Qualitätssicherung und andere Aktualitäten
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- Carsten Knopp
- vor 6 Jahren
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1 Unternehmer Forum Schweiz 31. Oktober 2016, Lake Side Zürich Olivier Devaud, Dipl. Wirtschaftsprüfer, Financial Audit Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB Bundesgasse 18 Postfach 3001 Bern Disclaimer RAB übernimmt keine Verantwortung für das Referat Vertretene Meinung des Referenten ist nicht bindend In jedem Fall gehen Gesetz und Verordnung vor 2 Revisionstagung
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Übersicht QS-Pflicht 3. Häufigste QS-Mängel 4. Interne Nachschau 5. Zulassungsentzüge BVG-Prüfungen 6. Ausblick 3 1. Einleitung (1/5) Hauptmission der RAB: Aufsicht über Revisionsorgane von Gesellschaften des öffentlichen Interesses (24 staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen per ) Seit : Aufsicht über Prüfgesellschaften, die aufsichtsrechtliche Prüfung für die FINMA durchführen 2015/2016: Zulassung von 2 ausländischen Revisionsorganen (Argentinien/Israel) Zulassung, jedoch keine Aufsicht über die übrigen Revisionsunternehmen (Anzahl: 2,937 per ) 4 Revisionstagung
3 1. Einleitung (2/5) KMU-Revisionsunternehmen: RAB interveniert i.d.r. nur auf Basis von Dritthinweisen und bei der Erneuerung der Zulassung (alle 5 Jahre) RAB ist primär eine rechtsanwendende Behörde, welche die Durchsetzung von Gesetz und Standards (Berufsstand) sicherstellt RAB finanziert sich ausschliesslich über Gebühren und Aufsichtsabgaben, sie beansprucht keine Steuergelder 5 1. Einleitung (3/5) Entwicklung der RAB-Zulassungen Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2010 und Revisionstagung
4 1. Einleitung (3/5) Entwicklung der RAB-Zulassungen Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2010 und Einleitung (3/5) Entwicklung der RAB-Zulassungen Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2010 und Revisionstagung
5 1. Einleitung (3/5) Entwicklung der RAB-Zulassungen Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2010 und Einleitung (3/5) Entwicklung der RAB-Zulassungen Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2010 und Revisionstagung
6 1. Einleitung (4/5) Entwicklung Revisionsarten Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2015, gemäss Selbstangaben RAB-Register Einleitung (4/5) Entwicklung Revisionsarten 78% Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2015, gemäss Selbstangaben RAB-Register 12 Revisionstagung
7 1. Einleitung (4/5) Entwicklung Revisionsarten 84% Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2015, gemäss Selbstangaben RAB-Register Einleitung (4/5) Entwicklung Revisionsarten Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2015, gemäss Selbstangaben RAB-Register -1% 14 Revisionstagung
8 1. Einleitung (5/5) Entwicklung Revisionsarten Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2015 / Einleitung (5/5) Entwicklung Revisionsarten Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht 2015 / Revisionstagung
9 2. Übersicht QS-Pflicht (1/8) Revisionsunternehmen werden zugelassen, sofern sie u.a. über ein QS-System verfügen und dieses überwachen (Art. 6 RAV) Ausgestaltung des QS-Systems (Standard) und Anwendungszeitpunkt sind in RS 1/2014 geregelt Befreiung von QS-Pflicht: sofern nur 1 Zulassungsträger und nur eingeschränkte Revisionen (Art. 49 RAV). Frist für Anschluss an Peer-Review-System bis (neu) verlängert Ab QS-Pflicht für alle Revisionsunternehmen (?) Übersicht QS-Pflicht (2/8) Anzuwendende Standards zur Qualitätssicherung sind im RAB Rundschreiben Nr. 1/2014 festgelegt: 18 Revisionstagung
10 2. Übersicht QS-Pflicht (3/8) Ausnahmeregelung für «Einmann-Unternehmen»: Übersicht QS-Pflicht (4/8) Angewendete Standards zur QS: Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht Revisionstagung
11 2. Übersicht QS-Pflicht (4/8) Angewendete Standards zur QS: ca. 25% freiwillig Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht Übersicht QS-Pflicht (4/8) Angewendete Standards zur QS: 53% sämtlicher zugelassener RU Quelle: RAB-Tätigkeitsbericht Revisionstagung
12 2. Übersicht QS-Pflicht (5/8) Elemente eins QS-Systems: Quelle: Leitfaden zur Umsetzung von QS Übersicht QS-Pflicht (6/8) Voraussetzungen: Dokumentation der Regelungen und Massnahmen (QS 1.17; i.d.r. in Form eines QS-Handbuches) QS-System muss überwacht werden (QS 1.48ff.; interne Nachschau) Vorlagen/Muster: Leitfaden zur Umsetzung von QS 1 (EXPERTsuisse) mit diversen Arbeitshilfen (2. Auflage enthält u.a. Anleitung für «Einzelpraxen») QS-Handbuch von TreuhandSuisse 24 Revisionstagung
13 2. Übersicht QS-Pflicht (7/8) Wissenswertes zur QS: Angewendeter QS-Standard ist im RAB-Register öffentlich einsehbar (Art. 20 RAV) QS 1 kann auf «freiwilliger Basis» angewendet werden, sofern Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden Bei Spezialprüfungen ist unabhängig von der Zulassungspflicht QS 1 anzuwenden Interne Nachkontrolle «über Kreuz» zulässig Zürich, 17. Juni 2014 Olivier Devaud / Aktuelle Fragen aus der Revisionsaufsicht Übersicht QS-Pflicht (8/8) Wissenswertes zur QS Interne Nachkontrolle durch eigene Revisionsstelle zulässig Durchgehendes 4-Augenprinzip vor Berichtsabgabe kann die interne Nachkontrolle nicht ersetzen Beurteilung der Arbeiten eines Revisionsexperten durch Revisor zulässig, sofern eingeschränkte Revision Zürich, 17. Juni 2014 Olivier Devaud / Aktuelle Fragen aus der Revisionsaufsicht 26 Revisionstagung
14 3. Häufigste QS-Mängel (1/3) Unabhängigkeit Keine jährliche Bestätigungsaktion vorgesehen Kreis der Personen, die eine Bestätigung einreichen müssen, zu eng gefasst Keine Kontrollen zur Einhaltung der Rotationsvorgaben Weiterbildung Keine interne Überwachung (Verweis auf Berufsverband) Häufigste QS-Mängel (2/3) Konsultationen: Keine/unverbindliche Regelung zur Konsultation Überwachung / interne Nachkontrolle Keine Regelungen zur Firm Review Keine Regelungen & Anforderungen an File Reviews Nachschau wird nicht auf jährlicher Basis durchgeführt Nachschau ausschliesslich auf ordentliche Revisionen beschränkt 28 Revisionstagung
15 3. Häufigste QS-Mängel (3/3) Dokumentation QS-System als Ganzes nicht dokumentiert Gelebte Abläufe & Regelungen nicht formalisiert Durchgeführte Kontrollen werden nicht dokumentiert Kein / inadäquater Bericht über die interne Nachkontrolle 2015 musste die RAB 34 Verweise aussprechen, welche oftmals Mängel im QS-System als Ursache hatten Interne Nachschau (1/5) Ziel: Frage: Kadenz: Bestand teile: Überwachung der Wirksamkeit des QS-Systems (QS 1.48ff) Werden die getroffenen Regelungen und Massnahmen im täglichen Betrieb eingehalten/ umgesetzt? jährlich Überwachung unternehmensbezogener Prozesse (z.b. Annahme & Fortführung, Weiterbildung) Überprüfung abgeschlossener Mandate 30 Revisionstagung
16 4. Interne Nachschau (2/5) Form: Verwendung von Checklisten zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten Bericht z.h. der Geschäftsleitung mit Beschreibung: - Durchgeführter Arbeiten - Feststellungen (systematisch oder Einzelfehler) - Empfehlung für Korrekturmassnahmen Die RAB kann den Bericht zur internen Nachschau als Nachweis zur Umsetzung des QS-Elements einfordern Interne Nachschau (3/5) Überprüfung abgeschlossener Mandate: Grundsatz: mind. 1 abgeschlossenes Mandat pro leitenden Revisor. Sofern mehrere leitende Revisoren tätig: Alternierung möglich (Überprüfung jedoch innerhalb v. 3 Jahren) Ermessenspielraum bei der Auswahl der zu überprüfenden Mandate. Auswahl soll risikoorientiert erfolgen (ordentliche Mandate, OR 725, Mandate mit öffentlichem Interesse, usw.). 32 Revisionstagung
17 4. Interne Nachschau (4/5) Überprüfung abgeschlossener Mandate: Was ist im Rahmen der Nachschau zu überprüfen? im Ermessenspielraum des Revisionsunternehmen Überprüfung «formeller» Aspekte, z.b. Vorliegen einer Auftragsbestätigung, zeitgerechte Durchsicht der Arbeiten, vollständiges Ausfüllen der Prüfprogramme Überprüfung «materieller» Aspekte: Wurden die anzuwendenden Prüfungsstandards (z.b. PS 240, 320, 570, 600, 700/701) korrekt umgesetzt? Interne Nachschau (5/5) Die RAB begrüsst Feststellungen im Rahmen der internen Nachschau, da diese zur kontinuierlichen Qualitätssteigerung beitragen Negativbeispiele: 34 Revisionstagung
18 5. Zulassungsentzug (1/5): Beispiele (BVG/Stiftung) Falsche Zulassung (BVGer, B-786/2011 vom ) Leitender Revisor mit der Zulassung als Revisor hat fünf (registrierte) patronale Wohlfahrtsfonds geprüft, obwohl es hierfür die Zulassung als Revisionsexperte braucht. RAB: Entzug der Zulassung für 1 Jahr BVGer: Beschwerde abgewiesen Zulassungsentzug (2/5): Beispiele (BVG/Stiftung) Unabhängigkeit (BVGer, B-6251/2012 vom ) Leitender Revisor hat Jahresrechnung einer Stiftung für die Geschäftsjahre geprüft und nicht festgestellt/nicht verhindert, dass der Vizepräsident des Verwaltungsrates der Revisionsstelle gleichzeitig Mitglied des Stiftungsrates war. RAB: Entzug der Zulassung für 2 Jahre BVGer: Abweisung der Beschwerde 36 Revisionstagung
19 5. Zulassungsentzug (3/5): Beispiele (BVG/Stiftung) Keine Prüfung (BVGer, B-2440/2008 vom ) Leitender Revisor der Kontrollstelle einer Vorsorgeeinrichtung hatte über mehrere Jahre gänzlich auf die Prüfung der Buchhaltung verzichtet und daher insbesondere nicht festgestellt, dass gar keine Buchhaltung geführt wurde. Zudem wurde die Auskunftspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mehrfach bewusst verletzt. RAB: Abweisung Zulassungsgesuch Bundesverwaltungsgericht (BVGer): Abweisung Beschwerde Zulassungsentzug (4/5): Beispiele (BVG/Stiftung) Prüffehler I (BVGer, B-1577/2015 vom , BG siehe Beilage) Leitender Revisor hat eine Pensionskasse sehr mangelhaft geprüft (mangelhafte Prüfungshandlungen i.s. FER 26, Prüfstrategie, Dokumentation, Fraud, Anlagerichtlinien, Verwaltungskosten) RAB: Entzug der Zulassung für fünf Jahre BVGer, Bundesgericht: Beschwerde abgewiesen 38 Revisionstagung
20 5. Zulassungsentzug (5/5): Beispiele (BVG/Stiftung) Prüffehler II (kein Urteil von BVGer/BGer) Leitender Revisor hat bei der Revision von 3 aufeinanderfolgenden Jahresrechnungen einer Sammelstiftung übersehen: Wertberichtigung (Kauf einer Unternehmensgruppe, die für die Sammelstiftung Geschäftsführung und Vermögensverwaltung übernommen hatte; Preis basiert u.a. auf erwarteten Erträgen aus den Mandaten der Sammelstiftung selbst; da Kauf aber zur Reduktion der Verwaltungskosten diente, brachen die Erträge entsprechend ein) Zulassungsentzug (5/5 Forts.): Bewertungsgutachten von Schwestergesellschaft (Unabhängigkeit) Transaktion mit nahe stehenden Personen Vereinbarkeit mit Anlagerichtlinien RAB: Entzug der Zulassung für vier Jahre (rechtskräftig) 40 Revisionstagung
21 6. Ausblick (1/3) Erneuerungen der Zulassungen ab 2018 Risikoorientierte Ansatz der RAB; Eigenverantwortung bleibt Schwerpunkte werden definiert (pendent) Weiterbildung bleibt zentral Ausblick (2/3) Absehbare Entwicklungen im Revisionsrecht? Auftrag Bundesamt für Justiz Internationaler Rechtsvergleich Initiativen der Berufsverbände Parlamentarischer Vorstoss «Schneeberger» zurückgezogen RAB sieht v.a. Handlungsbedarf bei BVG-Revisionen 42 Revisionstagung
22 6. Ausblick (3/3) Revisionspflicht im europäischen Vergleich 43 Quelle: Audit exemption thresholds in Europen, Information Paper der Federation of European Accountants FFE, Mai Revisionstagung
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