Business Solutions. Legal Excellence.
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- Irmgard Stieber
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Business Solutions. Legal Excellence.
2 Joachim Nowak Rechtsanwalt (RAK München), Bankkaufmann, Senior Advisor bei Hwang Mok Park P.C., Seoul Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft in der Republik Korea Richter an den Handelsschiedsgerichten in Seoul (The Korean Commercial Arbitration Board und ICC International Arbitration Board)
3 Korea war Das Land der Morgenstille! Und heute?
4
5 Koreanische Kultur Koreaner sind nette Menschen, warmherzig, nachsichtig aber zu wem? Das koreanische Beziehungsnetz: Wer ist mit wem vernetzt und warum? Wie wird man Teil der Gruppe? Die Vor- und Nachteile! Die Pyramide der Loyaltäten. Sie haben keine Beziehungen. Was sind Ihre Vorteile? Aufnahmen (Audio, Video) sind gesetzlich zulässig für jedermann, der an einem Gespräch teilnimmt! Welche Auswirkungen hat das auf Ihren Verhandlungsstil? Geheimnisse in Korea? Wem können Sie was anvertrauen?
6 Pyramid of Loyalties Familie Schulfreunde, Universitätskollegen, Militärkameraden Andere Freunde, Kollegen... Arbeitgeber (Koreanisch) Ausländischer Arbeitgeber Rest der Welt
7 ECP Projekte
8 ECP Projekte Koreanische Konzerne (z.b. Samsung C&T, Hyundai E&C, GS E&C, Hyundai HI, Daewoo E&C, SK E&C, Daelim, KEPCO, Posco ENG) erwirtschaften weltweit im Baubereich Milliardenumsätze. Um bei diesen Projekten dabei zu sein, muss ein ausländisches Unternehmen diese koreanischen Unternehmen nicht nur von seiner eigentlichen Leistungsfähigkeit überzeugen, sondern auch davon, dass man bereit ist auf den koreanischen Auftraggeber einzugehen. Dazu ist es notwendig in Korea vor Ort zu sein, um für den Auftraggeber verfügbar zu sein und alle wichtigen Themen mit dem koreanischen Headquarter direkt zu bearbeiten. Eine Tochtergesellschaft wird als Ausweis von nachhaltiger Marktbearbeitung gewertet und sehr geschätzt.
9 Markteintritt in Korea
10 Markteintritt in Korea Erste Schritte Grundkenntnisse der rechtlichen Situation Deutsches Rechtssystem wurde von Korea de facto übernommen (nicht ganz freiwillig). Wahl des anwendbaren Rechts sollte IHRE Bedürfnisse berücksichtigen Gerichte sind fair, unabhängig und schnell. Es gelten vergleichbare Klagemöglichkeiten wie in Deutschland. Schiedsgerichte möglich (ICC ratsam). Allgemeine Geschäftsbedingungen vergleichbar mit Deutschland. Handels- und Bonitätsauskünfte Eingeschränkt verfüg- und nutzbar! Zahlungsmodalitäten und Absicherung Vorkasse, Akkreditive, Dokumenteninkasso, Versicherung (Hermes), Forfaitierung, Bankgarantien, Exportfactoring.
11 Markteintritt in Korea Export nach Korea Transport Zoll Wahl des Spediteurs hängt nicht nur am Preis! GATT, Zölle, Mehrwertsteuer, Freihandelsabkommen mit 50 Ländern (einschließlich der EU), Kontakt für Infos: Zoll in Deutschland. Liefern Sie nur gegen Sicherheiten! UN-Kaufrecht Die Republik Korea ist Vertragsstaat. INCOTERMS WICHTIG. Fragen Sie die ICC. Produkthaftung Vergleichbar mit EU und US Produkthaftung (außer: keine Limitierung der Haftung).
12 Markteintritt in Korea Vertrieb durch Dritte Handelsvertreter Aussuchen, Zusammenarbeiten, Kündigen Distributor Handelshaus Vor- und Nachteile Das Vertreter-Dilemma Schützen Sie Ihre gewerblichen Schutzrechte bevor Sie mit Dritten Kontakt aufnehmen. Marge? Welche Marge? Das Geheimnis Ihres Erfolges in Korea!
13 Markteintritt in Korea Möglichkeiten für eine Präsenz auf dem Markt
14 Geschäftliche Präsenz in Korea Representanz Keine Betriebsstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 5) Erlaubt sind Einrichtungen oder Bestände zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern, Wareneinkauf und Informationsbeschaffung, Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten. Korean. Finanzamt: Einkauf von Waren, Lagerung oder Aufbewahrung von Waren, die nicht zum Zwecke des Verkaufs bestimmt sind, Werbung, Sammeln und Beschaffen von Informationen, Marktforschung. Keine gewinngenerierende Tätigkeit erlaubt, wie z.b. Marketing und Verkaufstätigkeiten. In der Regel ist das keine geeignete Rechtsform für Ihre Aktivitäten in Korea nur bei den beschriebenen Ausnahmefällen zu empfehlen.
15 Geschäftliche Präsenz in Korea Auslandsfiliale Darf jeder legalen Geschäftstätigkeit nachgehen. Keine Mindestkapital erforderlich. Wird in das korean. Handelsregister eingetragen, ein Filialleiter (branch manager) muss eingetragen werden. Keine eigenständige juristische Person, d.h. die Haftung ist bei der Muttergesellschaft. Steuerregistrationsnummer, Buchführung wie bei Repräsentanz (in K und D), Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuererklärungen müssen abgegeben werden, Bilanz und G&V entsprechend am Ende des Geschäftsjahres.
16 Geschäftliche Präsenz in Korea Tochtergesellschaft Ausländerinvestitionsfördergesetz: Mindestinvestment von 100 Mio. KRW (ca. EUR83.000). Wahl de facto zwischen GmbH oder AG. Früher waren 90% AGs, heute eindeutiger Trend zur GmbH. Bei AG: Keine Trennung von geschäftsführendem Vorstand und Aufsichts- oder Verwaltungsrat, sondern Board of Directors. Dieses Board of Directors besteht bei einer korean. AG aus Representative Director (Funktion wie ein Vorstand), Director (Funktion wie ein Aufsichtsrat), Statutory Auditor (interner Buch- und Kassenprüfer). Tochtergesellschaften haben im Markt ein hohes Ansehen und werden als Beweis für Beständigkeit der Geschäftsbeziehungen und ausgeprägtem Interesse am koreanischen Markt gewertet.
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18 Geschäftliche Präsenz in Korea Joint Venture Ein Joint Venture ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Geschäftspartnern mit gemeinsamen Zielen für ein bestimmte Zeit. Jeder Partner bringt etwas ein, z.b. Marktkenntnisse, Kundenkontakte, Produkte, Patente, Finanzmittel, Management etc. Auswahl des JV Managements. Sorgsame Ausarbeitung des Joint-Venture Vertrages und der Satzung bzw. Gesellschaftsvertrages notwendig. Standardprobleme bei Joint-Venture in Korea.
19 Geschäftliche Präsenz in Korea Gewerblicher Rechtschutz bei Aufnahme eines Geschäftsbetriebes Schützen Sie Ihre gewerblichen Schutzrechte vor dem lokalen Management Ihrer Tochtergesellschaft (beliebt: Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten auf den Geschäftsführer, nicht die Gesellschaft). Schützen Sie sich vor der Weitergabe von Know-how (Dienst- und Arbeitsverträge mit Wettbewerbsklauseln, Corporate Governance, Geschäftsordnung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung), d.h. geben Sie nur weiter was unbedingt sein muss. Registrieren Sie alle gewerblichen Schutzrechte, z.b. Patente, Geschmacksmuster, Marken (Wort- und Bildmarken). Registrieren Sie die gewünschten Domain-Namen mit den Landeskürzeln co.kr und kr.
20 Joachim Nowak Rechtsanwalt (RAK München) Senior Advisor Corporate Practice Group Phone: Mobile nowak@hmplaw.com
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