Individuelle Förderpläne. Der Individueller Förderplan als ein Element des schulischen Förderkonzeptes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Individuelle Förderpläne. Der Individueller Förderplan als ein Element des schulischen Förderkonzeptes"

Transkript

1 Individuelle Förderpläne Der Individueller Förderplan als ein Element des schulischen Förderkonzeptes Fortbildung am in Sachsenhausen Peter Kühne

2 Fragen Wozu dient ein individueller Förderplan? Welche Gesetzesgrundlagen gibt es? Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? Wer sollte an der Erstellung der Ziele beteiligt werden? Welche Förderziele gibt es? Wie sollen die Förderziele erreicht werden? Gestaltung eines individuellen Förderplans Das schuleigene Förderkonzept

3 Einstieg ins Thema 1. Welche Erfahrungen mit Förderplänen haben Sie? 2. Für wen sollten Förderpläne angefertigt werden?

4 Wozu dient ein individueller Förderplan? - Planungs- und Reflexionsinstrument - Dokumentation von Vereinbarungen ( Verbindlichkeit ) - Dokumentation der Lernentwicklung ( weiterführende Schule ) - Dokumentation von Stärken und Schwächen - Grundlage des Dialogs mit den Eltern (und ggf. mit der Schülerin oder dem Schüler) - zusätzliche Orientierung, wo neben fachspezifischen Inhalten/Lernzielen Schwerpunkte gesetzt werden soll

5 Welche Gesetzesgrundlagen gibt es? Der Förderauftrag für die Schulen ist in den jüngsten Novellierungen der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses und der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen der Mittelstufe (VOBGM) präzisiert worden.

6 Welche Gesetzesgrundlagen gibt es? 2 VOBGM (1) Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen.

7 Welche Gesetzesgrundlagen gibt es? 2 VOBGM (3) Die Gesamtkonferenz soll durch die Entwicklung eines schulischen Förderkonzeptes nach den Grundsätzen des Schulprogramms eine gemeinsame pädagogische Orientierung des Kollegiums sichern sowie Kontinuität von Unterrichts- und Erziehungsprozessen gewährleisten.

8 Welche Gesetzesgrundlagen gibt es? Ziele eines schulischen Förderkonzeptes: 2 (3) VOBGM - Lerndefizite beheben - Lernbereitschaft und Lernfähigkeit insgesamt weiterentwickeln und fördern - Begabungs- und Leistungsschwerpunkte unterstützen

9 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden?

10 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? a) 2 (5) VOBGM: für alle Kinder, die eine Vorklasse besuchen

11 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? a) für alle Kinder, die eine Vorklasse besuchen b) 2 (1) VOBGM: im Fall des drohenden Leistungsversagens

12 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? b) im Fall des drohenden Leistungsversagens 2 (1) VOBGM: Im Fall drohenden Leistungsversagens ist als Maßnahme nach 3 Abs. 6 Satz 2 des Hessischen Schulgesetztes ein individueller Förderplan zu erstellen. 3 Abs. 6 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes: Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.

13 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? a) für alle Kinder, die eine Vorklasse besuchen b) im Fall des drohenden Leistungsversagens c) 2 (5) VOBGM: für alle Kinder, die an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen

14 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? c) für alle Kinder, die an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen 2 (5) VOBGM: Fördermaßnahmen nach 2 Abs.4 sollen ihre Grundlage in zu erstellenden Förderplänen für die einzelnen Kinder haben. Für Kinder, die ( ) an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen, müssen Förderpläne erstellt werden.

15 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? c) für alle Kinder, die an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen 2 (4) VOBGM: Förderunterricht ist in der Regel als Binnendifferenzierende Maßnahme zu organisieren. Über die allgemeine Lernförderung ( ) hinausgehende besondere Fördermaßnahmen sind - zeitlich begrenzte Hilfen zur Überwindung von Lerndefiziten - Fördermaßnahmen zur Behebung partieller Lernausfälle oder Sprachdefizite insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund - Fördermaßnahmen zur Rückführung und Eingliederung von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen in den Regelunterricht - Maßnahmen zur Förderung von besonderen Begabungen und Hochbegabungen. Die Maßnahmen sind nach den personellen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Schule durchzuführen.

16 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? a) für alle Kinder, die eine Vorklasse besuchen b) im Fall des drohenden Leistungsversagens c) für alle Kinder, die an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen (z.b. Kinder mit Teilleistungsstörungen oder Hochbegabte) d) GestaltVO 10 Abs. 4: Im Falle der Nichtversetzung ist ein individueller Förderplan ( ) zu erstellen und den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler zur Kenntnis zu geben.

17 Für wen sollen (müssen) Förderpläne geschrieben werden? a) für alle Kinder, die eine Vorklasse besuchen b) im Fall des drohenden Leistungsversagens c) für alle Kinder, die an einer besonderen Fördermaßnahme teilnehmen (z.b. Kinder mit Teilleistungsstörungen oder Hochbegabte) d) im Fall der Nichtversetzung e) GestaltVO 8 Abs. 5: beim Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des gymnasialen Bildungsganges aus der Jahrgangsstufe 6 einer Förderstufe, die nicht unmittelbar auf den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 des gymnasialen Bildungsganges vorbereitet

18 Individuelle Förderpläne sind neben den oben erwähnen Gründen notwendig, um drohenden Klagen von Eltern vorzubeugen.

19 Grundlage: Diagnose - Diagnose der Lernausgangslage (Schwerpunkt 1. Schuljahr) - Erhebung des Lernstands

20 Grundlage: Diagnose Lernausgangslage Sprach- und Sprechfähigkeiten (auch Migrationshintergrund beachten) Kognition Emotional-sozialer Entwicklungsstand Fein- und Grobmotorik Lernmotivation Fähigkeit der optischen und akustischen Wahrnehmung und Differenzierung, Symbolverständnis Individuelles Lernverhalten und tempo der Schülerinnen und Schüler

21 Grundlage: Diagnose Lernausgangslage - Informationen aus den Schuleingangsuntersuchungen - Informationen aus Elterngesprächen zur Entwicklung ihres Kindes, zu Interessen und Spielvorlieben im Kindergartenbereich und zu bereits erfolgten Therapien (Ergo, Logo, Frühförderung, ärztliche Behandlungen) - Unterrichtsbeobachtungen der Schüler durch die Lehrkräfte einer Klasse - Lehrertagebuch -

22 Grundlage: Diagnose Erhebung des Lernstands Qualitative Fehleranalyse normierte Testverfahren - HSP - Stolperwörter Lesetest Qualitative Testverfahren - Förder-Diagnose Box Deutsch / Mathe (Schroedel Verlag) - Lernstand Mathematik (ehem. HeLP) -

23 Grundlage: Diagnose Erhebung des Lernstands Beobachtungsbögen - Beobachtungsbögen für Lehrkräfte - Vorgegeben Beobachtungsbögen zur Erstellung eines Förderplans - Fachspezifische Erhebungsbögen (Bsp. aus individuelle Lernpläne, denn wir haben Stärken! )

24 Wer sollte an der Erstellung beteiligt werden? Klassenlehrerin oder Klassenlehrer und andere Fachlehrkräfte (Klassenkonferenz)?

25 Wer sollte an der Erstellung beteiligt werden? Eltern - Gemeinsame Erörterung des Förderplans - Welche Ziele haben die Eltern? - Welche Ideen haben die Eltern, wie diese Ziele erreicht werden können? Häuslich Unterstützungsmöglichkeiten abstimmen: besondere Lehr- und Lernmittel häusliche Unterstützungsmöglichkeiten geeignete Fördermaterialien Motivationshilfen

26 Wer sollte an der Erstellung beteiligt werden? Schülerin oder Schüler - Zielauswahl - Was kannst du selbst tun, damit du deine Ziele erreichst? - Metakognition: Woran merkst du, dass du besser wirst? - Strategielernen: Was kannst du tun, wenn du nicht weißt, wie es geht?

27 Welche Förderziele gibt es? Selbstwertförderung - Stärken von Schülern herausfinden und bewusst machen - Schüler ermutigen und Erfolgserlebnisse vermitteln Motivationsförderung - Lernhemmungen und blockaden abbauen - Lust auf Lesen, Rechtschreiben, Rechnen erhalten Weitere Aspekte des affektiven Lernens - Selbsteinschätzungsfähigkeit und Frustrationstolleranz - Verantwortung für das eigene Lernen übernehmen

28 Welche Förderziele gibt es? Soziales Lernen - einfachste Gesprächsregeln lernen - Teamfähigkeit Motorisches Lernen - Feinmotorik - Arbeitsmaterialien sachgerecht benutzen können Methodisch-Strategisches Lernen - Arbeitstechniken - Lernstrategien Fachspezifische Lerndefizite - Lernschwächen ausgleichen oder mildern

29 Welche Förderziele gibt es? Beim Entwickeln der Ziele zu beachten: - kurz und knapp (sollten sich auf das Wesentliche beziehen); 2-3 Förderziele können ausreichen - realistisch (für den angegebenen Zeitraum) - mit der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern abgesprochen, besser noch vereinbart - Indikatoren der Zielerreichung sind geklärt?

30 Wie können die Ziele erreicht werden? 1. Welche Ursachen/ Wirkzusammenhänge liegen vor?

31 Wie können die Ziele erreicht werden? 1. Ursachen Familiärer Bereich / außerschulische kindliche Entwicklung Individueller Bereich des Kindes / Persönlichkeit Schulische Fertigkeiten und (Lern-) Verhalten des Kindes Schulischer Bereich / bisherige Lernerfahrungen

32 Wie können die Ziele erreicht werden? 1. Welche Ursachen/ Wirkzusammenhänge liegen vor? 2. Welche Fördermöglichkeiten gibt es an der Schule?

33 Wie können die Ziele erreicht werden? 2. Fördermöglichkeiten der Schule - Binnendifferenzierende Maßnahmen: Material Unterrichtsmethode (Wochenplanarbeit, Stationsarbeit, Vortrag, Recherche, Präsentation ) Hausaufgaben Arbeiten - Förderunterricht - Kollegiale Fallberatung / Beratungsteam - Einbeziehung der Eltern / außerschulische Förderung / HA-Betreuung

34 Wie können die Ziele erreicht werden? 1. Welche Ursachen/ Wirkzusammenhänge liegen vor? 2. Welche Fördermöglichkeiten gibt es an der Schule? 3. Sind außerschulische Fördermaßnahmen notwendig? (Sollten die Eltern mit einbezogen werden?)

35 FAZIT: - Grundlage ist die Erfassung der Lernausgangslage (insbesondere zu Beginn der 1. Klasse) und die Erhebung des Lernstandes. - Der Förderplan sollten mit allen am Förderprozess beteiligten erörtert werden (alle Fachlehrkräfte, Eltern, Schülerin oder Schüler). - Die Ziele und Maßnahmen sollten realistisch, praktikabel und möglichst konkret formuliert werden. Dabei sollte sich auf wenige Ziele konzentriert werden. - Zu den Förderzielen sollten (gerade zu Beginn einer Förderphase) auch die Stärkung der sog. Basiskompetenzen gehören. - Ein (nicht zu langer) Zeitraum sollte festgelegt werden. - Es muss deutlich werden: wer macht was bis wann? - Außerschulische Förderung (auch die Eltern) sind mit einzubeziehen. - Alle ergriffenen Maßnahmen müssen dokumentiert werden. - Die Schule erstellt ein schuleigenes Förderkonzept, in dem die Abläufe und Strukturen geregelt sind.

36 Gestaltung eines individuellen Förderplans - Was muss er enthalten? muss (VOBGM 2 (5)): Entwicklungsstand Lernausgangslage individuelle Stärken und Schwächen Förderchancen und Förderbedarf Förderaufgaben und Fördermaßnahmen sollte : die individuellen Lernentwicklung sowie die erreichten Lernfortschritte, möglichst konkrete Ziele konkreter, verbindlicher Zeitplan (wem macht was bis wann) Einbeziehung außerschulischer Maßnahmen

37 Gestaltung eines individuellen Förderplans Aber: - kurz und knapp (sollte sich auf das Wesentliche beziehen) - realistisch - praktikabel - konkret (möglichst konkrete Handlungsaufträge) transparent (mit Kolleginnen und Kollegen, ggf. mit Schülerin oder Schüler und Eltern abgesprochen bzw. erarbeitet)

38 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 1. Für wen sollen individuelle Förderpläne erstellt werden (Benennung der Schülergruppen)?

39 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 2. Wie kommt es zur Benennung einer Schülerin / eines Schülers? (Wer meldet sie oder ihn?)

40 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 3. Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, an dem spätestens ein individueller Förderplan erstellt wird? (z.b. bei versetzungsgefährdeten Schülern ab dem Halbjahreszeugnissen; bzw. bei drohendem Leistungsversagen, d.h. bereits bei drohender 5 im Zeugnis, spätestens bei der ersten 5 in einer Arbeit )

41 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 4. Wer ist an der Erstellung des individuellen Förderplans beteiligt? (Der Klassenlehrer? Der Fachlehrer? Die Klassenkonferenz?)

42 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 5. Wie soll die Schülerin oder der Schüler und die Eltern mit einbezogen werden?

43 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 6. Wer ist für die Dokumentation zuständig?

44 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 7. Wer überprüft die Umsetzung / die Erreichung der Ziele?

45 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 8. Wer entscheidet wann über die Fortführung des individuellen Förderplans?

46 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 9. Soll es einen einheitlichen Förderplan geben? Wenn Ja, wie soll dieser gestaltet sein?

47 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 10. Sollen strukturierte Leitfäden oder Fragebögen oder standardisierte Testverfahren zur Erfassung der Lernausgangslage, der Erhebung des Lernstandes und/oder zur Erfassung der Wirkzusammenhänge (Ursachen) verwendet werden? Wenn ja, welche?

48 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 11. Welche Fördermöglichkeiten gibt es bisher an der Schule / in der Region? Sollen weitere Fördermöglichkeiten geschaffen werden? (z.b. Einrichtung von Förderkursen in Mathematik )

49 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 12. Welche Strukturen benötigen wir in der Schule zur Umsetzung der Punkte 1-11 (z.b. halbjährige Förderkonferenzen, bestimmtes Förderangebot für spezielle Schülergruppen )?

50 Das schuleigene Förderkonzept Gruppenarbeit: 13. Benötigen wir weitere Fortbildungen (z.b. zu bestimmten Schülergruppen, für die individuelle Förderpläne erstellt werden müssen oder zu bestimmten Verfahren der Förderdiagnostik oder der Förderung)?

Förderplan und Nachteilsausgleich

Förderplan und Nachteilsausgleich Förderplan und Nachteilsausgleich I. Rechtliche Grundlagen in Hessen Hessisches Schulgesetz 3 Abs.6: Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen

Mehr

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Vom 19. August 2011 Gült. Verz. Nr. 721 SECHSTER TEIL - Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben 37 Grundsätze

Mehr

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August auszugsweise -

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August auszugsweise - Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 - auszugsweise - Gült. Verz. Nr. 721 Aufgrund der 8a Abs. 2, 66, 70 Abs. 4, 73 Abs. 6, 74 Abs. 5, 75 Abs. 7, 76 Abs. 3, 81 Nr. 1, 82

Mehr

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Vom 19. August 2011 Zum 14.12.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe ERSTER TEIL Grundlagen Zweiter Abschnitt: Allgemeine Fördermaßnahmen

Mehr

Förderkonzept der Gelstertalschule

Förderkonzept der Gelstertalschule Gelstertalschule Hundelshausen im sozialen Miteinan der und individuell Förderkonzept der Gelstertalschule Teil A): Allgemeine Förderung (Stand: 21.4.2014) 1. Grundsätze für die Arbeit mit den Kindern

Mehr

HschG (Hessisches Schulgesetz) Fassung von September 2011

HschG (Hessisches Schulgesetz) Fassung von September 2011 Grundlagen zur Förderung von Schülern und zur Zusammenarbeit von Schule mit außerschulischen Institutionen im Schulgesetz und dazugehörigen Verordnungen HschG (Hessisches Schulgesetz) Fassung von September

Mehr

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR)

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Vom 18. Mai 2006 Gült. Verz. Nr. 7200 Auf Grund 73 Abs. 6 in Verbindung

Mehr

Förderkonzept Förderpläne

Förderkonzept Förderpläne Urfassung: 2007 Überarbeitet: März 2009 vollständig überarbeitete Neuauflage: 21.01.2010 Förderkonzept Förderpläne Erörtert und beschlossen: Gesamtkonferenz: 17.08.2007 Schulelternbeiratssitzung: 06.09.2007

Mehr

Boris Reichenbach (Studienseminar Kassel GHRF):

Boris Reichenbach (Studienseminar Kassel GHRF): Boris Reichenbach (Studienseminar Kassel GHRF): Förderplan als Instrument zur Planung, Strukturierung und Dokumentation einer gemeinsamen Fördertätigkeit Individuelle Förderung in Unterricht und Ausbildung

Mehr

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 12. September 2017 Nummer 45 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen

Mehr

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v.

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v. 4.10.2005 268163105 (SVBl. 11/2005 S.560) VORIS 22410 Bezug 1. Lesen,

Mehr

Vom 06. Juni Gz.:

Vom 06. Juni Gz.: Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VV-LRSR) Vom 06. Juni 2011 Gz.: 32.1-53212 Auf Grund

Mehr

Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Hessisches Kultusministerium Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion:

Mehr

Pestalozzischule. Beratungsund. FörderZentrum. Förderschule für Lernhilfe (BFZ)

Pestalozzischule. Beratungsund. FörderZentrum. Förderschule für Lernhilfe (BFZ) Pestalozzischule Förderschule für Lernhilfe Beratungsund FörderZentrum (BFZ) 35329 Gemünden / Felda (Vogelsbergkreis) Lindenweg 1 Telefon: 06634 919340 Fax: 06634 919342 Aufgaben eines Beratungs- und FörderZentrums

Mehr

Ganz-Tages-Angebote zur Förderung. Das Förderkonzept unserer Schule

Ganz-Tages-Angebote zur Förderung. Das Förderkonzept unserer Schule Starkenburg-Gymnasium Gerhart Hauptmann Str. 21 64646 Heppenheim Telefon: 06252 / 99510 Fax: 06252 / 995111 starkenburg-gymnasium@kreis-bergstrasse.de Das Förderkonzept unserer Schule Eine Einführung Individuelle

Mehr

Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung.

Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung. Unser Förderkonzept Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung. Für wen? (Welche Schüler sollen eine Förderung

Mehr

LRS-Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein

LRS-Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben Das Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein soll Schülerinnen

Mehr

Förderkonzept. Grundsätze zur Förderung. zur Stärkung fachlicher Kompetenzen im Fach Deutsch

Förderkonzept. Grundsätze zur Förderung. zur Stärkung fachlicher Kompetenzen im Fach Deutsch Teil I Teil II Teil III Förderkonzept Grundsätze zur Förderung Förderung zur Stärkung fachlicher Kompetenzen im Fach Deutsch Powertage zur Festigung von Grundlagen in den Fächern Deutsch Mathematik und

Mehr

Lern und Entwicklungsplanung. Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf

Lern und Entwicklungsplanung. Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf Lern und Entwicklungsplanung Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf 1 Aufgaben und Ziele Zielgruppe der sonderpädagogischen Förderplanung sind Schülerinnen und Schüler mit

Mehr

Förderkonzept der Silberbachschule

Förderkonzept der Silberbachschule Förderkonzept der Silberbachschule Gliederung: I. Voraussetzungen / Bedingungen II. Ziele III. Verbindlichkeiten/Minimalkonsens im Kollegium IV. Förderplanarbeit / Förderpläne V. Übergang Kindergärten

Mehr

Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule

Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung

Mehr

Vom 18. Mai 2006. Gült. Verz. Nr. 7200

Vom 18. Mai 2006. Gült. Verz. Nr. 7200 Legasthenie-Erlass Hessen Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Vom 18. Mai 2006 Gült. Verz. Nr. 7200

Mehr

Förderpläne als ein Instrument zur Gestaltung des gymnasialen Bildungsganges

Förderpläne als ein Instrument zur Gestaltung des gymnasialen Bildungsganges Förderpläne als ein Instrument zur Gestaltung des gymnasialen Bildungsganges 1. Rechtliche Rahmenbedingungen SchulG NRW 50 Abs. 3 Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und

Mehr

Konzept der Offenen Verbundstufe der MPS Adorf

Konzept der Offenen Verbundstufe der MPS Adorf Konzept der Offenen Verbundstufe der MPS Adorf Verbundstufe der Klassen 5 8 mit dem Verzicht auf eine Schulformempfehlung nach der Klasse 6 Hintergrund Um Hauptschülerinnen und schüler, die in einzelnen

Mehr

2.2 Feststellung der Teilleistungsschwierigkeiten im Rechnen. 3.2 Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten. 3.3 Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL)

2.2 Feststellung der Teilleistungsschwierigkeiten im Rechnen. 3.2 Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten. 3.3 Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) Normgeber: Behörde für Bildung und Sport Erlassdatum: 06.10.2006 Fassung vom: 06.10.2006 Gültig ab: 01.11.2006 Quelle: Norm: 35a SGB 8 Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen

Mehr

Konzept zum jahrgangsübergreifenden Unterricht Klasse 3 / 4

Konzept zum jahrgangsübergreifenden Unterricht Klasse 3 / 4 Konzept zum jahrgangsübergreifenden Unterricht Klasse 3 / 4 Verantwortlich: Petra Heinemann Stand: Juli 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Übergang vom Flex in die Klasse 3 / 4 2. Verweildauer in Klasse 3 / 4

Mehr

Konzept zur individuellen Förderung. Kinder sind anders. (Maria Montessori)

Konzept zur individuellen Förderung. Kinder sind anders. (Maria Montessori) Konzept zur individuellen Förderung Kinder sind anders (Maria Montessori) Jedes Kind lernt anders, jedes Kind kann etwas anderes, darum kann man Ungleiches nicht gleich behandeln. Diese Vielfalt ist (auch)

Mehr

Gelstertalschule Hundelshausen

Gelstertalschule Hundelshausen Gelstertalschule Hundelshausen im sozialen Miteinander und individuell: Wir nehmen jeden Menschen in seiner Gesamtpersönlichkeit an und stärken die Kinder auf ihrem individuellen Weg des Lernens und Arbeitens

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio Handlungsrahmen zur Umsetzung des 4 AO-GS Redaktionell überarbeitete Fassung Juni 2006 Aufnahme

Mehr

LRS-Förderkonzept des Schwalmgymnasiums

LRS-Förderkonzept des Schwalmgymnasiums LRS-Förderkonzept des Schwalmgymnasiums Grundsätzliche Ziele des Förderkonzepts Laut Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 in der Fassung vom 29.04.2014 (Abl.6/14)

Mehr

Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet.

Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet. (Stempel der Schule) (Datum) Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) - Rd.Erl. des Kultusministeriums vom 19.07.1991; hier:

Mehr

Förderkonzept. für Schülerinnen und Schüler mit besonderen. Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und. Rechtschreiben (LRS) an der Realschule Golzheim

Förderkonzept. für Schülerinnen und Schüler mit besonderen. Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und. Rechtschreiben (LRS) an der Realschule Golzheim Städt. Realschule Golzheim Förderkonzept LRS Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (LRS) an der Realschule Golzheim Einleitung

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule

Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 2. Juni 2014 Nach 17 und 18

Mehr

Förderkonzept Gersprenzschule (Fö-Konzept)

Förderkonzept Gersprenzschule (Fö-Konzept) Gersprenzschule Reinheim Grundschule des Landkreises Darmstadt-Dieburg Stand: Juni 2011 Förderkonzept Gersprenzschule (Fö-Konzept) Pädagogische Grundsätze Das von der Gesamtkonferenz verabschiedete Förderkonzept

Mehr

Förderkonzept Albert-Schweitzer-Schule Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Dorsten

Förderkonzept Albert-Schweitzer-Schule Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Dorsten [Geben Sie den Titel des Dokuments ein] Förderkonzept Albert-Schweitzer-Schule Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Dorsten Glück-Auf-Straße 267 46284 Dorsten Telefon: 02362-71083 Fax: 02362-790740 www.albert-schweitzer-schule-dorsten.de

Mehr

Förderkonzept. Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom GS Ochtersum 1

Förderkonzept. Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom GS Ochtersum 1 Förderkonzept Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.02.2010 Aktualisiert für das Schuljahr 2012/2013 GS Ochtersum 1 Das Förderkonzept ist ein Portfolio, dass

Mehr

II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017

II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017 II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017 Informationen über die Veränderungen in der Diagnostik in den sonderpädagogischen

Mehr

Förder- und Forderkonzept

Förder- und Forderkonzept Förder- und Forderkonzept 1. Grundsätze Die Verschiedenartigkeit der Schülerinnen und Schüler sehen wir als eine Chance und Herausforderung, Unterschiede zu bejahen und Stärken zu sehen. Es liegt uns besonders

Mehr

Konzept Lesen Rechtschreiben Rechnen

Konzept Lesen Rechtschreiben Rechnen Konzept Lesen Rechtschreiben Rechnen Stand: Januar 2013 Grundschule des Kreises Offenbach Schulstraße 2-4. 63150 Heusenstamm Tel.: 06104-3560 / Fax: 921271 Verwaltung@adalbert-stifter-schule.de LRR Konzept

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Regenbogenschule

Hausaufgabenkonzept der Regenbogenschule Hausaufgabenkonzept der Regenbogenschule Konzept als Anlage zum Schulprogramm Genehmigt durch die Gesamtkonferenz am 10.03.2016, die Schulelternbeiratssitzung am 04.07.2016 und verabschiedet durch die

Mehr

GS Am Westerminnerweg Juni Förderkonzept

GS Am Westerminnerweg Juni Förderkonzept GS Am Westerminnerweg Juni 2007 Förderkonzept Stand: Juni 2007 1. Förderverständnis Der Begriff `Förderung ist nicht so eindeutig, als dass allgemein von einem einheitlichen Verständnis ausgegangen werden

Mehr

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift vom 22. August 2008

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift vom 22. August 2008 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift vom 22. August 2008 Seitheriger rechtlicher Rahmen Verwaltungsvorschriften in Baden-Württemberg Förderung von

Mehr

Individualförderung. Berufsbildende Schulen Rinteln

Individualförderung. Berufsbildende Schulen Rinteln Berufsbildende Schulen des Landkreises Schaumburg Berufsbildende Schulen Rinteln Individualförderung Konzept zur Förderung der Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Rinteln, die zielstrebig

Mehr

Förderkonzept Grundschule Obervellmar

Förderkonzept Grundschule Obervellmar Eigentlich braucht jedes Kind drei Dinge: Es braucht Aufgaben, an denen es wachsen kann, es braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann und es braucht Gemeinschaften, in denen es sich aufgehoben

Mehr

a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen.

a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen. Übergänge gestalten - hier: Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe APO SI 11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe (1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten

Mehr

Förderkonzept 1. GRUNDPRINZIPIEN DER FÖRDERARBEIT AN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE

Förderkonzept 1. GRUNDPRINZIPIEN DER FÖRDERARBEIT AN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE Förderkonzept Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Almhorst / Lohnde Jedes Kind in der Grundschule hat einen Anspruch darauf, individuell gefördert und gefordert zu werden. Die Grundschule bietet dafür Erfahrungs-

Mehr

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen, das wir als Gemeinsamkeit aller zum Ausdruck bringen. Es ist ein Recht, auf das jeder

Mehr

Leitfaden Förder- und Bildungsplan für Schüler mit Leistungsrückständen ( 59 (2) Schulgesetz)

Leitfaden Förder- und Bildungsplan für Schüler mit Leistungsrückständen ( 59 (2) Schulgesetz) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Gymnasien www.berlin.de/ sen/bildung/bildungswege/gymnasium/ email briefkasten@senbjw.berlin.de Stand Oktober 2014 Leitfaden Förder- und Bildungsplan

Mehr

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom 06.12.2006 Aufgrund der 16 Abs. 1 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 3, 19 Abs. 3 Satz 4, 128 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes (SchulG) in der

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Oktober 2015 ( ABl. S. 582, 2016 S. 108)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Oktober 2015 ( ABl. S. 582, 2016 S. 108) Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Landesrecht Hessen

Mehr

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe

Mehr

Fragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs. Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule:

Fragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs. Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule: Fragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule: Telefon: 1. Allgemeine Situation der Schülerin bzw. des

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Konzept Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Haupt- und Realschule Salzbergen Erstellung: April 2009 Fortschreibung: Oktober 2010 Konzept Grundsätze im Umgang mit Hausaufgaben für die Haupt- und Realschule

Mehr

Individuelle Förderung. Es geht darum, eine Kultur des Förderns und Forderns an den Schulen zu etablieren.

Individuelle Förderung. Es geht darum, eine Kultur des Förderns und Forderns an den Schulen zu etablieren. Individuelle Förderung Es geht darum, eine Kultur des Förderns und Forderns an den Schulen zu etablieren. Individuelle Förderung Positionsbeschreibung Entwicklungsstand Rechtliche Vorgaben Pädagogischer

Mehr

Inklusion an der Regelschule

Inklusion an der Regelschule Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?

Mehr

Förderdiagnostische Stellungnahme. Name der Schülerin/ Vorname der Schülerin/ des Schülers:

Förderdiagnostische Stellungnahme. Name der Schülerin/ Vorname der Schülerin/ des Schülers: Erich Kästner-Schule Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Beratungs- und Förderzentrum, Ganztagsangebot Schule des Rheingau-Taunus-Kreises Auf der Au 36, 65510 Idstein, Tel.: 06126-3250, Fax: 92 467, email:

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen der. und dem. Beratungs- und Förderzentrum der

Kooperationsvereinbarung. zwischen der. und dem. Beratungs- und Förderzentrum der Kooperationsvereinbarung zwischen der und dem Beratungs- und der. Inhalt: Beratungsarbeit I. Grundlagen der Kooperation II. Prävention Vorbeugende Maßnahmen des A) Schrittfolge der Beratungs- und Fördermaßnahmen

Mehr

3.03 Individuelle Förderung

3.03 Individuelle Förderung 3.03 Individuelle Förderung Stand August 2008 Rahmenbedingungen Zurzeit gibt es an der Johannesschule 12 Klassen, alle Jahrgänge werden dreizügig geführt. Nach einem Schulkonferenzbeschluss vom Januar

Mehr

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Was ist ein Sonderpädagogischer Der Sonderpädagogische Förderplan ist ein förderdiagnostisches Planungs-

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.* Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung

Mehr

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen

Mehr

Stand Juni 2012 Förder- und Forderkonzept der Grundschule Lengede

Stand Juni 2012 Förder- und Forderkonzept der Grundschule Lengede Stand Juni 2012 Förder- und Forderkonzept der Grundschule Lengede Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, sich im Rahmen seiner Fähigkeiten, Interessen und Möglichkeiten optimal zu entfalten und zu entwickeln.

Mehr

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule 1 Inhalt Sie erhalten Informationen zu folgenden Fragen: Welche Rechte haben Sie als Eltern bei der Wahl des weiterführenden

Mehr

Förderkonzept der Dilsbachschule

Förderkonzept der Dilsbachschule Förderkonzept der Dilsbachschule Vorbemerkung Die Einschulung stellt für Kinder einen großen Einschnitt in ihrem Leben dar. Neue Anforderungen in schulischer und persönlicher Hinsicht werden an sie gestellt

Mehr

Entwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang

Entwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Entwurf (Stand 26.05.2008) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 2008 Gült. Verz. Nr. Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe

Mehr

Schuleingangsdiagnostik an der Grundschule Kampstrasse

Schuleingangsdiagnostik an der Grundschule Kampstrasse Schuleingangsdiagnostik an der Grundschule Kampstrasse Mit dem Förderkonzept hat sich die Grundschule Kampstraße entschieden, für Kinder im Rahmen von Förderplänen gezielte geeignete Maßnahmen zur Verbesserung

Mehr

Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Nachteilsausgleich Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz

Mehr

Konzept zur Förderung der basalen Fähigkeiten

Konzept zur Förderung der basalen Fähigkeiten Konzept zur Förderung der basalen Fähigkeiten 1. Ausgangslage 2. Forderungen des Schulgesetzes und der Richtlinien 3. Zielgruppen 4. Zielsetzung 5. Inhalte 6. Stundenplan/ Zeitansatz 7. Personal 8. Förderumgebung

Mehr

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Rechenschwäche und Rechenstörungen Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)

Mehr

Förderkonzept der Schule im Angelgarten

Förderkonzept der Schule im Angelgarten Schule im Angelgarten Grundschule des Landkreises Darmstadt-Dieburg Förderkonzept der Schule im Angelgarten (gemäß 1 Abs. 5 der VOLRR vom 18.05.2006, ABL 6/06) 1. Vorbemerkungen 1.1. Situation der SchülerInnen

Mehr

Ordnung für die Versetzung

Ordnung für die Versetzung Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen

Mehr

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule 1 Inhalt Sie erhalten Informationen zu folgenden Fragen: Welche Rechte haben Sie als Eltern bei der Wahl des weiterführenden

Mehr

Förderkonzept für die Grundschule Jübek

Förderkonzept für die Grundschule Jübek Grundschule Jübek Grundschule Jübek Große Straße 64 24855 Jübek Tel.: 04625/306 Fax: 04625/189234 Förderkonzept für die Grundschule Jübek Fördern und Fordern ist ein Grundprinzip unserer pädagogischen

Mehr

Förderkonzept LRS. Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte

Förderkonzept LRS. Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte Förderkonzept LRS Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte Vorwort Liebe Eltern, die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Problemen beim Lesen und Rechtschreiben ist den Deutschlehrern

Mehr

Förderkonzept. Lesen Primarstufe

Förderkonzept. Lesen Primarstufe Förderkonzept Lesen Primarstufe Erkennen Fördern Fordern Diagnostizieren Planen Umsetzen Planen Umsetzen Evaluieren Evaluieren Korrigieren Erstellt am: 13.12.2007 Seite 2 von 12 Fördern Ziel Erkennen Diagnostizieren

Mehr

L E R N Z E I T Konzept

L E R N Z E I T Konzept 1 Das Lernzeitkonzept ist Bestandteil des schuleigenen Förderkonzeptes und hat zum Ziel Kinder angemessen zu fördern bzw. zu fordern. Dadurch erhalten die Lehrkräfte eine weitere Möglichkeit an den Lernund

Mehr

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS)

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS) Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4441 Förderung von Schülerinnen

Mehr

Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark

Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark 1 Stand: August 2013 Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 2 Schulsituation 3 Förderbedarf 4 Zielsetzung 5 Organisation/Konkrete Umsetzung 6 Inhalte des Förderunterrichtes

Mehr

3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf 3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Konzept der Johannesschule Sundern Gemeinsamer Unterricht ist Schulalltag. Gemeinsamer Unterricht findet in allen Unterrichtsstunden

Mehr

Förderkonzepte. für die Fächer Deutsch Englisch Mathematik. Nibelungen-Realschule

Förderkonzepte. für die Fächer Deutsch Englisch Mathematik. Nibelungen-Realschule Nibelungen-Realschule Ortwinstr. 2 38112 Braunschweig Tel. 0531-230140 Fax: 0531-2301499 email: info@rsnibelungen.de Internet: www.rsnibelungen.de Förderkonzepte für die Fächer Deutsch Englisch Mathematik

Mehr

Individuelle Förderung

Individuelle Förderung Individuelle Förderung Diagnose Fördern und Fordern L.-C. Verhees G. Troles Jedes Kind ist anders... An der Johannesschule wird die Individualität des Kindes besonders geschätzt und unterstützt. Individuelle

Mehr

Sonderpädagogische Förderplanung Förderplan an der Gerhart-Hauptmann-Schule

Sonderpädagogische Förderplanung Förderplan an der Gerhart-Hauptmann-Schule Sonderpädagogische Förderplanung Förderplan an der Gerhart-Hauptmann-Schule 1. Zur Einordnung des sonderpädagogischen Förderplans Der Sonderpädagogische Förderplan ist ein förderdiagnostisches Planungs-

Mehr

REALSCHULZWEIG SCHULJAHR

REALSCHULZWEIG SCHULJAHR REALSCHULZWEIG ABSCHLUSSPRÜFUNGEN UND DER MITTLERE ABSCHLUSS SCHULJAHR 2017-2018 Informationsabend Realschule, Jahrgang 9 1. Prüfungsteile 2 Hausarbeit mit Präsentation Englisch (schriftlich) Mathematik

Mehr

Konzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen. der

Konzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen. der Konzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen der Grundschule und Überweisungsentscheidungen In Niedersachsen tritt zum 1. August 2015 ein neues Schulgesetz in Kraft. Die bisherige

Mehr

Die Arbeit in der Oberschule

Die Arbeit in der Oberschule Niedersächsisches Kultusministerium Die Arbeit in der Oberschule RdErl. d. MK v. 7.7.2011 32 81 028- VORIS 22410 zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.6.2015 (SVBl. 2015 Nr. 7, S. 310, ber.

Mehr

Fördern und Fordern Unser Förderkonzept Grundideen

Fördern und Fordern Unser Förderkonzept Grundideen Individuelle Förderung an der Marien-Schule Kompetenzerweiterung Lernzufriedenheit Stärken ausbauen Neigungen entfalten Lernwiderstände überwinden B e o b a c h t u n g, D i a g n o s e u n d B e r a t

Mehr

1.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam.

1.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam. Verordnung (APVO-Lehr) - Anlage: 1. Kompetenzbereich Unterrichten 1.1 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam. 1.1.1 Sie ermitteln die Lernausgangslage,

Mehr

Rahmenkonzept zur individuellen Förderung

Rahmenkonzept zur individuellen Förderung Rahmenkonzept zur individuellen Förderung Ziel des neuen Schulgesetzes ist es, ein Schulwesen zu schaffen, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften

Mehr

Förderkonzept. Fördern und Fordern Unterschiede sehen, akzeptieren und pädagogisch beantworten. 0. Vorbemerkungen

Förderkonzept. Fördern und Fordern Unterschiede sehen, akzeptieren und pädagogisch beantworten. 0. Vorbemerkungen Förderkonzept Fördern und Fordern Unterschiede sehen, akzeptieren und pädagogisch beantworten 0. Vorbemerkungen Beim Eintritt in die Grundschule stehen Schülerinnen und Schüler, bedingt durch das Schulpflichtalter,

Mehr

Janusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M. Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik

Janusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M. Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik Janusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik Janusz-Korczak-Realschule Hahner Straße 33 51597 Morsbach Tel. 02294/9272 Fax 02294/90778

Mehr

Übergang in die Sekundarstufe I

Übergang in die Sekundarstufe I Übergang in die Sekundarstufe I Hinweise zu den Elterninformationsabenden Grundsätze Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges ist Sache der Eltern. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Antrag. Bei

Mehr

vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438; ber. S. 579), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2009 (ABl. S. 851)

vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438; ber. S. 579), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2009 (ABl. S. 851) - nicht amtlich - Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM)

Mehr

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht 4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen

Mehr

Wissenswertes über unsere Schule

Wissenswertes über unsere Schule Wissenswertes über unsere Schule 238 Schüler 11 Grundschullehrer 8 Horterzieher 2 Sonderpädagogen 11 Klassen Präventive Integrative Grundschule Volle Halbtagsschule mit Hort Seminarschule Leitbild Wir

Mehr

Organisation Externe Beschulung

Organisation Externe Beschulung Organisation Externe Beschulung Rechtliche Grundlagen Hess. Schulgesetz 53 (3) Zwischen der Förderschule und der allgemeinen Schule können Formen der Kooperation entwickelt werden, in denen das Kind Schülerin

Mehr

Konzeption zur Förderung der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Fichtenwalde

Konzeption zur Förderung der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Fichtenwalde Konzeption zur Förderung der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Fichtenwalde Wenn man Spaß an einer Sache hat, dann nimmt man sie auch ernst Gerhard Uhlenbruck Beschluss der Schulkonferenz vom

Mehr