Fortschreibung Schlaganfallkonzeption Baden-Württemberg. Dr. Thomas Rösel Krankenhausreferat
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- Hansi Meissner
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1 Fortschreibung Schlaganfallkonzeption Baden-Württemberg Dr. Thomas Rösel Krankenhausreferat
2 Schlaganfallversorgung in BW Dreistufige System der Schlaganfallversorgung: Überregionale Stroke-Units (Stand 6/2016) 11 Schlaganfallzentren Regionale Stroke-Units (Stand 6/2016) 14 Regionale Schlaganfallschwerpunkte Lokale Stroke-Units (Stand 6/2016) 20 Lokale Schlaganfallstationen 2
3 Schlaganfallversorgung in BW Übersicht der Schlaganfallversorgung für BW 3
4 Schlaganfallversorgung in BW Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Präshospitalphase und in Klinik: Prähospitalzeit maximal 60 Minuten vom Notrufeingang bis zur Übergabe des Patienten an das nächste geeignete Krankenhaus mit zertifizierter Stroke-Unit Therapieeinleitung spätestens 90 Minuten nach Notrufeingang beim akuten Schlaganfall 4
5 Schlaganfallversorgung in BW Eine Prähospitalzeit von 60 Minuten bedeutet: Fahrzeit des Rettungsdienstes zum Einsatzort inklusive der Leitstellendispositionszeit (15 Minuten) Versorgung am Einsatzort (15 Minuten) somit verbleiben für den Transport zur Zielklinik maximal 30 Minuten. 5
6 Schlaganfallversorgung in BW SQR-BW: Analyse Transportzeiten zur Zielklinik dunkelrot 30 min 6
7 Schlaganfallversorgung in BW Folge für die Fortschreibung Das Sozialministerium hält an dem dreistufigen System fest Jedoch müssen die strukturellen Vorgaben an die lokalen Schlaganfalleinheiten an den derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnis angepaßt werden (Leitlinien, ) 7
8 Änderungen in der Fortschreibung: Eine Zeit von 90 min (Telefoneingang bis Einleitung der spezifischen Therapie) kann flächendeckend nur eingehalten werden, wenn: o alle akuten Schlaganfälle inkl. TIA s - außer in begründeten Einzelfällen - umgehend in eine zertifizierte Schlaganfallstation eingewiesen werden o auch auf der Ebene der lokalen Schlaganfalleinheiten eine medikamentöse Thrombolyse vorgehalten wird 8
9 Hierdurch bedingen sich weitere strukturelle Anforderungen an die lokalen Stroke-Units mindestens o 250 Schlaganfall-Patienten (inkl. TIA)/Jahr o 25 Thrombolyserate/Jahr und die Anpassung der personellen Voraussetzungen 9
10 Die hieraus notwendige Einbindung des neurologischen Sachverstandes wird entsprechend OPS 8-98b für die Lokale Schlaganfallstation wie folgt definiert (1) Teilnahme des FA für Neurologie an den täglichen Visiten (2) umgehende Verfügbarkeit des FA für Neurologie am Krankenhaus, d.h. jeder akute Schlaganfall muß umgehend vom FA für Neurologie untersucht werden 10
11 Einbindung des neurologischen Sachverstandes Alternativ zu (2): Telekonsil telemedizinische Untersuchung von einem FA für Neurologie oder einem Arzt/einer Ärztin mit Facharztstandard (mindestens 4-jährige neurologische Weiterbildung mit mindestens 1-jähriger Tätigkeit auf einer neurologischen Stroke Unit) durchgeführt werden. 11
12 Gleichwertig zu der lokalen Schlaganfalleinheit ist die telemedizinisch vernetzte Stroke-Unit entsprechend den Zertifizierungskriterien der DSG (Deutsche Schlaganfall- Gesellschaft) zu sehen 12
13 weitere strukturelle Anforderungen an die lokalen Stroke- Units Zur Selektion von Patienten für eine mechanische Thrombektomie: o Vorhaltung einer CT-A = computertomographische Angiographie (o. MR-A) rund um die Uhr zum Auschluss eines Gefäßverschlusses o Befundung 24h/7Tage durch Neuroradiologen o Telemedizin/Teleradiologie 13
14 Unterschiede zwischen der lokalen und der regionalen SU: CT-A (lokale SU): o Teleradiologische Befundung auch im Regeldienst/Rufdienst möglich MRT nicht notwendig (lokale SU) Einbindung des neurologischen Sachverstandes unterschiedlich Transkranieller Ultraschall nicht notwendig (lokale SU) 14
15 Fortschreibung der Schlaganfallkonzeption: Die Schlaganfallkonzeption wird in angemessenen zeitlichen Abständen geprüft und in Abhängigkeit vom allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis angepasst 15
16 Übergangsregelung: Kann eine bereits krankenhausplanerisch ausgewiesene lokale Schlaganfalleinheit die Anforderungen der neuen Fachplanung bei der ersten anstehenden Rezertifizierung nicht erfüllen und begründet darstellen, dass die Anforderungen (z.b. durch die Anschaffung entsprechender Geräte) zukünftig durch Nachbesserungen erfüllt werden, so ist einmalig eine Übergangsfrist von zehn Monaten ab Inkrafttreten der neuen Schlaganfallkonzeption zu gewähren. 16
17 bisheriger Ablauf: die geplante Schlaganfallkonzeption (noch nicht rechtsgültig) wurde in 2 Arbeitsgruppensitzungen mit Vertretern der BWKG, der Ländesverbände der Krankenkassen und der AG Schlaganfalleinheiten BW konsentiert und vom Landeskrankenhausausschuss am einstimmig angenommen 17
18 Weiterer Ablauf: Kabinettsvorlage: wie bei medizinischen Fachplanungen üblich gemäß 4 Landeskrankenhausgesetz - ist für deren Rechtsgültigkeit ein Beschluss der Landesregierung erforderlich Anschließend wird der Beschluss gemäß 4 Absatz 3 Satz 2 Landeskrankenhausgesetz im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht 18
19 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19
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