat er die Fußball-Bundesliga-Fernsehrechte gekauft, für die Fußball-Bundesliga verkauft - und heute ist er gefragter Spezialist für das Medien- und Sport recht bei CMS Hasche Sigle. Können Sie mit einem Satz erklären, was Sport - recht Ist? Es gibt das Sportrecht im engeren Sinn und das Sportrecht im weiteren Sinn. Geben Sie mir zwei Sätze...? Wenn es nicht mehr werden Im engeren Sinn betrifft es die Statuten der Sport - verbände, die diese Statuten im Rahmen ihrer Ver - bandsautonomie selbst kreieren. Im weiteren Sinne sind es die sehr interessanten Schnittstellen zu den anderen Rechtsgebieten, wie insbesondere Kartell - recht oder unlauterer Wettbewerb. Was ist das Spannendere für einen Anwalt? Beides kann spannend sein. Ein internationaler Spielertransfer von Brasilien nach Deutschland ist sicherlich genauso herausfordernd wie die Ver - handlungsrunden mit dem Bundeskartellamt bei der Verwertung von Fernsehrechten. Die Lea ding Cases, die bedeutenden Sportrechtsfälle der Ver - gangenheit spielten im Fußball, im Tennis und in der Leichtathletik und vielleicht noch in der Formel l. Während es bei der Leichtathletik vor allem um Dopingfälle geht, dreht es sich im Fußball und im Tennis sehr viel mehr um gestaltende Rechtsberatung. Der Sportveranstalter will sich eine Marke sichern, und Marketingstrategien müssen juristisch so gestaltet werden, dass sie den größt - möglichen Erlös bringen. Wann werden Anwälte eingeschaltet? Im Sport ist früher vieles per Handschlag über die Bühne gegangen. Im Zuge der Kommerzialisierung des Profisports wäre es heute fahrlässig, wenn sich die Manager der Sport verbände nicht einen Rat geben lassen. Die Fußball-Bundesliga und andere Sportverbände haben mittlerweile eigene Rechts - abteilungen. Wenn es aber schwer wird, wenn Er - fah rung zählt, wird der Sportrechtsanwalt un er- läss lich. Der Anwalt hat einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechungen und über die Facetten des Sportrechts. Wie viel Sportrecht gibt es im Amateurbereich? Die telegenen Sportarten stehen sicher im Vor - dergrund, also jene, in denen tatsächlich olympi - sches Gold gewonnen wird und wo die Teilnahme an einer Champions League garantiert ist. Es gibt aber auch Sportrechtsfälle im Amateurbereich, die von der Öffentlichkeit nicht groß bemerkt werden. Auch das sind Fälle für Anwälte. Muss man sich im Sportrecht einer Seite ver - schreiben? Es gibt Sportrechtsanwälte, die vertreten Hinz und Kunz. Wenn man seriös arbeiten will, sollte man möglichst nur die Verbandsseite oder die Sport - lerseite vertreten. Haben Sie das immer beherzigt? Sie spielen darauf an, dass ich Katrin Krabbe in ihrem Doping-Fall gegen den Internationalen Leicht - athletikverband vertreten habe. Damals wusste ich noch nicht, ob ich lieber die Sportler- oder die Verbandsseite vertrete. Mandat und Mandantin waren attraktiv. Wie sind Sie zum Sportrecht gekommen? Ich gehöre zu den geburtenstarken Jahrgängen (1960). Schon damals musste man kreativ sein, wenn man sich ein Rechtsgebiet für seine eigene Anwaltstätigkeit sichern wollte. Ich habe mich früh spezialisiert. Es gab ein Forschungsprojekt an der Uni München, als ich gerade Referendar wurde. Ich habe dann in dem Bereich promoviert. Sportrecht war damals ein weißer Fleck auf der juristischen Landkarte und deswegen konnte man da noch wirkliche Meinungsführerschaft beanspruchen. Wie sind Sie 92 zu Sat.1 und ran ge kommen? Ich wurde genau zum richtigen Zeitpunkt fertig. In der Tat suchte Reinhold Beckmann damals einen Sportjuristen, der die neu geschaffene ran - Redaktion in Hamburg betreuen und die Akqui - sition der Fernsehrechte juristisch begleiten sollte. Und dieses Angebot an der Schnittstelle zum Medienrecht war selbst für einen Münchener gut - so gut, dass er den Sprung nach Hamburg wagte. Damals sprach noch niemand über Sportrecht? Spätestens zu dem Zeitpunkt, als die Sportschau als heilige Kuh" der Sportberichterstattung von ran abgelöst wurde, war klar, dass Sportrecht einen lukrativen Markt für Anwälte darstellen würde. Wie viel Vitamin B braucht ein Anwalt Im Sport recht? Vernetzung ist sicherlich die erste Stufe zur Ver - trauensbildung. Und es schadet nicht, die Manager der Sportorganisationen persönlich zu kennen. Letztlich wird sich aber auch hier nur der durch - setzen, der Prozesse gewinnt und die ent spre - chende Leistung bringt. Was erwarten die Mandanten? Sie müssen im operativen Bereich mitdenken oder besser: voraus denken, um neue Erlösquellen zu entdecken. Sie dürfen nicht nur Paragrafen im Kopf haben. Im Sport gibt es häufig große Kontroversen oder Sportfälle, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, die aber auch den ganzen Anwalt ver ein - nahmen, Sie müssen dann mit Herz und Verstand dabei sein. Sport ist Leidenschaft. Was sollte ein Anwalt außer Sportrecht noch können? Er muss sicherlich die Schnittstellen beherrschen, die es zum Sportrecht gibt, und das sind viele. Das ist das Arbeitsrecht, das Kartellrecht, unlauterer Wett - bewerb, Steuerrecht, Markenrecht, Medien recht, um nur einige zu nennen. Man muss also auch Gene ra - list sein, um ein sportrechtliches Man dat in das ge - samte Rechtsgefüge einordnen zu können. Wo kann der Nachwuchs Sportrecht lernen? Der junge Sportanwalt sollte die Spezialliteratur kennen. Da gibt es mittlerweile einiges, was es zu meiner Anfangszeit noch nicht gab. Und dann hilft nur die Praxis, zum Beispiel eine Wahlstation bei mir, um auf diese Art und Weise schon mal hi n ein - zuriechen in dieses lebendige Rechtsgebiet. Braucht der Sportrechtler ein zweites Standbein? Ein Berufsanfänger kann sicherlich noch nicht vom Sportrecht leben. Es ist unerlässlich, dass ein junger Kollege sich auch noch mit anderen Rechts ge - bieten beschäftigt. Und da ist zumindest die Schnitt stelle zum Medienrecht und Arbeitsrecht sehr vielversprechend und sehr zukunftsträchtig. Können Anwälte vom Sportrecht leben? Leben können sicherlich nur wenige davon. Viele machen es sozusagen im Nebenerwerb als beson - ders spannende Arbeit neben dem, was man so als Anwalt machen muss. Wer aber viel publiziert, sich einen Namen macht und die Meinungs führer - schaft übernimmt, hat gute Chancen. Sie waren der erste Syndikus, den die Fußball- Bundesliga hatte... Ja, ich war wieder der Erste. Auch da galt es viel Aufbauarbeit zu leisten. Das war ein Pilotprojekt. Die DFL wurde im Jahr 2001gegründet, als sich die Proficlubs beim DFB verselbstständigt haben. Heute sind Sie in einer Großkanzlei. Haben Sie Ihre Karriere im Voraus geplant? Die Karriere nicht, die Spezialisierung schon. Sollen Referendare die Karriere planen? Wenn man auf dem richtigen Pfad ist, wird man von alleine Karriere machen. Was vermissen Sie an Referendaren am meisten? Nur wenigen Referendaren ist es vergönnt, Schrei - ben an den Mandanten unjuristisch zu verfassen. Genau aber das will der Mandant. Er will es kurz, knapp und präzise. Welche drei Ratschläge würden Sie einem Refe - rendar mit auf den Weg geben, der Anwalt werden möchte? Erstens muss er eine gute Portion Unterneh mergeist mitbringen, um sich nicht mit Belanglosem auseinanderzusetzen. Zweitens sollte er sich spe - zia li sieren, möglichst frühzeitig, da die Aus bildung in Deutschland nach wie vor sehr breit angelegt ist. Und drittens sollte er sein gesell schaft liches En ga - gement nicht zu kurz kommen lassen, um ein ge - sundes nachhaltiges Netzwerk aufzubauen. Das kann eine Partei, ein Verband, der Rotary Club oder auch der Schiedsrichter beim Dorfclub sein. Woran merken Sie, dass ein Bewerber nur den Promifaktor im Sportrecht sucht? Wenn er als erstes fragt, welche großen Mandate ich vertrete. Und wie erklären Sie einem Mandanten, dass Sie nicht nur wegen des Promifaktors zu ran ge gangen sind? Zum Glück muss ich das nicht mehr erklären. Das Gespräch führten die Rechtsanwälte Dr. Nicolas Lühring und Franz Peter Altemeier Dr. Thomas Summerer (Jahrgang 1960) ist seit 1991 Rechtsanwalt und seit 2007 Partner der Sozietät CMS Hasche Sigl in München. Seine Schwerpunkte sind Sportrecht, Medienrecht und Ge werblicher Rechtsschutz. Zwischen 1992 und 2007 war er Syndi kusanwalt, zunächst bis 2000 bei Sat.1in Hamburg und Berlin (zuständig für das juristische Manage - ment der Bundesligasendung ran ) und dann von 2001 bis 2007 Direktor Recht und Personal der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH in Frankfurt am Main. Ausschreibung und Vergabe der Verwertungs rechte der Fußball-Bundesliga verantwortete er un ter anderem. Sein erstes großes Mandat war Katrin Krabbe in ihrem Verfahren auf Schadenersatz gegen den internationalen Leichtathletikverband. Studiert hat der gebürtige Münchner in seiner Heimatstadt und in Genf. Nach dem Examen war er ein Jahr als Assistent an der Uni Genf. Promoviert hat er zum Thema Internationales Sportrecht vor dem staat - lichen Richter. Summerer ist Mitautor des Praxis hand - buches Sportrecht (inzwischen in der 2. Auflage). Er ist verheiratet und hat einen Fußball spielenden Sohn. 14 Foto: Peter Adamik Das Interview erschien 2008 im Anwaltsblatt Karriere 15

10 Thema Thema Abseits als (un)vollkommen zweiaktiges Delikt Eine juristische Aufbereitung der Abseitsregel Diesen Sommer geht es wieder los. Wenn die deutsche Nationalmannschaft dann mit dem Herz in der Hand und der Leidenschaft im Bein zum EM-Titel stürmt, wird die Nation nicht minder leidenschaftlich dabei sein. Die Fans werden Fahnen schwenken und Lieder singen, gemeinsam feiern, leiden und diskutieren. Im Zentrum der Diskussionen werden neben Toren und Spielzügen auch wieder Schieds richter entscheidungen stehen. Gerade bei der Abseitsregel stellen sich oft nicht unkomplizierte Regel fra gen. Als Jurist sollte man vorbereitet sein. Viele allgemein verwendete Ausdrücke sind nicht falsch, tragen aber zur Verwirrung bei: Das war Abseits! Nein, das war nur passives Abseits! Ja, aber das passive Abseits ist zum aktiven ge - worden! Diese Sätze versteht nicht, wer meint, die Frage des Abseits ließe sich zum Zeitpunkt der Ball - abgabe des Mitspielers abschließend beant worten. Das ist nicht der Fall. Abseits ist ein Delikt, das nach der Formulierung der FIFA-Regeln grund sätzlich aus zwei aufeinander fol genden Akten be steht. Ein Spieler muss sich in einer Abseitsstellung be finden und anschließend aktiv am Spiel teilnehmen. Tafelbild für die theoretische Fortbildung von Spielern und Schiedsrichtern. Diese zweiaktige Struk tur ist für ein präzises und dem Regelungstext entsprechendes Verständnis der Abseitsregelung grundlegend. In der folgenden Erklärung ist mit dem angrei fenden Spieler immer derjenige ohne Ball gemeint, der auf das Zuspiel des Mitspielers wartet. Die Regeln stellen stets auf diesen ab und werfen ihm den Regelverstoß vor, nicht etwa dem Passgeber (der freilich bei materieller Betrachtung der ei - gentlich Schuldige sein kann, z. B. weil er zu spät gepasst hat). Das erste Tatbestandsmerkmal des Abseitstat - bestands ist die Abseitsstellung ( Akt 1 ). Diese hat drei Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen. Zunächst muss der angreifende Spieler beim Abspiel des Mitspielers der gegnerischen Torlinie näher sein als der Ball. Daraus folgt, dass Abseits immer dann nicht vorliegen kann, wenn der Ball nach hinten gespielt wird. Dass Rückpässe erlaubt sind, ist nicht etwa eine nachträglich ein - geführte Ausnahme. Vielmehr handelt es sich hierbei um den historischen Kern der Abseits regel. In der ersten und strengsten Fassung der Abseits regel Foto: Thomas Siepmann_pixelio.de von 1863 waren nämlich nur Rückpässe erlaubt und alle anderen Pässe verboten (wie im Rugby). Dies wurde aber bald als zu restriktiv angesehen und aufgegeben. Allgemein lässt sich sagen, dass die Abseitsregel seit ihrer Entwick lung immer weiter gelockert wurde, um der an greifenden Mannschaft mehr Möglichkeiten zu eröffnen und das Spiel in te - ressanter zu machen. Die zweite Voraussetzung der Abseitsstellung ist, dass der angreifende Spieler beim Abspiel des Mitspielers der gegnerischen Torlinie näher sein muss als der vorletzte Gegenspieler. Steht also zum Zeitpunkt des Abspiels nur noch der gegnerische Torhüter zwischen Angreifer und Torlinie, ist das Merkmal erfüllt. Bei der Beurteilung, welcher Spie - ler näher an der Torlinie steht, bleiben die Arme der Spieler außer Betracht. Aus dem Wortlaut näher ergibt sich zudem eindeutig, dass es nicht aus - reicht, wenn der Angreifer auf der gleichen Höhe steht wie der vorletzte Gegenspieler. Trotz der exak - ten Definition treten bei der Subsumtion unter die - ses Untermerkmal der Abseitsstellung die meis ten Fehler auf. Das lässt sich leicht erklären. Der für die Beurteilung der Abseitsstellung zustän dige Linien - richter muss nach der Fassung der Regel auf zwei Punkte gleichzeitig schauen, was physiologisch unmöglich ist. Einerseits muss er auf den Ball schauen, um den maßgeblichen Zeitpunkt des Abspiels zu erfassen. Andererseits muss er auf den angreifenden Spieler schauen, um dessen Nähe zur Torlinie im Verhältnis zu den Gegenspielern zu bewerten. Dass hier im Bereich von Sekunden bruch - teilen und Zentimetern Fehler auftreten, ist ver - ständlich. Die dritte und letzte Voraussetzung der Abseits - stellung ist, dass der angreifende Spieler nicht in der eigenen Spielfeldhälfte stehen darf. Mit anderen Worten: Wer in der eigenen Spielfeldhälfte steht, steht nie im Abseits. Diese Regelung verhindert, dass eine Mannschaft durch das Aufrücken der gegnerischen Mannschaft in der eigenen Spiel feldhälfte gleichsam eingeschnürt wird. Das zweite Tatbestandsmerkmal des Abseitstatbe - stands ist das aktive Teilnehmen des angreifenden Spielers am Spiel ( Akt 2). Dieses Merkmal ist er - füllt, wenn eine der drei folgenden Varianten vorliegt: Der angreifende und sich in einer Abseitsstellung befindliche Spieler muss entweder (1.) in das Spiel eingreifen oder (2.) einen Vorteil aus seiner Position ziehen oder (3.) einen Gegner be - einflussen. Die Varianten des Eingreifens und des Vorteil-Ziehens setzen beide voraus, dass der angreifende Spieler den Ball erhält. Die Abgrenzung richtet sich danach, ob der Spieler den Ball un - mittelbar von seinem Mitspieler erhält (Eingreifen ins Spiel) oder ob der Ball erst über den Umweg des Pfostens, der Latte oder eines den Ball abfälschen - den Gegenspielers zu ihm gelangt (Ziehen eines Vorteils aus der Position). Wenn der Gegenspieler den Ball nicht abfälscht, sondern einen Fehlpass spielt, ist die Variante des Vorteil-Ziehens nicht gegeben. Denn jeder Pass eröffnet eine neue Spielsituation, in welcher die Abseitsfrage neu zu beantworten ist (Unterbrechung des Zurechnungs - zusammenhangs). Die dritte Variante des aktiven Teilnehmens, das Beeinflussen des Gegners, ist nach den FIFA-Regeln erfüllt,wenn der angreifende Spieler einen Gegen - spieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spie len zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder Bewegungen oder Gesten macht, die den Gegner behindern, täuschen oder ablenken. Bei der Subsumtion unter diese Defini - tion ist das maßgebliche Kriterium die Nähe zu dem jeweiligen Gegenspieler. Je größer die Nähe zum Gegner ist, desto eher kann dessen Beeinflussung angenommen werden. An dieser Stelle mag der eine oder andere erfah - rene Fußballgucker einen berechtigten Einwand erheben: Wenn es stimmt, dass Abseits stets zwei Akte voraussetzt, warum hebt der Linienrichter dann oft zeitgleich mit dem Abspiel des Mitspielers, Prüfungsschema für die Abseitsregel Vorüberlegung Kein Abstoß / Kein Einwurf / Kein Eckstoß I. Tatbestand also bereits der Erfüllung des ersten Akts, die Fahne? Dies erklärt sich mit den Erfahrungen beim Konföderationen-Pokal Bei diesem Turnier hatte man den Schiedsrichterassistenten aufgetragen, die oben beschriebene Regelung konsequent umzusetzen und erst nach Erfüllung beider Akte die Fahne zu heben. Dies sorgte aber für einigen Frust bei den Spielern. Diese nahmen zuweilen aus einer Abseitsstellung heraus kraftraubende Sprints auf sich, nur um just in dem Moment zurückgepfiffen zu werden, in dem sie den Ball erreichten. Zur Lösung dieses Problems dient seither ein allge - meiner Rechtsgedanke: Wenn die Voraus setzung en eines Tatbestandes sicher eintreten wer den, muss das tatsächliche Eintreten dieser Voraussetzungen nicht abgewartet werden. Unter Anwendung dieses Rechtssatzes darf der Linienrichter also bereits beim Abspiel des Mitspielers die Fahne heben, wenn er davon überzeugt ist, dass der angreifende Spieler den Ball erhalten wird. Besteht allerdings die wenn auch nur entfernte Möglichkeit, dass der in einer Abseitsstellung stehende Spieler den Ball nicht erreichen wird (z. B. weil ein anderer Spieler schneller ist oder der Ball im Aus landet), muss der Linienrichter den tatsächlichen Ablauf des Gesche - hens abwarten. Durch die soeben beschriebene Sonderregelung wird die Abseitsregel aber nicht zum einaktigen Delikt. Auch wenn der Schiedsrichter bereits nach Erfüllung des ersten Akts abpfeift, wird der zweite Akt stets mitgedacht. Aufgrund des nicht erfüllten, 1. Abseitsstellung a) beim Abspiel des Mitspielers der gegnerischen Torlinie näher als der Ball (Rückpass stets erlaubt), b) beim Abspiel des Mitspielers der gegnerischen Torlinie näher als der vorletzte Gegenspieler und c) nicht in der eigenen Spielfeldhälfte 2. Aktives Teilnehmen am Spiel (oder zukünftiges aktives Teilnehmen sicher) a) durch Eingreifen ins Spiel (Ball unmittelbar erhalten), b) durch Vorteil-Ziehen aus der Position (Ball mittelbar erhalten) oder c) durch Beeinflussung eines Gegners II. Rechtsfolge (kein Ermessen): Indirekter Freistoß am Ort der Abseitsstellung aber in der Vorstellung notwendigen ( antizipier - ten ) zweiten Akts kann man in dieser Konstellation von Abseits als einem unvollkommen zweiaktigen Delikt sprechen. Schließlich gibt es noch drei Konstellationen, in denen kein Abseits vorliegt, obwohl alle oben aus - geführten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Kons - tellationen sind: Abstoß, Einwurf, Eckstoß. Am leich - testen merkt man es sich so: Wenn der Ball, nachdem er im Aus gelandet ist, wieder ins Spiel gebracht wird, liegt niemals Abseits vor. Diese Einschränkung sollte man noch vor den beiden Tatbestandsmerkmalen im Rahmen einer Vorüber legung prüfen. Hat man die Struktur des Abseitstatbestandes ver - standen (Vorüberlegung und zwei Tatbestands merk - male, die jeweils drei Unterpunkte haben, vgl. Schema links unten) fällt es leicht die herkömmliche Be - grifflichkeit der Fußballkommentatoren richtig einzuordnen. Passives Abseits bedeutet demnach, dass zwar eine Abseitsstellung vorliegt, ein aktives Teil - nehmen am Spiel aber bisher weder statt ge funden hat, noch sicher vorauszusehen ist. Das passive Ab - seits wird zum aktiven, wenn zu der Abseits stellung das aktive Teilnehmen am Spiel hinzukommt. Das Wort Abseits kann sowohl das Ver ge hen insge - samt, also auch das Tatbestands merk mal der Ab- seitsstellung bezeichnen. Möchte man klarstellen, dass man das Vergehen insgesamt meint, kann man mit den DFB-Regeln von einem straf baren Abseits sprechen. Im Alltagsgebrauch hat sich dieser Begriff bisher aber nicht durch gesetzt. Die Rechtsfolge eines strafbaren Abseits ist ein indirekter Freistoß am Ort des Vergehens. Für den Ort des Vergehens kann nur auf den ersten Akt (Abseitsstellung) abgestellt werden, da die Er fül - lung des zweiten Aktes (aktives Teilnehmen am Spiel) häufig nicht abgewartet wird (s. o.). Der Frei - stoß wird also an der Stelle ausgeführt, an der sich der angreifende Spieler im Zeitpunkt des Zuspiels befand. Der indirekte Freistoß ist die einzige mög - liche Rechtsfolge. Da Abseits als minder schweres und rein technisches Vergehen gilt, darf der Schiedsrichter nicht von der ihm bei anderen Vergehen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, im Wiederholungsfall die Sanktion zu verschärfen. Eine Gelbe Karte darf bei Abseits also auch bei wiederholtem Regelverstoß nicht gezeigt werden. Ass. iur. Matthias Dantlgraber 16 17

11 Thema Thema Juristenkicks Kumpels, Kollegen und gegnerische Unis - auf dem Platz sind alle gleich Richtig Sporteln für Prävention und Spaß Für Ganztagessitzer: Der Organismus muss einen kleinen Reiz bekommen Ein guter Kick, der hat schon was. Aber keiner gleicht dem anderen. Hier ein kleiner Überblick über die Welt des Juristenfußballs: Der Freundschaftskick Beim Freundschaftskick steht die Freundschaft im Vordergrund. Mit- und Gegenspieler sind alte Freun - de aus Studien- und Referendarzeiten. Hier trifft man sie alle wieder: Den Chris, den Pille, den Hanni. Bolzplatzerfahrene Haudegen, in die Jahre ge kom - men, aber dennoch Flügelflitzer, Flankengötter, Drib - belkönige. Die Schnelligkeit hat nachgelassen, zwei - fellos aber mit dem Alter wächst die Übersicht. Und auch wenn manches Schnitzel der vergangenen Jahre wie Blei an den Hüften hängt, blitzt sie manchmal wieder auf, die alte Größe. Und mit ihr die Gewissheit: Wir verstehen uns blind, so etwas ver - lernt man nicht, so etwas bleibt. Insofern dient der Freundschaftskick auch der Selbstvergewis serung. Der Rivalitätskick Während beim Freundschaftskick das Verhältnis einzelner Spieler zueinander im Vordergrund steht, ist beim Rivalitätskick die Abgrenzung zur gegne - rischen Mannschaft entscheidend. Rivali täts kicks sind Derbys. Hier spielt die Freie Universität gegen die Humboldt-Uni, das Repetitorium Hemmer gegen Alpmann-Schmidt oder Freshfields gegen Clifford Chance. Solche Spiele finden nicht regel mäßig statt, sondern sind etwas Besonderes. Der Ort des Rivalitätskicks ist das organisierte Fußball turnier. Im Grunde genommen ist der Rivalitätskick eine Neuauflage des Schulklassikers A-Klasse gegen B- Klasse. Denjenigen, mit denen man eigentlich am meisten gemeinsam hat, möchte man es mal so richtig zeigen. Im gemeinsamen Kampf für dieses Ziel rückt die eigene Mannschaft immer weiter zusammen und wundert sich über die unwahr - schein lichen Fügungen des Lebens. Welch ein Zu - fall, dass die Doofen alle bei den anderen sind. Was soll s. Schwein muss man haben. Der Kanzleikick Beim Kanzleikick spielen die Arbeitskollegen mit - einander. Wie beim Freundschaftskick spielt man regelmäßig. Allerdings fehlt es an der für den Freundschaftskick typischen Vertrautheit. Die soll sich ja erst noch entwickeln. Elf alte Freunde. Fußballspielen verlernt man nicht. Foto: Dieter Schutz_pixelio.de Prof. Dr. med. Martin Halle / TU München Foto: privar Das Besondere am Kanzleikick ist, dass er häufig vom Arbeitgeber unterstützt wird. Aus Sicht des Personalmanagements geht es hier nämlich um Schlüsselkompetenzen und Teambuilding. Der Fuß ball ist Mittel zum Zweck. Die Spieler sollen lernen, sich als Teil eines Teams zu sehen, das ge - meinsam auf den Erfolg hinarbeitet und auch mit Rückschlägen umgehen kann. Spaß haben kann man trotzdem. Der Spezialkick Schließlich gibt es noch die ganz besonderen Kicks. So besonders, dass kaum einer davon gehört hat. Oder weiß jemand, dass es eine Fußballwelt - meis terschaft der Rechtsanwälte gibt? Gibt es. Bei der Mundiavocat kämpfen diesen Sommer über 1500 Rechtsanwälte in 70 Teams um den Titel. Das Turnier findet seit Anfang der achtziger Jahre im zweijährigen Rhythmus statt. Die Austragungsorte haben klingende Namen: Marrakesch, Malta, Algier Dieses Jahr findet das Turnier im kroati - schen Rovinj statt. Was wie Urlaub klingt, ist an - spruchsvoller Sport. Sieben Spiele in zehn Tagen schüttelt man bei mediterranen Temperaturen nicht mal eben aus dem Ärmel. Und spielerisch sollen sich die Spitzen mannschaften zwischen Landesund Ober liganiveau befinden. Ein Unterschied zur Welt meisterschaft der Profis ist, dass die Mann - schaften keine Länderauswahlen sind, sondern Anwalts kammern vertreten. Es können also auch mehrere Mann schaften aus einem Land teilneh - men. Wäh rend Italien immer mit vielen Mann - schaften vertre ten ist und mit der Mannschaft aus Rom den Rekord weltmeister stellt, entsendet Deutschland traditio nell wenige Teams und hat bisher keinen Turniersieg vorzuweisen. Den Pionieren ist damit ein Platz in der Sportgeschichte sicher. Teil - nehmen können neben Rechtsanwälten auch alle deutschen Volljuristen. Ass. iur. Matthias Dantlgraber, Berlin > Ein langer Kanzleitag beginnt frühmorgens und endet mitunter erst nach zehn Stunden oder mehr. Zumeist wird hierbei ununterbrochen ge - sessen. Dass dies für den menschlichen Orga - nismus mittelfristig ungünstig ist, dürfte allseits bekannt sein. Deutschland ist ein Land der Couchpotatoes, meint auch Prof. Dr. med. Halle vom Zentrum für Prävention und Sportmedizin der Technischen Universität München. Dabei reichen täglich kleine Einheiten aus, um für hin - reichend wohltuende Bewegung zu sorgen. Ge - genüber AdVoice erläutert der Mediziner, wo - rauf es beim Sporttreiben wirklich ankommt, um im Anwaltsgeschäft fit zu bleiben. A: Was sind aus medizinischer Sicht die Haupt - problembereiche in Bezug auf anwaltstypische Büroarbeit? H: Es geht um genau drei Bereiche. Zum einen geht es um die Orthopädie, so etwa um den Rücken, Stichwort: die ganze Zeit sitzen. Zweiter Punkt ist das Herz-Kreislauf-System. Aufgrund der starken sitzenden Tätigkeit kommt es häufig vor, dass sich viele nach einiger Zeit so fühlen, als seien sie zehn Jahre älter. Und das dritte Thema ist psychische Belastung, Stress und Burn-Out. Die Work-Life-Ba - lance steht hierbei im Vordergrund. Gerade die jung - en Anwälte haben ein unglaubliches Pensum im Büro. Daheim haben sie nicht selten Familien und müssen auch dort noch funktionieren. Auf sich sel ber achten sie dabei oftmals nicht oder erst dann wie der, wenn die Kinder aus dem Gröbsten heraus sind. A: Welche Art der Bewegung wäre denn sinn - voll? Es kursierte vor rund 30 Jahren einmal das Stichwort Trimming 130*. H: Sie meinen die Frage, was muss ich an sport - licher Aktivität tun, damit ich keinen gesundheit - lichen Schaden durch meine sitzende Tätigkeit im Büro nehme? Trimming 130 bezieht sich zunächst nur auf die Intensität. Bei der Frage der Dauer hieß es landläufig, 30 Minuten Jogging seien das Non - plusultra. In der Praxis gilt das für die Klientel, die wir hier betrachten, aber nur begrenzt. Die, die das sowieso machen, für die ist es kein Problem. Viele schaffen das jedoch nicht von der Zeitkomponente her. Es geht also um die Frage, wie man die im Büro tätigen Menschen dahingehend motivieren kann, sich ausreichend zu bewegen. Da vertreten Kollegen und ich, anders als noch vor einigen Jahren, inzwischen die Meinung, dass es nicht 30 Minuten Joggen sein muss, sondern dass auch 15 Minuten durchaus eine Trainingseinheit sind. Das nimmt vielen die Hürde im Kopf. Wenn sie jeden Tag in der Mittagspause 15 Minuten in der Geschwindigkeit eines Walkers gehen, haben sie einen guten Trai - ningseffekt und eine exzellente Maßnahme für die Herz-Kreislauf-Prävention. Wenn es dann noch ein- oder zweimal in der Woche mit einer anderen Aktivität wie etwa Tennisspielen oder doch einmal einen halbstündigen Jogginglauf kombiniert wird, dann hat man sicherlich 70 Prozent des gesund - heitlichen Effektes erreicht. A: Es geht also um Ausgleich und darum, dass der Organismus nicht völlig erstarrt? H: Genau, so ist es. Der Organismus muss einen kleinen Reiz bekommen. Und dieser führt dazu, dass die Stoffwechselwege aktiviert werden. Das heißt, der Blutzuckerspiegel fällt, der Cholesterinspiegel wird besser und der Blutdruck senkt sich ab. Und das ist das Entscheidende, dass sich die Herz-Kreislauf-Faktoren optimieren. Wer übrigens die Möglichkeit hat, mit dem Fahrrad in die Kanzlei zu fahren, der sollte das ruhig tun. A: Was bieten hierbei die Krankenkassen an? Unterstützen die Bewegung? H: Die Kassen unterstützen in der Prävention leider wenig. Das einzige, was die Kassen unterstützen, sind die Maßnahmen der Erkennung von Erkran - kungen und Risikofaktoren. Ab 35 hat man einen Anspruch auf Untersuchung in Hinblick auf jene Risikofaktoren. Das ist natürlich nur ein Schmal - programm. A: Wie geht man es richtig an, wenn man länger in Sachen Sport pausiert hat? H: Die Empfehlung drei mal 30 Minuten Joggen ist natürlich ein Overkill. Das führt höchstens dazu, dass die Leute das ein bis zweimal machen, bevor sie es dann wieder aufhören und sagen, das kann es nicht gewesen sein. Hier muss die Botschaft lauten, fangt erst langsam an, und was ihr 15 Jahre lang verschludert habt, könnt ihr nicht in 30 Minu - ten wiedergutmachen. In jedem Fall sollte man sich ab dem 45. Lebensjahr regelmäßig ärztlich unter - suchen lassen. A: Wie ist das mit der Ernährung? H: Das Wesentliche ist, sein Gewicht zu halten. Ich propagiere, Gemüse zu essen. Nicht allein aus dem Grund, weil Gemüse so gesund ist, sondern weil man sich an Gemüse praktisch nicht dick essen kann. Problematisch sind die Kalorien, die über Getränke aufgenommen werden, etwa im Job ein Latte Macchiato und ein Orangensaft. Rasch ist man bei 350 Kilokalorien. Dafür müssten man mini mal 30 Minuten joggen, um das wieder abzu - arbeiten. A: Viele quälen sich in Fitnessstudios für eine tolle Figur. Doch wie wichtig ist im Sport der Faktor Freude, der Spaß? H: Grundsätzlich ist es doch in Ordnung, als sekun - dären Benefit ein besseres Aussehen zu be-kom - men und von Menschen positiv auf sein Äuße res angesprochen zu werden. Allerdings gilt, wer an der Sache keinerlei Spaß entwickelt, der wird es langfristig nicht durchhalten. Das Interview führte AdVoice-Redakteur, RA Patrick Ruppert 18 * 130 Pulsschläge je Minute bei Ausdauerbelastung 19

12 Thema Thema Kein Glücksspiel im Netz Sportwettenmonopol nicht vereinbar mit EU Recht Unabhängigkeit dank Verbandsferne Das deutsche Sportschiedsgericht in Köln sorgt für sachliche Distanz Der von mehreren deutschen Gerichten angeru - fene europäische Gerichtshof hatte sich mit dem in Deutschland bestehenden Glücksspiel - monopol zu befassen. Der EuGH prüfte dabei die Vereinbarkeit der Glückspielregelungen in Deutschland auf ihre Vereinbarkeit mit Euro - päischen Recht der Union. In den verbundenen Rechtssachen hatten die Ver - waltungsgerichte Stuttgart und Gießen über Strei - tigkeiten zwischen Sportwettenvermittlern und Behörden zu entscheiden, die den Sport wet ten anbietern mit jeweils vorhandenen Off-Shore-Li zen - zen untersagt haben, in Hessen und Baden- Würt - temberg Sportwetten anzubieten. Die Zustän dig - keiten des Spielsektors teilen sich Bund und Länder. In den meisten Länder besteht, mit Aus nahme von Pferdewetten und dem Betrieb von Spielautomaten und Spielcasinos, die als private Betreiber die Erlaubnis hierfür haben, ein regio nales Monopol auf die Veranstaltung von Sport wetten und Lotterien. Durch den am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Staats - vertrag zum Lotteriewesen in Deutschland kamen die Länder auf einen einheitlichen Rahmen für die Veranstaltung von Glückspielen, mit Ausnahme der Spielcasinos. Nach einem Urteil des Bundesver fas - sungsgerichts wurde dieser durch den am 1. Ja nuar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag ersetzt. Danach sind jede Art von Vermittlung oder Veranstaltung von Glückspielen im Internet verboten. Das VG Schleswig-Holstein entschied zu Recht, dass ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen kein Recht hat, seine Sportwetten über das Internet im Land Neben Fußball beliebter Wettsport: das Pferderennen. Schleswig-Holstein anzubieten. In einem weiteren Verfahren vor dem VG Köln, bei dem ein Sport - wettenvermittler auf Rechnung des maltesischen Unternehmens Tipico tätig ist und den deutschen Behörden auf der Gegenseite, möchte das Gericht wissen, ob der EuGH den Grundsatz des Vorrangs des EU Rechts vor den nationalen Rechtsordnungen für zulässig erachtet, dass Mitgliedstaaten eine Regelung über ein staatliches Sportwettenmonopol, welche in unzulässiger Weise die Niederlassungs - freiheit und den freien Dienstleistungsverkehr be - schränkt, ausnahmsweise für eine Übergangszeit anwenden kann. Der EuGH stellt zunächst fest, dass die deutschen Regelungen über Sportwetten eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit darstellen. Allerdings weisen die Richter darauf hin, dass solche Beschränkungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses ge - rechtfertigt sein können. Dies kann zum Beispiel in der Vermeidung der Anreize zu übermäßigen Aus - gaben für das Spielen und zur Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt sein. Die dafür gewählten nationalen Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden können, müssen aber verhältnismäßig sein. Sie müssen zur Verwirklichung der Ziele geeignet sein und es dürfen nur solche Beschrän - kungen auferlegt werden, die dafür erforderlich sind. Insoweit ist der Gerichthof der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten frei in ihrem Bestreben sind, die Spiellust und den Betrieb der Spiele zu kontrollieren und in die richtigen Bahnen zu lenken und staat - liche Monopole zu schaffen. Es gelänge mit einem staatlichen Monopol wirksamer die mit dem Glück s - Foto: Mandy Bremse_pixelio.de spiel verbundenen Gefahren zu beherrschen, als das mit privaten Veranstaltern, selbst unter Einhaltung der Rechtsvorschriften, der Fall sei. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass bei ver schiedenen Arten von Glücksspielen, bei denen einige durch ein staatliches Monopol und andere einer Regelung unterliegen, bei denen die privaten Veran - staltern eine Erlaubnis erteilt wird, die Kohärenz des deutschen Rechtssystems in diesem Bereich nicht in Frage stellen. Die Spiele wiesen unterschiedliche Merkmale auf. Nach Ansicht des Gerichtshofes haben die deutschen Verwaltungsgerichte nach der von ihnen getroffenen Feststellung in der ihnen vorliegenden Rechtssachen Grund zur Schlussfolgerung, dass die deutschen Regelungen die Glückspiele nicht in ko - härenter und systemischer Weise begrenzt. Einer - seits führen Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um aus der Lotterie höchst mögliche Gewinne zu erzielen und entfernen sich somit von den Zielen, die das Beste - hen des staatlichen Monopols rechtfertigen. Auf der anderen Seite dulden deutsche Behörden aber Kasino-Glückspiele oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen und ein grö - ßeres Suchtpotenzial aufweisen, als die unter dem Monopol erfassten Spiele. Eine Politik mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Nach dieser Betrachtung und der gegebenen Umstän de lässt sich das präventive Ziel des staatlichen Monopols nicht mehr wirksam verfolgen. Das Mono - pol lässt nicht mehr rechtfertigen. Auch eine zeitweise Anwendung, bis die nationalen deutschen Regelungen in Einklang mit Unionsrecht gebracht werden, können nicht angewandt werden, da sie gegen die Grundfreiheit verstoßen. Schließlich wird durch den EuGH dargelegt, dass Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum verfügen bei Fest - legung des Niveaus zum Schutze vor Gefahren, die von Glückspielen ausgehen. In Ermangelung jeglicher gemeinschaftlicher Harmonisierung in diesem Be - reich, bestehen keine Verpflichtungen gegenüber anderen Mitgliedstaaten, die im Glücks spielsektor erteilten Erlaubnisse anzuerkennen. Aus den glei - chen Gründen können wegen der bekann ten Gefahren die von Internetglückspielen ausgehen, Mit glied - staaten auch das Anbieten von Glücks spielen im Internet verbieten. (EuGH, Luxemburg 8. September 2010) RAin Amelie Poplicher, Frankfurt/M. Dr. Stefan Franke war unter anderem Präsident des OLG Nürnberg und ist derzeit Schiedsrichter beim deutschen Sportschiedsgericht der DIS. Das Gericht gibt es erst seit dem Jahr 2008, es ist bei der Deutschen Institution für Schieds - gerichtsbarkeit e. V. (DIS) in Köln angesiedelt. Eine spezielle Sportschiedsgerichtsordnung, die für die Erledigung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport, z. B. Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportver anstaltungen, Transferstreitigkeiten, Lizenzver trägen, Sponsoringverträgen und Vereins streitigkeiten, erarbei - tet wurde, regelt das Verfahren. AdVoice hat im Interview mit dem sportinte ressierten Juristen hinter die Kulissen dieser neuen Institution im Sportrecht geschaut. Infor mationen zum deut - schen Sportschieds gericht der DIS gibt es hier: A: Herr Franke, wie wird man Schiedsrichter beim Sportschiedsgericht? F: Es dürfte im Jahre 2007 oder 2008 gewesen sein, als mich der Deutsche Leichtathletik-Verband auf meine Bereitschaft ansprach, für das Sportschieds - gericht DIS als Schiedsrichter zur Verfügung zu stehen. Man war damals offenbar bestrebt, für verschiedene Sportbereiche Schiedsrichter zu gewinnen, die einerseits sportrechtliche Erfahrungen haben, andererseits aber auch (schieds-)richterlich bewan - dert sind. Da ich dem Sport gewissermaßen von Jugend an verbunden bin, war ich dazu gerne bereit. A: CAS und DFB-Sportgericht kennen auch Rechts laien. Doch welche Fälle werden beim DIS verhandelt und worin besteht der Unterschied zu den herkömmlichen Sportgerichten? F: Die Art der Verfahren, die vor dem DIS-Sport - schiedsgericht verhandelt werden, lässt sich nicht systematisch eingrenzen. Jede sportrechtliche Streit - sache kann Gegenstand des Verfahrens sein. Na - türlich überwiegen Streitigkeiten mit Sanktions - charakter (Sperren, Geldbußen u. a.). Der Haupt un - terschied zu den herkömmlichen Sportgerichten liegt meines Erachtens in der größeren sachlichen Distanz der Schiedsrichter und auch darin, dass ei - nige den Sportgerichten bisweilen nicht so ver - trauten Rechtsregeln Geltung verschafft werden kann, beispielsweise dem Verbot der Sanktions - verschärfung im Rechtsmittelverfahren (Reforma - tion in peius), aber auch dem Umstand bei spielsweise, dass ein Streit nach Erledigung seines Gegenstandes nur noch bei besonderem Interesse fortgesetzt werden kann. Die herkömmlichen Sport - gerichte sind verbandsnah organisiert, das be grenzt die personelle manchmal auch die sachliche Un ab hängigkeit naturgemäß ein wenig. Ein wei - terer großer Vorteil des Sportschiedsgerichts ist vor allem gegenüber staatlichen Gerichten die Zügig keit des Verfahrens. In Fällen der Zustän digkeit des Einzelrichters gibt es auf Seiten des Ge - richts praktisch keine Gründe für Verzöge rungen. Ein weiterer Vorteil liegt in der Vertraulichkeit des Ver fahrens. Die sehr plurale und verbandsferne Auswahl der Schiedsrichter gibt eine hohe Gewähr dafür, dass die Verfahrensinhalte nicht Gegenstand verbandsinterner Diskussionen werden. A: Sie waren früher Richter am OLG sowie Ge - richtspräsident. Welche Unterschiede und wel - che Gemeinsamkeiten sehen Sie, wenn Sie beide Tätigkeiten vergleichen? F: Der Zivilprozess beim Oberlandesgericht lebt von der mündlichen Verhandlung als zentraler Erkennt - nisquelle. Dass Sportschiedsverfahren muss schon wegen seiner Zentralität oft schriftlich geführt werden. Das ist ein gewisser Nachteil. Im Übrigen sehen ich nicht viele Unterschiede: Handelt es sich um Verfahrensgegenstände mit Einzelfallcharakter geht es hier wir dort um Klärung, Interessenausgleich und gelegentlich auch Billigkeit. Allerdings kann man im Zivilprozess häufig die Rechtsver - hältnisse der Parteien für die Zukunft gestalten, im Sportschiedsgerichtsverfahren geht das nur sehr mittelbar. Insofern weist das Verfahren oft mehr Parallelen zum Strafprozess auf. A: Das DIS ist erst im Jahre 2008 gegründet worden. Wie ist Ihr ganz persönliches Fazit nach drei Jahren DIS? F: Das Fazit ist soweit ich die Sache bewerten kann positiv. Zum einen ist das DIS-Sport schieds - gericht sehr gut organisiert, auch fachlich gut be - setzt, und ein Bereitschaftsdienst steht für Eilfälle zur Verfügung. A: Haben Sie einen Tipp für Anwälte, die vor dem DIS auftreten? F: Einen besonderen Tipp für Rechtsanwälte die vor dem DIS-Sportschiedsgericht auftreten, habe ich nicht, nur den allgemeinen Rat, sehr offen in die Beurteilung eines Sachverhaltes hineinzu gehennatürlich im Bewusstsein der Interes senvertretung. Nach meinem Eindruck sind die DIS-Sportschieds - gerichte aufgrund ihrer personellen Zusammen - setzung aufgeschlossener für eine offene Er örte - rung der Sache als manches staatliche Gericht. A: Sportgerichte fällen immer wieder streitbare Urteile, auch die Zahl der Streitigkeiten nimmt scheinbar zu, ist das eine gute oder schlechte Entwicklung? F: Die Zunahme von Sportgerichtsstreitigkeiten ist angesichts einer zunehmenden Professionali sierung und Kommerzierung des Sports wohl unaus weich - lich. Insoweit besteht eine Parallele zur gesamtge - sellschaftlichen Entwicklung. Die Sportge richts barkeit muss aber vielleicht sogar mehr als die Ge - richtsbarkeit sonst Wert darauf legen, dass sie von den Beteiligten verstanden und möglichst akzeptiert wird. Das gilt sowohl für die Art wie auch für die Ergebnisse der Entscheidungen. Die Akzeptanz ist des halb besonders wichtig, weil in der Regel auch nach Abschluss des Verfahrens ein fortbestehendes Kooperationsinteresse zwischen den Beteiligten ge - ge ben ist. A: Was ist Ihr Lieblingssport? F: Wie schon eingangs angedeutet: Ich fühle mich der Leichtathletik seit langem verbunden physisch und emotional. Herr Franke, wir danken Ihnen für das Gespräch. Das Interview führte AdVoice-Redakteur, RA Tobias Sommer Dr. Stefan Franke Foto: privat 20 Urteile der Rechtssache C-409/06 und der verbundenen Rechtssachen C-316/07 C-358/07 C-359/07 C-360/07 C-409/07 und C-410/07 21

13 Thema Thema Kein dubio pro reo für Pechstein Spitzensportlerin muss gegen dunklen Fleck in ihrer Vita kämpfen Sport ist Mord!? Eine zeitkritische Auseinandersetzung mit Weisheiten des Volksmundes Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vor ihrer Sperre 2009 auf dem Höhepunkt ihrer Karriere. Den 7. Februar 2009 wird Claudia Pechstein in ihrem Leben wohl nie vergessen. Denn an die sem Tag bestritt die erfolgreichste deutsche Win ter - olympionikin bei der Mehrkampf-Welt meisterschaft in Hamar/Norwegen den zwischenzeitlich letzten Wettkampf für die darauf fol genden zwei Jahre. Danach folgten der Kampf gegen den Vor - wurf des Dopings und um ihre Reputation. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein war von der International Skating Union (ISU) im Juli 2009 wegen vermeintlichen Blut - dopings gesperrt worden. Die Sperre der ehema - ligen Weltklasse-Athletin endete im Februar Einen positiven Dopingbefund hatte es allerdings zu keinem Zeitpunkt gegeben. Pechstein wurde auf - grund von Indizien gesperrt. Die ISU sprach von Auffälligkeiten im Blutprofil Pechsteins, da der Wert ihrer Retikulozyten im Körper erhöht war. Pechstein hielt dagegen und behauptete, der Grund für den erhöhten Wert sei eine Blutanomalie. Retikulozyten sind junge rote Blutkörperchen. Sie transportieren den Sauerstoff von der Lunge zu den Muskeln. Beim Training in großer Höhe oder auch bei kalten Temperaturen bildet der Körper Retikulo - zyten auf natürliche Weise. Dieser Effekt kann aber auch durch das Dopingmittel Erythropoetin (Epo) erzeugt werden. Im Sommer 2009 entstand ein Streit zwischen der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) und der ISU. Die DESG warf der ISU vor, sie habe nach der Erlangung der Kenntnis über den erhöhten Wert der Retikulozyten Pechstein geraten, unter dem Vor wand einer Krankheit schnellstmöglich abzu - reisen. Sodann wollte sie den Fall in Ruhe und ohne öffentliches Aufsehen untersuchen. Später soll die ISU sogar angeboten haben, den Fall zu verschwei - gen, sollte Pechstein ihre Karriere beenden. Die ISU wehrte sich gegen diese Vorwürfe. Nach der Klage Pechsteins gegen die Wettkampf - sperre der ISU hatten die Richter des Internatio - nalen Sportgerichtshofs in Lausanne (CAS) die Sanktionen gegen sie im Winter 2009 aufgrund der vorliegenden Beweise bestätigt. Im Laufe des Verfahrens argumentierte der CAS damit, dass eine Blutanomalie zwar eine hinreichende Erklärung für die Werte liefern könne. Der CAS sah es aber nicht als erwiesen an, dass eine Anomalie tatsächlich vorliegt. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass die erhöhten Retikulozyten-Werte Pechsteins nur durch Blut-Doping entstanden sein könnten. Auch das Schweizer Bundesgericht, das als zu ständige Rechtsmittelinstanz für Schiedssprüche des CAS fungiert, hatte die Zwei-Jahres-Sperre wegen auffälliger Blutwerte im Oktober 2010 nochmals be - stätigt. Es wies den Revisionsantrag der Berlinerin gegen das entsprechende Urteil des CAS ab. Als Grund gaben die Richter an, dass der Vortrag von Pech stein auf eine erneute Sachverhaltswürdigung abzielen würde. Dies ist aber bei einer Revision gegen ein Urteil des CAS nicht möglich. Lediglich Verfahrens - Foto: Wintersport-aktuell fehler oder Verstöße gegen den ordre public kön - nen mittels eines Rechtsmittelverfahrens beim Schwei zer Bun des gericht durchgesetzt werden. Das Besondere am Fall Pechstein ist, dass es die erste Sperre war, die einer Sportlerin aufgrund eines indirekten Dopingnachweis auferlegt wurde. Die Ursache für diese Sperre ohne einen positiven Dopingfund mag an den mangelnden wissenschaft - lichen Erkenntnissen und Überprüfungsverfahren in solch einem speziellen Fall liegen. Denn die Erklärung der erhöhten Werte Pechsteins durch eine Blutanomalie ist grundsätzlich möglich. Doch gerät der unter Verdacht stehende Sportler und das zu - ständige Kontrollgremium bzw. Gericht regelmäßig in Beweisnot. Hierbei könnte der strafrechtliche Grundsatz in dubio pro reo weiterhelfen, der aber augenscheinlich von den zuständigen Gerichten nicht angewendet wurde. Claudia Pechstein verpasste durch die Dopingsperre die Olympischen Winterspiele in Vancouver, zwei Eisschnelllaufsaisons, viel Geld und Reputation. In - zwischen nimmt sie wieder erfolgreich an natio - nalen sowie internationalen Wett kämpfen teil und kämpft weiterhin gegen den dunklen Fleck in ihrem Lebenslauf. Dabei sei darauf hingewiesen, dass laut Pechstein ihre aktuellen Retikulozyten-Werte und ihre sportlichen Runden zeiten genau denen entsprechen, die auch zur Zeit des Dopingbefun des im Februar 2009 gemessen wurden. RA Christopher Hutz, Mainz Da ist sicher etwas dran, lautete die Ent geg - nung von Professor Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln in einem Interview mit der Deutschen Welle auf die juristisch fragwürdige Aussage des Volksmundes: Sport ist Mord! Nun ist der Jurist berufsbedingt gegenüber solchen Aussagen mental befangen. Selbst bei kontra dikto - rischen Sportausübungsformen wie dem Fußball - spiel wird nur selten ein Sportler seinem Gegner vorsätzlich unter Verwirklichung wenigstens eines Mordmerkmales nach dem Leben trachten. Und auch der sich auto-aggressiv ohne Doping zur Höchstleistung quälende Sportler bewegt sich außer halb der Grenzen der Strafbarkeit. Doch mit Grenzgängern, die den Sport nutzen und miss - brauchen, um Grenzen zu begehen oder sogar zu überschreiten, haben wir es laut dem Kölner Sportwissenschaftler immer öfter zu tun. Dass viele Menschen übertreiben und, wie Fro - böse fortfährt, sich durch den Sport viel mehr Probleme in ihren Organismus holen, ist jedoch eine keineswegs populäre Auffassung. Statistiken oder, wie Mediziner es nennen, epidemiologische Studien über Sportverletzungen sind keineswegs dicht gesät. Berenike Seither konstatiert in ihrer medizinischen Doktorarbeit Sportverletzungen in Deutschland. Eine repräsentative Studie zu Epide - mio logie und Risikofaktoren aus dem Jahre 2008 nüchtern: Für die Bundesrepublik Deutschland exis tieren bisher kaum epidemiologische Daten zu Verletzungsinzidenzen beim Sport. Sie schreibt, dass immerhin 154 tödliche Sportunfälle vom statistischen Bundesamt für das Jahr 2003 registriert wurden, was dadurch relativiert wird, dass damit nur ein Prozent aller tödlichen Unfälle Sport - unfälle waren. Es sind somit nicht die eventuell letalen Folgen sportlicher Ambitionen, welche den sportbe geisterten Konsens unter unseren Zeitgenossen fraglich erscheinen lassen, sondern die chronischen medizinischen Probleme, die sich die Menschen, um nochmals mit Froböse zu sprechen, in ihren Organismus holen. Die Sportmediziner unter - scheiden dabei die Sportverletzung, so Seither, als Ereignis, bei dem es durch äußere und/oder innere Krafteinwirkung während der Ausübung sport - licher Aktivitäten zu einer im zeitlichen Zusam - men hang stehenden Verletzung kommt von dem Sportschaden im eigentlichen Sinn, der aus chro - nischer Überlastung des Gewebes folgt. Die Medi - zinwissenschaftlerin führt zu Sportschäden weiter aus, dass diese im ersten gesamtdeutschen Ge - sund heitssurvey aus dem Jahre 1998, einer groß angelegten Querschnittsstudie über den Gesund - heitszustand der deutschen Bevölkerung, nicht explizit erfasst wurden. Seither moniert: Um die positiven Effekte sportlicher Betätigung genauer beurteilen zu können, sollten in zukünftigen Arbeiten zusätzlich zu den Sportverletzungen auch die Sportschäden als negative Begleiterscheinung einbezogen werden. Die also offenbar noch nicht so recht in den Blick der medizinischen Epidemiologie geratenen Sport - schäden als negative Begleiterscheinung führten in der jüngeren Vergangenheit meist dazu, dass die Sportcracks mit Abitur in der Tasche etwa wegen Gelenkverschleiß (Volleyball!) ausgemustert wurden. Andere hingegen, so auch der Verfasser des Bei trags, durften recht bald uniformierten Leibes übung en im Gelände nachgehen, obschon sie orga nisierten Sport zu Schulzeiten konsequent mieden. Ein weiterer, nicht gern erwähnter kriminogener As - pekt ambitionierter sportlicher Betätigung selbst im Amateur- und Breitensportbereich ist das Do ping. Mag man noch nachvollziehen können, dass Profi - sportler um das meiste aus ihrer biographisch kur - zen umjubelten Blüte als A-, B-, oder C-Promi nente des Leistungssportes herauszuholen, der natürlichen Leistungsfähigkeit nachhelfen und da bei das mitt - ler weile zunehmende Risiko der Ent deckung und Bloßstellung auf sich nehmen. Aller dings ist es merk - würdig, dass selbst obskure Vereinssportler oder Solisten des Kraftraumes ihren Erfolgen medika mentös frisieren. In einer Studie des Robert-Koch-Institutes heißt es lakonisch: In Deutschland sind bisher keine Dopingfälle bei Breiten- und Freizeitsporttrei ben den nachgewiesen worden, was daran läge, dass dieser Bereich des Sports unkontrolliert bliebe (Robert-Koch- Institut: Doping beim Freizeit- und Breitensport ). Anders beim Freizeit- und Breitensport im Fitness - studio: Ein nicht zu vernachlässigender Teil be - fragter Fitnessstudiokunden bekennt sich zum Missbrauch von Dopingsubstanzen, so die statis - tische Auswertung. Die Langzeitfolgen werden von den jungen Männern unterschätzt, sagt DGU- Pressesprecherin Prof. Dr. Sabine Kliesch. So kann die Einnahme von anabolen Wirkstoffen in dem Wunsch nach schnellem Leistungszuwachs lang - fristig zu Impotenz, Unfruchtbarkeit, Brustwachs - tum und Nierenschäden führen. Spätestens beim Urologen wird ihnen klar, wie groß der Fehler war, Das kann nicht gesund sein. Foto: S. Grinberg_pixelio.de die Dopingmittel einzunehmen, weil sie ihre Erek tionsfähigkeit eingebüßt haben, der Kinder - wunsch versagt bleibt oder weil sie unter einer Vergrößerung der männlichen Brustdrüsen, der sogenannten Gynäkomastie, leiden, wird die Chef - ärztin des Centrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie in Münster auf zitiert. Doch sind es nur tumbe Muskelmänner aus den vermeintlich bildungsfernen Schichten, die den Irr - weg pharmaziegestützter Körperoptimierung gehen? Zweifel sind angebracht. Denn es sind Fragen, die weder gestellt noch wissenschaftlich beantwortet werden, ähnlich wie bei Sportschäden oder Doping im Breitensportbereich. Also: No Sports als Maxi - me des Handelns? Mit Sicherheit stammt Sport ist Mord entgegen anderweitiger Legende nicht von Winston Churchill, denn der war in seiner Jugend ak tiver Polo-Sportler (tatsächlich mörderisch ge - fähr lich) und floh zudem vor den Buren 480 Kilo - meter quer durch Südafrika. Halten wir es daher mit Friedrich II.: Jeder soll nach seiner Fasson selig werden. RA Stefan Peveling, Köln Das Zitat Sport ist Mord" stammt angeblich von ehemaligen britischen Premierminister Winston Churchill

14 Thema Thema Spitzensport und Jura Hand in Hand Der Hexer Andreas Thiel ist Anwalt und plädiert für sauberen Sport Einst galt er als gefürchteter Siebenmeter-Killer im Handballtor und erntete deswegen den Spitz - namen der Hexer. Kein Wunder bei 430 gehal - tenen Strafwürfen in seiner Bundesligakarriere. Andreas Thiel (Jahrgang 1960) aus dem westfälischen Lünen blickt auf eine Bilderbuch sport - lerlaufbahn zurück, mit 256 Einsätzen in der Nationalmannschaft, dreimaliger Teilnahme an Olympischen Sommerspielen und 528 be strit - tenen Bundesligaspielen. Seine sportliche Vita begann 1974 und endete 2000 als aktiver Bundesligaspieler. Seit 1995 ist er in Köln als Rechtsanwalt niedergelassen und auf Fami lien recht spezialisiert. Der großgewachsene Ex-Hand ball - torwart, der sich selbst als bärbeißiger Kollege bezeichnet, will wegen seines juristischen Sach - verstandes und nicht wegen seiner Promi nenz Mandanten überzeugen. Das sei in der ersten Phase seiner Berufsjahre nicht immer leicht ge - wesen, räumt er ein. Im Interview mit AdVoice er klärt Thiel unter anderem, warum Jura und Pro - fi handballsport damals gut zusammenpassten. A: Sie haben lange Zeit in Deutschland als Hand - balltorwart für Furore gesorgt und waren über die Grenzen hinaus bekannt. Jura steht nicht im Verdacht, Hand in Hand mit Profisport zu gehen. Wie sind Sie auf Jura gekommen? T: Es war damals im Grunde eine Entscheidung aus Bequemlichkeit. Mein Notendurchschnitt zum Abi - tur hätte durchaus das Studium eines NC-Fachs ermöglicht. Damals waren aber die besonderen Zulassungsfristen bei der ZVS bereits abgelaufen. Da lief dann nur noch die Zulassung für das allgemeine Programm, so habe ich das in Erinnerung. Übrig blieben Jura und BWL. So wählte ich Jura und habe die ersten fünf Semester eher schlecht als recht studiert. Danach habe ich fünf Semester richtig Gas gegeben und hatte alle Scheine. A: Jura gehört wahrlich nicht zu den Fächern, die zu Bequemlichkeit aufrufen. Wie vertrug sich das mit dem Trainingspensum? T: Das ging zur damaligen Zeit. Das hatte zwei Grün de. Das Jurastudium war damals nicht so hart, es gab keine Zwischenprüfung. Da mussten Sie nur die sechs Scheine machen, BGB klein und groß, öffentliches und Strafrecht entsprechend, dann noch den Wahlschein. Wenn Sie die Scheine hatten, konnten Sie sich zum Examen melden. Wann, das war im Grunde genommen egal. Ich hätte auch zehn Semester später ins Examen gehen können. Jura war ein sehr freies Studium. Der andere Grund war, dass wir damals nur abends und in der Saison trainierten. A: Jura passt in gewisser Weise zu dem, was Sie innerhalb des Sports in den unterschiedlichen Auf gaben als Funktionär leisten. Ist das aus heu - tiger Sicht ein Glücksfall, dass Sie als Rechts an - walt das Regelwerk auch ganz anders verstehen? T: Ja, das kann man so sehen. Die erworbene Fähig - keit, in Strukturen zu denken, ist sehr hilfreich. Im - mer wieder gern genommen, und das sehe ich in meiner anwaltlichen Praxis bei Paaren, sind die so - ge nannten Nebenkriegsschauplätze, die aber letztlich für die Entscheidung überhaupt keine Rolle spielen können. Diese strukturierte Denke mit einer gehörigen Portion Pragmatismus hilft schon sehr. A: Als Kameraden mitbekamen, dass Sie Jura stu dierten, waren Sie da Anlaufpunkt für alle möglichen rechtlichen Probleme? T: Das war ich erst nach dem zweiten Staatsexamen. Der Hexer Andreas Thiel, deutscher Handballstar, ist heute Anwalt für Familienrecht in Köln. A: Junge Berufsträger mögen Sie vielleicht nicht mehr kennen, doch ältere schon. Wie ist das mit der Prominenz und dem Beruf? Ist da der ein oder andere Richter in Ehrfurcht erstarrt und gibt es einen Promifaktor? T: Nicht mehr so, wie das noch von mir wahrge - nommen wurde, als ich damals anfing. Und das ist jetzt schon über 15 Jahre her. In den ersten Jahren, und da war ich noch aktiv bei Dormagen, mag das so gewesen sein. Es gab eine Art Promifaktor, ich will nicht sagen: Promibonus. Das kann auch schnell in die falsche Richtung gehen, gerade beim Ent - schei derpersonal. In der Gesamtschau war das aber eher positiv als negativ, wobei mir das auch immer etwas peinlich war. Ich kann mich noch an eine Situation erinnern, als ich als angestellter Anwalt bei Gericht auftrat. Da gab es einen Vor sitzenden, der meinte, den ganzen Gerichtssaal über meine Person in Kenntnis setzen zu müssen. Wichtig ist mir heute, dass man mich als Rechts anwalt Thiel in Köln kennt und schätzt und nicht als Hand baller Thiel. A: Wie sind Sie auf Familienrecht gekommen? T: Als ich noch als angestellter Anwalt beschäftigt war, da suchte man einen Kollegen zur Entlastung im Familienrecht. Da sagte ich, okay, das mache ich und bin da rein, wobei ich nichts konnte. Wer kann schon Familienrecht nach der Ausbildung? Aber Fa - milienrecht ist ein Rechtsgebiet, das kleine Kanzlei - einheiten durchaus im Stande sind zu tragen, nicht exorbitant zwar, aber es reicht. Und (Ehe-)Probleme bleiben konstant in unserer Gesellschaft. A: Neulich waren Sie im Interview im Deutsch - landfunk zu hören. Da ging es auch um Doping. Was muss getan werden, dass es gerade aus Sicht eines ehemaligen Ak tiven und eines Sport recht - lers transparent und sauber zugeht? T: Sportrecht ist nur ein ganz kleiner Teil des Ku - chens, an dem sich Anwälte bedienen. Wirtschaftlich erfolgreich, ausschließlich auf das Gebiet gestützt, kön nen sie eigentlich nur sein, wenn sie sich im deut - schen Profifußball bewegen, in der Formel 1 oder im Bereich Kommunikationsrecht als Teil des Wirt schafts - rechts im weiteren Sinne. Eigentliches Sportrecht, etwa die Vertretung von Sportlern in Doping-Ver fah - ren, ist zwar ganz schön, weil man dann gegebenen - falls mal in der Zeitung steht. Ob man damit auf lange Sicht eine Kanzlei mit Ange stellten, Miete und Tele - fonkosten finanzieren kann, wage ich zu bezweifeln. Es soll nicht despektierlich klingen, sondern nur die Foto: Patrick Ruppert Realität wiedergeben. Mit Leuten, die als Ruderer oder Leichtathleten von Sport hilfe oder ähnlicher Unter - stützung leben, kön nen Sie keine Honorarverein ba - rung abschließen. Das Geld haben die gar nicht. Aber zurück zur Frage. Doping ist natürlich ein Thema, das eine Rolle spielt. Spielte es keine Rolle, bräuchten wir auch nicht die WADA * und den Doping-Kampf. Der Sport steht in der Ver antwortung, möglichst viel zu tun, um sauber dazu stehen. Das eigentliche Doping dürfte im Wesentlichen die Kernsportarten wie Schwim - men, Leichtathletik und Radsport betreffen. Und da muss man sich die Frage stellen, ob wir bei der Olym - piade mög lichst viele Medaillen zählen oder aber sauberen Sport haben wollen. A: Sind sauberer Sport und Erfolg heutzutage ein Widerspruch? T: Das ist so, glaube ich, von einigen Ausnahmen ab gesehen. Warum haben wir keine Sprinter? Wa - rum ist, bezogen auf unsere Sprinter, das Errei chen des Halbfinale bei Olympischen Wettbewerben schon ein Riesenerfolg? Sicherlich nicht deswegen, weil deut sche Athleten schlech ter trainieren, fauler sind oder schlechtere Trainer haben. Diese Frage muss man sich einfach ernsthaft stellen. A: Die Antwort hierauf wäre relativ einfach? T: Die Antwort ist dann einfach. Die Kontroll bemü - hungen in anderen Ländern haben jedenfalls nicht die deutsche Gründlichkeit. A: Wenn die WADA von derlei weiß, müsste man doch eigentlich genauer hinschauen? T: Ja, aber man muss es auch zunächst einmal sagen können, wenn du dann beispielsweise einige Damen siehst, von denen du weißt, dass man eine solche Muskulatur nicht nur vom Training bekommen kann. A: Wie sehen Sie die Zukunft im deutschen Sport? Welche Rolle kommt Rechtsanwälten hierbei zu? T: Rechtsanwälte sind für die Stellung des Sports in der Gesellschaft nicht so maßgeblich. Die kommen, wenn es irgendwo geknallt hat, ins Spiel. Es gibt natürlich die Möglichkeit für Juristen, in Vereinen et was zu tun, besonders, wenn man aus einer be - stimmten Sportart kommt. Die Stellung des Sports in der Gesellschaft ist grundsätzlich, wenn ich an Köln denke, nicht optimal. Was an finanziellen Mitteln bei spielsweise im kulturellen Bereich ver braten wird, steht in keiner Relation zu den Mitteln, die Kom mu - nen, Land und Bund für den Sport aufwenden. Ich denke da vor allen Dingen an den Breitensport. Da wünsche ich mir manchmal ein schärferes Auge ins - gesamt, weil ich das für wichtig halte. Nur das Au - gen merk auf die Spitze zu legen, ist nicht hilfreich. Das Interview führte AdVoice-Redakteur, RA Patrick Ruppert A N Z E I G E 24 * WADA = World Anti-Doping Agency, die weltweite Anti-Doping-Agentur 25

15 Magazin Magazin Recht im Film - Berlinale 2012 Klischeeanwälte funktionieren auch auf internationalem Parkett Als Vorlage für ihren Film Glück dienten Doris Dörrie die Kurzgeschichten des Strafrechtlers Ferdinand von Schirach. Shah Rukh Khan in einem Gefängnis in Malay - sia! Die Nachricht schlug ein wie ein Bombe und verbreitete sich wie ein Lauffeuer in den einschlägigen Internet-Foren. Doch es ist nur ein Film; der Bollywoodsuperstar spielt Don, einen asiatischen Drogenbaron, in dem Film Don 2 -The King Is Back von Farhan Akhtar. Don hat sich der gutaussehenden und bond - girlgleichen Fahnderin von Interpol freiwillig gestellt und landet prompt im Gefängnis. Doch alles gehört zum Spiel, denn Don braucht nur ein paar Informationen von einem Gefängnisinsassen, um an die Druckplatten der Euronoten zu kommen und wird wieder ausbrechen. An ge - nau an dieser Stelle kommt der Anwalt ins Spiel. Der Ausbruch ist schon geplant, bevor Don über - haupt ins Gefängnis kommt soviel zum Vorsatz. Der Anwalt, gespielt von Adi Putra aus Signapur, hat keine Skrupel. In seinem kurzen Auftritt be - sucht er Don im Knast und deponiert eine Waffe in der Besuchertoilette. Don ist natürlich beim Reinigungsdienst eingeteilt und kann die Waffe an sich nehmen. Natürlich trägt der Anwalt einen An - zug und Aktentasche. Er sieht eloquent aus, ein Klischeeanwalt eben. Es könnte auch ein Wirt - schafts anwalt sein. Jedes Jahr aufs Neue präsentiert sich die Welt des Films im februarkalten Berlin. Bei dem Besucher - festival werden etwa 400 Filme gezeigt, auf dem Filmmarkt, der parallel stattfindet, werden weitere 700 Filme gehandelt. Es ist zwar nur ein Ausschnitt aus dem aktuellen Filmschaffen, doch es ist ein guter Überblick über die Tendenzen und Strö mun - gen. Gerade die Berlinale mit ihrem Fokus auf Realpolitik ist ein geeigneter Ort, um aus der recht - lichen Perspektive die Filmbilder zu hinter fragen. Ein subjektiver Querschnitt zeigt, dass auch in die - sem Jahr Anwaltsklischees genutzt werden, um Figuren schnell in eine Geschichte einzuführen oder um eine dramaturgisch erforderliche Wendung zu konstruieren. Dabei funktioniert das Ganze auch auf internationalem Parkett. Die Klischees schei nen also länderübergreifend zu funktionieren. FOR ELLEN U S A Auch in anderen Filmen haben Anwälte Kurzauf - tritte und bedienen gängige Klischees. In dem USamerikanischen Film For Ellen von So Yong Kim ist ein Sorgerechtsstreit Ausgangspunkt der Geschich te. In einer Filmkritik ( heißt es über den Protagonisten: Nach einem Abendessen und einem Barausflug mit seinem verklemmten Anwalt.... Natürlich braucht der strauchelnde Filmheld professionelle Unter stüt - zung und natürlich ist der Anwalt alles andere als ein Lebemann, vermutlich das dramaturgische Ge - genteil vom Hauptdarsteller und nur dazu da, um einen Gegensatz herauszuarbeiten. Denn welcher verklemmte Anwalt (und welcher nichtverklemmte Anwalt) geht schon mit seinen Mandanten we - gen eines Sorgerechtsstreits zum Abendessen und danach in eine Bar? TABU Po r t u g a l In dem portugiesischen Film Tabu von Miguel Gomes, einer Mischung der melodramatischen Klas siker Out of Africa und Casablanca er scheint der Haupt dar - stellerin ein Anwalt in einer wirren Ge schichte im Traum. Hier sieht man keine Bilder, sie erzählt nur von ihrem Traum. Der Anwalt entsteht mit all seinem filmischen Subtext allein im Kopf des Zuschauers. Es geht um die Figur des Anwalts als Helfer, den man zur Seite haben will. Genau diesen Helfer braucht auch die Figur, sogar eher als einen Anwalt. Sie er - zählt Jahrzehnte später in einer ge ordneten portu - giesischen Heimat von ihrer beweg ten Vergangen - heit, von Liebe, Flucht und Tod in Afrika. CESARE DEVE MORIRE I t a l i e n Eine ganz eigene Kategorie sind Gefängnisfilme oder Filme, sie sich ausgehend von dem Szenario des Eingesperrtseins mittelbar mit dem Thema Macht beschäftigen. Zwar mutet es erst mal selt - sam an, im Kino anderen Menschen beim Einge - sperrt sein zuzuschauen, doch das Genre scheint eine immense Faszination zu haben. Der Goldene Bär für den besten Film der diesjährigen Berlinale ging an den italienischen Wettbewerbsbeitrag Cesare deve morire (Cäsar muss sterben) von Paolo & Vittorio Taviani. Gefängnisinsassen haben eine Thea tergruppe gegründet und begreifen dadurch, was es heißt, eingesperrt zu sein. Daher auch eines der prägnantesten Berlinale-Zitate: Seit ich die Kunst verstehen gelernt habe, hat sich meine Zelle in ein Gefängnis verwandelt. DEATH ROW U S A / G B / Ö s t e r r e i c h In dem dreistündigen Interviewfilm Death Row von Werner Herzog wiederum wird der Filmer zähler zum Privatermittler. Er porträtiert vier Insassen in einem amerikanischen Todestrakt, Hinrichtungen werden jedoch nicht gezeigt. Dafür kommen rich - tige Anwälte und Staatsanwälte zu Wort und zwar zu realen Fällen verurteilter oder geständiger Mör - der. Hier treibt die häufig in Filmen gestellte Schuldfrage die Dokumentation an, zwei der Protago - nisten bestreiten ihre Verantwortung. Für den Zuschauer fügt sich das Gesamtbild erst durch die Informationen von Juristen. Ob diese eher glaub - wür dig sind als die Täter? An dieser Stelle könnte es auch rechtssoziologisch werden, mit Niklas Luhmann wäre nach der Legitimation durch Verfahren zu fragen jedenfalls dann, wenn sich nach der Vollstreckung die Unschuld herausstellen sollte. REVISION D e u t s c h l a n d / R u m ä n i e n Einen ganz anderen dokumentarischen Ansatz hat der deutsch-rumänische Film Revision von Philip Scheffner der streng juristisch betrachtet eigent lich Wiederaufnahme heißen müsste. In dem Film werden zwei Todesfälle an der deutsch-pol - nischen Grenze aus dem Jahr 1992 wieder aufge - rollt. Es ist eine Spurensuche ohne polizeiliche Mittel, aber mit einer Kamera und mit Ausdauer. Daten und Spuren werden zusammengetragen, Zusammenhänge hinterfragt, Zeugen befragt. Da - bei wird sichtbar, dass es durchaus Parallelen zwi - schen polizeilichen Vernehmungen und Filminter - views geben kann. Doch was war geschehen? Auf einem Feld an der deutsch-polnischen Grenze hatten zwei Jäger nach eigener Aussage auf Wild - schweine geschos sen, tatsächlich waren es aber rumänische Flücht linge auf ihrem Weg über die grüne Grenze. Zwei von Ihnen erlagen ihren Verlet - zungen. Nachdem sie zufällig von Bauern aus der Gegend gefunden wurden, brannte das Feld aus ungeklärter Ursache ab wurden die Jäger vom Amtsgericht Pase walk freigesprochen. Das Urteil hielt auch in der Berufung. Es konnte nicht nachgewiesen werden, welcher der beiden Männer den tödlichen Schuss abgegeben hatte. In einem Gutachten heißt es, mit den Ferngläsern der Jäger könnte man vor Ort Menschen von Wildschweinen sicher unter scheiden. KEEP THE LIGHTS ON U S A Aus rechtlicher Sicht vielversprechend klingt auch die Filmbeschreibung zu dem amerikanischen Film Keep the Lights On von Ira Sachs. Ein Dokumen - tarfilmemacher und ein Anwalt spielen die Hauptrollen, es geht um eine Liebe zwischen Männern und wie sie ihr Zusammenleben organisieren. Der Anwalt hat ein geregeltes Berufsleben natürlich. Er ist der Antagonist zum Filmemacher und als zwiespältige Figur, die in der Beziehung immer wieder ausbricht, angelegt. Gerade die anwaltliche Arbeit das Organ der Rechtspflege, das dem Recht ver - pflichtet ist aber dennoch selbstbestimmt arbei - tet scheint das perfekte Berufsbild für den drama - turgischen Bruch zu sein, der hier dargestellt wird. GLÜCK D e u t s c h l a n d Der deutsche Film Glück von Doris Dörrie, der schon kurz nach der Berlinale in die deutschen Kinos kam, nimmt innerhalb der Kategorie Rechtsfilme eine Sonderstellung ein. Vorlage ist eine Kurzge - schichte von dem Berliner Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach. Es bleibt unklar, ob die Geschichten wahr sind oder erfunden und wie viel literarische Freiheit hier eingeflossen ist. Im Interview sagt der Autor unter Hinweis auf seine anwaltliche Schwei - gepflicht Die Geschichten sind trotzdem wahr. Aber sie sind es nicht in dem Sinn, dass sie die Wirklichkeit abbilden. Damit die Bilder wirken, wird in dem Film Glück stilsicher und fast schon ein biss - chen zu kitschig mit gängigen Rechts- und Anwaltsklischees gespielt. Am Anfang geht der Anwalt eine Gerichtstreppe hinauf mit den Worten: Ich bin Strafverteidiger. Ich kämpfe für die Rechte des An - geklagten. Ob er schul dig oder unschuldig ist, muss ich gar nicht wissen. Es geht um die Motivation, mit der eine Tat verübt wurde. Alles klar. Materiell fehlt es dem Filmanwalt an nichts. Zudem hat er ein Gewissen und stellt Recht und Gesetz über seine eigenen Interessen. Er will auch gegen den Willen der jungen Frau, die er angefahren hat, die Polizei rufen, obwohl das für ihn nur Nachteile hätte, lässt es dann aber auf ihr Bitten hin. Auch eine Staatsanwältin hat einen kurzen Auftritt. Der tolle Anwalt überzeugt die Staatsanwältin dann bei Yogitee, dass er eine BGH-Entscheidung ausgegra - ben hat. Sieh an, das gibt es im Film. Über seinen Beruf sagt er etwas sperrig: Als Strafverteidiger bin ich auf der Suche nach Glück und dem Moment, wo das Glück uns verlässt. Dieser Moment, der unser Leben für immer verändert. Der echte Straf - ver teidiger sagt hingegen über seine Profession: Der Beruf ist wenig glamourös. Es ist wie mit Geheimdienst: James Bond gibt es nicht. Der rechtstreue Filmanwalt hat am Ende auch noch etwas gelernt im Leben, er übertritt eine Grenze, klaut ein paar Blumen und schenkt sie seiner Frau. EN KONGELIG AFFÆRE D ä n e m a r k Auch das Thema Vollstreckung wird in Filmen häufiger gezeigt. Eine mittelalterliche Klischee-Hin - richtung mit Henker, schaulustigem Volk und Fallbeil wird im dänischen Film En Kongelig Affære (Eine königliche Affäre, deutscher Titel: Die Königin und der Leibarzt) von Nikolaj Arcel inszeniert. Der däni - sche Star Mads Mikkelsen stirbt mannhaft schön und erhobenen Hauptes aus Liebe. Zwischen all diesen völlig verschiedenen und doch immer wie der filmisch genutzten Polen ist es am Ende wieder ein mal das opulente indische Kino mit Shah Rukh Khan, welches eine prototypische Brücke vom Ge fängnis film zum Anwalt und damit dem Forschungs gegenstand Recht schlägt. Allein damit die erzählte Ge schich te funktioniert, wird hier ein Jurist in das Drehbuch eingeflochten. Um den Aus - bruch präg nant zu inszenieren, gibt es auch nicht viele Möglichkeiten. Mit dem korrupten Anwalt bleibt das Ganze glaub würdig, obwohl es (hoffentlich) fern - ab der Realität ist. Szene aus dem Film Glück. RA Tobias Sommer, Berlin 26 Fotos: Constantin Film 27

16 Magazin Magazin Feierabendland Nikolaus Geyrhalters Film Abendland zeigt ein krisenhaftes Europa bei Nacht Dem Begriff des Abendlandes wohnt der Unter - gang inne. Deshalb ist die Krise Europas ein altes Thema. Der österreichische Regisseur Niko laus Geyrhalter wirft in seinem dokumentarischen Film Abendland einen düsteren Blick auf un se - ren Kontinent. In 21 Nachtszenen zeigt er ein Europa, das starr und unbeweglich geworden ist. Die Alte Welt als Greis. Ohne Lebensfreude, auf Technik ange - wiesen und in Angst, die mühsam erworbenen Besitzstände wieder zu verlieren. In dieser Si - tu ation setzt Europa auf Überwachung und Polizei. Der Film beginnt an der slowakisch-ukrainischen Grenze. Hier an der östlichen Peripherie der Euro - päischen Union wartet auf einer Wiese ein einsa - mes Grenzfahrzeug auf einen Eindringling. Auf dem Dach ist eine Kamera installiert. Sie dreht sich langsam und nimmt die Umgebung in den Blick. Nur ihr Surren durchbricht die nächtliche Ruhe. Im Innern des Wagens starren Grenzbeamte auf einen grauen Bildschirm. Nichts passiert. Nur ein Tier verirrt sich in das Blickfeld der Kamera. Der Wagen steht immer noch allein auf der Wiese. Es ist immer noch Nacht. Europa kreist um sich selbst und schottet sich ab. Die Nacht ist eine Metapher. Im Abendland ist es schon längst nicht mehr Abend. Szenen des nächtlichen Europas: Krematorium, Oktoberfest in München, Rückkehrberatungszentrum für abgelehnte Asylbewerber. Die einzelnen Episoden des Films folgen nicht der strengen Ordnung von Chronologie oder Logik. Der Zuschauer ist berufen, Zusammenhänge zu schaf - fen und Verbindendes und Trennendes zu assozi - ieren. Beim Anschauen der Bilder der Nacht wird der Betrachter selbst zum Nachtmenschen. Befreit vom Korsett der Zeit, gewinnt er die Freiheit, in größeren Zusammenhängen zu denken. Die Ruhe lässt Raum für Reflektion. Oft geht es in Abendland um Grenzen. Einige Sze - nen beleuchten den Bereich, in dem sich Leben und Tod überlagern und vermischen. Auf einer Grazer Neugeborenenstation liegt ein Frühchen. Der re - gungslose Körper ist mit Anschlüssen und Kabeln medizinischer Geräte übersät. Die Haut ist rot und faltig. Blutjung und uralt zugleich. In einem Senio - renzentrum in Berlin dämmern die Abgeschobenen der Gesellschaft vor sich hin. Mit offenem Mund und starrem Blick schauen sie nach oben. Ein Pfleger erscheint und dreht sie auf die Seite. Der Tod ist banal. Ein Krematorium in Dresden- Tolkewitz entsorgt menschliche Überreste. Ein Fließband trägt einheitliche Holzsärge in einer langen Reihe herein. Kurz öffnet sich die Klappe zum Ofen. Eine Flamme blitzt auf. Schnitt. Schmuck - lose Aschekapseln werden nebeneinander in ein Regal gestellt. Am Ende sind alle gleich. Welchen Sinn kann das Leben haben, wenn der Tod keinen hat? Geyrhalters Film provoziert durch kom - mentarlose Aneinanderreihung der Szenen Fragen. Obwohl alle in Bewegung sind, scheint Europa in Starre zu verfallen. Ende des europäischen Ideals? Die einzelnen Szenen sind dokumentarisch ge filmt, doch der Film selbst ist keine Dokumentation. Er ver tritt einen Standpunkt. Die Bilder erzählen nicht nur von der Abwesenheit des Lichts, sondern von einer allgemeinen Leere, die den Kontinent erfasst hat. Wofür lebt Europa? Das Christentum gewährt nur noch wenigen Gläubigen Hoffnung. Auf dem Petersplatz in Rom thront der Papst wie ein mittelalterlicher Monarch. Im Schein des Flutlichts umschwirren ihn die Kar - dinäle. Die rhythmischen Benedetto-Rufe der Menge schallen zu ihm hinüber wie Anfeuerungen von Fußballfans. Als Antwort auf Europas Glaubens - krise empfiehlt der Papst, die Priester sollten sich ganz Gott öffnen und ihren Glauben vorleben. Es folgt das Gebet: Vater unser, der du bist im Himmel. Mancher Europäer sucht seine Erfüllung in der Ar - beit. Doch nicht jeder Beruf taugt zur Selbstver - wirklichung. Am Arbeitsplatz der Postsortierer im englischen Langley fließen die europäischen Kom - munikationsadern in einem Knotenpunkt von För - derbändern zusammen. Diese schwemmen Berge von Päckchen und Briefen an. Die mit Headsets ausgestatteten Sortierer verlesen nächtelang Adres - sen: Frankreich, Spanien, Bulgarien Das eigentliche Leben beginnt für viele Bürger Europas außerhalb der Arbeitswelt, in Diskos, Knei - pen und Etablissements. Viele Szenen porträtieren dieses Feierabendland. In einem Prager Bordell kopuliert ein junger Mann in bizarr-künstlichem Berglandschaftsambiente auf einer wasserstoffblonden Prostituierten. Auf dem Münchener Okto - ber fest füllen Frauen in Dirndln die Feiernden mit Bier bis zum Erbrechen. In einer holländischen Großraumdisko betäuben die Stöße laut pochender Technomusik die Jugend. Die Euphorie der hymni - schen Melodie spiegelt sich nicht in den Gesichtern. Die Blicke sind leer. Erst die Kamera animiert zu inszenierter Begeisterung. Die einen bewegen sich kaum. Ein Tänzer sucht zappelnd und zuckend die Befreiung aus der Starrheit. Abendland bietet keine objektive Sicht auf Euro - pa. Vielmehr ist der Film in seiner Szenenauswahl und Montage subjektivistisch. Problematisch ist dies insofern, als die dokumentarische Form die Abbildung von Wirklichkeit suggeriert. Folgt man dem Konzept des Films, ist die einseitige Sicht aber konsequent. Geyrhalter erzählt vom Standpunkt der Nacht aus. Wenn die Schatten länger werden und alles eine dunkle Farbe annimmt, erscheinen Ungeheuer, die bei Tag nicht sichtbar waren. Man - che von ihnen sind real, manche nicht. Daher ist Abendland so suggestiv wie die Nacht selbst. Ein Ungeheuer ist der Überwachungsstaat. Auf den Straßen des nächtlichen London entgeht nichts der Videoüberwachung (Closed Circuit Television). CCTV sieht alles: Spaziergänger, umschlungene Paare, Gespräche auf der Parkbank. Im Überwa chungs - raum ergießt sich die Bilderflut auf unzählige Mo - nitore. Die Bewegung eines kleinen Joysticks aktiviert die Zoom-Funktion. Eine Gruppe rückt in den Fokus, dann eine Person, dann ein Gesicht. Lippen formen Worte. Die Überwacher kennen ihre Stamm - kundschaft. Was macht der denn schon wieder? Europa sorgt sich um seine Sicherheit und seinen Wohlstand. Während es im Innern die polizeiliche Überwachung ausbaut, reagiert es nach außen mit Abschottung. Geyrhalters Bild hierfür ist der Grenz - zaun an der spanisch-marokkanischen Grenze in Melilla. Ein Polizeiwagen fährt auf seiner Patrouille am Zaun entlang. In dieser Nacht ist es ruhig. Es wird jedoch nicht lange ruhig bleiben. Der Grenz wall soll die Einwanderungsströme aus Afrika auf halten. Er ist ein Symbol der Ungleichheit der Men schen diesseits und jenseits der Grenze. Nach Angaben der UN sind in Afrika mehr als 200 Millionen Menschen schwerwiegend unterernährt. Ein wich tiger Grund hierfür sind Agrarsubventionen der EU in Höhe von derzeit mehr als 50 Milliarden Euro. Diese Subven - tionen zerstören in Afrika die lokale Landwirtschaft, die nicht mit den europäischen Produkten konkurrieren kann. Auf diese Weise wer den reine Agrar - nationen abhängig von Nahrungs mittelimporten aus Europa. Somit ist der Grenz zaun in Melilla auch ein Symbol moralischer Schuld Europas. Abendland zeigt ein Europa in der Krise, das für sich selbst und andere zur ideellen und materiellen Bedrohung geworden ist und dabei nach innen und außen vor allem Symptome bekämpft. Der Film ist aber nicht defätistisch. Viele Szenen erhalten ihre Kraft aus der enttäuschenden Diskrepanz zwi - schen dem Möglichen und der Realität. Deutlich wird dies in einer nächtlichen Ausschusssitzung des Europäischen Parlaments. Hier beklagt sich ein Teilnehmer darüber, dass man den mehrsprachigen Sitzungstext nicht in die Sprache seines Heimat - landes übertragen hat. Zum Verständnis des Textes benötige er die Übersetzung aber nicht. Gestritten wird über Formalien und nationale Eitelkeiten. Als es um Inhaltliches gehen soll, werden wohlfeile Worte ausgetauscht. Freilich ist diese Szene ein Klischee- und Zerrbild der Brüsseler Bürokratie. Sie trifft aber im Kern die Tatsache, dass von der gro - ßen europäischen Idee im Alltag der Union wenig zu spüren ist. Diese kann aber wiederbelebt und vermittelt werden. Neue Kraft gewinnt Europa nur durch Ideale und die Entwicklung eines europä - ischen Traums. Zu diesem Traum hat Nikolaus Geyrhalter den Albtraum verfilmt. Ass. iur. Matthias Dantlgraber > 28 Fotos: Nikolaus Geyrhalter Filmproduktion 29

17 Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser. Magazin Der Marsch durch die Behörden Eine öffentlich-rechtliche Karriere Nähere Informationen zur Teilnahme erhalten Sie unter: Deutscher Anwaltverein, PR-Referat, Littenstraße 11, Berlin, Tel , Rede wett streit Sind Sie bereit? Beim DAV-Redewettstreit anlässlich des 63. Deutschen Anwaltstages in München können Sie beweisen, wie gut Sie sind. Teilnehmen können Anwältinnen und Anwälte bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres. Es gilt, eine Rede zu konzipieren und vor einer Jury im Publikum vorzutragen. Auf dem DAT 2012 stehen folgende Themen zur Wahl: Anwaltskultur und Widerspruch Lebenskunst und Anwaltskultur Die Kunst, Anwältin zu sein Oder ein selbst bestimmtes Thema. Den besten drei Rednern winken nicht nur Ruhm und Ehre, sondern auch ein attraktives Preisgeld. Wir belohnen Sie: 1. Preis: 2.500,- Euro 2. Preis: 1.000,- Euro 3. Preis: 500,- Euro Am Mittwoch, dem 13. Juni 2012, wird es einen Vorentscheid und eine Endausscheidung geben. Der Sieger erhält die Gelegenheit, seine Rede in der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Anwaltstages am 14. Juni 2012 vor großem Publikum vorzutragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Anmeldungen bitte an den DAV: Wahrscheinlich wurde das Fundament für meine spätere Tätigkeit im Staatsdienst im Leistungs - kurs Geschichte auf dem Gymnasium in Eckern - förde gelegt. Ich erinnere mich, dass ich damals vor der Herausforderung stand, in einem fünf - stündigen Referat die Verfassung der Weimarer Republik mit der heutigen zu vergleichen. So konnte ich bereits als Schüler, was in dem Alter wohl eher ungewöhnlich ist, tief in das Staatsorga ni sationsrecht eintauchen. Bevor ich in Kiel Jura studieren konnte, musste ich zunächst meinen Wehrdienst bei der Marine ableis - ten. Und weil dieser seiner Zeit 18 Monate betrug, entschied ich mich, anfangs nur zum besseren Geldverdienen, auf zwei Jahre im Status eines Zeitsoldaten zu verlängern. Nach kurzer Dienstzeit und einem Auswahlverfahren erhielt ich das Angebot zur Ausbildung zum Reserveoffizier. Dies nahm ich an und hatte neben früher Führungsverantwortung in den Semesterferien eine willkommene Abwechselung dank der Teilnahme an mehreren Reserveübungen. Es war kurz vor dem Freischuss, als ich auf einer der besagten Wehrübungen, dies - mal im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn, zufällig einem Personalführer über den Weg lief. Dieser zeigte mir die Möglichkeiten auf, nach dem Referendariat bei der Bundeswehr wiederein - gestellt zu werden. Das klang spannend. Ich setzte mehr oder minder alles auf eine Karte und richtete inhaltlich sämtliche Stationen am Wehrrecht aus. So war ich beim sog. Bundeswehrdezernat bei der Staatsanwaltschaft, dem Vertragsanwalt des Bun - deswehrverbandes, bei der Wehrbereichs ver waltung, dem Rechtsberater im Kommandostab und in der Personalabteilung im Verteidigungsministerium. Lediglich am Amtsgericht durfte ich mich ausschließlich dem Zivilrecht widmen. In der damaligen bescheidenen Arbeitsmarktsitu - ation stellte ich mit dem zweiten Staatsexamen in der Tasche so wie viele Berufsanfänger den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Doch nach nur vier Monaten konnte ich als Berufssoldat unter Wechsel der Teilstreitkraft Marine zur Luftwaffe als Rechtsberaterstabsoffizier in der militärischen Personalführung anfangen. Konkret bedeutete das zunächst ab 1999 fünf Jahre lang klassische Rechtsberatung: Beschwer debearbeitung gemäß Wehrbe - schwer deordnung, Eingaben an den Wehrbeauftragten, Vorlagen an den Wehrdienst senat des Bun desverwaltungsge richtes sowie truppen dienst - liche und statusrecht liche Angelegenheiten der militärischen Personalführung. Nebenbei besuchte ich die Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Das Besondere an der Tä - tig keit als Rechtsberater stabsoffizier war der stän - dige Wechsel zwischen einer rein juristischen Verwendung und einer rein militärischen. Während meiner militärischen Ver wendungen lernte ich un - ter anderem die Funktion des Kasernen komman - danten kennen, war für die Infrastruktur zweier großer Kasernenanlagen ver antwortlich und musste schließlich im Rahmen von Truppenauflösungen 450 Dienstposten sozia lverträglich abwickeln bzw. umgliedern helfen. Kurz vor meinem gänzlich ungeplanten Wechsel in das Beamtenverhältnis wurde ich noch 2006 als Dozent an die Führungsakademie der Bundeswehr versetzt. Dort sollte ich im Fachbereich Führung und Management Themen unter anderem wie Führungsverhalten unterrichten, übrigens auch als Lehrkraft im Internationalen Generalstabslehrgang mit Teilnehmern aus (fast) der ganzen Welt. Meine dortige Lehrtätigkeit war eine sehr spannende Erfahrung und brachte mir weitreichende Einblicke in andere Länder und Kulturen. Der Dienstherr hätte noch viel mit mir vorgehabt, wäre ich nicht nach immerhin schon sieben Jahren als Berufssoldat zufällig auf eine Stellenaus schreibung meiner Studienstadt Kiel gestoßen. Gesucht wurde ein neuer Leiter für das Amt für Personal und Organisation. Ich bewarb mich, durchlief ein zweistufiges Assessmentcenter und tauschte nach der Zusage die Uniform gegen zivilen Zwirn. Der Wechsel kam nicht ganz ungelegen, weil meine Frau und ich zwischenzeitlich ein Einfamilienhaus in Kiel gebaut hatten und unser drittes Kind ein Jahr alt wurde. Mit 60 Mitarbeiterinnen und Mit - arbeitern machte ich mich daran, für die rund Beschäftigten ein Personalentwicklungs konzept auf zubauen. In sechsmonatiger Verhandlung schaff - ten wir es, gemeinsam mit dem Gesamtpersonal rat eine stärker leistungsabhängige Vergü tung einzu - führen. Darauf bin ich heute noch sehr stolz. Danach übernahm ich die Leitung des Kieler Amtes für Gesundheit, das, was ungewöhnlich war, zwei Jahre ohne Amtsleiter auskommen musste. Doch auch hier blieb ich nicht lang folgte in der freien Hansestadt Hamburg der Posten der Leitung der Allgemeinen Abteilung in der Finanz behörde. Das Portfolio der dortigen Tätigkeit um fasste für mich altbekannte Themen wie Personal, Organi sa - tion, Infrastruktur und Recht, noch ergänzt um das Themenfeld Haushalt und Con trolling. Diese neu aufgestellte Abteilung mit knapp 100 Beschäftigten galt es zusammenzufü gen, in der Dienstleistungsorientierung voranzubringen, gleichzeitig die Doppik (kfm. Buchführung) einzu führen und die Sparbemühungen des Senats einher ge - hend mit einer deutlichen Personalreduzie rung um - zusetzen. Das war, nein, ist bis heute eine ziem liche Herkulesaufgabe, die unglaublichen Spaß macht. Ausgehend von meinem beruflichen Ansatz, den Juristen und den Offizier zu kombinieren, kann ich heute nach gut zwölf Jahren sagen, dass sich der Einsatz, der ständige Blick über den Tellerrand, auch die Lust auf neue Herausforderungen und Mobili - tät in der ersten Berufsdekade durchaus ge lohnt haben. Ich hatte von Anfang an mit Menschen zu tun, musste führen und durfte mitgestal ten. Zudem bot der öffentliche Dienst mir und meiner Familie größtmögliche Sicherheit, in wirt schaftlichen Krisen eine schöne Gewissheit. Da die öffentlichen Verwal tungen immer fähige Juristen benötigen, kann ich eine Karriere im vielfältigen Staatsdienst nur sehr empfehlen. Ingmar Soll, Jurist im öffentlichen Dienst. Dr. Ingmar Soll, Kiel Foto: privat 31 Anwalt der Anwälte

18 Magazin 32 Magazin So manch Gerichtspräsident wäre stolz und froh, auf ein so schmuckes Gebäude allmorgendlich blicken zu dürfen. Dabei täuscht der neobarocke Profanbau über sein wahres Alter hinweg. Das Justizgebäude, in dem das Amtsgericht Landau in der Pfalz untergebracht ist, wurde nach einer Bauzeit von nicht einmal drei Jahren nämlich erst im April 1903 eingeweiht und ist damit deutlich jünger als es aussieht. Die wechselvolle Gerichtsgeschichte reicht jedoch in die Zeit der Stadtgründung 1274 zurück, weshalb das Amtsgericht Landau letztlich als das älteste Amtsgericht Deutschlands gilt. Trotz schwerer Zerstörung gegen Ende des zweiten Weltkrieges 1945 wurde das repräsentative Bauwerk wieder aufgebaut und erstrahlt weiterhin im prachtvollen Glanz vergangener Tage. Mehr Informationen unter Gericht des Monats LIEBES FORUMSMITGLIED, MACH MIT! Sende uns Dein Gericht des Monats, d. h. ein hochauflösendes Foto, dessen Rech te Du besitzt, und eine kurze Geschichte dazu, je bedeutsamer, ungewöhnlicher oder auch skurriler desto besser. > Das Amtsgericht Landau Foto: Patrick Ruppert 33

19 Magazin Mandanten auf die Sprünge geholfen Coaching, Teil 1 Zielsicher eingelocht! Kennen Mandanten immer ihr eigenes Ziel? Oft mals ist das trotz intensiver Rechtsberatung unklar. Das birgt die Gefahr der Unzufriedenheit, sowohl beim Mandanten als auch beim Be ratenden. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen fordern daher eine Selbstklärung und empfehlen ihren Mandanten ein Coaching. Ein Beispiel hilft, dies zu verdeutlichen. Wenn Rechtsanwalt Maier zurückdenkt, ist er ge nervt, denn vor einer Woche hatte ihn sein Man dant X in einer arbeitsrechtlichen Sache aufge sucht. X war nach der Beratung spürbar unzufrieden. Dabei hatte Rechts - anwalt Maier alle Rechtsfragen intensiv geprüft, mögliche Handlungsalternativen aufgezeigt und eine Strategie vorgeschlagen. X hatte behaup tet, alles verstanden zu haben. Und er hätte sich lediglich entscheiden müssen, wie vorgehen aber ge nau das war X so schwergefallen. Was lag dem zugrunde? X war eine Führungskraft in einem Unternehmen, das fusioniert wurde. Die Firma hatte ihn auf einen anderen Posten umge - setzt und ihm alternativ ein Abfindungsangebot gemacht. Dabei waren Formfehler aufgetreten gute Chancen für X in einer gerichtlichen Klärung 34 Foto: Rainer Sturm_pixelio.de also. Für den Fall, dass X sich für das Abfin dungsangebot hätte entscheiden wollen, hatte ihm Rechts - anwalt Maier geraten, noch zusätzliche Punkte zu seinen Gunsten herauszuholen. Auch hierfür hatte es juristisch gut ausgesehen. Nach einem längeren Hin- und Her hatte sich X zu der von seinem An - walt vorgeschlagenen Strategie entschlossen. Dennoch beschleicht Rechtsanwalt Maier im Nach - hinein das ungute Gefühl, X hätte möglicherweise nicht das bekommen, was er eigentlich benötigt, ja gewollt hätte. Zugegeben, dieser Fall ist fiktiv, aber er könnte sich so ähnlich tagtäglich abspielen. Gerade wenn sich bei der Beratung die Wahl zwischen unterschiedlichen Handlungsalternativen bietet, geht es darum, dass der Mandant weiß, was er wirklich will. Das persönliche Ziel des Mandanten entscheidet, ob er sich von seinem Rechtsanwalt gut beraten fühlt oder nicht. Es geht also um die innere Klarheit des Mandanten. Daran kann es in komplexen und kon - fliktgeladenen Situationen oft mangeln. Zu bedenken ist auch, dass X für viele durch schnitt - liche Mandanten steht, die mit ihrem Schicksal hadern, sich in derlei Konstellationen regelrecht abserviert fühlen. Einerseits harmonie bedürftig zum Einlenken bereit, andererseits keine einfachen Geländegewinne zulassend, getreu dem Motto: So leicht sollen die es nicht haben. Lieb gemeinte, aber völlig kontroverse Ratschläge von Lebenspartner und Freunden tragen zudem eher zur Konfusion bei. In einer solchen Lage können Gespräche mit einem Dritten helfen, der der Sache selbst unbeteiligt ge - genübersteht und mit dem man vom Feld herren - hügel auf seine eigene Situation blickt. Der Dritte ein Anwalt oder eben ein ausgebildeter Coach weist den Weg zu diesem Aussichtspunkt. Der Klient gewinnt Abstand zum eigenen Fall und kann eine Entscheidung treffen, hinter der er wirklich steht. Oft erkennt er auch dann Handlungs mög - lich keiten, die ihm vorher gar nicht bewusst waren. Coaching ist somit die Methode der Beratung ohne Ratschlag. Sie stärkt die vorhandenen eige nen Ressourcen und fördert die individuelle Hand lungs - fähigkeit. Rechtsanwälte finden sich recht rasch in der Rolle dieses Dritten wieder. Diese Rolle können sie in ei - nem gewissen Maße auch ausfüllen. Allerdings stoßen sie ebenso schnell an Grenzen, wenn sich der Klient aus tiefer liegenden Gründen nicht ent - scheiden kann oder sich gar in der Situation ge - fangen fühlt. In solchen Fällen ist die Beauftragung eines externen Coach eine geeignete Lösung. Klarzustellen ist, dass Coaching keine Therapie ist. Ein Coaching dauert somit nicht lang. In der Regel sind nach ein bis fünf Sitzungen vernünftige Er - gebnisse erreicht, mit denen ein Klient spürbar zufrieden ist. Fingerspitzengefühl ist anfänglich schon gefragt, aber wenn der Mandant, die Mandantin sich auf - geräumt und reflektiert zeigt, kann man den Vorschlag machen. Die Erfahrung zeigt, dass dann ein Coaching sehr interessiert aufgenommen wird. Die in einem Coaching zusätzlich entstehen den Kosten, darauf muss man hinweisen, werden ge genwärtig nicht von Rechtsschutzversicherungen getragen. Je nach Coach kostet eine Stunde von 120 bis 250 Euro. Die Investition lohnt sich aber in den meisten Fällen, denn mit größerer per sönlicher Klar heit, kann man letztlich auch wirt schaft lich bessere Er geb - nisse erreichen. Ist es ratsam, alle Mandanten nicht nur zum An - walt sondern gleich auch zum Coach zu schicken? Das eher nicht. Coaching stärkt die Selbstwirk sam - keit und ist daher gut für Mandanten geeignet, die es gewohnt sind, ihr Leben selbst in die Hand zu neh men. Man kann es unterstützend bei arbeits - recht lichen Streitigkeiten einsetzen und auch bei der Gestaltung etwa von Gesellschafter verhält - nissen. Selbst in Familiensachen kann Coaching hilfreich sein. Coaching für Mandanten klingt ein wenig nach Mediation und weist in den angewandten Methoden auch Ähnlichkeiten auf. Dennoch gibt es einen ganz wesentlichen Unterschied: Bei der Mediation sitzen mindestens zwei Konfliktparteien gemein - sam an einem Tisch und suchen nach einer Lösung. Beim Coaching geht es nur um eine Person, die für sich Klarheit über ihre persönliche Haltung zu einer bestimmten Frage und auch über das weitere Vor - gehen haben will. Mandantencoaching steckt noch so sehr in den Kinderschuhen, dass es dafür noch nicht einmal eine feste Bezeichnung gibt. Coaching, und das gilt es klarzustellen, kann niemals Ersatz für eine gute Rechtsberatung sein, aber es kann sie ergänzen, neue Impulse liefern und die Beratung sowohl auf anwaltlicher Seite als auch für die Mandanten effek tiver und zufriedenstellender machen. RAin Esther-Maria Roos, Köln Erbrecht für Einsteiger und Fortgeschrittene Förster Anwaltskript Erbrecht zerb verlag Wachsbleiche Bonn Anzeige 4. Auflage 2012, 450 Seiten, broschiert, 49, ISBN Von RA Dr. Lutz Förster Das Anwaltskript ist ein bewährtes Einführungswerk zum Erbrecht, das dem interessierten Anwalt anschaulich die Kenntnisse des Erbrechts zur Umsetzung in lukrative Mandate vermittelt. Das Skript befindet sich auf aktuellem Stand und berücksichtigt die relevanten Neuregelungen. Mit vielen Checklisten und Mustern ist das Anwaltskript wertvoller Helfer bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate. Die Neuauflage behandelt ausführlich die Grundlagen des Erbrechts, insbesondere die Themen Testamente, Erbverträge, vorsorgende Verfügungen, vorweggenommene Erbfolge sowie das Thema Stiftung als Erbe. Das Anwaltskript Erbrecht ist ganz auf die tägliche Praxis abgestimmt und enthält nützliche Tipps zum Mandantengespräch, der Vergütung sowie der Nachsorge. Besprechungen zu den Vorauflagen: Förster vermittelt die schwierige Materie anschaulich und anspruchsvoll zugleich. Ihm ist das Kunststück gelungen, alle Facetten des Erbrechts nicht nur darzustellen, sondern auch aufzuzeigen, was aus anwaltlicher Sicht zu beachten ist. RA Dieter Trimborn von Landenberg in AdVoice 1/2000 Für den erbrechtlichen Anfänger, der einen ersten Einstieg in das Erbrecht, ohne wissenschaftlichen Anspruch, aber mit praxisnahen Empfehlungen sucht, ist das Buch eine wertvolle Hilfe. RA und FAFamR Rainer Bosch in FamRZ 15/2002 Damrau (Hrsg.) Praxiskommentar Erbrecht Bestellschein einfach faxen: 0228/ Förster Anwaltskript Erbrecht 49, Damrau (Hrsg.) Praxiskommentar Erbrecht 138, Name Vorname: Str./Nr.: PLZ/Ort: Datum: 2. Auflage 2011, Seiten, gebunden, mit CD-ROM, 138, ISBN: Herausgegeben von RA Prof. Dr. Jürgen Damrau Das Werk leistet mehr als ein herkömmlicher Kommentar. Neben fundierten Kommentierungen und ausführlichen Hinweisen zu Rechtsprechung und Literatur bietet er vor allem eines: Praxisbezug. Ob es um eine Anfechtungsfrist oder die Folgen eines Erbverzichts geht präzise und umfassend beantwortet der Band die Fragen, die sich dem Anwalt stellen. Pressestimme zur 1. Auflage NJW 15/2005: Insbesondere für (angehende) Fachanwälte für Erbrecht ist der Praxiskommentar uneingeschränkt zu empfehlen. Für die Anwalts praktiker im Erbrecht ist der Kommentar ein Muss. RA Ralf M. Leinenbach, Magdeburg Pressestimme zur 1. Auflage ZErb 12/2004:... Alles in allem ein ausgezeichneter Praxiskommentar, der sich durch Praxis nähe, Benutzerfreundlichkeit, Aktualität und Handlichkeit auszeichnet und in der erbrechtlichen Kommentarlite ra tur einen ebenso festen wie hervorgehobenen Platz einnehmen wird. VRiLG Theodor Horstkötter, Potsdam Unterschrift:

20 Magazin Magazin Attentat von Dachau Junger Staatsanwalt muss sterben - Täter fühlte sich ungerecht behandelt Plumpes Blog-Marketing für Versicherung LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Online-Schleichwerbung Der junge Staatsanwalt Tilman T. wurde im Januar von einem Angeklagten im Gericht erschossen. Der Schock sitzt tief. Gerade meldete der lokale Radiosender, dass heute während eines Straf pro - zesses vor dem Amtsgericht Dachau ein junger Staatsanwalt von dem Angeklagten erschossen wurde. Es war der 11. Januar 2012, Mittwoch - abend gegen 19 Uhr. Wahnsinn, dachte ich. Am nächsten Morgen erfuhr ich, dass der 54-jährige Rudolf U. wegen Veruntreuung und Vorenthal - tung von Arbeitsentgelt vor dem Amtsgericht Dachau bei München angeklagt war. Ihm wurde vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von Euro nicht abgeführt zu haben, und er wurde deshalb zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Noch während der Urteilsbegründung gegen 16 Uhr stand der angeklagte Transportunternehmer plötzlich auf, zog eine Pistole und feuerte fünf bis Foto: privat sechs Schüsse ab. Zunächst schoss er auf den Rich - ter, der sich noch rechtzeitig wegducken konnte. Mehrere Kugeln aber trafen den 31-jährigen Staats - anwalt Tilman T. in den Oberkörper. Zwar konnte er vom Notarzt noch am Unglücksort reanimiert wer - den, starb jedoch wenige Stunden später trotz Not - operation im Amperklinikum Dachau. Tilman T. war einer der jahrgangsbesten Juraabsol - venten und promovierte gerade bei Professor Dr. Edenhofer an der LMU München. Nicht allzu lange vorher hatte er geheiratet und seine US-ameri ka - nische Frau war gerade nach Deutschland ge zogen. In den Dienst der Staats anwaltschaft Mün chen II trat er erst vor einem ein Jahr ein. Bei seinen Freun den und Arbeitskollegen war er wegen seiner besonders fröhlichen Art be liebt und wegen seiner überragenden Fachkenntnis sehr geschätzt. Am Donnerstag, 19. Januar 2012 erreichte mich per Rundmail die Nachricht der bayerischen Staats - ministerin der Justiz, Frau Dr. Beate Merk, dass die Münchner Justiz von ihrem Kollegen am darauf - folgenden Montag bei einem Requiem Abschied nehmen würde. Die St. Michaels Kirche in Mün - chen füllte sich mit etwa tausend Menschen. So groß war die Anteilnahme. Schon an der Beerdi - gung eine Woche zuvor hatten rund 500 Leute teilgenommen. Nach einer sehr feierlichen Liturgie hielten die Bayerische Justizministerin Dr. Merk und der Doktorvater jeweils eine kurze, sehr be we - gende Ansprache. Im Anschluss habe ich für das FORUM im Kondolenzbuch eingetragen: Das FORUM Junge Anwaltschaft trauert um einen jungen Kollegen. Ruhe in Frieden! gez. Markus Groll, Regionalbeauftragter. Zahlreiche s von Mitgliedern des FORUMs zeig ten, dass auch ihnen der gewaltsame und plötz liche Tod von Tilman T. sehr nahe ging. Der Täter gab an, sich von der Justiz ungerecht be - handelt gefühlt zu haben. Dafür musste Tilman T. sterben? Die Justizministerin meinte, der grausame Tod hätte einen Sinneswandel hervorgerufen. Bis her hätte der Konsens gegolten, dass die Gerichte möglichst offen und frei zugänglich sein sollten. Dies werde aber in Zukunft nicht mehr so unein - geschränkt gelten. Nachdem zuletzt im Frühjahr 2009 ein Rentner seine Schwägerin und anschlie - ßend sich selbst im Landgericht Landshut erschos - sen hatte, will die bayerische Staatsregierung nun die Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichtsge - bäu den zügig weiter ausbauen. Die Zahl der Sicher - heitskräfte soll schrittweise um insgesamt 440 Wachleute erhöht werden, darunter 300 Mitar bei - ter privater Sicherheitsdienste. Zusätzlich sollen weitere Metalldetektoren und Scanner an ge schafft werden. Der Deutsche Richterbund fordert Sicher - heitskonzepte für jedes Gericht in Deutschland Auch der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München hat sich für die Verschärfung von Zugangs - kontrollen zu Gerichtsgebäuden ausgesprochen. Freunde und Kollegen von Tilman T. schrieben in einem offenen Brief an Merk: Man hat das Ver - brechen von Dachau nicht vorhersehen können. Man hätte es aber verhindern können. Möge Til man T. in Frieden ruhen und seine mit Schmerz erfüllten Angehörigen und Freunde Kraft und Mut schöpfen. RA Markus Groll, München Aber ich bin doch rechtsschutzversichert!, ruft der potentielle Mandant entrüstet ins Telefon, nachdem ihm gerade erklärt wurde, das er even tuell trotzdem etwas für die anwaltliche Be ra tung oder Vertretung zahlen muss. Die mög - lichen Kosten sind vielfältig. Eine Selbstbe tei - ligung ist dabei noch leicht zu vermitteln, die Differenz, die aus einer Minderleistung der RSV resultiert, z. B. wenn die RSV den Streitwert, den der Anwalt annimmt, moniert und die dann ggfl. anfallenden Kosten der Deckungsklage sind es schon nicht mehr. Auf die Werbung reinge fallen, wäre dann die richtige Antwort. Immer wieder klagen Anwälte über das Regulie - rungsverhalten von Rechtsschutzversicherungen. Vertragsanwälte klagen nur im Vier-Augenge spräch, andere jedoch offen. Unter anderem im RSV-Blog, den die Anwälte Martin Bahr und Carsten R. Hoenig initiiert haben und wo inzwischen nach eigenen Angaben zirka 30 Anwälte ihre gern auch mal nicht so erfreulichen Erfahrungen mit Rechtsschutzver - sicherungen (RSV) schildern. Lesenswert ist das, wenn man etwas lernen möchte über die sehr spe - zielle Welt der Versicherungen. Lesenswert ist das aber auch, wenn man einfach nur lesen will, dass die Kollegen ähnlich behandelt werden oder sogar noch schlechter. Auch die Versicherungswirtschaft liest den Blog mit. In einer an den RSV-Blog bat beispiels - weise die DA um die Löschung eines Mitarbeiter - namens (Bericht im Blog vom 28. Dezember 2011, DA mahnt RSV-Blog ab), der auf einem veröffentlichten Dokument noch zu lesen war. Der Witz an der Geschichte: Es handelte sich um einen Aller - welts namen, den es sicherlich mehr als einmal selbst bei der DA geben dürfte. Die Folge: Durch den neuen Bericht über die Abmahnung gerät der ursprüngliche Bericht erneut in den Fokus der be - achtlichen Leserschaft des Blogs. Seit März 2005 wurden mehr als drei Millionen Besucher auf der Seite gezählt. Dokumentiert ist aber auch ein Fall von hilfloser Online-Schleichwerbung der ARAG auf dem Blog, welcher vom LG Hamburg (Beschluss vom , Az.: 312 O 715/11) sogar als wettbewerbswidrig eingestuft wurde. Als Kommentar zu einem Beitrag mit dem Titel ARAG macht Probleme schrieb ein gewisser Ralf: Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversiche rung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungs zusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht & Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versiche - rungen, die ich kenne." Die Blogbetreiber recherchierten die IP-Adresse und die naheliegende Vermutung wurde bestätigt: Ralf hat wohl irgendetwas mit der ARAG zu tun. Die IP-Adresse führte nach Angaben der Blog be - Wirkt authentisch und glaubwürdig: das Blog-Marketing. Ist es aber nicht, weil Firmen es für ihre Zwecke missbrauchen. treiber direkt zum Rechtsschutzversicherer ARAG. Die Abmahnung an die Versicherung blieb erfolg - los. Die ARAG soll angegeben haben, weder be - stätigen noch ausschließen zu können, dass das Posting von ihr stammte und aus Datenschutz - grün den zur Löschung der Mitarbeiter-Verbin - dungs daten verpflichtet zu sein. Zudem würde es sich um einen privaten Beitrag" handeln, so dass jeder geschäftliche Charakter fehle. Die Hamburger Richter sahen das anders. Ob die Leser des RSV- Blog auf die plumpe Werbung für die ARAG rein - fallen, soll jeder selbst entscheiden. Die Lektüre wird dringend empfohlen. RA Tobias Sommer, Berlin Rechtsberatungsmarkt Mit mehr als 20 Millionen Rechtsschutz - versicherungen setzen die Versicherungen zirka drei Milliarden Euro um, ausge schüttet werden weniger als 2,3 Milliarden. Das ent - spricht einem Anteil von knapp mehr als zehn Prozent am Gesamtumsatz im Rechts - bera tungsmarkt, der im Jahr 2007 bei etwa 17,6 Milliarden Euro lag. Foto: Robert Kraus_pixelio.de 36 37

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