Evidenz & Partizipation Kein Thema für den Lärmschutz in Deutschland? Evidenz, Gesetze & Widersprüche
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- Elly Böhm
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1 Evidenz & Partizipation Kein Thema für den Lärmschutz in Deutschland? Evidenz, Gesetze & Widersprüche Fluglärm-Workshop 13. Jahrestagung des DNEbM Universität Hamburg 17. März 2012 Dr. Henning Thole kfberlin e.v. & Arbeitskreis Ärzte gegen Fluglärm
2 gesetzliche Regelungen
3 Schutz vor Lärm Es gibt verschiedene Regelungen zum Schutz vor Lärm Arbeitsplatzregelungen Gehörschutz, Arbeitszeitbeschränkungen, Grenzwerte, Zeitregelungen Tempolimit Nachts, Nachtruhe nach 22 Uhr, Lokal / Regional Landes-Immissionsschutzgesetz Bundesweit Bundes-Immissionsschutzgesetz, TA Lärm Fluglärmgesetz?
4 Gesetze I LImSchGesetz Berlin 2 Immissionsschutzpflichten Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, [ ]. Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, hat durch geeignete Maßnahmen für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes zu sorgen. Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die Immissionen, die durch sie hervorgerufen werden, erheblich belästigt wird. [ ] Landes-Immissionsschutzgesetz -
5 Gesetze I, ff. LImSchGesetz Berlin 3 Schutz der Nachtruhe Von bis Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann. Landes-Immissionsschutzgesetz -
6 Gesetze II - BImSch Gesetz Immissionsrichtwerte in Wohngebieten: Nachts für 8 Stunden, von 22-6 Uhr 35dB Tagesrandzeiten 3h, von und 6-7 Uhr Werktags 42dB Lärmkarten Lärmaktionspläne, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Sechste Verwaltungsvorschrift, TA Lärm
7 Gesetze III - FluLärmG Zone Neue Flughäfen (ab 2007) Alte Flughäfen Tagwerte L (tief) Aeq Tag Tag Zone 1 L (tief) Aeq Tag Tag Zone II Nachtwerte 60 db(a) 65 db(a) 55 db(a) 60 db(a) L (tief) Aeq Nacht 50 db(a) 55 db(a) L (tief) A Max 6 x 53 db(a) 57 db(a) Gesetzesentwurf L (tief) Aeq Nacht Zone II L (tief) A Max Zone II 45 db(a) 4 x 52 db(a)
8 Grenzwerte aus wiss. Publikationen WHO: Zielwert Nacht: 40 db(a) Lern-Lärmschutzgrenze : 35 db(a) (Tag!) (Empfehlung aus Studie)
9 Schutz vor Lärm Je lokaler desto konkreter
10 Grenzwerte & Grenzen
11 Mittelungsschallpegel Quelle: Vortrag Ullrich Isermann, DLR, Göttingen 2004
12 Wann wird Schlaf gestört? ROT: Nacht-Ration 0 5 Uhr Quelle: Vortrag Dirk Schreckenberg, UBA,
13 Grenzwerte (Fast) alle in den Gesetzen definierten relevanten Grenzwerte beziehen sich auf Mittelungspegel Der wahre Lärm ist lauter Selbst bei max -Werten gilt i.d.r. eine Frequenz > 1, also im Prinzip wieder Mittelwerte über die Zeit! Es darf mehr als einmal laut werden Was ist mit der medizinischen Bedeutung der Einzelschallereignisse?
14 andere Gesetze
15 Quer gedacht Wie gehen Ärztinnen / Ärzte mit (unsicheren) Risikosignalen oder unerwünschten Arzneimittelwirkungen in der Arzneitherapie um?
16 Arzneimittel-Regelungen Klinische mehrstufige Testung u.a. Ausschluss der Toxizität Zulassungsstudien Beweis der Wirksamkeit / Sicherheit Nutzen- / Kosten-Nutzen-Bewertung Preisverhandlungen / regulative Ansätze bis hin zum Marktausschluss Pharmakovigilanz ggf. reichen wenige Zwischenfälle, um Marktrücknahmen auszulösen Dazu reichen unsystematische Einzelfallbeobachtungen Daten aus epidemiologischen Settings
17 Quer weiter gedacht Wenn wir (vernünftigerweise!) sensibel auf AM- Nebenwirkungen reagieren Warum sollte das bei Lärmfolgen anders sein?
18 1. Lesung FluLärmG 2006 Welche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sind so gesichert, dass sie bei gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden können? Achtung! Hier wird nach sicheren Erkenntnissen gefragt. Fluglärmstudien sind keine RCTs! Quelle: Plenarprotokoll, Ausschnitt von Ulrich Petzold (CDU/CSU)
19 Transparenz? UA zum Flughafen Schönefeld, 2001 Der überwiegende Teil der Akten stammte von Unternehmen, die den Schutz von Privat- und Geschäftsgeheimnissen einforderten. [ ] Der Ausschuss hat berechtigten Forderungen entsprochen und ca. 90 % der Akten als vertraulich im Sinne des 53 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin eingestuft. Können / dürfen 90% der Unterlagen eines Milliardenschweren ÖFFENTLICHEN Bauvorhabens geheim sein?
20 Was heißt all das? Thesen für die Diskussion
21 Beobachtungen Gesundheitliche Gefahren werden in den Gesetzen unterschiedlich adressiert (z.b. Lärm vs. Arzneimittel) Bürger haben damit keinen konsistenten Gesundheitsschutz, die Vorsorge des Staates schlägt fehl Die Lärmwerte in den Gesetzen sind höher als in den Studien und damit zu hoch
22 Beobachtungen II Fakten werden zurückgehalten, die Interessen der Firmen (hier: Bau Flughafen) sind wichtiger als die Interessen der Bürger Gesetze beachten aktuelle Evidenz nicht Die Lärmberechnungen reduzieren die Spitzenwerte Das Fluglärmgesetz schützt damit den Flugverkehr vor den Menschen und nicht die Menschen vor dem Lärm
23 Thesen (leicht angespitzt) die Evidenz geht auf dem Weg von der Studie ins Gesetz verloren die Politik kann mit den wissenschaftlichen Fakten nicht umgehen mögliche Einflussnahmen auf politische Beratungen können in den Gesetzen nicht nachvollzogen werden Es fehlt ein strukturierte Prozess, der eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung und damit eine evidenzbasierte Politik ermöglicht
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