Preisliste Nr. 54 Gültig ab 1. Oktober 2013

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1 Erscheinungsort Celle. Nielsen I Die Cellesche Zeitung ist der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.) angeschlossen. NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Preisliste Nr. 54 Gültig ab 1. Oktober 2013 Inklusive: Bergener Stadt- und Örtze- Anzeıger

2 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Inhalt Verbreitungsgebiet / Verbreitungsanalyse Cellesche Zeitung Seite 2 Seite 2 Inhalt Verbreitungsgebiet / Verbreitungsanalyse Seite 3 Allgemeine Verlagsangaben Seite 4 Technische Angaben Seite 5 Digitale Druckunterlagen Seite 6 Anzeigenpreise Cellesche Zeitung Seite 7 Sonderformate/Mindestgrößen und ermäßigte Anzeigenpreise Seite 8 Wochen- und Anzeigenblätter Seite 9 CZPlus Seite 10 Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger Seite 11 Celler Markt Seite 12 Anzeigenkombinationen Grundpreise Seite 13 Anzeigenkombinationen Direktpreise Seite 14 Beilagen Gebiete und Einheiten Seite 15 Beilagen Preise/Auftragsbedingungen Seite 16 Beilagen Technische Richtlinien Seite 17 Internet Seite 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen I Seite 19 Allgemeine Geschäftsbedingungen II Seite 20 Verlagsvertretungen Verbreitungsgebiet Wietze Winsen Lohheide Bergen Hermannsburg Hambühren Region Hannover Landkreis Heidekreis Sülze Verbreitungsanalyse IVW-Auflage II. Quartal 2013 Druckauflage: Verkaufte Auflage: Tatsächlich verbreitete Auflage: Müden Wolthausen Faßberg Unterlüß Eschede Eldingen Höfer Landkreis Uelzen Celle Beedenbostel Lachendorf Hohne Wienhausen Nienhagen Langlingen Wathlingen Flotwedel Bröckel Landkreis Gifhorn

3 Cellesche Zeitung Schweiger & Pick Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG Bahnhofstraße Celle Telefon: anzeigen@cellesche-zeitung.de Telefax: Internet: USt-ld-Nr.: DE Zis-Nr.: Geschäftsbedingungen Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätz lichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seiten 18 und 19). Bankverbindungen Postbank Hannover BLZ / Konto-Nr IBAN: DE / BIC: PBNKDEFF Sparkasse Celle BLZ / Konto-Nr. 190 IBAN: DE / BIC: NOLADE21CEL Zahlungsbedingungen Nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. 2 % Skonto nur bei dekadischem Bankeinzug, ausgenommen Gelegenheitsanzeigen. Bei Zahlungsverzug oder Stundungen werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Etwa bewilligte Rabatte kommen bei Zahlungsverzug ( 284 BGB) oder im Falle des gerichtlichen Vergleichsverfahrens und Konkurses dann in Wegfall, wenn die weitere Erfüllung des Vertrages abgelehnt wird. Chiffregebühren für jede Veröffentlichung Bei Abholung der Angebote ,70 Bei Zusendung der Angebote ,50 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Schlusstermine Montagausgabe.... Sonnabend Uhr Dienstag- bis Freitagausgabe... am Vortag Uhr Wochenendausgabe: Kfz-, Immobilien- und Stellenmarktanzeigen Donnerstag Uhr alle übrigen Anzeigen... Freitag Uhr Satzintensive Anzeigen über 1/3 Seite und digital übermittelte Anzeigen: Werktage vor Erscheinen Farbanzeigen, Anzeigen im Textteil:.. 3 Werktage vor Erscheinen Erscheinungsweise werktäglich Nachlässe Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel Bei 6-mal 5% mm 5% mm 21% Bei 12-mal 10% mm 10% mm 22% Bei 24-mal 15% mm 15% mm 23% mm 20% mm 24% mm 25% Werbungsmittler erhalten 15%, für Auslandsaufträge 20% vom Kundennetto. NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Allgemeine Verlagsangaben Seite 3

4 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Technische Angaben Satzspiegel 277,5 mm x 430 mm (Berliner Format) Spaltenzahl/-breite 1-spaltig 45,0 mm 3-spaltig 138,0 mm 5-spaltig 231,0 mm 2-spaltig 91,5 mm 4-spaltig 184,5 mm 6-spaltig 277,5 mm Grundschrift Anzeigenteil: 7 Punkt, Textteil: 8,5 Punkt Druckverfahren Rollenoffset (Flachdruck) Raster Rasterweite: 100 lpi (40 Linien / cm) Rasterpunktform: elliptisch Belichterauflösung 1270 dpi Tonwertumfang Lichtpunkt kann in Weiß auslaufen. Zeichnende Tiefe bis 85 % Tonwertzunahme 40%iges Rasterfeld Buntfarbe: 25 % ± 4 % Schwarzfarbe: 27 % ± 4 % Strichbreite: neg. Striche mind. 0,20 mm, pos. Striche mind. 0,15 mm Seite 4 Farbführung, Volltondichte Folgende Dichtwerte können als Anhalt für Färbungskontrolle beim Druck genannt werden (Null-Justierung auf Zeitungspapier-Weiß): S-Schwarz = 1.10; C-Cyan = 0.90; M-Magenta = 0.85; Y-Yellow= Der Gesamtfarbauftrag darf 240 % nicht überschreiten. Andrucke Als Bedruckstoff für den Andruck ist ein Zeitungsandruckpapier von max. 52 g/m 2 zu verwenden. IFRA-Profil Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten Standard profils ISO-Newspaper für den Zeitungsdruck. Das Profil kommt in Photoshop beim Wandeln von RGB- in CMYK- oder Graustufenbilder zum Einsatz und passt die Daten automatisch an die Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungsdruck an. Farb- und Grauprofil sind kostenfrei bei der IFRA als Download ( verfügbar: ISOnewspaper26v4.icc (Farbprofil); ISOnewspaper26v4_gr.icc (Graustufenprofil) Farben Prozessfarben Cyan Magenta Yellow (Europa-Skala). Geringfügige Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei Volltonfarben erfolgt der Farbdruck nach der Europa-Skala in einem der Schmuckfarbe entsprechenden Ton.

5 Digitale Druckunterlagen Wir wollen Ihre Anzeige in bestmöglicher Qualität veröffentlichen Übermitteln Sie uns Ihre Druckunterlagen gerne digital! Vorab schicken Sie bitte un serer Anzei genabteilung einen Anzeigenauftrag, einen Kontroll ausdruck der An zeige und den Hinweis, dass die Daten digital über tragen werden. Anzeigenschluss = Vorlagenschluss! Das heißt, Ihre Vorlagen müssen bis zum jewei ligen Anzeigenschluss bei uns eingetroffen sein. anzeigen@cellesche-zeitung.de ftp-upload: Auf Anfrage Bei evtl. Übertragungsproblemen melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer Datenträger: CD / DVD, USB-Stick, SD-Card Hinweise zur Datenübertragung Infos Bitte fol gende Informationen mitgeben: Wer bender, Absender der Daten, Telefon/ für Rückfragen und Erscheinungstermin der Anzeige. Dateiformat Wir nehmen Ihre Daten im PDF- oder EPS-Format an. Schriften Sie sollten eingebunden sein; alternativ müssten die Schriften vor der Erzeu gung des EPS in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege umge wandelt werden. Transparenzen In der Datei vorhandene Transparenzen sollten reduziert werden. Bilddateien Sie müssen eingebunden sein. Strichzeichnungen (mit 1 Bit Farbtiefe) Auflösung: mind. 150 dpi, bestes Ergebnis bei 1270 dpi (Belichterauflösung). Graustufenbilder/Farbbilder Auflösung mind. 150 dpi 4c-Farben Vierfarb-Anzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Volltonfarben) enthalten, son dern nur die Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black. Die Summe der Farbdeckung darf maximal 240 % betragen. Schmuckfarben Schmuckfarben-Anzeigen dürfen die Prozessfarben Cyan, Magenta und Yellow nicht enthalten. Duplex Wenn Sie Duplex-Bilder benutzen, benötigen wir Ihre Datei als 4c-Version, bei der alle Farben einschließlich der Duplex-Elemente als Prozessfarben angelegt sind. Generische/offene Dateien Diese können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus Office-Anwendungen wie Word, Excel und Powerpoint können wir nicht gesichert verarbeiten. Informationen Weitere Fragen zu digitalen Druckunterlagen beantworten wir Ihnen gerne unter den Telefonnummern / -160 oder sie schicken eine an: anzeigen@cellesche-zeitung.de. NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Digitale Druckunterlagen Seite 5

6 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Anzeigenpreise Cellesche Zeitung Grundpreise Anzeigenteil Stellenmarkt am Sbd.* s/w je mm 1,93 2,62 1/1 Seite 4.979, ,60 1 Zusatzfarbe 2,21 3,02 Mindestpreis (100 mm) 221,00 302,00 1/1 Seite 5.701, ,60 2 Zusatzfarben 2,41 3,28 Mindestpreis (100 mm) 241,00 328,00 1/1 Seite 6.217, ,40 3 Zusatzfarben 2,60 3,55 Mindestpreis (200 mm) 520,00 710,00 1/1 Seite 6.708, ,00 Textteil (Mindestgröße: 1-spaltig / 20 mm) s/w je mm 5,53 1 Zusatzfarbe 6,36 Mindestpreis (80 mm) 508,80 2 Zusatzfarben 6,92 Mindestpreis (80 mm) 553,60 3 Zusatzfarben 7,47 Mindestpreis (80 mm) 597,60 Direktpreise Anzeigenteil Seite 6 Stellenmarkt am Sbd.* s/w je mm 1,63 2,22 1/1 Seite 4.205, ,60 1 Zusatzfarbe 1,87 2,55 Mindestpreis (100 mm) 187,00 255,00 1/1 Seite 4.824, ,60 2 Zusatzfarben 2,04 2,78 Mindestpreis (100 mm) 204,00 278,00 1/1 Seite 5.263, ,40 3 Zusatzfarben 2,20 3,00 Mindestpreis (200 mm) 440,00 600,00 1/1 Seite 5.676, ,00 Textteil (Mindestgröße: 1-spaltig / 20 mm) s/w je mm 4,68 1 Zusatzfarbe 5,38 Mindestpreis (80 mm) 430,40 2 Zusatzfarben 5,85 Mindestpreis (80 mm) 468,00 3 Zusatzfarben 6,31 Mindestpreis (80 mm) 504,80 *abweichende Preise für Stellenmarkt-Anzeigen am Sonnabend aufgrund zusätzlicher Veröffentlichung in CZPlus und im Internet Alle Preise zzgl. MwSt.

7 Titelkopfanzeigen (1-spaltig / 45 mm, rechts neben Titel) Grundpreis Direktpreis s/w 382,00 325,00 1 Zusatzfarbe 490,00 415,00 2 Zusatzfarben 548,00 466,00 3 Zusatzfarben 585,00 502,00 Ermäßigte Anzeigenpreise bei Direktabrechnung (ohne weiteren Nachlass) Familienanzeigen 1,00 Nachrufe 1,19 Von Firmen, Institutionen etc. Private Gelegenheitsanzeigen 0,70 Amtliche Bekanntmachungen 1,04 Soweit sie nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind, bzw. nicht an Dritte berechnet werden Gottesdienstankündigungen 0,74 Mitteilungen von Parteien und Vereinen 1,30 Soweit sie nicht an Dritte weiterberechnet werden, bzw. kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt wird Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Kleinanzeigen Mindestgröße umrandet: 1-spaltig / 10 mm Mindestgröße Fließsatz: 2 Zeilen bzw. 5 mm Geringere Größen werden wie Mindestgrößen berechnet. Panorama-Anzeigen (430 mm x 593,5 mm) Mindestgröße: 140 mm hoch Eckfeldanzeige im Textteil Mindestgröße: 3-spaltig / 210 mm Streifenanzeigen unter Text Mindestgröße: 6-spaltig / 90 mm Weitere Sonderformate, wie z. B.: Satellitenanzeigen Flexformanzeigen Ressort-Titelkopfanzeigen nach Absprache; Preise auf Anfrage. Platzierungswünsche werden aus umbruchtechnischen Gründen nur unverbindlich entgegengenommen! NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Sonderformate/Mindestgrößen/ermäßigte Anzeigenpreise Seite 7

8 N TE H IC R H AC N E H SC SI H SÄ C ER D IE N Seite 8 Wochen- und Anzeigenblätter Unter dem Dach der Celleschen Zeitung erscheinen neben der Tageszeitung das Wochenblatt CZPlus sowie die Anzeigenblätter Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger und Celler Markt. CZPlus Faßberg erscheint wöchentlich Müden samstags, Unterlüß in der Stadt und im Hermanns Bergen Landkreis Celle. Lohheide burg Auflage: Sülze Eschede ca Eldingen Exemplare Wolthausen Höfer Winsen Mehr auf Seite 9 Wietze Ham bühren Celle Beedenbostel Lachendorf Hohne Wienhausen Langlingen Wathlingen Flotwedel Bröckel Nienhagen Anzeıger Bergener Stadt- und Örtze- Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger erscheint wöchentlich mittwochs, Faßberg im Großraum Bergen, Hermannsburg, Müden, Müden Faßberg, Unterlüß. Bergen Unterlüß Hermanns Auflage: Lohheide burg ca Exemplare Sülze Eschede Mehr auf Seite 10 Wolthausen Eldingen Höfer Winsen Wietze Ham bühren Celle Beedenbostel Lachendorf Hohne Wienhausen Langlingen Wathlingen Flotwedel Bröckel Nienhagen Celler Markt erscheint wöchentlich mittwochs, im Großraum Celle, Winsen, Wietze, Hambühren, Wathlingen, Flotwedel, Lachendorf, Eschede. Auflage: ca Exemplare Mehr auf Seite 11

9 Wochenblatt für die Stadt und den Landkreis Celle Erscheinungsweise Wöchentlich sonnabends Format Berliner Format (277,5 mm x 430 mm) Auflage CZPlus ca Exemplare Cellesche Zeitung ca Exemplare Verteilung Kostenlos durch Zeitungszusteller der Celleschen Zeitung an alle Nichtleserhaushalte. Anzeigenschluss Donnerstag, 12 Uhr Kombinationsmöglichkeiten Siehe Seiten 12 und 13 Nachlässe Rabattstaffel siehe Seite 3 Druckunterlagen Siehe Seite 5 Bankverbindungen / Zahlungsverbindungen Siehe Seite 3 Anzeigen Anzeigen können nur in Kombination mit der Celleschen Zeitung geschaltet werden* (siehe Seiten 12 und 13), mit Ausnahme der Titelseite: Titelseite Streifenanzeige Titelkopfanzeige (277,5 mm x 100 mm) (91,5 mm x 90 mm) Grundpreis Direktpreis Grundpreis Direktpreis s/w je mm 2,17 1,85 348,00 296,00 1 Zusatzfarbe 2,50 2,13 401,00 340,00 2 Zusatzfarben 2,71 2,32 436,00 369,00 3 Zusatzfarben 2,93 2,50 470,00 399,00 * Die Erscheinungstermine beider Anzeigen dürfen höchstens 7 Tage auseinanderliegen. Ausnahme: Stellenmarkt-Anzeigen, die am Sonnabend in der Celleschen Zeitung erscheinen, müssen am selben Tag auch in CZPlus erscheinen. Beilagen Belegungseinheiten: Vollbelegung ca , Teilbelegung: auf Anfrage Beilagen-Kombination Cellesche Zeitung und CZPlus (ca Prospekte) Beilagenpreise (pro Exemplare) Vollbelegung Teilbelegung Grundpreis Direktpreis Grundpreis Direktpreis 20 g 70,00 59,00 78,00 66,00 30 g 77,00 66,00 86,00 74,00 40 g 85,00 72,00 95,00 81,00 50 g 92,00 78,00 103,00 87,00 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Wochenblatt CZPlus Seite 9

10 Anzeigenblatt Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger Seite 10 Bergener Stadt- und Örtze- Anzeıger Anzeigenblatt Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger Anzeigen- und Informationsblatt für den Nord-West-Teil des Landkreises Celle mit den Orten Bergen, Faßberg, Unterlüß, Hermannsburg und Müden. Erscheinungsweise Wöchentlich mittwochs Format Berliner Format (277,5 mm x 430 mm) Auflage Ca Exemplare Verteilung Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte. Anzeigenschluss Montag, 13 Uhr Kombinationsmöglichkeiten Siehe Seiten 12 und 13 Nachlässe Rabattstaffel siehe Seite 3 Druckunterlagen Siehe Seite 5 Bankverbindungen / Zahlungsverbindungen Sparkasse Celle BLZ / Kto IBAN: DE / BIC: NOLADE21CEL Anzeigen Grundpreis Direktpreis s/w je mm 0,81 0,72 1/1 Seite 2.089, ,60 3 Zusatzfarben 1,06 0,93 1/1 Seite 2.734, ,40 Titelkopfanzeige (91,5 mm breit, 70 mm hoch) s/w 167,00 3 Zusatzfarben 226,00 Anzeigen auf der Titelseite 20 % Platzierungszuschlag Beilagen Beilagenpreise (pro Exemplare) bei Belegung der Gesamtausgabe; Teilbelegung auf Anfrage Grundpreis Direktpreis 20 g 53,00 45,00 30 g 59,00 50,00 40 g 65,00 55,00 50 g 71,00 60,00 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Anzeiger-Verlag GmbH Telefon Bahnhofstraße 10 a Telefax Bergen verlag@anzeiger-bergen.de

11 Anzeigen- und Informationsblatt für den Großraum Celle Winsen, Wietze, Hambühren, Wathlingen, Flotwedel, Lachendorf und Eschede. Erscheinungsweise Wöchentlich mittwochs Format Berliner Format (277,5 mm x 430 mm) Auflage Ca Exemplare Verteilung Kostenlos durch Zeitungszusteller der Celleschen Zeitung Anzeigenschluss Montag, 13 Uhr Kombinationsmöglichkeiten Siehe Seiten 12 und 13 Nachlässe Rabattstaffel siehe Seite 3 Druckunterlagen Siehe Seite 5 Bankverbindungen / Zahlungsverbindungen Siehe Seite 3 Anzeigen Grundpreis Direktpreis s/w je mm 1,56 1,32 1/1 Seite 4.024, ,60 1 Zusatzfarbe 1,79 1,51 Mindestpreis (100 mm) 179,00 151,00 1/1 Seite 4.618, ,80 2 Zusatzfarben 1,95 1,65 Mindestpreis (100 mm) 195,00 165,00 1/1 Seite 5.031, ,00 3 Zusatzfarben 2,10 1,78 Mindestpreis (200 mm) 420,00 356,00 1/1 Seite 5.418, ,40 Beilagen Preise (pro Exemplare) bei Belegung der Gesamtausgabe; Teilbelegung plus 15 % Aufschlag Grundpreis Direktpreis 20 g 63,00 53,00 30 g 69,00 58,00 40 g 75,00 63,00 50 g 81,00 68,00 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Celler Markt Telefon Bahnhofstraße 1-3 Telefax Celle celler-markt@cellesche-zeitung.de Anzeigenblatt Celler Markt Seite 11

12 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Anzeigen- und Beilagenkombinationen Grundpreise Seite 12 Anzeigen- Grundpreise CZ + CZPlus CZ + CZPlus CZ + CM + BA CZ + CM CZ + BA CM + BA Stellenmarkt Auflage ca ca ca ca ca ca Anzeigenschluss Do., 12 Uhr Do., 12 Uhr Mo., 13 Uhr Mo., 13 Uhr Mo., 13 Uhr Mo., 13 Uhr s/w je mm 2,53 2,62 3,45 2,87 2,55 2,14 1/1 Seite 6.527, , , , , ,20 1 Zusatzfarbe 2,91 3,02 3,99 3,28 2,99 2,49 Mindestpreis (100 mm) 291,00 302,00 399,00 328,00 299,00 249,00 1/1 Seite 7.507, , , , , ,20 2 Zusatzfarben 3,16 3,28 4,34 3,58 3,25 2,70 Mindestpreis (100 mm) 316,00 328,00 434,00 358,00 325,00 270,00 1/1 Seite 8.152, , , , , ,00 3 Zusatzfarben 3,41 3,55 4,68 3,86 3,50 2,91 Mindestpreis (200 mm) 682,00 710,00 936,00 772,00 700,00 582,00 1/1 Seite 8.797, , , , , ,80 Nachlässe: Anzeigen in den Kombinationen werden mit dem Abschlussrabatt der Celleschen Zeitung abgerechnet; zur Erfüllung der Mal- oder Mengenstaffel zählt nur die CZ-Anzeige. Beilagen-Grundpreise Preis pro Exemplare bei Vollbelegung; Teilbelegung auf Anfrage 20 g 70,00 70,00 70,00 74,00 78,00 61,00 30 g 77,00 77,00 77,00 81,00 86,00 67,00 40 g 85,00 85,00 85,00 88,00 94,00 73,00 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Legende: CZ = Cellesche Zeitung CZPlus = CZPlus CM = Celler Markt BA = Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger

13 Anzeigen- Direktpreise CZ + CZPlus CZ + CZPlus CZ + CM + BA CZ + CM CZ + BA CM + BA Stellenmarkt Auflage ca ca ca ca ca ca Anzeigenschluss Do., 12 Uhr Do., 12 Uhr Mo., 13 Uhr Mo., 13 Uhr Mo., 13 Uhr Mo., 13 Uhr s/w je mm 2,14 2,22 2,95 2,43 2,18 1,83 1/1 Seite 2.521, , , , , ,40 1 Zusatzfarbe 2,46 2,55 3,40 2,78 2,53 2,13 Mindestpreis (100 mm) 246,00 255,00 340,00 278,00 253,00 213,00 1/1 Seite 6.346, , , , , ,40 2 Zusatzfarben 2,67 2,78 3,69 3,03 2,76 2,30 Mindestpreis (100 mm) 267,00 278,00 369,00 303,00 276,00 230,00 1/1 Seite 6.888, , , , , ,00 3 Zusatzfarben 2,89 3,00 3,99 3,27 2,97 2,49 Mindestpreis (200 mm) 578,00 600,00 798,00 654,00 594,00 498,00 1/1 Seite 7.456, , , , , ,20 Nachlässe: Anzeigen in den Kombinationen werden mit dem Abschlussrabatt der Celleschen Zeitung abgerechnet; zur Erfüllung der Mal- oder Mengenstaffel zählt nur die CZ-Anzeige. Beilagen-Direktpreise Preis pro Exemplare bei Vollbelegung; Teilbelegung auf Anfrage 20 g 59,00 59,00 59,00 62,00 66,00 51,00 30 g 66,00 66,00 66,00 69,00 73,00 56,00 40 g 72,00 72,00 72,00 75,00 81,00 61,00 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Legende: CZ = Cellesche Zeitung CZPlus = CZPlus CM = Celler Markt BA = Bergener Stadt- und Örtze-Anzeiger NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Anzeigen- und Beilagenkombinationen Direktpreise Seite 13

14 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Beilagen Belegungsgebiete / Belegungseinheiten Seite 14 Belegungsgebiete Ostenholz Wedemark Wietze Winsen Burgwedel Lohheide Bergen Hermannsburg Hambühren Langenhagen Isernhagen Wietzendorf Burgdorf Celle Wathlingen Munster Faßberg Uetze Unterlüß Eschede Lachendorf Flotwedel Suderburg Schwarmstedt Soltau Fallingbostel Hankensbüttel Wesendorf Meinersen Gifhorn Belegungseinheiten Mo. Fr. Sbd. Vollbelegung: Teilbelegung: auf Anfrage, mind Stück Celle-Stadtgebiet Belegung nach Postleitzahlen möglich City Heese Wietzenbruch Aller Alvern, Bostel Garßen Groß Hehlen Hornshof Hustedt Scheuen Vorwerk Altenhagen Boye Klein Hehlen Lachtehausen Altencelle Osterloh Westercelle

15 Preis pro Grundpreis Direktpreis Exemp. Vollbelegung Teilbelegung Vollbelegung Teilbelegung bis 20 g 90,00 100,00 76,00 85,00 bis 30 g 99,00 110,00 85,00 95,00 bis 40 g 109,00 123,00 94,00 105,00 bis 50 g 119,00 134,00 102,00 115,00 je angef. 10 g mehr 10,00 10,00 10,00 10,00 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, keine weiteren Nachlässe. Lieferanschrift: Cellesche Zeitung Druckhaus Bremer Weg Celle Ansprechpartner im Verlag: Sigrun Schulz Telefon Fax Rita Dressler Telefon Fax Annahme: Mo. Fr., 7 15 Uhr Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Erscheinen Späteste Anlieferung: 4 Werktage vor Erscheinen Frei Haus mit vollständigen Begleitpapieren. Auftragsbedingungen / Wichtige Informationen Teilbelegung: Teilbelegung (volle Tausend) sind nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Voraussetzung: geschlossenes Vertriebsgebiet, mindestens 5000 Stück. Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich, es kann jedoch keine Ge währ dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließ lich und allein erfasst wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Postvertriebsstücke: Können nicht belegt werden. Rücktrittstermin: Letzter Rücktrittstermin: 7 Kalendertage vor Erscheinen. Bei nicht termin gemäßer Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. Muster: Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage von drei Mustern spätestens sieben Tage vor dem Streutermin und deren Billigung für den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten. In Ausnahmefällen bitten wir um ein verbindliches Fax-Muster. Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nummer zu kennzeichnen. Fremdwerbung: Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen durch Fremdanzeigen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Auftraggeber als Händler die Produkte der anderen Firmen verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden. Fehlstreuungen: Können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100%ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3% Fehl zu stel lun gen oder Verlust gelten als verkehrsüblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Beilagenhinweise: In der belegten Ausgabe erscheint ein kostenloser Beilagenhinweis. Nicht er schei nen dieses kostenlosen Hinweises berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen. NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Beilagen Preise/Auftragsbedingungen Seite 15

16 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Beilagen Technische Richtlinien Angaben zum Produkt Format: Mindestformat ist DIN A 6 (105 mm x 148 mm). Maximalformat ist 220 mm x 310 mm. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/ m 2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m 2 aufweisen. Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m 2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen. Grundsätzlich sind Mehrfachabzüge bei der Verarbeitung von Einzelblättern nicht auszuschließen. Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m 2 erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Gewichte: Das Gewicht einer Beilage soll 50 g / Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Zeitungsverlag erforderlich. Richtlinien zur Verarbeitung Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten): Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage abgeklebt sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich. Draht-Rückenheftung: Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke keinesfalls stärker als das Produkt sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt sein. Seite 16 Richtlinien für Verpackung und Transport Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufarbeitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Lagen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht und auch nicht zweck mäßig. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein. Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr). Hinweise zum Materialeinsatz Packmitteleinsatz: Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial: Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden. Richtlinien zur Abwicklung Begleitpapiere: Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben; Einsteck- bzw. Erscheinungstermin; Auftraggeber der Beilage; Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv; Auslieferungstermin vom Beilagenhersteller; Absender und Empfänger; Anzahl der Paletten; Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen; Stückzahl der Beilagen je Palette. Ferner sind erforderlich: Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte; Raum für Vermerke.

17 Aktuelle lokale News und Sportergebnisse aus der Region Celle, Veranstaltungen, Politik und Meinung, den größten regionalen Anzeigenmarkt und vieles, vieles mehr finden Sie auf unserem Online-Portal. Online-Werbeformate Rectangle Superbanner Wählen Sie die Rotation, dann stehen Sie mit anderen Werbungtreibenden auf demselben Werbeplatz und nur ein bestimmter Prozentsatz der Internetbenutzer sieht Ihre Werbung. Preise pro Woche Rectangle, Superbanner, Startseite Skyscraper Wallpaper exklusiv Grund-/Einstellpreis 192, /10, 384, /10, Gesamt 202, 394, 1x Rotation/Einstellpreis 16, /10, 32, /10, Gesamt 26, 42, 6x Rotation/Einstellpreis 96, /10, 192, /10, Gesamt 106, 206, Format: Format maximal: 300 x 250 Pixel 1000 x 90 Pixel Skyscraper Wallpaper Seiten der 2. Navigationsebene Lokales, Lokalsport, Sport, Wirtschaft exklusiv Grund-/Einstellpreis 96, /10, 192, /10, Gesamt 106, 202, 1x Rotation/Einstellpreis 8, /10, 16, /10, Gesamt 18, 26, 6x Rotation/Einstellpreis 48, /10, 96, /10, Gesamt 58, 106, Format: Format maximal: 160 x 600 Pixel 1010 x 90 Pixel (Superbanner) 160 x 600 Pixel (Skyscraper) Wir platzieren maximal 12 Werbemittel pro Fläche und Seite. Platzieren Sie Ihre Werbung exklusiv, dann sind Sie alleiniger Werbungtreibender auf dem jeweiligen Werbeplatz für den gebuchten Zeitraum. Seiten der 3. Navigationsebene Stadt- u. Landkreis Celle, Vereine, Handball exklusiv Grund-/Einstellpreis 24, /10, 48, /10, Gesamt 34, 58, 1x Rotation/Einstellpreis 2, /10, 4, /10, Gesamt 12, 14, 6x Rotation/Einstellpreis 12, /10, 24, /10, Gesamt 22, 34, Kontakt: Telefon oder -143 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Internet Seite 17

18 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Seite Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nicht-Erfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis ent sprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatz ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kauf leuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklama tionen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwort ung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahl ungs fähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs beträge abhängig zu machen. 15. Belegversand, siehe Zusätzliche Geschäftsbedingungen, Ziffer d). 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein An spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs ansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so recht zeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraulich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine

19 Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder gebühren pflichtigen Zusendung vereinbaren. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Wider spruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäfts bedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbs widrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafe versprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigen auftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungs anzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftrag geber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten system bedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt. d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von drei Monaten erscheinen sollte. f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise Sonderkonditionen zu vereinbaren. g) Die gewerbliche Verwertung und Weitergabe von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. h) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern. i) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigenund Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen. j) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. k) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an Gläubigerschutz dienende Institutionen weitergeleitet. l) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. m) Zur Reichweitensteigerung und Erhöhung des Verbreitungsgrades werden Ihre Anzeigen nicht nur in der Celleschen Zeitung, sondern auch zusätzlich in den Internetportalen unserer Anzeigenkooperationspartner für einen Zeitraum von mindestens sieben Tagen veröffentlicht. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a) Die Empfehlungen des Verlages zur Übermittlung von digitalen Druckunterlagen (siehe Blatt 2.1) sind vom Kunden zu beachten. Weicht der Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechterung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten. b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kunde dafür einzustehen, dass die übermittelten Druckunterlagen/Daten nicht mit Viren behaftet sind. Mit Computerviren behaftete Dateien werden vom Verlag vollständig gelöscht. Hieraus kann der Kunde keinerlei rechtliche Ansprüche herleiten. Führt die Übermittlung von Druckunterlagen im vorstehenden Sinne zu Schäden beim Verlag, behält sich der Verlag Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor. c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet werden. Bei Farbabweichungen ohne Farbproof können keine Preisminderungen geltend gemacht werden. d) Auf Wunsch des Kunden sendet der Verlag per oder Telefax einen Korrekturabzug der auf Papier erstellten digitalen Druckvorlage. Für den Fall, dass die Übertragung scheitert, ist der Verlag zu einer Übertragung auf anderem Wege nicht verpflichtet. Der Korrekturabzug gilt als vom Kunden als vertrags gemäß gebilligt, wenn der Kunde bis zum Anzeigenschlusstermin keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden auf Preis minderung oder Schadensersatz wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen. NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Seite 19

20 NIEDERSÄCHSISCHE NACHRICHTEN Verlagsvertretungen Seite 20 Hamburg / Schleswig-Holstein Günter Frenz + Partner Verlagsvertretungen ohg Langenstücken Hamburg Telefon Telefax info@tz-service.de Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern / Sachsen / Sachsen-Anhalt / Thüringen Verlags-Service Harendt Bülowstraße Berlin Telefon Telefax berlin@krimmer.com Bayern MAV Media Anzeigen-Verkaufs GmbH Stievestraße München Telefon Telefax info@mav-muenchen.com Hessen / Saarland / Rheinland-Pfalz / Baden-Württemberg Verlagsbüro Krimmer GmbH Am Lindenbaum Frankfurt (Main) Telefon Telefax frankfurt@krimmer.com Internet: Birkenwaldstraße 42 b Stuttgart Telefon , -46, -47 Telefax stuttgart@krimmer.com Nordrhein-Westfalen TZ-Media GmbH Prinzenallee 11a Düsseldorf Telefon Telefax info@tz-media.de Internet:

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin. Stadtmagazin für Leute mit Kindern Mediadaten Nr. 08 2012 INFORMATIONEN Informationen Mediadaten Nr. 08 2012 Zum Heft Die»Libelle«ist das Stadtmagazin für Familien in Düsseldorf und Umgebung. Idee Die»Libelle«fördert

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