Rettungsdienstorganisation in der Bundesrepublik Deutschland

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1 Rettungsdienstorganisation in der Bundesrepublik Deutschland Rettungsdienst Notfallrettung Qualifizierter Krankentransport Folie 1

2 Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen Bodengebundener Rettungsdienst z.b.: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Malteser Hilfsdienst (MHD) Wasserrettung Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) Wasserwacht Deutsche-Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Luftrettungsdienst Bundespolizei ADAC-Luftrettung GmbH Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) Bergrettung Bergwacht Folie 2

3 Die Rettungskette Erste Hilfe Krankenhaus Rettungsdienst Sofortmaßnahmen Merke: Die Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied! Folie 3

4 Die Hilfsfrist Zeit vom Eingang der Notrufmeldung bis zum Eintreffen am Notfallort, wenn dieser an öffentlichen Straßen / Plätzen gelegen ist und / oder die Anfahrt ohne Schwierigkeiten möglich ist. Merke: Die Hilfsfrist beträgt in Rheinland-Pfalz 15 Minuten Folie 4

5 Rettungsmittel Krankentransportwagen (KTW) Besetzung min.: RS + RH Versorgung und Transport von NICHT-Notfallpatienten Notfall-KTW Besetzung: RettAss/NotSan + RH Rettungswagen (RTW) Besetzung min.: RettAss/NotSan + RS Versorgung und Transport von Notfallpatienten Folie 5

6 Rettungsmittel Notarztwagen (NAW) Besetzung: RS + RettAss/NotSan + NA Versorgung und Transport von Notfallpatienten unter ärztlicher Aufsicht Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Besetzung: RS + NA Transport von Notarzt mit entsprechendem Material Rettungshubschrauber (RTH) Besetzung: HEMS-TC + NA und Pilot Schnelle Versorgung und Transport von Notfallpatienten unter ärztlicher Aufsicht Folie 6

7 Rettungsleitstelle Funktion Annahme von Notrufen und Hilfeersuchen Alarmierung von Rettungsmitteln Koordinieren und Lenken des Rettungs- und Krankentransports Überwachung des Funkverkehrs Archivierung Folie 7

8 Der Rettungsdienstbereich Ein Rettungsdienstbereich kann mehrere Landkreise umfassen Der Rettungsdienstbereich wird von einer Leitstelle abgedeckt Die Rettungswachen werden nach Bevölkerungsdichte und Topographie errichtet Pro Einwohner muss ein Rettungsmittel bereitgestellt werden Landkreis I Leitstelle Landkreis IV RW Landkreis II Landkreis III Folie 8

9 Gesetze und Rettungsdienst MPG Folie 9

10 Medizinproduktegesetz Wichtig für den Anwender Geräteeinsatz nur: gemäß der Zweckbestimmung mit entsprechender Qualifikation wenn CE-Kennzeichnung vorhanden wenn Prüffristen noch im Intervall nach Ersteinweisung und Dokumentation dieser im Gerätebuch wenn die Betriebsbereitschaft geprüft wurde wenn das gesamte Zubehör vorhanden ist wenn Gebrauchsanweisung und Medizinproduktebuch jederzeit zugänglich ist Merke: Anwendungsverbot schon bei Verdacht auf einen möglichen Fehler / Mangel am Gerät Folie 10

11 Medizinproduktegesetz Geräte der Anlage 1 (Einweisungspflichtig) Defibrillatoren Externe Herzschrittmacher Perfusions- und Infusionsspritzenpumpen Beatmungsgeräte (nicht manuell) Inkubatoren Folie 11

12 Medizinproduktegesetz Geräte der Anlage 2 (Nicht Einweisungsplichtig) Manuelle Blutdruckmessgeräte Blutzuckermessgeräte Stethoskop Folie 12

13 Strafgesetzbuch Abkürzung StGB 228 StGB: Einwilligung des Verletzten Patient bestimmt, ob und wer in seinen Körper eingreifen darf Mutmaßliche Einwilligung Einwilligungsberechtigung der Eltern (bei Minderjährigen) Rettungsdienstmitarbeiter muss die Maßnahme beherrschen Maßnahme muss dringend notwendig sein Umfassende Aufklärung des Patienten Merke: Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung des Patienten vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt Folie 13

14 Strafgesetzbuch Abkürzung StGB 34 StGB: Rechtfertigender Notstand Gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit... Ggf. Straftat notwendig um die Gefahr abzuwenden Abwägung der widerstreitenden Interessen Tat muss ein angemessenes Mittel sein die Gefahr abzuwenden Merke: der 34 zwingt das Rettungsdienstpersonal Schaden und Nutzen der gewählten Maßnahme genau abzuwägen Folie 14

15 Strafgesetzbuch Abkürzung StGB 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung Hilfeleistungspflicht bei jeder Notsituation Ausnahmen: nicht zumutbar, hohe Eigengefährdung und Verletzung anderer wichtiger Pflichten Rettungsdienstpersonal hat eine Garantenstellung Merke: Bestmögliche Hilfe nach Ausbildung, Material und Zumutbarkeit Folie 15

16 Strafgesetzbuch Abkürzung StGB 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen Geschützt sind Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich, Geschäfts- oder Betriebsbereich Betroffene entscheiden, was für Sie zu den Geheimnissen gehört, deshalb am besten keine Äußerungen zu Dritten Rettungsdienstpersonal unterliegt als Gehilfe des Arztes der Schweigepflicht, egal ob ein Arzt anwesend ist oder nicht Merke: Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet Folie 16

17 Strafgesetzbuch Abkürzung StGB 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen Die Schweigepflicht kann gebrochen werden wenn: Die Einwilligung des Patienten vorliegt Eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt Eine rechtfertigende Notstandslage vorliegt Eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung vorliegt (z.b. meldepflichtige Infektionskrankheiten, Infektionsschutzgesetz) Folie 17

18 Zivilrecht Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzung BGB 823 BGB: Schadensersatzpflicht Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet Das Rettungsdienstpersonal ist über den Arbeitgeber bzw. über das Bundesamt für Zivildienst haftpflichtversichert. Eigenhaftung bei Vorsatz und ggf. bei grober Fahrlässigkeit Versicherungen greifen nur oder in vollem Umfang, wenn der Schaden bei Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen seines Aufgabenbereiches entstanden ist Merke: Besonders Dienstanweisungen (z. B. Rückwärtsfahren nur mit Einweiser) werden auch zum Aufgabenbereich gerechnet Folie 18

19 Zivilrecht Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzung BGB Die zwangsweise Unterbringung Für die Einweisung bedarf es eines Richterlichen Beschlusses Bei Gefahr im Verzug vorläufig auch durch die Polizei Die Polizei muss den Transport begleiten; bei gefährlichen Patienten im Krankenraum sonst im Polizeifahrzeug Gewaltanwendung nur durch die Polizei Ausnahme: Selbstschutz oder Amtshilfe Merke: Die Würde des Menschen ist unantastbar Folie 19

20 Zivilrecht Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzung BGB Transportverweigerung Patient über seinen Zustand und mögliche Gefahren belehren Keine Diagnose stellen Dem Patienten erklären, dass er eigenverantwortlich handelt Höflich und besonnen bleiben Transportverweigerung von Patienten und Zeugen unterschreiben lassen Patienten ist umgehend seinem Hausarzt zuzuführen Merke: Immer den Notarzt hinzuziehen, bei akuter Gefahr auch die Polizei Folie 20

21 Straßenverkehrsrecht Grundlage: Straßenverkehrsordnung Abkürzung STVO 1 StVO Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht [..] 35 Sonderrechte Fahrzeuge des Rett.-Dienstes sind [..] befreit, wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten [..] unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit 38 Wegerecht Blaues Blinklicht und Einsatzhorn signalisieren dem Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen. Wegerecht darf nur gefordert werden, wenn höchste Eile geboten ist um menschliches Leben zu retten Merke: Blaulicht alleine [..] nur zur Warnung und bei [..] geschlossen Fahrzeugverbänden Folie 21

22 Straßenverkehrsrecht Grundlage: Straßenverkehrsordnung Abkürzung STVO Anschnallpflicht Das Personal, der Patient und ggf. begleitende Angehörige müssen angeschnallt sein Unfallflucht Grundsätzlich anhalten, über Folgen vergewissern, Polizei verständigen (über Leitstelle) und wenn möglich Einsatz fortsetzen (Weiterfahrt oder Verbleib abwägen) Mitnahme von Dritten Grundsätzlich können so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitz- und Liegeplätze im Kfz-Schein ausgewiesen sind Folie 22

23 Berufsrecht SOP s für RettAss/ NotSan Voraussetzungen: Maßnahme dringend notwendig, es gibt keine andere Möglichkeit dem Patienten zu helfen Arzt nicht vor Ort, Eintreffen wird sich verzögern RettAss/NotSan beherrscht die Maßnahme und hat dies in einer Überprüfung nachgewiesen Maßnahmen: Intubation ohne Relaxantien Venenpunktion Gabe kristalloider Lösungen Gabe bestimmter Medikamente Defibrillation mit Halbautomaten Folie 23

24 Berufsrecht Behandlungs- und Aufnahmepflicht Krankenhausarzt muss den Patienten untersuchen und behandeln auch wenn seine Abteilung voll belegt ist Wenn im Krankenhaus noch geeignete freie Betten vorhanden sind, muss der Patient aufgenommen werden Todesfeststellung / Leichentransport Der Tod darf nur von einem Arzt festgestellt werden Keine Maßnahmen durch Rettungsdienstpersonal bei: Leichenstarre, Verwesung oder Verletzung, die mit dem Leben nicht mehr vereinbar ist. Sehr sorgfältig vorgehen! Leichentransport nur in Leichenwagen. Ausnahme Anordnung durch die Polizei Folie 24

25 Berufsrecht Betreuungspflicht Der Patient muss im Patientenraum begleitet werden (Ausnahme Eigenschutz geht vor) Merke: Dies gilt auch für sitzende Patienten! Dienstanweisungen Aus arbeits- und versicherungsrechtlichen Gründen müssen diese unbedingt befolgt werden Z. B. Verbot von Essen und Rauchen im Rettungsmittel Z. B. Verwalten von Wertsachen: Abgabe nur gegen Quittung Folie 25

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