Abkürzungsverzeichnis... A. Einleitung B. Historie des Versorgungsausgleichs... 5
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- Karin Albert
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1 Abkürzungsverzeichnis... XV A. Einleitung... 1 B. Historie des Versorgungsausgleichs... 5 C. Der Versorgungsausgleich seit dem 1. September I. Struktur des neuen Versorgungsausgleichs und Reformkonzept... 7 II. Welche Versorgungsanrechte fallen unter den Versorgungsausgleich, 2 VersAusglG? Regelbeispiele in Anlehnung an das Drei-Säulen-System, 2 Abs. 1 VersAusglG Qualitative Anforderungen für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich, 2 Abs. 2 VersAusglG a) Durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten b) Absicherung im Alter oder bei Invalidität c) Leistung in Rentenform d) Sach- und Nutzungsleistungen sowie zweckgebundene Geldleistungen e) Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz und Riester-Rente Lebensversicherungen im Versorgungsausgleich Besonderheiten bei Lebensversicherungen a) Private versus betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung b) Private Fortführung einer Direktversicherung c) Direktversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 13 d) Beitragsfreie Fortführung einer Versicherung während der Ehezeit.. 13 III. Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG IV. Ausnahmen von der Teilung Kurze Ehedauer, 3 VersAusglG Geringfügigkeit, 18 VersAusglG a) Geringfügiger Wertunterschied beiderseitiger Anrechte gleicher Art 15 b) Geringfügiger Ausgleichswert eines einzelnen Anrechts c) Umstände, die trotz Geringfügigkeit eine Teilung erforderlich machen Übersicht zu den Wertgrenzen VII
2 4. Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Vereinbarungen, 6, 7 VersAusglG Grobe Unbilligkeit (Härtefälle), 27 VersAusglG Sonderfall: Fehlende Ausgleichsreife, 19 VersAusglG a) Wann liegt fehlende Ausgleichsreife vor? aa) Nicht hinreichend verfestigte Anrechte, 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG (1) Verfallbare Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes (2) Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung (3) Endgehaltsabhängige Zusagen bb) Abzuschmelzende Leistung, 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG cc) Unwirtschaftlichkeit für die ausgleichsberechtigte Person, 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG dd) Anrecht bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger und Billigkeitsregelung, 19 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 VersAusglG b) Rechtsfolge der fehlenden Ausgleichsreife c) Hinweis durch das Familiengericht V. Ehezeit, 3 VersAusglG Definition der Ehezeit Zuordnung eines Anrechts zur Ehezeit, 3 Abs. 2 VersAusglG a) In der gesetzlichen Rentenversicherung b) In der privaten Altersversorgung c) Bei der betrieblichen Altersversorgung VI. Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung, 9 VersAusglG Interne Teilung, 10 bis 13 VersAusglG a) Durchführung der internen Teilung, 10 VersAusglG aa) Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen und Begründung eines neuen Anrechts, 10 Abs. 1 und 3 VersAusglG bb) Verrechnung bei Anrechten gleicher Art, 10 Abs. 2 VersAusglG b) Anforderungen an die interne Teilung, 11 VersAusglG aa) Eigenständiges Anrecht bb) Entsprechend gesichertes Anrecht cc) Anrecht in Höhe des Ausgleichwertes Halbteilungsgrundsatz (1) Halbteilung des Deckungskapitals bzw. des versicherungsmathematischen Barwerts VIII
3 VII. (2) Halbteilung des Ehezeitanteils in Form von Rentenbeträgen (3) Teilung des Deckungskapitals bzw. Barwerts zur Ermittlung von gleich hohen Rentenbeträgen (keine Halbteilung des Deckungskapitals bzw. Barwerts) dd) Vergleichbare Wertentwicklung ee) Risikoschutz c) Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten, 12 VersAusglG d) Teilungskosten des Versorgungsträgers, 13 VersAusglG e) Zusammenfassung der wesentlichen Grundsätze bei der internen Teilung Externe Teilung, 14 bis 17 VersAusglG a) Die einzelnen Fälle der externen Teilung, 14 Abs. 2 VersAusglG.. 38 aa) Vereinbarung der externen Teilung bb) Einseitiges Verlangen der externen Teilung cc) Externe Teilung bei einer Direktzusage und Zusage auf Unterstützungskassenleistungen, 17 VersAusglG b) Durchführung der externen Teilung, 14 VersAusglG c) Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung, 15 VersAusglG d) Auffanglösung Versorgungsausgleichskasse, 15 Abs. 5 Satz 2 VersAusglG und Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG) aa) Entwicklung bb) Rechtsform der Kasse cc) Aufgabe der Kasse dd) Leistungsumfang der Kasse, 4 VersAusglKassG ee) Beschränkungen des Anrechts bei der Kasse, 5 VersAusglKassG ff) Sonstiges e) Besonderheiten der externen Teilung bei Betriebsrenten, 17 VersAusglG Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von interner und externer Teilung Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (früher: schuldrechtlicher Versorgungsausgleich), 20 bis 26 VersAusglG Wann kommt ein Ausgleich nach der Scheidung in Betracht? Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente, 20 VersAusglG a) Voraussetzungen b) Anspruchsgegner c) Anspruchshöhe d) Zahlung der Ausgleichsrente IX
4 3. Abtretung des Versorgungsanspruchs in Höhe der Ausgleichsansprüche, 21 VersAusglG Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen, 22 VersAusglG Anspruch auf Abfindung, Zweckbindung, Zumutbarkeit, 23, 24 VersAusglG a) Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs, 23 Abs. 1 VersAusglG b) Zweckgebundene Abfindung, 23 Abs. 1, 24 Abs. 2 VersAusglG c) Zumutbarkeit, 23 Abs. 2 und 3 VersAusglG d) Geringfügigkeit, 24 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG e) Höhe der Abfindung, 24 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung, 25, 26 VersAusglG a) Anspruch gegen den Versorgungsträger, 25 VersAusglG aa) Voraussetzungen für den Anspruch gegen den Versorgungsträger, 25 Abs. 1 VersAusglG bb) Höhe des Anspruchs, 25 Abs. 1 und 3 VersAusglG cc) Ausschluss der Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung, 25 Abs. 2 VersAusglG dd) Auswirkung auf eine Witwen- / Witwerrente, 25 Abs. 5 VersAusglG b) Anspruch gegen die Witwe / den Witwer, 26 VersAusglG c) Verfahren zur Geltendmachung des Anspruchs auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung gem. 25 VersAusglG, 223 FamFG Tod eines Ehegatten, 31 VersAusglG VIII. Bestimmung des Ehezeitanteils und Ausgleichswertes durch den Versorgungsträger, 5 VersAusglG IX. Wertermittlungsvorschriften, 39 ff. VersAusglG Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft, 39 VersAusglG a) Bezugsgröße Summe der Entgeltpunkte oder vergleichbarer Rechengrößen b) Bezugsgröße Höhe eines Deckungskapitals c) Exkurs: Berechnungsmethode bei der Ermittlung des ehezeitlichen Deckungskapitals d) Bezugsgröße Summe der Rentenbausteine e) Bezugsgröße Summe der entrichteten Beiträge f) Bezugsgröße Dauer der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem X
5 2. Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft, 40 VersAusglG Bewertung einer laufenden Leistung, 41 VersAusglG Bewertung nach Billigkeit, 42 VersAusglG Sondervorschriften für Anrechte aus privaten Lebensversicherungen, 46 VersAusglG Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz, 45 VersAusglG a) Wert des Anrechts als Rentenbetrag oder als Kapitalwert, 45 Abs. 1 VersAusglG aa) Rentenbetrag bb) Kapitalwert cc) Korrespondierender Kapitalwert, 47Abs. 4 VersAusglG b) Ermittlung des Wertes des Ehezeitanteils nach der unmittelbaren oder zeitratierlichen Bewertung bei der betrieblichen Altersversorgung, 45 Abs. 2 VersAusglG aa) Unmittelbare Bewertung bei der betrieblichen Altersversorgung, 45 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG (1) Bezugsgröße Deckungskapital (2) Rentenbausteinpläne (3) Beitragsorientiertheit (4) Beispiel für die Berechnung des Ausgleichsbetrags bei einer Direktversicherung (klassisches Produkt) bb) Zeitratierliche Bewertung bei der betrieblichen Altersversorgung 45 Abs. 2 Satz 2 und 3 VersAusglG cc) Berechnung des Ehezeitanteils für verschiedene Gestaltungsvarianten der betrieblichen Altersversorgung im Überblick (1) Direktversicherung und Pensionskasse (2) Pensionszusage und Zusage auf Unterstützungskassenleistungen Leistungszusage (3) Beitragsorientierte Leistungszusage (4) Beitragsorientierte Leistungszusage mit kongruenter Rückdeckungsversicherung gemäß 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Abs. 5 a BetrAVG (5) Besonderheit bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (6) Fondsgebundene Lebensversicherungen Direktversicherungen Reine Rentenversicherung ohne Rückkaufswert Wertentwicklung zwischen Ehezeitende und Umsetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich Verzinsung? XI
6 X. Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität, 28 VersAusglG XI. Schutzvorschrift für den Versorgungsträger und Leistungsverbot, 29, 30 VersAusglG Schutz des Versorgungsträgers vor Doppelleistungen, 30 VersAusglG Leistungsverbot, 29 VersAusglG XII. Abänderung bzw. Anpassung nach Rechtskraft, 32 bis 38 VersAusglG, 225 FamFG XIII. Ab wann gilt das neue Recht? Vertrauensschutz, 48 VersAusglG XIV. Praktische Relevanz der Reform für den einzelnen Arbeitgeber D. Gestaltungsoptionen für den Arbeitgeber, Handlungsbedarf und Mitbestimmungsrechte I. Gestaltungsmöglichkeiten Entscheidung zwischen interner und externer Teilung Teilungsvariante bei der Halbteilung Risikoschutz Teilungskosten Verrechnungsabreden Entscheidung über die Zulassung der ehevertraglichen Begründung von Anrechten Verzicht auf Kürzung Gestaltung der Kürzung des auszugleichenden Anrechts II. Handlungsbedarf Auskunftserteilung gegenüber den Familiengerichten Teilungsordnung a) Direktzusage b) Teilungsordnung für Direktversicherungen und Pensionsfonds Versorgungsverträge III. Mitbestimmungsrechte Änderungsbedarf der Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung Mitbestimmungstatbestände Voraussetzungen für die Mitbestimmung Mitbestimmungsrechte bei den Gestaltungsoptionen zum Versorgungsausgleich a) Die externe Teilung b) Ausschluss des Risikoschutzes für die Hinterbliebenenund Invalidenversorgung XII
7 c) Teilungskosten d) Verrechnungsabreden e) Entscheidung über die Zulassung der ehevertraglichen Begründung von Anrechten f) Verzicht auf Kürzung g) Gestaltung der Kürzung des auszugleichenden Anrechts E. Steuerliche Begleitung des Versorgungsausgleichs I. Interne Teilung, 3 Nr. 55 a EStG II. Externe Teilung, 3 Nr. 55 b EStG III. Die Unterstützungskasse IV. Pensionszusage V. Vereinbarungen F. Fazit und Kritik G. Entwicklungsgeschichte H. Anhang Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis Die Autoren XIII
1. Fehlende Ausgleichsreife... 98 a) Verfallbare Anrechte... 98 b) Anrechte, die auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtet sind...
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