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- Inge Flater
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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Mai Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie immer auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Wahlordnung (WO) zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) Fristenkalender und Schaubilder zum Hessischen Personalvertretungsgesetz und zur Wahlordnung. 514 Stichwortverzeichnis Schnellübersicht
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7 Vorwort Die vorliegende Kurzkommentierung und Erläuterung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes ermöglicht neu gewählten Personalratsmitgliedern, sich mit den Grundzügen und Problemstellungen des Personalvertretungsrechts vertraut zu machen. Sie eignet sich aber auch zur schnellen Nachschlagehilfe für,,alte Hasen im Personalratsgeschäft. Den Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer folgend haben wir den Gesetzestext des HPVG vollständig der Kommentierung der einzelnen Vorschriften vorangestellt. Wichtige aktuelle Rechtsprechung ist in den Erläuterungstext eingearbeitet. Die vorliegenden Erläuterungen erheben selbstverständlich nicht den Anspruch einer umfassenden Kommentierung. Dennoch werden sie für viele aktuelle Fragestellungen Lösungswege aufzeigen. Sie sollen auch für Fragen hinsichtlich des Grundverständnisses des Personalrats und seiner Stellung in der Verwaltung sensibilisieren sowie die Hintergründe für die unterschiedliche Gewichtung der Beteiligungsrechte des Personalrats deutlich machen. Wir hoffen hiermit einen Beitrag zu einer sachverständigen Arbeit in den Personalräten leisten zu können. Sollten sich vor Ort Probleme bei der Personalratsarbeit ergeben oder Fragen ungelöst bleiben, sind der DBB Hessen und seine Mitgliedsverbände gerne zur Beratung bereit.,, Frankfurt am Main Walter Spieß Hinweis: Die angegebenen Paragrafen ohne Gesetzesangabe beziehen sich immer auf das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG). 7
8 Abkürzungen a. A. anderer Ansicht a. a. O. am angegebenen Ort Abs. Absatz ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Anm. Anmerkung AP Arbeitsrechtliche Praxis ArbplSchG Arbeitsplatzschutzgesetz Art. Artikel AZO Arbeitszeitordnung BAG BAGE BAT BB BBesG BBG BDH BDHE BeamtVG Beschl. BetrVG BGB BGBl. BGH BGHZ BLV BPersVG BRAGO BRRG BVerfG BVerfGE BVerwG BVerwGE DB DÖV Bundesarbeitsgericht Entscheidungssammlung des Bundesarbeitsgerichts Bundes-Angestelltentarifvertrag Betriebsberater Bundesbesoldungsgesetz Bundesbeamtengesetz Bundesdisziplinarhof Entscheidungssammlung Bundesdisziplinarhof Beamtenversorgungsgesetz Beschluss Betriebsverfassungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bundesgerichtshof Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bundeslaufbahnverordnung Bundespersonalvertretungsgesetz Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Beamtenrechtsrahmengesetz Bundesverfassungsgericht Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts Bundesverwaltungsgericht Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts Der Betrieb Die öffentliche Verwaltung 8
9 Abkürzungen Dokumentar. Ber. GG GVBl. I HBG HDG HDSG Hess. Verf. HessVGRspr. HGlG HLVO HMdF HMdIuS HPVG HRiG HSozM Dokumentarische Berichte Grundgesetz Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I Hessisches Beamtengesetz Hessisches Disziplinargesetz Hessisches Datenschutzgesetz Verfassung des Landes Hessen Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte (Beilage zum Staatsanzeiger für das Land Hessen) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz Hessische Laufbahnverordnung Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Personalvertretungsgesetz Hessisches Richtergesetz Hessisches Sozialministerium IÖD Informationsdienst Öffentliches Dienstrecht i. V. m. in Verbindung mit KSchG LAG MTB MTL Kündigungsschutzgesetz Landesarbeitsgericht Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder NJW Neue Juristische Wochenschrift n. rkr. nicht rechtskräftig n. v. nicht veröffentlicht NVS Neue Verwaltungssteuerung OVG PV, PersV PVS Oberverwaltungsgericht Die Personalvertretung Personalvermittlungsstelle 9
10 Abkürzungen RdA RiA RVO SGB SGB IV SGB IX StAnz. StGB TV-H TV-L TVöD VG VGH VwGO WO ZBR ZfPR ZPO ZTR Recht der Arbeit Recht im Amt Reichsversicherungsordnung Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch Viertes Buch Allgemeine Vorschriften für die Sozialversicherung Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Staatsanzeiger für das Land Hessen Strafgesetzbuch Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtshof; Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtsordnung Wahlordnung Zeitschrift für Beamtenrecht Zeitschrift für Personalvertretungsrecht Zivilprozessordnung Zeitschrift für Tarifrecht 10
11 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 1 Überblick über die Novellierungen...12 Gesetzestext...14 Kurzkommentar
12 Überblick Novellierungen des HPVG Überblick über die Novellierungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) seit Januar 2005 Seit der 8. Auflage des HPVG-Kurzkommentars erfolgten einige Novellierungen des HPVG. Im Einzelnen wurde das HPVG bislang geändert durch: Gesetz vom (GVBl. I S. 674) Gesetz vom (GVBl. I S. 394) Gesetz vom (GVBl. I S. 513, 514) Gesetz vom (GVBl. I S. 713, 716) Gesetz vom (GVBl. I S. 302) Gesetz vom (GVBl. I S. 640, 647) Gesetz vom (GVBl. I S. 95, 101) Gesetz vom (GVBl. I S. 397, 402) Gesetz vom (GVBl. I S. 635, 640) Gesetz vom (GVBl. I S. 267) Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen an andere Gesetzesänderungen (z. B. HDG und Beamtenstatusgesetz) oder Regelungen zum Sonderbereich der Hochschulen. Von allgemeinem Interesse ist dagegen die Änderung, die die Gruppe der Angestellten und der Arbeiter zur Gruppe der Arbeitnehmer zusammenfasst. Dies hat gravierende Auswirkungen auf das Gruppenprinzip, da nunmehr im Regelfall (siehe aber Sonderfall an Hochschulen durch Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder) in den Dienststellen nur zwei Beschäftigtengruppen, eben Beamte und Arbeitnehmer, vertreten sind. Dies wirkt sich u. a. auf das Wahlverfahren, auf die Stellvertreterwahlen anlässlich der konstituierenden Sitzung sowie die Freistellungen aus. Auslöser für die Änderung ist das neue Tarifrecht. Bereits bei Abschluss des TVöD, der für Hessen im Bereich der Kommunen seit von Bedeutung ist, wurde die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgegeben und stattdessen der Begriff Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) gewählt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Das Land Hessen Hessen ist aus der TdL ausgetreten und der für den Länderbereich abgeschlossene TV-L gilt deshalb nicht für dieses Bundesland schloss erst mit Wirkung zum mit den Gewerkschaften einen hessenspezifischen Tarifvertrag für das Tarifpersonal. Analog zu den Bestimmungen im TVöD und im TV-L wurde auch im TV-Hessen der neue Beschäftigtenbegriff eingeführt. 12
13 Novellierungen des HPVG Überblick 1 Abs. 1 des TV-H lautet:,,dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte), die in einem Arbeitsverhältnis zum Land Hessen stehen.,, Anzumerken ist, dass im HPVG der Begriff,,der Beschäftigte als Oberbegriff sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer gilt. Dies ist kein Widerspruch, da Beamte als Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, Arbeitnehmer als Beschäftigte dagegen in einem Arbeitsverhältnis.,, 13
14 Inhaltsübersicht HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103) Zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 10. Juni 2011 (GVBl. I S. 267) Inhaltsübersicht Erster Teil Personalvertretungen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Zweiter Abschnitt Der Personalrat Erster Titel Wahl und Zusammensetzung Zweiter Titel Amtszeit Dritter Titel Geschäftsführung Dritter Abschnitt Die Personalversammlung Vierter Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat Fünfter Abschnitt Jugend- und Auszubildendenvertretung Sechster Abschnitt Beteiligung des Personalrats Erster Titel Allgemeines Zweiter Titel Formen und Durchführung der Beteiligung Dritter Titel Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
15 HPVG Inhaltsübersicht Vierter Titel Beteiligung in Personalangelegenheiten Fünfter Titel Beteiligung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Sechster Titel Zusammenarbeit mit Personalrat, Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat Zweiter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des çffentlichen Dienstes und für den Hessischen Rundfunk Erster Abschnitt (weggefallen) Zweiter Abschnitt Polizei, Berufsfeuerwehr Dritter Abschnitt Landesbetrieb Hessen-Forst Vierter Abschnitt Schulen Fünfter Abschnitt Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften für das Landesamt für Verfassungsschutz Siebenter Abschnitt Hessischer Rundfunk Achter Abschnitt Rechtsreferendare, Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare Erster Titel Rechtsreferendare Zweiter Titel Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare Neunter Abschnitt Justizvollzug Zehnter Abschnitt
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