Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen , DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER UND BORIS GAYER

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1 Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen v , DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER UND BORIS GAYER

2 Vorstellung der Referent_innen Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Boris Gayer Studierendenwerk Hamburg Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI Lars Dierksen Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (RBCS) UND BORIS GAYER SEITE 1

3 Agenda Ich möchte mehr über Studierende mit Beeinträchtigungen wissen Welche Themen könnten für mich wichtig werden? Modifikation von Studien- und Prüfungsbedingungen Statuswechsel Personelle oder technische Unterstützung beim Studium Finanzen Aufenthaltsstatus In welchen Situationen sollte ich mich beraten lassen? Wer berät mich zum Thema Studieren mit Beeinträchtigungen? UND BORIS GAYER SEITE 2

4 Wie viele Studierende mit Beeinträchtigungen gibt es?* Quelle: Middendorf, E. u. a. (2013) S. 450 und Middendorf, E./Grützmacher, J. (2014) S. 28 Studierende Deutschland ohne Hamburg SoSe 2012 Hamburg WiSe 2013/14 Studierende ohne gesundheitliche 86 % 85 % Beeinträchtigung Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung 14 % 15 % ohne Studienerschwernis 7 % 7% mit Studienerschwernis 7 % 8 % *Daten beruhen auf Selbstauskünften der Studierenden UND BORIS GAYER SEITE 3

5 Welche Beeinträchtigungen haben die Studierenden? Studierende haben insbesondere die folgenden langfristigen Beeinträchtigungen: physische oder psychische Krankheiten Beeinträchtigungen des Bewegens, Hörens, Sehens oder Sprechens Teilleistungsstörungen Autismus-Spektrum-Störungen Nur rund ein Zehntel der Studierenden mit Beeinträchtigungen hat eine amtlich festgestellte (Schwer-) Behinderung Begriff Behinderung ist im Sozial- und Gleichstellungsrecht sehr viel weiter gefasst als im alltäglichen Sprachgebrauch! UND BORIS GAYER SEITE 4

6 Einige Beispiele aus Wissenschaft, Politik und Kultur Albert Einstein Frida Kahlo de Rivera Thomas Alva Edison Winston Churchill Prinzessin Masako von Japan Stephen W. Hawking John Forbes Nash Jr. Lady Gaga Alfred Nobel Ludwig van Beethoven UND BORIS GAYER SEITE 5

7 Modifikation von Studien- und Prüfungsbedingungen Instrument Nachteilsausgleich ermöglicht chancengleiche Studienund Prüfungsbedingungen durch individuelle Anpassungen bei Studien- und Prüfungsleistungen Fristen oder Mindestpunktzahlen Anwesenheitspflichten und anderen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbedingungen Instrumente für akut auftretende Krankheiten (für den Fall, dass die Frist für die Abmeldung verstrichen ist!) ermöglichen Rücktritt von Prüfungen, z. B. Klausur, mündliche Prüfung Rücktritt oder zeitlich begrenzte Verlängerung von Abschlussarbeiten ggf. Versäumnis von Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht über die zulässige Grenze für Fehlzeiten hinaus UND BORIS GAYER SEITE 6

8 Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Prüfungen Quelle: Eigene Darstellung Gesundheitliche Beeinträchtigung I.d.R. akut auftretend mit kurzer oder längerer Dauer des Heilungsprozesses ggf. Schub oder Episode einer langfristigen Beeinträchtigung Langfristige Beeinträchtigung *Bachelor und Masterprüfungsordnungen Auswirkung auf Prüfungsfähigkeit nicht vorhandene Prüfungsfähigkeit nicht vorhandene Prüfungsfähigkeit Prüfungsfähigkeit Prüfungsfähigkeit Option gemäß Prüfungsordnung* Rücktritt i.d.r. 15 oder 16 PO Verlängerung der Bearbeitungszeit i.d.r. 13 oder 14 PO Nachteilsausgleich i.d.r. 11 PO Nachteilsausgleich i.d.r. 11 PO Relevante Form der Prüfung insb. Klausur oder mündliche Prüfung Bachelorarbeit Masterarbeit Bachelorarbeit Masterarbeit Alle Leistungen Alle Leistungen UND BORIS GAYER SEITE 7

9 Statuswechsel Thema, das für viele, aber nicht für alle Studierenden relevant ist: Status Beurlaubung ermöglicht Unterbrechung des Studiums für ein oder mehrere Semester aufgrund von Krankheit, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt Status Teilzeit ermöglicht Reduktion des Workload pro Semester Lassen Sie sich vor jedem Statuswechsel beraten, denn ein solcher Wechsel kann Folgen für die Finanzierung des Studiums oder den Aufenthaltsstatus haben! UND BORIS GAYER SEITE 8

10 Personelle oder technische Unterstützung Thema, das nur für wenige Studierende relevant ist: Finanzierung des studienbezogenen Mehrbedarfs an personeller oder technischer Unterstützung aufgrund einer Behinderung, kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß SGB XII erfolgen, z. B. Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher_innen, Mitschreibkräfte, Assistenzpersonen für studienbezogene Aktivitäten Technische Hilfsmittel, z. B. FM-Anlage, spezifische Software, die nicht als Hilfsmittel von der Krankenversicherung finanziert wird Neue Rechtslage ab 2017! UND BORIS GAYER SEITE 9

11 Finanzen Finanzierungsthemen, die für alle Studierenden relevant sind: Krankenversicherung Unterhalt Jobben, insbesondere Sozialabgaben Stipendium Keine Studiengebühren, nur Semesterbeitrag von 310,- EUR Vergünstigungen, z. B. Befreiung vom Beitragsanteil für das Semesterticket Beihilfe bei finanziellen Notlagen ( Notfonds ) UND BORIS GAYER SEITE 10

12 Finanzen Finanzierungsthemen, die für bestimmte Studierende relevant sind: BAföG Grundsicherung gemäß SGB II oder XII Kindergeld Wohngeld UND BORIS GAYER SEITE 11

13 Aufenthaltsstatus Studierende aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-28), aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (EWR) genießen Freizügigkeit, d. h. sie haben das Recht auf Einreise, Aufenthalt und können uneingeschränkt arbeiten Studierende aus Nicht-EU- oder EWR-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, z. B. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums Begrenzte Arbeitserlaubnis Begrenzte Erlaubnis für den Beurlaubungsstatus Keine Erlaubnis für den Teilzeitstatus Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, z. B. Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen, Nachzug von Ehegatten UND BORIS GAYER SEITE 12

14 Informationen für internationale Studierende UND BORIS GAYER SEITE 13

15 Vor Entscheidungen alle Aspekte bedenken! Studieren mit Beeinträchtigungen Finanzen Aufenthaltsstatus UND BORIS GAYER SEITE 14

16 Beispiel Wechsel in den Teilzeitstatus Sie merken, dass Sie das Vollzeit-Pensum aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht schaffen können und beantragen den Teilzeitstatus Nicht vereinbar mit einem Aufenthalt zum Zweck des Studiums Kein Anspruch auf BAföG oder ggf. andere Finanzierungsquellen Je nach Krankheit in wenigen Fällen Anspruch auf SGB II-Leistungen Unterlassener Wechsel kann später aufgrund der Fachsemesterzahl zu Nachteilen führen, z. B. bei BAföG, Stipendium oder beim Berufseinstieg Alternativen zum Wechsel in den Teilzeitstatus Reduktion des Pensums durch Nachteilsausgleich gemäß 11 PO (relevant bei Vorgaben für Studienabschnitte) Beurlaubung (kein Anspruch auf BAföG), damit bereits begonnene Leistungen im Urlaubssemester abgeschlossen werden können UND BORIS GAYER SEITE 15

17 Sie sollten sich beraten lassen wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie mit Ihren Lehrenden oder anderen Studierenden über Ihre Situation sprechen sollen wenn oder bevor Sie (viele) Fehlzeiten haben (kritische Grenze: > 15 % Fehlzeit pro Lehrveranstaltung) wenn eine Krankheit diagnostiziert wird, die Ihr Studium erschweren kann wenn Sie merken, dass Sie geplante Leistungen (z. B. Referat, Klausur, Hausarbeit) nicht oder nur mit anderen Bedingungen schaffen bei Fragen und Nöten rund um Finanzen bevor Sie nicht mehr zur Uni kommen bevor Sie einen Antrag auf Beurlaubungs- oder Teilzeitstatus stellen wenn Sie nach einer Unterbrechung wieder ins Studium einsteigen bevor Sie Ihr Studium abbrechen und immer, wenn Sie eine Frage haben! UND BORIS GAYER SEITE 16

18 Datenschutz und Schweigepflicht Datenschutz Universität Hamburg erfasst im Campus-Management-System STiNE keine Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen Maßnahmen des Nachteilsausgleichs zur Herstellung von Chancengleichheit für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. angepasste Prüfungsbedingungen, dürfen auf dem Zeugnis bzw. dem Transcript of Records nicht vermerkt werden Schweigepflicht professioneller Berater_innen Eine Einzelberatung findet in geschützten und vertraulichen Räumen statt Eine anonyme Beratung ist möglich Die Berater_innen unterliegen der Schweigepflicht UND BORIS GAYER SEITE 17

19 Beratungsnetzwerk Universität Hamburg (Campus-Center) Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Dr. Maike Gattermann-Kasper Zentrale Studienberatung und Psychologisches Beratung HOPES Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende Anja Rieth Studierendenwerk Hamburg Beratungszentrum Soziales & Internationales - BeSI AStA-Beratungsangebote (studentische Angebote) Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (RBCS) AStA-InfoCafé Studien-, Rechts- und Sozialberatung UND BORIS GAYER SEITE 18

20 UND BORIS GAYER SEITE 19

21 UND BORIS GAYER SEITE 20

22 UND BORIS GAYER SEITE 21

23 hamburg.de UND BORIS GAYER SEITE 22

24 Literaturtipp UND BORIS GAYER SEITE 23

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