Sonderpädagogik in Bewegung

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1 Sonderpädagogik in Bewegung 21. Jhdt. Separation Integration I 20. Jhdt. E Separation Integration 19. Jhdt. Exklusion Separation 18. Jhdt. Exklusion Separation 17. Jhdt. Exklusion Separation 16. Jhdt. Exklusion Separation Mittelalter Exklusion 1

2 Inklusion 1994: Salamanca-Erklärung der UNESCO vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten von PatientInnen zu BürgerInnen von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten 2

3 Inklusion 2006: Annahme des Übereinkommens auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2007 Ratifizierung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland Umsetzen in nationale Regelung 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung 3

4 Inklusion Aus Art. 24 der Behindertenrechtskonvention (BRK) kann folgende Schlussfolgerung gezogen werden: Die Vertragsstaaten sind zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit inklusiven Schulen verpflichtet. 4

5 Inklusion live 31, Abs. 2 SopädVO bei Schülerinnen und Schülern mit den vermuteten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung erfolgt die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach einer Beobachtungszeit frühestens im zweiten Jahr der Schulanfangsphase 5

6 Integration ist die Regel 4, Abs. 3 SchulG Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll vorrangig im gemeinsamen Unterricht erfolgen. 6

7 Integration ist die Regel 4, Abs. 1 SopädVO Sonderpädagogische Förderung soll vorrangig an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgen. Zu den schulischen Organisationsformen gehört der Unterricht in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und in sonderpädagogischen Einrichtungen. 7

8 Ausnahmen bestätigen die Regel 19, SopädVO Für den gemeinsamen Unterricht in der Grundschule gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. Die im Einzelfall für den jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf angemessene räumliche, sächliche und personelle Ausstattung muss gewährleistet sein. Weist eine Schulleiterin oder ein Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler ab, trifft die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde auf der Grundlage der Empfehlung des Aufnahmeausschusses nach 34 die Entscheidung über die zu besuchende Schule. 8

9 Formen der Integration 18, SopädVO In der allgemeinen Schule kann der gemeinsame Unterricht zielgleich oder zieldifferent durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung werden zieldifferent unterrichtet. Bei zielgleicher Integration ist ein Nachteilsausgleich zulässig ( 38 bis 40) 9

10 Nachteilsausgleich 39 SopädVO, Ausgleichsmaßnahmen Bereitstellung besonderer Hilfsmittel und methodischer Unterstützungsmaßnahmen z.b. Einsatz tastbarer Materialien, Visualisierung lautsprachlicher Inhalte, Gewährung von Zeitzugaben, angemessene Raumakustik, ablenkungsarme Umgebung, 10

11 Grundsätze der Förderung; 14, GsVO Es ist Aufgabe der Schule, alle Schülerinnen und Schüler durch differenzierte Lernangebote umfassend zu fordern und zu fördern. Der Unterricht orientiert sich an dem jeweiligen Lerntempo, dem Leistungsvermögen und der Belastbarkeit jeder Schülerin und jedes Schülers. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen auf Grund der Lernausgangslagenuntersuchung besonderer Förderbedarf zu erwarten ist, wird ein individueller Förderplan erstellt, der die Fördermaßnahmen beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert. 11

12 Besondere Förderung bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf; 15, GsVO Beinhaltet das Prinzip der Subsidiarität Beschreibt die Schritte zur Einleitung eines Feststellungsverfahrens 12

13 Wann ist morgen? Bildungsministerin Erdsieck-Rave im Landtag: Vollständige Integration lernbehinderter Kinder in zehn Jahren möglich Wie? Durch Verbesserung der Infrastruktur, Umsteuerung beim Personaleinsatz und intensive Vorbereitung der Lehrkräfte. Quelle: Pressestelle MBF, SH

14 Herzlichen Dank für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit 14

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