Stickstoff - Obergrenzen in der Landwirtschaft

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1 Stickstoff - Obergrenzen in der Landwirtscft Düngebeschränkungen hinsichtlich Stickstoff Die Ausbringung stickstoffhältiger Düngemittel ist im Aktionsprogramm 2012 (Verordnung) sowie im Wasserrechtsgesetz geregelt. Aktionsprogramm 2012 Für Acker-, Grünland und Gemüsekulturen sind je nach bzw. Nutzungsintensität absolute Stickstoff-Obergrenzen festgeschrieben. Diese gelten für alle Betriebe in Österreich. Für Teilnehmer an der ÖPUL Maßnahme vorbeugender Grundwasserschutz gelten strengere Werte sowie eingeschränkte n (siehe separater Artikel). DI Winkovitsch / Stickstoff Obergrenzen in der Landwirtscft - 1/

2 Kultur N-Obergrenzen- Aktionsprogramm 2012 wichtig für Cross Compliance! niedrige Ertrag bis t/ mittlere max. Ertrag < > max. t/ hoch 1 Ertrag < > t/ hoch 2 hoch 3 max. Ertrag max. Ertrag max. Weizen < 14 % RP < 3, ,5-6, ,0-7,5 170 > 7,5 180 > 9,0 195 Weizen >= 14 % RP < 3, ,5-5, ,5-7,0 170 > 7,0 180 > 8,5 195 Durum < 3, ,0-4, ,5-6,0 170 > 6,0 180 > 7,5 195 Wintergerste < 3,5 95 3,5-6, ,0-7,5 155 > 7,5 170 > 9,0 180 Triticale < 3,5 90 3,5-6, ,0-7,5 145 > 7,5 155 > 9,0 165 Roggen < 3,5 80 3,5-5, ,5-7,0 130 > 7,0 140 > 8,5 150 Sommerfuttergerste < 3,5 80 3,5-5, ,5-7,0 130 > 7,0 140 > 8,5 150 Dinkel (entspelzt) < 1,5 65 1,5-2,5 90 > 2,5 105 > 2, Hafer < 3,5 75 3,5-5, ,0-6,5 115 > 6,5 125 > 8,0 135 Sommerbraugerste < 3,5 50 3,5-5,0 70 5,0-6,5 80 > 6, Körnermais < 6, ,0-10, ,5 180 > 11,5 195 > 13,0 210 Silomais (FM) < ,0-57,5 210 > 57,5 225 > 65,0 240 Körnerhirse/ - sorghum < 6, ,5-8, ,0-9, , > ,5-20,5 - Silohirse/ - sorghum TM < 14, , , > Silohirse/ - sorghum FM < > Körnererbse < 2,5 60 2,5-4,5 60 > 4,5 60 > 4, Ackerbohne < 2,0 60 2,0-4,5 60 > 4,5 60 > 4, Sojabohne < 1,5 60 1,5-2,5 60 > 2,5 60 > 2, Körnerraps < 2, ,0-3, ,0-4,0 180 > 4,0 195 > 5,0 210 t/ t/ DI Winkovitsch / Stickstoff Obergrenzen in der Landwirtscft - 2/

3 Sonnenblume < 2,0 55 2,0-3,0 65 3,0-4,0 80 > 4,0 85 > 5,0 90 Zuckerrübe < > > Futterrübe < > > Speise + Industriekartoffel < > > Frühkartoffel < > > Pflanzkartoffel < > > Erdbeere < > > Kümmel < 1,0 95 1,0-1, ,5-1, ,7-1,9 170 > 1,9 180 Mohn < 0,6 65 0,6-0,8 90 0,8-0, ,9-1,0 110 > 1,0 120 Ölkürbis Feldfutterbau und Wechselwiesen - Acker Futterzwischenfrucht ohne Leguminosen Futterzwischenfrucht mit Leguminosen Futtergräser 2 Nutzungen KIeegras 2 Nutzungen Futtergräser 3 Nutzungen KIeegras 3 Nutzungen Futtergräser 4 Nutzungen KIeegras 4 Nutzungen Futtergräser 5 Nutzungen KIeegras 5 Nutzungen Futtergräser 6 Nutzungen > 12, KIeegras 6 Nutzungen > 12, Leguminosenreinbestand DI Winkovitsch / Stickstoff Obergrenzen in der Landwirtscft - 3/

4 Maximale N-Bedarfswerte im Grünland n niedrig mittel Ertragsgrenze hoch t TM/ Grünland 1 Nutzung Grünland 2 Nutzungen Grünland 3 Nutzungen Grünland 4 Nutzungen Grünland 5 Nutzungen Grünland 6 Nutzungen > 12,5 280 Dauerweide * Hutweide Streuwiese Bergmähder Almen Quelle: LK-Düngerrechner, agrarnet ( Die realistische Einschätzung der auf Ackerflächen bezieht sich auf einen mehrjährigen Ertragsdurchschnitt. Eine Einstufung der eines Standortes mit hoch ist nur möglich, wenn für den überwiegenden Anteil der Fläche eines Schlages (über 50%) der natürliche Bodenwert nach den Ergebnissen der Österreichischen Bodenkartierung nicht als geringwertiges Ackerland ausgewiesen ist oder die Ackerzahl nach den Ergebnissen der österreichischen Finanzbodenschätzung größer als 30 ist oder die Bodenklimazahl (Ertragsmesszahl des Grundstückes dividiert durch die Grundstücksfläche in Ar; diese Daten sind je landwirtscftlich genutztem Grundstück im Grundstücksverzeichnis ersichtlich) größer als 30 ist. Die oben genannten Einstufungen sind als gleichwertig anzusehen; die Einstufung nach nur einem einzigen Kriterium ist ausreichend. Liegen Aufzeichnungen über die durchschnittlich erzielten Erträge unmittelbar vergleichbarer Flächen vor, kann eine Einstufung nach diesen erfolgen. Bei Kulturarten mit einer Spätdüngung (z.b. Winterweizen), bei denen zum Zeitpunkt der letzten Stickstoffdüngung das tatsächliche Ertragsniveau bereits abschätzbar ist, ist eine Stickstoffbemessung nach dem korrigierten Ertragsniveau zulässig. DI Winkovitsch / Stickstoff Obergrenzen in der Landwirtscft - 4/

5 Ausbringungsverbote wenn auf der zu düngenden Fläche kein Stickstoffbedarf gegeben ist und kein unmittelbarer Stickstoffbedarf bevorsteht. (Die Ausbringung rasch wirksamer stickstoffhältiger Düngemittel wie Handelsdünger, Gülle, Jauche und Klärschlamm, etc. darf nur bei Bodenbedeckung oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen.) auf Dauergrünland und Wechselwiese bis 28. Februar auf Ackerland generell bis 15. Februar Für frünzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühem Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und auf Feldgemüseanbauflächen unter Vlies oder Folie ist eine N-Düngung bereits ab 1. Februar zulässig. Die zeitlichen Verbotszeiträume können sich bei widrigen Witterungsumständen entsprechend verlängern, wenn der Boden schneebedeckt (d.h., wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist), durchgefroren, wassergesättigt oder überschwemmt, also nicht aufnahmefähig ist. Dokumentationsverpflichtung Achtung, für jeden Betrieb ist eine betriebsbezogene Stickstoff-Dokumentation erforderlich (bis 31. März des Folgejahres). Zu berücksichtigen ist die Vorfruchtwirkung folgender Kulturen: 20 kg/ für Ackerbohne und Körnererbse (als Hauptkulturen) sowie bei Umbruch von einjährigem Klee oder Luzerne, Blühflächen und Stilllegungen oder Bodengesundungsflächen 30 kg/ bei Umbruch von Wechselwiese, Kleegras, Futtergräsern, sonstigem mehrjährigen Feldfutter und umgebrochener Grünlandfläche 40 kg/ bei Umbruch von mehrjährigem Klee und mehrjährigen Leguminosen Die ab der Ernte der Vorkultur ausgebrachte N-Menge (z.b. Strohrotte, Begrünung) ist der Folgekultur anzurechnen! Für die Aufzeichnungen stehen Vorlagen für die ndschriftliche Dokumentation sowie diverse EDV-Programme (z.b. LK-Düngerrechner) zur Verfügung. DI Claudia Winkovitsch DI Winkovitsch / Stickstoff Obergrenzen in der Landwirtscft - 5/

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