Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung

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1 Seite 1 Zukunft gestalten! Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung Für pflegerische Heilberufe nach 2 Abs. 2 Altenpflege-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) Staatlich anerkannte Weiterbildung nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV - Arbeitsagentur förderfähig. Meister BAföG - AFBG förderfähig Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen der Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung Coburg / Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband Stand:

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 4 2. Rechtliche Grundlagen / Aufgaben von Praxisanleiterinnen 4-5 und Praxisanleitern 3. Zugangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen 6 4. Dauer der Weiterbildung 6 5. Abschluss der Weiterbildung 6 6. Ziele der Weiterbildung 7 7. Terminplan (standortbezogen) 7 8. Themenbereiche der Weiterbildung 8 Modul A: Anleitungsqualifikationen 9-11 Modul B: Strukturelle Qualifikationen Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten Weiterbildungsort / Anmeldung Rechtsträger 13 Teilnahmebedingungen 14 Kontaktdaten der Standorte Anlagen Zeitplan Anmeldung mit Teilnahmebedingungen Stand:

3 Seite 3 1. Ausgangslage Die Pflege - sowohl die Alten- als auch die Krankenpflege - ist einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Die wachsende Anzahl älterer Menschen und die zunehmende Bedeutung chronischer Erkrankungen stellen die Pflegeberufe vor große Herausforderungen. Gleichzeitig entsteht aus den rasch voranschreitenden biomedizinischen, pharmakologischen und technologischen Erkenntnissen und ihrer zeitnahen Umsetzung im Pflegeund Versorgungsalltag ein ständiger Anpassungsdruck auf Pflegekräfte. Neue gesellschaftliche und soziale Entwicklungen und eine Vielzahl gesundheits- und versorgungspolitischer Entscheidungen erfordern zudem ein stetiges Umdenken und führen zu einer Zunahme ethischer Konfliktsituationen. Die Frage, ob sich damit die Aufgaben der Pflege verändern werden, ist im Berufsalltag längst beantwortet und nicht mehr zu diskutieren. Unstrittig ist, dass Information, Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen bzw. Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der eigenen Einrichtung immer mehr an Bedeutung gewinnen werden gegenüber den eigentlichen ( originären ) Pflegetätigkeiten. Die Zukunftsfähigkeit von Einrichtungen wird davon abhängen, inwieweit es ihnen gelingt, diese veränderten Arbeitsschwerpunkte wahrzunehmen. Eine spezielle Funktion haben in diesem Arbeitsfeld die Praxisanleiterinnen und -anleiter mit ihrem Schwerpunkt der Information, Beratung und Anleitung von Auszubildenden, denn die Qualität einer Ausbildung sichert die zukünftige Pflege- und Betreuungsqualität einer Einrichtung und auch die dauerhafte Bindung der dort Ausgebildeten an die Einrichtung. 2. Rechtliche Grundlagen / Aufgaben von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern Mit der Neuregelung der Ausbildung der Altenpflege (AltPflG und AltPflAPrV) 2003 sind die ausbildenden Einrichtungen verpflichtet, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Praxisanleitung durch eine geeignete Fachkraft sichergestellt werden muss. Die Fähigkeit zur Praxisanleitung ist in der Regel durch eine berufspädagogische Fort- oder Weiterbildung nachzuweisen ( 2 Abs. 1 u. 2 AltPflAPrV). Nach 2 Abs. 2 der AltPflAPrV ist es Hauptaufgabe der Praxisanleitung, die Schülerin oder den Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen.... Es müssen Lernziele formuliert und Lernsituationen aus alltäglichen Arbeitsabläufen herausgelöst und didaktisch aufbereitet werden. Besonderheiten der Zielgruppe sollen berücksichtigt werden, die die Vermittlung der Lerninhalte beeinflussen können, z.b. unterschiedliche Vorqualifikationen und das Alter der Auszubildenden. Eine Auswahl der Lernsituationen muss entsprechend der angestrebten Lernziele vorgenommen werden, das Erreichen bzw. Nichterreichen der Lernziele muss überprüft und reflektiert, ggf. müssen Lernziele modifiziert und angepasst werden. Auch der kontinuierliche Erfahrungsaustausch muss gepflegt, die Klärung von Konflikten angestrebt und nicht zuletzt die Abstimmung wechselseitiger Ansprüche vonseiten der Praxisanleiterinnen und -anleiter bzw. der Schülerinnen und Schüler verhandelt werden.

4 Seite 4 Die Gestaltung dieser berufspädagogischen Aufgaben findet auf der Grundlage eines Ausbildungskonzepts der ausbildenden Einrichtung statt, das in enger Zusammenarbeit mit einer kooperierenden Berufsfachschule und deren fachlicher Begleitung entwickelt wird. Die Ausbildung verläuft als Prozess, für dessen Gelingen die Praxisanleiterinnen und -anleiter verantwortlich beitragen. Aus diesen Anforderungen leiten sich folgende Aufgaben ab: Einführung in das jeweilige Berufsfeld konkreter Pflegepraxis Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in praktische Tätigkeiten Hilfe zur Entwicklung personen- und prozessorientiert gestalteter Pflege Begleitung individueller Lernerfahrungen der Lernenden Teilnahme an ausbildungsrelevanter Regelkommunikation u n d Mitwirkung bei der Bewertung und Benotung fachpraktischer Leistungen. Die Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben erfordert von den Praxisanleiterinnen und -anleitern, dass sie unterschiedliche Funktionen einnehmen müssen, eine lehrende Funktion, da sie mit Auszubildenden die theoretischen Inhalte aus der Berufsfachschule wiederholen und ihnen dann praktische Fertigkeiten vermitteln. beratende Funktion, da sie Auszubildende in ihren individuellen Lernerfahrungen begleiten. administrative und informatorische Funktion, da sie ausbildungsrelevante Regelungen unterstützen und den regelmäßigen Austausch mit den Berufsfachschulen pflegen. beurteilende Funktion, da sie an der Bewertung und Benotung von Leistungen von Auszubildenden mitwirken u n d beratende, informatorische und anleitende Funktion als Mentorin bzw. Mentor, da sie häufig auch die (Anpassungs-)Weiterbildungen von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern und die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen. Das einschlägige Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG GuK) stammt vom , die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfIAPrV) vom Diese Verordnung bestimmt in 2 (2): Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten. Stand:

5 Seite 5 3. Zugangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen Zugangsvoraussetzungen sind ein Berufsabschluss als Altenpflegerin oder -pfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger Hebamme oder Entbindungspfleger Operationstechnische Assistentin bzw. Operationstechnischer Assistent o d e r der Abschluss eines einschlägigen Studiums. Während der Weiterbildung muss in jedem Fall die Möglichkeit bestehen, Erfahrungen in der Praxisanleitung im eigenen Berufsfeld zu sammeln. Der Arbeitgeber muss seine Bereitschaft bestätigen, die Durchführung des praktischen Teils der Weiterbildung einschließlich der Projektaufgabe am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Bei der Bewerbung zur Aufnahme in die Weiterbildung müssen ein Lebenslauf und das Berufsabschlusszeugnis in Kopie vorgelegt werden. Wenn eine individuelle Anerkennung bereits erfolgreich abgeschlossener Module oder Themenbereiche erfolgen soll, müssen aussagekräftige Zeugnisse/Zertifikate vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht. 4. Dauer der Weiterbildung Der zeitliche Umfang der Weiterbildung umfasst insgesamt 200 Theoriestunden, incl. der Zeit für Leistungsnachweise, eine Hospitation in einer Berufsfachschule von 16 Unterrichtsstunden für Altenpflegekräfte und ein angeleitetes Selbststudium von ca. 80 Stunden zur Vorbereitung auf Leistungsnachweise und für die Durchführung eines Projekts am eigenen Arbeitsplatz. Näheres ist in der Prüfungsordnung geregelt. 5. Abschluss der Weiterbildung Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Praxisanleitung.

6 Seite 6 6. Ziele der Weiterbildung Die Ziele der Weiterbildung folgen der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 und ermöglichen die Entwicklung folgender, in der beruflichen Praxis relevanten Kompetenzfelder: Fachkompetenz Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter handelt auf der Basis berufspädagogischer Erkenntnisse, aktualisiert sie selbstständig und eigenverantwortlich gemäß des Stands wissenschaftlicher Erkenntnisse und verbessert laufend berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten. Methodenkompetenz Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter gestaltet zielorientiert, methodengeleitet und situationsgerecht Anleitungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher pflegerischer Erkenntnisse. Soziale Kompetenz Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kann soziale Beziehungen leben und gestalten, Zuwendung geben und Spannungen erfassen und verstehen. Sie bzw. er setzt sich mit Auszubildenden rational und verantwortungsbewusst auseinander und ist fähig, sie in eine entsprechende Einrichtung zu integrieren. Persönlichkeitskompetenz Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter handelt reflexiv, selbstorganisiert und zuverlässig. Sie bzw. er ist Auszubildenden aufgrund eigenen persönlichen Verhaltens und Haltungen Vorbild. So vermittelt sie bzw. er Lernenden Einstellungen, Werthaltungen und Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Systemisch-ökologische Kompetenz Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter berücksichtigt bei ihrer bzw. seiner Tätigkeit die gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Kontextfaktoren und nutzt dabei alle Handlungsmöglichkeiten, um ethischen Grundprinzipien seines Berufstands gerecht zu werden. 7. Terminplan (standortbezogen) Die aktuellen Termine der Präsenzphasen sind der entsprechenden beigefügten Anlage zu entnehmen.

7 Seite 7 8. Themenbereiche der Weiterbildung Die Themenbereiche der Weiterbildung werden nicht immer in der nachfolgenden Reihenfolge behandelt, sondern aus pädagogischen Gründen kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden. Modul A: Anleitungsqualifikationen (152 U.-Std.) Themenbereich A1: Psychologische und pädagogische Grundlagen (32 U.-Std.) Themenbereich A4: Beurteilungen und Prüfungen (24 U.-Std.) Themenbereich A2: Kommunikation und Gesprächsführung (24 U.-Std.) Themenbereich A5: Lernbegleitung und Beratung (16 U.-Std.) Themenbereich A3: Planung und Gestaltung des Anleitungsprozesses (40 U.-Std.) Themenbereich A6: Rollenkompetenz (16 U.-Std.) Modul B: Strukturelle Qualifikationen (48 U.-Std.) Themenbereich B1: Qualitätsmanagement (32 U.-Std.) Themenbereich B2: Rechtliche Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in der Altenhilfe (16 U.-Std.)

8 Seite 8 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A1: Psychologische und pädagogische Grundlagen (32 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter unterstützt die persönliche Entwicklung von Auszubildenden. Sie bzw. er weiß, dass eigenes Verhalten Motivation fördern oder behindern kann. Sie bzw. er orientiert sich bei der Gestaltung von Lernsituationen an der Entwicklung der Auszubildenden, ihren Lernerfahrungen und ihren Lernstilen. Lerninhalte: 1. Entwicklungspsychologie des Jugend- und Erwachsenenalters 2. Lernpsychologie 3. Motivationspsychologie 4. Didaktik und Methodik 5. Berufliche Sozialisation 6. Selbstgesteuertes Lernen 7. Schlüsselqualifikationen und Handlungskompetenz Themenbereich A2: Kommunikation und Gesprächsführung (24 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter nutzt unterschiedliche kommunikative Situationen zur persönlichen Entwicklung der Auszubildenden und zu deren Integration in die Ausbildungsstätte. Sie bzw. er unterstützt Auszubildende beim Aufbau wertschätzender Beziehungen in der Pflege und im Arbeitsbereich. Lerninhalte: 1. Theorien und Modelle der Kommunikation 2. Gesprächsführung 3. Konfliktmanagement 4. Analyse und Reflexion eigenen Kommunikationsverhaltens

9 Seite 9 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A3: Planung und Gestaltung des Anleitungsprozesses (40 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kennt die pädagogischen und konzeptionellen Grundlagen der Praxisanleitung. Sie bzw. er orientiert die praktische Gestaltung der Anleitungssituationen an den fachlichen Grundlagen und begründet ihr bzw. sein Handeln theoriegeleitet. Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter plant und steuert selbstständig und eigenverantwortlich den praktischen Anleitungsprozess, begleitet zielorientiert Auszubildende und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und evaluiert regelmäßig deren Kompetenzstand. Sie bzw. er berücksichtigt dabei die individuelle Situation von Auszubildenden und trägt ihrem Entwicklungsprozess beim Kompetenzerwerb Rechnung. Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kennt die grundlegende konzeptionelle Gestaltung der Ausbildung in Pflegeberufen. Sie bzw. er weiß um die enge Verzahnung von Theorie und Praxis im Lernfeldkonzept. Sie bzw. er nimmt ihre bzw. seine Aufgabe in diesem Konzept wahr, indem sie bzw. er praktische Lernsituationen mit der theoretischen Ausbildung verzahnt. Sie bzw. er wendet pädagogische Konzepte im Anleitungsprozess an, organisiert den Lernort Praxis in Abstimmung mit der Berufsfachschule und bezieht rechtliche Vorgaben der Prüfungsordnung ein. Lerninhalte: 1. Lernfeldkonzept und Lernfeldorientierung in der praktischen Ausbildung 2. Analyse von Lernzielen und Lerninhalten 3. Planung und Gestaltung von Anleitungssituationen und Lernprozessen 4. Auswahl von Methoden und Medieneinsatz 5. Anleitung in besonderen Situationen (z.b. Gewalt, Sexualität, Sterben und Tod) Themenbereich A4: Beurteilungen und Prüfungen (24 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter kennt die Verantwortung und Konsequenzen einer Beurteilung und Bewertung für Auszubildende in der praktischen Ausbildung. Sie bzw. er nutzt das System der Beurteilung und Bewertung als pädagogisches Instrument zur Kompetenzentwicklung von Auszubildenden. Sie bzw. er schätzt Vor- und Nachteile von Beurteilungssystemen ein und nimmt Beurteilungen und Bewertungen professionell vor. Lerninhalte: 1. Beurteilungssysteme und -verfahren 2. Beurteilung von Lernleistungen und Kompetenzen anhand von Beurteilungskriterien und -skalen 3. Planung und Durchführung von praktischen Prüfungen

10 Seite 10 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A5: Lernbegleitung und Beratung (16 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter thematisiert unbefriedigende Anleitungssituationen, die ggf. zwischen Auszubildenden und ihr bzw. ihm entstehen. Sie bzw. er stellt eine individuelle, fördernde Lernatmosphäre mit Auszubildenden her. Sie bzw. er ist in der Lage, auch schwierige Entscheidungen vorzubereiten und gegenüber Mitbeteiligten am Ausbildungsprozess zu vertreten. Lerninhalte: 1. Begleitung von Auszubildenden während der gesamten Ausbildungsphase 2. Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, Beratung und Coaching von Auszubildenden Themenbereich A6: Rollenkompetenz (16 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Die Praxisanleiterin bzw. der Praxisanleiter reflektiert die eigene Haltung und entwickelt ein entsprechendes berufliches Selbstverständnis. Sie bzw. er kennt den eigenen Lernbedarf und aktualisiert eigenes pflegerisches Fachwissen kontinuierlich. Sie bzw. er vertritt Anliegen und Fachlichkeit einer professionellen Praxisanleitung in der Einrichtung gegenüber Team, Bewohnerinnen und Bewohnern, Leitung und Auszubildenden. Sie bzw. er berücksichtigt das Spannungsfeld zwischen Lernen und Arbeiten in der Planung der Ausbildung. Lerninhalte: 1. Anforderungsprofil von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern 2. Rollenidentität und Rollenselbstbild 3. Werteorientierung und Ethik in der Ausbildung 4. Selbst- und Zeitmanagement

11 Seite 11 Modul B: Strukturelle Qualifikationen Themenbereich B1: Qualitätsmanagement (32 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter erstellt in Zusammenarbeit mit der eigenen Einrichtung und der schulischen Ausbildungsstätte systematische Ausbildungskonzepte und wendet diese in der Praxisanleitung an. Sie bzw. er steuert den innerbetrieblichen Ausbildungsverlauf und wertet die Prüfungsergebnisse von Auszubildenden systematisch aus. Sie bzw. er unterstützt Innovationen und Neuentwicklungen im Pflege- und Ausbildungsverlauf. Sie bzw. er ist Vorbild bei der Erstellung einer Pflegedokumentation und fördert die fachliche, mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit von Auszubildenden im Pflegeprozess und in der Dokumentation. Sie bzw. er vermittelt Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Lerninhalte: 1. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der praktischen Ausbildung 2. Lernortkooperation 3. Der Pflegeprozess in Theorie und Praxis 4. Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Pflegepraxis Themenbereich B2: Rechtliche Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in der Altenhilfe (16 U.-Std.) Zu erwerbende Kernkompetenzen: Eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter berücksichtigt die rechtlichen Grundlagen und Strukturen der unterschiedlichen Pflegeausbildungen und die Verantwortungsbereiche der an der Ausbildung beteiligten Ausbildungsstellen. Sie bzw. er unterstützt die Organisation der Prüfung. Sie bzw. er wirkt bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen mit. Haftungsrechtliches Wissen überträgt sie bzw. er in die berufliche Praxis. Lerninhalte: 1. Haftungsrecht 2. Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutzgesetz 3. Rechtliche Grundlagen in der Altenpflegeausbildung a. Altenpflegegesetz b. Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsordnung c. Bayerische Lehrplanrichtlinien d. Bayerische Schulordnung Teilnehmende aus der Krankenpflege erhalten zu 3. Rechtliche Grundlagen der Krankenpflegeausbildung ein ihrem Arbeitsbereich entsprechendes Lernangebot.

12 Seite Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage. Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern. Finanzierung der Kosten der Weiterbildung Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur: Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45 Jahren nach 131a SGB III. Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die Arbeitsagentur förderbar. Bitte wenden Sie zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihres zuständiger Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt werden. Sie können eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem Meister-BAföG, beantragen. Ca. 30 % der Kosten für die Weiterbildung können erstattet werden. Der entsprechende Antrag ist von Ihnen an das Ausbildungsförderungsamt Ihres Wohnorts zu stellen. Dieser Antrag kann auch noch während des Verlaufs der Weiterbildung gestellt werden. In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAA- Stiftung Bildung und Beruf möglich. 10. Weiterbildungsort / Anmeldung Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen Werdegang Berufsabschlusszeugnis in Kopie u n d Anmeldeformular (s. Anlage) an den Standort Ihrer Wahl. 11. Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße 7, Nürnberg Tel.: / Fax: / info@ggsd.de Internet:

13 Seite 13 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.

14 Seite 14 U N S E R B I L D U N G S A N G E B O T I N B A Y E R N (Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt; Vierzehnheiligen) HFH Hamburger Fern-Hochschule, Beginn jährlich und 01.07, Präsenzorte Nürnberg und München Studiengang Pflegemanagement Bachelor of Arts, B.A. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Bachelor of Arts, B.A. Studiengang Health Care Studies für Azubi Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pflege, B.Sc. Studiengang Health Care Studies für Berufserfahrene, B.Sc Studiengang Management von Organisation u. Personal im Ges.wesen Master of Arts, B.A. Staatl. anerkannte/r Altenpfleger/in, 3 Jahre Vollzeit Beginn jährlich im September, 4 Jahre in Teilzeit, Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten Altenpfleger/in oder zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch München Ambulante Intensivpflege Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach, Nürnberg, Rosenheim Assistent/in für Ernährung und Versorgung, staatl. anerkannte Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September, Schweinfurt, Vierzehnheiligen Autismus, Nürnberg Betreuungsassistent/in nach SGB XI 87b, Coburg, Kempten/Kaufbeuren, München, Nürnberg, Rosenheim Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen, berufsbegleitend, Nürnberg Staatlich anerkannte/r Diätassitent/in, 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend, München Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth, Nürnberg Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Coburg, München, Nürnberg, Rosenheim Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in, Coburg, München, Nürnberg Fachberater/in Familie, Sozial- u. Gesundheitswesen, Vollzeit 1 Jahr München Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in, berufsbegleitend in München Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement, berufsbegleitend in München Fortbildung Hygiene, berufsbegleitend, München, Nürnberg Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Bayreuth, Coburg, Schweinfurt Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit, Bayreuth, Coburg Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Beginn jährl. im September, Vierzehnheiligen Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend, Nürnberg, München Einrichtungsleitung (Fernlerngang mit Präsenzphasen), zertifiziert nach ZFU, München Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit 2 Jahre München Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim, Vierzehnheiligen Basiskurs zur Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft) Ingolstadt, Kempten, Nürnberg, München, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend Coburg, Ingolstadt, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pflegesachverständige/r, in Nürnberg Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung für Erzieher, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, München, Rosenheim Präsenzkraft, berufsbegleitend, München, Nürnberg Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen, berufsbegleitend Nürnberg, München Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg Wundexperte ICW berufsbegleitend, München, Nürnberg Fort- und Weiterbildungen und Kurzlehrgänge Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, München, Nürnberg Stand:

15 Seite 15 Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / Kontaktdaten der Standorte der Gemeinnützigen Gesellschaft Privates Berufliches Schulzentrum Coburg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Parkstr. 49, Coburg sz.coburg@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Schulstr. 26, Ingolstadt Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / sfw.ingolstadt@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Salzstr. 3, Kempten Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / bfsa.kempten@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Seidlstr. 3, München Tel.: 089 / Fax: 089 / Info-Hotline: 0800 / biz.muenchen@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße 95, Nürnberg Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / bz.nuernberg@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Klepperstraße 18b, Rosenheim Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / bfsa.rosenheim@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Stand:

16 Seite zurück 16 an: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Seidlstr München Aufnahmeantrag für die Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen für die Weiterbildung zur Praxisanleitung an. 26. Oktober März.2016 Folgetermin: 24. Oktober März.2017 Kosten: 1.292,- Name:... Vorname:... geb. am:... in... Anschrift: Straße:... PLZ / Ort:...:... Telefon / ... Die im Informationsblatt genannten Weiterbildungsinhalte, Weiterbildungsbedingungen und Kosten werden hiermit anerkannt Ort/Datum Unterschrift

17 Seite 17 Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Stand: 09/07

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