Verordnung von manueller Lymphdrainage und Kompressionsstrümpfen: Regressgefahr für Ärzte? RA Arthur Scheufler Regensburg

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1 Verordnung von manueller Lymphdrainage und Kompressionsstrümpfen: RA Arthur Scheufler Regensburg 5. Münchner Lymph-Symposium,

2 Verordnung von manueller Lymphdrainage und Kompressionsstrümpfen: RA Arthur Scheufler Regensburg 5. Münchner Lymph-Symposium,

3 Ausgangslage: Aktuelle Prüfsituation in Bayern Manuelle Lymphdrainage: Teilbereich der verordneten physikalisch-medizinischen Leistungen. Heilmittelrichtlinien und Heilmittelkatalog. Kompressionsstrümpfe: Hilfsmittel. Genehmigung durch Krankenkassen.

4 Prüfarten für verordnete physikalischmedizinische Leistungen Quartalsweise (Ersatz-) Richtgrößenprüfung nach Durchschnittswerten: Gesetzlich vorgeschriebene Regelprüfmethode. Prüfung von Amts wegen bei vom Gesetz vorgegebener statistischer Auffälligkeit. Alle Verordnungen in einem Quartal werden geprüft. Prüfung im Einzelfall auf Antrag einer Krankenkasse: Nur das beanstandete Rezept wird geprüft.

5 Seit erstmals bundesweit einheitliche Praxisbesonderheiten Anlage 1: Verordnungen sind in Statistiken gesondert auszuweisen. Nicht Gegenstand der Prüfung. Anlage 2: Kassen müssen Verordnungskosten um diese Verordnungen bereinigen. Nicht in Statistiken ausgewiesen. Nicht Gegenstand der Prüfung.

6 Seit erstmals bundesweit einheitliche Praxisbesonderheiten Entscheidend für Berücksichtigung: Vollständige Angabe des ICD-10-Schlüssels und des Indikationsschlüssels auf dem Heilmittelrezept. Nachschieben von Diagnosen im Rahmen der Prüfung ist rechtlich problematisch.

7 Anlage 1: Nur 1 Verordnung von Lymphdrainage fällt unter Anlage 1: LY2 bei Diagnose M89.0 (längstens 1 Jahr nach Akutereignis)

8 Anlage 2: LY2 bei Diagnosen I89.0, Q71.0 Q 71.6; Q71.8 Q73.1; Q73.8; Q82.0 LY3 bei Diagnosen C00-C97

9 Verordnungen außerhalb von Anlage 1 & Anlage 2: LY1: Verordnungsmenge je Diagnose: Erst-VO: bis zu 6x/VO Folge-VO: bis zu 6x/VO Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: max. 12 Einheiten. Frequenzempfehlung: mind. 2x wöchentlich.

10 Verordnungen außerhalb von Anlage 1 & Anlage 2: LY2: Verordnungsmenge je Diagnose: Erst-VO: bis zu 6x/VO Folge-VO: bis zu 6x/VO Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: max. 30 Einheiten. Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich.

11 Verordnungen außerhalb von Anlage 1 & Anlage 2: LY3: Verordnungsmenge je Diagnose: Erst-VO: bis zu 10x/VO Folge-VO: bis zu 10x/VO Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: max. 50 Einheiten. Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich.

12 Theoretische Prüfarten für verordnete Kompressionsstrümpfe Quartalsweise (Ersatz-) Richtgrößenprüfung nach Durchschnittswerten: Auf dem Rezept nicht korrekt gekennzeichnete Hilfsmittel belasten das Arzneimittelbudget. Faktisch erfolgt eine Bereinigung der Verordnungskosten im Rahmen der Prüfung. Prüfung im Einzelfall auf Antrag einer Krankenkasse: Seit Jahren wurden von den Kassen keine Prüfanträge gestellt. Faktisch keine Prüfung!

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