Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen"

Transkript

1 K o n t r o l l e H I L F S M I T T E L Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Betrieb: Bereich:

2 Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gustav-Heinemann-Ufer Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) Internet: E- Mail

3 Ansprechpartner im Bereich Arbeitsschutz Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gustav-Heinemann-Ufer Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) Aufsichtsperson (TAB) der BGFE Frau/Herr: Telefon: Fachkraft für Arbeitssicherheit Frau/Herr: Gebäude/Raum: Telefon: Sicherheitsbeauftragter für den Bereich Frau/Herr: Gebäude/Raum: Telefon: Bezirksverwaltung (Ihre zuständige Bezirksverwaltung können Sie im Internet unter Kontakt ermitteln) Adresse: Tel: Fax: Vorgesetzter / Führungskraft für den Bereich Frau/Herr: Gebäude/Raum: Telefon: Betriebsarzt Frau/Herr: Gebäude/Raum: Telefon: Ersthelfer für den Bereich Frau/Herr: Gebäude/Raum: Telefon:

4 Inhaltsverzeichnis: Grundsätze Seite 04 Beispiele für Vorschriften, die die Pflicht zur Unterweisung festlegen Seite 05 Gefahrenquellen im Arbeitsbereich Seite 22 Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme Seite 26 Wiederholungsunterweisung Seite 34 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Seite 56 BG-Vorschrift Erste Hilfe (BGV A 5, bisher VBG 109) vom 1. Oktober 1994 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1994 (Auszug) Seite 63 Ersthelfer für Erste-Hilfe-Leistung gemäß 2, 6, 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Erste Hilfe (BGV A 5, bisher VBG 109) Seite 64 1

5 Grundsätze Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. - 7 Abs. 2 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Allgemeine Vorschriften (BGV A 1, bisher VBG 1) Weitere Informationen: Verzeichnis der von der BGFE erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Sicherheit in Schrift, Bild und Ton - Übersicht über das Informationsmaterial Kommentar Recht Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) Leitfaden Recht Unterweisen in der Arbeitssicherheit Bestellung über: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Zentralversand Gustav-Heinemann-Ufer Köln 4 Telefon (02 21) , -501, -502 Telefax (02 21) versand@bgfe.de

6 Beispiele für Vorschriften, die die Pflicht zur Unterweisung festlegen Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV A 1 Bei der Tätigkeit auf- 7 (2) 7 (2) 7 (2) 7 (2) 43 (6) Allgemeine tretende Gefahren und Vorschriften Maßnahmen zu (VBG 1) ihrer Abwendung Erprobung von Bei Einrichtungen Bedarf 42 (3) 42 (3) 42 (5) Bemerkung Vor Aufnahme der Arbeiten, mindestens 1x jährlich zur Wiederholung BGV A 2 Arbeiten an unter Span- DA zu DA zu DA zu DA zu Elektrische- nung stehenden Teilen 8 (2) 8 (2) 8 (2) 8 (2) Anlagen und Betriebsmittel allgemein DA zu DA zu DA zu DA zu (VBG 4) 3 (1) 3 (1) 3 (1) 3 (1) Bemerkung Durch eine Elektrofachkraft BGV A 5 Verhalten bei Unfällen 11 (1) 11 (1) Erste Hilfe Aushang zur Ersten Hilfe 11 (2) (VBG 109) Alarmplan DA zu 3 Bemerkung Anleitung zur Ersten Hilfe Handhabung des Erste- Hilfe-Materials * Kein Eintrag bedeutet: ein Nachweis wird nicht verbindlich gefordert, wird jedoch nachdrücklich empfohlen. 5

7 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV A 8 Bedeutung und Beachtung 5 (2) 5 (2) Sicherheits- der Sicherheits- und und Gesund- Gesundheitsschutzheitsschutz- kennzeichen kennzeichnung am Arbeitsplatz (VBG 125) BGV B 1 Sicherheitsmaßnahmen Umgang mit für den Umgang mit Gefahrstoffen Gefahrstoffen (VBG 91) Bemerkung Betriebsanweisung nach 20 (1) GefStoffV; Unterweisung nach 20 (2) GefStoffV 3 (2) und DA zu 3 (2): DA zu Information der Fremdfirma 3 (2) und Unterweisung durch Koordinator 6 BGV B 2 Wirkung und Schutz- DA zu 17 (2) 15 (2) 8 (3) DA zu Laser- maßnahmen 8 (3) 8 (3) strahlung (VBG 93)

8 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV B 3 Ergebnis der Ermittlungen, 9 9 Lärm Bedeutung der Lärm- (VBG 121) bereiche BGV B 6 Gefahren, 6 (1) auch 6 (1) 6 (2) 5 Gase Sicherheitsbestimmungen, vorüber- (VBG 61) Verhalten bei Störungen gehend Beschäft. Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsweisung BGV B 11 Gefahren und 10 (1) 10 (2) (1) 10(2) 5 Elektromag- Maßnahmen 15 (3) netische Felder (VBG 25) BGV C 1 Einrichtung, Gefahren und 17 (3) 17 (2) DA zu 17 (1) Veranstal- erforderliche Unfall- 16 (1) tungs- und verhütungsmaßnahmen 26 (3) Produktionsstätten für szenische Darstellungen (VBG 70) Bemerkung Unterweisung entspre- DA zu chend der Gefährdung 16 (1) wiederholen DA zu 24 (1) 7

9 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV C 8 persönliche Hygiene, Gesundheits- Infektionsgefahr, 3 3 dienst Desinfektion, Sterilisation, (VBG 103) Bedienung von Behandlungsgeräten BGV C 10 Gefahren am Boden DA zu DA zu 55 Luftfahrt und an Bord 55 (1) 55 (1) (VBG 78) Bemerkung Betriebsanweisung zur Kenntnis bringen BGV C 12 Besondere Gefahren beim DA zu DA zu DA zu Silos Einsteigen und Einfahren 13 (1) 13 (1) 13 (1) (VBG 112) Bemerkung siehe BGV A 1, 36 Gefährliche Arbeiten BGV C 14 Betriebsanweisung DA zu Da zu 21 (1) Wärmekraft- 21 (2) 21 (2) werke und Heizwerke Erste Hilfe DA zu (VBG 2) 48 (1) 8 BGV C 15 Betriebsanweisung 23 (2) DA zu 23 (1) Kohlenstaub- 23 (1) anlagen (VBG 3)

10 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV C 16 Arbeitssicherheit und 18 (2) 18 (2) 17 Kernkraft- Strahlenschutz werke (VBG 30) Flucht und Rettung als 25 (3) praktische Übung Flucht und Rettung aus DA zu DA zu DA zu Sicherheitsbehältern BGV C 22 Arbeiten mit Absturzgefahr 12 (4) 12 (4) 12 (4) Bauarbeiten (VBG 37) Fahrordnungen DA zu 15 a Arbeiten in Rohrleitungen Bemerkung Unterweisung über 45 b 45 b Sicherheitsmaßnahmen BGV C 23 Tauchen 13 Taucherarbeiten Luftversorgung jedesmal Tauch- (VBG 39) Tauchereinsatz 15 (3) plan 16 (1) Signaldienst (2) Signale 18 (2) Bemerkung Befähigung nachweisen 10 (1) 10 (1) lassen; Nr. 3 Nr. 2 Taucherdienstbuch führen 9

11 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV D 1 Mit Verfahren und DA zu DA zu 25 (1) 26 (1) Schweißen Einrichtungen vertraut 26 (1) 26 (1) und Schneiden Instandsetzung, Austausch 33 (VBG 15) von Verschleißteilen 10 Einrichtungen und 47 (1) Verfahren zum prakt. Unterwasserschweißen Unterund -schneiden weisung BGV D 2 Gesundheits-, Brand- und 4 (1) 4 (2) 4 (1) 4 (1) Arbeiten an Explosionsgefahren Gasleitungen (VBG 50) Sicherheit am Arbeitsplatz DA zu 17 (1) BGV D 4 Gefahren, Sicherheitsbest., DA zu Kälteanlagen Verhalten bei Störungen, 30 (1) (VBG 20) Wartung und Bedienung Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung BGV D 6 Betriebsvorschriften DA zu 29 (1) 7 (3) Krane 7 (3) Nr (VBG 9) Führen und Instandhalten 34 des Krans Lkw-Anbaukrane 40 (4) 40 (4) Nr. 1 Nr. 1 Bemerkung Befähigung nachweisen lassen

12 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV D 8 Aufstellung, Wartung und DA zu DA zu 24 a Winden, Bedienung Hub- und Zuggeräte (VBG 8) Bemerkung Betriebsanleitungen müssen zugänglich sein BGV D 9 Verhalten bei Bedienung, 11 (4) Arbeiten mit Handhabung und Schuss- Wartung apparaten (VBG 45) Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung BGV D 10 Verhalten bei Bedienung, 8 Tragbare Handhabung und Eintreib- Wartung geräte (VBG 44) Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung BGV D 11 Erprobung, Vorführung, 4 Tragbare Transport Schusswaffen (VBG 88) Bemerkung Betriebsanweisung ist auszuhändigen 11

13 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV D 12 Befestigung von 11 (1) Schleif- und Werkzeugen 12 Bürstwerkzeuge Probelauf 14 (VBG 49) BGV D 14 Gefahren und DA zu 9 (2) DA zu 9 (1) Wärme- Schutzmaßnahmen 9 (2) 9 (2) behandlung von Aluminium (VBG 57a) Bemerkung BG-Aushang: Sicherheitsvorschriften für Salpeterbäder zur Vergütung von Leichtmetallen 12 BGV D 15 Gefahr im Umgang mit 7 (1) 7 (1) 7 (1) 7 (2) 5 Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern Flüssigkeitsstrahlern Sicherheitsbestimmungen (VBG 87) Arbeiten in Behältern und 16 (1) engen Räumen

14 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV D 16 Bedienung der Geräte (4) Heiz-, Flämmund Schmelzgeräte f.bauund Montagearbeiten (VBG 43) Bemerkung Die für den Betrieb erforderlichen Angaben sind fest an den Geräten anzubringen BGV D 24 Bedienung und DA zu DA zu DA zu 23 Trockner für Wartung Beschichtungsstoffe (VBG 24) Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung BGV D 25 Verhaltensregeln DA zu DA zu DA zu 12 Verarbeiten von Beschich- Elektrostatische DA zu DA zu DA zu tungsstoffen Erdung (VBG 23) BGV D 26 Gefahren bei DA zu DA zu 10 (2) 10 (1) Strahlarbeiten Strahlarbeiten 10 (2) 10 (2) (VBG 48) 13

15 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV D 27 Betriebsanweisung 5 (2) 5 (2) 5 (2) DA zu 5 Flurförder- 5 (2) zeuge Betriebliche Gegeben- 7 DA zu (VBG 36) heiten des Arbeitsbereiches 7 (1) 14 Bemerkung Befähigung nachweisen lassen; schriftlicher Nachweis der Unterweisung empfohlen BGV D 29 Besondere Regeln 34 (2) 34 (2) Fahrzeuge beim Betrieb (VBG 12) Führen des Fahrzeuges 35 (1) Nr. 3 Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung; Nachweis der Befähigung für das Führen des Fahrzeugs BGV D 30 Betrieb von Schienen- Schienenbahnen bahnen (VBG 11) Führen von Triebfahrzeu- 24 (2) 24 (2) gen von Materialbahnen und (3) und (3) Bemerkung Eignungsanforderung nach 24; die Betriebsanweisungen sind in geeigneter Form bekanntzugeben

16 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* BGV D 32 Gefahren beim Betrieb 7 (3) 7 (5) 7 (3) 7 (2) Arbeiten an von Leitungsfahrzeugen Masten, und Maßnahmen Freileitungen zur Abwendung und Oberleitungsanlagen (VBG 89) BGV D 33 Gefahren durch den 5 (8) 6 (1) 3 (3) 3 (5) 3 (3) 5 (8) 4 Arbeiten im Bahnbetrieb 5 (3) Bereich von Streckensicherung Nr. 4 Gleisen Sicherungsposten (VBG 38a) BGV D 34 Verhaltung bei Bedienung DA zu DA zu 4 22 (3) DA zu DA zu 5 (1) Verwendung und Wartung von Flüssiggas (VBG 21) BGV D 36 Benutzung von Leitern 4 Leitern und Tritte Auf-/Abbau und Benutzung 26 (1) (VBG 74) mechanischer Leitern 15

17 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* Gefahrbringende DA zu DA zu DA zu 24 (1) 20 Kraft- Bewegung 24 (1) 24 (1) 24 (1) betriebene Nr. 2 Nr. 2 Nr. 2 Arbeitsmittel (VBG 5) Umgang mit gefährlichen 37 (3) Druck- und Stoffen Papierverarbeitung (VBG 7i) Bemerkung Auf Verbote ist durch Aushang hinzuweisen 16 Umgang mit Maschinen Fräswerkzeugen und Anlagen zur Be- und Bedeutung der Verarbeitung Kennzeichnung von von Holz Fräswerkzeugen und ähnlichen Werkstoffen (VBG 7j)

18 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* Arbeiten an Pressen DA zu DA zu DA zu DA zu 14 Exzenter und 14 (1) 14 (1) 14 (1) 14 (1) verwandte Einrichten, Einstellen der Pressen Schutzeinrichtung (VBG 7n5.1) Betätigen der Ausschalt- 16 (2) einrichtung Bemerkung Den Beschäftigten die Betriebsanweisung zur Kenntnis bringen Arbeiten an Pressen DA zu DA zu DA zu DA zu 14 Hydraulische 14 (1) 14 (1) 14 (1) 14 (1) Pressen Betätigen der Ausschalt- 15 (2) (VBG 7n5.2) einrichtung Arbeiten an Pressen 11 (2) 11 (2) Spindelpressen (VBG 7n5.3) Bemerkung Neulinge sind zu unterweisen und besonders zu beaufsichtigen Betriebsweise, mögliche DA zu 19 (1) Zentrifugen Gefahren und Verhalten 19 (1) (VBG 7z) Öffnen von Zentrifugen DA zu 22 (1) Bemerkung Den Beschäftigten die Betriebsanweisung zur Kenntnis bringen 17

19 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* 18 Gefahren dieser 5 (2) 5 (2) Spritzgieß- Maschinen maschinen- (VBG 7ac) Bemerkung Unterrichtung über die Bedienung Selbständiges Anwenden DA zu 6 Lastaufnahme einrichtungen im Hebezeugbetrieb (VBG 9a) Führen oder Warten eines 57 Stetigförderer Traggerüstes Nr. 3 (VBG 10) Bemerkung Befähigung nachweisen lassen Bedienen von 43 5 Hebebühnen Hebebühnen 45 (VBG 14) Bemerkung Befähigung nachweisen lassen Bedienen von Verdichtern Verdichter (VBG 16) Spülen von Verdichtern DA zu 18 (5)

20 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* Verhalten bei Inbetrieb- DA zu DA zu DA zu DA zu 43 Arbeitsmasch. nahme, Bedienen, Rüsten, 43 (2) 43 (2) 43 (1) 43 (2) der chem. Warten, Stillsetzen und Industrie, der bei Störungen Gummi- und Kunststoff- Industrie (VBG 22) Bemerkung Unterweisung anhand der Betriebsanweisung Bedienung, Wartung, 38 (2) 38 Gießereien Inbetriebnahme, Still- (VBG 32) setzung und Verhalten bei Störungen Führen, Warten und Bagger, Lader Betreiben Nr. 3 Nr (2) (VBG 40) CHV 2 Sicherheit und Arbeits- Gesundheitsschutz schutzgesetz bei der Arbeit (ZH 1/7) CHV 5 Gefahren im Umgang mit 20 (2) 20 (2) 20 (2) 20 (2) 20 (1) Gefahrstoff- Gefahrstoffen verordnung Unterweisung anhand der (ZH 1/220) Betriebsanweisung 19

21 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* CHV 10 Belehrung über mögliche 39 (1) 39 (2) 39 (1) 39 (3) 34 Strahlen- Gefahren; Arbeits- 39 (2) schutz- methoden, Gefahren und fünf Jahre verordnung Schutzmaßnahmen aufbe- (ZH 1/241) gemäß der Tätigkeit wahren CHV 14 Belehrung über mögliche 36 (1) 36 (1) 36 (1) 36 (1) Röntgen- Gefahren; Arbeitsverordnung methoden, Gefahren und fünf Jahre (ZH 1/480) Schutzmaßnahmen aufbegemäß der Tätigkeit wahren Jugend- Unterweisung über die 29 (2) 29 (2) 29 (1) arbeits- Unfall- und Gesundheitsschutzgesetz gefahren sowie deren Abwendung Betriebs- Unterrichtung über Aufgabe, 81 (1) 81 (1) verfassungs- Verantwortung sowie Art gesetz der Tätigkeit und Einordn. BetrVG in den Betriebsablauf des Betriebes PSA-BV Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung Lasthand- Gefahren bei der manuellen 4 habv Handhabung von Lasten

22 Bestell-Nr. Unterweisungsthema mindes- mindes- in nur für allgem. spezielle Vor Auf- Nachw. Betriebs- Titel tens ein- tens ein- angem. best. Unter- Unter- nahme über die an- (alte mal im mal im Abständ. Personen weisung weisung der durchgef. weisung VBG Nr.) Halbjahr Jahr Tätigkeit Unterw.* CHV 16 Unterrichtung; 9 (1) 9 (1) 9 (1) Betriebs- angemessene Informationen sicherheits- zu Gefahren, die sich aus verordnung Arbeitsmitteln ergeben BetrSichV (ZH1/436) Unterweisung über die 9 (2) 9 (2) mit der Benutzung von Arbeitsmitteln verbundenen Gefahren 21

23 Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz) z.b. Elektrizität, Absturzgefährdung, Umgang mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm... (Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.) 22 Stand: Datum Unternehmer / Vorgesetzter

24 Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz) z.b. Elektrizität, Absturzgefährdung, Umgang mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm... (Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.) Stand: Datum Unternehmer / Vorgesetzter 23

25 Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz) z.b. Elektrizität, Absturzgefährdung, Umgang mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm... (Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.) 24 Stand: Datum Unternehmer / Vorgesetzter

26 Gefahrenquellen im Arbeitsbereich (Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz) z.b. Elektrizität, Absturzgefährdung, Umgang mit Gefahrstoffen, Pressen, Krane, Schweißen und Schneiden, Lärm... (Diese Aufzählung ist regelmäßig zu überprüfen.) Stand: Datum Unternehmer / Vorgesetzter 25

27 Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme Rundgang durch folgende Räume: Unterweisung über Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz mögliche Gefahren im Arbeitsbereich Nächster Verbandkasten Bedienung der Maschinen und Anlagen Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen Verwendung der Werkzeuge Nächste Krankentrage Gefahren beim Umgang mit Arbeitsstoffen Nächster Feuermelder Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen Feuerlöscher: Standort und Bedienung Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit Ersthelfer Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes Sicherheitsbeauftragter Rettungswege, Notausgänge Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Darüber hinaus wurde unterwiesen über: 26 Unternehmer / Vorgesetzer

28 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

29 Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme Rundgang durch folgende Räume: Unterweisung über Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz mögliche Gefahren im Arbeitsbereich Nächster Verbandkasten Bedienung der Maschinen und Anlagen Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen Verwendung der Werkzeuge Nächste Krankentrage Gefahren beim Umgang mit Arbeitsstoffen Nächster Feuermelder Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen Feuerlöscher: Standort und Bedienung Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit Ersthelfer Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes Sicherheitsbeauftragter Rettungswege, Notausgänge Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Darüber hinaus wurde unterwiesen über: 28 Unternehmer / Vorgesetzer

30 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

31 Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme Rundgang durch folgende Räume: Unterweisung über Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz mögliche Gefahren im Arbeitsbereich Nächster Verbandkasten Bedienung der Maschinen und Anlagen Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen Verwendung der Werkzeuge Nächste Krankentrage Gefahren beim Umgang mit Arbeitsstoffen Nächster Feuermelder Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen Feuerlöscher: Standort und Bedienung Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit Ersthelfer Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes Sicherheitsbeauftragter Rettungswege, Notausgänge Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Darüber hinaus wurde unterwiesen über: 30 Unternehmer / Vorgesetzer

32 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

33 Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme Rundgang durch folgende Räume: Unterweisung über Unternehmensziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz mögliche Gefahren im Arbeitsbereich Nächster Verbandkasten Bedienung der Maschinen und Anlagen Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen Verwendung der Werkzeuge Nächste Krankentrage Gefahren beim Umgang mit Arbeitsstoffen Nächster Feuermelder Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Andere Möglichkeiten zur Brand- und Schadensmeldung Verhalten bei Unfällen, Bränden und Schadensfällen Feuerlöscher: Standort und Bedienung Verhalten bei Mängeln der Arbeitssicherheit Ersthelfer Verhalten bei Mängeln des Brandschutzes Sicherheitsbeauftragter Rettungswege, Notausgänge Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Darüber hinaus wurde unterwiesen über: 32 Unternehmer / Vorgesetzer

34 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname eingestellt am unterwiesen am Unterschriften der Versicherten

35 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 34 Unternehmer / Vorgesetzter

36 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

37 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 36 Unternehmer / Vorgesetzter

38 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

39 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 38 Unternehmer / Vorgesetzter

40 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

41 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 40 Unternehmer / Vorgesetzter

42 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

43 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 42 Unternehmer / Vorgesetzter

44 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

45 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 44 Unternehmer / Vorgesetzter

46 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

47 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 46 Unternehmer / Vorgesetzter

48 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

49 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 48 Unternehmer / Vorgesetzter

50 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

51 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 50 Unternehmer / Vorgesetzter

52 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

53 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 52 Unternehmer / Vorgesetzter

54 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

55 Wiederholungsunterweisung Datum Ort Teilnehmerstärke Sollstärke Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Unfälle, Mängel im Verhalten der Versicherten, Diskussion, etc.: Hinweise der Versicherten über sicherheitstechnische Mängel und Mängel im betrieblichen Gesundheitsschutz: 54 Unternehmer / Vorgesetzter

56 Teilnehmer der Unterweisung Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschriften der Versicherten

57 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Datum Ort Anlass der Unterweisung: (z.b. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten) Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz: Teilnehmer der Unterweisung: Name, Vorname 56 Unterschrift des /der Unterwiesenen Unternehmer / Vorgesetzter

58 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Datum Ort Anlass der Unterweisung: (z.b. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten) Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz: Teilnehmer der Unterweisung: Name, Vorname Unterschrift des /der Unterwiesenen Unternehmer / Vorgesetzter 57

59 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Datum Ort Anlass der Unterweisung: (z.b. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten) Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz: Teilnehmer der Unterweisung: Name, Vorname 58 Unterschrift des /der Unterwiesenen Unternehmer / Vorgesetzter

60 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Datum Ort Anlass der Unterweisung: (z.b. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten) Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz: Teilnehmer der Unterweisung: Name, Vorname Unterschrift des /der Unterwiesenen Unternehmer / Vorgesetzter 59

61 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Datum Ort Anlass der Unterweisung: (z.b. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten) Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz: Teilnehmer der Unterweisung: Name, Vorname 60 Unterschrift des /der Unterwiesenen Unternehmer / Vorgesetzter

62 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Datum Ort Anlass der Unterweisung: (z.b. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten) Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz: Teilnehmer der Unterweisung: Name, Vorname Unterschrift des /der Unterwiesenen Unternehmer / Vorgesetzter 61

63 Einzelunterweisung aus besonderem Anlass Datum Ort Anlass der Unterweisung: (z.b. Veränderung der Arbeitsbedingungen, sicherheitswidriges Verhalten) Inhalte und Ziele der Unterweisung: Praktische Übung: Besprochene Besonderheiten am Arbeitsplatz: Teilnehmer der Unterweisung: Name, Vorname 62 Unterschrift des /der Unterwiesenen Unternehmer / Vorgesetzter

64 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Erste Hilfe (BGV A 5, bisher VBG 109) vom 1. Oktober 1994 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1994 (Auszug) 16 Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen Angaben über Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben, hervorgehen. Die Aufzeichnungen sind wie Personalunterlagen aufzubewahren. Durchführungsanweisung zu 16: Die Aufzeichnungen können z.b. in einem Verbandbuch, in einer Kartei oder im Wege der automatischen Datenverarbeitung erfolgen. Verbandbücher siehe Großes Verbandbuch (gebunden) (BGI 511-2, bisher ZH 1/149) und Kleines Verbandbuch (kartoniert) (BGI511-1, bisher ZH 1/150). 63

65 Ersthelfer für Erste-Hilfe-Leistung gemäß 2, 6, 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Erste Hilfe (BGV A 5, bisher VBG 109) 64 Lfd. Nr. Name, Vorname Erste-Hilfe-Grundkurs am Fortbildung am

66 Bestell-Nr. S (113) Alle Rechte beim Herausgeber. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreiem Papier

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen K o n t r o l l e H I L F S M I T T E L Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Betrieb: Bereich: Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gustav-Heinemann-Ufer 130

Mehr

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Ihre gesetzliche Unfallversicherung Arbeitshilfe Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Ihre gesetzliche Unfallversicherung Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Betrieb: Bereich: Ansprechpartner für Arbeitsschutz BG-Mitglieds-Nr.:

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen

Hilfsmittel für die Praxis. Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Hilfsmittel für die Praxis Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Betrieb: Bereich: Ansprechpartner für Arbeitsschutz Berufsgenossenschaft Energie

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden: Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung

Mehr

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen

Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Nachweisbuch über Arbeitsschutz-Unterweisungen Betrieb: Bereich: Ansprechpartner für Arbeitsschutz BG-Mitglieds-Nr.: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe

Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, daß die bzw. der Unterzeichnende gemäß BGV A1, 7 über die bei

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der

Mehr

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

BGI 758. BG-Information. Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv BGFE. (bisherige ZH1/122)

BGI 758. BG-Information. Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv BGFE. (bisherige ZH1/122) Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 758 (bisherige ZH1/122) BG-Information Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv

Mehr

Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom

Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 1 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher

Mehr

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO) 1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig

Mehr

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den Erst- und Folgeunterweisung Arbeitssicherheit Musterhausen, den 13.01.2016 Die Erst- und Folgeunterweisungen sollen anhand folgender Themen durchgeführt werden: Gesetzliche Grundlagen Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm

Mehr

Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen)

Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen) Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen) Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat Z 4 Provinzialstraße 93 53127

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe Hilfsmittel für die Praxis Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Telefon: Anschrift: Ersthelfer: Telefon: im Bereich: der Abteilung: Ggf. weitere Telefon: Ersthelfer

Mehr

Arbeitssicherheitsunterweisung 2016

Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Präsentationsinhalte per E-Mail an: Melanie.Scheyda-Fasting@westfa.de Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung

Mehr

Arbeitssicherheit. Sicherheitsbelehrung

Arbeitssicherheit. Sicherheitsbelehrung Arbeitssicherheit durch wen? Verpflichtung Inhalt der Belehrung was ist zu beachten Regelungen am FHI Gefährdungen Prüfungen BGV A1 7 (2): Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten

Mehr

Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung. Tipps

Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung. Tipps Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Tipps Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Auch bei größter Vorsicht kann es zu einem Unfall kommen. Seine Folgen müssen so gering wie möglich gehalten werden.

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.

Mehr

I N F O IHRE BERUFSGENOSSENSCHAFT INFORMATIONSMATERIAL ZUM THEMA LEITERN.

I N F O IHRE BERUFSGENOSSENSCHAFT INFORMATIONSMATERIAL ZUM THEMA LEITERN. S e r v i c e I N F O IHRE BERUFSGENOSSENSCHAFT INFORMATIONSMATERIAL ZUM THEMA LEITERN www.bgfe.de IHRE BERUFSGENOSSENSCHAFT INFORMATIONSMATERIAL ZUM THEMA LEITERN Im Jahr 2000 ereigneten sich bei den

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 508-1 BG-Information Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten vom Mai 2005 BGFE Berufsgenossenschaft

Mehr

Zusammenstellung der Vorschriften für die Schulung / Unterweisung von Beschäftigten mit Schwerpunkt Schwimmbad:

Zusammenstellung der Vorschriften für die Schulung / Unterweisung von Beschäftigten mit Schwerpunkt Schwimmbad: Zusammenstellung der Vorschriften für die Schulung / Unterweisung von Beschäftigten mit Schwerpunkt Schwimmbad: 1. ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick

Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV richtet sich

Mehr

Checkliste. Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel TBBG TA Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft

Checkliste. Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel TBBG TA Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft TBBG Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft Checkliste Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel Ausgabe 03/00 TA 20107 Checkliste für Mindestanforderungen an die Erste

Mehr

Erst-, und Grundunterweisung

Erst-, und Grundunterweisung Erst-, und Grundunterweisung 1 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Bereichs- / Betriebsleiter: Abteilungsleiter: Schichtführer: - Wer ist Vorgesetzter? Diese Informationen

Mehr

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung* Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Mehr

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

BG-Vorschriften BG-Regeln

BG-Vorschriften BG-Regeln Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk Verzeichnis Februar 2005 BG-Vorschriften BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Informationen sonstige Schriften BGFE Berufsgenossenschaft

Mehr

Jahresbelehrungsplan

Jahresbelehrungsplan Freigegeben/Datum: Seite 1 von 1 Jahresbelehrungsplan Intervall Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt N hweigepflicht) hutzgesetz nung) schutzgesetz) ordnung) iostoffv ung) Notfall/ Brand Unfall-

Mehr

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse

Mehr

ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN

ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Mehr

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe Arbeitshilfe Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Ersthelfer: Ersthelfer: Notruf: Durchgangsarzt: Krankenhaus: Verbandbuch Erste Hilfe der Firma: Bereich/Abteilung:

Mehr

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Was versteht man unter mechanischen Gefährdungen am Arbeitsplatz? Absturz, stolpern, rutschen, stürzen erfasst/getroffen werden unkontrolliert

Mehr

BetrSichV und Arbeitsmittelprüfung

BetrSichV und Arbeitsmittelprüfung BetrSichV und Arbeitsmittelprüfung Ziel der Betriebssicherheitsverordnung ist es, ein deregulierendes, geordnetes und einheitliches Anlagensicherheitsrecht zu schaffen, dass eine weitere Fortentwicklung

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Regelmäßige und außerordenltiche Prüfungen. Brandschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen Regelmäßige Prüfungen schriftlich

Regelmäßige und außerordenltiche Prüfungen. Brandschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen Regelmäßige Prüfungen schriftlich Absaugeinrichtungen Absaugeinrichtungen Regelmäßige Abwassertechnische Anlagen Abwassertechnische Anlagen Anlagen allgemein Anlagen allgemein Anschlagmittel, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

Mehr

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter - Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Sicherheit an Maschinen und Arbeitsmitteln

Sicherheit an Maschinen und Arbeitsmitteln Sicherheit an Maschinen und Arbeitsmitteln 1 Auswahl der Maschine / des Arbeitsmittel Ist die Maschine / das Arbeitsmittel für die Arbeitsaufgabe geeignet? Beispiel Winkelschleifer: Welche Größe ist für

Mehr

Notwendige Folgequalifikation bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Aftersales-Bereich

Notwendige Folgequalifikation bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Aftersales-Bereich Notwendige Folgequalifikation bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Aftersales-Bereich Fachinformation zum Thema E Mobilität Forum Elektromobilität und Beschäftigung 07.11.2012 Folie 1 Vorschrift

Mehr

Checklisten für die Arbeitssicherheit

Checklisten für die Arbeitssicherheit Checklisten für die Arbeitssicherheit 5.5 Fremdfirmen 5.5.1: Einsatz von Fremdfirmen Download (Word, 265 KB) Checkliste: Einsatz von Fremdfirmen Frage Ja Nein Bemerkung 1. Organisation Sind Aufgaben und

Mehr

Neugestaltung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz

Neugestaltung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 29. September 2004 Referat: Neugestaltung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz BG Chemie, TAD Halle, Dipl.-Chem. Rolf Hilbig, September 2004 Inhalt Historie

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten:

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: - Name und Anschrift des Betriebes : Betriebsnummer: Anzahl Beschäftigte: männl.: weibl.: Jugendl.:

Mehr

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN

Mehr

Arbeitsschutzkonzept für

Arbeitsschutzkonzept für Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften

Mehr

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen

Mehr

BGV B12. BG-Vorschrift. Biologische Arbeitsstoffe. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 102)

BGV B12. BG-Vorschrift. Biologische Arbeitsstoffe. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 102) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B12 (bisherige VBG 102) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Biologische Arbeitsstoffe vom 1. April 2001 BGFE Berufsgenossenschaft

Mehr

DGUV Information Verbandbuch

DGUV Information Verbandbuch 20-020 DGUV Information 20-020 Verbandbuch Dezember 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße 0 10117 Berlin Tel.: 030 276300 Fax: 030 27630 E-Mail: info@dguv.de

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin

Mehr

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Arbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. Arbeitsschutz in der Zahnmedizin

Arbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. Arbeitsschutz in der Zahnmedizin in der Zahnmedizin Referent : Dipl.Infom (FH). Der Arbeitsplatz Gefahren am Arbeitsplatz lauern überall!!! 2 Seite 1 Gesetze und Verordnungen Gesetzgeber durch Gesetze und Verordnungen Vorsorge getroffen

Mehr

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Elektronische Unterweisung bei der Arbeitssicherheit! Ist das möglich? Reicht das aus?

Elektronische Unterweisung bei der Arbeitssicherheit! Ist das möglich? Reicht das aus? Elektronische Unterweisung bei der Arbeitssicherheit! Ist das möglich? Reicht das aus? Philipp Geisenberger 1 Kurzvorstellung KA Ausbaugröße: Momentan: Einwohner: Arbeitsplätze: Kanalnetz: RÜB: RRB: SRK:

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische

Mehr

Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz

Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz Sicher arbeiten in Höhen und Tiefen 034601 24688 info@sicheres-befahren-schubert.de Inhalt Rechtliche Situation Warum immer noch PSA gegen Absturz? Ausbildung

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften

Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften VTG Baden-Württemberg VTG-Fachtagung Hailtingen am Bussen, 07.03.2017 Referent: Thomas Heim-Rueff Arbeitssicherheit für Teilnehmergemeinschaften Agenda Einführung

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,

Mehr

1/3 Inhaltsverzeichnis

1/3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Handbuch 1/3 Seite 1 1/3 Inhaltsverzeichnis Teil 1/1 Vorwort 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Inhalte der Software 1/5 Neue Systematik beim Vorschriften- und Regelwerk

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG

Mehr

Schulungen bei Jungbluth

Schulungen bei Jungbluth Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Ausbildung und Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen Ausbildung Hubarbeitsbühnen-Bediener Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinenführer Praktische Abseilschulungen

Mehr

G 26/3. -- der geänderte rechtliche Rahmen. Unfallkasse Sachsen. 12. Fachtagung Atemschutz Referent Unfallkasse Sachsen: Herr Gutteck

G 26/3. -- der geänderte rechtliche Rahmen. Unfallkasse Sachsen. 12. Fachtagung Atemschutz Referent Unfallkasse Sachsen: Herr Gutteck Unfallkasse Sachsen G 26/3 -- der geänderte rechtliche Rahmen Freistaat Sachsen Landesfeuerwehrschule Sachsen 12. Fachtagung Atemschutz Referent Unfallkasse Sachsen: Herr Gutteck Unfallkasse Sachsen 12.

Mehr

Unterschiede in BG-Vorschriften und GUV-Vorschriften (Musterunfallverhütungsvorschriften) 1. Grundsätze der Prävention (BGV A1-GUV-V A1)

Unterschiede in BG-Vorschriften und GUV-Vorschriften (Musterunfallverhütungsvorschriften) 1. Grundsätze der Prävention (BGV A1-GUV-V A1) Unterschiede in BG-Vorschriften und GUV-Vorschriften (Musterunfallverhütungsvorschriften) 1. Grundsätze der Prävention (BGV A1-GUV-V A1) redaktionell BGV A1 Verwendung des Begriffs BG 32 Ordnungswidrigkeiten

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt Gastgewerbe 2017 / DEHOGA Thüringen - BGN Reinhardsbrunn 22.02.2017 Gesetzliche

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Einführung in das Thema 2 Artikelverordnung Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes... vom 27. September 2002

Mehr

Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online

Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Professionelle Unterweisungen mit minimalem Aufwand 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8466 4 Gewicht: 10 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft

Mehr

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Verbandbuch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Impressum Verbandbuch Erstveröffentlichung 07/2005, Stand 10/2013 2005 Berufsgenossenschaft für

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A-Anlage-01 Checkliste rechtssicherer Betrieb orientiert am Arbeitsschutz Zusammenfassung Haftungsrisiken erkennen und minimieren. Organisation des betrieblichen

Mehr

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG d. h. so arbeiten, dass der oder die Auszubildende sich nicht verletzt oder erkrankt d. h. nach den geltenden Gesetzen

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen

Mehr

DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus

DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz

Mehr

22. Windenergietage Herausforderung Arbeitssicherheit

22. Windenergietage Herausforderung Arbeitssicherheit 22. Windenergietage Herausforderung Arbeitssicherheit WSB Service GmbH / IB Schwöbel 14.11.2013 WSB Service GmbH Kurzvita Gerrit Schmidt» Ausbildung zum Elektromechaniker» Studium Umwelttechnik/Regenerative

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten

Mehr

Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger und sind als Rechtsvorschriften aus sich heraus verbindlich. Sie entfalten für Unternehmer und Versicherte eine Rechtsverbindlichkeit, verpflichten

Mehr

1.1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse. 2 System der Arbeitssicherheit. 3 Organisation des Arbeitsschutzes

1.1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse. 2 System der Arbeitssicherheit. 3 Organisation des Arbeitsschutzes Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1.2 Hinweise für den Nutzer 1.3 Stichwortverzeichnis 2 System der Arbeitssicherheit

Mehr