Ausgangszustandsbericht - Erfahrungen aus der Praxis

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1 Ausgangszustandsbericht - Erfahrungen aus der Praxis BWK Fortbildungsveranstaltung Oberhausen 15. März 2016 Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga

2 Aktuelle Erfahrung aus dem Vollzug Rechtliche Einordnung Termine und Fristen Anlagengrundstück Relevante gefährliche Stoffe Verschmutzungsrisiko bei VAwS-Flächen und -Anlagen Messungen

3 Bodenschutzrecht Alle Grundstücke mit Verdacht auf Altlasten oder sbv Alle Schadstoffe und sonstige nicht-stoffbezogene Einwirkungen Orientierende, Detail- und Sanierungsuntersuchung Gefahr für Schutzgüter (Mensch, Umwelt) Unterschreiten der Gefahrenschwelle (Gefahrenabwehr) Sanierung durch Dekontamination oder Sicherung Immissionsschutzrecht Anlage nach IE-RL 2010/75/EU Gefährliche Stoffe im Sinne der CLP-VO Quantifizierter Vergleich Vorher nachher Erhebliche Verschmutzung mit rgs Rückführung in den Ausgangszustand (Vorsorge) Rückführung durch Beseitigung der Verschmutzung

4 Termine und Fristen AZB ist mit den Antragsunterlagen einzureichen ( 10 Abs. 1a BImSchG) AZB kann bis zur Inbetriebnahme nachgereicht werden ( 7 Abs. 1 Satz 5, 9. BImSchV) Erfahrungen aus dem Vollzug Ausnahme liegt im Ermessen der Behörde In der Regel zumindest Vorlage des Untersuchungskonzeptes mit Einreichung der Unterlagen oder zur Genehmigungserteilung Liegt kein AZB zur Genehmigungserteilung vor Auflagen über Nebenbestimmungen Beginn der Bautätigkeit nur ohne Behinderung des AZB keine Überbauung der vorgesehenen Probenahmestellen Inbetriebnahme erst nach Vorlage bei der Genehmigungsbehörde und Zustimmung von der zuständigen Bodenschutzbehörde

5

6 Anlagengrundstück Betriebsgrundstück Nicht IED-Anlage IED-Anlage Keine Handhabung rgs

7 Häufige Fragestellungen Gegenstand der Untersuchungen Betriebsgrundstück Anlagengrundstück gesamte IED Anlage Teilbereiche neue Genehmigung Bewertung der Nebenanlagen Transportwege Entwässerungsnetze Kläranlage Sonderfall Chemiepark - gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur

8 Stoff R-Sätze Gefahren symbole CLP H-Sätze WGK Ammoniakloesung 25% R34, R50 GHS05 GHS07 GHS09 H314, H318, H335, H400 3 Chrom(VI)-oxid R24/25, R26, R35, R42/43, R45, R46, R48/23, R50/53, R62, R9 GHS03 GHS05 GHS06 GHS09 H271, H301, H311, H314, H317, H330, H334, H340, H350, H361 f, H372, H400, H410 CHROMIUM AS NITRATE SOLUTION R36/37/38, R43 GHS07 H315, H317, H319, H335 2 COPPER NITRATE SOLUTION >13% Mickey Mouse Isophorondiamin IPDA Donald Duck Onkel Dagobert R22, R36/37/38, R50, R8 R20/22, R42/43, R50/53 R21/22, R34, R43, R52/53 R43, R48/23, R49, R50/53 R43, R48/23, R49, R53 Kupfer(II)-nitrat-3-Hydrat R22, R36/38, R50/53 GHS03 GHS09 GHS07 GHS07 GHS09 GHS08 C GHS05 GHS07 GHS07 GHS08 GHS09 T GHS07 GHS08 GHS03 GHS07 GHS09 H272, H302, H315, H319, H335, H400 H302, H312, H314, H317, H412 1 H317, H350 i, H372, H400, H413 3 H350 i, H372, H413 1 H272, H302, H315, H319, H400, H

9 Häufige Fragestellungen Ermittlung der relevanten gefährlichen Stoffe Welche Stoffen müssen erfasst werden? Produkte, Rohstoffe, Zwischenprodukte Abfälle Welche Zeiträume sind zu betrachten? Alle Stoffe aus dem gesamten Betriebszeitraum Nur derzeit und zukünftig eingesetzte Stoffe Zustand der Rohdaten Unvollständig hinsichtlich Angaben zur Gefährlichkeit Nicht mehr aktuell Sonderfall Mehrkomponentenanlagen Rangfolge CLP VO und WGK-Einstufung

10

11 Tätigkeit Für jeden relevanten gefährlichen Stoff, der aus Stufe 2 übernommen worden ist, die tatsächliche Möglichkeit für eine Verschmutzung des Bodens und Grundwassers auf dem Gelände der Anlage ermitteln, einschließlich der Wahrscheinlichkeit von Freisetzungen und deren Folgen sowie unter besonderer Berücksichtigung folgender Aspekte: Mengen der jeweiligen gefährlichen Stoffe oder der Gruppen ähnlicher gefährlicher Stoffe; wie und wo gefährliche Stoffe gelagert, verwendet und auf dem Geländer der Anlage transportiert werden; wo die Gefahr besteht, dass sie freigesetzt werden; bei bestehenden Anlagen außerdem die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um sicherzustellen, dass eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers in der Praxis unmöglich ist. Ziel Auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit für das Eintreten von Freisetzungen der gefährlichen Stoffe ermitteln, welche von ihnen ein potenzielles Risiko einer Umweltverschmutzung auf dem Gelände darstellen. Der Bericht über den Ausgangszustand muss Informationen über diese Stoffe enthalten.

12 Ausgangszustandsbericht AZB

13 Verschmutzungsrisiko bei VAwS-Flächen Kein genereller Ausschluss der AZB-Pflicht VAwS-Anlage keine Besorgnis von Verunreinigungen IED-Anlage Möglichkeit der Verschmutzung ist ausgeschlossen Allein aus der Genehmigungsfähigkeit aufgrund hinreichender Anlagensicherheit und Vorsorge resultiert keine Befreiung von der AZB-Pflicht Prognose über gesamten Betriebszeitraum ist notwendig (zu betrachten sind) Potentielle Betriebsstörungen Brandereignisse Unfälle Leckagen mit rgs Ziel Keine Durchbohrung intakter Sicherungssysteme Regelungen zum Ausschluss des Verschmutzungsrisikos Gesondert in länderspezifischen Vollzugsregelungen

14 Stoffstrom Nr. Stoffgruppe/ Stoff Aggregatzustand bei 20 C WGK Kenn-Nr. gem. H-Sätze gem. GHS stoffliche Relevanz für B&G Lager-menge kg bzw. l Lagerorte und Mengenwertüberschreitung Handhabungsorte Relevant für AZB Katalog 1.8 Essigsäure (80%) Flüssig WGK 1 H226, H290, H Liter Lager 810, 303 Geb. 302, 306, Ammoniak-lösung (25%Lsg) Flüssig WGK 2 H314, H335, H Liter (G810) Liter (G303) Lager 810, 303 Geb. 302, Wasserstoff Gasförmig Nicht wassergefährdend H280, H220 nein 1.11 Natiumhydroxid Fest WGK 1 n.a. < 500 kg 1.12 Methansulfon-säure Flüssig WGK 1 H Liter 1.13 Salzsäure (37%) Flüssig WGK 1 H290, H314, H Liter Lager bei 306 Geb. 306 Lager 202 Geb. 302 Lager 810, 303 Geb. 302, 702 Lager 303 Geb. 302 nein 1.14 Monomethylamin (60%Lsg.) Flüssig WGK 2 H314, H332, H302, H225, H Liter Lager 303 Geb Methoxypropiophenon Flüssig WGK 3?? ca kg Lager 303 Geb Amberlite Ionenaustauscher Fest Nicht wassergefährdend n.a. nein Lager 202 Geb. 302 nein 1.17 (-)-Dibenzoylweinsäure Monohydrat Fest WGK 3 H319 Schätzung: <5000kg Lager 202 Geb. 302

15 Neue Messungen Grundsätzlich sind Messungen gefordert ( 4a Abs. 4, 9. BImSchV) Ein Absehen von Messungen ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für einzelne Stoffe ausnahmsweise möglich, wenn Die rgs bisher nicht im Betrieb eingesetzt wurden und Vorbelastungen des Grundstücks aus Vornutzungen ausgeschlossen sind Der Aufwand für Messungen im Einzelfall unverhältnismäßig ist bei versiegelten Flächen Ersatzbohrungen nicht aussagekräftig Sondierungen wg. Leitungen gar nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich keine validierten Analyseverfahren für bestimmte rgs verfügbar Immer Prüfung des Einzelfalls Nachvollziehbare Begründung im AZB

16 Keine validierten Verfahren für rgs vorhanden Alternative Detektion möglich über Metaboliten Begleitstoffe (Verunreinigungen) im Produkt/Rohstoff Mittelbare Auswirkungen (z.b. ph-wert) Hausmethoden akkreditierter Labore Nur einsetzbar, wenn Reproduzierbarkeit gewährleistet Angaben sind notwendig zu Extraktionsmethode verwendete Chemikalien Gasversorgung Angaben zur Säule

17 Lf d. N r. Relevanter gefährlicher Stoff (rgs) Bod en GW Elu at Parameter (Anorg./ Org./ Summarisch) Aufschluss Analysenprinzip Organik: Trenn- /Detektionsverf. Anorganik: Trenn- /Detektionsverf./ Spektroskopie Aufschluss Normzitat/ Datum Eluat Normzitat /Datum Boden-/ Feststoff- Norm Normzitat /Datum Wasser- Norm Normzitat /Datum

18 Kontakt Tauw GmbH Richard-Löchel-Straße Moers T +49 (0) F +49 (0) Ihre Ansprechpartnerin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga T +49 (0) M +49 (0) frauke.kurthminga@tauw.com

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