PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen
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- Uwe Haupt
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1 PayLife Online Services und Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an sicheren Systemen I. Die PayLife Online Services Die SIX Payment Services (Austria) GmbH (kurz: SIX) bietet auf ihrer Website my.paylife.at die PayLife Online Services an. Diese ermöglichen dem Karteninhaber auf eigenen Wunsch, verschiedene Dienstleistungen von SIX im Zusammenhang mit seiner Kreditkarte (kurz: Karte) in Anspruch zu nehmen und Informationen zu seiner Karte einzusehen. Um an den PayLife Online Services teilnehmen zu können, ist der vorherige Abschluss eines Kreditkartenvertrages zwischen dem Karteninhaber und SIX erforderlich. Die Registrierung erfolgt entweder vorab online auf der Website oder während des Bezahlvorganges im Internet. In den PayLife Online Services kann der Karteninhaber verschiedene Abfragen vornehmen (zb Umsatzabfrage, Monatsabrechnungen), Aufträge an SIX erteilen (zb PIN-Code- Bestellung, Produkteröffnungen- und erweiterungen, Beantragung optionaler Zusatzleistungen), und Änderungen der Stammdaten (zb Namens- oder Adressänderungen) vornehmen. Sofern der Karteninhaber über ein mobiles Datenendgerät (zb Smartphone) auf die PayLife Online Services zugreift, besteht die Möglichkeit, dass ihm - aus technischen von SIX nicht beeinflussbaren Gründen - nicht sämtliche Funktionen der PayLife Online Services zur Verfügung stehen. Aus Sicherheitsgründen behält sich SIX das Recht vor, in regelmäßigen Abständen Updates der PayLife Online Services vorzunehmen. Die derzeit verfügbaren Funktionen der PayLife Online Services sind auf der Website einsehbar. Nimmt der Karteninhaber an den PayLife Online Services teil, erhält er von SIX automatisch ein virtuelles Postfach. SIX hat die Möglichkeit, in diesem Postfach Nachrichten für den Karteninhaber zu hinterlegen. Wird eine solche Nachricht von SIX hinterlegt, erhält der Karteninhaber eine Verständigung mit . Seite 1 von 7
2 Im Rahmen der PayLife Online Services bietet SIX dem Karteninhaber die Möglichkeit, bei der Verwendung der Karte im Internet (E-Commerce), Zahlungsanweisungen in Sicheren Systemen durchzuführen. Die Registrierung erfolgt entweder vorab online auf der Website oder während des Bezahlvorganges im Internet. Als Sicheres System gelten: Das 3-D Secure Verfahren (MasterCard SecureCode und Verified by Visa). Im Rahmen des 3-D Secure Verfahrens wird der Karteninhaber auf Grundlage des selbst gewählten Passwortes zweifelsfrei als rechtmäßiger Karteninhaber identifiziert. Das Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure). Dieses dient dem Zweck, die Daten des Karteninhabers und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale für die Zwecke der Datenübertragung zu verschlüsseln und so vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen. II. Besondere Geschäftsbedingungen für die PayLife Online Services und die Teilnahme an Sicheren Systemen Präambel Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für PayLife Online Services und die Teilnahme an Sicheren Systemen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt den darin enthaltenen vorvertraglichen Informationen für von SIX herausgegebene Kreditkarten die dem zwischen SIX und dem Karteninhaber geschlossenen Kreditkartenvertrag zugrunde liegen. Auf die Informationen gemäß 26 ivm 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs- Gesetz (FernFinG) ivm 26 ZaDiG, die der Karteninhaber vor Abschluss des Kreditkartenvertrages erhalten hat, wird verwiesen. Darüber hinaus ergänzen sie die Besonderen Geschäftsbedingungen für den von SIX angebotenen Dienst Info SMS in der jeweils geltenden Fassung. Seite 2 von 7
3 1. Registrierung für PayLife Online Services /Login /Geheimhaltung 1.1. Registrierung Die Nutzung der PayLife Online Services setzt die Registrierung des Karteninhabers auf der Website voraus. Auf dieser wird dem Karteninhaber auch die Vorgangsweise der Registrierung Schritt für Schritt dargestellt. Zur Identifizierung des Karteninhabers als Nutzer der PayLife Online Services ist eine Monatsabrechnung aus den letzten sechs Monaten, oder ein gültiges Einmalpasswort erforderlich. Dieses Einmalpasswort kann vom Karteninhaber über die Website oder mit an angefordert werden Nach Eingabe des Einmalpasswortes oder der Monatsabrechnung werden dem Karteninhaber diese BGB zur Verfügung gestellt. Für den weiteren Registrierungsvorgang ist notwendig, dass der Karteninhaber diese BGB an der vorgesehenen Stelle akzeptiert, womit eine Vereinbarung über die Teilnahme an den PayLife Online Services (kurz: Vereinbarung) zustande kommt. Folgende Einstellungen und Zugangsberechtigungen hat der Karteninhaber bei der Registrierung selbst festzulegen: Einen Benutzernamen; Das Passwort (dieses wird bei MasterCard als MasterCard SecureCode und bei Visa als Verified by Visa-Passwort bezeichnet); Eine persönliche Begrüßung, die dem Karteninhaber bei jeder Passwortabfrage zu Kontrollzwecken angezeigt wird. Der Karteninhaber kann die von ihm gewählten Einstellungen und Zugangsberechtigungen jederzeit selbst ändern Anmeldung zu konkreten PayLife Online Services ( Login ) Der Karteninhaber hat auf der Website my.paylife.at seine Identifikationsmerkmale in das dafür vorgesehene Feld einzugeben. Sofern die Identifikationsmerkmale richtig eingegeben wurden, leitet das System den Karteninhaber zur nächsten Maske weiter, auf der die persönliche Begrüßung erscheint. In dieser Maske hat der Karteninhaber das von ihm gewählte Passwort einzugeben. Seite 3 von 7
4 1.4. Geheimhaltung Der Karteninhaber ist verpflichtet, seinen Benutzernamen, das von ihm gewählte Passwort und die persönliche Begrüßung so geheim zu halten, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. 2. Sperre des Zugangs zu den PayLife Online Services 2.1. Aus Sicherheitsgründen wird nach fünfmaliger Falscheingabe des Passwortes der Zugang zu den PayLife Online Services von PayLife gesperrt. Solange die Sperre aufrecht ist, hat der Karteninhaber keinen Zugriff auf die PayLife Online Services und kann keine Zahlungstransaktionen in Sicheren Systemen durchführen. Der Karteninhaber muss in diesem Fall die Aufhebung der Sperre schriftlich (mit ) oder telefonisch bei SIX beantragen. SIX stellt dafür folgende Kontaktadressen zur Verfügung ( Telefon:+43/1/ ) Sollte der Karteninhaber wissen, oder den Verdacht haben, dass Dritte Kenntnis von seinen Identifikationsmerkmalen (insbesondere dem Passwort) erlangt haben, so empfiehlt ihm SIX dies Identifikationsmerkmale selbst zu ändern. Sollte dem Karteninhaber dies aus welchem Grund auch immer nicht möglich sein, ist er berechtigt, von SIX jederzeit die Sperre seines Zugangs zu den PayLife Online Services zu verlangen. In diesem Fall ist SIX verpflichtet, die Sperre unverzüglich nach Eingang der Aufforderung des Karteninhabers vorzunehmen. 3. Vertragsdauer und Beendigung Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie endet jedenfalls mit der Beendigung des zugrundeliegenden Kreditkartenvertrages. 4. Zahlen mit Sicheren Systemen 3-D Secure 4.1. SIX bietet dem Karteninhaber die Möglichkeit, bei der Verwendung der Karte im Internet (E-Commerce), Zahlungsanweisungen in Sicheren Systemen durchzuführen. Es handelt sich dabei um das 3-D Secure Verfahren (MasterCard SecureCode und Verified by Visa) und das Seite 4 von 7
5 Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure) Mit dem vom Karteninhaber selbst festgelegten Passwort kann der Karteninhaber Zahlungstransaktionen in Sicheren Systemen durchführen Sollte es der Händler (Vertragsunternehmen) ermöglichen, dass in Sicheren Systemen bezahlt werden kann, ist der Karteninhaber verpflichtet, die Transaktionen ebenfalls im Rahmen des 3-D Secure Verfahrens durchzuführen. Für den Fall, dass dieses vom Händler (Vertragsunternehmen) nicht angeboten wird, darf eine Transaktion nur dann durchgeführt werden, wenn die Daten mit dem Verbindungsprotokoll "https" übertragen werden Die Zahlungstransaktion, insbesondere die Anweisung, erfolgt auch bei Verwendung des Sicheren Systems gemäß Punkt 6. der AGB. Wird jedoch das 3-D Secure Verfahren verwendet, hat der Karteninhaber sein von ihm selbst gewähltes Passwort einzugeben. Mit der Eingabe der Bestätigung des Passwortes wird die Zahlungsanweisung unwiderruflich erteilt. 5. Online Abrechnung 5.1. Sollte zwischen SIX und dem Karteninhaber nicht bereits bei Abschluss des Kreditkartenvertrages die Zurverfügungstellung einer Online-Abrechnung vereinbart worden sein, kann der Karteninhaber mit der Registrierung zu PayLife Online Services auf der Website nach erfolgtem Login auf my.paylife.at, erklären, anstelle einer postalisch zugestellten Abrechnung in Papierform, eine Abrechnung in elektronischer Form erhalten zu wollen Die Abrechnung wird dem Karteninhaber auf der Website my.paylife.at, nach erfolgtem Login, mindestens einmal monatlich, zur Verfügung gestellt. Davon wird der Karteninhaber verständigt. Diese Verständigung erfolgt in der Regel mit , sollte der Karteninhaber dies wünschen, ist dies jedoch auch mit SMS möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Karteninhaber dieses Service in den PayLife Online Services aktiviert hat. Seite 5 von 7
6 5.3. Soweit SIX oder ihre Mitarbeiter kein grobes Verschulden trifft, haftet SIX nicht dafür, wenn der Karteninhaber die von SIX versendete /SMS aus Gründen, die SIX nicht zu vertreten hat nicht erhält. 6. Allgemeine Bestimmungen und Sicherheitshinweise 6.1. Änderungen der BGB Änderungen der BGB werden dem Karteninhaber an die SIX zuletzt bekannt gegebene -Adresse oder mit einer Mitteilung im Postfach des Karteninhabers in den PayLife Online Services, my.paylife.at zur Kenntnis gebracht. In letzterem Fall, erhält der Karteninhaber zusätzlich eine Verständigung mit , die auch die geänderten BGB enthält Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung widerspricht SIX verpflichtet sich, den Karteninhaber bei Übersendung der Änderungen schriftlich auf die Zwei-Monats-Frist und auf die Auslegung seines Verhaltens hinzuweisen. Dabei wird dem Karteninhaber bekannt gegeben, dass das ungenutzte Verstreichen der Frist zur Annahme der geänderten Informationen führt. SIX verpflichtet sich, darauf hinzuweisen, dass der Karteninhaber das Recht hat, das Vertragsverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen Änderung der Adresse und der -Adresse des Karteninhabers Der Karteninhaber verpflichtet sich, jede Änderung seiner -Adresse SIX schriftlich bekannt zu geben. Eine an SIX ist dafür ausreichend. Seite 6 von 7
7 6.3. Sicherheitshinweise Solange der Zugang zu den PayLife Online Services gesperrt ist, kann die Karte im Internet bei Händlern (Vertragsunternehmen) nicht zur Zahlung verwendet werden, wenn diese nur das 3-D Secure Verfahren als Sicheres System anbieten Wird aus welchem Grund auch immer Ihr Zugang zum PayLife Online Service gesperrt, haben Sie keine Möglichkeit mehr, in Ihre Online-Abrechnungen Einsicht zu nehmen. SIX empfiehlt daher, die jeweils zur Verfügung gestellte Online-Abrechnung zu speichern Zur Vermeidung von Risiken, die mit der Kenntnis Ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes verbunden sind, empfiehlt SIX diese regelmäßig (zb jeden Monat) zu ändern Beachten Sie, dass die Verwendung von Passwörtern an gemeinsam benutzten Computern (zb in einem Internetcafé, in einem Hotel, an Ihrem Arbeitsplatz) unbefugten Dritten, die Ausspähung dieser Geheimnisse möglich macht Ihr Computer sollte über einen aktuellen Malware- und Virenschutz, aktualisierte Betriebssoftware sowie eine Firewall verfügen. Dadurch kann das Risiko, dass unbefugte Dritte Ihre Geheimnisse im elektronischen Weg ausspähen, minimiert werden. Beenden Sie die PayLife Online Services mit der Logout-Funktion SIX empfiehlt, die Zertifikatsinformation der "https"-verschlüsselung auf folgenden Inhalt zu prüfen: Ausgestellt für: SIX Payment Services (Austria) GmbH, Wien, AT SIX stellt auf der Website eine "Hilfefunktion" zur Verfügung. In dieser finden Sie neben Sicherheitstipps auch weitere Informationen zu den PayLife Online Services. Fassung September 2013 Version Jänner 2015 Seite 7 von 7
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