Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen

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1 Fenikan 62,5 g/l Diflufenican 500 g/l Isoproturon Formulierung: SC (Suspensionskonzentrat) Herbizid zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz, Gemeinem Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide im Nachauflauf Herbst sowie in Ziergehölzen Gebinde 5 l Kanister 15 l Kanister Wirkungsweise und -spektrum Fenikan bekämpft sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Ungräser (Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm und Einjähriges Rispengras) und Unkräuter in Wintergetreide. Die Wirkung erfolgt hauptsächlich über den Boden. Während Isoproturon (Wirkungsmechanismus [HRAC-Gruppe]: C2) über Wurzel und Blatt der Ungräser und Unkräuter wirkt, wird der Wirkstoff Diflufenican (Wirkungsmechanismus [HRAC- Gruppe]: F1) zum größten Teil vom keimenden Spross aufgenommen. Der Einsatz im Nachauflauf der Unkräuter hat auch eine gewisse Aufnahme über das Blatt zur Folge. Die Wirkung von Diflufenican beruht auf einem verstärkten Chlorophyllabbau in den Unkrautpflanzen. Sowohl Isoproturon als auch Diflufenican bleiben über mehrere Wochen wirksam, sodass noch später keimende Ungräser und Unkräuter erfasst werden. Ausreichende Bodenfeuchte ist wichtig für eine gute Ungraswirkung. Der beste Bekämpfungserfolg im Nachauflauf wird erzielt, wenn zum Zeitpunkt der Behandlung die Ungräser gerade aufgelaufen sind und die Unkräuter das 4-Blattstadium noch nicht überschritten haben. 1. Wirkungsspektrum Gräser - Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras - Weniger gut bekämpfbar: Weidelgras-Arten - Nicht ausreichend bekämpfbar: Flughafer, Quecke, Trespen-Arten 2. Wirkungsspektrum Unkräuter - Gut bekämpfbar: Acker-Hellerkraut, Acker-Hohlzahn, Acker-Hundskamille, Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergissmeinnicht, Ausfall- Raps, Ehrenpreis-Arten, Frauenmantel, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kletten-Labkraut (bis 4. Quirl), Knöterich-Arten, Kornblume (bis 4. Blatt), Kreuzkraut, Melden-Arten, Rainkohl, Saat-Wucherblume, Storchschnabel-Arten (Keimblattstadium), Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Rauke-Arten - Weniger gut bekämpfbar: Acker-Ziest, Kletten-Labkraut (ab 4. Quirl), Kornblume (ab 4. Blatt) - Nicht ausreichend bekämpfbar: Disteln, Hundspetersilie Die Wirkung von Fenikan kann auf Böden mit hohen Humusgehalten und auf schweren Tonböden herabgesetzt sein. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen Die festgesetzten Anwendungsgebiete werden in der folgenden Tabelle, die Genehmigungen nach 18a PflSchG (1998) weiter unten aufgeführt. Festgesetzte Anwendungsgebiete

2 Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Winterweizen, -gerste, -roggen, Triticale Winterweizen, -gerste, -roggen, Triticale Festgesetzte Anwendungsbestimmungen (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen. (NG410) Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %. (NG411) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%. (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. - bei einer Aufwandmenge von 3,0 l/ha: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m - bei einer Aufwandmenge von 2,5 l/ha: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. - bei einer Aufwandmenge von 3,0 l/ha: 15 m - bei einer Aufwandmenge von 2,5 l/ha: 10 m Bitte beachten Sie unbedingt auch die weiteren anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen! Anwendung Wie bei allen Herbiziden mit Bodenwirkung ist ein möglichst feinkrümeliges, abgesetztes, gleichmäßig vorbereitetes Saatbett mit einem guten Bodenschluss und eine ausreichende Bodenbedeckung des Saatgutes gemäß den für die einzelnen Getreidearten vorgegebenen Saattiefen anzustreben. Beim Einsatz von Fenikan können unter ungünstigen Witterungsbedingungen, oder wenn die zuvor genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, anwendungsbedingte Kulturreaktionen auftreten. Die Behandlung des Wintergetreides erfolgt im Nachauflaufverfahren im Herbst (BBCH-Stadium des Getreides). Voraussetzung für eine gute Wirkung und Verträglichkeit ist ein möglichst feinkrümeliges, abgesetztes Saatbett mit ausreichender Bodenfeuchtigkeit. Aufwandmengen - Gegen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter: 3,0 l/ha in l Wasser/ha - gegen Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter: 2,5 l/ha in l Wasser/ha Maximal eine Behandlung je Kultur bzw. Jahr. Wartezeit Freiland, Triticale, Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Eine Verringerung der Aufwandmenge kann insbesondere bei Kletten-Labkraut zu einer größeren Streuung der Wirkungsgrade führen. Unter ungünstigen Bedingungen können Nachbehandlungen im Frühjahr erforderlich sein.

3 Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen vermeiden. Besondere Hinweise Die Wirkung und die Verträglichkeit des Produktes kann z.b. durch ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse (Trockenheit), zu späten Behandlungstermin, reduzierte Aufwandmengen, Einfluss der Spritztechnik etc. negativ beeinflusst werden. Da solche Faktoren nicht in unserem Einflussbereich liegen, können wir für deren Auswirkungen keine Haftung übernehmen. Ursachen für mögliche anwendungsbedingte Kulturreaktionen können eine geringfügige Wirkstoffaufnahme der Getreidepflanzen bei verzögertem Auflauf der Kultur oder heftige Niederschläge kurz nach der Herbizidbehandlung sein. Diese können eine Ausbleichung der ersten beiden Blätter bewirken. Das Wurzelsystem wird jedoch nicht beeinträchtigt und die nachfolgenden Blätter zeigen keine Symptome. Die sichtbaren Kulturreaktionen haben keinen negativen Einfluss auf den Ertrag. Besondere Hinweise zur Schadensverhütung Flächen, die zu Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden. Eine Nachauflauf-Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden. Darüber hinaus sind folgende Hinweise zu beachten: - kein Walzen der im Herbst behandelten Kulturen vor dem Frühjahr - kein Eggen der Kultur nach der Behandlung - kein Behandeln von Getreidebeständen mit Untersaaten - kein Behandeln von Getreide, welches in Breitsaat gesät wurde - ungeschützte Saat kann geschädigt werden. In der Vegetationsperiode darf das Getreide nur einmal mit Fenikan behandelt werden. Genehmigungen nach 18 a PflSchG (1998) Genehmigtes Anwendungsgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ziergehölze (ausg. Blaufichte) ZIERPFLANZENBAU Ziergehölze (ausg. Blaufichte) Gegen Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Ziergehölzen (ausg. Blaufichte) vor dem Austrieb (BBCH-Stadium des Unkrautes) a) Einmalige Anwendung: 3 l/ha in 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. b) Splitting-Verfahren: 1,5 l/ha in 600 l Wasser/ha im Abstand von 7-14 Tagen spritzen. Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Wartezeit Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 15 m Zusätzliche Anwendungshinweise für Ziergehölze (ausgenommen Blaufichte) Nach der Anwendung können vor allem starke Niederschläge den Wirkstoff in die Wurzelzone einwaschen und zu Schäden an der Kultur führen. Deshalb raten wir von einer Anwendung auf sehr leichten, humusarmen Böden ab. Nach der Anwendung von Fenikan in Abies-Jungpflanzen (Tannen-Arten) wurden Schäden an der Kulturpflanze beobachtet. Deshalb sollte keine Anwendung in Abies-Jungpflanzen erfolgen. Zur Mischbarkeit von Fenikan mit anderen Pflanzenschutzmitteln bzw. anderen Herbiziden liegen uns keine ausreichenden Erfahrungen vor. Deshalb empfehlen wir keine Tankmischungen. Der Einsatz von Fenikan sollte grundsätzlich vor der Anwendung unter den betriebsspezifischen Anbaubedingungen und angebauten Arten und Sorten auf einer kleinen Teilfläche getestet werden. Das für diese Anwendung beschriebene Risiko von möglichen Kulturschäden liegt

4 ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Im Zweifelsfall Fachberatung kontaktieren. Hinweis für genehmigte Anwendungen Anwendung während des Auflaufens oder im frühen Nachauflauf der Unkräuter auf feuchtem, feinkrümeligem, abgesetztem Boden mit nicht zu hohen Humus- oder Tongehalten. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden. Folgekulturen frühestens 12 Wochen nach der Behandlung ausbringen. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem nach 18 PflSchG a.f. genehmigten Anwendungsgebiet ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet sowie die Prüfung möglicher Schäden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde sind und daher nicht ausreichend getestet und geprüft sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen sind daher nicht auszuschließen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Pflanzenschutzmittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen. Pflanzenverträglichkeit Fenikan zeichnet sich durch eine gute Kulturverträglichkeit in Wintergetreide aus. Der Einsatz in Wintergerste, Winterroggen, Triticale und Winterweizen ist ohne Sorteneinschränkung möglich. Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit ist ein abgesetztes Saatbett und eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm. Unter ungünstigen Anwendungsbedingungen oder bei Nichtbeachtung der Hinweise zur Schadensverhütung sind Kulturschäden möglich. Anwendungstechnik Herstellung der Spritzbrühe Behälter vor Gebrauch kräftig schütteln. Fenikan wird bei Geräten mit automatischem Rührwerk in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzbehälter gegeben. Nach dem vollständigen Auffüllen des Spritzbehälters mit Wasser ist das Rührwerk einzuschalten und einige Minuten laufen zu lassen; nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Spritztechnik Fenikan nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten und geeigneten Düsen bei einem Druck von 2-4 bar in l Wasser ausbringen. Überlappungen vermeiden. Reinigung Nach dem Einsatz von Fenikan Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser reinigen. Spülflüssigkeit auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen. Mischbarkeit Mit Herbiziden: Atlantis WG/Atlantis OD, Cadou SC, Pointer 1 SX, IPU mit Insektiziden: Biscaya, Pyrethroide, z. B. Decis forte Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Nachbau (WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. In einer normalen Fruchtfolge können nach der Ernte einer im Herbst mit Fenikan behandelten Getreidefläche und nachfolgender praxisüblicher Bodenbearbeitung (10-15 cm) alle Kulturen nachgebaut werden. Bei Ausfall der Kultur im Herbst können mit Fenikan behandelte Flächen mit Winterweizen direkt neu bestellt werden. Bei vorzeitigem Umbruch des Getreides im Frühjahr sollte zwischen der Behandlung mit Fenikan und der Neuansaat von Sommerkulturen ein Zeitraum von 12 Wochen liegen. Nach üblicher Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen angebaut werden: Sommerweizen, Sommergerste, Kartoffeln, Erbsen und Bohnen. Nach Pflugfurche oder tiefer mischender Bodenbearbeitung (mind. 20 cm), z. B. Grubbern sind außerdem noch folgende Ersatzkulturen möglich: Lupinen, Mais, Hafer, Rüben, Sommerraps, Sonnenblumen und Öllein. Hinweise für den sicheren Umgang Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Nutzorganismen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

5 Die im Zusammenhang mit den "Festgesetzten Anwendungsgebieten" aufgeführten "Festgesetzten Anwendungsbestimmungen" und anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten. Erste-Hilfe-Maßnahmen/Hinweise für den Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Hinweise für den Arzt Wenn eine größere Menge aufgenommen wird, sollte eine Magenspülung nur innerhalb der ersten beiden Stunden in Betracht gezogen werden. Die Applikation von Aktivkohle und Natriumsulfat wird aber immer empfohlen. Überwachung: Methämoglobinämie und Kaliumspiegel. Im Falle einer Methämoglobinämie sollten Sauerstoff und spezifische Antidote (Methylenblau/Toluidinblau) gegeben werden. Kontraindikationen: Alkohol. Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) GHS08 (Gesundheitsgefahr) GHS09 (Umwelt) Signalwort: Achtung H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280: Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen. Leere Behälter dürfen nicht wieder verwendet werden! ist eine registrierte Marke von Bayer 1 = Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company Hersteller: Bayer CropScience AG, D Monheim Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Daten 1. Unbedingt die auf der Packung aufgedruckte bzw. beigegebene Gebrauchsanleitung lesen und beachten. Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann.für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. 2. Die Daten dürfen nicht verändert und an Dritte nur dann vollständig oder auszugsweise weitergegeben werden, wenn sie folgende Hinweise enthalten: - Bayer CropScience ist Eigentümerin der Daten - Stand der Daten - Vorbehalt gemäß Bedingung 1 3. Bei einer auszugsweisen Weitergabe übernimmt der Weitergebende die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Auszugs. Internetausgabe, Stand:

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