COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt. Optionsscheine

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 24. April 2014 über Optionsscheine 1

2 INHALT Zusammenfassung... ab Seite 4 Teil A Einleitung und Warnhinweise 4 Teil B Die Emittentin 5 Teil C Die Wertpapiere 8 Standard Optionsscheine (amerikanische Ausübung)... 8 [Capped] [Standard][Power]-Optionsscheine (europäische Ausübung) [Hit][Inline]-Optionsscheine Down&Out-Optionsscheine Teil D Die Risiken Emittentenrisiko Risiken aus den Wertpapieren Teil E Angebot und Verkauf Risikofaktoren... ab Seite 35 A. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Allgemeine Risiken Besondere Risiken Standard-Optionsscheine (amerikanische Ausübung) Standard-Optionsscheine (amerikanische Ausübung) bezogen auf Aktien Standard-Optionsscheine (europäische Ausübung) Capped Optionsscheine (europäische Ausübung) Power-Optionsscheine Hit-Optionsscheine Hit-Optionsscheine bezogen auf einen Wechselkurs Inline-Optionsscheine Inline-Optionsscheine bezogen auf einen Wechselkurs Down&Out-Optionsscheine Hebelwirkung / Risiko von überproportionalen Wertverlusten Wechselkursrisiken Basiswert Aktie Basiswert Index (Preisindex) Basiswert Index (Performanceindex) Basiswert Edelmetall Basiswert Futures-Kontrakt Basiswert Wechselkurs B. Risikofaktoren bezüglich des Commerzbank Konzerns Allgemeine Informationen Per Verweis einbezogene Dokumente Commerzbank Aktiengesellschaft Weitere per Verweis einbezogene Dokumente Funktionsweise der Wertpapiere Standard Optionsscheine Capped Standard Optionsscheine Power-Optionsscheine Hit-Optionsscheine Inline-Optionsscheine Down&Out-Optionsscheine

3 Besteuerung Verkaufsbeschränkungen Emissionsbedingungen Standard Optionsscheine (amerikanische Ausübung) [Capped] [Standard][Power]-Optionsscheine (europäische Ausübung) Hit-Optionsscheine Inline-Optionsscheine Down&Out-Optionsscheine Muster der Endgültigen Bedingungen Unterschriften

4 Teil A Einleitung und Warnhinweise: ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus Pflichtangaben, den sogenannten "Schlüsselinformationen". Diese Schlüsselinformationen werden in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) dargestellt. Die vorliegende Zusammenfassung enthält sämtliche Schlüsselinformationen, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs erforderlich sind. Da einige Angaben nicht erforderlich sind, ergeben sich Lücken in der Nummerierung. Selbst wenn eine Schlüsselinformation aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs gefordert ist, kann es sein, dass die entsprechenden Informationen nicht genannt werden können. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "- entfällt -". A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Prospektes (unter Einbeziehung der Informationen im Basisprospekt und den anwendbaren Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung dieses Basisprospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung hiervon übernommen hat oder von der der Erlass ausgeht, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospektes gelesen wird, oder wenn sie nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und der im Zusammenhang mit der Emission der Optionsscheine erstellten endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Optionsscheine durch jeden Finanzintermediär, der unter diesem Basisprospekt emittierte Optionsscheine verkauft, zu, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Optionsscheine durch Finanzintermediäre erfolgen kann, gilt, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze 4

5 und Rechtsvorschriften beachtet. Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs sind von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen. Teil B Die Emittentin: B.1 Juristischer und kommerzieller Name der Emittentin B.2 Sitz, Rechtsform, Rechtsordnung Die Bank führt die Firma COMMERZBANK Aktiengesellschaft. Der kommerzielle Name der Bank lautet Commerzbank. Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main wird nachstehend auch als "Commerzbank", "Bank", "Emittentin" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch "Commerzbank-Konzern" oder "Konzern" genannt. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Die Geschäftsadresse lautet: Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. B.4b Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Die Commerzbank ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft. Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet und es ist anzunehmen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern insbesondere bei einer erneuten Verschärfung der Krise ergeben können. B.5 Konzernstruktur Die Commerzbank ist die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Commerzbank-Konzern hält direkt oder indirekt Kapitalbeteiligungen an einer Reihe von Unternehmen. B.9 Gewinnprognosen oder schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungs-vermerk zu den historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen über den Emittenten, Erklärung über die Aussichten des Emittenten und Beschreibung, ob wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Finanzlage eingetreten sind - entfällt Die Emittentin gibt derzeit keine Gewinnprognosen oder schätzungen ab. - entfällt - Auf die in diesem Basisprospekt enthaltenen Finanzinformationen wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Die nachstehende Übersicht stellt in überblicksmäßiger Form die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des COMMERZBANK-Konzerns dar, die den jeweils geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2012 und 2013 entnommen wurden: 5

6 Konzern-Bilanz (IFRS) 31. Dezember 2012*) 31. Dezember 2013 Aktiva (in Mio ) Barreserve Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten Handelsaktiva Finanzanlagen Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Vermögenswerte aus Veräußerungsgruppen Tatsächliche Ertragsteueransprüche Latente Ertragsteueransprüche Sonstige Aktiva Gesamt Passiva (in Mio ) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten Handelspassiva Rückstellungen Tatsächliche Ertragsteuerschulden Latente Ertragsteuerschulden Verbindlichkeiten von zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen Sonstige Passiva Nachrangige Schuldinstrumente Eigenkapital Gesamt *) Nach Zusammenfassung der Bilanzposten Nachrangkapital und Hybridkapital zum Bilanzposten Nachrangige Schuldinstrumente sowie nach Anpassung aufgrund der Erstanwendung des geänderten IAS 19 und des Hedge-Accounting-Restatements. Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung (IFRS) (in Mio ) Januar bis Dezember 2012* ) 2013 Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft.... Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Provisionsüberschuss Handelsergebnis und Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen

7 Ergebnis aus Finanzanlagen Laufendes Ergebnis aus at- Equity-bewerteten Unternehmen Sonstiges Ergebnis Verwaltungsaufwendungen Restrukturierungsaufwendungen Ergebnis aus dem Verkauf von Veräußerungsgruppen Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag Konzernergebnis *) Anpassung Vorjahr aufgrund der Erstanwendung des geänderten IAS 19, des Hedge-Accounting- Restatements sowie weiterer Ausweisänderungen. Seit dem 31. Dezember 2013 ist keine wesentliche negative Veränderung in den Aussichten des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. Seit dem 31. Dezember 2013 ist keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. B.13 Jüngste Ereignisse, die in hohem Maße für die Zahlungsfähigkeit der Emittentin relevant sind B.14 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Konzerngesellschaften B.15 Haupttätigkeiten der Emittentin - entfällt - Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. - entfällt Wie bereits unter Punkt B. 5 erwähnt, ist die Commerzbank die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des COMMERZBANK-Konzerns liegt auf der Erbringung einer breiten Palette von Finanzdienstleistungen an private, mittelständische sowie institutionelle Kunden in Deutschland, wie z.b. der Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kredite-, Spar- und Geldanlageformen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kapitalmarkt- und Investment Banking- Produkte und - Dienstleistungen. Ferner werden im Rahmen der Allfinanz- Strategie des Konzerns Finanzdienstleistungen mit Kooperationspartnern angeboten, vor allem das Bauspar-, das Asset Management- und das Versicherungsgeschäft. Darüber hinaus baut der Konzern seine Position als einer der wichtigsten deutschen Exportfinanzierer aus. Neben seinem Geschäft in Deutschland ist der Konzern unter anderem über seine Tochtergesellschaften, Filialen und Beteiligungen in Europa tätig. Der COMMERZBANK-Konzern ist in fünf operative Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe, Corporates & Markets, Non Core Assets (NCA) sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung untergliedert. Die Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe und Corporates & Markets sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung bilden dabei die Kernbank des COMMERZBANK-Konzerns. 7

8 B.16 Mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen und Beherrschungsverhältnisse Entfällt. Die Commerzbank hat die Leitung Ihres Unternehmens keinem anderen Unternehmen bzw. keiner anderen Person unterstellt, etwa auf Basis eines Beherrschungsvertrages, und wird auch nicht von einem anderen Unternehmen bzw. einer anderen Person kontrolliert im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes. Teil C Die Wertpapiere: Standard-Optionsscheine (amerikanische Ausübung) C 1 C 2 C 5 C 8 Art und Gattung der Wertpapiere: Währung der Wertpapieremission: Beschränkung der freien Übertragbarkeit Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: Optionsschein mit amerikanischer Ausübung, Typ: Call oder Put (siehe Ausstattungstabelle) bezogen auf den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluß an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern (WKN / ISIN)siehe Ausstattungstabelle [Emissionswährung] - entfällt Die Optionsscheine sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswertes bei Ausübung den Basispreis überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Optionsscheine erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Optionsscheine beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Optionsscheine an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Optionsscheine kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten 8

9 und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C 11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Optionsscheine im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Optionsscheine in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Optionsscheine in den Freiverkehr der Börse Frankfurt (innerhalb des Permium Asia Marktsegments) zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Optionsscheine an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C 15 Beeinflussung des Wertes der Optionsscheine durch den Basiswert: Was der Anleger pro Optionsschein erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der ggfs. in die Emissionswährung umgerechneten und mit dem in der Ausstattungstabelle genannten Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswertes bei Ausübung den in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). [bezogen auf den DAX mit Eurex-Schlussabrechnung:][Der ggfs. zahlbare Auszahlungsbetrag für die vorliegenden Optionsscheine bezogen auf den DAX wird im Falle der Automatischen Ausübung auf der Grundlage des Eurex- Schlussabrechnungspreises am Bewertungstag ermittelt. Der Eurex-Schlussabrechnungspreis wird einmal wöchentlich (in der Regel freitags) auf der Grundlage der Mittagsauktion der im DAX enthaltenen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse, die gegen Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) beginnt, ermittelt. Im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Anleger (amerikanische Option) wird zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages der zuletzt festgestellte und veröffentlichte Kurs des DAX (Xetra-Schlusskurs) am Ausübungstag herangezogen.] [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] 9

10 C 16 C 17 C 18 C 19 Ausübungsfrist: Bewertungstag: Abrechnungsverfahren (Settlement): Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Referenzpreis des Basiswerts: Ist der in der Ausstattungstabelle genannte Zeitraum Ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag der Ausübungstag]. [Im Falle der Automatischen Ausübung ist der Bewertungstag der dem Ausübungstag folgende Indexgeschäftstag.] "Ausübungstag" ist ein Tag innerhalb der Ausübungsfrist, an dem die Ausübungserklärung bei der Zahlstelle eingegangen ist und die Optionsscheine auf das Konto der Zahlstelle beim Clearing System geliefert wurden Die Lieferung der verkauften Optionsscheine erfolgt nach dem Ausgabetag an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Ausübungstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Optionsscheinen überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Optionsscheinen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des an einem Tag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:][der erste an einem Tag auf der Reuters-Seite [Bildschirmseite] (oder einer diese ersetzenden Seite) als "Londoner Banken-Fixing" in USD veröffentlichte Kassakurs (spot fixing) für eine Feinunze (fine troy ounce, 31,1035 g) des [Edelmetalls]] [andere Bestimmung] [Future:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem Tag festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures- Kontrakt] [Wechselkurs:] [EUR/HKD:][der am Bewertungstag auf der Reuters-Seite ECB37 als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte EUR/HKD-Kurs] [EUR/Fremdwährung:][der am Bewertungstag auf der Reuters- Seite ECB37 als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte EUR/[Währung]-Kurs] [andere Bestimmung] [Fremdwährung/HKD:][der in HKD ausgedrückte [Währung]/HKD-Wechselkurs bezogen auf [Währung] 1,00 am Bewertungstag, der sich aus dem in HKD ausgedrückten Maßgeblichen EUR/HKD-Kurs bezogen auf EUR 1,00 geteilt 10

11 C 20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: durch den in [Währung] ausgedrückten Maßgeblichen EUR/[Währung]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 errechnet.] [cross currency:][der in [Währung2] ausgedrückte [Währung1]/[Währung2]-Wechselkurs bezogen auf [Währung1] 1,00 am Bewertungstag, der sich aus dem in [Währung2] ausgedrückten Maßgeblichen EUR/[Währung2]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 geteilt durch den in [Währung1] ausgedrückten Maßgeblichen EUR/[Währung1]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 errechnet.] [andere Bestimmung] Der den Optionsscheinen zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie][der Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Liefermonat Monat, Jahr] [Wechselkurs]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und unter [Internetseite]] verfügbar. 11

12 Austattungstabelle (Standard Optionsscheine (amerikanische Ausübung)) Basiswert (inkl. ISIN), [Maßgebliche Börse,] Typ ISIN Ausübungsfrist Basispreis Bezugsverhältnis C.1 C.1 C.1 C.16 C.15 C.15 12

13 [Capped] [Standard][Power]-Optionsscheine (europäische Ausübung) C 1 C 2 C 5 C 8 Art und Gattung der Wertpapiere: Währung der Wertpapieremission: Beschränkung der freien Übertragbarkeit Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: Optionsschein mit europäischer Ausübung, Typ: Call oder Put (siehe Ausstattungstabelle) bezogen auf den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluß an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern (WKN / ISIN) siehe Ausstattungstabelle [Emissionswährung] - entfällt Die Optionsscheine sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Standard-Optionsscheine Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswertes bei Ausübung den Basispreis überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). [Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts unter den Cap nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines Höchstbetrages.] Power-Optionsscheine Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz errechnet, um die der Referenzpreis des Basiswertes (Wechselkurs) den Basispreis überschreitet (im Falle von Call- Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put- Optionsscheinen). Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines Höchstbetrages. Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Optionsscheine erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Optionsscheine beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Optionsscheine an. Darüber hinaus 13

14 kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Optionsscheine kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C 11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Optionsscheine im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Optionsscheine in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Optionsscheine in den Freiverkehr der Börse Frankfurt (innerhalb des Permium Asia Marktsegments) zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Optionsscheine an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C 15 Beeinflussung des Wertes der Optionsscheine durch den Basiswert: Was der Anleger pro Optionsschein erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Standard-Optionsscheine Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der ggfs. in die Emissionswährung umgerechneten und mit dem in der Ausstattungstabelle genannten Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswertes am Bewertungstag den in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). [Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den in der Ausstattungstabelle genannten Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines Höchstbetrages.] [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] Power-Optionsscheine Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch 14

15 C 16 C 17 C 18 C 19 Ausübungstag: Bewertungstag: Abrechnungsverfahren (Settlement): Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Referenzpreis des Basiswerts: auf Zahlung eines der ggfs. in die Emissionswährung umgerechneten Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der mit dem in der Ausstattungstabelle genannten Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswertes (Wechselkurs) am Bewertungstag den in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den in der Ausstattungstabelle genannten Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines Höchstbetrages. [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] Ist der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag]. Die Lieferung der verkauften Optionsscheine erfolgt nach dem Ausgabetag an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Ausübungstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Optionsscheinen überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Optionsscheinen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des an einem Tag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:][der erste an einem Tag auf der Reuters-Seite [Bildschirmseite] (oder einer diese ersetzenden Seite) als "Londoner Banken-Fixing" in USD veröffentlichte Kassakurs (spot fixing) für eine Feinunze (fine troy ounce, 31,1035 g) des [Edelmetalls]] [andere Bestimmung] [Future:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem Tag festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures- Kontrakt] [Wechselkurs:] [EUR/HKD:][der am Bewertungstag auf der Reuters-Seite 15

16 C 20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: ECB37 als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte EUR/HKD-Kurs] [EUR/Fremdwährung:][der am Bewertungstag auf der Reuters- Seite ECB37 als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte EUR/[Währung]-Kurs] [andere Bestimmung] [Fremdwährung/HKD:][der in HKD ausgedrückte [Währung]/HKD-Wechselkurs bezogen auf [Währung] 1,00 am Bewertungstag, der sich aus dem in HKD ausgedrückten Maßgeblichen EUR/HKD-Kurs bezogen auf EUR 1,00 geteilt durch den in [Währung] ausgedrückten Maßgeblichen EUR/[Währung]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 errechnet.] [cross currency:][der in [Währung2] ausgedrückte [Währung1]/[Währung2]-Wechselkurs bezogen auf [Währung1] 1,00 am Bewertungstag, der sich aus dem in [Währung2] ausgedrückten Maßgeblichen EUR/[Währung2]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 geteilt durch den in [Währung1] ausgedrückten Maßgeblichen EUR/[Währung1]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 errechnet.] [andere Bestimmung] Der den Optionsscheinen zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie][der Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Liefermonat Monat, Jahr] [Wechselkurs]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und unter [Internetseite]] verfügbar. 16

17 Austattungstabelle ([Capped] Standard Optionsscheine (europäische Ausübung)) Basiswert (inkl. ISIN), [Maßgebliche Börse,] Typ ISIN Ausübungstag [Cap [Höchstbetrag Basispreis Bezugsverhältnis C.1 C.1 C.1 C.16 C.15] C.15] C.15 C.15 17

18 [Hit][Inline]-Optionsscheine C 1 C 2 C 5 C 8 Art und Gattung der Wertpapiere: Währung der Wertpapieremission: Beschränkung der freien Übertragbarkeit Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [Hit][Inline]-Optionsschein, [Typ: Call oder Put (siehe Ausstattungstabelle)] bezogen auf den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluß an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern (WKN / ISIN) siehe Ausstattungstabelle [Emissionswährung] - entfällt Die Optionsscheine sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Hit-Optionsscheine Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Auszahlungsbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des dem Optionsschein zugrundeliegenden Basiswerts an einem Tag innerhalb eines Referenzzeitraumes die Hit-Barriere erreicht oder überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). Erreicht oder über- bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt. Inline-Optionsscheine Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Auszahlungsbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts während eines Referenzzeitraumes innerhalb einer Bandbreite bewegt. Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag 1/10 Eurocent pro Optionsschein. Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Optionsscheine erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Optionsscheine beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Optionsscheine an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Optionsscheine kündigen. Status 18

19 Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C 11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Optionsscheine im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Optionsscheine in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Optionsscheine in den Freiverkehr der Börse Frankfurt (innerhalb des Permium Asia Marktsegments) zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Optionsscheine an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C 15 Beeinflussung des Wertes der Optionsscheine durch den Basiswert: Was der Anleger pro Optionsschein erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Hit-Optionsscheine Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines in der Ausstattungstabelle genannten feststehenden (ggfs. in die Emissionswährung umgerechneten) Auszahlungsbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des dem Optionsschein zugrundeliegenden Basiswerts an einem Tag innerhalb eines Referenzzeitraumes die in der Ausstattungstabelle genannte Hit-Barriere erreicht oder überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). Erreicht oder über- bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt. [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] Inline-Optionsscheine Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines in der Ausstattungstabelle genannten feststehenden (ggfs. in die Emissionswährung umgerechneten) Auszahlungsbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts während eines Referenzzeitraumes innerhalb einer Bandbreite bewegt. 19

20 C 16 C 17 C 18 C 19 C 20 Referenzzeitraum: Verfalltag: Abrechnungsverfahren (Settlement): Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Referenzpreis des Basiswerts: Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag 1/10 Eurocent pro Optionsschein. Die "Bandbreite" ist jeweils durch eine in der Ausstattungstabelle genannte Obere Barriere und Untere Barriere (jeweils einschließlich) definiert. [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] Ist der in der Ausstattungstabelle genannte Zeitraum Ist der letzte Tag des Referenzzeitraums Die Lieferung der verkauften Optionsscheine erfolgt nach dem Ausgabetag an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Ausübungstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Optionsscheinen überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Optionsscheinen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des an einem Tag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] [Wechselkurs:] [EUR/Fremdwährung:][der am Bewertungstag auf der Reuters- Seite ECB37 als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte EUR/[Währung]-Kurs] [andere Bestimmung] Der den Optionsscheinen zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie][der Index, Indexsponsor, ISIN] [Wechselkurs]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und unter [Internetseite]] verfügbar. 20

21 Austattungstabelle ([Hit][Inline]-Optionsscheine) Basiswert (inkl. ISIN), [Maßgebliche Börse,] [Typ ISIN Referenzzeitraum [Hit-Barriere [Obere Barriere / Untere Barriere Auszahlungsbetrag C.1 C.1] C.1 C.16 C.15] C.15] C.15 21

22 Down&Out-Optionsscheine C 1 C 2 C 5 C 8 Art und Gattung der Wertpapiere: Währung der Wertpapieremission: Beschränkung der freien Übertragbarkeit Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: Down&Out-Optionsschein, bezogen auf den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluß an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern (WKN / ISIN) siehe Ausstattungstabelle [Emissionswährung] - entfällt Die Optionsscheine sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Down&Out-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis unterschreitet. Erreicht bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die Barriere ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag 1/10 Eurocent pro Optionsschein. Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Optionsscheine erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Optionsscheine beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Optionsscheine an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Optionsscheine kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C 11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Optionsscheine im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Optionsscheine in 22

23 C 15 C 16 C 17 C 18 C 19 Beeinflussung des Wertes der Optionsscheine durch den Basiswert: Referenzzeitraum: Ausübungstag: Bewertungstag: Abrechnungsverfahren (Settlement): Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Referenzpreis des Basiswerts: den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Optionsscheine an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] Was der Anleger pro Optionsschein erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Down&Out-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines (ggfs. In die Emissionswährung umgerechneten) Auszahlungsbetrages, der der mit dem in der Ausstattungstabelle genannten Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswertes am Bewertungstag den in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis unterschreitet. Erreicht bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die Barriere ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag 1/10 Eurocent pro Optionsschein. [Alle Umrechnungen erfolgen zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.] Ist der in der Ausstattungstabelle genannte Zeitraum Ist der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag]. Die Lieferung der verkauften Optionsscheine erfolgt nach dem Ausgabetag an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Ausübungstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Optionsscheinen überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Optionsscheinen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des an einem Tag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index] [andere Bestimmung] 23

24 C 20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Optionsscheinen zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie][der Index, Indexsponsor, ISIN]. Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und unter [Internetseite]] verfügbar. 24

25 Austattungstabelle (Down&Out-Optionsscheine) Basiswert (inkl. ISIN), [Maßgebliche Börse,] ISIN Referenzzeitraum Ausübungstag Basispreis Barriere Bezugsverhältnis C.1 C.1 C.16 C.16 C.15 C.15 C.15 25

26 Teil D Die Risiken: Der Erwerb der Optionsscheine ist mit diversen Risiken verbunden. Die Emittentin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung der mit einer Investition in die Optionsscheine verbundenen Risiken nur die wesentlichen Risiken erfasst, die der Emittentin zum Datum des Basisprospektes bekannt waren. D 2 Emittentenrisiko: Bei den nachfolgenden Risikofaktoren handelt es sich um die wesentlichen Risikofaktoren, die der Emittentin eigen sind. Jede Tranche von Schuldverschreibungen ist mit einem Emittentenrisiko, auch Schuldner- oder Bonitätsrisiko genannt, für zukünftige Anleger verbunden. Hierunter versteht man die Gefahr, dass die COMMERZBANK vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und/oder des Rückzahlungsbetrages nachkommen zu können. Darüber hinaus unterliegt die COMMERZBANK im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken. Dazu zählen insbesondere folgende Risikoarten: Finanzmarktkrise sowie Staatsschuldenkrise: Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet und es ist anzunehmen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern, insbesondere bei einer erneuten Verschärfung der Krise, ergeben können. Eine weitere Verschärfung der Krise innerhalb der Europäischen Währungsunion kann erhebliche negative, sogar existenzbedrohende Folgen für den Konzern haben. Der Konzern hält Staatsanleihen in erheblichem Umfang. Wertminderungen und niedrigere beizulegende Werte solcher Staatsanleihen haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet, und weitere zukünftige Belastungen sind nicht auszuschließen. Makroökonomisches Umfeld: Das seit einiger Zeit vorherrschende makroökonomische Umfeld beeinträchtigt die Ergebnisse des Konzerns und die starke Abhängigkeit des Konzerns vom wirtschaftlichen Umfeld, insbesondere in Deutschland, kann bei einem möglichen erneuten wirtschaftlichen Abschwung weitere erhebliche Belastungen zur Folge haben. Adressenausfallrisiko: Der Konzern unterliegt Adressenausfallrisiken (Kreditrisiken), auch in Bezug auf große Einzelengagements, Großkredite und Engagements, die in einzelnen Sektoren konzentriert sind, so genannte Klumpenrisiken, sowie aus Forderungen gegenüber Schuldnern, die von der Staatsschuldenkrise besonders betroffen sein können. Der Abbau des Schiffsfinanzierungsportfolios und des gewerblichen Immobilienfinanzierungsportfolios unterliegt besonderen Risiken im Hinblick auf die aktuelle schwierige Marktlage und die Volatilität der Schiffs- und Immobilienpreise, davon beeinflusste Adressenausfallrisiken (Kreditrisiken) sowie den Risiken von erheblichen Veränderungen der Werte bei Sicherheiten an Schiffen, Schiffen im eigenen Bestand, eigener Immobilien 26

27 sowie bei an privaten oder gewerblichen Immobilien bestellten Immobiliarsicherheiten. Der Konzern verfügt über erhebliche Positionen in seinem Portfolio notleidender Kredite und diese Ausfälle könnten nur unzureichend durch Sicherheiten und bisher erfolgte Wertberichtigungen und gebildete Rückstellungen abgedeckt sein. Marktpreisrisiken: Der Konzern unterliegt Marktpreisrisiken in Bezug auf die Bewertung von Aktien und Fondsanteilen sowie in Form von Zinsrisiken, Credit Spread Risiken, Währungsrisiken, Volatilitätsund Korrelationsrisiken, Rohstoffpreisrisiken. Strategische Risiken: Es besteht das Risiko, dass der Konzern seine strategischen Pläne nicht, nicht vollständig oder nur zu höheren Kosten als geplant umsetzen kann oder dass die Umsetzung geplanter Maßnahmen nicht zur Verwirklichung der angestrebten strategischen Ziele führt. Risiken aus dem Wettbewerbsumfeld: Die Märkte, in denen der Konzern tätig ist, insbesondere der deutsche Markt (und dort vor allem die Tätigkeiten im Geschäft mit Privat- und Firmenkunden sowie im Investment Banking) und der polnische Markt, sind von starkem Preis- und Konditionenwettbewerb gekennzeichnet, woraus ein erheblicher Margendruck resultiert. Liquiditätsrisiken: Der Konzern ist auf die regelmäßige Versorgung mit Liquidität angewiesen und ein marktweiter oder unternehmensspezifischer Liquiditätsengpass kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinflussen. Derzeit ist die Liquiditätsversorgung von Banken und anderen Akteuren an den Finanzmärkten stark von weitreichenden Maßnahmen der Zentralbanken abhängig. Operationelle Risiken: Der Konzern unterliegt einer Vielzahl von operationellen Risiken einschließlich des Risikos, dass Mitarbeiter exzessive Risiken für den Konzern eingehen oder gegen Compliance-relevante Vorschriften im Zusammenhang mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit verstoßen und dadurch plötzlich auftretende Schäden in erheblicher Größenordnung verursachen, die mittelbar auch zu einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen führen können. Risiken aus Beteiligungen: In Bezug auf Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften ist die COMMERZBANK besonderen Risiken im Hinblick auf die Werthaltigkeit dieser Beteiligungen und ihre Steuerungsmöglichkeit ausgesetzt. Es ist möglich, dass die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte sowie Markennamen als Folge von Impairment-Test ganz oder teilweise abgeschrieben werden müssen. Risiken aus bankenspezifischer Regulierung: Die sich ständig verschärfenden aufsichtsrechtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards sowie Prozess- und Reporting-Anforderungen könnten das Geschäftsmodell für verschiedene Aktivitäten des Konzerns in Frage stellen, die 27

28 D 6 Risiken aus den Wertpapieren: Wettbewerbsposition des Konzerns negativ beeinflussen oder die Aufnahme zusätzlichen Eigenkapitals notwendig machen. Sonstige aufsichtsrechtliche Reformvorschläge infolge der Finanzmarktkrise, z.b. Belastungen wie die Bankenabgabe, eine mögliche Finanztransaktionssteuer, die Trennung des Eigenhandels vom Einlagengeschäft oder verschärfte Offenlegungs- und Organisationspflichten, können das Geschäftsmodell und das Wettbewerbsumfeld des Konzerns wesentlich beeinflussen. Rechtliche Risiken: Im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten können für den COMMERZBANK-Konzern Rechtsstreitigkeiten entstehen, deren Ausgang ungewiss ist und die mit Risiken für den Konzern verbunden sind. So haben beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu erheblichen Belastungen des Konzerns geführt und können auch in Zukunft zu weiteren erheblichen Belastungen des Konzerns führen. Gegen die COMMERZBANK und ihre Tochtergesellschaften werden im Zusammenhang mit begebenen Genussscheinen und so genannten Trust Preferred Securities Zahlungs- und Wiederauffüllungsansprüche zum Teil auch gerichtlich geltend gemacht. Der Ausgang dieser Verfahren kann erhebliche über die jeweils geltend gemachten Ansprüche hinausgehende negative Auswirkungen auf den Konzern haben. Regulatorische, aufsichtsrechtliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Konzern haben. Vorzeitige Beendigung des Sekundärmarkts: Der Market Maker bzw. die Börse stellen den Handel mit den Optionsscheinen spätestens kurz vor deren planmäßigem Bewertungstag ein. Zwischen dem letzten Börsenhandelstag und dem planmäßigen Bewertungstag kann sich allerdings noch der für die Optionsscheine maßgebliche Preis des Basiswerts [und/oder Maßgebliche Umrechnungskurs] ändern bzw. die für die Leistung unter den Optionsscheinen ggfs. relevanten Barrieren (z.b. Hit-Barriere oder Obere- bzw. Untere Barriere) erstmalig erreicht werden, was sich zu Ungunsten des Anlegers auswirken kann. Keine Besicherung: Die Optionsscheine sind unbesicherte Verbindlichkeiten. Sie werden weder durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.v. (BdB) noch durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgesichert. Damit trägt der Anleger das Risiko, dass die Emittentin unter den Optionsscheine fällige Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringt, was sogar zu einem Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen kann. Risiken in Bezug auf die Einführung eines künftigen Sanierungsund Abwicklungsregimes für Kreditinstitute: Aufbauend auf Reformmaßnahmen, die das Financial Stability Board (Effektive Abwicklung von Systemrelevanten Banken) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel III) entwickelt haben, hat die Europäische Kommission am 6. Juni 2012 den Entwurf einer Richtlinie für Rahmenbedingungen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und 28

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