Nutzungs- und Entgeltordnung für die. Festhalle Weende im Mehrzweckgebäude Weende.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nutzungs- und Entgeltordnung für die. Festhalle Weende im Mehrzweckgebäude Weende."

Transkript

1 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Festhalle Weende im Mehrzweckgebäude Weende Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Nutzungs- und Entgeltordnung für die Festhalle Weende im Mehrzweckgebäude Weende. 1. Nutzungszweck 1.1 Das Mehrzweckgebäude Weende ist ein Gebäude für vielfältige Nutzungsarten. Die Festlegung dieser Nutzungsarten bezieht sich ausschließlich auf die in der Anlage gekennzeichneten Räume. 1.2 Ein Anspruch Dritter auf Vermietung des Mehrzweckgebäudes Weende besteht nicht. 2. Nutzungszeiten 2.1 Während der Schulzeit steht die Festhalle Weende in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausschließlich der Schule zur Verfügung. 2.2 Wochentags ab 17:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen kann die Festhalle Weende für Veranstaltungen gemietet werden. 2.3 In der Ferienzeit kann eine Vermietung auch ganztags erfolgen. 3. Mietverträge 3.1 Das Verhältnis zwischen Vermieterin und der Mieterin/dem Mieter wird durch Mietvertrag geregelt. Bestandteil des Mietvertrages ist diese Nutzungs- und Entgeltordnung. 3.2 Die Anmietung durch die Endnutzer erfolgt grundsätzlich nach Vermittlung und in Abstimmung mit dem Bewirtschafter bei der Stadt Göttingen. 3.3 Der jeweilige Mietvertrag mit dem Endnutzer wird durch die Stadt Göttingen abgeschlossen. 3.4 Aus etwaigen Terminvormerkungen kann die Mieterin/der Mieter keinerlei Rechte herleiten. 4. Allgemeine Pflichten 4.1 Die Mieterin/der Mieter hat grundsätzlich spätestens eine Woche vor der Veranstaltung deren gesamten Ablauf mit der Vermieterin oder dem Bewirtschafter genau abzustimmen. 4.2 Die Mieterin/der Mieter darf Räume, Einrichtung (einschließlich Instrumente) und Inventar nur zu den im Mietvertrag genannten Zwecken benutzen. Räume, Einrichtung und Inventar sind schonend zu behandeln und im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. 4.3 Im gesamten Innenbereich der Festhalle Weende gilt das gesetzliche Rauchverbot. 4.4 Für das Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse haftet die Vermieterin gegenüber der Mieterin/dem Mieter nur dann, wenn ihr vorsätzliches Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2 2 5. Mietentgelttarif Die Höhe der Miete richtet sich nach dem festgesetzten Mietentgelttarif. Maßgebend ist der am Veranstaltungstag geltende Tarif. Gültig vom bis Foyer Halle einschließlich Foyer ohne Bühnenbereich Halle einschließlich Foyer und Bühnebereich Bühnenbenutzung Ausstellungen, Messen pro Tag Übungsabende von Sportvereinen u.ä.: Veranstaltungen der Stadt Göttingen, der Schule und des Hortbetriebes außerhalb der Schulzeiten Reinigung der Festhalle pauschal pro Tag 50,-- EUR 75,-- EUR 150,-- EUR 200,-- EUR 200,-- EUR 250,-- EUR 50,-- EUR 500,-- EUR halber Preis Mietfrei 60,.-- EUR Mietentgelttarif gültig ab Foyer Halle einschließlich Foyer ohne Bühnenbereich Halle einschließlich Foyer und Bühnebereich Bühnenbenutzung Ausstellungen, Messen pro Tag Übungsabende von Sportvereinen u.ä.: Veranstaltungen der Stadt Göttingen, der Schule und des Hortbetriebes außerhalb der Schulzeiten Veranstaltungen der Stadt Göttingen Reinigung der Festhalle pauschal pro Tag 60,-- EUR 90,-- EUR 180,-- EUR 240,-- EUR 240,-- EUR 300,-- EUR 60,-- EUR 550,-- EUR halber Preis Mietfrei Mietfrei 60,.-- EUR

3 3 6. Mietzahlung 6.1 Die gesamte Miete ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Stadtkasse zu entrichten. 6.2 Die ggf. geforderte Sicherheitsleistung nach Ziffer 16.6 ist eine Woche vor der Veranstaltung an die Stadtkasse zu entrichten. 6.3 Die Einzahlungsbelege zu Ziffer 6.1 und ggf. zu Ziffer 6.2 sind der Vermieterin oder dem Bewirtschafter auf Verlangen vorzulegen. 6.4 Im Falle von Stornierungen der Veranstaltung durch die Mieterin/den Mieter begründet sich der Anspruch gemäß Ziffer Nutzungszweck 7.1 Der Nutzungszweck ist im Mietvertrag anzugeben. Eine Änderung des Nutzungszwecks ist nur durch Änderung des Mietvertrages möglich. 8. Anmeldepflichten Die Mieterin/der Mieter hat für die Veranstaltung rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen, alle etwa notwendigen Genehmigungen einzuholen und die steuerlichen Vorschriften zu beachten. Die Erfüllung dieser Verpflichtung muss gegenüber der Vermieterin auf Verlangen vor der Veranstaltung nachgewiesen werden. 9. Sicherheitsvorschriften Die Mieterin/der Mieter hat die bestehenden Sicherheitsvorschriften und Einzelauflagen zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste sofort befolgt werden. 10. Hausrecht Das Hausrecht obliegt den für die Hausverwaltung eingesetzten Bewirtschafter oder den durch die Vermieterin beauftragten Dienstkräften. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Hausrecht der Mieterin/des Mieters nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gegenüber den Teilnehmern bleibt unberührt. 11. Bedienung der technischen Anlagen Alle technischen Anlagen dürfen nur vom eingesetzten Bewirtschafter oder von den durch die Vermieterin beauftragten Dienstkräften bedient werden. 13. Einbringen von Einrichtungsgegenständen Einrichtungsgegenstände aller Art dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Bewirtschafter eingebracht werden. 13. Werbung Jede Art von Werbung in der Festhalle Weende sowie auf dem umliegenden Gelände bedarf der besonderen Erlaubnis der Vermieterin.

4 4 14. Untervermietung Eine Untervermietung ist unzulässig. 15. Bewirtschaftung Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen bei Veranstaltungen ist nur dem von der Stadt Göttingen berechtigtem Bewirtschafter und nur in den Räumen lt. Anlage gestattet. Eigene Getränke und Speisen dürfen nicht mitgebracht werden. Erfrischungen und andere Waren dürfen nur vom Bewirtschafter angeboten werden. Ausnahmen gelten bei Schul- und Hortnutzung und bei Einzelveranstaltungen durch den Ortsrat Weende. 16. Haftung 16.1 Soweit bis zum Beginn der Veranstaltung keine Beanstandungen erhoben worden sind, gelten Mieträume, Einrichtung und Zubehör als von der Mieterin/dem Mieter im ordnungsgemäßen Zustand übernommen Die Mieterin/der Mieter haftet der Vermieterin für Personen- und Sachschäden aller Art, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung einschl. der Proben, Vorbereitungen und Aufräumungsarbeiten den Bediensteten der Vermieterin zugefügt oder an den gemieteten Räumen, der Einrichtung und dem Inventar verursacht werden. Es ist Pflicht der Mieterin/des Mieters, jeden Schaden unverzüglich der Vermieterin oder dem Bewirtschafter anzuzeigen Die Mieterin/der Mieter hat die Vermieterin von Ansprüchen jeder Art, die von dritter Seite gegen sie aus Anlass der Veranstaltung einschließlich der Proben, Vorbereitungen und Aufräumungsarbeiten erhoben werden, freizustellen. Dies gilt insbesondere für Sport treibende Gruppen, für die bei Unfällen kein Versicherungsschutz besteht Für das Einbringen von Einrichtungsgegenständen wird keine Haftung übernommen. Sollte die Mieterin/der Mieter eine Versicherung des eingebrachten Gutes für erforderlich halten, so hat er/sie die Versicherung auf eigene Rechnung abzuschließen Die Vermieterin kann verlangen, dass die Mieterin/der Mieter zur Abdeckung der Verpflichtungen, die sich aus den Ziffern 16.3 und 16.4 ergeben, eine angemessene Haftpflichtversicherung abschließt und diese eine Woche vor der Veranstaltung der Vermieterin nachweist Bei Veranstaltungen, bei denen die Gefahr einer Beschädigung des Gebäudes, seiner technischen und sonstigen Einrichtungen besteht, ist die Vermieterin berechtigt, die Vermietung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung muss in Geld oder in Form einer Bankbürgschaft in der von der Vermieterin festgesetzten Höhe erbracht werden. Die Sicherheitsleistung soll in der Regel 3000,- Euro nicht übersteigen. 17. Ausfall oder Verschiebung der Veranstaltung 17.1 Wird eine Veranstaltung aus einem Grund, den die Mieterin/der Mieter zu vertreten hat, nicht durchgeführt, so wird die volle vereinbarte Miete fällig Hat die Vermieterin den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, so wird keine Miete geschuldet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5 Bei Stornierungen der Veranstaltung bis 4 Wochen vor dem geplanten Termin durch die Mieterin/den Mieter sind 50% der vereinbarten Raummiete zu leisten Wird mehr als drei Monate vorher eine zeitliche Verschiebung der Veranstaltung beantragt, so wird für den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt keine Miete erhoben. 18. Rücktritt 18.1 Abgesehen von dem Fall der Ziffer 6.1 kann die Vermieterin vom Vertrag fristlos zurücktreten, wenn a) der Nachweis der erforderlichen Anmeldung oder etwaiger Genehmigungen nach Ziffer 8 nicht vorgelegt wurde. b) Tatsachen vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung befürchten lassen. c) eine angemessene Haftpflichtversicherung nicht nachgewiesen oder die geforderte Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde. d) das geschuldete Mietentgelt nicht innerhalb der geforderten Frist entrichtet wurde. e) infolge höherer Gewalt die Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können Inwieweit die Mieterin/der Mieter in den Fällen der Ziffern 18.1 a) - d) die Miete schuldet, richtet sich nach Ziffer Die Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Vermieterin gem. Ziffer 18.1 ist kein Anlass, den die Vermieterin gem. Ziffer 17.2 zu vertreten hätte. 19 Weitere Kosten Dienstleistungen des Bewirtschafters werden gesondert über diesen direkt in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Gestellung von Feuersicherheitswachen sind direkt an die Feuerwehr zu zahlen. 20. Besondere Veranstaltungen a) Proben und Vorbereitungen am Veranstaltungstag sind frei. Die Vermieterin ist berechtigt, in veranstaltungsfreien Zeiten an anderen Tagen weitere Proben entgeltfrei zuzulassen. b) Bei kulturell wertvollen, volksbildenden und karitativen Veranstaltungen sowie zur Förderung der Tätigkeit kultureller, volksbildender und gemeinnütziger Vereine und Einrichtungen ist die Vermieterin berechtigt abweichende Benutzungsentgelte festzusetzen. Dies gilt auch für zusammenhängende Veranstaltungen an aufeinanderfolgenden Tagen und für solche Fälle, bei denen Einrichtungen und Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht in diesem Mietentgelttarif enthalten sind. 21. Steuern Bei vorsteuerabzugsberechtigten Mietern wird auf sämtliche Entgelte Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet.

6 6 22. Gerichtsstand Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist Göttingen. 23. Inkrafttreten Diese Nutzungs- und Endgeltordnung tritt am oder am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Miet- und Benutzungsordnung einschließlich Mietentgelttarif der Festhalle Weende vom außer Kraft. Göttingen, In Vertretung (Suermann) Erster Stadtrat

Stadtrecht der Stadt Göttingen Allgemeine Verwaltung - Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Grone. vom 01.

Stadtrecht der Stadt Göttingen Allgemeine Verwaltung - Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Grone. vom 01. 1. Nutzungszweck Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Grone vom 01. Juni 2001 1.1 Das Bürgerhaus Grone dient vorrangig gemeinnützigen, kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen. Die Räume werden

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Herberhausen. vom 01. Juni 2001

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Herberhausen. vom 01. Juni 2001 Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Herberhausen vom 01. Juni 2001 Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 01. Juni 2001 folgende Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus

Mehr

Nutzungsordnung. für den Gartensaal in den Vorburgen Schloss Morsbroich. vom 01. Januar 2014

Nutzungsordnung. für den Gartensaal in den Vorburgen Schloss Morsbroich. vom 01. Januar 2014 Nutzungsordnung für den Gartensaal in den Vorburgen Schloss Morsbroich vom 01. Januar 2014 1. Allgemeines 1.1 Der Gartensaal in den Vorburgen Museum Morsbroich wird als kulturelle und gesellige Begegnungsstätte

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

für das Theater an der Wilhelmshöhe

für das Theater an der Wilhelmshöhe ORL 1 für das Theater an der Wilhelmshöhe in der Fassung vom 01.12.1978 Inhaltsverzeichnis Seite Nr. 1 Allgemeines...2 Nr. 2 Mietvertrag...2 Nr. 3 Allgemeine Mieterpflichten...2 Nr. 4 Miete und Nebenkosten...2

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Zuständigkeit 2 3. Mietvertrag 2 4. Veranstalter 2 5. Anmeldung/Genehmigungen

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das Süchtelner Weberhaus in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 4.10 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 in der Fassung der Fünften Änderungsordnung vom 03.04.2003 Der Rat der

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche

Mehr

NUTZUNGSORDNUNG DES ALTEN RATHAUSES

NUTZUNGSORDNUNG DES ALTEN RATHAUSES NUTZUNGSORDNUNG DES ALTEN RATHAUSES vom 03. Juni 1985 (in der Fassung der Änderung vom 14. 11. 1988) 1. Allgemeines Das Alte Rathaus der Stadt Göttingen nimmt wegen seiner Geschichte, seiner Lage und Ausgestaltung

Mehr

1. Allgemeines. 2. Vermietung

1. Allgemeines. 2. Vermietung Entgelt- und Benutzungsregelungen für die öffentlichen Einrichtungen "Öffentliche Begegnungsstätte Hoffnungsthal und außerschulische Nutzung der Aula des Schulzentrums Freiherr-vom-Stein Straße" Änderungen:

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550 vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 12.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...

Mehr

Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in städtischen Gebäuden von Leichlingen

Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in städtischen Gebäuden von Leichlingen Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in städtischen Gebäuden von Leichlingen vom 01. Okt. 2011 Seite -1- Inhaltsverzeichnis Seite 1 Mietgegenstand, Mietvertrag 3 2 Allgemeine Mieterpflichten

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung Kulturhalle Ochtendung

Miet- und Benutzungsordnung Kulturhalle Ochtendung Miet- und Benutzungsordnung Kulturhalle Ochtendung 1. Allgemeines / Zweckbestimmung 1.1. Die Kulturhalle Ochtendung ist eine öffentliche Einrichtung der Ortsgemeinde Ochtendung und dient dem kulturellen,

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof 331/0 B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof Vorbemerkungen: Die Stadt Bad Rappenau ist Eigentümerin des Kulturhauses Forum Fränkischer Hof in der Heinsheimer Straße

Mehr

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes

Mehr

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung

Miet- und Benutzungsordnung IV/19/1 Miet- und Benutzungsordnung für den Himmeroder Hof Der Rat der Stadt Rheinbach erläßt folgende Miet- und Benutzungsordnung für den Himmeroder Hof aufgrund des Beschlusses vom 08.11.1993. Diese

Mehr

Richtlinien für die Nutzung der Dorfgemeinschaftsanlagen in der Gemeinde Lehre. 1 Dorfgemeinschaftsanlagen

Richtlinien für die Nutzung der Dorfgemeinschaftsanlagen in der Gemeinde Lehre. 1 Dorfgemeinschaftsanlagen 1 Richtlinien für die Nutzung der Dorfgemeinschaftsanlagen in der Gemeinde Lehre 1 Dorfgemeinschaftsanlagen Die Gemeinde Lehre unterhält in folgenden Ortschaften Dorfgemeinschaftsanlagen: Beienrode Essehof

Mehr

Mietvertrag. zwischen. der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen vertreten durch Ortsbürgermeister Thomas Peifer. und. Allgemeines

Mietvertrag. zwischen. der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen vertreten durch Ortsbürgermeister Thomas Peifer. und. Allgemeines Mietvertrag zwischen der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen vertreten durch Ortsbürgermeister Thomas Peifer Herrn - nachfolgend als Vermieterin bezeichnet und - nachfolgend als Mieter bezeichnet - über

Mehr

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues Bereinigte Satzung der Stadt Bernkastel-Kues über die Erhebung von Gebühren für die Vermietung der Güterhalle Alter Bahnhof Kues und des Forumsplatzes sowie die Benutzung dieser Einrichtungen (Gebühren-

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung

Mehr

Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen

Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen In der Fassung vom: 06.09.1974 Zuletzt geändert am: - Bekannt gemacht am: - Inkrafttreten letzte Änderung: 01.10.1974 Die städtischen Sportanlagen

Mehr

Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Pullach

Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Pullach Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Pullach 1 Widmung 1. Das Bürgerhaus ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Pullach i. Isartal. 2. In ihm sind zum dauernden Betrieb untergebracht: a. das Kulturamt

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g

B e n u t z u n g s o r d n u n g Gemeinde Oedheim - Kreis Heilbronn - B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Mehrzweckhalle im Ortsteil Degmarn 1 Zulassung von Veranstaltungen (1) Die Mehrzweckhalle im Ortsteil Degmarn, dient als öffentliche

Mehr

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)

Mehr

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Für das Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten wird nachstehende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen: 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Mehr

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim in der Fassung vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 01.10.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Benutzergemeinschaft... 2 3 Zuständigkeit... 2 4 Überlassungszweck... 2 5 Benutzungsentgelt...

Mehr

MIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS

MIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS MIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS 1 Geltungsbereich (1) Diese Benutzungsordnung gilt nur für die Benutzung der Räume des Bürgerhauses. Alle Räume werden nach 2 der Benutzungsordnung

Mehr

Miet- und Benutzerordnung für das Bürgerhaus Weeze

Miet- und Benutzerordnung für das Bürgerhaus Weeze Miet- und Benutzerordnung für das Bürgerhaus Weeze Inhalt I. Allgemeines... 1 II. Vertragsgegenstand und Mietvertrag... 2 III. Mieten/Veranstalter... 3 IV. Mietdauer... 3 V. Benutzungsentgelt... 3 VI.

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2010 1 Allgemeine Grundsätze und Zielsetzung (1) Die Stadt Plettenberg fördert das Gemeinschaftsleben

Mehr

Stadt Leverkusen Fachbereich Schulen

Stadt Leverkusen Fachbereich Schulen Stadt Leverkusen Fachbereich Schulen Mietvertragsregelungen für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, des NaturGutes Ophoven, des PC-Studios Eulengasse und der Jugendverkehrsschule sowie

Mehr

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 zwischen der Ortsgemeinde Rüscheid als Träger des Dorfgemeinschaftshauses Rüscheid, vertreten durch den Ortsbürgermeister und... 1 Benutzer Die Ortsgemeinde

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung

Benutzungs- und Entgeltordnung Seite 1 von 5 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schul-, Schulnebenräumen, der Sternwarte und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke in der Fassung vom 31. Januar 2002,

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim 1 Träger Die Stadt Bensheim unterhält einen Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim am Beauner Platz.

Mehr

Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Seite 1

Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Seite 1 Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 40.010 Abteilung 5/4 Schulen 19.09.2001 Benutzungsordnung

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Schloss Meßkirch

Miet- und Benutzungsordnung für das Schloss Meßkirch Miet- und Benutzungsordnung für das Schloss Meßkirch I Allgemeines 1. Das Schloss Meßkirch ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Meßkirch. 2. Die Veranstaltungsräume und der Bürgersaal werden ausschließlich

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung für die Erzbischöflichen Schulen

Haus- und Benutzungsordnung für die Erzbischöflichen Schulen 1. Zweck, Geltungsbereich 1.1 Die Haus- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Räume, Sportanlagen, Geräte und sonstigen Einrichtungen der erzbischöflichen Schulen (im folgenden

Mehr

Vorbemerkung: Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenzen und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG BENUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG für die Bürgersäle Kloster vom 01. April 1998 - mit Änderung vom 18. September 2001 - Benutzungs- und Gebührenordnung für die

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1... 1 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 Anlage 1 - Raumplan... 4 Anlage 2... 6 Der Rat der Stadt Halver hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung

Mehr

Ordnung für die besondere Benutzung von Grünflächen der Stadt Mönchengladbach vom 16. Oktober 2003

Ordnung für die besondere Benutzung von Grünflächen der Stadt Mönchengladbach vom 16. Oktober 2003 Ordnung für die besondere Benutzung von Grünflächen der Stadt Mönchengladbach vom 16. Oktober 2003 (Abl. MG S. 237) 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Grünflächen der Stadt Mönchengladbach dienen dem Schutz

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungsgegenständen in Turn- und Festhallen der Stadt Weil der Stadt (Hallenordnung)

Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungsgegenständen in Turn- und Festhallen der Stadt Weil der Stadt (Hallenordnung) Stadt Weil der Stadt Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungsgegenständen in Turn- und Festhallen der Stadt Weil der Stadt (Hallenordnung) vom 8. Dezember 2009 Der Gemeinderat

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Roecklplatz,dasAusbildungsrestaurant,Isartalstrasse2680469München 089 45217129,kontakt@roecklplatz.de 1. Geltungsbereich AllgemeineGeschäftsbedingungenfürVeranstaltungen 1.1 DieseGeschäftsbedingungengeltenfüralleVerträgezurÜberlassungderRäumedes

Mehr

Mietzins- und Benutzungsordnung für das Alte Haus Auf m Nippes in Vallendar

Mietzins- und Benutzungsordnung für das Alte Haus Auf m Nippes in Vallendar Mietzins- und Benutzungsordnung für das Alte Haus Auf m Nippes in Vallendar 1. Zweckbestimmung, Geltungsbereich 1.1. Das Alte Haus Auf m Nippes dient der Förderung heimatlicher Kommunikation, zu Repräsentationszwecken

Mehr

Veranstaltungen an der Kühne Logistics University, Großer Grasbrook 17, Hamburg

Veranstaltungen an der Kühne Logistics University, Großer Grasbrook 17, Hamburg Veranstaltungen an der Kühne Logistics University, Großer Grasbrook 17, 20457 Hamburg 1 Die Kühne Logistics University befindet sich im Herzen der Hafencity Hamburgs in direkter Nähe zum Kreuzfahrterminal

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für den Obertorturm

Miet- und Benutzungsordnung für den Obertorturm Obertorturm Ravensburg vom 26.09.2011 1 Widmung vorrangig für Zwecke der Jugend... 1 2 Überlassung des Turmes / Mietvertrag... 1 3 Benutzung / Ordnungsvorschriften... 2 4 Benutzungsentgelt / Befreiungen...

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden

Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR

STADT STEINHEIM AN DER MURR STADT STEINHEIM AN DER MURR Benutzungs- und Gebührenordnung für die städtischen Bürgersäle Kloster vom 18.09.2001 1 Allgemeines Die Stadt Steinheim an der Murr erhebt für die Benutzung der städtischen

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden

Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden Benutzungs- und Entgeltordnung zur Anmietung des Stadttheaters Minden Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Ordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom

Ordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom 8.280 Ordnung für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Heßheim vom 25.10.1978 1 Das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Heßheim dient als öffentliche Einrichtung gemeinnützigen Zwecken, insbesondere

Mehr

Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Alten Rathaus

Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Alten Rathaus Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Alten Rathaus 1. Zweck des Bürgersaales Das Alte Rathaus ist ein eingetragenes Denkmal und steht unter besonderen Schutz. Die Räume sind daher besonders pfleglich

Mehr

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr. MIETVERTRAG zwischen Raum3 Holger Hildebrandt Hauptstraße 6 29490 Neu Darchau -nachfolgend Vermieter genanntund -nachfolgend Mieter genannt- 1. Vermietung 1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und

Mehr

Benutzungsordnung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein für das Bürgerhaus mit Bürgersaal, Altenstube und öffentliche Bücherei vom

Benutzungsordnung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein für das Bürgerhaus mit Bürgersaal, Altenstube und öffentliche Bücherei vom Benutzungsordnung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein für das Bürgerhaus mit Bürgersaal, Altenstube und öffentliche Bücherei vom 18.08.2000 in der geänderten Fassung vom 14.02.2006 1 Benutzung allgemein

Mehr

Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf

Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf 1. Die Dorfgemeinschaftshäuser mit ihren Einrichtungen und dem Inventar sind Eigentum der Stadt Dierdorf.

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung. für den Bürgersaal Ismaning

Miet- und Benutzungsordnung. für den Bürgersaal Ismaning Miet- und Benutzungsordnung für den Bürgersaal Ismaning (i.d.f.v. 1. November 2007) 1 Allgemeines (1) Der Bürgersaal Ismaning ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Ismaning. Seine Räume und Einrichtungen

Mehr

Allgemeine Mietvertragsbedingungen (AMvb) für die Vermietung des Blauen Salons in der Lagune des Tiergarten der Stadt Nürnberg

Allgemeine Mietvertragsbedingungen (AMvb) für die Vermietung des Blauen Salons in der Lagune des Tiergarten der Stadt Nürnberg T i e r g a r t e n d e r S t a d t N ü r n b e r g Am Tiergarten 30, 90480 Nürnberg Telefon: 0911 / 54546 Fax: 0911 / 5454802 tiergarten@stadt.nuernberg.de www.tiergarten.nuernberg.de Allgemeine Mietvertragsbedingungen

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren

Mehr

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V.

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. QM-Handbuch Dokument: F53 Version: 1.0 Belegungsvertrag für extern Buchende Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. Schriftstückidentifikationsnummer: zwischen Caritasverband für die Diözese Mainz e.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Reichenbach

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Reichenbach Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Reichenbach $1 Zweekvereinbarung 1. Das Bürgerhaus Reichenbach ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Reichenbach und dient dem kulturellen, gesellschaftlichen

Mehr

Mietvertrag. für die Nutzung des Sportheims in der HF-Arena, Wendinger Straße, Freudenberg. 1) Veranstalter / Organisation.

Mietvertrag. für die Nutzung des Sportheims in der HF-Arena, Wendinger Straße, Freudenberg. 1) Veranstalter / Organisation. Mietvertrag für die Nutzung des Sportheims in der HF-Arena, Wendinger Straße, Freudenberg 1) Veranstalter / Organisation Name / Firma: gfls. vertreten durch: Anschrift: Übergabe besenrein am: 4) Ausstattung:

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für Kinder- und Jugendfreizeitstätten 464.12 der Stadt Böblingen

Miet- und Benutzungsordnung für Kinder- und Jugendfreizeitstätten 464.12 der Stadt Böblingen vom 00.00.0000 geändert am 00.00.0000 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Miet- und Benutzungsbedingungen... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3 Mietvertrag... 2 4. Veranstalter... 2 5.

Mehr

Änderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am

Änderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für das Ortsrechtsverzeichnis Nr. 35 a Nachstehend sind alle z.z. geltenden Vorschriften zusammengefaßt. Aus redaktionellen Gründen wird auf den Text der einzelnen Präambeln

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Pfarrheim Esch, Laurentiusstraße 16, Elsdorf-Esch. 1 Allgemeines. 2 Gebrauchsüberlassung

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Pfarrheim Esch, Laurentiusstraße 16, Elsdorf-Esch. 1 Allgemeines. 2 Gebrauchsüberlassung B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Pfarrheim Esch, Laurentiusstraße 16, 50189 Elsdorf-Esch 1 Allgemeines (1) Träger des Kath. Pfarrheims Esch, Laurentiusstraße 16 ist die Kath. Kirchengemeinde St.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die kreiseigenen Sporthallen

Benutzungs- und Gebührenordnung für die kreiseigenen Sporthallen Benutzungs- und Gebührenordnung für die kreiseigenen Sporthallen Aufgrund des 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 30. Mai 1997 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 333) und der 1 und 6 des

Mehr

Fassung zur Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Burg-St. Michaelisdonn. Benutzungsordnung

Fassung zur Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Burg-St. Michaelisdonn. Benutzungsordnung Fassung zur Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Burg-St. Michaelisdonn Benutzungsordnung über die Benutzung des "Hauses der Begegnung" der Gemeinde Kuden Inhalt: Original-Benutzungsordnung vom

Mehr

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die

Mehr

H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim

H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim Das Parktheater Bergstraße Bensheim dient vorwiegend der Gemeinschaftspflege und der Förderung des kulturellen

Mehr

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. Benutzungs - und Gebührenordnung für das Haus des Gastes der Stadt Langewiesen im OT Oehrenstock (mit den Änderungen vom 29.11.1999, 14.3.2000, 3.7.2000 und 10.10.2001) I. A l l g e m e i n e s 1 1. Das

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH) Stadt Zwingenberg Der Magistrat Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und

Mehr

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum sowie das Schützen- und Jugendhaus der Gemeinde Seeth-Ekholt

Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum sowie das Schützen- und Jugendhaus der Gemeinde Seeth-Ekholt Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum sowie das Schützen- und Jugendhaus der Gemeinde Seeth-Ekholt I. Allgemeines und Nutzung (1) Das Gemeindezentrum sowie das Schützen- und Jugendhaus ist

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Benutzungsrichtlinien IX. Richtlinien. für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden (Benutzungsrichtlinien Verwaltungsgebäude -)

Benutzungsrichtlinien IX. Richtlinien. für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden (Benutzungsrichtlinien Verwaltungsgebäude -) Richtlinien für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden (Benutzungsrichtlinien Verwaltungsgebäude -) Gemäß 41 Absatz 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen

Mehr

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

1 Allgemeines. 2 Besichtigung

1 Allgemeines. 2 Besichtigung Besucher- und Benutzungsordnung für das Stadtmuseum Rastatt, das Riedmuseum im Stadtteil Ottersdorf, die Städtische Galerie Fruchthalle sowie die Historische Bibliothek 1 Allgemeines Die Stadt Rastatt

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Richtlinie über die Nutzung von Räumlichkeiten der Grundschule Sande

Richtlinie über die Nutzung von Räumlichkeiten der Grundschule Sande Richtlinie über die Nutzung von Räumlichkeiten der Grundschule Sande 1 Sinn und Aufgabe (1) Die Gemeinde Sande überlässt auf Antrag den EDV-Schulungsraum sowie die Lehrküche der Grundschule Sande und deren

Mehr

Stadt Metzingen 2/10

Stadt Metzingen 2/10 Inhaltsverzeichnis ÜBERLASSUNGSBEDINGUNGEN UND ENTGELTRICHTLINIE 2 FÜR DIE AUßERSCHULISCHE NUTZUNG VON SCHULRÄUMEN 2 1. Überlassungsvoraussetzungen 2 2. Überlassungsverfahren 3 3. Nutzungsdauer 3 4. Pflichten

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtung in der Weststadthalle Bensheim

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtung in der Weststadthalle Bensheim Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtung in der Weststadthalle Bensheim 1 Träger Die Stadt Bensheim unterhält eine Gemeinschaftseinrichtung mit Bürgerraum, Küche, Foyer, ZBV-Raum

Mehr

1 Allgemeines. 2 Besichtigung

1 Allgemeines. 2 Besichtigung Besucher- und Benutzungsordnung für das Stadtmuseum Rastatt, das Riedmuseum im Stadtteil Ottersdorf, die Städtische Galerie Fruchthalle sowie die Historische Bibliothek 1 Allgemeines Die Stadt Rastatt

Mehr

Vermieter: Verein Innovative EYE, Hauptstrasse 82, 4132 Muttenz. Adresse: Mietzeitraum vom: bis:

Vermieter: Verein Innovative EYE, Hauptstrasse 82, 4132 Muttenz. Adresse:   Mietzeitraum vom: bis: ! Mietvertrag zwischen Vermieter: Verein Innovative EYE, Hauptstrasse 82, 4132 Muttenz und Mieter: Adresse: Email: Telefon#: Mietobjekte: siehe Anhang Mietzeitraum vom: bis: Abholtermin: Rückgabetermin:

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen - Burgfriedenhalle - Georg-Kropp-Halle - Gustav-Vogelmann-Haus - Bürgerhaus Maienfels - Bürgerhaus

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für Veranstaltungseinrichtungen

Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für Veranstaltungseinrichtungen S T E INBACHER ST A D TR ECHT Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für Veranstaltungseinrichtungen der Stadt Steinbach (Taunus) in der Fassung des I. Nachtrags Die Stadtverordnetenversammlung der

Mehr

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turnhalle der Grundschule Laubsdorf

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turnhalle der Grundschule Laubsdorf Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turnhalle der Grundschule Laubsdorf Zur Regelung der außerschulischen Nutzung der Turnhalle Laubsdorf hat der Amtsauschuss des Amtes Neuhausen/Spree am 07. April

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH 1. Geltungsbereich / Kontaktdaten der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Universität Hohenheim

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Universität Hohenheim Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Universität Hohenheim Gemäß 28 Abs. 5 UG hat der Verwaltungsrat der Universität Hohenheim am 22.10.1980 die Verwaltungs- und Benutzungsordnung

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 5.19 vom 18.10.1988 1 Allgemeines (1) Die städtischen Eissportstätten (Eisstadion, Leistungszentrum für Eissport) werden zu einmaligen oder regelmäßig wiederkehrenden Benutzungen außerhalb der öffentlichen

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr