PARTNER IM GESPRÄCH 36. Fachgespräch zum Mietrecht Gestaltung der Betriebskostenabrecnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PARTNER IM GESPRÄCH 36. Fachgespräch zum Mietrecht Gestaltung der Betriebskostenabrecnung"

Transkript

1 PARTNER IM GESPRÄCH 36. Fachgespräch zum Mietrecht Gestaltung der Betriebskostenabrecnung Sandra Walburg/ Beate Flatow

2 Gliederung I. Allgemeine Einführung II. Überblick III. Diskussion zu Fragen aus dem Teilnehmerkreis zum Beispiel: Vorwegabzug, zusammengefasste Positionen, Wirtschaftlichkeitsgebot, Belegeinsicht, Fristwahrung, WEG, Wechsel des Verteilerschlüssels, Nutzergruppen, Schätzung des Verbrauchs, Stellplätze und Garagen, Verjährung, Besonderheiten ALG II-Empfänger,

3 I. Einführung 1. Umlagefähigkeit - Umlagevereinbarung Damit Betriebskosten abgerechnet werden können: - müssen sie umlagefähig sein: - Betriebskosten: Kosten die durch die das Eigentum oder den Gebrauch (Bewirtschaftung) laufend entstehen. - müssen sie konkret im Vertrag umgelegt sein: - Das erfordert eine wirksame Umlagevereinbarung.

4 I. Einführung 2. Umlageschlüssel Der Umlageschlüssel ist Teil der Umlagevereinbarung. (Der Streit entsteht aber i.d.r. erst bei der Abrechnung) - Vorrangig ist der vertraglich vereinbarte Schlüssel - Ersatzweise gilt die Wohnfläche ( 556 a Abs. 1 BGB) - Der Vermieter kann den Schlüssel bei erfasstem Verbrauch/ erfasster Verursachung umstellen. - Heizkosten: Es gilt der Schlüssel nach der HeizKV

5 I. Einführung 3. Betriebskostenabrechnung - Allgemeines Für die Betriebskostenabrechnung gilt die allgemeine Vorschrift zur Rechnungslegung ( 259 BGB). Zur formellen Wirksamkeit sind erforderlich: - die Zusammenstellung der Gesamtkosten, - die Angabe (ggf. Erläuterung) des Verteilerschlüssels, - die Berechnung des Anteils des Mieters, - der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen, - die gedankliche und rechnerische Verständlichkeit.

6 I. Einführung 3. Betriebskostenabrechnung Gesamtkosten Anzugeben sind die Gesamtkosten. Im Grundsatz: Der Betrag aus der Rechnung so dass der Mieter bei der Belegeinsicht direkt abgleichen kann. Probleme kann es geben bei - Zusammenfassung mehrerer Kostenarten - gemischten Kosten (umlagefähig/ nicht umlagefähig, z.b. anteilige Verwaltungs- oder Instandsetzungskosten) - größeren Wirtschaftseinheiten.

7 I. Einführung 4. Abrechnungsfrist Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums dem Mieter zugehen. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen. Es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

8 I. Einführung 5. Einwendungen des Mieters Der Mieter muss Einwendungen innerhalb eines Jahres nach der Abrechnung geltend machen (Monatsende). Danach sind Einwendungen ausgeschlossen. Es sei denn, der Mieter hat die Verzögerung nicht zu vertreten.

9 BGH, Urt. v VIII ZR 33/15 Stichwort Umlagefähigkeit: Gartenpflegekosten bei Anlagen für die Öffentlichkeit Sachverhalt: Streitig sind die Gartenpflegekosten. Die Anlage ist von einem großen Park gegeben, der auch von der Allgemeinheit genutzt wird. Dadurch entstehen auch zusätzliche Kosten (Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen wie Hundekot). Entscheidung: Wenn eine Garten- oder Parkanlage der Öffentlichkeit gewidmet sind, fehlt der Bezug zur Mietsache. Dann sind die Kosten nicht mehr umlagefähig. - Die Widmung kann durch die Bauplanung erfolgt sein. - Sie kann auch durch den Vermieter selbst erfolgen: - Dafür kommt es auf den Gesamteindruck an (z.b. Zäune, Schilder).

10 BGH, Urt. v VIII ZR 33/15 Stichwort Umlagefähigkeit: Kosten aus rechtswidrigen Handlungen Dritter oder Mieter Sachverhalt: Streitig sind die Gartenpflegekosten. Die Anlage ist von einem großen Park gegeben, der auch von der Allgemeinheit genutzt wird. Dadurch entstehen auch zusätzliche Kosten (Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen wie Hundekot). Entscheidung: Die Kosten für die Beseitigung von Müll, Sperrmüll, Verunreinigungen sind umlagefähig, wenn sie wiederkehrend anfallen. - Dann sind es laufende Kosten der Bewirtschaftung. - Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung verlangt (gerade) auch die Entfernung von rechtswidrig deponiertem Müll. - Das gilt auch bei unregelmäßigen Zeitabständen.

11 BGH, Urt. v VIII ZR 137/15 Stichwort: wirksame Umlagevereinbarung Sachverhalt: Nach dem Mietvertrag hat der Mieter die Betriebskosten nach Anlage 3 zu 27 Abs. 1 II.BV zu tragen. Dieser Katalog ist aber bei Vertragsschluss schon außer Kraft (es gilt schon die BetrKV). Entscheidung: Die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung sind wirksam umgelegt. - Es reicht für die Umlage, dass der Begriff Betriebskosten verwandt ist. - Dieser Begriff ist seit Jahren nahezu gleichlautend definiert. - Bei Auslegung auch eines AGB-Vertrags ist klar, dass die Betriebskosten gemäß Katalog gemeint sind.

12 BGH, Beschl. v VIII ZR 274/15 Stichwort: wirksame Umlagevereinbarung Sachverhalt: Nach dem Mietvertrag hat der Mieter die Betriebskosten zu tragen. Es gibt keine Aufschlüsselung. Weder das Feld Betriebskostenvorauszahlung noch das Feld Betriebskostenpauschale sind angekreuzt. Entscheidung (erneut): Die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung sind wirksam umgelegt. - Es reicht für die Umlage, dass der Begriff Betriebskosten verwandt ist. - Mangels weiterer Festlegungen ist eine Pauschale vereinbart. - Offen bleibt: Was ist mit den sonstigen Betriebskosten nach 2 Nr. 17 BetrKV?

13 BGH, Urt. v VIII ZR 78/15 Stichwort: Umlagemaßstab Sachverhalt: Die Vermieterin hat die Müllkosten bisher nach Wohnfläche umgelegt. Sie erklärt eine Umstellung auf einen neuen Maßstab, nämlich zu 30 % nach Fläche, zu 70 % nach Verbrauch (Chip). Bei dem Verbrauchsanteil wird jedem Mieter ein Mindestanteil angerechnet. Entscheidung: Das ist zulässig. - Der Vermieter kann umstellen auf einen Maßstab der ganz oder teilweise der Verursachung Rechnung trägt ( 556 a Abs. 2 Satz 1 BGB). - Der Ansatz einer Mindestmenge ist zulässig, damit kein Anreiz für illegale Entsorgung gesetzt wird ( Müllnomaden ).

14 BGH, Urt. v VIII ZR 329/14 Stichwort: Heizkostenabrechnung - Vorerfassung Sachverhalt: Im Gebäude gibt es zwei Nutzergruppen. Ein Teil der Wohnungen hat Wärmemengenzähler. Der andere Teil hat Heizkostenverteiler. Es gibt keine Vorerfassung. Der Vermieter zieht vom Gesamtverbrauch (gem. Rechnung des Versorgers) alle Kilowattstunden der Wärmemengenzähler ab. Den Rest legt er auf die Wohnungen mit den Heizkostenverteilern um. Entscheidung: Der Mieter darf kürzen. Das Verfahren des Vermieters ist nicht die vorgeschriebene Vorwegerfassung ( 5 Abs. 2 HeizKV). Aber: Die Kürzung erfolgt ausgehend von der erteilten Abrechnung. Die Differenzberechnung ist immer noch besser als die reine Wohnflächenabrechnung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine neue Abrechnung.

15 BGH, Urt. v VIII ZR 93/15 Stichwort formell wirksame Abrechnung: Bereinigte Gesamtkosten Sachverhalt: Die Rechnungen betreffen zum Teil mehrere Häuser. Der Vermieter nimmt die Aufteilung auf die einzelnen Gebäude vorab vor und benennt in der Abrechnung als Gesamtkosten nur die Kosten für das betreffende Haus. Entscheidung: Die Abrechnung ist formell wirksam. Die Angabe (verdeckt) bereinigter Kosten ist möglich bei: - Aufteilung auf mehrere Gebäude, - Vorwegabzug nicht umlagefähiger Anteile (z.b. Instandsetzungsanteile in Wartungsverträgen), - Vorwegabzug bei gewerblicher Nutzung einzelner Einheiten.

16 BGH, Urt. v VIII ZR 285/15 Stichwort formell wirksame Abrechnung: Zusammenfassung mehrerer Kostenarten Sachverhalt: Der Vermieter erhält einen Gebührenbescheid der Gemeinde für die Müllgebühren und die Straßenreinigungsgebühren. Er legt die Gesamtgebühr in einer Position in der BK-Abrechnung um. Entscheidung: Die Abrechnung ist (insoweit) formell unwirksam. Die Zusammenfassung mehrerer Kostenarten nach dem Betriebskostenkatalog ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt nur bei - einheitlicher Abrechnung gegenüber dem Vermieter und - einem engen sachlichen Zusammenhang (Abwasser/ Frischwasser)

17 BGH, Urt. v VIII ZR 261/15 Stichwort formell wirksame Abrechnung: Schätzung Sachverhalt: Die Wohnung hat keine Heizkostenverteiler. Der Vermieter rechnet über die Heizkosten ab und erklärt Die Verbrauchswerte Heizung und Warmwasserverbrauch wurden per Schätzung am Durchschnitt der Liegenschaft ermittelt. Entscheidung: Die Abrechnung ist formell wirksam. (Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, auf die Wohnung entfallende Kosten sind angegeben). Die Abrechnung ist gedanklich verständlich. Nach welchem Verfahren die Schätzung erfolgt ist (vgl. 9 a HeizKV), muss für die formelle Wirksamkeit nicht näher erläutert werden.

18 BGH, Urt. v VIII ZR 249/15 Stichwort: Abrechnungsfrist hier WEG-Anlage Sachverhalt: Eigentumswohnung. Laut Mietvertrag muss der Vermieter jährlich nach Genehmigung der WEG-Abrechnung die Betriebskosten gegenüber dem Mieter abrechnen. Die WEG beschließt über die Wohngeldabrechnungen erst Jetzt erstellt der Vermieter die entsprechenden Betriebskostenabrechnungen für die drei Jahre. Entscheidung: Die Abrechnungen 2011 und 2011 sind verfristet. Die Ausschlussfrist ( 556 Abs. 3 Satz 3) gilt auch für die Eigentumswohnung. Der Vermieter kann sich nicht darauf berufen, er habe die Verspätung nicht zu vertreten. Er kann über die Betriebskosten auch ohne Wohngeldabrechnung abrechnen (ggf: Daten/ Belege beim Verwalter einholen).

19 BGH, Urt. v VIII ZR 152/15 Stichwort: Abrechnungsfrist hier vertraglich vereinbarte Frist Sachverhalt: Heizperiode laut Vertrag (Vertragsschluss 1980): Vertragliche Regelung zur Abrechnung: Spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres ist über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen. Der Vermieter rechnet erst im Oktober ab und verlangt eine Nachzahlung. Entscheidung: Der Vermieter kann die Zahlung verlangen. - Die vertragliche Frist ist keine Ausschlussfrist wie diejenige nach 556 Abs. 3 Satz 3 BGB. - Das ergibt die Auslegung, und zwar auch nach AGB-Recht, es verbleibt keine Unklarheit im Ergebnis. - Arg: Die Klausel ist 1980 vereinbart da gab es noch gar keine Ausschlussfrist.

20 BGH, Urt. v VIII ZR 209/15 Stichwort: Einwendungsausschluss Sachverhalt: Der Vermieter reicht eine WEG-Abrechnung einschließlich Verwaltungs- und Instandsetzungskosten an den Mieter durch. Die Abrechnung kennzeichnet diese Positionen als nicht umlagefähige Gemeinschaftskosten. Der Vermieter zieht zusätzlich erbrachte Vorauszahlungen des Mieters von 700 nicht ab. Der Mieter rügt beide Punkte erst nach Ablauf der Einwendungsfrist. Entscheidung: Der Einwendungsausschluss durch Fristablauf ( 556 Abs. 3 Satz 6 BGB) umfasst - auch den Einwand, Kosten seien schon gesetzlich nicht umlagefähig (hier nur Korrektur nach Treu und Glauben, 242 BGB), - auch den Einwand nicht berücksichtigter Vorauszahlungen.

BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?

BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 1 BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 7. Berlin-Brandenburger Verwalterforum 08.11.2016 Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Die richtige Abrechnung von 2 Betriebskosten -

Mehr

Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer

Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei

Mehr

Umlage von Betriebskosten

Umlage von Betriebskosten März 2017 Umlage von Betriebskosten 3 Umlage von Betriebskosten Pauschale über Abrechnung nach Vorauszahlungen BGH 10.02.2016, VIII ZR 137/15 (ZIV 2016, 24) (formularmäßige Umlage) der Mieter hat die Betriebskosten

Mehr

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen

Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.

Mehr

Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein

Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung Prof. Dr. Einführung Anlassfall : BGH v. 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15) Vermietet ist eine Eigentumswohnung. Der MV enthielt handschriftlich die Abrede,

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I

Mehr

Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Gemischt genutzte Mietobjekte 27. Informationsveranstaltung Dr. Dieter Hildebrandt 1 Gemischt genutzte Mietobjekte Vorwegabzug Beispiele: Grundsteuer Gewerbe-Wohnraum? Hausmeister

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15 Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3

Mehr

Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung Foto: decisiveimages - Fotolia.com "Jede 2. Betriebskostenabrechnung ist falsch!", behauptet jedenfalls der deutsche Mieterbund jedes Jahr immer

Mehr

Herbstveranstaltung. 2. November 2016

Herbstveranstaltung. 2. November 2016 Herbstveranstaltung 2. November 2016 Betriebskosten Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung durch den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Dieter Hildebrandt

Mehr

Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung

Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels

Mehr

Mietnebenkosten-Abrechnung

Mietnebenkosten-Abrechnung Beck kompakt Mietnebenkosten-Abrechnung Ihre Rechte und Pflichten und wie Sie sich wehren Bearbeitet von Dirk Kimmeskamp 4. Auflage 2017. Buch. 128 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71627 0 Format (B x L):

Mehr

Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können

Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Foto: livestockimages - Fotolia.com Das kennen Sie vielleicht auch: Sie erben oder kaufen einen bestehenden Mietvertrag gleich

Mehr

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist

Mehr

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15 Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

München 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg

München 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg München 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg S. 1 Update Betriebskosten Abwälzungsvereinbarungen Formelle und materielle Fehler der Abrechnung

Mehr

Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten

Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Foto: Getty Images, Inc. Angeblich ist jede 2. Betriebskostenabrechnung falsch. Das behauptet jedenfalls der Deutsche Mieterbund. Auch aus seiner Streitstatistik

Mehr

Betriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB:

Betriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB: Betriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück

Mehr

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Dr. Karin Milger 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen 1 Modernisierung BGH NZM 2011, 849

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Betriebskosten in der Praxis

Betriebskosten in der Praxis Betriebskosten in der Praxis von Birgit Noack und Martina Westner Haufe Mediengruppe Freiburg - Berlin - München - Zürich In h a I tsve rzei ch n i s Vorwort Abkürzungsverzeichnis 9 A. Was versteht man

Mehr

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 7 Inhalt Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 1. Gesetz... 13 2. Vertragliche Regelungen... 15 2.1 Bruttomiete... 15 2.2 Nettomiete... 16 2.3 Vorauszahlung oder Pauschale?...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 97/14 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Oktober 2014 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung

BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung Foto: SG- design - Fotolia.com Sie würden ja gern, aber Sie können nicht. Die Rede ist von der Betriebskostenabrechnung.

Mehr

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com.  Tel.: Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 185/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 115/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. November 2004 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 116/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Januar 2005 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

WELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG?

WELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG? WELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG? ABRECHNUNG BGH, Urteil v. 4.4.2014, V ZR 168/13 WEG-ABRECHNUNG

Mehr

Betriebskosten in der Praxis

Betriebskosten in der Praxis Betriebskosten in der Praxis Birgit Noack Martina Westner 6. Auflage Haufe Gruppe Freiburg. München Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung

Mehr

BGH, Versäumnisurteil vom , VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 ff.

BGH, Versäumnisurteil vom , VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 ff. V. Betriebskosten und Betriebskostenabrechnung 139 Behauptet der Vermieter pauschal einen gewissen Prozentsatz, dann kann der Mieter auch diesen Prozentsatz pauschal bestreiten, und das nach der Auffassung

Mehr

Mietrecht aktuell: Betriebskosten im Fokus

Mietrecht aktuell: Betriebskosten im Fokus VDIV Niedersachsen / Bremen e.v. Verwalterforum zum Mietrecht H4 Hotel Hannover Messe Mietrecht aktuell: Betriebskosten im Fokus Ruth Breiholdt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F PHILIPP THÖNEBE RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: THOENEBE @ MAC.COM I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zur Betriebskostenabrechnung)

Mehr

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017 Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 81 Die übrigen Mieterhöhungen RA Dr. Carsten Brückner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 82 Die übrigen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 33/15 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Februar 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 14. Februar 2007 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 14. Februar 2007 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 1/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Februar 2007 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 12/2007 Wohnfläche: Gehören Souterrain-Räume zur Wohnfläche? (LG Itzehoe, Urt. v. 28.7.2006 9 S 131/05) Sachverhalt: Die Mieter mieten

Mehr

Muster: Betriebskostenabrechnung für ein gemischt genutztes Objekt (Wohnungen und Gewerbe)

Muster: Betriebskostenabrechnung für ein gemischt genutztes Objekt (Wohnungen und Gewerbe) Muster: Betriebskostenabrechnung für ein gemischt genutztes Objekt (Wohnungen und Gewerbe) Anmerkungen für den Vermieter zur Musterabrechnung für ein gemischt genutztes Objekt (Wohnungen und Gewerbe) (1)

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. Juli 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. Juli 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 340/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. Juli 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Zur Rechtsnatur von Betriebskosten... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Zur Rechtsnatur von Betriebskosten... 13 Vorwort.... 11 1 Zur Rechtsnatur von Betriebskosten... 13 2 Rechtsquellen des Betriebskostenrechts... 15 2.1 Das Bürgerliche Gesetzbuch... 15 2.2 Der öffentlich geförderte Wohnraum... 16 2.3 Betriebskostenverordnung...

Mehr

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung 33. Mietrechtstage in Berchtesgaden 2014 Beispielbild des ESWiD Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Einführung 1. Gegenstand sind nur Entgeltvereinbarungen

Mehr

Page 1 of 5 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal recherchiert von: Unbekannt am Langtext Gericht: BGH 8. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 12.05.2010 Aktenzeichen: VIII ZR 185/09 Dokumenttyp: Urteil

Mehr

Die umlagefähigen Betriebskosten

Die umlagefähigen Betriebskosten Immobilien-Fachwissen Die umlagefähigen Betriebskosten in der Praxis Autor: Reinhold Pachowsky Immobilienexperte Copyright 2017 dlpverlag Nürnberg... Inhalte: Einleitung 1. Das Wohnraummietrecht 2. Die

Mehr

19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung

19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung 19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung Prof. Dr. Florian Jacoby Ein aktueller Fall Bei seinem Auszug beschädigt der Mieter eines Sondereigentümers die Edelstahl-Paneelen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 329/14 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Januar 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag 2017 Die Rechtsnatur der Betriebkostenabrechnung

Deutscher Mietgerichtstag 2017 Die Rechtsnatur der Betriebkostenabrechnung Deutscher Mietgerichtstag 2017 Die Rechtsnatur der Betriebkostenabrechnung Prof. Dr. Florian Jacoby Dortmund, 25. März 2017 BGH v. 20.7.2016 VIII ZR 263/14, Rn. 20 Der Betriebskostenjahresabrechnung kommt

Mehr

Betriebskosten bei der Wohnungsmiete

Betriebskosten bei der Wohnungsmiete Hans Ferdinand Groß Betriebskosten bei der Wohnungsmiete Vereinbaren, abrechnen und durchsetzen TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt KG Hans Ferdinand Groß Betriebskosten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 93/15 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Januar 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

NEWSLETTER. SLETTERNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER. SLETTERNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER SLETTERNEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe: 12/2008 Betriebskostenabrechnung: Welche Folgen hat ein unverständlicher Verteilerschlüssel? BGH, Urteil vom 09.04.2008,

Mehr

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 4. Auflage 10. Abkürzungsverzeichnis 12

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 4. Auflage 10. Abkürzungsverzeichnis 12 Vorwort zur 4. Auflage 10 Abkürzungsverzeichnis 12 1 Was versteht man unter Betriebskosten? 15 1.1 Betriebskosten gemäß 1 Abs. 1 Betriebskostenverordnung 15 1.1.1 Was sind Betriebskosten? 15 2 Wie Sie

Mehr

Carsten Herlitz, Fabian Viehng. Die Betriebskosten in. Wohnungswirtschaft. Erfassung, Abgrenzung und Abrechnung. 0. Auflage

Carsten Herlitz, Fabian Viehng. Die Betriebskosten in. Wohnungswirtschaft. Erfassung, Abgrenzung und Abrechnung. 0. Auflage Carsten Herlitz, Fabian Viehng Die Betriebskosten in Wohnungswirtschaft Erfassung, Abgrenzung und Abrechnung 0. Auflage Haufe Gruppe freiburg München Stuttgart Vorwort 11 1 Zur Rechtsnatur von Betriebskosten

Mehr

Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht

Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Urachstraße 3 D 79102 Freiburg i. Br. Tel. 0761 / 7 03 93 16 Fax 0761 / 7 03 93 99 Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Aktuelle

Mehr

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/5 und die Beklagte 4/5 zu tragen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/5 und die Beklagte 4/5 zu tragen. Seite 2 hat das Amtsgericht Leipzig durch Richter am Amtsgericht Petersen im schriftlichen Verfahren ( 495 a ZPO) nach Ablauf einer Schriftsatzfrist am 8.4.2004 für R e c h t e r k a n n t : 1. Die Beklagte

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 8zr148_10 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 148/10. BGB 556 Abs. 3 S. 5

DNotI. Dokumentnummer: 8zr148_10 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 148/10. BGB 556 Abs. 3 S. 5 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr148_10 letzte Aktualisierung: 24.03.2011 BGH, 12.01.2011- VIII ZR 148/10 BGB 556 Abs. 3 S. 5 Einrede gegen Betriebskostenabrechnung binnen zwölf Monaten

Mehr

Umlage von Wartungs- und anderen aperiodischen Kosten

Umlage von Wartungs- und anderen aperiodischen Kosten 13. Pantaenius-Immobilientagung 15. November 2012 Hamburg Umlage von Wartungs- und anderen aperiodischen Kosten Referentin: RAin Ruth Breiholdt, Hamburg Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 240/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 30. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 25. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 25. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Vlll ZR 69/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 84/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. April 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Mietnebenkosten-Abrechnung

Mietnebenkosten-Abrechnung Beck kompakt Mietnebenkosten-Abrechnung Ihre Rechte und Pflichten und wie Sie sich wehren Bearbeitet von Dirk Kimmeskamp Bis wann muss der Vermieter abrechnen? 39 oder die Korrektur eines Verteilungsschlüssels

Mehr

Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung

Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei

Mehr

GPA-Mitteilung 13/2003

GPA-Mitteilung 13/2003 GPA-Mitteilung 13/2003 Az. 647.50 01.12.2003 Abrechnung der Betriebskosten bei Wohnraummieten 1 Vereinbarungen über Betriebskosten Die Entrichtung der Miete für die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung ist

Mehr

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten:

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Mandantenrundschreiben vom 13.06.2006 Sehr geehrte Mandanten, im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Das 1. Urteil,

Mehr

Betriebskosten. Tag des Eigentums 2015

Betriebskosten. Tag des Eigentums 2015 Betriebskosten Tag des Eigentums 2015 Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Die Betriebskostenabrechnung...... ein Thema mit

Mehr

SchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 08 Online-Archiv Seite 117a-120 Organ des BDS. Geltendmachung der Mietnebenkosten

SchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 08 Online-Archiv Seite 117a-120 Organ des BDS. Geltendmachung der Mietnebenkosten Geltendmachung der Mietnebenkosten von.schm. Franz Rostige, Eitorf/Sieg Nachdem in Nr. 4 und 5 der Schiedsamtszeitung 1998 aufgezeigt wurde, welche Mietnebenkosten (Betriebskosten) vom Vermieter im Einverständnis

Mehr

14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht

14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht 14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht von Rechtsanwalt Thomas Kern Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Fax Mobil mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung(en) für den/ die Abrechnungszeitraum/-räume

Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Fax Mobil   mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung(en) für den/ die Abrechnungszeitraum/-räume Absender / Eigentümer: Anschrift: Telefon: Fax Mobil E-Mail: An HKD Real- Estate Kai Hansdorfer Beukenbergstr. 32 47119 Duisburg oder einfach per Telefax an (02 03) 7 56 18 66 Vorstehende(r) Eigentümer(in)

Mehr

Rechtsfolgen des Vermieterwechsels auf die Abrechnung

Rechtsfolgen des Vermieterwechsels auf die Abrechnung Rechtsfolgen des Vermieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt 566 BGB: neuer Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 295/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Abrechnung von Betriebskosten für vermietete Eigentumswohnung Teil 2

Abrechnung von Betriebskosten für vermietete Eigentumswohnung Teil 2 Abrechnung von Betriebskosten für vermietete Eigentumswohnung Teil 2 BGH, Beschluss vom 14. März 2017 VIII ZR 50/16 1 Bei der Abrechnung von Betriebskosten für eine vermietete Eigentumswohnung sind in

Mehr

Fokus Betriebskosten:

Fokus Betriebskosten: 12. Pantaenius-Immobilientagung 12. Juli 2012 München Fokus Betriebskosten: Abrechnung aperiodischer Kosten und Umlagefähigkeit von Müllmanagementgebühren Referentin: RAin Ruth Breiholdt, Hamburg Fachanwältin

Mehr

Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE. Urteil

Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE. Urteil je Abschrift 8 C 270/11 Verkündet am 24.11.11 Müller Justizbeschäftigte als UrKuifttoeamte der Geschäft Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE Urteil In dem Rechtsstreit 1. der' 2. des Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Kapitel 1: Einleitung. A. Systematik der Darstellung

Kapitel 1: Einleitung. A. Systematik der Darstellung Kapitel 1: 21 A. Systematik der Darstellung 1 Dieses Buch richtet sich sowohl an Anfänger im Bereich der Betriebskostenabrechnung, als auch an fortgeschrittene Praktiker. Aus diesem Grunde ist in Kapitel

Mehr

1 Die Betriebskostenabrechnung In diesem Kapitel werden anhand zweier Muster die notwendigen Inhalte von Betriebskostenabrechnungen aufgezeigt.

1 Die Betriebskostenabrechnung In diesem Kapitel werden anhand zweier Muster die notwendigen Inhalte von Betriebskostenabrechnungen aufgezeigt. In diesem Kapitel werden anhand zweier Muster die notwendigen Inhalte von Betriebskostenabrechnungen aufgezeigt. Jeweils auf der rechten Seite finden sich die Seiten der Musterabrechnung, auf der linken

Mehr

als Anlage erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für Ihr o.g. Mietobjekt für den Zeitraum

als Anlage erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für Ihr o.g. Mietobjekt für den Zeitraum Immoware24 GmbH Willy-Brandt-Straße 85 06110 Lemke, Gerd Willy-Brandt-Str. 85 06110 Ihre Betriebskostenabrechnung im Abrechnungszeitraum 01.01.2016-31.12.2016 WE09 im Objekt WEG mit SEV und HK-Schnittstelle,

Mehr

Energieeinsparung und Betriebskosten

Energieeinsparung und Betriebskosten 32. Mietrechtstage des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Hubert Blank Energieeinsparung und Betriebskosten I. Das Energiekonzept der Bundesregierung und das

Mehr

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33 Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber

Mehr

Die Heizkostenabrechnung in der WEG-Hausgeldabrechnung

Die Heizkostenabrechnung in der WEG-Hausgeldabrechnung Die Heizkostenabrechnung in der WEG-Hausgeldabrechnung Rechtsanwalt Heinz G. Schultze Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Die Heizkostenabrechnung in der WEG- Hausgeldabrechnung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 269/10 VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 26. Oktober 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII.

Mehr

- Inhalt einer Abrechnung, notwendige Erläuterungen, Funktion der Belegeinsicht

- Inhalt einer Abrechnung, notwendige Erläuterungen, Funktion der Belegeinsicht Betriebskostenabrechnung in der Praxis - Inhalt einer Abrechnung, notwendige Erläuterungen, Funktion der Belegeinsicht Herbsttagung des Deutschen Mietgerichtstages e.v. am 16.09.2016 in Würzburg, Referent:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 22/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Oktober 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Weimarer Immobilienrechtstage 2017 Die Abrechnung bei Wohnungsmiete und -eigentum: Gemeinsamkeiten, Gegensätze, Abhängigkeiten

Weimarer Immobilienrechtstage 2017 Die Abrechnung bei Wohnungsmiete und -eigentum: Gemeinsamkeiten, Gegensätze, Abhängigkeiten Weimarer Immobilienrechtstage 2017 Die Abrechnung bei Wohnungsmiete und -eigentum: Gemeinsamkeiten, Gegensätze, Abhängigkeiten Prof. Dr. Florian Jacoby Weimar, 22. September 2017 Agenda I. Die Durchsetzung

Mehr

umgelegt werden können

umgelegt werden können 178 Oft eine zweite Miete: Die Betriebskosten Betriebskosten, oft auch als Nebenkosten bezeichnet, sind die Kosten, die Eigentümern und Erbbauberechtigten regelmäßig wiederkehrend entstehen, wenn sie ein

Mehr

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013: Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Mietminderung: Verkehrslärm und Mietminderung Eigenmächtige Vermietung: Miete muss nicht ausgekehrt werden Nebenkosten:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 223/10 - LG Hamburg AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 18.02.2010-646 C 405/09 - LG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2010-307

Mehr

Mietnebenkosten-Abrechnung

Mietnebenkosten-Abrechnung Beck kompakt Mietnebenkosten-Abrechnung Ihre Rechte und Pflichten und wie Sie sich wehren Bearbeitet von Dirk Kimmeskamp 4. Auflage 2017. Buch. 128 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71627 0 Format (B x L):

Mehr

Rechtsanwalt Jürgen Hammel

Rechtsanwalt Jürgen Hammel Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete

Mehr

... Revision,

... Revision, Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. A.... Revision, 26.02.2009 Druckerei C. H. Beck Medien mit Zukunft X Inhaltsverzeichnis 6. Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Mehr

Ausfüllanleitung zur Nutzerliste und Kostenaufstellung

Ausfüllanleitung zur Nutzerliste und Kostenaufstellung Ausfüllanleitung zur Nutzerliste und Kostenaufstellung Kostenaufstellung Heizung und Wasser 1 1. Heizkosten Tragen Sie bitte die Daten laut Endabrechnung des Energieversorgers ein. Bei leitungsgebundener

Mehr

Leimen e.v Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.:

Leimen e.v Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 23.0412017 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Referent: Rechtsanwalt Thomas Kern Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Hausnebenkosten- Abrechnung

Hausnebenkosten- Abrechnung Hausnebenkosten- Abrechnung Das transparente System zur Verteilung der Hausnebenkosten Individuelle Einzelabrechnung für jeden Nutzer Gesamtabrechnung für die Hausverwaltung Nahezu unbegrenzte Anzahl von

Mehr

Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung

Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung B. Meyer Immobilien Am Dooracker 7 26160 Bad Zwischenahn Frau Firma Björn Meyer Marta Muster Am Dooracker 7 Musterring 999 26160

Mehr

HINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Mietrecht

HINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Mietrecht Mietrecht Vorfrage: GbR als Mietpartei BGH: GbR rechtsfähig Gesellschafter haften als Gesamschuldner Bei Außen-GbR haftet GbR in jeweiliger Zusammensetzung Mietvertrag Grundsätzlich formfrei Bei längerfristigen

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN zum TAG DES EIGENTUMS in Mannheim Probleme rund um die Heizkostenabrechnung

HERZLICH WILLKOMMEN zum TAG DES EIGENTUMS in Mannheim Probleme rund um die Heizkostenabrechnung HERZLICH WILLKOMMEN zum TAG DES EIGENTUMS 17.03.2018 in Mannheim Probleme rund um die Heizkostenabrechnung Reiner Grün, Leiter Vertrieb Region Mannheim, Minol Messtechnik Verteilerschlüssel richtig anwenden!

Mehr