Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren
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- Monica Kalb
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1 0/04 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND.3.. Dienstanweisung vom. Jänner 04 Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren Aufgrund der 7, 9 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 994 wird festgelegt:. Allgemeines () Für die Orts- und Stadtfeuerwehren gilt der Organisations- und Dienstpostenplan gegliedert nach der Klasseneinteilung der Feuerwehren laut Anlage. Danach gliedern sich die Feuerwehren in die Bereiche Geschäftsführung, Ausbildungsdienst (Ausbildung einschließlich Koordinierung mit der Feuerwehrjugend, Einsatzvorbereitung einschließlich vorbeugender Brandschutz sowie alle Aufgaben, die keinem anderen Dienst zugewiesen sind), erwaltungsdienst (Schriftverkehr, Protokollführung, Personal, Finanzen, IT-Angelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit), Technischer Dienst (Feuerwehrhaus, Fahrzeuge, Geräte einschließlich Atemschutz und Funk, Bekleidung) und Feuerwehrjugend. () Die Organigramme der Feuerwehren sind differenziert nach der Klasseneinteilung der Feuerwehren in der Anlage festgelegt. (3) Unter Einsatzdienst sind alle Einsatzleistungen der Feuerwehr zu verstehen. Dieser wird von allen aktiven Feuerwehrmitgliedern geleistet und ist nicht Gegenstand dieser Dienstanweisung.. Ernennungen () Ernennungen dürfen nur erfolgen, wenn ein entsprechender, unbesetzter Dienstposten vorhanden ist. () Sind in einer Feuerwehr mehr Gruppen (Züge) vorhanden, als im Dienstpostenplan vorgesehen, kann die entsprechende Anzahl an Gruppen-(Zugs-)kommandanten ernannt werden. (3) Die Zuständigkeit für die Betrauung mit Funktionen (Ernennung), für die erleihung von Dienstgraden (Beförderung) und die hiefür geltenden Richtlinien (Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien) sind in den Dienstanweisungen Nr..4.. und.4.. festgelegt. DA.3.. Seite
2 (4) Die Zuständigkeit für die Übernahme der Einsatzleitung ergibt sich unmittelbar aus 6 der Brand- und Unfallbekämpfungsvorschrift (BU), LGBl. Nr. 86/ Aufgabenverteilung () Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen des Organisationsplanes für eine zweckmäßige Aufgabenverteilung innerhalb der Feuerwehr zu sorgen. () Insbesondere ist mittels schriftlicher Dienstanweisung festzulegen, welchem Funktionsträger im erwaltungsdienst (erwalter oder erwaltungswart) die Aufgabe des Kassiers und im Technischen Dienst (Gerätemeister oder Gerätewart) die Aufgabe des Atemschutzwarts und des Funkwarts zukommt. Diese Aufgabenzuweisung ist im Stammblatt zu vermerken. 4. Zusatzfunktionen (sonstige Fachwarte) () Die Ernennung eines sonstigen Fachwarts kann erfolgen, wenn in der Feuerwehr ein entsprechender Fachdienst vorhanden ist (z.b. Gefahrgutdienst, Tauchdienst) und ein Bedarf zur Ernennung eines eigenen Warts besteht. Der Fachwart ist je nach Aufgabenbereich im Organisationsplan dem entsprechenden Dienst (Ausbildungs-, erwaltungs-, Technischer Dienst) zuzuordnen. () Um ein sinnvolles erhältnis zwischen ernannten Funktionsinhabern und eingeteilten Feuerwehrmitgliedern zu wahren, sind mit Funktionen, die über den Dienstpostenplan hinausgehen, grundsätzlich Feuerwehrmitglieder zu betrauen, die bereits eine (artverwandte) Funktion innehaben (z.b. erwalter und IT-Wart). Die Ernennung von eingeteilten Feuerwehrmitgliedern zu sonstigen Fachwarten und damit eine Erweiterung des Organisations- und Dienstpostenplanes hat nur in Ausnahmefällen zu erfolgen. 5. Unvereinbarkeiten Besonders genaues Augenmerk ist auf die ermeidung von Unvereinbarkeiten zu legen (z.b. dürfen der Ortsfeuerwehrkommandant als anweisungsberechtigtes Organ und der Ortsfeuerwehrkommandantstellvertreter als dessen ertreter nicht zugleich die Aufgaben eines erwaltungswarts für die Finanzverwaltung (Kassiers) ausüben). 6. Übergangsregelung Ernennungen nach bisherigen Regelungen bleiben aufrecht, und zwar auch dann, wenn die Ernennung nach dem nunmehr geltenden Organisations- und Dienstpostenplan nicht mehr möglich wäre (z.b. weil die entsprechende Funktion nicht mehr besteht). Die Bezeichnung der Funktion hat aber jedenfalls nach den geltenden Bestimmungen zu erfolgen. DA.3.. Seite
3 7. Geschlechtsspezifische Ausdrücke Geschlechtsspezifische Ausdrücke gelten für Männer und Frauen gleichermaßen. 8. Außerkrafttreten Diese Dienstanweisung ersetzt die Dienstanweisung Nr..3. vom Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Ing. Alois Kögl Anlagen: Anlage : Organisations- und Dienstpostenplan (Tabelle) Anlage : Organigramme der Feuerwehren (Klasse bis 7) DA.3.. Seite 3
4 Organisations- und Dienstpostenplan Klasse / 6/ 7 sonst. Fachdienste Personalstand mind. 5 ( Gruppe) mind. ( Gruppen) mind. 3 (3 Gruppen) mind. 4 (4 Gruppen) mind. 50 (5 Gruppen) mind. 4 (4 Gruppen) mind. 50 (5 Gruppen) mind. 60 (6 Gruppen) Geschäftsführung (GF) O(S)FKS (Leiter O(S)FK des AusbD) HBI HBI HBI HBI SBI Ausbildungsdienst (AusbD) ZGK BI --- BI BI HBI 0 0 BM BI 3 BM BI erwaltungsdienst (wd) (Leiter des wd) BM - BI BM - BI W Technischer Dienst (TeD) (Leiter des TeD) BM BI BM BI Feuerwehrjugend (FJ) FJL FJB 3 FW Regelung für die Klassen und : Besteht der Bedarf zur Ernennung mehr als eines Funktionsträgers im Technischen Dienst, so ist ein Feuerwehrmitglied zum Gerätemeister (Leiter des Technischen Dienstes) und eines zum Gerätewart zu ernennen. Ein weiterer Gerätewart kann nur ernannt werden, wenn ein Gerätemeister ernannt ist. Wenn in der Feuerwehr mehr als ein Feuerwehrmitglied mit der Jugendarbeit beauftragt ist, kann ein Feuerwehrjugendleiter ernannt werden. 3 Ein Feuerwehrjugendbetreuer ist zu ernennen, wenn in der Feuerwehr Mitglieder der Feuerwehrjugend vorhanden sind; ein weiterer Feuerwehrjugendbetreuer, wenn der Feuerwehrjugend Mitglieder beider Geschlechter angehören. Wenn weibliche Feuerwehrjugendmitglieder vorhanden sind, soll zumindest ein Feuerwehrjugendbetreuer weiblich sein. 4 Ein Fachwart je Fachgebiet. DA Anlage
5 Organigramme der Feuerwehren (Klasse bis 7) DA.3. Anlage, Seite
6 Feuerwehren der Klasse OFK OFKS FJL Ltr d. wd FJB W FJB DA.3. Anlage, Seite
7 Feuerwehren der Klasse OFK OFKS FJL ZGK Ltr d. wd FJB W FJB DA.3. Anlage, Seite 3
8 Feuerwehren der Klasse 3 OFK OFKS FJL ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W DA.3. Anlage, Seite 4
9 Feuerwehren der Klassen 4 und 6/ OFK / SFK OFKS / SFKS FJL ZGK ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W DA.3. Anlage, Seite 5
10 Feuerwehren der Klassen 5 und 6/ OFK / SFK OFKS / SFKS FJL ZGK ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W W DA.3. Anlage, Seite 6
11 Feuerwehren der Klasse 7 SFK SFKS FJL ZGK ZGK ZGK Ltr d. wd FJB W FJB W W DA.3. Anlage, Seite 7
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