Ausbildung zur Heimhilfe

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1 Ausbildung zur Heimhilfe Die Ausbildung zur Heimhilfe umfasst 200 Theorie- und 200 Praxis-Stunden und wird in einer berufsbegleitenden Form angeboten. Die Heimhilfe betreut und unterstützt im Sinne der Förderung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe Menschen aller Altersstufen. Die Aufgaben umfassen Aktivitäten, die normalerweise zur Selbstversorgung der Privatsphäre gehören. Besondere Bedeutung kommt der Heimhilfe in der Betreuung und Unterstützung von chronisch kranken Menschen und Menschen mit altersbedingten Einschränkungen zu. Diese Menschen brauchen eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung, um die eigenen Kräfte gezielt zur Erhaltung der bestehenden Eigenaktivität einzusetzen. Aufgaben Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches (etwa Einkauf, Post, Apotheke, Behörden) Zubereitung bzw. Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld Beobachtung des Allgemeinzustandes und Herbeiholen der erforderlichen Hilfe hygienische Maßnahmen Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln Unterstützung von Pflegepersonen Dokumentation Tätigkeitsbereich Die Aufrechterhaltung des Haushalts durch Unterstützung bei der Haushaltsführung Die Erhaltung und Förderung des körperlichen Wohlbefindens durch Unterstützung bei der persönlichen Hygiene Die Sicherung sozialer Grundbedürfnisse durch Aufrechterhaltung und Förderung von Selbstständigkeit 1

2 Die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich und anderen in die Pflege und Betreuung involvierten Personen durch Kommunikation, gemeinsame Planung und Dokumentation Lernziele Aktive Teilnahme, Mitarbeit, Einbringen der eigenen Erfahrung und Persönlichkeit Eigeninitiative Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit Voraussetzungen Zur Ausübung der Heimhilfe sind Personen berechtigt, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen, 3. Über, die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe). Die Ausbildung ist wie folgt aufgegliedert: Theoretische Ausbildung, 200 Unterrichtseinheiten Unterrichtsfach Unterrichtseinheiten Dokumentation 4 Ethik und Berufskunde 8 Erste Hilfe 20 Grundzüge der angewandten Hygiene 6 Grundpflege und Beobachtung 60 Grundzüge der Pharmakologie 20 Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde 8 Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation 20 Haushaltsführung 12 Grundzüge der Gerontologie 10 Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung 26 Grundzüge der sozialen Sicherheit 6 Gesamt 200 2

3 Praktische Ausbildung Fachbereich Stunden Mobile Betreuung 120 Stationär bzw. teilstationäre Einrichtung 80 Gesamt 200 Der praktische Teil wird zu 120 Stunden an einem Stützpunkt für mobile Betreuung und zu 80 Stunden an einer stationären bzw. einer teilstationären Einrichtung absolviert. 1. Praktikum in der Zeit von bis Praktikum in der Zeit von bis Voraussetzungen zum Prüfungsantritt für die Ausbildungsteilnehmer Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht, maximale Fehlzeiten 10% der Gesamtdauer der Ausbildung, aber nicht mehr als 20% in einem der Wissensgebiete. Positive Ergebnisse der unterrichtsbegleitenden Lehr- und Lernzielkontrollen Eine positive Beurteilung der praktischen Ausbildung Die termingerechte Abgabe der schriftlichen Falldarstellung und der Praxisbestätigungen bzw. Praxisbeurteilungen Ausbildung zur Heimhilfe berufsbegleitend Nach Vereinbarung, Theorie-Module jeweils Montag bis Mittwoch, je zehn Unterrichts-Einheiten am Tag. Theorie-Module 1 Mai UE 15. bis August 30 UE 28. bis Mai 30 UE 29. bis September 30 UE 11. bis Juni 30 UE 19. bis Oktober 20 UE 09. bis Juli/August 30 UE 31. bis 02. Gesamt 200 Die Unterrichtszeit beginnt um 08:30 Uhr und endet um 17:30 Uhr Eine Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zu den Einzelprüfungen als auch zur kommissionellen Abschlussprüfung! Voraussichtliche kommissionelle Prüfung: 30. Oktober 2017 Voraussichtliche Zeugnisverteilung: 30. Oktober

4 ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG zur berufsbegleitenden Ausbildung zur Heimhilfe an. Teilnehmer: Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Rechnungsadresse: Name: Anschrift: UID Nummer bei Firma Telefon/ Fax: Ort, Datum: Lehrgangskosten: 1.650,00 (USt-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG) von 15. Mai 2017 bis 30. Oktober 2017 Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG; 8401 Kalsdorf, Waldweg 6 Fax: +43 (0) Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer 4

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen EMG Akademie für Gesundheit 1. Anmelderichtlinien Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. Programm-, Preisänderungen: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Beim Großteil der angebotenen Veranstaltungen ist ein Teilnehmer-Minimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden. 2. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleichermaßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 5

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