Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren"

Transkript

1 0/04 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND.3.. Dienstanweisung vom. Jänner 04 Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren Aufgrund der 7, 9 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 994 wird festgelegt:. Allgemeines () Für die Orts- und Stadtfeuerwehren gilt der Organisations- und Dienstpostenplan gegliedert nach der Klasseneinteilung der Feuerwehren laut Anlage. Danach gliedern sich die Feuerwehren in die Bereiche Geschäftsführung, Ausbildungsdienst (Ausbildung einschließlich Koordinierung mit der Feuerwehrjugend, Einsatzvorbereitung einschließlich vorbeugender Brandschutz sowie alle Aufgaben, die keinem anderen Dienst zugewiesen sind), erwaltungsdienst (Schriftverkehr, Protokollführung, Personal, Finanzen, IT-Angelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit), Technischer Dienst (Feuerwehrhaus, Fahrzeuge, Geräte einschließlich Atemschutz und Funk, Bekleidung) und Feuerwehrjugend. () Die Organigramme der Feuerwehren sind differenziert nach der Klasseneinteilung der Feuerwehren in der Anlage festgelegt. (3) Unter Einsatzdienst sind alle Einsatzleistungen der Feuerwehr zu verstehen. Dieser wird von allen aktiven Feuerwehrmitgliedern geleistet und ist nicht Gegenstand dieser Dienstanweisung.. Ernennungen () Ernennungen dürfen nur erfolgen, wenn ein entsprechender, unbesetzter Dienstposten vorhanden ist. () Sind in einer Feuerwehr mehr Gruppen (Züge) vorhanden, als im Dienstpostenplan vorgesehen, kann die entsprechende Anzahl an Gruppen-(Zugs-)kommandanten ernannt werden. (3) Die Zuständigkeit für die Betrauung mit Funktionen (Ernennung), für die erleihung von Dienstgraden (Beförderung) und die hiefür geltenden Richtlinien (Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien) sind in den Dienstanweisungen Nr..4.. und.4.. festgelegt. DA.3.. Seite

2 (4) Die Zuständigkeit für die Übernahme der Einsatzleitung ergibt sich unmittelbar aus 6 der Brand- und Unfallbekämpfungsvorschrift (BU), LGBl. Nr. 86/ Aufgabenverteilung () Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen des Organisationsplanes für eine zweckmäßige Aufgabenverteilung innerhalb der Feuerwehr zu sorgen. () Insbesondere ist mittels schriftlicher Dienstanweisung festzulegen, welchem Funktionsträger im erwaltungsdienst (erwalter oder erwaltungswart) die Aufgabe des Kassiers und im Technischen Dienst (Gerätemeister oder Gerätewart) die Aufgabe des Atemschutzwarts und des Funkwarts zukommt. Diese Aufgabenzuweisung ist im Stammblatt zu vermerken. 4. Zusatzfunktionen (sonstige Fachwarte) () Die Ernennung eines sonstigen Fachwarts kann erfolgen, wenn in der Feuerwehr ein entsprechender Fachdienst vorhanden ist (z.b. Gefahrgutdienst, Tauchdienst) und ein Bedarf zur Ernennung eines eigenen Warts besteht. Der Fachwart ist je nach Aufgabenbereich im Organisationsplan dem entsprechenden Dienst (Ausbildungs-, erwaltungs-, Technischer Dienst) zuzuordnen. () Um ein sinnvolles erhältnis zwischen ernannten Funktionsinhabern und eingeteilten Feuerwehrmitgliedern zu wahren, sind mit Funktionen, die über den Dienstpostenplan hinausgehen, grundsätzlich Feuerwehrmitglieder zu betrauen, die bereits eine (artverwandte) Funktion innehaben (z.b. erwalter und IT-Wart). Die Ernennung von eingeteilten Feuerwehrmitgliedern zu sonstigen Fachwarten und damit eine Erweiterung des Organisations- und Dienstpostenplanes hat nur in Ausnahmefällen zu erfolgen. 5. Unvereinbarkeiten Besonders genaues Augenmerk ist auf die ermeidung von Unvereinbarkeiten zu legen (z.b. dürfen der Ortsfeuerwehrkommandant als anweisungsberechtigtes Organ und der Ortsfeuerwehrkommandantstellvertreter als dessen ertreter nicht zugleich die Aufgaben eines erwaltungswarts für die Finanzverwaltung (Kassiers) ausüben). 6. Übergangsregelung Ernennungen nach bisherigen Regelungen bleiben aufrecht, und zwar auch dann, wenn die Ernennung nach dem nunmehr geltenden Organisations- und Dienstpostenplan nicht mehr möglich wäre (z.b. weil die entsprechende Funktion nicht mehr besteht). Die Bezeichnung der Funktion hat aber jedenfalls nach den geltenden Bestimmungen zu erfolgen. DA.3.. Seite

3 7. Geschlechtsspezifische Ausdrücke Geschlechtsspezifische Ausdrücke gelten für Männer und Frauen gleichermaßen. 8. Außerkrafttreten Diese Dienstanweisung ersetzt die Dienstanweisung Nr..3. vom Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Ing. Alois Kögl Anlagen: Anlage : Organisations- und Dienstpostenplan (Tabelle) Anlage : Organigramme der Feuerwehren (Klasse bis 7) DA.3.. Seite 3

4 Organisations- und Dienstpostenplan Klasse / 6/ 7 sonst. Fachdienste Personalstand mind. 5 ( Gruppe) mind. ( Gruppen) mind. 3 (3 Gruppen) mind. 4 (4 Gruppen) mind. 50 (5 Gruppen) mind. 4 (4 Gruppen) mind. 50 (5 Gruppen) mind. 60 (6 Gruppen) Geschäftsführung (GF) O(S)FKS (Leiter O(S)FK des AusbD) HBI HBI HBI HBI SBI Ausbildungsdienst (AusbD) ZGK BI --- BI BI HBI 0 0 BM BI 3 BM BI erwaltungsdienst (wd) (Leiter des wd) BM - BI BM - BI W Technischer Dienst (TeD) (Leiter des TeD) BM BI BM BI Feuerwehrjugend (FJ) FJL FJB 3 FW Regelung für die Klassen und : Besteht der Bedarf zur Ernennung mehr als eines Funktionsträgers im Technischen Dienst, so ist ein Feuerwehrmitglied zum Gerätemeister (Leiter des Technischen Dienstes) und eines zum Gerätewart zu ernennen. Ein weiterer Gerätewart kann nur ernannt werden, wenn ein Gerätemeister ernannt ist. Wenn in der Feuerwehr mehr als ein Feuerwehrmitglied mit der Jugendarbeit beauftragt ist, kann ein Feuerwehrjugendleiter ernannt werden. 3 Ein Feuerwehrjugendbetreuer ist zu ernennen, wenn in der Feuerwehr Mitglieder der Feuerwehrjugend vorhanden sind; ein weiterer Feuerwehrjugendbetreuer, wenn der Feuerwehrjugend Mitglieder beider Geschlechter angehören. Wenn weibliche Feuerwehrjugendmitglieder vorhanden sind, soll zumindest ein Feuerwehrjugendbetreuer weiblich sein. 4 Ein Fachwart je Fachgebiet. DA Anlage

5 Organigramme der Feuerwehren (Klasse bis 7) DA.3. Anlage, Seite

6 Feuerwehren der Klasse OFK OFKS FJL Ltr d. wd FJB W FJB DA.3. Anlage, Seite

7 Feuerwehren der Klasse OFK OFKS FJL ZGK Ltr d. wd FJB W FJB DA.3. Anlage, Seite 3

8 Feuerwehren der Klasse 3 OFK OFKS FJL ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W DA.3. Anlage, Seite 4

9 Feuerwehren der Klassen 4 und 6/ OFK / SFK OFKS / SFKS FJL ZGK ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W DA.3. Anlage, Seite 5

10 Feuerwehren der Klassen 5 und 6/ OFK / SFK OFKS / SFKS FJL ZGK ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W W DA.3. Anlage, Seite 6

11 Feuerwehren der Klasse 7 SFK SFKS FJL ZGK ZGK ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W W DA.3. Anlage, Seite 7

Organisation der Wehr

Organisation der Wehr Schulungsunterlagen - Dienstbetrieb OBI Podlisca R. Organisation der Wehr Organisation der eigenen Feuerwehr Schulung zum Dienstbetrieb der FF Buchschachen - Grundausbildung Abteilungen der Feuerwehr Ab

Mehr

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien 01/2003 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2003 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt: 1.

Mehr

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien 01/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2014 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17, 19 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt:

Mehr

10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B. (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung

10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B. (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung 10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B LF 260/3-2011 B DIENSTORDNUNG über den Dienstbetrieb (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando

Mehr

DIENSTANWEISUNGSORDNER

DIENSTANWEISUNGSORDNER 09/2015 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Inhalt DIENSTANWEISUNGSORDNER INHALTSVERZEICHNIS Stand: 09/2015 0. Rechtliche Angelegenheiten (weiß) 0.1. BGLD. FEUERWEHRGESETZ 1994 Burgenländisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Überblick über die TRM-Ausbildung (TRMA)

Überblick über die TRM-Ausbildung (TRMA) 02/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 4.3.2. Vorläufige Dienstanweisung vom 1. Februar 2014 TRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA) (vormals Grundausbildung) Auf Grund des 17 Abs. 1 Bgld. Feuerwehrgesetz 1994

Mehr

Administrativer Dienst (EDV-Verwaltung) der Feuerwehren

Administrativer Dienst (EDV-Verwaltung) der Feuerwehren 12/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 3.6.2. Dienstanweisung vom 1. Dezember 2014 Administrativer Dienst (EDV-Verwaltung) der Feuerwehren Aufgrund der 17 Abs. 1 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes

Mehr

Organisation und Verhaltensregeln

Organisation und Verhaltensregeln Sachgebiet 1 Organisation und Verhaltensregeln im Feuerwehrhaus Leobendorf (für den UA Leobendorf) Ausbildung nach dem Ordner f.d.ga des ÖBV 2011 Unterlagen von: Feuerwehr: Feuerwehrnummer: Standesbuchnummer:

Mehr

Reinhard Gindl Oberbrandinspektor FF Kommandant. Thomas Beier. Löschmeister. Fahrmeister. Horst Seidl Löschmeister Atemschutzwart

Reinhard Gindl Oberbrandinspektor FF Kommandant. Thomas Beier. Löschmeister. Fahrmeister. Horst Seidl Löschmeister Atemschutzwart Reinhard Gindl Oberbrandinspektor FF Kommandant Andreas Staringer Brandinspektor FF Kommandant Stellvertreter Gerald Staringer Verwalter Leiter der Verwaltung Andreas Koller Verwaltungsmeister Stv. Leiter

Mehr

Richtlinie. für Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend) X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK

Richtlinie. für Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend) X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Nr.: RL 5.9 / 74-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie für Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend) Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese RL ersetzt

Mehr

TRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA)

TRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA) 01/2016 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 4.3.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2016 TRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA) Aufgrund des 17 und des 25 Abs. 2 Bgld. FWG 1994 wird angeordnet: Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES...

Mehr

Mindestmannschaftsstand und Grundausrüstung der Orts- und Stadtfeuerwehren sowie der Stützpunktfeuerwehren

Mindestmannschaftsstand und Grundausrüstung der Orts- und Stadtfeuerwehren sowie der Stützpunktfeuerwehren 01/2018 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.2.1. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2018 Mindestmannschaftsstand und Grundausrüstung der Orts- und Stadtfeuerwehren sowie der Stützpunktfeuerwehren Gemäß 17

Mehr

LAUFZETTEL. für die Truppmannausbildung - Teil 1 (TRMA1) Name. Orts-, Stadt,- Betriebsfeuerwehr. für. Unterschrift des Kommandanten

LAUFZETTEL. für die Truppmannausbildung - Teil 1 (TRMA1) Name. Orts-, Stadt,- Betriebsfeuerwehr. für. Unterschrift des Kommandanten LAUFZETTEL für die Truppmannausbildung - Teil 1 (TRMA1) für Name Orts-, Stadt,- Betriebsfeuerwehr Unterschrift des Kommandanten Erläuterungen (Auszug aus Dienstanweisung 4.3.) : Dieser Laufzettel ist zu

Mehr

LAUFZETTEL. für die Truppmannausbildung - Teil 1 (TRMA1) Name. Orts-, Stadt,- Betriebsfeuerwehr. für. Unterschrift des Kommandanten

LAUFZETTEL. für die Truppmannausbildung - Teil 1 (TRMA1) Name. Orts-, Stadt,- Betriebsfeuerwehr. für. Unterschrift des Kommandanten LAUFZETTEL für die Truppmannausbildung - Teil 1 (TRMA1) für Name Orts-, Stadt,- Betriebsfeuerwehr Unterschrift des Kommandanten Erläuterungen (Auszug aus Dienstanweisung 4.3.) : Dieser Laufzettel ist zu

Mehr

Dienstordnung. über den Dienstbetrieb. und über die Geschäftsführung. in der Orts-(Stadt-)feuerwehr. und Betriebsfeuerwehr.

Dienstordnung. über den Dienstbetrieb. und über die Geschäftsführung. in der Orts-(Stadt-)feuerwehr. und Betriebsfeuerwehr. 11/2013 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 0.3. Dienstordnung über den Dienstbetrieb und über die Geschäftsführung in der Orts-(Stadt-)feuerwehr und Betriebsfeuerwehr (Dienstordnung A) Dienstordnung A

Mehr

Wasserdienst des LFV Burgenland (KHD-Sonderdienst)

Wasserdienst des LFV Burgenland (KHD-Sonderdienst) 05/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 5.5.3 Vorläufige Dienstanweisung vom 01. Mai 2011 Wasserdienst des LFV Burgenland (KHD-Sonderdienst) Organisation, Ausbildung, Ausrüstung, Einsatz Gemäß 17 des

Mehr

DIENSTORDNUNG LANDESFEUERWEHRVERBAND BURGENLAND LANDESFEUERWEHRKOMMANDO DIENSTBETRIEB UND ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG ORTS-(STADT-)FEUERWEHR

DIENSTORDNUNG LANDESFEUERWEHRVERBAND BURGENLAND LANDESFEUERWEHRKOMMANDO DIENSTBETRIEB UND ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG ORTS-(STADT-)FEUERWEHR LANDESFEUERWEHRVERBAND BURGENLAND LANDESFEUERWEHRKOMMANDO LF - 260/2-1 - 1996 A DIENSTORDNUNG ÜBER DEN DIENSTBETRIEB UND ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG IN DER ORTS-(STADT-)FEUERWEHR UND BETRIEBSFEUERWEHR -

Mehr

III. Verwendung/Funktionsabzeichen

III. Verwendung/Funktionsabzeichen III. Verwendung/Funktionsabzeichen Diese werden als rundes Tuchabzeichen am linken Ärmel der Uniformbluse sowie der Dienstund Einsatzkleidung grün (10 cm vom unteren Ärmelrand entfernt) getragen. Die Tuchfarbe

Mehr

III. Verwendung/Funktionsabzeichen

III. Verwendung/Funktionsabzeichen III. Verwendung/Funktionsabzeichen Diese werden als rundes Tuchabzeichen am linken Ärmel der Uniformbluse sowie der Dienstund Einsatzkleidung grün (10 cm vom unteren Ärmelrand entfernt) getragen. Die Tuchfarbe

Mehr

Berechtigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg höchstzulässige Gesamtmasse

Berechtigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg höchstzulässige Gesamtmasse 09/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.9.1. Dienstanweisung vom 1. September 2011 Berechtigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse Um es den Feuerwehren zu

Mehr

Abschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten

Abschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, 458 Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrenlaufbahn-,

Mehr

Richtlinie. Grundausbildung

Richtlinie. Grundausbildung Nr.: RL 5.1 / 84-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie Richtlinie Grundausbildung Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Landesjugendbeauftragter Alle Grundausbildungsbeauftragte Bedienstete

Mehr

FF HETZENDORF Kursliste Mannschaft

FF HETZENDORF Kursliste Mannschaft OBR Ing. BLATNIK Alfred ABI HBI OBI Sonderlehrgang f.feuerwehrkommandanten 1990 Kommandantenprüfung 1987 Kommandanten Lehrgang 1987 Einsatzleiter Lehrgang 1986 Funk Lehrgang 1985 Gruppenkommandanten Lehrgang

Mehr

Dienstgrade für die Steiermark

Dienstgrade für die Steiermark Dienstgrade für die Steiermark Branddienstes Dienstalter Funktion Probefeuerwehrmann (PFM) aktiver Dienst Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Dienst aktiver Dienst Oberfeuerwehrmann (OFM) 6 Jahre Dienst aktiver

Mehr

II. Dienstgrad und Rangabzeichen

II. Dienstgrad und Rangabzeichen II. Dienstgrad und Rangabzeichen Die Dienstgradabzeichen werden auf den Kragenspiegeln, der Uniformbluse und als Aufschiebeschlaufen der Dienstbekleidung grün bzw. Einsatzbekleidung grün getragen. Die

Mehr

FF HETZENDORF Kursliste Mannschaft

FF HETZENDORF Kursliste Mannschaft HBI TEMNITZER Johannes Technischer Lehrgang I 2006 Lehrgang für Ortsfeuerwehr Jugendbeauftr 2005 Kommandanten Lehrgang 2002 Lehrgang Funker i.d. Einsatzleitung 2001 Einsatzleiter Lehrgang 1997 Lehrgang

Mehr

Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Dienstgrade ab Chargen, Kommando werden laut Dienstpostenplan bzw. vom Feuerwehr-, Abschnitt-, Bezirk-, Landesfeuerwehrkommandanten bestimmt. Einige Position

Mehr

1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG. SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER. Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet.

1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG. SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER. Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet. 1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet. 1. Allgemeine Bestimmungen Zur Sicherstellung der zweckmäßigen

Mehr

D/II Feuerwehrfachliche Ausbildung in der Feuerwehrjugend

D/II Feuerwehrfachliche Ausbildung in der Feuerwehrjugend D/II Feuerwehrfachliche Ausbildung in der Feuerwehrjugend 1. Dienstanweisung über die Grundausbildung In der Dienstanweisung 4.3.2 Grundausbildung in den Orts- (Stadt-) feuerwehren ist über die Grundausbildung

Mehr

II. Dienstgrad und Rangabzeichen

II. Dienstgrad und Rangabzeichen II. Dienstgrad und Rangabzeichen Die Dienstgradabzeichen werden auf den Kragenspiegeln, der Uniformbluse und als Aufschiebeschlaufen der Dienstbekleidung grün bzw. Einsatzbekleidung grün getragen. Die

Mehr

STATION 2. Dienstgrade. Bronze / Silber / Gold

STATION 2. Dienstgrade. Bronze / Silber / Gold STATION 2 Dienstgrade Bronze / Silber / Gold Station 2 : Dienstgrade ( Auswertung Bronze ) Bronze Die Dienstgradabbildungen bis einschließlich Hauptbrandinspektor werden aufgelegt. Davon müssen 5 gezogen

Mehr

WISSENSTEST - Bronze

WISSENSTEST - Bronze 4 Dienstgrade (Branddienst) 1 WISSENSTEST - Bronze JFM grün/blaue Schlaufe mit 1 roten Streifen Jungfeuerwehrmitglied 10 Jahre JFM grün/blaue Schlaufe mit 2 rote Streifen Jungfeuerwehrmitglied 11 Jahre

Mehr

DIENSTGRADE DER FEUERWEHR IN NIEDERÖSTERREICH

DIENSTGRADE DER FEUERWEHR IN NIEDERÖSTERREICH Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Diens t-alter Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Dienst Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Dienst Löschmeister (LM) 18 Jahre Dienst

Mehr

Eigentum der Feuerwehr Bernhardschlag. Wissenstest in Bronze

Eigentum der Feuerwehr Bernhardschlag. Wissenstest in Bronze Eigentum der Feuerwehr Bernhardschlag Wissenstest in Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen 1) Nenne die Funktionen der Kommandomitglieder: Feuerwehrkommandant, Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,

Mehr

Auszeichnungen und Voraussetzungen für die Verleihung (Auszeichnungsvorschrift) 1. Allgemeines

Auszeichnungen und Voraussetzungen für die Verleihung (Auszeichnungsvorschrift) 1. Allgemeines 07/2008 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.3. Dienstanweisung vom 1. Juli 2008 Auszeichnungen und Voraussetzungen für die Verleihung (Auszeichnungsvorschrift) Auf Grund der 17 und 35 bis 38 des Bgld.

Mehr

Handbuch sybos Vorschlagssystem

Handbuch sybos Vorschlagssystem Handbuch sybos Vorschlagssystem Allgemeines... 2 Vorschläge-Übersicht... 2 Erstellen von Vorschlägen... 3 1. Beförderungsvorschlag... 3 2. Auszeichnungsvorschlag... 10 Handbuch_syBOS_LFVB_Vorschlagssystem

Mehr

Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen (SvE-Dienst) - Sonderdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland

Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen (SvE-Dienst) - Sonderdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland 07/2008 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 5.5.2. Dienstanweisung vom 1. Juli 2008 Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen (SvE-Dienst) - Sonderdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland Organisation,

Mehr

Jahresbericht 2013 OLM Hafner Christian

Jahresbericht 2013 OLM Hafner Christian 1. Einsätze Im Berichtsjahr 2013 wurde unsere Wehr zu 77 Einsätzen gerufen. Die Einsätze unterteilen sich in 3 Brand- und 71 technische Einsätze, 2 Brandsicherheitswachen und einem Fehlalarm. Das ist im

Mehr

Truppmann und Truppführer Ausbildung. OBI Podlisca R. Ausbildung Neu

Truppmann und Truppführer Ausbildung. OBI Podlisca R. Ausbildung Neu Truppmann und Truppführer Ausbildung OBI Podlisca R. Ausbildung Neu Ausbildung Neu an der LFS Schulung zum Dienstbetrieb der FF Buchschachen - Grundausbildung Bisherige Ausbildung und Voraussetzungen GRUNDAUSBILDUNG

Mehr

Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom in der Fassung der Änderung vom

Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom in der Fassung der Änderung vom Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderung vom 01.03.2014 Der Stadtbrandmeister leitet die Freiwillige Feuerwehr

Mehr

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr )

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr ) Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr ) 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern

Mehr

10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/ Regierungsvorlage

10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/ Regierungsvorlage 10. September 2012 zu Zl. 01-VD-LG-1530/1-2012 Regierungsvorlage G e s e t z vom, mit dem das Kärntner Feuerwehrgesetz und das Kärntner Katastrophenhilfegesetz geändert werden Der Landtag von Kärnten hat

Mehr

Modulgrafiken (gem. DA Ausgabe 01/16)

Modulgrafiken (gem. DA Ausgabe 01/16) Modulgrafiken (gem. DA 5.2.1. Ausgabe 01/16) Als Unterstützung zur Dienstanweisung 5.2.1 Module und Ersatzausbildungen Voraussetzungen wurden die nachfolgenden Modulgrafiken erstellt. Diese Grafiken zeigen

Mehr

WISSENSTESTSPIEL DER FEUERWEHRJUGEND

WISSENSTESTSPIEL DER FEUERWEHRJUGEND Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Handbuch Feuerwehrjugend WISSENSTESTSPIEL DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat (BFKDT Klausur) hat am 26. September 2014 die vorliegenden Bestimmungen

Mehr

STATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold

STATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold STATION 1 Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen Bronze / Silber / Gold Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen ( Auswertung ) Bronze Von folgenden 16 Fragen sind 8 zu beantworten. je richtige Antwort

Mehr

PROTOKOLL zur 2. Wehrversammlung der FF Graz am

PROTOKOLL zur 2. Wehrversammlung der FF Graz am Protokoll der Wehrversammlung vom 30.03.2010 Seite 1 von 5 PROTOKOLL zur 2. Wehrversammlung der FF Graz am 30.03.2010 Zeit: Ort: 30.03.2010, 19:00 bis 21:23 Uhr Wache Süd, Schulungsraum Tagesordnung: 1.

Mehr

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften 1 Inhalt 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. FUNKTIONEN IN EINHEITEN... 5 2.1 TRUPPMANN... 5 2.2 TRUPPFÜHRER...

Mehr

NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen

NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen NÖ NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen NÖ NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen Überarbeitung der NÖ Feuerwehrordnung im NÖ Auflösung des Feuerwehrbezirkes Wien-Umgebung Einarbeitung der Erkenntnisse der Wahlen im

Mehr

Richtlinie. Kursbuchungsrichtline

Richtlinie. Kursbuchungsrichtline Nr.: 5.1 43 / 2006 vom: 28.05.2009 Richtlinie Kursbuchungsrichtline Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Nr. 5.1-43 / 2006

Mehr

Durchführung von. externen Modulen. NÖ Landes-Feuerwehrschule DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE. Das Land Niederösterreich

Durchführung von. externen Modulen. NÖ Landes-Feuerwehrschule DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE. Das Land Niederösterreich Das Land Niederösterreich NÖ Landes-Feuerwehrschule NÖ Landes-Feuerwehrschule DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 3430 Tulln an der Donau, Langenlebarner Str. 106 Tel. +43 2272 9005-17377, Fax 17181 e-mail: post.lfws@noel.gv.at

Mehr

FREIWILLIGE FEUERWEHR GAILDORF

FREIWILLIGE FEUERWEHR GAILDORF Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr

Mehr

Alle in dieser Dienstanweisung verwendeten Begriffe beziehen sich auf Männer und Frauen gleichermaßen.

Alle in dieser Dienstanweisung verwendeten Begriffe beziehen sich auf Männer und Frauen gleichermaßen. Hinweis: Diese Lernunterlage dient zur Verwendung bei der Truppmannausbildung 1 der burgenländischen Feuerwehren und Feuerwehrjugend. Sie soll den TeilnehmerInnen mit Eintritt zur Feuerwehr(jugend) übergeben

Mehr

RICHTLINIE. NÖ Landes-Feuerwehrschule. Weg zum Lehrbeauftragten und Modulleiter. Das Land Niederösterreich

RICHTLINIE. NÖ Landes-Feuerwehrschule. Weg zum Lehrbeauftragten und Modulleiter. Das Land Niederösterreich Das Land Niederösterreich NÖ Landes-Feuerwehrschule NÖ Landes-Feuerwehrschule 3430 Tulln an der Donau, Langenlebarner Str. 106 Tel. +43 2272 9005-17377, Fax 17181 e-mail: post.lfws@noel.gv.at http://www.feuerwehrschule.at

Mehr

WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH. STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen BRONZE

WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH. STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen BRONZE WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen 1) Nenne die Funktionen der Kommandomitglieder Feuerwehrkommandant, Stellvertreter

Mehr

Infotag Plattform Wasser 2012

Infotag Plattform Wasser 2012 Infotag Plattform Wasser 2012 Löschwasserversorgung, Löschwasserbedarfsberechnung, Löschwasserrückhaltung HBI Ing. Andreas Braunstein Landesfeuerwehrverband Burgenland Burgenländisches Feuerwehrgesetz

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die am 22. März 2014 im Gh. Claudia abgehaltene ordentliche. JAHRESHAUPTDlENSTBESPRECHUNG. Beginn: Uhr Ende: 21.

NIEDERSCHRIFT. über die am 22. März 2014 im Gh. Claudia abgehaltene ordentliche. JAHRESHAUPTDlENSTBESPRECHUNG. Beginn: Uhr Ende: 21. NIEDERSCHRIFT über die am 22. März 2014 im Gh. Claudia abgehaltene ordentliche JAHRESHAUPTDlENSTBESPRECHUNG der Orts -, Stadtfeuerwehr BUCHSCHACHEN Beginn: 20.10 Uhr Ende: 21.30 Uhr Anwesend: 26 Aktiv

Mehr

5 Dienstgrade & Dienstgradabzeichen

5 Dienstgrade & Dienstgradabzeichen 5 Dienstgrade & Dienstgradabzeichen 5 (1) Die Kragenspiegel haben ein Maß von 45 x 70 mm, gegebenenfalls zuzüglich eines 1 cm breiten Vorstoßes. Die Aufschiebeschlaufen haben ein Maß von 45 x 45 mm, gegebenenfalls

Mehr

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ???

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ??? Thema Niedersächsische Akademie Rechtsgrundlagen??? Lernziel Niedersächsische Akademie Die Teilnehmer müssen die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Brandschutzes auf übergemeindlicher Ebene und

Mehr

Dienstgrade der Feuerwehr

Dienstgrade der Feuerwehr e der Feuerwehr Die e sind alle der Reihenfolge nach zu durchlaufen Die Bezeichnungen werden bei weiblichen Kameraden entsprechend angepasst Die e Erster Haupt müssen nicht durchlaufen werden Die Verleihung

Mehr

Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Dienstalter Funktion Spiegel wird...

Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Dienstalter Funktion Spiegel wird... Eingeteilte Feuerwehrmitglieder alter Funktion Spiegel wird... Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Löschmeister (LM) 18 Jahre Chargen,

Mehr

FAQ: Häufig gestellte Fragen

FAQ: Häufig gestellte Fragen 12 Gründung, Wahlrecht, Feuerwehrordnung: Welche Fragen aufgetaucht sind FAQ: Häufig gestellte Fragen zum neuen Feuerwehrgesetz Mit 1. Jänner 2016 ist das neue Feuerwehrgesetz 2015 in Kraft getreten. Seitdem

Mehr

FF ASCHAU JAHRESBERICHT 2017

FF ASCHAU JAHRESBERICHT 2017 FF ASCHAU JAHRESBERICHT 2017 Geschätzte Bevölkerung von Aschau, liebe Freunde und Gönner unserer Feuerwehr! Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende zu und ich darf kurz Bilanz ziehen. Gott sei Dank wurden wir

Mehr

Frühjahrshauptdienstbesprechung

Frühjahrshauptdienstbesprechung Frühjahrshauptdienstbesprechung im Feuerwehrhaus der Stadtfeuerwehr Oberpullendorf 18. März 2018 Frühjahrshauptdienstbesprechung 2018 2 wir gedenken in Ehrfurcht Totengedenken BI BINGLER Johann Nikitsch

Mehr

ABZEICHEN FEUERWEHRJUGEND

ABZEICHEN FEUERWEHRJUGEND Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Handbuch Feuerwehrjugend ABZEICHEN FEUERWEHRJUGEND 1. Stoffemblem Feuerwehrjugend Feuerwehrkorpsabzeichen mit "J" (Stoffabzeichen 50 X 65 mm). Zu tragen auf

Mehr

1. Organisation, Administration LANDESFEUERWEHRKOMMANDO

1. Organisation, Administration LANDESFEUERWEHRKOMMANDO LANDESFEUERWEHRKOMMANDO Bearbeiter: OBR Ing.Mag. Bader Telefon: 02682/62105 DW 14 Fax: 02682/62105 DW 36 E-Mail: borchert@lfv-bgld.at Unser Zeichen: LF 110/4-2017 Eisenstadt, am 21.11.2017 Betreff: Lehrgangsprogramm

Mehr

Jahresbericht FF-Brand Laaben

Jahresbericht FF-Brand Laaben Jahresbericht 2013 2 Tagesordung Begrüßung Gedenken an verstorbene Kameraden Tätigkeitsbericht Kassabericht und Rechnungsabschluss Bericht der Kassaprüfer und Entlastung des Kassiers Bestellung eines Kassaprüfers

Mehr

Modul 4: Sekundarstufe II Supportpool Themenexperten für vor-wissenschaftliche Arbeiten u. Projektarbeiten

Modul 4: Sekundarstufe II Supportpool Themenexperten für vor-wissenschaftliche Arbeiten u. Projektarbeiten Modul 4: Sekundarstufe II Supportpool Themenexperten für vor-wissenschaftliche Arbeiten u. Projektarbeiten Zur fachlichen Unterstützung und Informationsauskunft bei der Erstellung von vorwissenschaftlichen

Mehr

C/II ABZEICHEN DER FEUERWEHRJUGEND

C/II ABZEICHEN DER FEUERWEHRJUGEND C/II ABZEICHEN DER FEUERWEHRJUGEND 1. Abzeichen für Feuerwehrjugendbetreuer und Bezirksfeuerwehrjugendreferent Funktionsabzeichen Feuerwehrjugendbetreuer Emailabzeichen an Lederschlaufen, österr. Feuerwehren

Mehr

LANDESFEUERWEHRKOMMANDO. Bearbeiterin: Edith Höfer Telefon: 02682/62105 DW 14 Fax: 02682/62105 DW 36

LANDESFEUERWEHRKOMMANDO. Bearbeiterin: Edith Höfer Telefon: 02682/62105 DW 14 Fax: 02682/62105 DW 36 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO Bearbeiterin: Edith Höfer Telefon: 02682/62105 DW 14 Fax: 02682/62105 DW 36 E-Mail: borchert@lfv-bgld.at Unser Zeichen: LF 110/1-2017 Eisenstadt, am 29. Mai 2017 Betreff: Rundschreiben

Mehr

Schützenverein Grabstede von 1968 e.v.

Schützenverein Grabstede von 1968 e.v. Schützenverein Grabstede von 1968 e.v. Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 2 1 Gültigkeit... 2 2 Vorstand... 2 3 Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder... 2 4 Inkrafttreten... 5 Schützenverein Grabstede

Mehr

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern der aktiven

Mehr

Brandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften

Brandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften Fortbildungsseminar Brandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften Laufbahnverordnung Personalbedarfsplanung allgemeine Hinweise Einsatzplanung als Basiselement Fw-DklVO Auflösung und Zusammenlegung

Mehr

15. April 2009 zu Zahl: -2V-LG-1293/6-2009

15. April 2009 zu Zahl: -2V-LG-1293/6-2009 15. April 2009 Begutachtung zu Zahl: -2V-LG-1293/6-2009 Erläuterungen zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Kärntner Landesverfassung, die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 und das Kärntner Gesundheitsfondsgesetz

Mehr

Prüfungskatalog Fragen und Antworten

Prüfungskatalog Fragen und Antworten Bezirksfeuerkommando Leibnitz Schönberg 3a 8411 Hengsberg Tel.: 03182-49000 Fax: 03182-49000 - 20 Mobil: 0664-211 99 67 E-Mail: kdo.601@bfvlb.steiermark.at Web: www.bfvlb.steiermark.at Prüfungskatalog

Mehr

vom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand

vom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand 744.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 345 ausgegeben am 26. August 2011 Gesetz vom 29. Juni 2011 über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEIN- mobil" (VLMG) Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf

Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf www.fwfh.ch Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf Pflichtenheft vom: Seite: Feuerwehrkommandant 2 Kommandant-Stellvertreter 3 Chef der Atemschutz-Abteilung 4 Feuerwehroffizier 5 Fourier 6 Materialverwalter/Materialoffizier

Mehr

Selbständiger Antrag. An den Präsidenten des Burgenländischen Landtages Gerhard Steier Landhaus 7000 Eisenstadt. Eisenstadt, am 9.

Selbständiger Antrag. An den Präsidenten des Burgenländischen Landtages Gerhard Steier Landhaus 7000 Eisenstadt. Eisenstadt, am 9. 100 An den Präsidenten des Burgenländischen Landtages Gerhard Steier Landhaus 7000 Eisenstadt 20-17 Eisenstadt, am 9. Juli 2010 Selbständiger Antrag der Landtagsabgeordneten Christian Illedits, Ing. Rudolf

Mehr

Dienstgrade des NÖLFV

Dienstgrade des NÖLFV Dienstgrade des NÖLFV Dienstgrad Funktion Eingeteilte Feuerwehrmitglieder: Probefeuerwehrmann (PFM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Keine Vollendetes 15. Lebensjahr Feuerwehrmann (FM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied

Mehr

WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND

WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat hat am 15. Dezember 2006 die vorliegenden für den Wissenstest der Feuerwehrjugend genehmigt. Allgemeine Der Wissenstest der Feuerwehrjugend dient

Mehr

Modulgrafiken (gem. DA Ausgabe 01/16)

Modulgrafiken (gem. DA Ausgabe 01/16) Modulgrafiken (gem. DA 1.1.7 Ausgabe 01/16) 1. Erläuterungen Als Unterstützung zur Dienstanweisung 1.1.7 Modulvoraussetzungen - Funktionen wurden die nachfolgenden Modulgrafiken erstellt. Es wird darauf

Mehr

WISSENSTEST. der Feuerwehrjugend. Stufe 3

WISSENSTEST. der Feuerwehrjugend. Stufe 3 WISSENSTEST der Feuerwehrjugend Stufe 3 Die Wissenstest Stufe 3 darf frühestens im dem Jahr absolviert werden, in dem du den 12. Geburtstag hast. Folgende Anzahl von Fragen- oder Aufgabenkärtchen müssen

Mehr

EDV Verwaltungssoftware des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes

EDV Verwaltungssoftware des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes EDV Verwaltungssoftware des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes Mitgliederverwaltung Die Mitgliederverwaltung beinhaltet alle Daten welche am Stammdatenblatt jedes Feuerwehrmitgliedes eingetragen sind. Es

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze

1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuWeEntschSa-BKL) vom 25.11.2014 Aufgrund des 19 Abs. 1

Mehr

Ausbildungsunterlage Verhalten in der Gruppe für Erprobungen in der Feuerwehrjugend

Ausbildungsunterlage Verhalten in der Gruppe für Erprobungen in der Feuerwehrjugend Verhalten in der Gruppe Der Teilnehmer soll in geschlossener Formation richtig auftreten können. Ohne praktisches Üben ist ein gutes Auftreten in Formation nicht möglich. Welche Verhaltensregeln in der

Mehr

Richtlinien für den Besuch von Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Burgenland

Richtlinien für den Besuch von Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Burgenland 07/2009 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 4.1.2. Dienstanweisung vom 1. Juli 2009 Richtlinien für den Besuch von Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Burgenland Aufgrund 25 Burgenländisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Zeitung der Freiwilligen Feuerwehr Übersbach 2. Ausgabe Mai Ein Rückblick für die Bevölkerung der Gemeinde

Zeitung der Freiwilligen Feuerwehr Übersbach 2. Ausgabe Mai Ein Rückblick für die Bevölkerung der Gemeinde Zeitung der Freiwilligen Feuerwehr Übersbach 2. Ausgabe Mai 2006 Ein Rückblick für die Bevölkerung der Gemeinde Der neue Wehrausschuss Seit. Jänner 2006 HBI Gerald Freitag - Kommandant LM Alfred Mirth

Mehr

TÄTIGKEITSBERICHT 2016

TÄTIGKEITSBERICHT 2016 TÄTIGKEITSBERICHT 2016 1.Mitgliederstand: Neuaufnahmen: Jugend: Aktiv: Michaela Fuchs Nico Oswald Julian Schrenk Raphael Wiehalm Florian Spanhel Überstellungen: Jugend in Aktiv: Michael Adl Mitgliederstand

Mehr

Modulgrafiken (gem. DA Ausgabe 12/2010)

Modulgrafiken (gem. DA Ausgabe 12/2010) Modulgrafiken (gem. DA 5.1.1. Ausgabe 12/2010) Als Unterstützung zur Dienstanweisung 5.1.1 Module und Ersatzausbildungen Voraussetzungen wurden die nachfolgenden Modulgrafiken erstellt. Diese Grafiken

Mehr

STATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold

STATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold STATION 1 Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen Bronze / Silber / Gold Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen ( Auswertung ) Bronze Von folgenden 16 Fragen sind 8 zu beantworten. je richtige Antwort

Mehr

ORGANISATIONSGRUNDLAGEN

ORGANISATIONSGRUNDLAGEN LANDESFEUERWEHRSCHULE KÄRNTEN Grundausbildung im Bezirk Organisationsgrundlagen Version: 3 ORGANISATIONSGRUNDLAGEN Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1 AUFGABEN DER FEUERWEHREN... 1 1.2 EINTEILUNG

Mehr

Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfällen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weyhe

Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfällen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weyhe Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfällen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weyhe Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Merkblatt zur Tauglichkeitsuntersuchung Stand: Dez. 2016

Merkblatt zur Tauglichkeitsuntersuchung Stand: Dez. 2016 Merkblatt zur Tauglichkeitsuntersuchung Stand: Dez. 2016 Dienstanweisung; gilt ab 1. Jänner 2017 Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet, eine Untersuchung zur Feststellung der

Mehr

Informationsbroschüre für die TRUPPMANNAUSBILDUNG im Landesfeuerwehrverband Burgenland

Informationsbroschüre für die TRUPPMANNAUSBILDUNG im Landesfeuerwehrverband Burgenland Version 1.1 Stand: Dezember 2015 Informationsbroschüre für die TRUPPMANNAUSBILDUNG im Landesfeuerwehrverband Burgenland Meine Feuerwehr : Mein Name : VORWORT Wertes Feuerwehrmitglied! Wertes Feuerwehrjugendmitglied!

Mehr

Lehrveranstaltungen und Bewerbe im 1. Halbjahr 2016

Lehrveranstaltungen und Bewerbe im 1. Halbjahr 2016 LANDESFEUERWEHRSCHULE Rundschreiben 5/2015 Bearbeiterin: OBR Mag. Josef Bader Telefon: 02682/62105 DW 15 Fax: 02682/62105 DW 36 E-Mail: lfs@lfv-bgld.at Unser Zeichen: LF-110/5-2015 Eisenstadt, am 22. Oktober

Mehr

Dienstanweisung MODULVORAUSSETZUNGEN FÜR FUNKTIONEN. Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z. 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet:

Dienstanweisung MODULVORAUSSETZUNGEN FÜR FUNKTIONEN. Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z. 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet: Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Dienstanweisung 1.1.7 1/16 MODULVORAUSSETZUNGEN FÜR FUNKTIONEN Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z. 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet: 1. Voraussetzungen Zur Ausübung

Mehr

-hipping.at Jahresbericht

-hipping.at Jahresbericht www.ff-hipping.at Jahresbericht Seite 2 Vorwort des Kommandanten Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, werte Kameraden! Mit unserem Jahresrückblick möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick geben,

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014

Mehr

Bürgermeister Herr Harald Zillikens. Leiter der Feuerwehr (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels. Stellv. GBI Michael Schröder. Einheit Jüchen (71)

Bürgermeister Herr Harald Zillikens. Leiter der Feuerwehr (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels. Stellv. GBI Michael Schröder. Einheit Jüchen (71) Organisation Organigramm Bürgermeister Herr Harald Zillikens Dezernentin Annette Gratz Leiter der (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels Stellv. GBI Michael Schröder Fachberater Seelsorge Dechant Ulrich Clancett

Mehr

2190-F. Geschäftsordnung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und für die Vermessungsämter in Bayern (LV-GO)

2190-F. Geschäftsordnung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und für die Vermessungsämter in Bayern (LV-GO) LV-GO: Geschäftsordnung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation 2190-F Geschäftsordnung für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und für die Vermessungsämter in Bayern (LV-GO) Bekanntmachung

Mehr