Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

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1 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen (Johannes-Rau-Platz 1) aushängen/ausgehangen haben. Inhaltsverzeichnis Bauleitplanungen / Grundstücksverfügungen: Bebauungsplan 1094 Christbusch (Haus Waldfrieden) Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1115 V Parkstraße / Erbschlö - Sonstiges: Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern Grundbucheintrag: Flur 66, Flurstück 86, Ronsdorf Seite Deckblatt.rtf

2 Bekanntmachung von Bauleitplänen Inkrafttreten von Bauleitplänen Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am den nachstehend genannten Bebauungsplan als Satzung nach 10 BauGB beschlossen. Bebauungsplan 1094 Christbusch (Haus Waldfrieden) Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nördlich der Buschstraße - mit Ausschluss der bebauten Grundstücke-, südlich der Hausgärten zu den Häusern der Straßen Hesselnberg und der Hirschstraße und wird östlich begrenzt durch die Flächen des Unterbarmer Friedhofs.. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bauleitplan in Kraft. Der genannte Bauleitplan wird mit Begründung im Geodatenzentrum, Rathaus Wuppertal- Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Rathaus-Neubau (Eingang Große Flurstr. 10), 1. Etage, Zi. C156, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt des Bauleitplanes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise 1. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3316) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die o. g. Bauleitpläne und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 2. Eine Verletzung der in 215 (1) Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Vorschriften wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Wuppertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. 3. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498), beim Zustandekommen der o.g. Bauleitpläne kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) der Bauleitplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den betreffenden Ratsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Wuppertal, den Der Oberbürgermeister gez. Jung

3 Einleitung von Bauleitplänen Bekanntmachung von Bauleitplänen Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am die Einleitung des nachstehend genannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1115 V Parkstraße / Erbschlö - Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Parkstraße (L 419) im Südwesten, durch die Straße Erbschlö mit Ausnahme der privaten Grundstücke im Südosten, durch die nordwestliche Grenze des Geländes der ehemaligen Standortverwaltung Parkstraße 91 und des benachbarten Sportplatzes sowie in Verlängerung dieser Linie durch den Wald im Nordwesten und durch das östliche Ende des ehemaligen Langwaffenschießstandes im Nordosten. Die öffentliche Auslegung des genannten Bauleitplanes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, der besonders bekanntgemacht wird. Wuppertal, den Der Oberbürgermeister gez. Jung

4 Wuppertal geratene Sparkassenbücher nach 16 SpkVO sind zeichnungsberechtigt: -.. Aufgebote von Sparkassenbüchern Nr , Nr und Nr Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dreimonatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der assenraum der Hauptstelle Wuppertal-Elberfeld. / Wuppertal, " / Vorstand: Peter H. Vaupel (Vorsitzender) Telefon: SWIFT-Adresse (BIC): WUPSDE33 Dipl.-Oec. Friedrich-Wilhelm Telefax: Bankleitzahl: HR Nr. NI7193 (AG Wuppertal) Dipl.-Kfm. Norbert Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer: Anstalt des öffentlichen Rechts info@sparkasse-wuppertal.de DEI

5 Wuppertal geratene Sparkassenbücher nach 16 SpkVO sind zeichnungsberechtigt: Vaupel Vorstandsvorsitzender -. Zentraler Kreditservice-Recht b. Kraftloserklärung vom Sparkassenbuch Nr Wuppertal, STADTSPARKASSE WUPPERTAL I Der Vorstand 1 7 Stadtsparkasse Wuppertal Vor nd: Peter H. Vaupel (Vorsitzender) Telefon: SWIFT-Adresse (BIC): WUPSDE33 lslandufer Wuppertal Di.-Oec. Friedrich-Wilhelm Schafer Telefax: Bankleitzahl: HR Nr.Al17193 (AG Wuppertal) Dipl.-Kfm. Norbert Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer: Anstalt des offentlichen Rechts info@sparkasse-wuppertal.de DEI

6 Wuppertal geratene Sparkassenbücher nach 9 16 SpkVO sind zeichnungsberechtigt: Zentraler Kreditservice-Recht b. Kraftloserkläruna vom Sparkassenbuch Nr Wuppertal, 21.I /' i Stadtsparkasse Wuppertal Vorstand: Peter H. Vaupel (Vorsitzender) Telefon: SWIFT-Adresse (BIC): WUPSDE33 Islandufer 15,42103 Wuppertal Dipl.-Oec. Friedrich-Wilhelm Telefax: Bankleitzahl: HR Nr. Al17193 (AG Wuppertal) Dipl.-Kfm. Norbert Umsatzsteuer-ldentifikationsnurnmer: Anstalt des öffentlichen Rechts info@sparkasse-wuppertal.de DEI

7 Wuppertal geratene Sparkassenbücher nach 5 16 SpkVO sind zeichnungsberechtigt: Vaupel Vorstandsvorsitzender Aufgebote von Sparkassenbüchern Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dreimonatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung im ssenraum der Hauptstelle Wuppertal-Elberfeld. 4 Wuppertal, Vorstand: Peter H. Vaupel (Vorsitzender) Telefon: SWIFT-Adresse (BIC): WUPSDE33 Telefax: Bankleitzahl: w.sparkasse-wuppertal.de Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer: Anstalt des öffentlichen Rechts info@sparkasse-wuppertal.de DE

8 5 Stadtsparkasse Wuppertal geratene Sparkassenbücher nach 5 16 SpkVO sind zeichnungsberechtigt: Vaupel Vorstandsvorsitzender -. 1i. Zentraler Kreditservice-Recht Aufgebote von ~~arkassenbuchern Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dreimonatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung assenraum der Hauptstelle Wuppertal-Elberfeld. Wuppertal, / /' Vorstand: Peter H.Vaupel (Vorsitzender) Telefon: SWIFT-Adresse (BIC): WUPSDE33 Dipl.-Oec. Friedrich-Wilhelm Schafer Telefax: Bankleitzahl: Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer: Anstalt des offentlichen Rechts info@sparkasse-wupperial.de DEI

9 Wuppertal geratene Sparkassenbücher nach 5 16 SpkVO sind zeichnungsberechtigt: Vaupel Vorstandsvorsitzender -.. Aufgebote von ~parkassenbuchern Nr Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dre' onatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung im KGenraum der Hauptstelle Wuppertai-Elberfeld. / Wuppertal, / Anstalt des öffentlichen Rechts Vorstand: Peter H. Vaupel (Vorsitzender) Telefon: SWIFT-Adresse (BIC): WUPSDE33 Im Telefax: Bankleitzahl: Dipl.-Kfm. Norbert Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer:

10 Bekanntmachung Das Land Nordrhein-Westfalen hat beantragt, es als Eigentümerin des bisher nicht gebuchten Grundstücks der Gemarkung Ronsdorf Flur 66, Flurstück 86 Weg, Gehölz 1228 qm groß in das Grundbuch einzutragen. Es ist beabsichtigt, das Land Nordrhein-Westfalen als Eigentümerin in das Grundbuch einzutragen. Personen, die Einwendungen gegen die Eintragung geltend machen wollen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen eines Monats seit dem Aushang dieser Bekanntmachung hierher mitzuteilen und möglichst eingehend zu begründen. Wuppertal, den Amtsgericht (Christ) Rechtspflegerin

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