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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Datenschutz: Förderung benutzerfreundlicher und sicherer -Anwendungen im Land Berlin Drucksachen 17/1861 und 17/2090 und Schlussbericht

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2440

3 Der Senat von Berlin SenInnSport, ZS C 2 Hö (0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Datenschutz: Förderung benutzerfreundlicher und sicherer -Anwendungen im Land Berlin - Drucksachen Nrn. 17/1861 und 17/2090 und Schlussbericht Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung aufgrund des Antrages der Fraktion GRÜNE und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Behörden des Landes Berlin das Angebot des ITDZ zur PGP-verschlüsselten -Kommunikation nutzen, da diese über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verfügen. Der Senat wird außerdem aufgefordert zu prüfen, ob die sichere PGP-Verschlüsselung auch für mobile Endgeräte (u.a. Smartphones), welche durch Behörden des Landes Berlin genutzt werden, eingeführt werden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum zu berichten. Hierzu wird berichtet: Bei der elektronischen Kommunikation mit und zwischen öffentlichen Stellen des Landes Berlin muss die Vertraulichkeit der Inhalte gemäß dem jeweiligen Schutzbedarf gewährleistet sein. Sofern die Kommunikation im Rahmen von fachspezifischen IT-Verfahren (egovernment-lösungen) stattfindet, werden die übermittelten Daten durch entsprechende technische Lösungen geschützt und, soweit erforderlich, auch zwischen Absender und Empfänger verschlüsselt übertragen. Auch bei der Nutzung von zur elektronischen Kommunikation muss durch entsprechende Maßnahmen die Vertraulichkeit gewährleistet sein. Dazu werden von 1

4 zentralen IT-Dienstleister des Landes Berlin, dem IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) verschiedene Lösungen zur Verschlüsselung von angeboten und sind für ausgewählte Kommunikationsbeziehungen im Einsatz. Um die Behörden bei der Auswahl der geeigneten Lösung zu unterstützen, hat das ITDZ im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Handreichung für die Behörden erstellt, in der Szenarien und Lösungen zur verschlüsselten Kommunikation beschrieben und entsprechende Einsatzempfehlungen auch zur Ende-zu- Ende (d. h. durchgehend zwischen Absender und Empfänger) verschlüsselten E- Mail-Kommunikation - dargestellt sind. Auf dieser Basis können die Behörden die für ihre dezentralen Anforderungen passende Lösung auswählen. Die Umsetzung obliegt jeweils der dezentralen Verantwortung. Seit April 2015 steht D als egovernment-basisdienst allen Behörden der Berliner Verwaltung zur rechtssicheren digitalen Übertragung von Nachrichten zur Verfügung. D umfasst die sichere Identifikation von Sender und Empfänger, aber auch eine Nachverfolgbarkeit der Nachricht. Außerdem werden s auf dem Übertragungsweg zwischen den jeweiligen Diensteanbietern (Provider) verschlüsselt übertragen und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Optional kann der bereitgestellte D -Basisdienst auch um eine Ende-zu-Ende- Verschlüsselung ergänzt werden. Die dafür notwendigen Zusatzkomponenten wurden vom ITDZ im Zusammenspiel mit D erfolgreich getestet. Unabhängig von der Nutzung von D können die Behörden den Bürgerinnen und Bürgern auch ein auf PGP beruhendes Angebot zur Ende-zu-Ende verschlüsselten -Kommunikation mit der Berliner Verwaltung bereitstellen. Dies stellt ein verhältnismäßig einfaches und in der Regel kostenloses Verfahren dar. Allerdings bietet PGP im Gegensatz zu anderen Lösungen - keine Möglichkeiten für ein zentrales Schlüsselmanagement und damit entsprechende zentrale Dienstleistungen seitens des ITDZ. Das ITDZ könnte den Behörden jedoch ergänzend zu den bereits vorhandenen Dienstleistungen im Bereich der Verschlüsselung bei Bedarf eine Beratung bzgl. des Einrichtens eines PGP-Zugangs anbieten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beabsichtigt, das ITDZ mit dem Aufbau einer entsprechenden Beratungsleistung zu beauftragen. Um ein solches PGP-basierten Verschlüsselungsangebot bereitzustellen, muss die Behörde ein Schlüsselpaar für PGP erstellen und ein entsprechendes Postfach (E- Mail-Adresse) einrichten, welches die Nachrichten entgegen nimmt. Hierbei sollte es sich um ein Funktionspostfach handeln. Innerhalb der Organisation ist der Umgang (z. B. innerbehördliche Weiterleitung) mit den am Funktionspostfach eingegangenen verschlüsselten s zu regeln. Im Sinne eines einheitlichen Zugangs zu diesem PGP-basierten Verschlüsselungsangebot sollte jede Behörde diese Möglichkeit über den jeweiligen Internetauftritt bereitstellen. Unabhängig davon ist gemäß der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung - die konkrete Umsetzung bzgl. eines behördlichen Angebots einer PGP- Verschlüsselung von jeder Behörde gemäß den vorhandenen Randbedingungen eigenverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden. Wie alle anderen Lösungen zur -Verschlüsselung erfordert auch der Einsatz von PGP ein gewisses technisches Grundverständnis, welches nicht bei allen Kundinnen und Kunden der Verwaltung vorausgesetzt werden kann. Bisherige Erfahrungen aus anderen Bereichen bzgl. angebotener Möglichkeiten zur - 2

5 Verschlüsselung (mittels PGP oder anderer Technologien) zeigen, dass diesbezügliche Angebote nur in Einzelfällen genutzt werden. Dies ist auch dadurch bedingt, dass die Anforderungen an Nutzungsfreundlichkeit und Bedienkomfort von den bisher verfügbaren Lösungen zur Ende-zu-Ende Verschlüsselung (d. h. auch von PGP) noch nicht in dem für eine weite Verbreitung erforderlichen Maße erfüllt werden. Inwieweit Bürgerinnen und Bürger ein von den Behörden bereitgestelltes Angebot zur PGP-basierten Verschlüsselung nutzen, liegt nicht im Einflussbereich der Verwaltung. Ebenso hat das Land Berlin z. B. keinen Einfluss auf die technische Umsetzung in entsprechenden marktgängigen Produkten und deren nutzungsfreundlicher, niedrigschwelliger Gestaltung. Insgesamt betrachtet der Senat daher ein in diesem Sinne von den Behörden bereitgestelltes Angebot zur Ende-zu-Ende verschlüsselten -Kommunikation nur als ergänzendes Angebot für Bürgerinnen und Bürger, das sich für eine formlose, gleichwohl als schutzbedürftig eingeschätzte Übermittlung von Informationen per E- Mail an die Verwaltung außerhalb verfügbarer egovernment-verfahren eignet. Sofern ein regelmäßiger Austausch von schützenswerten Daten im Rahmen einer Fachaufgabe notwendig ist, sind dazu die entsprechenden egovernment-verfahren mit entsprechenden Sicherheitsfunktionen auszurüsten bzw. ist der D Basisdienst zu nutzen (s. o.). Für die strategische Ausrichtung zur Auswahl von Lösungen zur sicheren Kommunikation ist auch zu berücksichtigen, dass sich aus den Fachaufgaben und deren rechtlichen Grundlagen teilweise unterschiedliche Anforderungen an einzusetzende Lösungen ergeben und daher in der Berliner Verwaltung mehrere Lösungswege unterstützt werden müssen. Bei den in den Behörden der Berliner Verwaltung eingesetzten mobilen Endgeräten werden die Anforderungen zum Schutz der Vertraulichkeit der übermittelten Informationen berücksichtigt und die notwendigen Maßnahmen gemäß den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt. Hierzu zählt insbesondere eine verschlüsselte Datenkommunikation. Aus technischer Sicht könnte ergänzend auch auf Smartphones eine Möglichkeit zur PGP-Verschlüsselung bereitgestellt werden, diesbezügliche sogenannte Apps sind verfügbar. Da diese Apps jedoch die Anforderungen an Benutzungsfreundlichkeit und einfache Handhabung in keiner Weise erfüllen und außerdem das Maß an erreichter Sicherheit nur unwesentlich erhöhen würden, erachtet der Senat den Einsatz von PGP auf den in der Berliner Verwaltung genutzten mobilen Endgeräten, insbesondere den Smartphones als nicht sinnvoll. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 1. September 2015 Der Senat von Berlin Michael Müller Frank Henkel 3

6 Regierender Bürgermeister Senator für Inneres und Sport 4

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