Informationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017
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- Albert Stein
- vor 6 Jahren
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1 Informationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017
2 Gliederung der Vorträge Kurzinformationen zu Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Zahlungsansprüche und Cross Compliance Informationen zur Antrags- CD 2017 Dauergrünlandumbruch kurze Pause Informationen zur Fernerkundung Nutzung anderer externer Portale Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen (AUK) Frau Schmidt, Herr Richter
3 Kurzinformationen Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Zahlungsansprüche sowie Cross Compliance
4 5b) Direktzahlungen 2017 Sammelantrag Punkt 5: Angaben zum aktiven Betriebsinhaber und für alle Verbundenen Unternehmen 4 Bestätigung der unveränderten Gültigkeit bereits eingereichter Nachweise sowie der Angaben in der Anlage Verbundenen Unternehmen in der ISS Zwönitz bei Antragstellung möglich Frau Schmidt, Herr Richter
5 Ausgleichszulage 2017 Neuabgrenzung des benachteiligten Gebietes in Sachsen ab Mai 2018 Höhe der AZL in Anlehnung an den wirtschaftlichen Nachteil pro Standort Kürzung der betrieblichen AZL-Zahlung bei mehr als 85 Hektar um durchschnittlich 5 % kein Fruchtartenausschluss mehr (auch Intensivkulturen, z.b. Mais und Weizen) Übergangszahlungen i.h. v. 25 EUR/ha für herausfallende Gebiete sind vorgesehen Stufe RL AZL/2015 AZL ab 2018 AZL (AL/GL) EUR/ha* 1 Berggebiete Benachteiligte Agrarzone 2 (ab 600 bis 800 m ü. NN und EMZ 21) Benachteiligte Agrarzone 3 (ab 600 bis 800 m ü. NN und EMZ über 21 oder unter 600 m ü. NN und EMZ unter 30) Benachteiligte Agrarzone 4 (unter 600 m ü. NN und EMZ 30) 103 Stufe Benachteiligte Agrarzone m ü. NN oder ab 600 bis 800 m ü. NN und EMZ 21 Benachteiligte Agrarzone 2 (ab 600 bis 800 m ü. NN und EMZ über 21 oder unter 600 m ü. NN und EMZ unter 30) Benachteiligte Agrarzone 3 (unter 600 m ü. NN und EMZ 30) Budget: 16,8 Mio. EUR/a AZL (AL/GL) EUR/ha* Liste mit sächs. Gemarkungen und Übersichtskarte zur Neuabgrenzung unter Quelle: SMUL Frau Schmidt, Herr Richter
6 Direktzahlungen und Ausgleichszulage 2017 Angabe der Bankverbindung im Sammelantrag Konto gehört nicht dem Antragsteller im Rechtssinn ist dies einer Abtretung der Zahlungen gleichzusetzen, da ein anderer als der Antragsteller die Zahlungen erhalten soll eine gesonderte Erklärung ist darüber bei der Antragstellung abzugeben Vertretung im Förderverfahren Gesetzliche Vertretungsbefugnis (Geschäftsführer, Vorstände und andere) Gewillkürte Vertretungsbefugnis (Vollmacht) Wichtig: Vollmacht muss durch alle Befugte erteilt werden und sollte immer aktuell sein! Frau Schmidt, Herr Richter
7 Direktzahlungen und Ausgleichszulage 2017 Geänderte Sanktionsregel: ermittelte Fläche bei VOK/VWK ist kleiner als die angemeldete Fläche und diese Abweichung beträgt weniger als 2 ha oder 3 %, so erfolgt die Berechnung der Zahlungen auf der Basis der ermittelten Fläche keine Sanktionen ab 2016 wird bei Flächenabweichungen von mehr als 2 ha oder 3% die ermittelte Fläche nicht mehr um das 2-fache der festgestellten Abweichung gekürzt um das 1,5- fache bei Flächenabweichungen von mehr als 2 ha oder 3 bis 10% Kürzung nicht um das 1,5 fache, sondern nur um das 0,75- fache der festgestellten Abweichung von der ermittelten Fläche Vorausgesetzt, in den Vorjahren wurde keine Verwaltungssanktion wegen Flächenübererklärung verhängt (Gelbe Karte) Frau Schmidt, Herr Richter
8 Direktzahlungen und Ausgleichszulage 2017 Bereits 2016 vergebene Gelbe Karten sind in den DIZ und AZL- Bescheiden ersichtlich Begünstigte, die 2016 ein VOK Betrieb waren und eine gekürzte Sanktion, also eine Gelbe Karte (VOK, erweiterte VOK, VWK) erhalten haben, werden im Folgejahr 2017 einer VOK unterzogen Wird bei dieser VOK (2017) erneut eine Flächenabweichung von mehr als 2 ha oder 3% festgestellt, wird die volle Sanktion mit dem 1,5- fachen der Flächenabweichung auch für das Vorjahr (2016) verhängt. Eine Gelbe Karte wird pro Maßnahme und Antragsteller nur einmal vergeben. Flächenabweichungen über 2 ha und über 10% Rote Karte (heißt: niemals Gelbe Karte, immer volle 1,5- fache Kürzung) ab 2016 keine 20 bzw. 50 % ige Kürzung mehr Frau Schmidt, Herr Richter
9 Direktzahlungen und Ausgleichszulage 2017 Merke wie im Fußball! Kleiner Regelverstoß: Die volle Strafe bleibt vorerst erspart wiederholter kleiner Regelverstoß: wiederholte Gelbe Karte und deshalb Rote Karte volle Bestrafung Vorteil: keine Sperre für die nächste Antragstellung, aber Gelbe Karte nicht mehr möglich Frau Schmidt, Herr Richter
10 Zahlungsansprüche 2017 Regelungen zur Aktivierung von ZA Aktivierung der ZA, über die man zum Schlusstermin der Antragstellung des jeweiligen Antragsjahres als Eigentümer oder Pächter verfügt Aktivierung der ZA erfolgt nur mit beihilfefähiger Fläche Die angemeldete beihilfefähige Fläche muss während des gesamten Kalenderjahres ( bis ) beihilfefähig sein Frau Schmidt, Herr Richter
11 Zahlungsansprüche 2017 Betriebsinhaber, die 2016 nicht alle ZA aktiviert haben, müssen 2017 zwingend alle ZA aktivieren bzw. handeln, um den Einzug in die nationale Reserve zu vermeiden (zweimalige Nichtnutzung) Idealfall ha beihilfefähige Fläche 50 ZA zugeteilt 50 ZA aktiviert 2016/ 50 ha beihilfefähige Fläche ZA vorhanden 50 ZA aktiviert Änderung ZA vorhanden 45 ha beihilfefähige Fläche/ 45 ZA aktiviert 5 ZA vorgemerkt ( erstmals) für Einzug in Nat. Reserve ha dazu gepachtet 50 ZA vorhanden 47 ha beihilfefähige Fläche / 47 ZA aktiviert 5 ZA vorgemerkt aus 2016, davon 2 ZA in 2017 wieder aktiviert 3 ZA zweimalig nicht genutzt Einzug in Nat. Reserve Frau Schmidt, Herr Richter
12 Zahlungsansprüche 2017 Übertragung Kauf / Pacht / Handel in der ZID ist grundsätzlich privatrechtlicher Vorgang! jederzeit mit und ohne Fläche befristet (durch Pacht) oder unbefristet (durch Kauf) möglich ZA müssen vollständig und rechtzeitig an den neuen Betriebsinhaber übertragen werden Informationen dazu und zu den Meldefristen in der ZID! Übernehmer muss aktiver Betriebsinhaber sein Betriebstyp (BT) 1010 Antrag auf Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve ist für Junglandwirte und Neueinsteiger auch 2017 möglich (Beratung vor Antragstellung) Bei Übernahme von Betrieben oder Betriebsteilen (z. B. Erbfolge) sind mit den Flächen grundsätzlich auch die ZA zu übertragen Frau Schmidt, Herr Richter
13 Cross Compliance Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Regelungen zur Betriebsregistrierung (Anzeigepflicht der Schaf-/Ziegenhaltung), Meldungen an die HI-Tier-Datenbank, Stichtagsmeldung und Begleitpapier sind nicht mehr Cross Compliance-relevant (Urteil des Europäischen Gerichts vom 28. September 2016) Regelungen sind aber weiterhin fachrechtlich verbindlich Regelungen zur Kennzeichnung und zur Führung des Bestandsregisters sind weiterhin bei Cross Compliance zu beachten Frau Schmidt, Herr Richter Quelle ISS Zwönitz
14 Cross Compliance Sanktionen im Bereich der ISS Zwönitz 2015 und wirksam für AUK, AZL, BPR, GPR, UP und JPR Sanktion in % Betriebe 2015 Betriebe Frau Schmidt, Herr Richter
15 Cross Compliance Schwerpunkte Kontrollverstöße bei Cross Compliance Nitrat-RL: Festmistlager nicht dicht und/oder seitlich nicht eingefasst Ab- und/oder Überlaufen des Lagergutes mit oder ohne Eindringen ins Grundwasser (Gülle, Festmist) Lagerraum nicht ausreichend (G+F) fehlender Nährstoffvergleich Ausbringung von Dünger innerhalb der Sperrfristen Frau Schmidt, Herr Richter
16 Cross Compliance Schwerpunkte Kontrollverstöße bei Cross Compliance Tierkennzeichnung und Registrierung: behobene Meldeverstöße (Rinder) Kennzeichnung (Rinder, Schafe) Bestandsregister Frau Schmidt, Herr Richter Quelle ISS Zwönitz
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! de.fotolia.de Ansprechpartner/in der ISS Zwönitz: Frau Schubert Telefon: Frau Schmidt Telefon: Herr Richter Telefon: Frau Schmidt, Herr Richter
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