5.1 Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen differenziert nach Forderungsarten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "5.1 Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen differenziert nach Forderungsarten"

Transkript

1 Offenlegungsbericht der Kreis-Sparkasse Northeim zum Offenlegung nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 2.1 Allgemeines 2.2 Risikokategorien 2.3 Berichtswesen 2.4 Wertung 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 5. Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 5.1 Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals 5.2 Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen 5.3 Kapitalquoten 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen differenziert nach Forderungsarten 6.2 Notleidende und in Verzug geratene Kredite 6.3 Risikovorsorge 7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 8. Derivate Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 9. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 10. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 10.1 Beteiligungsbegriff

2 10.2 Zielsetzung der Beteiligungen 10.3 Wertansätze der Beteiligungen 11. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) 12. Marktrisiko ( 330 SolvV) 13. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch ( 333 SolvV) 14. Operationelles Risiko ( 331 SolvV) 15. Vergütungsbericht ( 7 InstitutsVergV) 15.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem 15.2 Zusammensetzung der Vergütungen 15.3 Vergütungsparameter 15.4 Art und Weise der Gewährung 15.5 Vorstandsvergütung 15.6 Einbindung externer Berater 15.7 Gesamtvergütungsübersicht 16. Freigabe der Offenlegung

3 1. Allgemeines Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) ab 2011 auch für deutsche Institute Anwendung. Es wird zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen unterschieden. Die Kreis-Sparkasse Northeim (KSN) kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den im Geschäftsbericht veröffentlichten Lagebericht sowie den Anhang zum Jahresabschluss nach. Ergänzende Informationen hierzu sowie die Zahlenangaben auf Basis der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe, die überwiegend in tabellarischer Form erfolgen, werden in dieser Veröffentlichung publiziert. In Kapital 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Auf Offenlegungsanforderungen, die für die KSN nicht relevant sind, wird in diesem Bericht nicht eingegangen. Die Offenlegung zum 31. Dezember 2013 erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben von 26a KWG, SolvV und InstitutsVergV. Ab dem Geschäftsjahr 2014 sind die Offenlegungsvorschriften in der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) in Art geregelt. 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 2.1. Allgemeines Der Erfolg bankbetrieblicher Tätigkeit steht in einer engen Wechselbeziehung zu den eingegangenen Risiken. Das Erwirtschaften risikoloser Gewinne über einen längeren Zeitraum ist kaum möglich. Diese Tatsache macht es erforderlich, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Risiken einzugehen. Risiken sind somit Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit und bedeuten gleichzeitig Gefahr, aber auch notwendige Voraussetzung für den unternehmerischen Erfolg. Daher nimmt ein systematisches Risikomanagement in der Geschäftspolitik unserer Sparkasse einen hohen Stellenwert ein. Maßgebliche Bestandteile unseres Risikomanagements sind die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung von Prozessen

4 zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie zur Kommunikation von Risiken. Weitere Informationen zum Risikomanagement, insbesondere zur Geschäfts- und Risikostrategie, zur Organisation und zu den Prozessen enthält der Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt Risikobericht, auf den an dieser Stelle verwiesen wird Risikokategorien Unter Risiko verstehen wir ungünstige zukünftige Entwicklungen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage der Sparkasse auswirken können. Dabei werden entsprechend dem Risikohandbuch unserer Sparkasse das Adressenausfallrisiko, das Marktpreisrisiko, das Beteiligungsrisiko, das Liquiditätsrisiko und das operationelle Risiko einschließlich der Rechtsrisiken und sonstige nicht bzw. nicht eindeutig zugeordnete Risiken unterschieden. Für diese Risiken wurde ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Es gewährleistet, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig und laufend aufgezeigt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Der Lagebericht enthält im Abschnitt Risikobericht ausführliche Informationen zu den einzelnen Risikokategorien, auf die an dieser Stelle verwiesen wird Berichtswesen Vierteljährlich wird ein Gesamtrisikobericht erstellt, der insbesondere eine Darstellung der Risikotragfähigkeit enthält. Nähere Informationen hierzu enthält der Lagebericht im Abschnitt Risikobericht Wertung Die Gesamtrisikosituation unseres Hauses wird aufgrund unseres kreditgeschäftlichen Engagements in der mittelständischen Wirtschaft vor allem durch Kreditrisiken sowie das Zinsänderungs- und Marktpreisrisiko geprägt. Weitere Informationen zur Wertung der Gesamtrisikosituation der Kreis-Sparkasse Northeim enthält der Lagebericht im Abschnitt Risikobericht. 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die nachfolgenden Informationen enthalten die Angaben zur Offenlegung gemäß Teil 5 der Solvabilitätsverordnung (SolvV): Säule III nach Basel II. Die quantitativen Angaben basieren - soweit nicht anderslautende Erläuterungen bei einzelnen Positionen vorhanden sind - auf den Meldedaten der SolvV per Hieraus resultieren betragliche Abweichungen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss. Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss wird zulässigerweise nicht erstellt, weil die verbundenen Unternehmen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unbedeutend sind. Die KSN ist übergeordnetes Unternehmen der zu konsolidierenden Institutsgruppe Kreis-Sparkasse Northeim (Institutsgruppe KSN) i. S. des 10a Abs. 1 Satz 1 KWG. In diesem Konsolidierungskreis befindet sich ein nachgeordnetes Unternehmen, bei dem es sich um ein Finanzunternehmen im Sinne des 1 KWG handelt.

5 Die aufsichtsrechtliche Behandlung stellt sich gemäß nachfolgender Tabelle dar: Beschreibung Name 323 Abs. 1 Nr. 2 SolvV: Finanzunternehmen Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbh, IDB & Co. Objekt Rathaus Northeim KG Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung voll x Abzugs- risikogewichtete quotial methode Beteiligungen Einschränkungen oder Hindernisse bei der Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem Eigenkapital existieren innerhalb der Institutsgruppe KSN nicht. 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Institutsgruppe Kreis-Sparkasse Northeim, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug 123 Mio. EUR per Das Kernkapital besteht zum Meldestichtag im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 98 Mio. EUR und dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von 15 Mio. EUR. Die nachfolgende Übersicht gibt die Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel für die Institutsgruppe Kreis-Sparkasse Northeim gemäß der SolvV- Meldung zum wieder, die sich von dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss per ausgewiesenem Eigenkapital unterscheidet: 324 Abs. 2 SolvV: Eigenmittelstruktur Stichtag Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 114 dar.: offene Rücklagen 98 dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 15 dar.: Anderes Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG 1 dar.: Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Nr. 10 i. V. mit 10 Abs. 4 KWG dar.: Stille Vermögenseinlage gem. 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG nachrichtlich: Summen der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG 0 davon Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG Um den zukünftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kernkapitalausstattung in qualitativer und quantitativer Hinsicht Rechnung zu tragen, haben wir bereits im Jahr 2011 eine teilweise Auflösung von stillen Vorsorgereserven gemäß 340f HGB vorgenommen. Die verbliebenen Vorsorgereserven gemäß 340f HGB in Höhe von 10 Mio. EUR bilden eine ausreichende Reserve zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute

6 5. Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 5.1. Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Im Rahmen der Quantifizierung der Risiken aus Beteiligungen wird eine Unternehmensbewertung anhand eines Kapitalisierungszinsfußes, bestehend aus Marktzins, Marktrisikoprämie und Betafaktor vorgenommen. Zum Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätssteuerungssystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Für die interne Risikosicht hat die KSN Adressenausfall-, Marktpreis-, Beteiligungs-, Liquiditäts- sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Die Sparkasse nimmt das Management der vorgenannten wesentlichen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall-, Marktpreis- und Beteiligungsrisiken auf Basis verschiedener Szenarien, wobei die von der Sparkasse prognostizierte Zins- und Konjunkturentwicklung die Basis der Szenarien bildet. Dabei werden sowohl erwartete als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potenziellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten. Weitere Informationen enthält der Lagebericht der Kreis-Sparkasse Northeim im Abschnitt Risikobericht Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen Die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für Adressenausfallrisiken (gegliedert nach den Forderungsklassen des Kreditrisikostandardansatzes), für Marktpreisrisiken und für operationelle Risiken ergeben sich entsprechend der nachfolgenden Tabelle:

7 325 Abs. 2 Nr. 1-4 SolvV: Kapitalanforderungen Kreditrisiko: Eigenkapitalanforderung im Standardansatz 53 - Zentralregierungen - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - Sonstige öffentliche Stellen - Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - Unternehmen 33 - Mengengeschäft 7 - Durch Immobilien besicherte Positionen 7 - Investmentanteile 2 - Sonstige Positionen 3 - Überfällige Positionen 1 Verbriefungen: im Standardansatz 0 Risiken aus Beteiligungswerten: im Standardansatz 2 Marktrisiken des Handelsbuches: im Standardansatz 0 Operationelle Risiken: gem. Basisindikatoransatz 6 Gesamt: Kapitalquoten Die nachfolgende Aufstellung informiert über die Gesamtkennziffer und die Kernkapitalquote der Institutsgruppe Kreis-Sparkasse Northeim. 325 Abs. 2 Nr. 5 SolvV: Gesamt- und Kernkapitalquoten Gesamtkennziffer in % Kernkapitalquote in % Konsolidierte Bankengruppe 16,13 14,95 Mutterunternehmen (als Einzelinstitut) 16,69 15,36 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen bzw. verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag Gesamtbetrag der Forderungen differenziert nach Forderungsarten Der Gesamtbetrag der Forderungen auf Grundlage der aufsichtsrechtlichen Meldedaten gemäß der SolvV beläuft sich per auf 1.427,522 Mio. Euro (Kredite und nicht unmittelbar kündbare Kreditzusagen sind mit den um die Wertberichtigungen verminderten Buchwerten, Wertpapiere mit ihren Buchwerten und derivative Instrumente mit den Kreditäquivalenzbeträgen ausgewiesen).

8 Die Werte für das allgemeine Adressenausfallrisiko beziehen sich ausschließlich auf die Kreis-Sparkasse Northeim als Einzelinstitut, da die dem Adressenausfallrisiko unterliegenden Positionen des nachgeordneten Unternehmens unwesentlich sind. Im Bereich der Wertpapiere weicht der Stichtagsbestand wesentlich von den Durchschnittsbeständen ab, da die Fälligkeiten im Bereich der Eigenanlagen in 2013 teilweise zur Refinanzierung des gestiegenen Kundenkreditgeschäfts eingesetzt wurden. Auch bei den Derivativen Instrumente weicht der Stichtagsbestand wesentlich von den Durchschnittsbeständen ab. Die Abweichung ist im Wesentlichen auf einen Vertragsablauf über nom. 5 Mio. Euro im August 2013 zurückzuführen. Nach Forderungsarten differenziert teilt sich der Gesamtbetrag folgendermaßen auf: 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV: Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente in in in Gesamtbetrag der Forderungen 1.217, ,745 0,149 Nach geografischen Hauptgebieten gegliedert ergibt sich folgende Aufteilung: 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV: Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente in in in Deutschland 1.213, ,855 0,149 EWR (ohne Deutschland) 1,933 40,079 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 1,817 10,811 Gesamt 1.217, ,745 0,149

9 Die Kreditengagements sind auf folgende Hauptbranchen verteilt: 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV: Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente in in in Banken 55, ,948 0,149 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 39,160 öffentliche Haushalte 201,865 25,659 Privatpersonen 353,401 Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen 597,325 40,978 davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 28,397 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 14,541 Verarbeitendes Gewerbe 76,750 2,492 Baugewerbe 53,650 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 98,171 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 4,426 2,005 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 20,513 22,992 Grundstücks- und Wohnungswesen 184,362 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 116,515 13,489 Organisationen ohne Erwerbszweck 9,397 Sonstiges 0,213 Gesamt 1.217, ,745 0,149 Die vertraglichen Restlaufzeiten stellen sich wie folgt dar: 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV: Vertragliche Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente in in in < 1 Jahr 431,484 32,436 1 Jahr - 5 Jahre 135,963 94,976 0,050 > 5 Jahre bis unbefristet 650,181 82,333 0,099 Gesamt 1.217, ,745 0, Notleidende und in Verzug geratene Kredite Für die KSN gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der KSN dabei kontenbezogen ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Die Positionswerte in diesem Abschnitt wurden dem handelsrechtlichen Jahresabschluss per entnommen.

10 Die notleidenden oder in Verzug geratenen Kredite (einschließlich der darauf entfallenden Wertberichtigungen und Rückstellungen) teilen sich nach geografischen Hauptgebieten folgendermaßen auf: Betrag in Bestand EWB Betrag in Bestand PWB Betrag in 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV: Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand Rückstellungen Betrag in Mio. Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Betrag in Mio. Deutschland 20,956 11,692 0,000 8,261 EWR (ohne Deutschland) 0,019 0,008 0,017 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 0,000 0,000 0,000 Gesamt 20,975 11,700 1,435 0,000 8,278 Nach Hauptbranchen gegliedert ergibt sich folgende Aufteilung: 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV: Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWP Bestand Rückstellungen Nettozuführung / Auflösung von EWB / PWB / Rückstellungen Eingänge auf Direktabschreibunschriebene abge- Forderungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) in in in in in in in in Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) öffentliche Haushalte Privatpersonen 3,384 1,979 2,297 Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen 17,591 9,721 5,981 davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,760 0,397 0,566 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und 0,001 Erden Verarbeitendes Gewerbe 5,806 3,444 0,979 Baugewerbe 2,073 1,138 0,568 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 1,814 0,876 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0,138 0,088 0,107 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,001 Grundstücks- und Wohnungswesen 2,137 1,835 2,255 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 4,863 1,943 0,576 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstiges Gesamt 20,975 11,700 1,435 0,000 1,272 1,193 0,213 8,278 0,928

11 6.3. Risikovorsorge Die KSN verfügt über Steuerungsinstrumente mittels derer rechtzeitig erhöhte Risiken identifiziert werden können, um Maßnahmen zur Risikoreduzierung einzuleiten. Nähere Einzelheiten werden im Lagebericht Abschnitt Risikobericht und im Anhang unter Allgemeine Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben. Die Positionswerte in diesem Abschnitt wurden dem handelsrechtlichen Jahresabschluss per entnommen. Die Risikovorsorge hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV: Entwicklung der Risikovorsorge Anfangsbestand der Periode Betrag in Betrag in Auflösung Verbrauch Betrag in Betrag in Fortschreibung in der Periode wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Betrag in Endbestand der Periode Betrag in EWB 10,150 4,492 1,749 1,193 11,700 Rückstellungen 0,006 0,006 0,000 PWB 1,705 0,270 1, Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Die KSN ermittelt die Eigenkapitalanforderungen der KSA-Forderungsklassen Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften, Sonstige öffentliche Stellen, multilaterale Entwicklungsbanken, Institute, von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen, Unternehmen und Verbriefungen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s. Die Risikogewichte werden anhand aufsichtsrechtlicher Vorgaben bestimmt. Die Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 328 Abs. 2 und 329 SolvV: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Adressenausfallrisiko KSA Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Risikogewicht in % in in 0 278, , ,306 25, ,912 24, , , ,996 24, ,000 2, , , ,107 8, , , ,000 0, ,611 9, ,000 0, ,000 0,000 Kapitalabzug

12 8. Derivate Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden derzeit nur im Rahmen von OTC- Optionen, Zinsswaps/Zinsswaptions und EUREX-Futures abgeschlossen. Der Einsatz von OTC-Optionen erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Ertragssteigerung. Die Kreis- Sparkasse Northeim betrachtet diese Geschäfte als Kauf- bzw. Verkaufsvorbereitungen für Wertpapiere des Anlagebuches. Zinsswapgeschäfte und -swaptions sind grundsätzlich zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken auf Anlagebuchbestände im Depot-A und zur Begrenzung des gesamten Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch der KSN zulässig. EUREX-Geschäfte sind ausnahmslos in BUND- und BOBL-Futures zulässig. Primäre Zielsetzung für den Einsatz von Futures ist die Absicherung gegen Kursverluste im Rahmen von Zinsänderungsrisiken bzw. deren Begrenzung im Bereich der Eigenanlagen. Die KSN verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode ermittelten Kreditäquivalenzbeträgen und der daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen bestimmt sich die Obergrenze für Kredite an Kontrahenten. Da Geschäfte nur mit der zuständigen Landesbank bzw. anderen inländischen Landesbanken abgeschlossen werden und aufgrund verbundweiter Sicherungssysteme, bestehen bei der KSN keinerlei Verträge, die zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Für einen sich ergebenden Verpflichtungsüberhang werden ggfs. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 249 Abs. 1 HGB gebildet. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Das derivate Adressenausfallrisiko und die Aufrechnungspositionen gemäß 326 SolvV liegen unter 1 o/oo der Gesamtrisikoaktiva und sind daher von untergeordneter Bedeutung. Daher wird von quantitativen und weiteren qualitativen Angaben abgesehen. Positionen in Kreditderivaten gem. 326 Abs. 2 Nr. 4-6 SolvV werden nicht unterhalten.

13 9. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Die Arten der akzeptierten Sicherheiten, Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundlagen und die Wertansätze für die in Betracht kommenden Sicherheiten sind in den Risikobegrenzenden Maßgaben nach 29 Abs. 1 Satz 2 NSpG bzw. in den internen Organisationsrichtlinien festgelegt. Werden uns Informationen bekannt, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von ihrer Art und Höhe außerordentlich überprüft. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge Aktiv und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die KSN im Kontext mit ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die KSN nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Risikobegrenzenden Maßgaben (RiskM) nach 29 Abs. 1 Satz 2 NSpG zu Grunde gelegt. Darüber hinaus werden als aufsichtsrechtlich anerkannte Kreditrisikominderungstechniken Gewährleistungen (Garantien von öffentlichen Stellen und Kreditinstituten), Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten und an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen und Bausparguthaben genutzt. Kreditderivate werden von der Kreis-Sparkasse Northeim nicht genutzt. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in die Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Portfolios im Kreditgeschäft bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente.

14 Per des Berichtsjahres betragen die Kreditrisikominderungstechniken 17,633Mio. Euro und gliedern sich folgendermaßen auf: 336 Nr. 2 SolvV: Kreditrisikominderungstechniken Standardansatz: Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Institute Garantien, Kreditderivate und sonstige in Gedeckte Schuldverschreibungen KI Unternehmen 7,078 Mengengeschäft 7,857 durch Immobilien gesicherte Positionen Investmentanteile Beteiligungen sonstige Positionen überfällige Positionen 2,698 Gesamt 17, Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Beteiligungsbegriff Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Der Beteiligungsbegriff der SolvV ist weiter gefasst als der des Handelsrechts. Er stellt unabhängig von der Besitzabsicht der Sparkasse auf die im Anlagebuch gehaltenen Beteiligungsinstrumente ab, wodurch sich zwischen diesem Bericht und dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zwangsläufig Abweichungen ergeben Zielsetzung der Beteiligungen Die KSN verfolgt bei ihren Beteiligungen nachstehende Ziele: - Pflicht- (Verbund-) Beteiligungen Sie folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe oder werden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen eingegangen. Diese Beteiligungen werden meist über die regionalen Sparkassen- und Giroverbände gehalten und sind i. d. R. nicht disponibel. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht nicht im Vordergrund. - Beteiligungen mit vorrangig strategie-geprägtem Hintergrund Diese Beteiligungen besitzen eine langfristige und strategische Ausrichtung. Zielsetzung ist die Schaffung und Sicherung einer für die KSN förderlichen Geschäftsverbindung. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an regionalen Wohnungsunternehmen oder auch regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften. - Kapitalbeteiligungen Hier soll eine risikoadäquate Verzinsung auf das eingesetzte Kapital durch Anlagen in Beteiligungsinstrumenten / Aktien erreicht werden.

15 10.3. Wertansätze der Beteiligungen Die Wertansätze der Beteiligungen nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss per , die in der entsprechenden KSA-Forderungsklasse ausgewiesen werden, belaufen sich per des Berichtsjahres auf insgesamt 16,660 Mio. Euro und verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Beteiligungsinstrumente: 332 Nr. 2a und b SolvV: Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Vergleich Buchwert in beizulegender Zeitwert (fair value) in Pflicht- u. Verbundbeteiligungen börsennotiert diversifizierte Portfolien 9,589 9,589 andere Strategische Beteiligungen börsennotiert diversifizierte Portfolien 7,071 7,071 andere Kapitalbeteiligungen börsennotiert diversifizierte Portfolien andere Sonstige Beteiligungen börsennotiert diversifizierte Portfolien andere Für die Pflicht-Beteiligungen und die Beteiligungen mit vorrangig strategiegeprägtem Hintergrund besteht Dauerbesitzabsicht. Sie sind dem Anlagevermögen zugeordnet und werden nach 340e Abs. 1 i. V. m. 253 Abs. 1 und 3 HGB bewertet. Bei Kapitalbeteiligungen wird die Dauerbesitzabsicht im Einzelfall festgelegt. Nähere Informationen sind im Kapitel Anhang des Jahresabschlusses unter Allgemeine Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und im Anlagespiegel zu den Bilanzposten A7 und A8 zu finden. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf bzw. der Abwicklung von Beteiligungen des Anlagebuches wurden im Berichtszeitraum nicht realisiert. Latente Neubewertungsreserven wurden nicht ermittelt.

16 11. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Kreis-Sparkasse Northeim betreibt derzeit kein Verbriefungsgeschäft. 12. Marktrisiko ( 330 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Kreis-Sparkasse Northeim derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Unter Berücksichtigung der Bagatellgrenzen des 2 Abs. 11 KWG handelt es sich bei der KSN um ein Nichthandelsbuchinstitut. Warenpositionen, Fremdwährungspositionen sowie andere nicht zins- oder aktienkursbezogene Marktrisikopositionen werden nicht unterhalten bzw. sind ohne Bedeutung. 13. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch ( 333 SolvV) Das Zinsänderungsrisiko wird hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung gemessen und gesteuert. Die Berechnung erfolgt mindestens vierteljährlich mit Hilfe einer DV-Anwendung, die von der Finanz Informatik bereitgestellt wird. Optionen im Kundengeschäft werden durch Ausübungsannahmen anhand von statistischen Vergangenheitswerten berücksichtigt. Daneben werden in Szenarien mit extremen Zinssteigerungen optionale Ausübungen (im Zuwachssparen) berücksichtigt. Optionen im Eigengeschäft werden mit ihrer Ausübungswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Weitere Informationen enthält der Lagebericht im Abschnitt Risikobericht. Für Fremdwährungen besteht kein Zinsänderungsrisiko, da keine Bestände unterhalten werden. Ergänzend wird das Zinsänderungsrisiko wertorientiert unter Berücksichtigung der von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsveränderungsszenarien ermittelt. Hierbei werden zunächst die Barwertänderungen bei AdHoc-Zinsveränderungen ( Zinsschock") gemessen und anschließend in Relation zu den regulatorischen Eigenmitteln gesetzt. Die Barwertveränderung der KSN im Falle eines Zinsschocks stellt sich wie folgt dar: 333 Abs. 2 SolvV: Zinsschock Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Basispunkte Basispunkte Wertänderung in 14. Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum beträgt der Wert5,651 Mio. Euro.

17 15. Vergütungsbericht ( 7 InstitutsVergV) Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Kreis-Sparkasse Northeim ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb in wesentlichen Teilen nach diesem Tarifwerk. Die tarifliche Sparkassensonderzahlung (SSZ) wird unabhängig von der individuellen Mitarbeiterleistung und dem Unternehmenserfolg der Sparkasse vergütet Zusammensetzung der Vergütungen Die Mitarbeiter können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Provisionen aus dem Verbundgeschäft (LBS, Öffentliche Versicherer) und aus Immobilienvermittlungen, sowie Leistungs- (Markt-) bzw. Funktionszulagen erhalten. Neben der Tarifvergütung werden den Mitarbeitern in den Vertriebsbereichen Erfolgsprämien aus Mitarbeiterwettbewerben gewährt. Zusätzlich kann eine leistungsorientierte Sonderzahlung ausgeschüttet werden Vergütungsparameter Die Provisionen im Verbundgeschäft und aus der Immobilienvermittlung werden auf Grundlage von Vorstandsbeschlüssen gezahlt. Die mit ausgewählten Mitarbeitern vereinbarten Leistungs- (Markt-) und Funktionszulagen sind arbeitsvertraglich geregelt. Die Erfolgsprämien aus zielorientierten Mitarbeiterwettbewerben werden auf individueller bzw. Team-Ebene gezahlt. Die Vertriebsziele werden aus der Geschäftsstrategie der KSN abgeleitet. Der Gesamtumfang der ausgeschütteten Prämien ist beschränkt und von untergeordneter Bedeutung. Die KSN gewährt einem breiten Mitarbeiterkreis eine leistungsorientierte Sonderzahlung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft. Grundlage für die leistungsorientierte Einmalzahlung in unserem Haus ist ein Beschluss des Verwaltungsrates über das Ausschüttungsvolumen in Abhängigkeit von der Unternehmensentwicklung. Ferner erfolgt eine leistungsorientierte Einmalzahlung an einen individuell festgelegten Teilnehmerkreis ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft. Dieser Anteil beträgt 9,2 % an der gesamten leistungsorientierten Sonderzahlung bzw. 0,1% an der Gesamtvergütung. Durch die Ausgestaltung der Vergütungssysteme und dem geringen Umfang der variablen Vergütungsbestandteile besteht für die Mitarbeiter der Kreis-Sparkasse Northeim keinerlei Anreiz, unverhältnismäßige Risiken einzugehen.

18 15.4. Art und Weise der Gewährung Der auf den Mitarbeiter entfallende Provisionsanteil wird nachträglich monatsweise ausgezahlt. Sofern es zu einer Stornierung der abgeschlossenen Verträge kommt, werden die Provisionen vom Mitarbeiter zurückgefordert. Die Leistungs- und Funktionszulagen werden im Rahmen der monatlichen Gehaltszahlung abgewickelt. Zielorientierte Erfolgsprämien aus Mitarbeiterwettbewerben werden nach Abschluss des Mitarbeiterwettbewerbs gewährt. Die leistungsorientierte Sonderzahlung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der KSN richtet sich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Niedersachsen. Sie enthält neben der Jahresfestvergütung eine unwiderrufliche Zulage sowie eine widerrufliche individuellleistungs- und unternehmenserfolgsbezogene Sonderzahlung. Die Zulage und die Sonderzahlung sind in ihrem Gesamtumfang beschränkt Einbindung externer Berater Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems wurden keine externen Berater und Interessengruppen konsultiert Gesamtvergütungsübersicht Die folgende Tabelle zeigt das Gesamtbild der gewährten Vergütungen: Volumen in in % zur Gesamtvergütung Zahl der Begünstigten Gesamtvergütung 13, davon Festvergütung inkl. Funktions- und Leistungszulagen 12,494 96,1 371 davon variable Vergütung 0,511 3,9 297 darunter Provisionen 0,274 2,1 147 darunter leistungsorientierte Sonderzahlung 0,190 1,5 297 darunter Prämien aus Mitarbeiterwettbewerben 0,047 0,3 65 Auf eine Unterteilung der Angaben nach Geschäftsbereichen wurde verzichtet, weil keine signifikanten Unterschiede zwischen den Vergütungssystemen der einzelnen Geschäftsbereiche bestehen. Die Höhe der variablen Vergütung ist im Verhältnis zur fixen Vergütung der Beschäftigten von untergeordneter Bedeutung. Die Gefahr einer unangemessenen Vergütung im Einzelfall besteht nicht.

19 16. Freigabe der Offenlegung Eine Freigabe des Offenlegungsberichtes erfolgt gem. der Offenlegungsstrategie analog dem Jahresabschluss durch den Vorstand. Der Verwaltungsrat wird über die aktuellen Offenlegungsstandards sowie den Offenlegungsbericht in Kenntnis gesetzt. Northeim, den 11. Juni 2014 Kreis-Sparkasse Northeim D E R V O R S T A N D

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica per 31.12.2008 gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. RISIKOMANAGEMENT... 3 3. ANWENDUNGSBEREICH...

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Anwendungsbereich 3. Risikomanagement 4. Eigenmittelstruktur 5. Eigenmittelausstattung und

Mehr

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008 S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) (Säule-III Bericht nach Basel II) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3

Mehr

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011 Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011 Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Bank of China Niederlassung Frankfurt die Offenlegungsanforderungen nach 26a Abs. 1 KWG in Verbindung mit 319 bis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13 Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung Zweckverbandssparkasse Duderstadt per Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Anwendungsbereich

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 14

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 14 Offenlegungsbericht der Landsparkasse Schenefeld Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht / Vergütungsbericht 2013 Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeines 4 2 Risikomanagement (

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und Offenlegungsbericht der Sparkasse BonndorfStühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013 und Offenlegung nach 7 InstitutsVergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Sparkasse BonndorfStühlingen

Mehr

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013. und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013. und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Beschreibung des

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) -

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht per 31.12.2010 Seite: 1 von

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement ( 322 SolvV)

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Mayen Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31. Dezember 2013 05/08/2014 Seite: 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2

Mehr

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung Sparkasse Starkenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Hochfranken Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 3

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Einleitung...

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte Offenlegung nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte } Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Version 6.1 Stand 19.03.2013 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Bamberg Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

s Sparkasse Donnersberg

s Sparkasse Donnersberg Offenlegungsbericht der Sparkasse Donnersberg Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement 5

Mehr

Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 3 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG)

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) 1. Allgemeines 2. Risikomanagement 3. Anwendungsbereich 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stadtsparkasse Barsinghausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis

Mehr

S Kreissparkasse Bersenbrück

S Kreissparkasse Bersenbrück S Kreissparkasse Bersenbrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG in Verbindung mit den 319 ff. der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Mehr

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12. Kreis- und Stadtsparkasse Hof Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2008 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) 1. Allgemeines 2. Risikomanagement 3. Anwendungsbereich 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 13 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 31.12.2009

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 31.12.2009 Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 1/24 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Abkürzungsverzeichnis... 3 2 Vorwort... 4 3 Risikomanagement ( 322

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3: VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel

Mehr

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...5

Mehr

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht der Sparkasse Beckum-Wadersloh nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 32 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Hochfranken Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2012 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement...4 3 Anwendungsbereich...4

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011. und

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011. und Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stand: 20.06.2012 Sparkasse

Mehr

Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012

Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012 Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Landshut Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort und Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stadtsparkasse Barsinghausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 18 Abkürzungsverzeichnis a.f. EWB HGB

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung

Mehr

Sparkasse Werra Meißner

Sparkasse Werra Meißner Sparkasse Werra Meißner Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht nach SolvV 31.12.2013

Mehr

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009 Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 29 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort... 2 2. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 2 3. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 2 4. Eigenmittelstruktur ( 324

Mehr

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung nach 26 BWG Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß

Mehr

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Vergütungsbericht nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung in den bis zum 31.12.2013 gültigen Fassungen zum 31.12.2013 Seite 1

Mehr

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung. zum 31.12.2013

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung. zum 31.12.2013 S Sachsen-Finanzgruppe Bericht zur Offenlegung nach 7 Institutsvergütungs verordnung a. F. zum 31.12.2013 Inhalt 1 Vorbemerkung 3 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV a. F. 3 2.1 Ostsächsische

Mehr

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 16 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010. und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010. und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Sparkasse Dieburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 20

Mehr

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Beschreibung Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...4 4 Adressenausfallrisiko...6

Mehr

Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12.

Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12. Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl Offenlegungsbericht Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Mehr

s Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden

s Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG der zum 31. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323) 4 3 Risikomanagement ( 322) 4 4 Eigenmittelstruktur ( 324) 4 5 Eigenmittelausstattung

Mehr

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen

Mehr

Offenlegungsbericht 2010. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.2010. www.sskm.

Offenlegungsbericht 2010. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.2010. www.sskm. Offenlegungsbericht 2010 nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2010 www.sskm.de Herausgeber Stadtsparkasse München Anschrift Stadtsparkasse München 80791

Mehr

Anlage III. Grundsätze zu den Vergütungssystemen. der. VR-Bank Passau eg. Volksbank-Raiffeisenbank

Anlage III. Grundsätze zu den Vergütungssystemen. der. VR-Bank Passau eg. Volksbank-Raiffeisenbank Anlage III Grundsätze zu den Vergütungssystemen der VR-Bank Passau eg Volksbank-Raiffeisenbank Offenlegungsbericht i. S. Instituts-Vergütungsverordnung Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional

Mehr

Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe. Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013. Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14

Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe. Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013. Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14 Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013 Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 3 3. Anwendungsbereich ( 323

Mehr

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung Risikomanagement... 3 2. Eigenmittel... 4 3. Adressenausfallrisiko...

Mehr

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells.....3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung....4

Mehr

s Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

s Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis s Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht nach 26a KWG in Verbindung mit der Solvabilitätsverordnung (SolvV) sowie Vergütungsbericht nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung zum 31.12.2010

Mehr

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011 Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe

Mehr

Offenlegungsbericht 2008

Offenlegungsbericht 2008 Offenlegungsbericht 2008 Nach 26a KWG zum 31. Dezember 2008 1.Einleitung...3 2. Beschreibung des Riskomanagements ( 322 SolvV)...4 2.1 Geschäfts- und Risikostrategie...4 2.2 Risikosteuerung...4 2.3 Risikotragfähigkeit...5

Mehr

nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV

nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2009 nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV - 2 - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 InstitutsVergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2009

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2009 Sparkasse Fröndenberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2009 Offenlegungsbericht gem. 319-337 SolvV Seite 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Einleitung 2 Risikomanagement ( 322

Mehr

Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme

Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319 ff. Solvabilitätsverordnung sowie Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Stichtag:

Mehr

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2012 Seite 1/10 Risikomanagement

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) - 2 - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung

Mehr

Kyffhäusersparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Kyffhäusersparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Kyffhäusersparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 - Finanzgruppe Seite: 1 von 22 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 4 1 Einleitung 5 2 Risikomanagement ( 322

Mehr

Offenlegungsbericht. Vergütungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. nach 7 Institutsvergütungsverordnung

Offenlegungsbericht. Vergütungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. nach 7 Institutsvergütungsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Vergütungsbericht nach 7 Institutsvergütungsverordnung Stichtag: 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung

Mehr