Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

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1 BEM Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

2 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzportrait des IBZ Allgemeine Informationen und gesetzliche Grundlage Zielsetzung Datenschutz, Dokumentation und Aufbewahrung Ablauf eines idealtypischen BEM-Verfahrens Ablehnung oder Verzicht eines Maßnahmenangebotes Beteiligte des Verfahrens Leistungsübersicht IBZ als Unterstützer und Partner Ihre Ansprechpartner Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. Herausgeber: Dietmar Esken Geschäftsführer IBZ ggmbh IBZ ggmbh, Am Busdorf 7, Paderborn Geprüfte Qualität nach DIN ISO 9001:2015, zugelassener Bildungsträger nach AZAV Steuernummer: 339 / 5778 / 2508 Amtsgericht Paderborn, HRB

3 1. Die Integrations- und Beratungszentrum Paderborn und Höxter ggmbh Die Integrations- und Beratungszentrum Paderborn und Höxter ggmbh (IBZ ggmbh) ist Träger des lokalen Integrationsfachdienstes Paderborn/ Höxter. Sie bietet speziell für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen ein breitgefächertes Leistungsspektrum, z. B. Unterstützung bei der Vermittlung einer Arbeitsstelle ebenso wie bei Problemen am Arbeitsplatz. Darüber hinaus bieten wir Unternehmen und ihren Beschäftigten Dienstleistungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an. BEM richtet sich an alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren oder sind. Ausgangssituation Wir verbringen ein Drittel des Tages am Arbeitsplatz. Daher ist es wichtig, ein angenehmes Arbeitsklima und gesunde Arbeitsbedingungen vorzufinden. Denn Arbeitszeit ist wertvolle Lebenszeit! IBZ trägt zur Lösung bei! 3

4 2. Allgemeine Informationen und gesetzliche Grundlage Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beruht auf Freiwilligkeit und wird nur mit Einverständnis des Betroffenen durchgeführt, ist ein individueller und dynamischer Prozess, ist ein strukturiertes, systematisches und transparentes Verfahren zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Menschen, ist ein Prozess, in dem mögliche arbeitsplatzbezogene Maßnahmen im Dialog entwickelt werden, ist allen Mitarbeitern anzubieten, basierend auf 84 Sozialgesetzbuch IX. 4

5 Die gesetzliche Grundlage Das BEM ist seit der Novellierung 2004 im Sozialgesetzbuch IX Absatz 2 84 gesetzlich verankert. Somit wurde mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement ein wichtiges Instrument geschaffen, welches die Rehabilitation, Prävention und Integration von erkrankten Personen und Menschen mit einer Behinderung in den Vordergrund stellt und rechtlich regelt. Dieses wird folgendermaßen definiert: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Zusammengefasst ergeben sich folgende Konsequenzen aus den gesetzlichen Voraussetzungen des 84 Abs. 2 SGB IX: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM anzubieten Die Durchführung hängt von der Zustimmung des Beschäftigten ab Der Unternehmer muss das BEM nicht selbst durchführen, sondern kann externe Dienstleister beauftragen 84 Abs. 2 SBG IX gilt für alle Beschäftigten in allen Betrieben und Verwaltungen also auch für Nichtbehinderte sowie für Beamte Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen (Personal- bzw. Betriebsräte) können in Integrationsvereinbarungen und in Betriebsvereinbarungen Einzelheiten zum BEM regeln. Der Abschluss solcher Vereinbarungen ist jedoch nicht erzwingbar IBZ trägt zur Lösung bei! 5

6 3. Zielsetzung Das BEM hat zum Ziel, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern Beim BEM wird der Einzelfall systematisch, transparent und nachvollziehbar für alle Beteiligten gestaltet Folgende Ziele sind sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers: Verhinderung von langen, krankheitsbedingten Ausfällen Vermeidung von krankheitsbedingten Kündigungen und Frühverrentungen sowie Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen Vorbeugung gegen chronische Krankheiten Jedes BEM ist ergebnisoffen und zielt in erster Linie auf Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses. 6

7 4. Datenschutz, Dokumentation und Aufbewahrung Ein vertrauensvolles Miteinander, Akzeptanz sowie der Datenschutz sind im BEM eine wichtige Grundvoraussetzung. Nur so kann ein erfolgreiches BEM gewährleistet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine umfangreiche Aufklärung über Art und Umfang der erhobenen Daten vorzunehmen. Der Arbeitnehmer muss sein Einverständnis zur Teilnahme an einem BEM geben. Die Einverständniserklärung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Der Arbeitgeber hat kein Fragerecht bezüglich der Diagnose des Betroffenen. Eine Weitergabe von Daten, die im Rahmen des BEM erhoben worden sind, an Dritte (z. B. Einrichtungen der Rehabilitation) erfolgt nur nach vorheriger Einverständniserklärung des Mitarbeiters. Es dürfen keine Daten für eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle des Arbeitnehmers oder zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen genutzt werden. Alle Beteiligten unterliegen einer Schweigepflicht. Die einzelnen Schritte innerhalb eines BEM sind umfassend in einer gesonderten BEM-Akte zu dokumentieren. Diese wird nach drei Jahren vernichtet. Ärztliche Angaben zur Krankheitsdiagnose oder zur Leistungsminderung dürfen nicht in der Personalakte aufbewahrt werden. Ohne schriftliche Einwilligung des Beschäftigten dürfen diese Daten weder dem Arbeitgeber noch sonstigen Dritten bekannt gegeben werden. IBZ trägt zur Lösung bei! 7

8 5. Ablauf eines idealtypischen BEM Verfahrens Arbeitnehmer lehnt ab. BEM ist beendet. 10 Schritte im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen Orientierungsphase Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung von körperlichen und psychischen Belastungen Unterweisung im Dialog Kontaktaufnahme zu den Betroffenen Erstgespräch führen Analyse des Arbeitsplatzes Einbeziehung Gefährdungsbeurteilung, Analysen und Begehungen Fähigkeiten und Anforderungen des Beschäftigten erfassen und abgleichen Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz, Begleitung des Betroffenen Evaluation und Dokumentation Maßnahmen nicht erfolgreich: Schritte 7 bis 10 werden wiederholt. Maßnahme erfolgreich. BEM ist beendet. 8 Es gibt keinen standardisierten Ablauf. Ein erfolgreiches BEM setzt eine individuelle und zielgerichtete Vorgehensweise voraus. Dabei sind auch die Gegebenheiten im Betrieb zu berücksichtigen.

9 6. Folgen eines Angebotsverzichtes oder einer Ablehnung des BEM Führt der Arbeitgeber kein BEM durch oder lehnt der Arbeitnehmer ab, hat es erst einmal keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings hat es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer verschiedene Auswirkungen. Wenn der Beschäftigte ein BEM ablehnt: Bei einer Ablehnung des Verfahrens nimmt sich der Beschäftigte die Chance, eine Lösung für die Vermeidung bzw. Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten zu finden. Auswirkungen kann es haben, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Der Mitarbeiter kann sich dann nicht darauf berufen, dass der Arbeitgeber seinen Präventionspflichten nicht nachgekommen ist und die ausgesprochene Kündigung unverhältnismäßig oder sozialwidrig ist. Wenn der Arbeitgeber kein BEM anbietet: Spricht der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aus, kann diese unverhältnismäßig und sozialwidrig sein, wenn zuvor kein BEM angeboten wurde. Der Arbeitgeber kann auch nicht davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer einem BEM nicht zugestimmt hätte und deswegen von vornherein auf das Angebot verzichten. Es gilt zu bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht bei Betrieben, die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, die krankheitsbedingte Kündigung immer als letztes Mittel ansieht. Zuvor muss der Arbeitgeber alle Mittel ausschöpfen. Zudem könnte das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers verweigern. IBZ trägt zur Lösung bei! 9

10 7. Die Akteure/Beteiligten Die Beteiligten an einem BEM sind in erster Linie die Betroffenen selbst und der Arbeitgeber. Häufig werden auch externe Stellen beauftragt, ein BEM durchzuführen. Betriebsarzt, Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung können mit anwesend sein. Alle am BEM beteiligten Personen und Stellen sind gleichberechtigte Partner. 10

11 8. Die Leistungen der IBZ ggmbh Zur professionellen Steuerung, Durchführung und Strukturierung des BEM in Verantwortung der IBZ ggmbh gehören: Anamnese der individuellen beruflichen Situation Arbeitsplatzanalyse Erstellen eines Leistungs- und Anforderungsprofils Schnittstellenmanagement sowie Mediation zwischen internen und externen Akteuren Entwicklung und Steuerung von geeigneten Maßnahmen der Rehabilitation Prozessbeschreibung und Dokumentation Hilfe beim Datenschutz Evaluation des Prozesses Die IBZ ggmbh begleitet u. a. folgende außer- und innerbetrieblichen Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation der Betroffenen wie: Arbeitsplatzanpassung Arbeitszeitanpassung Weiterbildungsmaßnahmen Gesundheitsfördernde Gespräche Stufenweise Wiedereingliederung Berufsberatung Psychologische Beratung IBZ trägt zur Lösung bei! 11

12 9. Warum ist ein BEM durch die IBZ ggmbh sinnvoll? Wir bieten für Sie als Arbeitgeber Schaffung von Rechtssicherheit ( 84 SGB 9) durch Anbieten eines professionellen BEM Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitskräfte Ihrer Mitarbeiter mit dem Ziel der Kostenersparnis durch Verringerung krankheitsbedingter Ausfallzeiten Positionierung als sozial handelnden Arbeitgeber durch die Durchführung eines BEM Positive Unternehmenskultur durch Steigerung von Motivation und Leistungsfähigkeit sowie verbesserte Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit dem Betrieb Jahrelange Erfahrung der IBZ ggmbh durch Mitwirkung im BEM insbesondere bei Menschen mit Behinderungen Zugriff auf großes Netzwerk von Kooperationspartnern durch kontinuierliche Arbeit der IBZ ggmbh Als Certified Disability Management Professionals (CDMP) zertifizierte Mitarbeiter Chance auf betriebliche Veränderungen durch unsere objektive und unvoreingenommene Sichtweise 12

13 Wir bieten für Sie als Arbeitnehmer Neutralen und vertrauensvollen Raum, um Belastungen und Gründe der Arbeitsunfähigkeit anzusprechen Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten durch schriftliche Erklärung und vertrauensvollen Umgang Neutralität im Gespräch durch den externen Dienstleister der IBZ ggmbh (Vorgesetzte, die ggfs. Teil des Problems sind, sind somit nicht verfahrensbeteiligt) Unterstützung bei der Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Voraussetzungen Entwicklung von Maßnahmen, um einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken Sicherheit durch Gewährleistung Ihrer Freiwilligkeit und Ihrer selbstbestimmten Wahl der Verfahrensbeteiligten im BEM Jahrelange Erfahrung der IBZ ggmbh durch Mitwirkung im BEM insbesondere bei Menschen mit Behinderungen Zugriff auf großes Netzwerk von Kooperationspartnern durch kontinuierliche Arbeit der IBZ ggmbh Als Certified Disability Management Professionals (CDMP) zertifizierte Mitarbeiter IBZ trägt zur Lösung bei! 13

14 10. Ihre Ansprechpartner! Markus Deppe Dipl. Sozialarbeiter Certified Disability Management Professional / deppe@i-b-z.org Nadine Puls Dipl. Sozialarbeiterin Certified Disability Management Professional / puls@i-b-z.org Silvia Hillebrand Dipl. Sozialarbeiterin Certified Disability Management Professional / hillebrand@i-b-z.org Dietmar Esken Dipl. Kaufmann Geschäftsführer IBZ ggmbh / esken@i-b-z.org Kooperationspartner im Vertrieb: Ute Freisen Dipl. Sozialpädagogin / Vertrieb Certified Disability Management Professional / freisen@i-b-z.org Michael Röleke Assessor Repräsentant im Vertrieb / roeleke@i-b-z.org 14

15 Certified Disability Management Professional (CDMP) Das Zertifikat basiert auf den Vorgaben des kanadischen National Institute of Disability Management and Research (NIDMAR). Der Zertifizierte Disability Manager hat im Rahmen der Ein- und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und der betrieblichen Gesundheitsförderung vor allem zwei Aufgaben: Er berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und koordiniert die berufliche Wiedereingliederung im Einzelfall. Über die Einzelfälle hinaus entwickelt er Konzepte und Strategien, um betriebsnahe Strukturen einzuführen und nachhaltig zu sichern. Wir sind für Sie da! IBZ trägt zur Lösung bei! 15

16 Wir sind für Sie da! IBZ ggmbh Bahnhofstraße Paderborn Telefon: / Fax: / info@i-b-z.org

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