Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht. Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im NWA-Unterricht.

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1 Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im NWA-Unterricht.

2 Unfälle im naturwissenschaftlichen Unterricht Biologie 4% Physik 28% Chemie 68%

3 Mögliche Vorgehensweise Schulleitung / Gefahrstoffbeauftragte(r) Informationsermittlung Gefährdungsbeurteilung mit Substitution (ESP) Gefahrstoffliste Betriebsanweisungen

4 Schulleitung und Gefahrstoffbeauftragte(r) Die Schulleitung hat die Aufsichts- und Organisationsverantwortung Aufgabenübertragung an eine(n) Gefahrstoffbeauftragte(n) ist möglich Gefahrstoffbeauftragte(r) berät, unterstützt, informiert Lehrkräfte (auch MUM, Technik, BK) bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

5 Informationsermittlung BG/GUV-SR 2003 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen BG/GUV-SR 2004 Stoffliste zur Regel Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen

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7 Informationsermittlung BG/GUV-SR 2003 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen BG/GUV-SR 2004 Stoffliste zur Regel Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen Weitere: D-GISS; Chisela (Freeware); Sicherheitsdatenblätter; GESTIS- Stoffdatenbank

8 Gefahrstoffliste Sämtliche Gefahrstoffe der Schule (auch BK, MUM, Te) evtl. Beschäftigungs- und Verwendungsverbote => Entsorgung Kopie der Gefahrstoffliste (Sekretariat, Feuerwehr) mit den im Gebäudeplan eingezeichneten Standorten der Druckgasflaschen

9 Beispiel einer Gefahrstoffliste (erstellt mit D-GISS)

10 Gefährdungsbeurteilung Steht im Mittelpunkt der GefStoffV Alle Gefahren für Gesundheit u. Sicherheit müssen ermittelt und beurteilt werden Nur durch fachkundige Personen Muss dokumentiert werden => Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind erst erlaubt, wenn die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

11 Flussdiagramm Gefährdungsbeurteilung und Substitution Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeführt? Nein Weniger gefährlicher Ersatzstoff einsetzen und neue Gefährdungsbeurteilung durchführen Ja Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht notwendig Ja Substitution möglich? => Hinweis: Substitutionsverpflichtung bei KMR- Stoffen, sowie T und T+ Stoffen

12 Flussdiagramm Gefährdungsbeurteilung und Substitution Substitution möglich? Nein Gefahren durch Einatmen oder Hautkontakt? Ja Maßnahmenliste anwenden (siehe GUV-SR 2003; I 3.3) oder Schema I

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16 Flussdiagramm Gefährdungsbeurteilung und Substitution Substitution möglich? Nein Gefahren durch Einatmen oder Hautkontakt? Ja Nein Maßnahmenliste anwenden (siehe GUV-SR 2003; I 3.3) oder Schema I

17 Flussdiagramm Gefährdungsbeurteilung und Substitution Brand- oder Explosionsgefahr? Ja Maßnahmen nach Schema II durchführen

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20 Flussdiagramm Gefährdungsbeurteilung und Substitution Brand- oder Explosionsgefahr? Ja Nein Maßnahmen nach Schema II durchführen

21 Flussdiagramm Gefährdungsbeurteilung und Substitution Sonstige Gefahren? Ja Maßnahmen nach Schema III durchführen

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24 Flussdiagramm Gefährdungsbeurteilung und Substitution Sonstige Gefahren? Ja Nein Maßnahmen nach Schema III durchführen Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

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26 Quelle: ( )

27 02.03 Tagescreme und Nachtcreme Bestimmung des Emulsionstyps in Cremes Quelle: Schmidkunz, H.: Chemische Freihandversuche. Aulis-Verlag 2011

28 Betriebsanweisung ab einer geringen Gefährdung beim Umgang mit Gefahrstoffen auf den Gefährdungsbeurteilungen basierend, schriftlich, zugänglich, aktuell Inhalt: Informationen zu den Gefahrstoffen Vorsichtsmaßregeln, Schutzausrüstung Hygienevorschriften Verhalten im Notfall

29 Betriebsanweisung Lehrkräfte sind 1x jährlich mündlich zu unterweisen (Bestätigung durch Unterschrift) SchülerInnen sind in jedem Schulhalbjahr zu unterweisen (=> Vermerk im Tagebuch) + gezielte Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Schülerversuche) Unterweisung von Hausmeister, Reinigungspersonal => zuständiger Arbeitgeber

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35 Quellenangaben BG/GUV SR-2003 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen Hrg.: Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV), Mittelstraße 51, Berlin pdf ( )) BG/GUV SR-2004 Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen (siehe oben) GHS ( ( )) ( )

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