Tagespflege im Landkreis Osnabrück
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- Reiner Fertig
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1 24 SGB VIII im Landkreis Osnabrück Rechtsanspruch ( 24 SGB VIII) und Rahmenbedingungen Entwicklung der Inanspruchnahme der Landkreis Osnabrück Fachdienst Jugend Abteilung 3.0 Am Schölerberg Osnabrück
2 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege 24 SGB VIII unter 1-jährige Kinder: Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege bei individuellem Bedarf (bedarfsgerechtes Angebot ist vorzuhalten) 1- und 2-jährige Kinder: Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege Die Förderung in einer Einrichtung oder in stehen gleichwertig nebeneinander. Ein Vorrang der Förderung in einer Tageseinrichtung vor einer Förderung in Kindertagespflege ist nicht vorgesehen (OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom , 4 ME 216/14) Kein Anspruch auf Kapazitätserweiterung, d. h. grundsätzlich kann die Betreuungsform frei gewählt werden, aber wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden ist, muss dem Wunsch der Eltern nicht entsprochen werden.
3 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege 24 SGB VIII Beispiel: Steht ein freier Platz nur bei einer Tagesmutter und nicht in der von den Eltern gewünschten Kindertagesstätte zur Verfügung, erfüllt der Träger der Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3- Betreuung mit dem Angebot dieses freien Platzes. (OVG Münster, 12. Senat, Az: 12 B 793/13)
4 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege 24 SGB VIII 3- bis 5-jährige Kinder (bzw. bis zum Schuleintritt): Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung Förderung in Kindertagespflege nur bei besonderem Bedarf* oder ergänzend 6- bis 13-jährige Kinder (schulpflichtiges Alter): durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten grundsätzlich Vorrang der Schule ( 10 Abs. 1 SGB VIII) Förderung in Kindertagespflege nur bei besonderem Bedarf* oder ergänzend *besonderer Bedarf: pädagogische Gründe, die im Kind begründet liegen Einzelfallprüfung in Abstimmung mit LK Osnabrück
5 Rahmenbedingungen und Finanzierung im Landkreis Osnabrück Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Kindertagespflege wurde 2007 auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen Vorschriften/ Regelungen: 23 SGB VIII (Förderung in Kindertagespflege) Regelungen zur Ausgestaltung und Gewährung der Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück Regelungen zur Großtagespflege im Landkreis Osnabrück Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück
6 Rahmenbedingungen und Finanzierung im Landkreis Osnabrück Finanzielle Leistungen: Pflegegeld i. H. v. 3,00 bis 4,00 (pro Kind und Stunde) Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (anteilig) Zuschuss zur Altersvorsorge keine weitere Förderung von Betriebs- oder Investitionskosten durch den Landkreis Osnabrück
7 Entwicklung der Stand: Seit 2007 massiver Anstieg der verhältnisse 2008/09: TPV + 75 % 2009/10: TPV + 33% 2010/11: TPV + 12% 2011/12: TPV + 7 % 2012/13: TPV + 5,5 % 2013/14: TPV + 17 % 2014/15: TPV + 2,6 % 2015/16: TPV + 7,2 % In der Altersgruppe der 3- bis 5-Jährigen und der 6- bis 13-Jährigen wird die vorwiegend komplementär, in der Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen zumeist alternativ in Anspruch genommen Jährige 3-5 Jährige 6-13 Jährige
8 Anteil der verhältnisse nach Altersgruppen (Stand: ) 45,3% 27,2% 27,5% 0-2 Jährige 3-5 Jährige 6-13 Jährige
9 Inanspruchnahme je Gemeinde Prozentuale Aufteilung nach Altersgruppen 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% Quote 0-2 Jahre Quote 3-5 Jahre Quote 6-13 Jahre 5,0% 0,0%
10 Fallzahlentwicklung Kindertagespflege Jahre 3-5 Jahre 6-13 Jahre Gesamt
11 Aktuelles zum Thema Der Landkreis Osnabrück ist dankbar für die hervorragende Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter Kindertagespflege für alle Altersgruppen wird es auch weiterhin nach Bedarf geben Kindertagespflege kann auch in anderen Räumen stattfinden Laufende Vertragsverhältnisse bleiben unberührt (!) Umsteuerung ist ein langsamer, sozialverträglicher (!) Prozess Schaffung von Transparenz im Landkreis Osnabrück (z.b. durch diese Informationsveranstaltung) Gespräche mit Tageseltern, Politik, etc.
12 Aktuelles zum Thema Familienservicebüros arbeiten in Arbeitsgruppen an diversen Themen zur Optimierung von Abläufen Regelungen zur Ausgestaltung und Gewährung der im Landkreis Osnabrück werden überarbeitet Fortbildungsveranstaltungen für Tageseltern in Abstimmung mit der Volkshochschule Osnabrücker Land Alle künftigen Veränderungen werden mit dem neuen Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie abgestimmt Aufnahme der Vertretung der Kindertagestagespflege in die Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII
13 Aktuelles zum Thema - mögliche neue Wege Betreuung für Kinder unter 3 Jahren Randstundenbetreuung Anstellung im Rahmen des schulischen Ganztags mit der Möglichkeit z. B. ab 15:30 Uhr Schulkinder ergänzend in zu betreuen Zusatzqualifikationen erwerben
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