ESPA BOND DOLLAR. Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG. Rechenschaftsbericht 2008/09

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1 ESPA BOND DOLLAR Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechenschaftsbericht 2008/09

2 Rechnungsjahr 2008/09 Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft... 2 Entwicklung des Fonds... 3 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 4 Vergleichende Übersicht (in EURO)... 4 Ausschüttung/Auszahlung... 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Fondsergebnis Entwicklung des Fondsvermögens Verwendungs(Herkunfts-)rechnung... 8 Vermögensaufstellung zum 30. Oktober Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Fondsbestimmungen Allgemeine Fondsbestimmungen Besondere Fondsbestimmungen Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen D. Angabe zur EU-Quellensteuer für Vollthesaurierungsanteile... 35

3 ESPA BOND DOLLAR Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: , Telefax: Stammkapital Gesellschafter Aufsichtsrat Geschäftsführer Prokuristen Staatskommissäre Prüfer Depotbank 4,50 Mio. EURO Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (bis : 81,42 %; von bis : 38,46 %) Erste Group Bank AG (von bis : 42,96 %) Erste Asset Management GmbH (vormals FINAG Holding GmbH, ab : 81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %) Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) Dir. Mag. Dr. Kurt STÖBER (Vorsitzender-Stv.) Dir. Dr. Christian AICHINGER Dir. Mag. Rupert ASCHER Dir. Mag. Alois HOCHEGGER Abt.-Dir. Mag. Dr. Michael MALZER Dir. Franz RATZ vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER (ab ) Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Franz KISSER (bis ) Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER Mag. Heinz BEDNAR Mag. Harald GASSER Dr. Franz GSCHIEGL Mag. Karl BRANDSTÖTTER Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Mag. Franz KISSER Anton KOVAR Günther MANDL Peter RIEDERER Mag. Jürgen SINGER Ernst Rudolf THIER MR Mag. Wolfgang Pechriggl AD Erwin Gruber ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH Erste Group Bank AG 2

4 Rechnungsjahr 2008/09 Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA BOND DOLLAR Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 31. Oktober 2008 bis 30. Oktober 2009 vorzulegen. Entwicklung des Fonds Die maßgeblichen Themen in der Berichtsperiode waren die weltweit ausufernde Banken- und Finanzmarktkrise, in der Folge der synchrone globale Konjunkturabschwung, sowie die kräftigen Leitzinssenkungen der großen Notenbanken. Im Verlauf des zweiten Halbjahres 2008 hat sich die Situation der Weltwirtschaft radikal verschlechtert. Ausgehend von der Sub-Prime Krise in den USA wurden sukzessive der Bankensektor, dann die gesamte Finanzindustrie und zuletzt die Weltwirtschaft in eine konjunkturelle Abwärtsspirale hineingezogen. Mitte September rückten die schon sehr deutlich nachgebenden Wirtschaftsdaten völlig in den Hintergrund, denn durch die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers brach Panik an den Finanzmärkten aus. Damit war ein neuer Negativkreislauf entstanden. In der Folge verlor eine Anzahl von Banken in Nordamerika ihre Unabhängigkeit. Auch in der Eurozone mussten mehrere Banken durch Finanzhilfen gestützt und durch Staatsgarantien vor einer drohenden Insolvenz gerettet werden. Mit diesen staatlichen Hilfspaketen konnte eine systemische Finanzkrise gerade noch entschärft werden. Die globale Finanzmarktkrise erforderte ein international koordiniertes Vorgehen der Notenbanken wie auch auf staatlicher Ebene. Damit konnte zwar eine Totaleskalation vermieden werden, aber der Geldmarkt ist in dieser Phase faktisch kollabiert. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Spannungen an den weltweiten Finanzmärkten verstärkte sich die Nachfrage nach sicheren Staatsanleihen. Bei den Assetklassen wie Pfandbriefen, Financials und Unternehmensanleihen kam es wegen der ausufernden Finanzmarktkrise zu massiven Risikoaufschlägen (Spreads) und damit zu deutlichen Kurskorrekturen. Die Rendite 10-jähriger US-Staatsanleihen hatte ihren Tiefpunkt Ende Dezember 2008 mit 2,05 % erreicht. Die US Notenbank senkte ihren Leitzinssatz zur selben Zeit bis auf 0,25 %. Auch andere große Notenbanken reagierten mit kräftigen Zinssenkungen und fluteten die Märkte massiv mit Liquidität. Die Europäische Zentralbank senkte beginnend im Oktober 2008 bis Mai 2009 die Repo-Rate von 4,25 % auf 1 %. Durch die expansive Geldpolitik der Notenbank verbilligte sich der Satz für den 3-Monats-Euribor von 4,96 Prozent auf 0,82 %. Die Euro-Benchmark-Renditen erreichten im ersten Quartal 2009 neue historische Tiefstände. Die zehnjährige Euro-Benchmark handelte temporär unter der 3 % Marke. Der ab Jahresmitte 2008 deutliche Einbruch des Welthandels spiegelt vor allem die weltweit synchron verlaufende kräftige Drosselung der Nachfrage wider. Nach dem scharfen Einbruch der Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2009 scheint eine moderate Erholung für den weiteren Jahresverlauf sehr wahrscheinlich, da sich die Anzeichen einer konjunkturellen Bodenbildung zuletzt weiter verdichtet haben. Diverse Frühindikatoren zur Wirtschaftsentwicklung lösen sich zunehmend von ihrem Tief und lassen auf ein Ende der Abwärtsbewegungen hoffen. Die zarten Konjunkturhoffnungen und der global massiv steigende Finanzierungsbedarf der Staatshaushalte belasten derzeit den Rentenmarkt. Veranlagungspolitik Höchstes Augenmerk legte das Fondsmanagement auf die Gewährleistung größtmöglicher Bonität der Schuldner im Portefeuille. Kapitalschutz und Liquidität hatten in dieser schwierigen Marktphase oberste Priorität. Zur aktiven Steuerung des Zinsänderungsrisikos wurden Anleihen-Futures eingesetzt. Zur aktiven Steuerung von Wechselkursrisiken wurden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Aufgrund der Finanzmarktkrise und der erhöhten Volatilitäten bei Wertpapieren kam es im Rechnungsjahr in der Berechnung der VaR-Werte zu Ergebnissen, die über den in den Fondsbestimmungen festgesetzten VaR-Wert von 6 % lagen. 3

5 ESPA BOND DOLLAR Zusammensetzung des Fondsvermögens 30. Oktober Oktober 2008 Mio. EURO % Mio. EURO % Anleihen lautend auf US-Dollar 86,2 90,70 85,2 70,46 Investmentzertifikate lautend auf EURO 3,8 3,98 2,4 1,97 US-Dollar 4,2 4,42 3,8 3,12 Wertpapiervermögen 94,1 99,10 91,3 75,54 Devisentermingeschäfte - 0,2-0,18 0,5 0,40 Financial Futures 0,0 0,04 0,2 0,20 Bankguthaben 0,2 0,22 27,5 22,72 Zinsenansprüche 0,8 0,82 1,4 1,14 Fondsvermögen 95,0 100,00 120,9 100,00 Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr Fondsvermögen Wertentwicklung in Prozent 1) 2003/ ,55-4,14 2) 2004/05 3) ,24 + 6,43 2) 2005/ ,42-1,43 2) 2006/ ,93-6, / , , / ,46-7,70 Rechnungsjahr Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile Errechneter Wert je Anteil Ausschüttung Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gem. 13 InvFG Errechneter Wert je Anteil Zur Vollthesaurierung verwendeter Ertrag 2003/04 54,49 3,40 73,36 4,11 0, /05 3) 54,26 2,50 77,57 3,02 0,55 77,57 3, /06 51,06 2,40 75,92 2,92 0,65 76,45 3, /07 45,45 2,40 70,38 3,09 0,63 71,50 3, /08 50,99 2,20 82,60 2,92 0,64 84,67 3, /09 45,14 2,00 75,68 2,89 0,46 78,15 3,46 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Die Wertentwicklung der Thesaurierungsanteile bzw. Vollthesaurierungsanteile weicht auf Grund von Rundungen geringfügig von diesem Wert 3) Beginnend mit 15. Februar 2005 wurden für den ESPA BOND DOLLAR Vollthesaurierungsanteile ausgegeben. Für die Berechnung Wertentwicklung werden die Werte der Thesaurierungsanteile zu Beginn des Rechnungsjahres sowie der Auszahlung zugrundegelegt. 4

6 Rechnungsjahr 2008/09 Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2008/09 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 2,00 je Anteil, das sind bei Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO ,00 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,27 einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Dienstag, den 15. Dezember 2009, bei der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Wien, und ihren Filialen sowie bei sämtlichen österreichischen Sparkassen und ihren Filialen, bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2008/09 je Anteil EURO 2,89 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO ,00. Im Hinblick auf 13 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer (EURO 0,46 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO ,00. Auch die Auszahlung erfolgt am Dienstag, den 15. Dezember Im Hinblick auf den vorletzten Satz des 13 des Investmentfondsgesetzes unterbleibt für Vollthesaurierungsanteile die Auszahlung einer Kapitalertragsteuer. Für das Rechnungsjahr 2008/09 werden EURO 3,46 je Anteil zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei Vollthesaurierungsanteilen insgesamt EURO 6.888,86. 5

7 ESPA BOND DOLLAR Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Ausschütt.- anteile 50,99 Thesaur.- anteile 82,60 Vollthes.- anteile 84,67 Ausschüttung am (entspricht rd. 0,0426 Anteilen) 1) 2,20 Auszahlung am (entspricht rd. 0,0074 Anteilen) 1) 0,64 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 45,14 75,68 78,15 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 47,06 76,24 78,15 Nettoertrag pro Anteil - 3,93-6,36-6,52 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr - 7,70 % - 7,70 % - 7,70 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,43 Dividendenerträge 1,67 Sonstige Erträge 2) ,56 Summe Erträge (ohne Kursergebnis) ,66 Sollzinsen ,33 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,32 Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,00 Publizitätskosten ,26 Wertpapierdepotgebühren ,15 Depotbankgebühren ,25 Kosten für externe Berater 0,00 Summe Aufwendungen Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds ,98 4,34 Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Kursergebnis 3) 4) Realisierte Gewinne 5) ,00 Realisierte Verluste 6) ,57 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) , , ,12 6

8 Rechnungsjahr 2008/09 Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,12 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 3) 4) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,09 Ergebnis des Rechnungsjahres ,97 c. Ertragsausgleich für ordentliche Erträge des Rechnungsjahres ,89 Fondsergebnis gesamt ,86 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 7) Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 8) , , , , , , ,46 7

9 ESPA BOND DOLLAR 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 2,00 Wiederveranlagung für Ausschüttungsanteile zu je EUR 0,00 Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,46 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 2,89 Wiederveranlagung für Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 3, ,00 0, , , , , , ,86 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- u. Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnübertrag auf die Substanz Veränderung des Gewinnvortrags 9) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode , , , , , , , ,86 1) Rechenwert am (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 51,59, für einen Thesaurierungsanteil EUR 86,50. 2) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen zur Gänze auf Leihgebühren aus Wertpapierleihgeschäften. 3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,66. 5) Davon Gewinne aus Derivativgeschäften: EUR ,42. 6) Davon Verluste aus Derivativgeschäften: EUR ,50. 7) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und Vollthesaurierungsanteile. 8) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und Vollthesaurierungsanteile. 9) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. 8

10 Rechnungsjahr 2008/09 Vermögensaufstellung zum 30. Oktober 2009 (einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 31. Oktober 2008 bis 30. Oktober 2009) Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in EUR am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf US Dollar lautend Emissionsland IRLAND DEPFA ACS BK 07/10 XS , , ,81 3,60 Summe ,81 3,60 Emissionsland USA US TREASURY 04/14 US912828CJ78 4, , ,41 8,19 US TREASURY 06/16 US912828EW61 4, , ,44 4,01 US TREASURY 08/10 US912828JV34 0, , ,65 5,38 US TREASURY 09/14 US912828KN98 1, , ,51 2,47 USA 08/13 US912828JT87 2, , ,76 7,80 USA 09/12 US912828KG48 1, , ,08 12,56 USA 09/19 US912828KD17 2, , ,11 4,41 Summe ,96 44,81 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,77 48,41 SUMME AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE ,77 48,41 INVESTMENTZERTIFIKATE auf EURO lautend Emissionsland OESTERREICH ESPA BD GLOBAL ALPHA EB/T AT0000A05F , ,20 3,66 ESPA BOND EURO-ALPHA EB/T AT0000A03DF , ,00 0,32 Summe ,20 3,98 Summe EUR ,20 3,98 INVESTMENTZERTIFIKATE auf US Dollar lautend Emissionsland OESTERREICH ESPA CASH DOLLAR EB/T AT , ,46 4,42 Summe ,46 4,42 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,46 4,42 SUMME INVESTMENTZERTIFIKATE ,66 8,39 IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf US Dollar lautend Emissionsland DAENEMARK DAENMARK 09/12 XS , , ,11 3,63 Summe ,11 3,63 9

11 ESPA BOND DOLLAR Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in EUR am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Emissionsland OESTERREICH ASFINAG 09/12 XS , , ,52 2,86 OESTERREICH 09/12 XS , , ,01 2,86 Summe ,53 5,72 Emissionsland USA US TREASURY 01/31 US912810FP85 5, , ,07 2,90 US TREASURY 05/10 US912828DL16 3, , ,80 1,80 US TREASURY 05/15 US912828DM98 4, , ,70 8,24 US TREASURY 06/36 US912810FT08 4, , ,92 6,33 US TREASURY 08/18 US912828HR40 3, , ,46 9,53 USA NOTES US912810FF04 5, , ,57 4,14 Summe ,52 32,95 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,16 42,29 SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ,16 42,29 DEVISENTERMINGESCHÄFTE nicht realisiertes Ergebnis in EUR offene Positionen USD ,30-0,18 SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE ,30-0,18 FINANCIAL FUTURES Kauf Terminkontrakte 2 YR.TREAS.NOTE 12/09 USD ,76 0,05 5 YR TREAS.NOTE 12/09 USD ,91 0,01 Summe USD ,67 0,05 Summe Kauf Terminkontrakte ,67 0,05 Verkauf Terminkontrakte 30 YR.TREAS.BOND 12/09 USD ,04-0,01 Summe USD ,04-0,01 Summe Verkauf Terminkontrakte ,04-0,01 SUMME FINANCIAL FUTURES ,63 0,04 10

12 Rechnungsjahr 2008/09 GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS WERTPAPIERE ,59 99,10 FINANCIAL FUTURES ,63 0,04 DEVISENTERMINGESCHÄFTE ,30-0,18 BANKGUTHABEN ,53 0,22 ZINSENANSPRÜCHE ,01 0,82 FONDSVERMÖGEN ,46 100,00 UMLAUFENDE AUSSCHÜTTUNGSANTEILE Stück UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE Stück UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE Stück ANTEILSWERT AUSSCHÜTTUNGSANTEILE EUR 45,14 ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEILE EUR 75,68 ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE EUR 78,15 Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen. Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung Kenn- lautend auf Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE CZECH EXPORT. 03/08 XS USD DELPHES CO XS USD ERSTE EURP. KOM. 05/09 XS USD HYPOBK ESSEN 05/08 DE000HBE0EZ3 USD US TREAS. 8/13 INF US912828HW35 USD US TREASURY 08/13 US912828JQ49 USD US TREASURY 8/18INFL US912828JE19 USD IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE CIE F.FONCIER 06/09 FR USD HBK ESSEN P 05/10 DE000HBE0FC9 USD HSBC 05/12 US40429CCW01 USD IKB DT.IND.06/09 XS USD Wien, im November 2009 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Mag. Bednar Mag. Gasser Dr. Gschiegl 11

13 ESPA BOND DOLLAR Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. Oktober 2009 der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. über den von ihr verwalteten ESPA BOND DOLLAR, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 31. Oktober 2008 bis 30. Oktober 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 12

14 Rechnungsjahr 2008/09 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. Oktober 2009 über den ESPA BOND DOLLAR, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, den 1. Dezember 2009 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mag. Ernst Schönhuber (Wirtschaftsprüfer) Mag. Gerhard Grabner (Wirtschaftsprüfer) 13

15 ESPA BOND DOLLAR Fondsbestimmungen für den ESPA BOND DOLLAR Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST KAG (nachstehend Kapitalanlagegesellschaft genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 14

16 Rechnungsjahr 2008/09 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß 6 ermittelten Werte - findet 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt - entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - gemäß 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 15

17 ESPA BOND DOLLAR 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den ESPA BOND DOLLAR, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG (nachstehend Kapitalanlagefonds ). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. 13 Depotbank Depotbank ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien. 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind sämtliche österreichische Sparkassen und ihre Filialen und die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Wien, und alle ihre Filialen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß 28 bzw. der Auszahlungen gemäß 29 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20 und 21 InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Der ESPA BOND DOLLAR ist ein Rentenfonds. Das Fondsvermögen wird nach den folgenden, demonstrativ beschriebenen, anlagepolitischen Grundsätzen angelegt: a) Für das Fondsvermögen werden überwiegend - auf USD, Can-Dollar, Austral-Dollar lautende Staatsanleihen, die vorrangig von Staaten aus den USA, Canada, Australien begeben oder garantiert werden, - auf USD, Can-Dollar, Austral-Dollar lautende Anleihen, die von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, erworben. Daneben können in nicht unerheblichem Ausmaß insbesondere auch auf USD, Can-Dollar, Austral-Dollar lautende Schuldverschreibungen von Kreditinstituten, die hinsichtlich ihres Sitzes keinen geographischen Beschränkungen unterliegen, erworben werden. In untergeordnetem Ausmaß können dem Fondsvermögen auch Anleihen von Unternehmen, die hinsichtlich der Beurteilung der Bonität von anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment (oder ein vergleichbares Segment) eingestuft werden ( Corporate-Bonds ) beigemischt werden; die Emittenten von Corporate-Bonds unterliegen hinsichtlich ihres Sitzes keinen geographischen, hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen. High-Yield-Bonds dürfen nicht erworben werden. 16

18 Rechnungsjahr 2008/09 b) Zur (teilweisen) Abbildung des anlagepolitischen Investmentuniversums dürfen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß 17 dieser Fondsbestimmungen - unabhängig des Staates, in dem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat - bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens des ESPA BOND DOLLAR erworben werden. c) Investitionen in Vermögensgegenstände gem. 18 dieser Fondsbestimmungen spielen als Anlageziel eine untergeordnete Rolle. d) Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, neben den in lit. a) bis lit. c) genannten Vermögensgegenständen in untergeordnetem Ausmaß auch in sonstige Vermögensgegenstände gem. Z 1 zu investieren. e) Derivative Instrumente gemäß 19 und 19a dieser Fondsbestimmungen können nicht nur zur Risikominimierung (Absicherung) sondern auch zur Spekulation eingesetzt werden. Bezogen auf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens können sowohl der Absicherung dienende Derivate als auch nicht der Absicherung dienende Derivate eine wesentliche Rolle spielen. Im Rahmen des Absicherungskonzepts versucht die Kapitalanlagegesellschaft je nach Marktlage nach ihrem Ermessen durch geeignete Strategien unter anderem, das Fremdwährungsrisiko gegen Euro (zb Währungsterminkontrakte) und das Zinsänderungsrisiko (zb durch Zinsterminkontrakte) abzusichern. Derivate können je nach Marktlage nach Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft auch als Teil der Anlagestrategie vor allem zur Investitionsgradsteuerung, zur Ertragssteuerung, als Wertpapierersatz und zur Steuerung der durchschnittlichen Bindungsdauer des angelegten Kapitals (Duration) eingesetzt werden (zb Zinsterminkontrakte). Nähere Angaben zur Ermittlung des Gesamtrisikos finden sich in 19b der Fondsbestimmungen. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an einem geregelten Markt gemäß 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb 17

19 ESPA BOND DOLLAR einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden. 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 2. Die Bestimmungen der Z 1 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Vermögensgegenstände nach Maßgabe der in 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze erwerben. 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente eingesetzt werden, die an einem der in 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen ( 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen einsetzen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 4. Die Bestimmungen der Z 1 bis Z 3 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. 18

20 Rechnungsjahr 2008/09 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), eingesetzt werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. d) diese innerhalb der in 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.h. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.h. des Fondsvermögens. 3. Die Bestimmungen der Z 1 und Z 2 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. 19b Value at Risk Das zuordenbare Gesamtrisiko, ermittelt als Value-at-Risk von im Fonds getätigter Veranlagungen, ist auf maximal 6,0 % des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens beschränkt (absoluter VaR). Die Festlegung der absoluten VaR-Grenze erfolgt auf Basis einer Evaluierung des gesamten Anlageprozesses. Nähere Details und Erläuterungen finden sich im vollständigen Verkaufsprospekt. 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.h. des Fondsvermögens aufnehmen. 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die Berechnung des Anteilwertes gemäß 6 erfolgt in EUR. 25 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 3,5 v.h. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. 19

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