Biogasregister Deutschland Allgemeine Grundsätze zur Funktionsweise. Gültig ab

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2 Inhalt 1 Einleitung Kontext und generelle Funktionsweise Liefervertragsebene (1. Ebene) Bilanzkreisebene (2. Ebene) Nachweisebene (3. Ebene) Vorteile für die Marktteilnehmer Akteure im Biogasregister Biogasregister-Auszüge Biogasregister-Auszug über eine Biogas-Lieferung Biogasregister-Auszug über ein Biogas-Zertifikat Verweis auf Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis gemäß BLE Chargen-Status Voraussetzungen für die Erstellung von Biogasregister-Auszügen Der Nutzer-Account im Biogasregister Zugangsdaten Nutzer Nutzer-Aktionen im Biogasregister Kriterienkatalog des Biogasregisters Prüfunternehmen und Auditoren im Biogasregister Auditdokumentations-Prozess im Biogasregister Bestätigung durch Prüfunternehmen im Biogasregister Plausibilitätsprüfung durch das Biogasregister Rücknahme Rotstellung Rechte des Registerführers Rechte des Registerführers bei Missbrauch Rechte des Registerführers bezüglich elektronischer Dokumente Transaktionskontrolle für Nutzer Prüfen von Biogasregister-Auszügen Kommunikation zwischen dem Biogasregister und den Nutzern Nutzungsbedingungen für das Marketing-Logo des Änderungsvorbehalt Seite 2 von 21

3 1 Einleitung. Die Allgemeinen Grundsätze zur Funktionsweise des richten sich an alle Nutzer des. Dazu gehören zum einen die Nutzerunternehmen und registrierten Systemnutzer als auch die Prüfunternehmen und Auditoren im Sinne des Biogasregisters, die im System über Accounts verfügen. Zum anderen gehören hierzu jene Akteure, die Registerauszüge des Biogasregisters empfangen und verwenden. Es werden die Funktionalitäten, die Rechtsvoraussetzungen sowie die wesentlichen Prozesse des Biogasregisters beschrieben. Das Biogasregister ist ein elektronisches, kontenbasiertes Dokumentationssystem zur Verwaltung von Eigenschaftsnachweisen (Auditberichten) von in das Erdgasnetz eingespeisten Biogasmengen, die im Auftrag der Nutzer des Registers durch Dritte (Prüfunternehmen, Auditoren) erstellt werden. Das System bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Biogasmengen in Bezug auf Umfang, Qualität und Herkunft in einem einheitlichen Dokumentationssystem zu verwalten und diese Informationen anderen Nutzern (Geschäftspartnern) zur Verfügung zu stellen. Durch das Kontensystem des können insbesondere auch Informationen über Teilmengen einfach weitergegeben werden. Durch die Umbuchung auf ein Fremdkonto bzw. den bei der Ausbuchung aus dem Dokumentationssystem generierten sog. Biogasregister-Auszug werden die Nutzer bei der Nachweiserbringung gegenüber Dritten (Geschäftspartnern, Empfängern der Biogasregister- Auszüge) unterstützt. Die Registerauszüge stellen eine strukturierte Dokumentation der Informationen dar, die vom Nutzer und den von ihm beauftragten Prüfunternehmen in das System eingestellt wurden. Das ist ein Massenbilanzsystem im Sinne der Auslegungshilfe zur Massenbilanzierung nach 27c Absatz 1 Nummer 2 EEG 2012 des BMU (in der Fassung vom folgend: Auslegungshilfe). Es genügt damit höchsten Anforderungen an eine massenbilanzielle Dokumentation von Eigenschaftsnachweisen. Alternativ ist es möglich, Zertifikate (Im Fall von Biomethan bedeutet dies die Abtrennung der biogenen Eigenschaften von der Commodity) im Biogasregister zu dokumentieren. 2 Kontext und generelle Funktionsweise. Den konkreten Darstellungen der Funktionsweise des Biogasregisters soll eine kurze Erläuterung des Kontextes, in dem das Biogasregister steht, voranstehen. In diesem Zusammenhang müssen prinzipiell drei Ebenen unterschieden werden: Liefervertragsebene (1. Ebene) Bilanzkreisebene (2. Ebene) Nachweisebene (3. Ebene) 2.1 Liefervertragsebene (1. Ebene) Zwischen Produzenten, Händlern und Verbrauchern (nachfolgend Marktteilnehmer) bestehen umfangreiche Handelsbeziehungen in Bezug auf in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas (auch Biomethan oder Bio- Erdgas ). Auf der 1. Ebene, der Liefervertragsebene, schließen Händler und Verbraucher Verträge über die Lieferung von Biogas ab. Diese Verträge regeln u.a. Mengen, biogene Eigenschaften und Preise. Biogas spielt Seite 3 von 21

4 dabei eine besondere Rolle im Rohstoffhandel, da die Verwendung von Biogas über verschiedene Gesetze und Verordnungen gefördert wird. Der Nachweis der für den jeweiligen Fördertatbestand maßgeblichen Eigenschaften des gehandelten Biogases ist daher für den Handel zwischen den Marktteilnehmern von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Rechtlich maßgeblich für die Fragen des Ob, des Wie viel und des Wann der Biogaslieferung bleibt allein der zwischen den Marktteilnehmern geschlossene Liefervertrag. Dort vereinbaren Verkäufer und Käufer auch die genaue Qualität des Biogases, also sein u. a. vom geplanten Einsatz abhängendes Eigenschaftsprofil (z. B. NawaRo), das Was der Lieferung. 2.2 Bilanzkreisebene (2. Ebene) Hiervon zu trennen ist die 2. Ebene, die Bilanzkreisebene. Auf dieser Ebene wird der Transport des Biogases organisiert. Allerdings ist damit nicht gemeint, dass das Biogas physisch an die Verbrauchsstelle geliefert wird, sondern es wird wie im Energiehandel üblich kaufmännisch-bilanziell über die Bilanzkreise gehandelt. Erzeugte Biogasmengen werden in das Erdgasnetz eingespeist. Physisch werden die Biogasmengen regelmäßig in räumlicher Nähe zur Einspeisestelle aus dem Gasnetz entnommen, während an der vorgesehenen Verbrauchsstelle das dort im Gasnetz vorherrschende Gas in der Regel Erdgas entnommen wird. Es werden also physisch betrachtet keine echten Biogasmengen geliefert. Hiervon zu trennen sind die kaufmännischbilanziellen Handelsvorgänge: das eingespeiste Biogas wird in einen (Einspeise-)Bilanzkreis eingebucht und kann je nachdem, wie lang die Handelskette ist über beliebig viele Bilanzkreise eines oder mehrerer Biogashändler gehandelt werden. Da dies nicht immer spezielle Biogas-Bilanzkreise sind und das Biogas somit nicht sortenrein transportiert wird, muss zusammen mit den Einspeisezeitreihen ein Nachweis über das fiktiv dem Gasnetz entnommene und für eine gesetzlich vorgesehene Förderung verwendete Biogas ermöglicht werden. 2.3 Nachweisebene (3. Ebene) Ergänzend zur 1. und 2. Ebene arbeitet das Biogasregister auf einer 3. (Hilfs-)Ebene: Um seine vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Eigenschaften des Biogases aus dem Liefervertrag zu erfüllen, hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer nachzuweisen, dass das gelieferte Biogas tatsächlich dem vertraglich vereinbarten Eigenschaftsprofil entspricht, er also tatsächlich aus nachwachsenden Rohstoffen hergestelltes Biogas geliefert hat. Hier setzt das Biogasregister als Hilfsinstrument des nach dem Liefervertrag zum Nachweis Verpflichteten an. Den Nachweis über das vertraglich vereinbarte Eigenschaftsprofil erbringt der Verkäufer dadurch, dass er seine Erzeugungsanlage und die in das Register eingestellten Gasmengen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Eigenschaften durch anerkannte Sachverständige (im System Biogasregister Prüfunternehmen bzw. Auditoren genannt) auditieren lässt. Im Biogasregister können die Ergebnisse dieser sog. Auditberichte sowohl für die gesamte Produktionsmenge des Biomethans als auch für einzelne Teilmengen einheitlich dokumentiert und nachvollziehbar gemacht werden. Das Biogasregister erstellt selbst also keine Auditberichte, es dokumentiert diese lediglich in einem strukturierten Prozess und ermöglicht so unter Einhaltung der Seite 4 von 21

5 Anforderungen an ein Massenbilanzierungssystem die Dokumentation des Nachweises auch über eine beliebig lange Handelskette hinweg. Das Register selbst fügt den Angaben der Nutzer und Auditoren nichts hinzu, entfernt nichts und bewertet nichts. Durch die definierten Kriterien des Biogasregister werden die Angaben der Auditoren nachvollziehbar und auf den Biogas-Registerauszügen für den Nutzer dokumentiert. Durch einen Plausibilitäts-Check gewährleistet das Biogasregister zudem, dass die Angaben der Nutzer und Auditoren im Biogasregister formal übereinstimmen. 2.4 Vorteile für die Marktteilnehmer Das Biogasregister erleichtert den Handel mit Biogas insbesondere dann, wenn Erzeuger und Verbraucher des Biogases sich nicht mehr kennen und Biogas (Teil-)Mengen über einen oder mehrere Zwischenhändler gehandelt werden. Der Verwender muss jedoch darauf vertrauen können, dass er den Nachweis über das vertraglich vereinbarte Eigenschaftsprofil des Biogases führen kann. Dies kann er dann, wenn der (Letzt-) Verkäufer ihm Mengen anbietet, deren Nachweis über das Eigenschaftsprofil durch das unabhängig geführte Biogasregister dokumentiert wird. Das Biogasregister ersetzt hier die persönliche Kenntnis des Vertragspartners und der Erzeugungsumstände und schafft so das für Geschäfte in einer Handelskette erforderliche Vertrauen. Dadurch werden der Handel mit Biogas und die Nachweisführung über vertraglich vereinbarte Eigenschaften des Biogases für die Marktteilnehmer deutlich vereinfacht. Das Biogasregister übernimmt dabei jedoch nicht die Rolle einer Handelsplattform. 3 Akteure im Biogasregister. Nachfolgend sind die wesentlichen Akteure im System Biogasregister aufgeführt: Registerführer Der Registerführer ist der Betreiber des Biogasregisters. Er ist für die operative Abwicklung des Registers verantwortlich. Er stellt das elektronische Kontensystem zur Verfügung und führt Plausibilitätsprüfungen im System durch. Der Registerführer des ist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Nutzerunternehmen Nutzerunternehmen des Biogasregisters sind juristische Personen (auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts) sowie Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, die mit dem Registerführer einen Systemnutzungsvertrag abschließen und die Allgemeinen Grundsätze zur Funktionsweise des anerkennen. Nutzerunternehmen des Biogasregisters bekommen mit Abschluss des Nutzungsvertrags für jeden registrierten Systemnutzer einen entsprechenden Systemnutzer-Account bereitgestellt. Registrierte Systemnutzer Registrierte Systemnutzer sind vom Nutzerunternehmen bestimmte, vertretungsberechtigte natürliche Personen, die im entsprechenden Systemnutzer-Account Aktionen veranlassen können (z.b. Einbuchungen, Umbuchungen, Ausbuchungen), die dem entsprechenden Systemnutzer und dem Nutzerunternehmen zuge- Seite 5 von 21

6 rechnet werden. Das Nutzerunternehmen meldet die registrierten Systemnutzer beim Registerführer an. Registrierte Systemnutzer können für mehrere Nutzerunternehmen innerhalb des Registers tätig werden, wenn die Nutzerunternehmen die Systemnutzer durch eine gesonderte Anmeldung dazu autorisieren. Prüfunternehmen Prüfunternehmen des Biogasregisters sind natürliche oder juristische Personen, die für ihren Auftraggeber im Biogasregister die Ergebnisse bereits erstellter Auditberichte bestätigen. Auch ein einzelner Sachverständiger kann im Sinne des Biogasregisters ein Prüfunternehmen darstellen. Auditoren Auditoren sind vom Prüfunternehmen bestimmte, vertretungsberechtigte natürliche Personen, die im entsprechenden Prüfunternehmen-Account Aktionen veranlassen können (z.b. Auditergebnisse bestätigen, Auditberichte hochladen), die dem entsprechenden Auditoren und Prüfunternehmen zugerechnet werden. Auditoren verfügen über bestimmte personenbezogene Qualifikationen, wie z.b. Umweltgutachter nach dem Umweltauditgesetz, die dem Registerführer bei der Anmeldung sowie jeweils einmal jährlich nachgewiesen werden müssen und die den Umfang der möglichen erlaubten Aktionen des entsprechenden registrierten Auditors im Prüfunternehmen-Account bestimmen. Ein einzelner Sachverständiger kann im Sinne des Biogasregisters sowohl Prüfunternehmen als auch dessen einziger registrierter Auditor sein. Im Biogasregister als Auditoren geführte Personen können im Rechtsverkehr nicht die Listung als Auditor im Biogasregister als Nachweis ihrer bestehenden Qualifikationen anführen. Das Biogasregister qualifiziert und zertifiziert keine Auditoren. Empfänger von Biogasregister-Auszügen Nutzerunternehmen können durch registrierte Systemnutzer bei Ausbuchung von Biogasmengen aus dem Biogasregister sog. Biogasregister-Auszüge erstellen lassen und diese im Rechtsverkehr verwenden. Die Empfänger der Registerauszüge können Nutzerunternehmen des Registers oder Dritte sein. 4 Biogasregister-Auszüge. Das Biogasregister stellt zwei Formen von Auszügen zur Verfügung: Biogasregister-Auszug (über eine Biogas-Lieferung) Biogasregister-Auszug (über ein Biogas-Zertifikat) Den Biogasregisterauszügen liegt zusammengefasst folgender interner Register-Prozess zu Grunde: Das Eigenschaftsprofil der auf dem Registerauszug ausgewiesenen Mengen wurde vom einbuchenden Nutzer angegeben, von einem Prüfunternehmen im Biogasregister bestätigt und der Registerführer hat eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Biogasregister-Auszüge stellen keinen originären Nachweis von biogenen Eigenschaften dar. Biogasregister- Auszüge über eine Biogas-Lieferung können mit einem Verweis auf einen Nachhaltigkeitsnachweis oder Nachhaltigkeits-Teilnachweis (im Folgenden Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis gemäß BLE ) erstellt werden, Seite 6 von 21

7 sofern dieser Nachweis bereits beim Nachhaltige-Biomasse-System ( Nabisy ) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt wurde. 4.1 Biogasregister-Auszug über eine Biogas-Lieferung Auf dem Biogasregister-Auszug über eine Biogas-Lieferung werden folgende Informationen ausgewiesen: Biogasregister-Auszug (über eine Biogas- Lieferung) Produktionsanlage, -zeitraum und Datum der Inbetriebnahme der Produktionsanlage Dokumentierte Biogasmenge (diejenige Biogasmenge (im Wärmeäquivalent) die im Biogasregister dokumentiert und ausgebucht wurde) Einspeisepunkt und Zählernummer der Einspeisung Auflistung der Biogaseigenschaften gemäß Kriterienkatalog des Nachweisrelevante Bemerkung Ggf. Hinweis über durchgeführte bilanzielle Teilung Entnahme aus dem Erdgasnetz: Empfänger des Biogas-Registerauszugs, Entnahmezeitraum, Verwendungszweck ENTWEDER: Entnahmepunkt und Zählernummer, ODER: Ort der Übergabe (Ort, an dem die Menge übergeben bzw. verwendet wurde(z.b. Marktgebiet, VHP) Quelle der Information Angabe des einbuchenden Nutzerunternehmens, bestätigt durch Prüfunternehmen, durch Registerführer plausibilisiert. Die auf dem Registerauszug dokumentierte Mengenangabe wurde vom ausbuchenden Nutzer angegeben. Das stellt sicher, dass nur solche Mengen einmal ausgebucht werden können, die zuvor durch ein Nutzerunternehmen eingebucht, durch ein Prüfunternehmen bestätigt und durch den Registerführer plausibilisiert wurden. Angabe des einbuchenden Nutzerunternehmens, bestätigt durch Prüfunternehmen Angabe des einbuchenden Nutzerunternehmens, bestätigt durch Prüfunternehmen Angabe des einbuchenden Nutzerunternehmens, bestätigt durch Prüfunternehmen Automatisierter Eintrag durch Biogasregister- Software, wenn Nutzerunternehmen bilanzielle Teilung vorgenommen hat. Angabe des ausbuchenden Nutzerunternehmens Angabe des ausbuchenden Nutzerunternehmens ODER: Entnahmepunkt und Zählernummer als auch Ort der Übergabe (z.b. Adresse BHKW) Seite 7 von 21

8 Biogasregister-Auszug (über eine Biogas- Lieferung) Bezeichnung des Nutzers, der im Biogasregister die Ausbuchung veranlasst hat Erstellungsdatum und -uhrzeit Registerauszug-Nummer Ggf. Nummer eines mitgeführten BLE- Nachhaltigkeits-(Teil-)Nachweises Ggf. Einhaltung der Anforderungen zur massenbilanziellen Dokumentation Quelle der Information Automatisierter Eintrag durch Biogasregister- Software Automatisierter Eintrag durch Biogasregister- Software (maßgeblich ist die Serverzeit) Automatisierter Eintrag erstellt und eingetragen durch Biogasregister-Software Angabe des ausbuchenden Nutzers Automatisierter Eintrag durch Biogasregister- Software 4.2 Biogasregister-Auszug über ein Biogas-Zertifikat Auf dem Registerauszug ist zusätzlich zu den Inhalten des Biogasregister-Auszuges über eine Biogas-Lieferung und der Kennung Biogasregister-Auszug über ein Biogas-Zertifikat eine Eigenerklärung eines Nutzers abgedruckt, die klarstellt, dass es sich bei den dokumentierten Mengen nur um die biogenen Eigenschaften ohne Commodity handelt. Diese Eigenerklärung wird von einem Systemnutzer digital unter Eingabe einer itan im Biogasregister abgegeben. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, als er auf seinem Konto über die dem Biogasregister-Auszug zugrundeliegende Biogasmenge (Charge mit Status grün ) verfügt. Der Systemnutzer erklärt, dass er bereits die Abtrennung der biogenen Eigenschaften von der Commodity innerhalb der Bilanzkreisebene durchgeführt hat. Die Eigenerklärung des Nutzers wird vom Biogasregister nicht auf ihre Richtigkeit hin geprüft. 4.3 Verweis auf Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis gemäß BLE Die Information über das Vorliegen eines Nachhaltigkeits(-Teil)nachweises gemäß BLE auf dem Biogas- Registerauszug bietet den Nutzerunternehmen flexiblere Verwendungsmöglichkeiten ihrer Biogasmengen im Biogasregister. Der Verweis auf Nachhaltigkeits(teil-)nachweis gemäß BLE kann nur in Kombination mit einem regulären Biogas-Registerauszug über eine Biogas-Lieferung ausgestellt werden. Der Verweis enthält eine Notiz über gegenüber dem Register abgegebene Eigenerklärungen des ausbuchenden Nutzers als auch allen in der Handelskette vorgelagerten Nutzern sowie die Kennung des im Nabisy der BLE aktuell geführten Nachhaltigkeits(- Teil)nachweises. Der eigentliche Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis wird über das Nabisy -Register der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gemäß der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung durch die Nutzer geführt. Die im Biogasregister geführte Information über das Vorliegen eines Nachhaltigkeits(-Teil)nachweises gemäß BLE Seite 8 von 21

9 stellt selbst keinen im Rechtsverkehr gültigen Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis dar und kann nur in Verbindung mit dem originären Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis, welcher im Nabisy erzeugt und dokumentiert wird, für Nachweisverpflichtungen zum Erhalt der Biokraftstoffquote gemäß 37a BImschG oder für Steuererleichterung gemäß 50 EnergieStG vorgelegt werden. Der Verweis hat informatorischen Charakter und beruht allein auf den Angaben des Nutzers und der Bestätigung des für den Nutzer tätig werdenden Auditors, ohne dass das Biogasregister hier eine Plausibilitätsprüfung oder eine andere Form der Prüfung vorgenommen hat. Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis Kennung des Nachhaltigkeits(-Teil)nachweises im Nabisy der BLE Eigenerklärung des Nutzers Quelle der Information Angabe des Nutzerunternehmens Angabe des Nutzerunternehmens 5 Chargen-Status. Die Dokumentation von Biogasmengen erfolgt im Biogasregister über Mutter-Chargen und Chargen. Eine Muttercharge stellt eine Produktionsmenge dar, die in kleinere Einheiten (Chargen) aufgeteilt werden kann. Chargen und Mutterchargen sind im dokumentierte Biogasmengen mit definierter Produktionsanlage, Eigenschaftsprofil, Einspeisezeitraum und Einspeiseort (Einspeisepunkt und Zählernummer). Die Chargen im Biogasregister weisen stets eine bestimmte Farbe auf. Jede Farbe kennzeichnet einen bestimmten Bearbeitungsstatus der Charge. Chargen-Status und Bedeutung grau grün gelb Charge ist laut Nutzer produziert, Produktionsort ist eine bzgl. ihrer Existenz und Eigenschaften (anlagenbezogenen Kriterien) durch einen Auditor bestätigte Anlage, eine entsprechende Menge ist auf ein Nutzerkonto eingebucht, Charge oder Teile davon können auf ein anderes Nutzerkonto transferiert werden Charge ist ausbuchbar, Bestätigung der Menge und des Eigenschaftsprofils (anlagen- und betriebsbezogene Kriterien) durch Auditoren hat stattgefunden, ein Registerauszug (über eine Biogas-Lieferung) kann erstellt werden, Charge oder Teile davon können weiterhin auf andere Nutzerkonten transferiert werden Charge ist ausbuchbar, Bestätigung der Menge und des Eigenschaftsprofils (anlagen- und betriebsbezogene Kriterien) durch Auditoren hat stattgefunden, (Vor-) Nutzer hat Abtrennung der biogenen Eigenschaften erklärt, ein Registerauszug (über ein Biogas- Zertifikat) kann erstellt werden, Charge oder Teile davon können auf andere Nutzerkonten transferiert werden Seite 9 von 21

10 rot Charge ist ausgebucht, Biogasregister-Auszug über eine Biogas-Lieferung oder über ein Biogas-Zertifikat wurde erstellt, Charge oder Teile davon können nicht mehr auf ein anderes Nutzerkonto transferiert werden Die Änderung einer Mutter-Charge in den Status grün überträgt sich auf alle ihr zugeordneten (Teil-) Chargen, die aus dieser Charge seit der Einbuchung entstanden sind, unabhängig davon, auf welchem Konto oder bei welchem Nutzer sich die (Teil-)Chargen befinden. 6 Voraussetzungen für die Erstellung von Biogasregister-Auszügen. Jede Charge, für die ein Biogas-Registerauszug erstellt werden soll, muss vom Status grau in den Status grün bzw. weiter in den Staus gelb überführt worden sein. Voraussetzung für die Erstellung eines Biogasregister- Grüne Gelbe Eigenerklärung Auszuges Charge Charge und Kennung auf eigenem Konto auf eigenem Konto des Nachhaltigkeits(-Teil) nachweises gemäß BLE Biogasregister-Auszug (über eine Biogas-Lieferung) X Biogasregister-Auszug (über ein Biogas-Zertifikat) X Biogasregister-Auszug (über eine Biogas-Lieferung) mit X X Verweis auf Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis gemäß BLE Der Wechsel vom Status grau zu grün kann nur vom Nutzer initiiert werden, dem die entsprechende Mutter-Charge der zu ändernden (Teil-) Charge zugeordnet ist. Der Status gelb kann hingegen von jedem Nutzer, auf dessen Konto eine (Teil-)Charge mit Status grün eingebucht ist, durchgeführt werden. Der Status rot wird vom Biogasregister vergeben. Prinzipiell können Registerauszüge nur für Chargen ausgestellt werden, die sich auf dem Konto des Nutzers befinden, der einen Biogasregister-Auszug erstellen möchte. 7 Der Nutzer-Account im Biogasregister. Jeder Nutzer, der mit der dena einen Nutzervertrag abgeschlossen hat, erhält einen Account im Biogasregister. Der Account besteht aus verschiedenen Bereichen: Konten Biogaskonto Zertifikatekonto Anlagenübersicht Seite 10 von 21

11 Kundenübersicht Im Biogaskonto werden Chargen mit den Status grau und grün verwaltet. Das Zertifikatekonto beinhaltet Chargen mit Status gelb. Chargen mit dem Status rot können sich in beiden Konten befinden. Registrierte Systemnutzer können für alle Nutzerunternehmen, denen sie zugeordnet sind, Unterkonten im Nutzer-Account einrichten. Unterkonten bieten die Komfortfunktion, Biogasmengen nach selbst gewählten Kriterien zu sortieren. Unterkonten können im Biogasregister deaktiviert (im leeren Zustand), aufgrund der eindeutigen Nachverfolgbarkeit der Transaktionen aber niemals gelöscht werden. Jedes (Unter-)Konto verfügt über eine eindeutige Kontonummer, die nicht änderbar ist. Diese enthält u.a. die Kurzbezeichnung des Nutzers. Alle Konten haben neben der einmaligen Kontonummer auch eine Bezeichnung (Kontoname), die durch den Benutzer frei wählbar und änderbar ist. In jedem Nutzer-Account können in der Anlagenübersicht die einem Nutzer-Account zugeordneten Mutter- Chargen nach Herkunft (Anlagen) verwaltet werden. In jedem Nutzer-Account können in der Kundenübersicht Kundendaten angelegt und verwaltet werden, auf die bei Umbuchungen und bei der Erstellung der Register-Auszüge zurückgegriffen werden kann. 7.1 Zugangsdaten Nutzer Registrierte Systemnutzer können in dem ihnen zugeordneten Nutzer-Account Aktionen für ein oder mehrere Nutzerunternehmen veranlassen. Jeder registrierte Systemnutzer erhält dafür personalisierte Zugangsdaten für den Nutzer-Account. Diese bestehen aus einem individuellen Nutzeralias, einem zugehörigen Zugangspasswort und einer Liste mit itans. Dabei gibt es einen unterschiedlichen Umfang der Berechtigungen: Registrierte Systemnutzer können den zusätzlichen Status registrierter Nutzer mit erweiterten Rechten erhalten. Diese erhalten zusätzlich folgende Rechte: Abrechnungsdaten des Biogasregisters mit dem Nutzer zu sehen und zu ändern. Anlagen anzulegen, zu ändern oder zu deaktivieren. Die Bestätigung eines Vorganges mit einer itan und der bestätigte Vorgang selbst können nicht rückgängig gemacht werden. 7.2 Nutzer-Aktionen im Biogasregister Der Nutzer hat umfassende Aktionsmöglichkeiten im Biogasregister. Die einzelnen Aktionen sind auf sein eigenes Konto beschränkt. Die Aktionsmöglichkeiten in Bezug auf konkrete Chargen ändern sich, sobald sich der Status der Charge ändert. Seite 11 von 21

12 Die nachfolgende Übersicht stellt die wesentlichen Aktionsmöglichkeiten des Nutzers dar. Allgemeine Account-Aktionen Nutzer-Aktionen Unterkonten verwalten Kriterienkombinationen verwalten Kundeninformationen ändern Übersichten einsehen Erläuterung Nutzer können Unterkonten anlegen und ihre Chargen nach eigenen Wünschen verwalten. Nutzer können für Ihren Account Kombinationen von Kriterien unter einer eindeutigen Bezeichnung anlegen, ändern oder löschen. Nutzer haben Zugriff auf die Kundendatenbank und können Datensätze ändern, hinzufügen oder löschen. Nutzer können Übersichten zu den angefallenen Gebühren ( Aufstellung der Systemnutzungsgebühren ) und Kontobewegungen ( Mengen-Eingangs-Ausgangs-Bilanz ) anzeigen. Anlagen-Aktionen Nutzer-Aktionen Anlage anlegen Anlagenaudit für Anlage beantragen Erläuterung Nutzer können Biogasanlagen im Biogasregister registrieren. Hierfür muss das Eigenschaftsprofil der Anlage angegeben werden. Bevor (Mutter-)Chargen eingebucht werden können, muss die Anlage durch ein Gutachten eines Prüfunternehmens bestätigt werden (Siehe auch Aktion Anlagenaudit für Anlage beantragen ). Wenn eine Anlage zur gleichen Zeit Biogasmengen mit unterschiedlichem Eigenschaftsprofil erzeugen soll (z.b. NawaRo und Nebenprodukte) müssen im Biogasregister entsprechend viele Anlagen angelegt (im Sinne von Produktionslinien) und vom Prüfunternehmen jeweils bestätigt werden. In diesem Fall wird ggf. dasselbe Gutachten (Auditbericht) mehrfach im System hinterlegt. Vor Einbuchung einer Mutter-Charge muss die Anlage bestätigt und plausibilisiert werden. Dieser Prozess wird in Kapitel 10 beschrieben. Seite 12 von 21

13 Mutterchargen-Aktionen Nutzer-Aktionen Erläuterung Muttercharge anlegen ( Einbuchung ) Nur bereits tatsächlich produzierte und in das Gasnetz eingespeiste Biogasmengen sollen als (Mutter-) Chargen in das Biogasregister eingebucht werden. Die Nutzer sind dafür selbst verantwortlich, der Registerführer führt diesbzgl. keine Prüfung durch. Für jede Anlage kann für einen definierten Produktionszeitraum nur eine Biogasmenge eingebucht sein. Das nachträgliche Einbuchen /vergrößern von Mutterchargen auf bereits belegten Zeiträumen (grüne MC) ist nicht möglich. Daher sollte immer die Gesamtmenge des dokumentierten Zeitraumes eingebucht werden. Durch das Anlegen einer Mutter-Charge werden gleichzeitig Chargen in das Biogasregister eingebucht. Für den Fall, dass ein Gutachten über Biogasmengen mit verschiedenen Eigenschaftsprofilen erstellt wurde, müssen für diese Mengen separate Mutterchargen angelegt werden. Beim Anlegen von Mutterchargen können für das Nutzerunternehmen vorliegende, vorher definierte Kriterienkombinationen aufgerufen werden. Stammdaten der Muttercharge ändern Auditdokumentationsprozess im Biogasregister auslösen Muttercharge teilen Änderungen der Muttercharge sind prinzipiell bis zur ersten Grünstellung möglich. Eine Verkleinerung der Menge kann bis zur ersten Grünstellung nur um denjenigen Anteil der Muttercharge vorgenommen werden, über den das einbuchende Nutzerunternehmen verfügen kann (Chargenteil liegt noch auf seinem eigenen Konto). Eine Vergrößerung der Muttercharge ist ebenfalls bis zur ersten Grünstellung möglich. Kriterien können über ein Betriebs-oder Anlagenaudit auch nach der Grünstellung hinzugefügt werden. Nutzerunternehmen können für ihre grauen Chargen die Eigenschaften bestätigen lassen, um eine Grünstellung der (Mutter-) Charge zu erreichen. Dieser Prozess wird in Kapitel 10 beschrieben. Über die Mutterchargenteilung (s.u.) können Zeitraum und Gesamtmenge in zwei Hälften geteilt werden. Dieser Prozess wird ebenfalls in Kapitel 10 beschrieben. Seite 13 von 21

14 Chargen-Aktionen Nutzer-Aktionen Umbuchung Erläuterung Registrierte Systemnutzer können Chargen auf eigene Unterkonten oder Fremdkonten umbuchen. Wenn Chargen mit Informationen über das Vorliegen eines Nachhaltigkeits(-Teil)nachweises gemäß BLE auf ein Fremdkonto umgebucht werden sollen, muss hierfür eine Eigenerklärung des Nutzers über die bereits erfolgte Ausstellung eines Nachhaltigkeits(-Teil)nachweises im Nabisy der BLE mit Angabe einer gültigen Nachhaltigkeits(- Teil)nachweis-Nummer abgegeben werden. Der Nachhaltigkeits(- Teil)nachweis muss in digitaler Form angehängt werden. Teilung Bilanzielle Teilung Chargen können auf dem Konto des Nutzerunternehmens geteilt werden, auf dem sich die Charge befindet. Die kleinstmögliche Teilmenge ist 1 kwh. Wenn Chargen, zu denen Informationen über einen Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis gemäß BLE vorliegen, geteilt werden sollen, muss hierfür eine Eigenerklärung über die parallel geführte Ausstellung von zwei Nachhaltigkeits(-Teil)nachweisen im Nabisy der BLE mit Angabe entsprechender gültiger Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis-Nummern abgegeben werden. Chargen mit dem Status grün, die mehrere Einsatzstoffkriterien dokumentieren, können durch eine bilanzielle Teilung nach diesen Einsatzstoffkriterien geteilt werden. Dadurch werden zwei Teilchargen erzeugt, die jeweils nur den einen bzw. anderen Teil der zugeordneten Einsatzstoffkriterien beinhalten. Die Mengen der zwei Teilchargen werden durch Umrechnung aus der Ausgangs-Charge und den dokumentierten Anteilen von der Anwendung errechnet. Hierbei werden die Teilmengen ggf. gerundet, die Gesamtmenge bleibt jedoch erhalten. Eine Teilcharge kann ggf. weiter aufgeteilt werden. Auf dem Registerauszug wird durch das Kürzel TCH in der Chargennummer darauf hingewiesen, dass eine bilanzielle Teilung vorgenommen wurde. Zusammenführung von (Teil-) Chargen Zwei Chargen, die zur selben Muttercharge gehören, können zu einer Charge zusammengeführt werden. Ebenso können Teilchargen, die von derselben Charge durch bilanzielle Teilung erstellt wurden, wieder zusammengeführt werden. Seite 14 von 21

15 Nutzer-Aktionen abtrennen biogener Eigenschaften (sog. Gelbstellung ) = Umbuchung auf Zertifikatekonto Erläuterung Durch Abgabe einer verbindlichen Erklärung, dass die biogenen Eigenschaften von der Commodity abgetrennt wurden und Bestätigung der Eigenerklärung können Nutzerunternehmen die Abtrennung biogener Eigenschaften dokumentieren (Gelbstellung). Die Abtrennung der biogenen Eigenschaften wird bei Umbuchung auf das Zertifikatekonto des Nutzerunternehmens mit dokumentiert.. Dieser Schritt ist nicht umkehrbar. Die Führung eines Verweises auf Nachhaltigkeits(-Teil)nachweis gemäß BLE ist nach Abtrennung der biogenen Eigenschaften im Zertifikatekonto nicht möglich. Registerauszug erstellen (= Ausbuchung ) Für Chargen mit dem Status grün oder gelb, die auf dem Kontosystem eines Nutzers liegen, kann dieser Registerauszüge erstellen. Dabei wird automatisch eine eindeutige Biogasregister-Auszugnummer (Dokumentnummer) erzeugt. Mit der Erstellung eines Registerauszugs erhält die betreffende Charge automatisch den Status rot. Bei der Ausbuchung können für das Nutzerunternehmen vorliegende Kriterienkombinationen ausgewählt werden, wenn die Kriterienkombination bei der auszubuchenden Menge eingehalten wird. Die ausgewählte Kriterienkombination wird dann mit ihrer Bezeichnung gesondert auf dem Biogasregister-Auszug angegeben. 8 Kriterienkatalog des Biogasregisters. Das Biogasregister erstellt einheitlich-strukturierte, vergleichbare Registerauszüge für konkrete Biogasmengen. Die Basis dafür stellt ein Kriterienkatalog dar, der die wesentlichen im Rechtsverkehr üblichen und notwendigen Kriterien zum Nachweis der biogenen Eigenschaften von Biogas und der produzierenden Anlagen repräsentiert und dadurch die Darstellung von Biogasmengen unterschiedlicher Qualität im Biogasregister und auf dem Biogasregister-Auszug ermöglicht. Der Kriterienkatalog besteht aus: anlagenbezogenen Kriterien, betriebsbezogenen Kriterien und chargenbezogenen Kriterien. Anlagenbezogene Kriterien dienen der Dokumentation von Eigenschaften der Erzeugungs- und Aufbereitungsanlage, welche sich im Produktions- und Jahresverlauf im Regelfall nicht ändern. Betriebsbezogene Kriterien dienen der Dokumentation von Eigenschaften der erzeugten und aufbereiteten Biomethanmengen, Seite 15 von 21

16 welche im Produktions- und Jahresverlauf variieren können. Chargenbezogene Kriterien dienen zur Dokumentation der Einhaltung von Massenbilanzanforderungen bezüglich Nutzung eines Massenbilanzsystems für innerhalb des Registers geführte Mengen sowie der Information über das Vorliegen eines Nachhaltigkeits(- Teil)nachweises gemäß BLE. Die Eigenschaften einer Anlage oder Biogasmenge können in Ergänzung zu den Kriterien des Kriterienkatalogs auch durch frei formulierbare Nachweisrelevante Bemerkungen beschrieben werden. Der Kriterienkatalog wird zusammengestellt und aktualisiert vom Steuerkreis des Biogasregisters. Der Kriterienkatalog ist eine Empfehlung des Registerführers. Der Kriterienkatalog ist die Basis, auf der Nutzer im Biogasregister ihre Anlagen und Biogas-Chargen beschreiben und von Auditoren bestätigen lassen können. Das Eigenschaftsprofil einer Charge im Biogasregister bezeichnet die Summe der Prüfkriterien, die einer Biogascharge vom Nutzer zugeordnet wurden. Die bereitgestellten Erläuterungen zum Kriterienkatalog und die Matrix Kriterien und Produkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Relevanz, Notwendigkeit oder Aktualität im Hinblick auf etwaige gesetzliche Förderungen für die Verwendung des Biogases. Nutzer und Auditoren sind selbst dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt der Verwendung der Registerauszüge alle gesetzlichen Anforderungen an die biogenen Eigenschaften nachgewiesen sind. Der Kriterienkatalog kann vom Registerführer angepasst werden. Der Registerführer bemüht sich, den Kriterienkatalog aktuell zu halten und gesetzlichen Änderungen anzupassen. Die Kriterien werden in den Erläuterungen zum Kriterienkatalog hinsichtlich der wesentlichen Bestandteile konkretisiert. Dort wird auf die entsprechenden Gesetzestexte und anderen relevanten Dokumente verwiesen. Die Erläuterungen zum Kriterienkatalog sind auf der frei zugänglichen Seite des Biogasregisters ( jederzeit einsehbar. 9 Prüfunternehmen und Auditoren im Biogasregister. Das Biogasregister ermöglicht es seinen Nutzern, die biogenen Eigenschaften ihrer Chargen durch ein Prüfunternehmen im Biogasregister bestätigen zu lassen. Dazu erhalten die vom Nutzer beauftragten Auditoren vom Biogasregister einen entsprechenden Account im Biogasregister. Im Rahmen der Registrierung der Auditoren im Biogasregister wird die personenbezogene Qualifizierung der Auditoren nachgeprüft. Der Prüfungsumfang sowie der Prüfungsturnus werden in Allgemeine Nutzungsbedingungen für Prüfunternehmen und Auditoren im dargestellt. 10 Auditdokumentations-Prozess im Biogasregister. Nutzer können für Mutter-Chargen und Anlagen einen Auditdokumentations-Prozess im Biogasregister auslösen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer eine Muttercharge dem Prozess zuordnet, ist diese nicht mehr bearbeitbar. Damit veranlassen die Nutzer zusammengefasst folgenden Prozess im Biogasregister: Das vom Nutzer beauftragte Prüfungsunternehmen bestätigt im Biogasregister die Angaben des Nutzers zu einer/mehreren bestimmten Mutter-Charge(n) oder einer Anlage, sofern diese Angaben mit den Angaben im Seite 16 von 21

17 Auditbericht sowie des Einsatzstofftagebuchs übereinstimmen. Wenn das Prüfunternehmen die Angaben im Biogasregister bestätigt hat, kann das Nutzerunternehmen die Auditdokumentation zur Prüfung an den Registerführer übergeben, der einen Plausibilitätscheck durchführt. Wenn auch dieser erfolgreich war, wird im Falle der Anlagenauditdokumentation die Anlage zur Erstellung für Mutter-Chargen freigegeben bzw. im Falle einer Betriebsaudit-Dokumentation die Muttercharge Grün gestellt Bestätigung durch Prüfunternehmen im Biogasregister Das Prüfunternehmen bestätigt im Biogasregister, dass die von ihm im Auftrag der Anlagenbetreibergesellschaft vor Ort durchgeführte gutachterliche Prüfung (Auditbericht) mit den Angaben zu einer Anlage in folgenden Punkten übereinstimmt: Anlagen Anlagenname/Adresse Anlagenprofil Einspeisepunkt Zählernummer Jahr der Inbetriebnahme Unternehmenszugehörigkeit Zeitpunkt der ersten Gültigkeit der Prüfung Das Prüfunternehmen bestätigt im Biogasregister, dass die von ihm im Auftrag der Anlagenbetreibergesellschaft vor Ort durchgeführte gutachterliche Prüfung (Auditbericht) mit den Angaben zu jeder innerhalb des Registers dokumentierten Mutter-Charge in folgenden Punkten übereinstimmt: Mutter-Chargen Produktionsanlage Auftraggeber des Audits Produktionszeitraum einer jeden im Prüfgutachten bestätigten Menge Einspeisepunkt und Zählernummer Einspeisemenge einer jeden im Prüfgutachten bestätigten Menge Eigenschaftsprofil Teilung von grüngestellten Mutterchargen Das Prüfunternehmen bestätigt im Biogasregister, dass die von ihm im Auftrag der Anlagenbetreibergesellschaft vor Ort durchgeführte gutachterliche Prüfung (Auditbericht) mit den Angaben zu der innerhalb des Registers dokumentierten Aufteilung einer bereits grüngestellten Mutter-Charge in zwei Zeiträume in folgenden Punkten übereinstimmt: Produktionsanlage Auftraggeber des Audits Einspeisepunkt und Zählernummer Die Zusammengehörigkeit von Zeitraum und Menge der zu teilenden Muttercharge mit der Produktion Seite 17 von 21

18 Die Aufteilung der Gesamtmenge auf die beiden neuen Mengen mit der Teilung des Gesamtzeitraumes in die beiden neuen Zeiträume zusammenpasst. Die Bestätigung des Prüfunternehmens im Biogasregister ist abgeschlossen, wenn der entsprechende Auditbericht, auf dessen Basis die Bestätigung stattgefunden hat, hochgeladen und die Angaben durch Eingabe einer itan bestätigt wurden Plausibilitätsprüfung durch das Biogasregister Nach Bestätigung durch den Auditor kann der Nutzer die Auditdokumentation an den Registerführer zur Durchführung des Plausibilitäts-Checks und Grünstellung weitergegeben. Im Rahmen des Plausibilitäts- Checks prüft der Registerführer, ob: ein lesbares Gutachten hochgeladen wurde die Anlage im Gutachten mit der Anlage der Mutter-Charge(n) anhand der Adresse übereinstimmt der im Gutachten angegebene Zeitraum mit dem Produktionszeitraum der Mutter-Charge(n) übereinstimmt die im Gutachten angegebene (Teil-)Menge(n) mit der Gesamtmenge der Mutter-Charge(n) übereinstimmt der Einspeisepunkt übereinstimmt die Zählernummer übereinstimmt Der Registerführer prüft nicht, ob die im entsprechenden Gutachten (Auditbericht), welches im System hinterlegt wird (Upload), geprüften Kriterien und Ergebnisse mit den durch (a) den Nutzer und (b) registrierten Auditor eingegebenen Eigenschaftsprofil der Mutter-Charge(n) übereinstimmen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt der Registerführer keine Gewähr. Nur wenn alle zuvor genannten Prüfungen des Registerführers positiv sind, wird/werden die Mutter-Charge(n) bzw. die Anlage bzw. weitere Kriterien bzw. die Mutterchargenteilung durch den Registerführer freigegeben. Diese Statusänderung ist nicht reversibel. Sind nicht alle Plausibilitätsprüfungen des Registerführers positiv, wird der Prozess an das Nutzerunternehmen zur Korrektur zurückgegeben. Der Registerführer behält sich vor, die Daten und Gutachten auch über das beschriebene Maß hinaus auf Plausibilität zu prüfen und ggf. begründet zur Korrektur zurückzugeben. Bei Korrekturrückgabe können die Daten entsprechend verändert werden und der Vorgang erneut zur Grünstellung weitergegeben werden. 11 Rücknahme Rotstellung. Ausbucher können auf begründeten Antrag eine Ausbuchung bzw. Rotstellung durch den Registerführer zurücknehmen lassen. Dieser Vorgang hat als Folgen: Der betroffene Registerauszug wird ungültig gestellt. Der Biogasregisterauszug wird vom öffentlich als ungültig ausgewiesen. Bei etwaigen Vorkommnissen, die den Vertrauensschutz des Biogasregisters gefährden, kann die Registerführung die Registerauszugsnummer auf eine Liste aller ungültigen Registerauszüge inkl. zusätzlich des Datums des Beginns der Unwirksamkeit und weitere Inhalte zu veröffentlichen. Aus der veröffentlichten Nummer des Registerauszuges können u.u. Rückschlüsse auf das ausbuchende Unternehmen und auf den Seite 18 von 21

19 Zeitpunkt der Ausbuchung gezogen werden. Die gesamte auf dem Auszug dokumentierte Charge wechselt im Konto des Ausbuchers vom Status rot (deaktiviert) in den Status vor der Ausbuchung (grün bzw. gelb). Der Ausbucher darf dies nur beantragen, wenn der Registerauszug noch nicht im Rechtsverkehr (insbesondere zur Erlangung etwaiger Fördervorteile/Fördertatbestände) eingesetzt wurde, er dafür Sorge trägt, dass alle betroffenen Unternehmen und Personen von der Ungültigkeit des Registerauszugs informiert werden und er den Registerauszug in elektronischer und schriftlicher Form nicht weiter verwendet. Der Ausbucher ist für ggf. eingegangene Rechtsfolgen aus bereits getroffenen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem im Registerauszug ausgewiesenen Biogasmengen in vollem Umfang ausschließlich selbst verantwortlich. 12 Rechte des Registerführers Rechte des Registerführers bei Missbrauch. Der Registerführer versucht Missbrauch und Fehler im Biogasregister zu verhindern und zu beseitigen. Er ist daher berechtigt, fehlerhaft oder zu Unrecht ausgestellte Registerauszüge als ungültig zu kennzeichnen und zu kommunizieren. Der Registerführer ist auch sonst in jeder Weise berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die Missbrauch und Fehler im System so schnell und effektiv wie möglich beseitigen Rechte des Registerführers bezüglich elektronischer Dokumente. Der Registerführer behält sich das Recht vor, elektronische Dokumente, die innerhalb des Registers durch registrierte Systemnutzer und Auditoren hinterlegt wurden, bei Beinhaltung oder Verdacht auf Beinhaltung von Schadsoftware aus dem Register zu entfernen. Weiterhin behält sich der Registerführer das Recht vor, die Größe der elektronischen Dokumente, die im Register hinterlegt werden können, zu beschränken. 13 Transaktionskontrolle für Nutzer. Der Nutzer kann in seinem Nutzer-Account jederzeit Einblick nehmen in alle ihn betreffende Vorgänge. Diese Vorgänge werden Transaktionen genannt und beinhalten z.b. alle Ein-, Um- und Ausbuchungen von Biogasmengen. Die Liste seiner durchgeführten Transaktionen kann gefiltert werden und so auf verschiedene Fragestellungen detailliert Antwort geben, wie beispielsweise den Umfang der Einbuchungen im letzten Quartal. 14 Prüfen von Biogasregister-Auszügen. Um die Existenz von Biogasregister-Auszügen bzw. deren aktuellen Status zu überprüfen, bietet das Biogasregister Deutschland zwei Verfahren an: Seite 19 von 21

20 Zum einen kann über die Biogasregister-Auszugsnummer prinzipiell überprüft werden, ob ein entsprechender Biogasregister-Auszug mit der angegebenen Auszugsnummer existiert und vom Biogasregister Deutschland ausgegeben wurde. Zum anderen kann ein im ursprünglichen Ausgabeformat (PDF) vorliegender Biogasregister-Auszug anhand der Biogasregister-Auszugsnummer mit dem ursprünglichen, vom ausgegebenen Dokument verglichen werden. Hierfür wird das zu prüfende Dokument temporär an das Biogasregister übergeben und ein binärer Vergleich der Dokumente durchgeführt. Diese Prüfungen können sowohl für Nutzer als auch Empfänger von Biogasregister-Auszügen im Sinne des Biogasregisters durchgeführt werden. Des Weiteren besteht für Empfänger von Biogasregister-Auszügen die Möglichkeit, beim Registerführer die Einsicht in die einem Biogasregister-Auszug zugrundeliegenden und durch die Prüfungsunternehmen und registrierten Auditoren im Biogasregister hinterlegten Prüfberichte und Gutachten zu beantragen. Eine generelle Weitergabe der hinterlegten Prüfberichte und Gutachten ohne die vorgenannte Beantragung beim Registerführer erfolgt nicht. Fehler und Unregelmäßigkeiten müssen dem Registerführer unverzüglich gemeldet werden. Informationen zum Verfahrensablauf der dargestellten Prüfungen werden auf der Website des Biogasregisters unter bekanntgegeben. 15 Kommunikation zwischen dem Biogasregister und den Nutzern. Zur Benachrichtigung der Nutzer über für sie relevante Vorgänge werden durch das automatisiert Nachrichten an die im Register hinterlegten Adressen verschickt. Die Nutzer bzw. deren registrierte Systemnutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die -Adressen stets aktuell gehalten werden. Neben dem Hauptansprechpartner eines Nutzers können im Biogasregister auch weitere Ansprechpartner für Abrechnungen Vertrag und Grundsätzliches Operative Durchführung angegeben werden. Diese Ansprechpartner benötigen keinen personalisierten Zugang zum Biogasregister Deutschland als registrierte Systemnutzer und die Benennung ist auch mit keinen weiteren Sonderrechten verknüpft. Auch für diese Einträge gilt, dass der Nutzer für die Aktualität der hinterlegten Kontaktdaten verantwortlich ist. An diese Ansprechpartner erfolgt kein automatisierter Versand. Zur Kontaktaufnahme des Nutzers mit dem gibt es eine telefonische Support- Hotline als auch die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Registerführer via . Entsprechende Kontaktdaten und Verfügbarkeiten sind auf der Website des Biogasregisters unter einsehbar. Seite 20 von 21

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