PEFC-Waldbericht für die Region Thüringen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PEFC-Waldbericht für die Region Thüringen"

Transkript

1 TM PEFC / 04 / PEFC-Waldbericht für die Region Thüringen Textteil mit Indikatorenliste und Zielen Stand:

2 Auftraggeber: Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Thüringen vertreten durch: Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei (TLWJF) Auftragnehmer: TSS Forstplanung Thode, Setzer, Spinner & Partner, Forstsachverständige ( vertreten durch: Stefanie Schwarze Projektlaufzeit:

3 0. Inhaltsverzeichnis 1. Das PEFC-System im Überblick Gründe und Leitlinien für eine Zertifizierung Das System PEFC PEFC international (PEFCC) PEFC national (PEFC-Deutschland e.v.) PEFC-System in Thüringen Regionale Arbeitsgruppe Zertifizierungsstelle Ablauf der regionalen Zertifizierung Verfahren zur Systemstabilität Ziele und Grundsätze Audit-Bausteine Umsetzung der Verfahren zur Systemstabilität Organisationsstruktur Schulung und Information Information über die Einhaltung der PEFC-Leitlinien Verantwortlichkeiten Dokumentation Umsetzung in der Region Thüringen Daten zur Region Thüringen Der Wald und seine Eigentümer Wachstumsbedingungen in der Region Thüringen Standörtliche Gegebenheiten Baumartenverteilung Vorrat, Zuwachs und Altersklassenverteilung Forstliche Organisation in Thüringen Landesforstverwaltung Bundesforst Privat- und Körperschaftswald Forstausschüsse Direkt am Wald interessierte Organisationen Die Struktur der Holzwirtschaft in Thüringen Leitlinien und Programme für eine nachhaltige Forstwirtschaft Rechtliche Anforderungen Waldbau- und Ökoprogramme Waldbaugrundsätze für den Staatswald Thüringens (GE 3/2004) Wiederbewaldung im Team Habitatbaum und Totholzkonzept für den Staatswald Thüringen Bewirtschaftung von Natura 2000 Gebieten

4 5.2.5 Bodenschutz und Holzernte Thüringer Forsteinrichtungsanweisung und Anweisung zur Fortschreibung der Waldbiotopkartierung für den Staats- und Körperschaftswald (kurz: FA 2010, in der Fassung vom Dezember 2009) Ökologische Entwicklung Waldumbau Immissionsökologische Untersuchungen Bodenschutzkalkung Waldbiotopkartierung Waldfließgewässerprogramm Thüringer Programm zur Erhaltung des Auerwildes Erhalt der Eibe Maßnahmen in Hochmooren der Kammlagen des Thüringer Waldes Zielkatalog Thüringenforst Indikatorenliste Beschreibender Teil Normativer Teil Verwendete Gesetze; Verordnungen und Richtlinien Abbildungsverzeichnis

5 1. Das PEFC-System im Überblick 1.1 Gründe und Leitlinien für eine Zertifizierung Das PEFC - Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung basiert inhaltlich auf internationalen Beschlüssen der Nachfolgekonferenzen der Umweltkonferenz von Rio (1992). Mit der AGENDA 21 wurde das Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert als ein wesentliches Ergebnis dieser Konferenz von 178 teilnehmenden Staaten verabschiedet. Dieses Programm beinhaltet detaillierte Handlungsaufträge, um einer weiteren Verschlechterung der Umweltsituation entgegenzuwirken, eine schrittweise Verbesserung zu erreichen, und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen. Als Leitbild dieses Aktionsprogramms steht die nachhaltige Entwicklung ( Sustainable Development ) im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung spiegelt sich folglich in der ökologischen + gesellschaftlichen + wirtschaftlichen Nachhaltigkeit wider. Im Jahr 1993 verpflichteten sich auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa in Helsinki 37 Staaten dazu, allgemeine Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung und für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den europäischen Wäldern (Resolutionen H1 und H2) als Politikinstrument einzusetzen. Auf Grundlage dieser allgemeinen Leitlinien wurden 1994 in Genf, auf Expertenebene, konkreter gefasste Handlungsvorgaben ausgearbeitet. Als Ergebnis entstanden sechs ratifizierte gesamteuropäische Kriterien (Helsinki-Kriterien) zur Förderung und Umsetzung internationaler Verpflichtungen hinsichtlich einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die Grundlage und Ausgangspunkt der paneuropäischen Zertifizierungsentwicklung waren. 1 Die 6 Helsinki - Kriterien Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen 2 Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte) Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser) 6 Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen Abb. 1. 1: Übersicht der 6 Helsinki-Kriterien 5

6 Anhand dieser sechs gesamteuropäischen Kriterien werden die Kernelemente einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung aufgezeigt. Mit Hilfe von Merkmalswerten, sogenannten Indikatoren (siehe Kapitel 7) dienen die Kriterien auf nationaler Ebene zur Bewertung und Berichtserstattung über die Forstschritte in Richtung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Auf der dritten Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Lissabon (1998) wurden zwei weitere Resolutionen verabschiedet. Die 1. Resolution beinhaltet die Verpflichtung zu einem intensiven Dialog mit der Öffentlichkeit und zur Entwicklung der gesetzlichen, institutionellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zur Anpassung der Schulungs- und Ausbildungssysteme. Mit der 2. Resolution verpflichten sich die Teilnehmerstaaten die Helsinki-Kriterien und die Indikatoren verbindlich anzuwenden und nach diesen zu arbeiten. Die vierte und vorerst letzte Ministerkonferenz in Wien brachte fünf Resolutionen ein, die den weiteren gemeinsamen Weg kennzeichnen. Damit sind richtungweisende Eckwerte für die zukünftige Entwicklung der Wälder in Europa spezifiziert und als verbindlich erklärt worden. Ferner bietet die Waldzertifizierung ein hervorragendes Marketinginstrument für den nachwachsenden Rohstoff Holz, das zur Verbesserung des Images der Forstwirtschaft und ihrer Marktpartner beiträgt. Mittels Zertifizierung, das heißt durch die Überprüfung festgelegter Anforderungen und die Vergabe von Zertifizierungslabels bei Erfüllung dieser Anforderungen wird eine nachhaltige Bewirtschaftungsform sicher gestellt und transparent gemacht. PEFC kann mit fünf Kernbotschaften zusammengefasst werden: Die 5 Kernbotschaften Nachhaltigkeit Waldbewirtschaftung mit gutem Gewissen 1 Multifunktionalität der Waldprodukte Drei Säulen: ökonomisch, ökologisch und sozial Regionalität 2 Arbeiten in und für Familienforstwirtschaft Gestalten von Heimat und Landschaft Verfügbarkeit Immer verfügbare Holz- und Nichtholzprodukte 3 Marktzugang Repräsentativität der Interessen des Waldes Expertensystem 4 Kontinuierliche Verbesserung Förster-Zertifikat Schlankes System 5 Geringer Verwaltungsaufwand Abb. 1. 2: Übersicht über die fünf Kernbotschaften von PEFC 6

7 Die Dokumentation der nachhaltigen Waldbewirtschaftung erfolgt auf zwei verschiedenen Ebenen. Auf regionaler (Landes-)Ebene wird mit einem umfassenden Bericht über die Situation von Wald und Forstwirtschaft in der Region (regionaler Waldbericht) die Übereinstimmung mit den Systemanforderungen dargelegt. Auf der betrieblichen Ebene müssen sich die Waldbesitzer, die das Zertifikat nutzen wollen, zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten (Selbstverpflichtungserklärung). Auf beiden Ebenen erfolgt eine Überprüfung durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Diese Zertifizierungskriterien werden regelmäßig durch PEFC Deutschland e.v. auf Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf geprüft und gegebenenfalls verbessert. Die Revision der Systemgrundlagen erfolgt in einem fünfjährigen Turnus (siehe Kapitel 1.2.2) 7

8 1.2 Das System PEFC internationale Ebene Organisation von PEFC PEFCC - Forst-Zertifizierungsrat Generalsekretariat Generalversammlung wählt Vorstand 35 nationale Gremien mit 2/3 Stimmenberechtigung Stakeholder-Forum 1/3 Stimmenberechtigung Interessenvertreter außerhalb der PEFC-Gremien nationale Ebene Deutsches PEFC - Sekretariat vergibt Logo-Nutzungs- Lizenzen 1 Delegierter PEFC Deutschland e.v. Mitgliederversammlung sendet Deutscher Forst- Zertifizierungsrat ( DFZR ) wählt Oberstes Steuerungs- und Entscheidungsgremium des nationalen Zertifizierungssystems; setzt Standards Akkreditierungsstelle akkreditiert regionale Ebene FBG en Zertifizierungsstelle zertifiziert beauftragt Regionale Arbeitsgruppe (Antragsteller) sorgen für Systemstabilität Forstbetriebe (Zeichennutzer) kontrolliert Abb. 1. 3: Internationale, nationale und regionale Organisation von PEFC (Quelle: eigene Zusammenstellung 1 ) 1 Quellen: - Alles was Sie über PEFC wissen sollten; Stand November 2009; zugegriffen am PEFC in Deutschland: Ein Leitfaden zur Umsetzung des Systems auf regionaler Ebene Stand März zugegriffen

9 1.2.1 PEFC international (PEFCC) Die ersten Initiativen zur Zertifizierung der Waldbewirtschaftung ergriffen skandinavische Waldbesitzerorganisationen im Jahr begannen dann staatliche, körperschaftliche und private Organisationen der Waldbesitzer sowie Organisationen der Forst- und Holzwirtschaft aus mehreren europäischen Ländern, auf Grundlage der gesamteuropäischen Kriterien und Indikatoren, ein System zur freiwilligen und unabhängigen Überprüfung und Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu entwickeln. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat beschloss im August 1998 auf seiner Mitgliederversammlung, das Europäische Zertifizierungssystem von deutscher Seite aus zu unterstützen. Im Oktober 1998 einigten sich in Helsinki schließlich Organisationen aus 14 europäischen Ländern auf gemeinsame Elemente und Anforderungen, die von Zertifizierungssystemen erfüllt werden müssen, um an einer PEFC-Zertifizierung der Forstwirtschaft teilnehmen und das Zertifizierungslabel (PEFC-Label) verwenden zu können. Seitdem wird seitens des PEFC an der Weiterentwicklung des PEFC- Zertifizierungssystems gearbeitet. Bis zur Gründung des internationalen PEFC-Rates (PEFCC) am 30. Juni 1999 in Paris arbeitete PEFC mit einem Interimsvorstand. Die Gründung eines PEFC-Sekretariats erfolgte ebenfalls. Als Dachorganisation koordiniert der internationale PEFC-Rat die nationale Umsetzung des PEFC und vertritt PEFC nach außen hin auf oberster Ebene. Er setzt sich aus den nationalen Organisationen zusammen, die ihrerseits die jeweilige nationale Umsetzung von PEFC abstimmen traten auch nicht-europäische Mitglieder bei, so dass am die Bedeutung PEFC Pan European Forest Certification Council (Pan Europäischer Forstzertifizierungsrat) in Programm for the Endorsement of Forest Certification schemes (Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen) geändert wurde. Derzeitig sind 35 nationale PEFC-Gremien Mitglied im PEFC Council (PEFCC). Unter ihnen sind 25 europäische Länder und zehn nicht-europäische Länder. In Deutschland wird der Zertifizierungsprozess durch den eingetragenen Verein PEFC Deutschland e.v. repräsentiert und vertreten. Zu den außereuropäischen Ländern zählen Australien (AFS), Brasilien (CERF-LOR), Gabun (PAFC), Chile (CERTFOR), Kamerun (PAFC), Kanada (CSA), Malaysia (MTCC), Uruguay und die USA (SFI+ATFS). So hat PEFC international eine Vorbild- und Vorreiterrolle übernommen, dass auch außereuropäisch der verantwortliche Umgang mit den natürlichen Ressourcen sichergestellt wird. Natur und Umwelt als die unverzichtbaren Grundlagen der 9

10 menschlichen Existenz sollen anerkannt werden und das gesamte gesellschaftliche Handeln auf den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung dieser Ressourcen ausgerichtet werden. Das höchste Entscheidungsgremium von PEFC International wird durch die Generalversammlung charakterisiert. Hier besitzen die nationalen PEFC-Gremien zwei Drittel der Stimmen. Um Interessenvertretern außerhalb der nationalen PEFC- Gremien Mitbestimmungsrechte zu gewähren, wurde 2008 das sogenannte Stakeholder-Forum, mit einem Drittel der Stimmen, geschaffen. In diesem Forum können zum Beispiel internationale Institutionen, Umweltverbände und Gewerkschaften, internationale Vertretungen von Wald und Grundbesitzern und der Holzindustrie sowie multinationale Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft und Papierindustrie Mitglied werden. Inzwischen haben 28 nationale Zertifizierungssysteme das Anerkennungsverfahren von PEFC erfolgreich bestanden. Einige, wie das deutsche System, durchlaufen das Anerkennungsverfahren bereits zum dritten Mal. Wie von unabhängigen Gutachtern bestätigt wurde, erfüllen alle Systeme die Anforderungen des PEFCC. Dazu gehören z.b. die Einhaltung internationaler Konventionen und nationaler Gesetzte, die Beteiligung aller Interessengruppen bei der Standardsetzung, die Berücksichtigung einheitlicher Leitlinien für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungssysteme von Litauen und Weißrussland befinden sich derzeitig im Anerkennungsverfahren. 10

11 Stand der Zertifizierung weltweit 2 : Abb. 1. 4: Stand der Zertifizierung weltweit (Quelle: zugegriffen am ) Weltweit wurden bis dato 224 Millionen Hektar Waldfläche nach PEFC zertifiziert. Im Einzelnen verteilt sich die Fläche auf folgende Länder: Kanada 119,7 Mio. Hektar Tschechien 1,9 Mio. Hektar USA 34,5 Mio. Hektar Slovakische. Rep. 1,2 Mio. Hektar Finnland 20,8 Mio. Hektar Spanien 1,1 Mio. Hektar Norwegen 9,1 Mio. Hektar Brasilien 0,9 Mio. Hektar Australien 8,7 Mio. Hektar Italien 0,6 Mio. Hektar Schweden 7,9 Mio. Hektar Belgien 0,28 Mio. Hektar Deutschland 7,3 Mio. Hektar Schweiz 0,43 Mio. Hektar Frankreich 5,0 Mio. Hektar Dänemark 0,22 Mio. Hektar Österreich 2,0 Mio. Hektar Luxemburg 0,03 Mio. Hektar Chile 1,9 Mio. Hektar Abb. 1. 5: Zertifizierte Waldfläche der einzelnen Länder in Hektar (Quelle: zugegriffen am ) 2 Quelle: Alles was Sie über PEFC wissen sollten; Stand: November 2009; zugegriffen am

12 1.2.2 PEFC national (PEFC-Deutschland e.v.) PEFC-Deutschland weist entsprechend den internationalen Vorgaben vier zentrale Funktionsebenen auf: 1 Formale Systemstrukturen 2 Handlungsschritte in einer Region Funktionsebenen von PEFC-Deutschland 3 Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung 4 Marketing in der Produktkette Abb. 1. 6: Die 4 Funktionsebenen von PEFC-Deutschland (Quelle: PEFC-Deutschland: "Ein Leitfaden zur Umsetzung des Systems auf regionaler Ebene"; Stand März 2006) Formale Systemstrukturen stellen sicher, dass die Abläufe innerhalb des Systems den Anforderungen an zuverlässige Zertifizierungssysteme entsprechen und sämtliche Vorgänge von der Systemverwaltung bis zur Zertifikatvergabe ohne Missbrauchsmöglichkeiten abgewickelt werden können. Das oberste Steuerungs- und Entscheidungsgremium des nationalen Zertifizierungssystems wird in Deutschland durch den Deutschen Forst- Zertifizierungsrat (DFZR) charakterisiert. Der DFZR wird aus 20 Mitgliedern des Vereins PEFC-Deutschland gebildet. Für jedes Mitglied wird ein/e Stellvertreter/in bestellt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Im Einzelnen setzt sich der DFZR aus zehn Mitgliedern, die den Waldbesitz vertreten und aus zehn weiteren Mitgliedern, welche die Holz- und Papierwirtschaft, den Holzhandel, Umweltverbände, Gewerkschaften, Verbraucherverbände und die beruflichen Verbände vertreten zusammen. Zu seinen Aufgaben zählen beispielsweise die Wahl des Vorstandes, die Festsetzung des Haushaltsplanes, die Beschlussfassung über Pflichten, Beiträge, Entgelte und Umlagen, Vorschläge für die Neuaufnahme von Mitgliedern und den Erlass einer Geschäftsordnung und eines Organisationsplanes. Der DFZR sendet einen Delegierten an die Generalversammlung von PEFCC (internationales Gremium) und beschließt über nationale Standards. Der Verein PEFC Deutschland e.v. wurde am 16. Juni 2000 gegründet. Zweck des Vereins ist die Dokumentation und Verbesserung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Dem Verein obliegen beispielsweise die Aufgaben der Förderung der Waldzertifizierung in Deutschland, Entwicklungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Systembeschreibung dieser Zertifizierung und die Vorgehensweise der Begutachtung. Des Weiteren gehört die Beschlussfassung über einheitliche Regelungen der Zertifizierung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zur Waldzertifizierung, Koordinierung der Zusammenarbeit mit 12

13 Zertifizierungsräten in anderen Ländern sowie mit den europäischen Gremien des PEFC und die Verwaltung der Eigentümer- und Verwendungsrechte am PEFC-Logo für Deutschland zu den Aufgaben von PEFC-Deutschland e.v. Der Verein unterscheidet ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder, welche im Folgenden charakterisiert werden. Ordentliche Mitglieder Außerordentliche Mitglieder Fördernde Mitglieder Ehrenmitglieder Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Bereitschaft besitzen, die Waldzertifizierung im Rahmen des PEFC-Systems zu unterstützen und damit die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erhalten, verbessern und zu dokumentieren. Außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die im Verein mitarbeiten möchten. Ein außerordentliches Mitglied kann bei Beratungen mitwirken, hat aber kein Stimmrecht. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen, ohne dabei im Verein direkt mitzuwirken zu wollen. Ein förderndes Mitglied kann bei Beratungen mitwirken, hat aber kein Stimmrecht. Zu Ehrenmitgliedern können durch den Beschluss Personen ernannt werden, die sich im besonderen Maße um den Verein verdient gemacht haben. Sie können bei Beratungen mitwirken, haben aber kein Stimmenrecht. Abb. 1. 7: Definition der unterschiedlichen Mitgliedern von PEFC-Deutschland (Quelle: PEFC- Deutschland: "Ein Leitfaden zur Umsetzung des Systems auf regionaler Ebene"; Stand März 2006) Der Vorstand, der Deutsche Forstzertifizierungsrat und die Mitgliederversammlung sind die Organe des Vereins PEFC-Deutschland e.v. Die Prüfung der Erfüllung der Systemanforderungen (PEFC-Begutachtung) wird von einer unabhängigen akkreditierten Zertifizierungsstelle (DQS) vorgenommen. Zertifizierungsstellen bei PEFC müssen eine Akkreditierung nach DIN EN bei einer unabhängigen Akkreditierungsstelle (in Deutschland Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)) für den Bereich PEFC nachweisen. Die Aufgaben und Anforderungen an die Zertifizierungsstelle werden in Kapitel 2 (PEFC- System in Thüringen) genauer erläutert. Grundlagen für die Erteilung von PEFC-Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland ist die Systembeschreibung. Sie basiert auf dem Technischen Dokument des PEFCC. Das Technische Dokument setzt sich aus folgenden Annexen und normativen Dokumenten zusammen (siehe Abb. 1. 8): 13

14 Annex 1 Annex 2 Annex 3 Annex 4 Annex 5 Annex 6 Annex 7 Begriffe und Definitionen Regeln für die Standardsetzung Annexen Grundlagen für Zertifizierungssysteme und ihre Umsetzung Internationaler Chain-of-Custody-Standard Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Logos Verfahren der Zertifizierung und Akkreditierung Anerkennung nationaler Systeme und deren Revision 1001:2009 Anforderungen an die Region Normative Dokumente 1002:2009 PEFC-Standards für Deutschland 1003:2009 Chain-of-Custody-Anforderungen (Internationaler Standard) 1004:2009 Logo-Richtlinie 2001:2009 Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren 2002:2009 Anleitung zu den Vor-Ort-Audits 2003:2009 Schiedsverfahren 2004:2009 Verfahren der Standard-Revision 2005:2009 Anerkennungsverfahren Forstunternehmer-Zertifikate 3001:2009 Arbeitshilfe zur Definition von Zielen und Handlungsprogrammen 3002:2009 Mustersatzung und Mustergeschäftsordnung für regionale PEFC-AG 3003:2009 Selbstverpflichtungserklärung Anhang II a) Freiwillige Selbstverpflichtung für einzelne Waldbesitzer b) Freiwillige Selbstverpflichtung für forstliche Zusammenschlüsse bei gemeinschaftlicher Teilnahme c) Freiwillige Erklärung für forstliche Zusammenschlüsse bei Teilnahme in der Funktion einer Zwischenstelle 4001:2009 Begriffe und Definitionen 4002:2009 Satzung von PEFC-Deutschland e.v. 4003:2009 Gebührenordnung von PEFC Deutschland Abb. 1. 8: Übersicht über Annexen und normativen Dokumenten des Technischen Dokumentes (Quelle: PEFC-Deutschland: Systembeschreibung zur Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Deutschland; Stand Dezember 2009) Damit eine Region die Voraussetzung für die Zertifikatvergabe erfüllt, ist eine Reihe von Handlungsschritten innerhalb der Region erforderlich. Diese Handlungsschritte werden durch das System vorgegeben und beziehen sich auf den Ablauf der regionalen Zertifizierung, von der Antragsstellung bis zur Zertifikatvergabe. Kapitel 2 (Das PEFC-System in Thüringen) stellt diese Handlungsschritte in der Region genauer dar. Die Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung besteht darin, durch eine direkte und indirekte Wirkungskette die Grundgedanken einer regionalen Zertifizierung umzusetzen. Dieser Gedanke besagt, dass Nachhaltigkeitsweiser nur auf größeren Gebietseinheiten nachgewiesen werden können. So ist es 14

15 beispielsweise unmöglich, das Kriterium der Biodiversität oder nachhaltigen Holzerzeugung in einem Kleinbetrieb von wenigen Hektar zu überprüfen. Durch diese zwei Wirkungsketten kann die Beeinflussung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung gesteuert werden. Vertreter der Region legt fest Ziele auf regionaler Ebene steuern Handlungsmöglichkeiten der Vertreter Direkte Wirkungskette beeinflussen DFZR legt fest PEFC-Standards verbindliche Vorgabe Waldbewirtschaftung Abb. 1. 9: Beeinflussung der Waldbewirtschaftung durch PEFC (Quelle: PEFC-Deutschland Ein Leitfaden zur Umsetzung des Systems auf regionaler Ebene ; Stand März 2006) Durch die Formulierung von Zielen, wie sie in der Indikatorenliste bzw. unter der Rubrik Ziele und Handlungsprogramme definiert bzw. dargestellt werden und durch die Entwicklung von Mechanismen zur Umsetzung dieser Zielsetzung, werden die Handlungsmöglichkeiten der Vertreter einer Region beeinflusst. Diese Möglichkeiten wirken sich wiederum indirekt auf die Art und Weise der Waldbewirtschaftung aus. Die im DFZR beschlossenen Standards gelten als verbindliche Vorgabe und beeinflussen auf diese Weise direkt die Waldbewirtschaftung. Durch die Regelungen der Systemstabilität wird die zuverlässige Einhaltung beider Wirkungsketten gewährleistet. Die vierte Funktionsebene bezieht sich auf das Marketing in der Produktkette. Die Waldzertifizierung kann nur dann erfolgreich sein, wenn das Holz mit dem PEFC- Logo auch den Endverbraucher erreicht. Dazu ist die Mithilfe jedes Betriebes als Teil der Produktkette unverzichtbar. Der Nachweis des Holzflusses Chain-of-Custody muss jedes Glied der Kette erfassen. Eine Zertifizierung der holzwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Produktkette ist somit unumgänglich. PEFC Deutschland prüft in einem fünfjährigen Turnus die Zertifizierungskriterien nach Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf fand erstmalig ein Revisionsprozess statt. Gemäß der Satzung von PEFC Deutschland e.v. ist der (DFZR) das Gremium, das für die Entscheidung über Zertifizierungskriterien und Indikatoren für nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie der Systembeschreibung zuständig ist. Es ist ferner für die Einsetzung von Arbeitsgruppen und die Berufung deren Mitglieder sowie die 15

16 Festlegung des/der Vorsitzenden der Arbeitsgruppen verantwortlich. Folglich entscheidet der DFZR auch über den Beginn des Revisionsprozesses. Der Prozess soll zwei Jahre vor Ablauf der 5-Jahres-Periode begonnen werden, damit ausreichend Zeit für die Standardentwicklung und das Anerkennungsverfahren bleibt. Im Dezember 2008 fand dazu eine konsultierende Sitzung der PEFC-Arbeitsgruppe statt. Um den Revisionsprozess zu organisieren werden zwei weitere Arbeitsgruppen gebildet. Arbeitsgruppe eins obliegt der Aufgabe, sich mit der Entwicklung von Indikatoren auf regionaler Ebene und den Bewirtschaftungskriterien auf betrieblicher Ebene zu beschäftigen. Arbeitsgruppe zwei hat dagegen die Aufgabe, die Verfahren, welche in der Systembeschreibung dargestellt sind, zu überarbeiten. Die Besetzung der Arbeitsgruppen erfolgt sowohl aus dessen Mitgliedern als auch aus autorisierten Vertretern der verschiedenen Interessengruppen, die dann den Vorsitzenden der jeweiligen AG bestimmten. AG Standard AG Verfahren Vorsitzender: Wolfgang Heyn Protokollführer: Dirk Teegelbekkers Vorsitzender: Werner Erb Protokollführer: Dirk Teegelbekkers Folgende acht Interessengruppen wurden eingeladen diesen Gremien beizutreten und sich am Revisionsprozess zu beteiligen: 1. Vertreter der verschiedenen Waldbesitzarten 2. Holzwirtschaft, Zellstoff- und Papierindustrie, inkl. Handel 3. Umweltverbände 4. Gewerkschaften 5. Sonst. forstliche Vertretungen (DFWR, Landwirtschaftskammern) 6. Sonst. Nutzer (Verbraucherverbände, Tourismusverbände) 7. Forstunternehmer 8. Wissenschaft Darüber hinaus stand den Mitgliedern der regionalen PEFC-Arbeitsgruppen und den an der PEFC-Zertifizierung Interessierten die Mitwirkung in den von der PEFC- Geschäftsstelle organisierten Runden Tischen offen. Ein erster Entwurf, der von den Arbeitsgruppen entwickelt wurde, wird im Rahmen eines Seminars der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieses Seminar eröffnet denjenigen, die nicht Mitglieder der Arbeitsgruppen sind, die Möglichkeit, den ersten Entwurf zu kommentieren. Nach dem Seminar treffen sich die Arbeitsgruppen, um einen zweiten 16

17 Entwurf auf der Grundlage der eingegangenen Kommentare anzufertigen. Der DFZR entscheidet, ob dieser Entwurf für die folgende Konsultation veröffentlicht wird. Die Dauer der Konsultationsperiode soll mindestens 60 Tage betragen. Nach Abschluss der Konsultationsperiode erarbeiten die Arbeitsgruppen auf Grundlage der eingegangenen Kommentare einen endgültigen Entwurf und legen diesen dem DFZR zur Annahme der Satzung vor. Folgende Abb gibt einen Überblick über den Zeitplan der Standardrevision: Seit Oktober 2008 Internet Forum Konsultierende Sitzung der PEFC-Arbeitsgruppen Runder Tisch PEFC-Wald als Wirtschaftsgut Runder Tisch PEFC-Wald als Arbeitsplatz und Erholungsraum Runder Tisch PEFC-Wald als Lebensraum Mai 2009 Runder Tisch PEFC-Zertifizierung über den Waldrand hinaus August 2009 Kongress Würzburg + 10 Sept-Okt 2009 Öffentliche Konsultation (60 Tage) November 2009 Verabschiedung der neuen Systemdokumente durch DFZR Januar 2010 Antragsstellung bei PEFC International Abb : Zeitplan der Standardrevision (Quelle: TMLFUN; Ref. 214) Das Anerkennungsverfahren bei PEFC-International nimmt voraussichtlich mindestens acht Monate in Anspruch. 17

18 Nationaler Stand der Zertifizierung : Abb : Stand der Zertifizierung (Quelle: ) Thüringen liegt mit 69 % PEFC zertifizierter Waldfläche an fünfter Stelle im bundesweiten Vergleich. Insgesamt sind ha Waldfläche (Holzbodenfläche) nach PEFC zertifiziert. Es nehmen 655 Waldeigentümer an der regionalen Zertifizierung in Thüringen teil. Bundesweit sind bereits 1287 CoC-Zertifikate vergeben. 18

19 2. PEFC-System in Thüringen 2.1 Regionale Arbeitsgruppe Als Grundsätze bei der Festlegung der Zertifizierungseinheit (zu begutachtende Gebietseinheiten) gelten Nichtdiskriminierung, Freiwilligkeit und Kosteneffizienz. Folgende Alternativen für die Teilnahme bzw. Antragsstellung auf die Teilnahme bestehen: 1. Regionale Zertifizierung Bei der Regionalen Zertifizierung handelt es sich um klar abgegrenzte geografische Grenzen. Die Antragsstellung erfolgt durch die regionale Arbeitsgruppe als Vertretung der in der Region vorhandenen Waldbesitzarten und sonstiger interessierter Gruppen. 2. Gruppenzertifizierung Vertreter einzelner Waldbesitzarten bzw. einzelne Waldbesitzer können eine Gruppenzertifizierung beantragen. 3. Einzelbetriebliche Zertifizierung Einzelne Waldbesitzer können eine einzelbetriebliche Zertifizierung beantragen, wenn sie dies wünschen. Derzeitig sind die Verfahren zur Gruppen- und einzelbetrieblichen Zertifizierung noch nicht ausgearbeitet. Diese Systemerweiterung soll vorgenommen werden, sobald entsprechenden Anträge vorliegen. Die regionale Zertifizierung bietet für die Waldbesitzer mehrere Vorteile. Denn viele der Indikatoren für Nachhaltigkeit, etwa die Biodiversität, sind auf den oft kleinen und wenig repräsentativen Flächen eines Einzelbetriebs nicht überprüfbar. Ein großer Vorteil sind auch die geringen Kosten einer regionalen Zertifizierung, die vielen kleinen Familienforstbetrieben eine Zertifizierung erst ermöglichen. Seine föderale Struktur bringt PEFC nah an die Bedürfnisse der Betroffenen, berücksichtigt in besonderem Maße die lokalen Gegebenheiten und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. In Thüringen wurde unter breiter Mitwirkung aller interessierten Gruppen 1998 die Regionale Arbeitsgruppe PEFC formal in der Rechtform einer GbR gegründet. Die RAG wechselte 2005 (gemäß der Systembeschreibung) in die Trägerschaft des TMLNU (jetzt TMLFUN), das als unabhängige Rechtsperson formal die Mitglieder in die RAG beruft. Ihre Zusammensetzung wird dem PEFC-Grundsatz gerecht, dass alle in der Region an einer umfassend nachhaltigen Waldbewirtschaftung Interessierten durch autorisierte Interessenvertreter in die Zertifizierungsproblematik eingebunden und in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. 19

20 Die Arbeitsgruppe ist das zentrale Beratungs- und Entscheidungsgremium in allen PEFC-Angelegenheiten der Region Thüringen und bildet die Zentralstelle für die Initiierung, Koordination und Betreuung des PEFC Zertifizierungsverfahrens. Analog der Zusammensetzung des Deutschen Forstzertifizierungsrates besteht die PEFC Arbeitsgruppe aus Antragstellern, sonstigen ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern. Die autorisierten Vertreter der antragstellenden Waldbesitzarten repräsentieren dabei mindestens 50 % des Thüringer Waldeigentums. Durch diese Zusammensetzung soll eine effektive und effiziente Arbeit in der Arbeitsgruppe ermöglicht und eine angemessene Vertretung der interessierten Gruppen sicher gestellt werden. Die Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppe sind vielfältig. Die Koordination der Erstellung, Fortschreibung und Bestätigung der für die Begutachtung der Region erforderlichen Unterlagen (insbesondere regionaler Waldbericht und Handlungsprogramm), die Erstellung von eventuellen Zwischenberichten und Vorbereitung der Wiederholungsprüfung, der Kontakt mit der Zertifizierungsstelle zur Vereinbarung planmäßiger Vorortaudits sowie der Kontakt mit PEFC Deutschland e.v. zur Rückkoppelung methodischer Schwachstellen des Systems sind nur einige Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppe von Thüringen. Der Vorsitzende der regionalen Arbeitsgruppe wird von den Mitgliedern mit absoluter Stimmenmehrheit und der Stimmenmehrheit der antragstellenden Waldbesitzarten gewählt. Dieser leitet und vertritt die regionale Arbeitsgruppe nach außen. Als weitere Aufgaben obliegen dem Vorsitzenden die Federführung und Koordination bei der fortlaufenden Aktualisierung des regionalen Waldberichts, des Handlungsprogramms und der Verfahren der Systemstabilität. Er ist Ansprechpartner für die Zertifizierungsstelle und für die Organe von PEFC Deutschland e.v. (DFZR und PEFC-Geschäftsstelle). Zusätzlich lädt der Vorsitzende zu Arbeitsgruppensitzungen ein und ist gleichzeitig Regionaler PEFC-Beauftragter. Für die Behandlung bestimmter Fragestellungen können durch den Vorsitzenden Unterarbeitsgruppen gebildet werden. Die Mitglieder der PEFC-Arbeitsgruppe handeln gemäß einer Geschäftsordnung, die im Konsens zwischen den verschiedenen Interessengruppen beschlossen wird. Nachfolgende Liste beinhaltet die aktuellen Mitglieder 3 : 3 Quelle: TMLFUN; Ref. 214; Stand

21 Vorsitzender Herr Müller Tel.: (0361) Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Fax: (0361) Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) PF Erfurt Mail: armin.mueller@tmlfun.thueringen.de Forstwirtschaft Herr Jacob Tel.: ( ) Bundesforst Hauptstelle Thüringer Wald Fax: ( ) Am See 25 Mobil: 0170/ Bad Salzungen Mail: roland.jacob@bundesimmobilien.de Herr Heyn Tel.: ( ) Waldbesitzerverband für Thüringen e. V. Fax: ( ) Weidigtstraße 3 a Mail: Waldbesitzerverband.Thueringen@t-online.de Ohrdruf Herr Weigand Tel.: (03 61) Gemeinde u. Städtebund Thüringen Fax: (03 61) Richard-Breslau-Straße 14 Mail: M.Weigand@gstb-th.de Erfurt Herr Millow Tel.: (03 61) LAFOS Thüringen Mail: millow.udo@lafos.de Hochheimer Straße Erfurt Herr Glaser Tel.: ( ) Landesforstverwaltung "ThüringenForst" Fax: ( ) Am Markt 4 Mail: albrecht.glaser@forst.thueringen.de Breitungen Herr Gerhardt Tel.: ( ) Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei (TLWJF) Handy: (0160) Jägerstraße 1 Mail: thomas.gerhardt@forst.thueringen.de Gotha Holzwirtschaft Frau Rochler Tel.: ( ) Verband der Schnittholz und Holzwarenindustrie Mitteldeutschland e. V. (VSH) Fax: ( ) Lückenmühle 23 Mail: meissnerholz@t-online.de Remptendorf Herr Beck Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH (ZPR) Tel.: ( ) Hauptstraße 16 Fax: ( ) Blankenstein (Saale) Mail: wolfgang.beck@zpr.de 21

22 Herr Ulf-Dieter Pitzing Tel.: ( ) Umweltzentrum des Handwerks Thüringen (UZH) Fax: ( ) In der Schremsche 3 Mail: pitzing@umweltzentrum.de Rudolstadt Verbände Herr Dr. von Knorre Tel.: ( ) Stiftung Lebensraum Thüringen e.v. Mail: dvkn@gmx.de Ziegenhainer Str Jena Herr Liebig Tel.: (03 61) Landesjagdverband Thüringen Fax: (03 61) Frans-Hals-Straße. 6 c Privat ( ) Erfurt Mail: ljv-thueringen@t-online.de steffenliebig@jetzweb.de Herr Fröhlich Tel.: ( ) IG Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) Mobil: (01 71) Grochwitzer Weg 113 Mail: BFroeh@t-online.de Weida Herr Chmara Tel.: ( ) Bund Deutscher Forstleute (BDF) Fax: ( ) Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei Mail: sergej.chmara@forst.thueringen.de Jägerstraße Gotha 22

23 Stellung und Wirkungskreis der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle von PEFC Deutschland e. V. Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forstzertifizierungsrat DFZR Anleitung zu und Vermittlung von Grundsatzfragen der Systementwicklung Rückinformationen zum Verlauf und zu Erfahrungen im PEFC-Prozess und zu Schwachstellen des Systems Autorisierte Vertreter der Waldbesitzer, die eine PEFC-Zertifizierung anstreben Autorisierte Vertreter relevanter interessierter Gruppen (Marktpartner der Forstwirtschaft, Umweltverbände,Gewerkschaften, berufsständige Vertretungen, Verbraucherverbände, Forstunternehmerverbände) Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Thüringen (RAG) (zentrales Beratungs- und Entscheidungs-gremium in allen PEFC-Angelegenheiten) Zusammensetzung Ordentliche Mitglieder Außerordentliche Mitglieder Fördernde Mitglieder Interessierte und Experten mit beratender Funktion (bedürfen der Bestätigung durch die ordentlichen Mitglieder) Fördernde Personen, Unternehmen und Institutionen (teilnahmeberecht. an Sitzungen, Repräsentanten) Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zur Systemstabilität Koordinierung der Erstellung / Fortschreibung und Bestätigung der für die Begutachtung der Region erforderlichen Unterlagen (insbes. des Regionalen Waldberichts) Initiierung und Koordination von Seminaren, Tagungen, Schulungen und Präsentationen zur Thematik PEFC- Zertifizierung in der Region Vereinbarung über Anforderungen / Aufgaben / Zuständigkeit sowie Bestimmung des regionalen und Bestätigung der lokalen PEFC-Beauftragten Vereinbarung planmäßiger Kontrollstichproben und außerplanmäßiger externer Audits mit der Zertifizierungsstelle Antragstellung zur Zertifizierung der Region über die Geschäftsstelle des PEFC-D e.v. Vergabe und Entzug der PEFC-Urkunden über die Geschäftsstelle des PEFC-D e.v. Formulierung von spezifischen Zielen für die Waldbewirtschaftung der Region Thüringen Vereinbarung von Maßnahmen der kontinuierlichen Verbesserung Kontrolle der Zielvorgaben Erarbeitung von Zwischenberichten und Vorbereitung der Wiederholungsprüfung 23

24 2.2 Zertifizierungsstelle Die Zertifizierungsstelle ist eine unabhängige dritte Stelle, die die Waldbewirtschaftung und /oder den Waldzustand in der zu zertifizierenden Einheit auf der Grundlage der Zertifizierungskriterien überprüft und zertifiziert. Für die Region Thüringen ist es die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen). Die Zertifizierungsstelle ist unparteiisch und verfügt über die notwendige personelle und technische Kompetenz in Bezug auf die Zertifizierungsabläufe, ausreichende Kenntnisse über die Waldbewirtschaftung im Allgemeinen und hat ein gutes Verständnis der Zertifizierungskriterien. Die Aufgaben der Zertifizierungsstellen umfassen: Begutachtung der Region auf der Basis des vom DFZR beschlossenen und durch PEFCC anerkannten PEFC-Systems für Deutschland. Bei positiven Ergebnis der Begutachtung Erteilung des PEFC-Zertifikats für die Region an die Regionale PEFC-Arbeitsgruppe. Die Kontrolle, ob die PEFC-Standards von den teilnehmenden Waldbesitzern eingehalten werden (Vorortaudits). Überprüfung der Einhaltung der Logonutzungsrichtlinie bei den Zertifikatnutzern und teilnehmenden Forstbetrieben. Die Anforderungen an die Zertifizierungsstellen: Akkreditierung nach DIN EN bei einer unabhängigen nationalen Akkreditierungsstelle (für PEFC = DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ) Forstlich Fachkompetenz Notifizierung auf Grundlagen eines schriftlichen Vertrags mit PEFC- Deutschland Das deutsche PEFC-Sekretariat nimmt neben der allgemeinen Geschäftsführung des DFZR auch die Beauftragung der Zertifizierungsstellen entsprechend den Anforderungen des DFZR vor. Es besitzt keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Anforderungen und des Begutachtungsergebnisses, kann aber die Weitergabe der Zertifikate nach positiver Prüfung durch die Zertifizierungsstelle vornehmen. Nach PEFC können in den begutachteten Regionen Waldbesitzervereinigungen als Zwischenstellen eingerichtet werden, die zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes für die Erfassung der an PEFC teilnehmenden Waldbesitzer durch gemeinschaftliche Selbstverpflichtung verantwortlich sind. 24

25 In Thüringen unterstützen die flächendeckend eingerichteten unteren Forstbehörden (gegenwärtig 28 Thüringer Forstämter) und die beiden Geschäftsstellen des Waldbesitzerverbandes für Thüringen e.v. des Gemeinde- und Städtebundes die Aufgaben der an der PEFC-Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer. 2.3 Ablauf der regionalen Zertifizierung Antragstellung Begutachtung der Gebietseinheit Bewertung mit positivem Ergebnis: mit negativem Ergebnis: Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung durch den teilnehmenden Betrieb Nachbesserung Einstellung des Verfahrens Teilnehmerurkunde und Zeichenvergabe Nachkontrolle Vorortaudit Verfahren der Systemstabilität Abb. 2. 1: Ablauf der regionalen Zertifizierung (Quelle: PEFC-Deutschland: Leitfaden zur Umsetzung des Systems auf regionaler Ebene ; Stand März 2006) In Thüringen ist der Antragsteller für die Zertifizierung der Region die Regionale PEFC-Arbeitsgruppe, gemäß ihrer Geschäftsordnung und der Vereinbarung mit dem PEFC-Deutschland e.v. Diese bestehend aus folgenden Vertretern: Waldbesitzerverband für Thüringen e.v. (Vertretung des Privatwaldes) Gemeinde- und Städtebund (Vertretung des Körperschaftswaldes) Bundeswald, der Landesforstverwaltung (Vertretungen des Staatswaldes) Treuhandwaldes (LAFOS). Damit wird laut Vorgabe von PEFC Deutschland e.v. mindestens 50 % des Thüringer Waldeigentums vertreten. 25

26 Die regionale Arbeitsgruppe (RAG) beantragt über die Geschäftsstelle des PEFC-D e.v. bei einer Zertifizierungsstelle die Begutachtung der Region. Mit diesem Antrag wird ein regionaler Waldbericht eingereicht, die Region definiert und die Institutionalisierung der RAG durch eine Geschäftsordnung dokumentiert. Dieser Waldbericht stellt für die Region vorhandenes Datenmaterial aus den verschiedenen forstlichen Leitbildern, Planungsinstrumenten, verfügbare Erhebungen und sonstigen zugänglichen Datengrundlagen und die Verpflichtungen der RAG in anschaulicher Weise dar. In einem ersten Schritt wird die Begutachtung der Region seitens der Zertifizierungsstelle bzw. von ihr legitimierter Auditoren vorgenommen. Dabei wird der Regionalbericht auf Vollständigkeit und die bestehenden dokumentierten Verhältnisse auf inhaltlicher Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gemäß dem Zertifizierungsverfahren PEFC geprüft. Fällt diese System- und Dokumentenprüfung positiv aus, wird der Region die grundsätzliche Einhaltung und Konformität zu den Anforderungen des PEFC- Systems bescheinigt. Die Zertifizierungsstelle verleiht das Regionale PEFC-Zertifikat an die RAG als Träger. Damit ist Voraussetzung für die Vergabe der PEFC-Urkunden und der Nutzung des PEFC-Logos an die teilnehmenden Waldbesitzer gegeben. In einem zweiten Schritt können alle Forstbetriebe der Region die Berechtigung zur Logonutzung bei der Geschäftsstelle des PEFC-D e.v. beantragen. Grundlage ist eine von den Waldbesitzern unterschriebene Selbstverpflichtung. Die Verpflichtungserklärung ist ein vertragliches Dokument im Rahmen der Nutzung des Zertifikats durch den einzelnen Waldbesitzer. Der Antragsteller verpflichtet sich mit dieser Erklärung explizit die PEFC-Standards für Deutschland einzuhalten und für eine umfassend nachhaltige Waldbewirtschaftung einzutreten. Hierzu enthalten die PEFC-Standards für Deutschland für sechs Kriterien überprüfbare Vorgaben zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes. Nach Unterzeichnung der Selbstverpflichtung erhält jeder Waldbesitzer im Auftrag des Inhabers des regionalen Zertifikates von der PEFC-Geschäftsstelle eine Urkunde, in der die Teilnahme an der regionalen Zertifizierung und die Lizenz zur Nutzung des PEFC-Logos bestätigt werden. Die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung wird während der Gültigkeit der PEFC-Urkunde mittels Vorortaudits durch die Zertifizierungsstelle überprüft. 26

27 Die Laufzeit der PEFC-Urkunde, die an die teilnehmenden Betriebe ausgegeben werden, beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des regionalen PEFC-Zertifikates. Die Teilnahme an der Zertifizierung kann, bei einer jährlichen Zahlungsfrist der Teilnahme- und Logonutzungsgebühren, zum Jahresende gekündigt werden. 27

28 3. Verfahren zur Systemstabilität 3.1 Ziele und Grundsätze Einer der zentralen Schritte zur Teilnahme an PEFC ist die Entwicklung und Implementierung von Verfahren zur Systemstabilität. Die PEFC-Anforderungen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sollen durch ein stabiles und wirksames System in organisatorischer und verfahrenstechnischer Hinsicht gewährleistet werden. Das Verfahren der Systemstabilität soll sicherstellen, dass die teilnehmenden Betriebe und interessierten Kreise über die PEFC- Vorgaben und das Zertifizierungsverfahren ausreichen informiert und eingebunden sind, Informationen über die Einhaltung der PEFC-Standards vorliegen, eingehende Informationen zur Zertifizierung der Region ausgewertet und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die formulierten Ziele im regionalen Waldbericht verfolgt und erreicht werden die Aktualität des regionalen Waldberichts gegeben ist bzw. relevante Änderungen dargestellt werden, die Einhaltung der PEFC-Anforderungen gewährleistet werden. Um eine Erfüllung der genannten Anforderungen zu erreichen, sind dauerhafte Strukturen und Abläufe notwendig. Folgende Grundsätze müssen für die Implementierung und Entwicklung gelten 4 : Umfassend: Die Regelungen müssen so getroffen sein, dass die gesamte an PEFC teilnehmende Region und insbesondere alle teilnehmenden Waldbesitzer von den Regelungen einbezogen wird. Durch die freiwillige Selbstverpflichtung und die gezahlten Gebühren verpflichtet sich der Waldbesitzer verbindlich zur Einhaltung der PEFC- Standards. Transparent: Die Regelungen müssen transparent und nachvollziehbar sein. Sie müssen allen Waldbesitzern, aber auch weiteren interessierten Kreisen zugänglich und verständlich beschrieben werden. Die Vertrauensbildung zum Zertifizierer kann damit beschleunigt und das System insgesamt kostengünstig gehalten werden. Der Aufwand für externe Kontrollen wird minimiert. 4 Quelle: PEFC in Deutschland; Ein Leitfaden zur Umsetzung des Systems auf regionaler Ebene; Stand März

29 Broschüren und Veröffentlichungen machen dem Waldbesitzer die Regelungen zugänglich. Des Weiteren können über das Internet die geltenden Dokumente von jedem Interessierten nachgelesen werden. Dokumentiert: Die Regelungen müssen dokumentiert und so zugänglich sein, dass sie sowohl der Zertifizierungsstelle als auch anderen Interessenten zur Verfügung stehen. Regelmäßig überprüft: Die Regelungen müssen regelmäßig auf ihre Anwendbarkeit, Wirksamkeit und die aktuellen Rahmenbedingungen geprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. 3.2 Audit-Bausteine Audit-Bausteine des PEFC-Systems Untersuchungsverfahren im Hinblick auf die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen: Begutachtung der Region: Bei der Begutachtung wird die formale Vollständigkeit des Berichts sowie die systemkonforme Durchführung des Verfahrens, die inhaltliche Beurteilung der Waldbewirtschaftung im Hinblick auf die PEFC-Vorgaben (Indikatorenliste, Leitlinien, Zielformulierungen und Wiederholungsprüfungen), die Festlegung, Umsetzung und Wirksamkeit der Verfahren zur Systemstabilität geprüft. Die positive Bewertung der Begutachtung berechtigt alle Waldbesitzer dieser Region, sich freiwillig an dem Zertifizierungssystem PEFC zu beteiligen. Im Falle einer negativen Begutachtung können das Verfahren entweder eingestellt oder zu den von der Zertifizierungsstelle festgestellten Abweichungen von den Antragsstellern Korrekturmaßnahmen erarbeitetet werden. Zwischenberichte: In diesen werden wesentliche Ergebnisse und Veränderungen beschrieben und bewertet. Zwischenberichte dienen zur Dokumentation der Entwicklung in der Region und werden der Zertifizierungsstelle zugeleitet, damit diese die Ergebnisse bei der Berichtserstattung über die jährlichen Vor-Ort-Audits bei der regulären Wiederholungsprüfung mit berücksichtigt. Wiederholungsprüfungen: Um sicherzustellen, dass der Antragssteller weiterhin die Anforderungen der Zertifizierung erfüllt, werden alle fünf Jahre Wiederholungsprüfungen (Begutachtungen der Region) durchgeführt. Die Anforderungen der Wiederholungsprüfung (Begutachtung) stimmen grundsätzlich mit denen für die Erstüberprüfung überein, wobei die aktuell gültigen Anforderungen zu befolgen sind. Für den Fall, dass die Ziele nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, sind Maßnahmen der kontinuierlichen Verbesserung zu ergreifen. 29

30 Selbstverpflichtungserklärung: Der einzelne Waldbesitzer kann an der regionalen PEFC-Zertifizierung teilnehmen und das PEFC-Zeichen verwenden, sobald er die freiwillige Selbstverpflichtung unterschrieben und die Gebühren entrichtet hat. Mit seiner Unterschrift geht er eine vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung der Standards ein. Registrierung: Jedes Zertifikat ist mit einer Registriernummer versehen, die den Nutzer eindeutig identifiziert. Flächengewichtete Kontrollstichprobe: Die Größe der kontrollierten Fläche muss die zertifizierte Waldfläche repräsentieren und die von PEFC geforderte Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Systems sicherstellen. Außerplanmäßige Kontrollprüfungen: Bestehen Zweifel an der Einhaltung der Standards kann eine außerplanmäßige Kontrollprüfung (Beschwerde) durch Dritte beantragt werden Umsetzung der Verfahren zur Systemstabilität Die Systemstabilität in einer Region kann durch die Regelung folgender Bereiche sichergestellt werden: Organisationsstruktur Schulung und Information Information über die Einhaltung der einzelbetrieblichen PEFC-Standards Verantwortlichkeiten Dokumentationen Die regionalen Verfahren der Systemstabilität orientieren sich dabei an Grundsätzen. So sind die Transparenz, Glaubwürdigkeit und das Vertrauen zwischen allen am PEFC-Prozess beteiligten Personen und Institutionen (Waldbesitzer, Forstorganisationen und Umweltverbände) die wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung einer nachhaltigen Waldwirtschaft in der Region Thüringen Organisationsstruktur Aufgrund der unterschiedlichen Größe verschiedener Regionen sollte als wesentlicher Gestaltungsgrundsatz gelten, dass alle Maßnahmen und Strukturen so weit als möglich dezentralisiert werden. Die bestehenden forstlichen Strukturen sind bei der Planung, Durchführung und Kontrolle dieser Maßnahmen zu nutzen. Ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand ist möglichst zu vermeiden. Um mit der organisatorischen Struktur alle Bereiche abzudecken, ist für eine bessere Kontrolle und Umsetzung vor Ort die Installierung von lokalen Ansprechpartnern 30

31 erforderlich, die von der regionalen Arbeitsgruppe bestätigt, angeleitet und betreut werden müssen. Die lokalen Ansprechpartner vertreten die Belange des PEFC gegenüber den an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzern und den verschiedenen Interessengruppen vor Ort. Sie sind Ansprechpartner, Sachverständige und Dokumentationsstelle auf der lokalen Ebene Schulung und Information Die Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung wird nur dann ihrem Zweck gerecht, wenn sie von allen Beteiligten sachverständig umgesetzt wird. Um den laufenden Prozess der inhaltlichen, organisatorischen und strukturtechnischen Veränderungen / Verbesserungen des PEFC-Systems gerecht zu werden, ist eine regelmäßige Schulung / Unterrichtung der Akteure und Interessenten unumgänglich. Dabei können die erforderlichen Inhalte für eine Schulung durch die regionale Arbeitsgruppe vorgegeben werden. Grundlagen hierfür bilden die bereits erworbenen Kenntnisse der Akteure hinsichtlich des PEFC- Systems und der einzelnen Verfahren bzw. Abläufe. Die forstlichen Dienststellen und Organe der Waldbesitzerverbände kennen die PEFC-Beauftragten auf regionaler und lokaler Ebene und können somit Interessierte zur gezielten Information direkt an die PEFC - Ansprechpartner weiterleiten. Auch bei den Informationsflüssen innerhalb des PEFC-Systems nehmen die PEFC- Beauftragten eine Schlüsselfunktion ein. Sie leiten Informationen an die Zertifikatsnutzer weiter (z. B. Nachrichten über Änderungen der PEFC-Dokumente) und bündeln in umgekehrter Richtung PEFC-relevante Hinweise und Angaben aus der Zertifikatsnutzerebene (z. B. Information über die fristgemäße Erledigung der bei Kontrollprüfungen vereinbarten Maßnahmen) zur Weitergabe an übergeordnete Stellen. Die Information erfolgt allgemein über die Medien (insbesondere allgemeine, Fach-, Verbands- und Mitarbeiter-Presse, Internet), über die Herausgabe und Verteilung von Informationsmaterial sowie direkt über Versammlungen, Veranstaltungen und Einzelberatungen der Waldbesitzer und interessierter Kreise Information über die Einhaltung der PEFC-Leitlinien Ebenso wichtig wie die Information und Schulung, d.h. der Weg von PEFC zu den betroffenen, ist in der Region die umgekehrte Richtung. Die Regionale Arbeitsgruppe als Träger der Zertifizierung muss einen Beitrag dazu leisten, dass in der Region die Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben von PEFC gewährleistet wird. Dies bedeutet, es müssen Informationswege von den Waldbesitzern zu der Arbeitsgruppe geschaffen werden. Jedoch sollte auch hier so viel wie möglich auf dezentraler Ebene bearbeitet werden. 31

32 3.3.4 Verantwortlichkeiten Um eine Sicherstellung der Abläufe zur gewährleisten, sollten sämtliche Aufgabestellungen und Strukturen mit konkreten Verantwortlichkeiten versehen werden Dokumentation Auf betrieblicher, lokaler und regionaler Ebene werden die PEFC-relevanten Vorgänge festgehalten, möglichst registriert und bei Bedarf zusammengefasst und ausgewertet. Zuständig für die Dokumentationen sind die Zertifikatnutzer und die jeweiligen PEFC-Beauftragten. Grob kann die Dokumentation in zwei Bereiche untergliedert werden: Dokumentation der Systemabläufe: Dokumentation der Strukturen, Verantwortlichkeiten und Abläufe. Dokumentation von Informationsflüssen und Sanktionierungen: Dokumentation von Informationen über die Einhaltung der PEFC-Vorgaben bzw. über Verstöße mit evtl. Entzug des PEFC-Zertifikates Umsetzung in der Region Thüringen Organisation In organisatorischer Hinsicht wird die Systemstabilität in Thüringen hauptsächlich getragen von: der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe Thüringen, als zentrales Beratungsund Entscheidungsgremium dem PEFC-Beauftragten der Region Thüringen als Verantwortlicher für die Gesamtkoordination den lokalen PEFC-Beauftragten, als dezentral eingerichtete Ansprech-, Prüfund Dokumentationsstelle jeweils für den Bereich eines Forstamtes den zertifizierten Betrieben Daneben sind in die Verfahren der Systemstabilität aktiv mit einbezogen: die Thüringer Landesforstverwaltung (LFV), als flächendeckend wirksame forstfachliche Beratungsorganisation (28 Forstämter) und zertifikatsnutzender Staatsforstbetrieb ( ha Holzbodenfläche) der Waldbesitzerverband für Thüringen e. V. als Interessensvertretung, Ansprechstelle und Beratungsorganisation der nichtstaatlichen, v. a. privaten Waldbesitzer / Waldgenossenschaften (Mitgliedsfläche: rund ha Wald) 32

33 der Thüringer Gemeinde- und Städtebund als Interessensvertretung, Ansprechstelle und Beratungsorganisation der Körperschaften, v. a. der Kommunen (Mitgliedsfläche: rund ha Wald) die Forstamtsausschüsse als gesetzlich verankerte lokale Beratungsgremien, die in das Benennungsverfahren der lokalen PEFC- Beauftragten und bei Bedarf in das Korrekturmanagement einbezogen werden. PEFC-Beauftragte In der Region Thüringen sind auf regionaler (Land) und lokaler (Forstamtsbereich) Ebene PEFC-Beauftragte installiert. Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion eines PEFC-Beauftragten sind: forstlicher Sach- und Fachverstand umfassende PEFC - Systemkenntnisse örtliche Präsenz ausreichende Informations-/Kommunikationsanbindung Im Einzelnen haben der regionale PEFC-Beauftragte und die lokalen PEFC- Beauftragten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich folgende Funktionen: Als Ansprechpartner für Waldbesitzer, Forstpersonal, forstliche Dienstleister und die interessierte Öffentlichkeit sind die PEFC-Beauftragten zentrale Auskunftsstellen für alle Fragen betreffs PEFC Als Informationsschaltstelle sind PEFC-Beauftragte insbesondere für die Sicherstellung der Durchgängigkeit der PEFC-relevanten Informationsflüsse innerhalb des Systems zuständig Als Multiplikatoren sind die PEFC-Beauftragten für die Initiierung / Koordination und ggf. Organisation von Informations- und Schulungsveranstaltungen zuständig Als Forstsachverständige sind die PEFC-Beauftragten in Zusammenarbeit mit der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe bzw. den Forstamtsausschüssen für die Bewertung angezeigter Verstöße zertifikatsnutzender Betriebe gegen die PEFC-Leitlinien sowie für die Abstimmung / Überprüfung von Korrekturmaßnahmen zuständig. Als Dokumentationsstelle sind die PEFC-Beauftragten für die Registration, Bündelung, Auswertung und Bereithaltung PEFC-relevanter Informationen und Vorgänge zuständig Als Zwischenstelle können die PEFC-Beauftragten in Zusammenarbeit mit der Landesforstverwaltung und den Waldbesitzerorganisationen die Anträge auf Zertifikatsnutzung sammeln und diese gebündelt an das PEFC-Sekretariat weiterleiten 33

34 Regionale Verfahren der Systemstabilität Information und Schulung: Für Information und Schulung über PEFC sind die in Thüringen PEFC-Beauftragten auf regionaler und lokaler Ebene, zuständig. Die PEFC-Beauftragten informieren gezielt über: Die Anforderungen und den Ablauf des PEFC Zertifizierungsverfahrens. Die PEFC-Leitlinien für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Selbstverpflichtungserklärung und die Gebührenordnung. Das Kontrollstichprobenverfahren. Die regionalen Verfahren zur Systemstabilität mit dem internen Korrekturmanagement. Den Stand des regionalen, nationalen und internationalen Zertifizierungsprozesses. PEFC-relevante Veranstaltungen, Verbraucherresonanz u. a.. Korrekturmanagement und Umgang mit festgestellten Abweichungen von PEFC- Anforderungen: Zur Vermeidung aufwendiger externer außerplanmäßiger Kontrollprüfungen besteht in der Region ein internes Regelungsverfahren als Beitrag zur Systemstabilität. So setzen festgestellte Abweichungen und Verstöße der PEFC - Teilnehmer von den PEFC-Leitlinien einen Korrekturkreislauf in Gang setzen. Danach bewertet der zuständige lokale PEFC-Beauftragte den bekannt gewordenen Verstoß. Als Orientierungshilfe für die Bewertung dient die Überprüfungsmatrix der PEFC-Systembeschreibung. Demzufolge sind Verstöße einzustufen in die Kategorien: gering : Aufklärung mittelschwer : Nachbesserung mit Frist schwer : Einleitung Entzugsverfahren der PEFC-Urkunde und des Logonutzungsrechts Der Forstamtsauschuss kann zur gutachterlichen Beratung hinzugezogen werden. Gemeinsam mit dem Zertifikatsnutzer werden die Maßnahmen vereinbart, damit die Abweichung künftig vermieden (z. B. Aufklärung) bzw. korrigiert wird. Bei Nichteinigung wird die nächsthöhere Ebene eingeschaltet. Bei Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß, der zum Entzug der Urkunde führen kann, schaltet der lokale PEFC-Beauftragte unverzüglich den Regionalen PEFC-Beauftragten ein und nimmt gegebenenfalls eine Beweissicherung vor. 34

35 Bewertet die Regionale PEFC-Arbeitsgruppe den Verstoß als gravierend und nicht heilbar veranlasst der Regionale PEFC-Beauftragte bei der PEFC-Geschäftsstelle die Einleitung des Entzugsverfahrens der PEFC-Urkunde. Neben der Dokumentation als PEFC-relevanter Vorgang und Unterrichtung der Beteiligten obliegt den lokalen PEFC-Beauftragten die angemessene Kontrolle der Durchführung von intern wie extern vereinbarten Korrekturmaßnahmen. Management von Korrekturmaßnahmen Übersicht 4 Anfrage/ Beschwerde über Nichteinhaltung der Leitlinie örtliche Ebene Bei Verdacht auf schwerwiegenden Verstoß PEFC-Beauftragte: Voraussetzung: Anerkennung des internen Regelungsverfahrens durch den Zertifikatsnutzer => Erstbewertung ggf. Beweissicherung, allg. Dokumentation, Information, Weiterleitung, Kontrolle der Korrekturvereinbarung, Einigung über Korrekturmaßnahmen Bewertungsergebnis: geringer & mittlerer Verstoß Nichteinigung regionale Ebene Regionaler PEFC Beauftragter Bewertungsergebnis: gravierender Verstoß liegt vor! Bewertungsergebnis: Verstoß ist heilbar! Nichteinigung Einigung über Korrekturmaßnahmen Einleitung eines Entzugsverfahrens der PEFC-Urkunde durch die Regionale Arbeitsgruppe Ebene PEFC Deutschland Abb. 3. 1: Management von Korrekturmaßnahmen (Quelle: Zuarbeit TMLFUN) Beantragung einer außerplanmäßigen Prüfung beim PEFC-Sekretariat Dokumentation: Auf betrieblicher, lokaler und regionaler Ebene werden die PEFC-relevanten Vorgänge festgehalten, möglichst registriert und bei Bedarf zusammengefasst und ausgewertet. Zuständig für die Dokumentation sind die Zertifikatsnutzer und die jeweiligen PEFC-Beauftragten. Die Auswertung der Dokumentationen erfolgt mindestens einmal jährlich durch die Regionale PEFC-Arbeitsgruppe. 35

36 Nachfolgende Abbildung zeigt die lokalen PEFC-Beauftragten der Region Thüringen die als Bestandteil der Verfahren zur Systemstabilität wirksam sind: Forstamt Name Tel. Fax Schleiz Herbert Seyfarth / Neustadt/O. Uwe Thrum Weida Thomas Kratzsch Stadtroda Marcus Barfod Jena Hildbrecht Böttcher Sonneberg Reinhild Janowitz Neuhaus Peter Hamers / Gehren Michael Wennrich Schönbrunn Norbert Stäblein Leutenberg Hartmut Eckardt Paulinzella Matthias Schwimmer Arnstadt Heiko Buse Bad Berka Jan Klüßendorf Heldburg Lars Wollschläger Schwarza Heiner Scharfenberg Frauenwald Hubertus Müller Oberhof Michael Willmann Kaltennordheim Matthias Marbach Schmalkalden Jörn Ripken Bad Salzungen Dagmar Lingmann Marksuhl Ansgar Pape Finsterbergen Jürgen Naumann Werratal Detlef Heerwig Oldisleben Hartmut Apitius Sondershausen Eva Frost Heiligenstadt Hartmut Ulonska Leinefelde Ralf Goldmann Hainich- Bleicherode- Südharz Knut Apel Abb. 3. 2: Lokale PEFC-Beauftragte der Region Thüringen (Quelle: TMLFUN; Stand ) 36

37 4. Daten zur Region Thüringen 4.1 Der Wald und seine Eigentümer Die zu beurteilende Region erstreckt sich über das gesamte Gebiet des Freistaat Thüringens. Die Waldverteilung und die Waldbesitzerverhältnisse sind forstpolitische Kenngrößen zur Charakterisierung der gesellschaftlichen Ausgangsbedingungen für die Waldbewirtschaftung in Thüringen. Der Wald im Land Thüringen nimmt eine Fläche von ha ein. Damit sind rund 34 % der Landesfläche mit Wald bestockt. Thüringen gehört somit zu den waldreichsten Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, welche ein durchschnittliches Bewaldungsprozent von ca. 31 % verzeichnet. Mit dieser aus Holzboden und Nichtholzboden bestehenden Waldfläche liegen ca. 5 % der deutschen Wälder in Thüringen. Statistisch gesehen stehen jedem Thüringer rund 0,23 ha Wald zur Verfügung. Dem fast 80 % bewaldeten Mittelgebirge steht das fast waldlose Thüringer Becken gegenüber. Durch die fruchtbaren Böden wird dieser Bereich intensiv landwirtschaftlich genutzt, ein Bewaldungsprozent von unter 5 % verdeutlicht diese Situation. Nr. Eigentumsart HB (ha) NHB (ha) Summe (ha) Anteil (%) 1. Staatswald , Forstverwaltung, Ressort TMLFUN , Sondervermögen "WGT", Ressort TMWAI , Bund, Ressort BFM , Andere Bundesländer ,05 2. Körperschaftswald , Kommunalwald , Stiftsforst ,60 3. Privatwald , Kleinprivatwald und mittlerer Privatwald , Kirchenwald ,09 4. Treuhandwald ,48 Gesamtwaldfläche ,00 Abb. 4. 1: Waldflächenanteil nach Eigentumsarten in ha (Quelle: Forstbericht 2008) 37

38 Den Besitz am Wald teilen sich in Thüringen private Personen (Kleinprivatwald und mittlerer Privatwald; Kirchenwald), Körperschaften (Kommunalwald und Stiftsforst), der Staat (Staatswald; Sondervermögen WGT; Bund und andere Bundesländer) und treuhänderische staatliche Einrichtungen (Treuhandwald). Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass Thüringen durch einen hohen Anteil an Privatwald gekennzeichnet ist. Die Flächenentwicklung ab 2003 zeigt, dass der Privatwald stetig steigt, während die Waldfläche des Treuhandwalds sinkt. Die Flächengröße des Staatswalds Thüringen blieb seit dem Jahr 2003 annähernd konstant. Abb gibt einen Überblick über die Flächenentwicklung seit 2003 im Freistaat Thüringen Hektar Waldfläche Landeswald Sondervermögen Land Bundeswald Wald anderer Bundesländer Körperschaftswald Privatwald incl. Kirchenwald Treuhandwald Abb. 4. 2: Flächenentwicklung nach Eigentumsarten (Quelle: Forstbericht ) Der Waldbesitz in Thüringen kann in unterschiedlichen Größenklassen untergliedert werden (vergleich Abb. 4. 3). Insgesamt sind in diesen Größenklassen ha Holzbodenfläche dokumentiert. Die Gesamtholzbodenfläche von Thüringen beträgt ha. Zwar werden Flächen von Pächtern anderer Bundesländer, deren Hofstellen sich nicht in Thüringen befinden, nicht mit gelistet, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der restlichen ha Holzbodenfläche zur Kategorie Unter 10 Hektar zählt. Der Privatwald und Körperschaftswald in Thüringen ist demnach sehr kleinstrukturiert. Bei Beachtung aller Waldbesitzer und Größenklassen geht man von 38

39 durchschnittlich 1,0 ha pro Waldbesitzer im Privatwald und von 100 ha pro Waldbesitzer im Kommunalwald aus. Waldfläche von bis unter ha Betriebe Waldfläche in ha unter 10 Keine Angaben Keine Angaben und mehr Insgesamt: Aufteilung entsprechend Rechtsform ab 10 ha: Staatsforsten Körperschaftsforsten Privatforsten Abb. 4. 3: Forstbetriebe 2007 nach Größenklassen der Waldfläche und Rechtsform (Quelle: Statistisches Jahresbuch 2008) Aufgrund unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklungen bestehen in Thüringen regionale Schwerpunkte der Waldbesitzartenverteilung. So dominiert der Staatswald in den Mittelgebirgen besonders im Thüringer Wald und im Thüringer Schiefergebirge. Der Körperschaftswald tritt hauptsächlich in den Randlagen des Thüringer Waldes, in Südwest- und Nordwestthüringen stärker hervor. Und der Privatwald ist besonders in Ostthüringen die prägende Waldeigentumsart. Insgesamt betrachtet ist Thüringen allerdings durch eine Gemengelage des Waldbesitzes gekennzeichnet. 4.2 Wachstumsbedingungen in der Region Thüringen Standörtliche Gegebenheiten Nachhaltige Waldwirtschaft muss sich an den natürlichen Bedingungen ausrichten. Kenntnisse über diejenigen Umweltbedingungen, die das Waldwachstum maßgeblich prägen, sind deshalb für die Forstwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Thüringen weist eine starke naturräumliche Gliederung auf, die sich in der Waldverteilung und den differenzierten Waldwachstumsbedingungen widerspiegelt. 39

40 So reicht die Spannweite der Höhenlage von 115 m ü. NN Helme-Unstrut- Niederung (colline Stufe) bis in die Kammlagen des Thüringer Gebirges, wo die höchsten Gipfel nahezu m ü NN erreichen (982 m ü NN Großer Beerberg). Hinsichtlich der Oberflächenform sind in Thüringen das weitgehend ebene Tiefland (Südrand der Leipziger Tieflandsbucht), die flachwellige Beckenlandschaft, reliefreiche Trias-Hügelländer am Beckenrand und im Vorland der Mittelgebirge und schließlich Mittelgebirgslandschaften (Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Frankenwald, Vogtland und Rhön) vertreten. In Bezug auf das Klima bildet Thüringen ein echtes Übergangsgebiet. So herrscht in Westthüringen noch der subatlantische Einfluss vor, während im Osten bereits eine deutlich kontinentale Ausbildung des Klimas bemerkbar wird. Die oberen Lagen der Mittelgebirge weisen eine montane Klimatönung auf. Die Jahresdurchschnittstemperaturen liegen in Thüringen, je nach geographischer Lage, zwischen 4 C (Kammlagen des Thüringer Waldes) und 9 C (Thüringer Becken und Nordthüringen). Die durchschnittlichen Jahresniederschläge schwanken zwischen 450 mm (Thüringer Becken und Nordthüringen) und 1300 mm (Thüringer Gebirge). Seitens der geologischen und bodenkundlichen Verhältnisse zeichnet sich Thüringen ebenfalls durch eine große Vielfalt aus. Die Mittelgebirge bestehen mit Ausnahme der Rhön überwiegend aus paläozoischen Gesteinen (Schiefer, Konglomerate, Porphyre), auf denen sich i.d.r. Böden mit mittlerer bis ärmerer Nährstoffausstattung gebildet haben (Braunerden; Podsole). Die Rhön ist durch zahlreiche tertiäre Basaltvorkommen und entsprechend nährstoffreichere Bodenverhältnisse gekennzeichnet (basenreiche Braunerden). Die Gebirgsvorländer sind typische Trias- Schichtstufenlandschaften, wo Buntsandstein (Braunerden, Podsole), Muschelkalk (Rendzina, Terra fuscen) und Keuper (Pelosole) wechseln. Die Böden sind oft lößlehmvergütet und damit von mittlerer bis besserer Nährstoffversorgung. In der waldarmen Beckenlandschaft dominiert der Keuper mit besser nährstoffversorgten, oft tonigen Böden. Überall in Thüringen sind Lößaufwehungen zu finden, woraus sich Fahlerden und Parabraunerden bildeten. Insgesamt sind in Thüringen 49,6 % der Böden als mittlerer Standort kartiert. 34,4 % gelten als reich und lediglich 9,5 % als arm. Geschichtlich bedingt sind ca. 6,5 % der Standorte noch nicht erfasst. 5 5 Quelle: TLWJF; Die forstlich-standörtlichen Verhältnisse Thüringens; Stand

41 Hektar HB Prozent Reiche Standorte ,88 34,4 Mittlere Standorte ,13 49,6 Arme Standorte ,04 9,5 Nicht kartiert ,95 6,5 Holzbodenfläche Gesamtwald Abb. 4. 4: Flächenanteile der Standorte an der Gesamtwaldfläche in Thüringen (Quelle: TLWJF; Ref. 12) Durch die Gliederung der Standorte nach der Ähnlichkeit ihrer waldwachstumsrelevanten Merkmale sind in Thüringen von der Forstlichen Standortserkundung 14 überregionale Wuchsgebiete (siehe Abb. 4. 5), 43 regionale Wuchsbezirke und 18 Teilwuchsbezirke ausgeschieden worden. Dabei baut sich Thüringen im Wesentlichen aus drei geomorphologischen Einheiten (Großlandschaften) auf. Dazu zählt die aus paläozoischen Gesteinen bestehende Hochscholle im Süden (Bruchschollengebirge) mit dem Wuchsgebiet Thüringer Gebirge; Frankenwald und Vogtland. Die zweite geomorphologische Einheit bilden die Trias-Landschaften des Thüringer Beckens und damit fast der gesamte Bereich nördlich der Hochscholle. Hierzu zählen die Wuchsgebiete Nordthüringisches Trias- Hügelland, Mitteldeutsches Trias-Berg- und Hügelland; Thüringer Becken und das Ostthüringische Trias-Hügelland. Zur dritten Einheit wird fast der gesamte Bereich südlich der Hochscholle gezählt, welche durch das Wuchsgebiet Südthüringisch- Oberfränkisches-Trias-Hügelland charakterisiert wird. Darüber hinaus gibt es in Thüringen vier weitere Großlandschaften, welche jedoch ihren Schwerpunkt außerhalb von Thüringen haben. Dazu zählt der Harz im Norden; das nordbayrische Keupergebiet im Südwesten um Heldburg und Römhild; die Rhön im Westen bei Kaltennordheim und der Sächsisch-Thüringische Lößgürtel im Osten um Altenburg. Die flächendeckend vorliegende Standortskartierung enthält neben einer kartographischen Darstellung der forstlichen Standortsgliederung und der ausführlichen Beschreibung der jeweiligen klimatischen, geomorphologischen, boden- und vegetationskundlichen sowie historischen Verhältnisse auch Empfehlungen zur standortsgerechten Baumartenwahl. Damit steht für die gesamte Waldfläche Thüringens eine elementare Entscheidungshilfe für die waldbauliche Praxis zur Verfügung. Nachfolgende Abbildung gibt einen kurzen Überblick über die aufgezählten Wuchsgebiete. Anhand dieser kann die Empfehlung für eine standortsgerechte Baumartenwahl abgeleitet werden. 41

42 Wuchsgebiet Geländeform Geologie vorherrschende Bodentypen 1. Harz 2. Nordthüringisches Trias- Hügelland 3. Mitteldeutsches Trias-Berg- u. Hügelland 4. Thüringer Becken 5. Ostthüringisches Trias-Hügelland 6. Sächsisch- Thüringisches Löß-Hügelland 7. Leipziger Sandlöß-Ebene 8. Thüringer Gebirge 9. Frankenwald, Fichtelgebirge, Steinwald 10. Vogtland Bergland Hügelland Hügelland schüsselartiges Becken Plateaus, steile Kalkstufen, z.t. zertalt (Weiße Elster, Saale) flachwelliges Hügelland paläozoische Gesteine (Schiefer, Rotliegendes; Grauwacken) Buntsandstein, Muschelkalk, quartäre Decken u.a. Buntsandstein, Muschelkalk, Keuper, quartäre Decken Muschelkalk, Keuper, quartäre Decken Buntsandstein, Muschelkalk, quartäre Decken Lößlehm (= quartäre Decke) Ebene quartäre Kiese u. Sande, Löß Gebirge, z. T. zertaltes Plateau Bergland, stark zertalt zertalte Hochfläche paläozoische Gesteine (Schiefer, Rotliegendes u.a.) paläozoische Gesteine (Schiefer, Grauwacken, Diabas) paläozoische Gesteine (Schiefer, Grauwacken, Diabas) Braunerden Braunerden, Rendzinen, Terrae fuscae u.a. Braunerden, Rendzinen, Terrae fuscae u.a. Braunerden, Parabraunerden, Schwarzerden, Pelosole u.a. Braunerden, Rendzinen, Terrae fuscae, Pelosole, Pseudogleye u.a. Parabraunerden, Braunerden Braunerden, Parabraunerden Braunerden, Podsole, kleinflächige Moore Braunerden Braunerden, Pseudogleye, Stagnogleye Klima C, mm, subatlantisch, submontan 7-9 C, mm, schwach subatlantisch, collin bis submontan 7-9 C, mm, subatlantisch, collin bis submontan 8-9 C, mm, (sub-) kontinental, collin 7-9 C, mm, subkontinental, collin bis submontan 8-9 C, mm, subkontinental, collin über 8,5 C, unter 600 mm, subkontinental, planar 4-8 C, mm, subatlantisch bis subkontinental, (hoch-) montan 5-7 C, mm, subatlantisch bis subkontinental, montan 6-8 C, mm, subkontinental, (collin bis) submontan von Natur aus dominierende Waldtypen Buchenwälder Buchenwälder, Eichen- Hainbuchenwälder u.a. Buchenwälder, Eichen- Hainbuchenwälder u.a. Eichen- Hainbuchenwälder u.a. Buchenwälder, Eichen- Hainbuchenwälder, z.t. Kiefern- u. Fichtenwälder Eichen- Hainbuchenwälder Eichen- Hainbuchenwälder Buchenwälder, Fichtenwälder, Kiefern- Tannenwälder Buchenwälder, Fichten- Tannenwälder Tannen- Kiefernwälder, Buchenwälder, Eichen- Hainbuchenwälder 6 Jahresdurchschnittstemperatur in Grad Celsius, Jahresniederschlagssummen in mm bzw. Liter /m 2 42

43 Wuchsgebiet Geländeform Geologie vorherrschende Bodentypen 12 Rhön 13. Fränkische Platte 14. Fränkischer Keuper kuppig-plattiges Bergland flachwelliges Hügelland Basalt, Muschelkalk, Buntsandstein Keuper, Basalt, Lößlehm Braunerden, Rendzinen, Terrae fuscae Braunerden, Pelosole Hügelland Keuper Braunerden, Pelosole Abb. 4. 5: Wuchsgebietsübersicht des Freistaates Thüringen Klima C, mm, subatlantisch, (sub-) montan 7-8 C, mm, (sub-) kontinental, collin bis submontan 7-8 C, mm, subkontinental, collin von Natur aus dominierende Waldtypen Buchenwälder Eichen- Hainbuchenwälder, Buchenwälder Eichen- Hainbuchenwälder, Buchenwälder Baumartenverteilung Thüringen ist in weiten Teilen ursprünglich mit Laub- und Mischwäldern bestockt gewesen - reine Nadelwaldgebiete waren selten. Rodungsmaßnahmen unserer Vorfahren drängten über Jahrhunderte hinweg den Wald auf die für die Siedlungen und Landwirtschaft weniger geeigneten Bereiche zurück. Bereits im ausgehenden Mittelalter war damit im groben die heutige Waldverteilung erreicht. Von diesem Waldflächenverlust waren hauptsächlich eichen- und buchenreiche Laubwälder betroffen. Auf der verbliebenen Waldfläche nahm somit der Anteil der Nadelbäume rechnerisch zu. Zur Aufrechterhaltung der Existenzgrundlagen (Holzversorgung, Weideflächen etc.) waren in früheren Zeiten Übernutzungen der Restwaldflächen oft unvermeidlich. Diese Ausplünderungen führten bis zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert vielfach zu einer gravierenden Verschlechterung der Bestockungs- und Waldbodenverhältnisse. Deshalb bestand ein Hauptanliegen der sich damals durchsetzenden, auf Nachhaltigkeit der Holzerträge bedachten Forstwirtschaft darin, diese degradierten Standorte wieder in Bestockung zu bringen. Die dabei geleistete beachtenswerte Kulturarbeit konnte aber oft nur durch den Rückgriff auf anspruchslose Baumarten, wie die Kiefer und die Fichte, erfolgreich bewältigt werden. Der Nadelbaumanteil stieg damit im 19. Jahrhundert deutlich an. Streng finanziell ausgerichtetes Reinertragsdenken in einer vom liberalistischen Gedankengut geprägten Zeit und der sich verändernde Holzsortimentsbedarf infolge der Industrialisierung führten dazu, dass sich die Nadelholzwirtschaft in Thüringen 7 Jahresdurchschnittstemperatur in Grad Celsius, Jahresniederschlagssummen in mm bzw. Liter /m 2 43

44 wie in ganz Deutschland - mehr und mehr durchsetzte. Schließlich sorgte die Kriegsund Nachkriegszeit des 20. Jahrhunderts in Verbindung mit säkularen Sturm- und Borkenkäferkalamitäten zu Verhältnissen, welche die Verwendung der Nadelbaumarten weiter begünstigte. Eiche 6% Sonst. Hartlaubholz Sonstiges 7% Weichlaubholz Fichte 5% Fichte 43% Kiefer Lärche Buche 20% Lärche 3% Kiefer 16% Buche Eiche Sonst. Hartlaubholz Sonstiges Weichlaubholz Abb. 4. 6: Flächenanteile der Baumartengruppen im Gesamtwald (Quelle: BWI II) Die, durch die BWI-II festgestellte Baumartenverteilung in Thüringens Wäldern zeigt aus den geschilderten Gründen einen deutlichen Überhang bei den Nadelbäumen, die ca. 62 % der Waldfläche einnehmen. Dabei dominiert die Fichte eindeutig. Zusammen mit der selten gewordenen Weißtanne und der Douglasie nimmt sie insgesamt rund 43 % der Waldfläche ein. Daneben ist auch die Kiefer v. a. in den östlichen Landesteilen mit rund 16 % Waldflächenanteil stark vertreten. Die Buche, in weiten Teilen Thüringens ursprünglich die Charakterbaumart der heimischen Wälder, nimmt zusammen mit dem so genannten Hartlaubholz (Ahorn, Esche u. a.) ca. 27 % der Waldfläche ein. Die Eiche, Jahrhunderte lang wegen ihres Nutzholzes und der Eichelmast begünstigt, stockt auf rund 6 % der Thüringer Waldfläche und auf 5% der Holzbodenfläche finden sich Weichlaubhölzer (Erle, Birke, Weide u. a.). Die tatsächliche Baumartenverteilung kann nicht direkt ermittelt werden. Bei der einzelbestandesweisen Forsteinrichtung werden die Baumarten im Oberstand erst mit aufgeführt, wenn diese einen gewissen Prozentsatz und eine Mindestfläche am Hauptbestand aufweisen. 44

45 Abb. 4. 7: Baumartenverteilung laut DSW 1; Stand (Quelle: TLWJF) Die Datenbank der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei (derzeitig noch der Datenspeicher Wald 1, welcher ab 2009 systematisch durch den Datenspeicher Wald 2 abgelöst wird) beinhaltet die eigentumsübergreifenden Forsteinrichtungsdaten ab Jedoch muss hier kritisch angemerkt werden, dass viele Forsteinrichtungsdaten aus dem Privatwald seit 1993 lediglich, ohne Überprüfung vor Ort, fortgeschrieben werden. Die tatsächliche Baumartenverteilung kann demnach von der in Abb dargestellten Verteilung abweichen. Zur Stabilisierung der Waldökosysteme besteht in Thüringen der forstpolitische Grundsatz, im Rahmen des naturnahen Waldbaues sowie durch Maßnahmen des Waldumbaus und entsprechende Öko- und Förderprogramme den Laubbaumanteil langfristig deutlich anzuheben (Zielbestockung). Dabei soll insbesondere der Buchen- und der Edellaubholzanteil vergrößert werden Vorrat, Zuwachs und Altersklassenverteilung 8 Holzvorrat, Holzzuwachs und Altersklassenverteilung sind wichtige forstliche Messund Zielgrößen, die Auskunft über die Produktivität der Wälder geben. Mit gegenwärtig durchschnittlich rund 301 Vfm/ha sind Thüringens Wälder, gemessen am Standortspotential, relativ vorratsreich. Damit hat Thüringen ein Vorratsniveau erreicht, das seinen waldbaulichen Zielsetzungen entspricht. Eine weitere Erhöhung aus Gründen der Stabilität oder Qualität der Waldbestände ist nicht erforderlich. 8 Quelle: BWI-II; 2002 und Forstbericht

46 Der durchschnittliche laufende Holzzuwachs in Thüringens Wäldern beträgt gegenwärtig 9,7 Vfm je Jahr und ha (entspricht 7,8 Efm). Da die Nutzungsmenge insgesamt deutlich unter dem Zuwachs liegt, kann davon ausgegangen werden, dass der Vorrat in Thüringens Wäldern stetig steigt. Die Vorratslage hängt in erster Linie mit einer unausgeglichenen Altersklassenstruktur zusammen (vgl. Abb. 4. 8). So zeichnen sich Thüringens Wälder dadurch aus, dass insbesondere bei den Nadelbaumarten ein deutlicher Überhang an jüngeren und mittleren Altersklassen besteht. Dies ist sowohl ein Ergebnis der oben erwähnten Nachkriegskulturarbeit, die durch große Fichtenreinbestandes-Komplexe im Thüringer Wald besonders augenscheinlich wird, als auch die Folge einer Übernutzung durch Kahlschläge der älteren Nadelbaumbestände bis Ebenso die Bruch- und Borkenkäferkatastrophe Mitte des 20. Jahrhunderts und die darauffolgende Wiederaufforstung der entstandenen Kahlflächen sind Gründe für den deutlichen Überhang an jungen und mittelalten Nadelbaumbeständen. Die Laubholzbestände präsentieren sich hingegen mit einem Überhang im Altholzblock und einer dementsprechend günstigen Vorratsausstattung. Mit der Altersklassenlagerung im Nadelholz liegt der Schwerpunkt der Nutzungseingriffe auf längere Sicht im Pflege- und Durchforstungsbereich, d.h. in der Ernte von eher schwachen Holzsortimenten Kiefer Lärche Fichte Eiche Buche [TVFM] I II III IV V VI VII VIII IX X ugl. Altersklasse Abb. 4. 8: Ist- Vorrat der Hauptbaumartengruppen (Quelle: Forstbericht 2008) 46

47 Die Situation der Waldstruktur in Thüringen ist durch die Sturmschäden 2007 Kyrill und den Folgestürmen insbesondere in den Hauptschadgebieten der höheren Lagen des Thüringer Waldes und des Schiefergebirges beeinflusst worden. Das Sturmtief Kyrill hatte eine räumliche Ausdehnung, die den Orkan Lothar deutlich übertraf, wies jedoch geringere Spitzengeschwindigkeiten auf. In Verbindung mit den vorhergehenden intensiven Niederschlägen und den dadurch wassergesättigten und weichen Bodenverhältnissen verursachte Kyrill in Thüringen schwere Sturmschäden. Insgesamt wurden ha Kahlfläche und ha stark verlichtete Flächen (Bestockungsgrad 0,4) im Nachgang kartiert. Im Bezug auf die Baumarten ist die Fichte mit Abstand die in Thüringen am stärksten geschädigte Baumart. Nahezu 90 % der Sturmflächen entfielen auf diese Baumart. Damit sind 5 % der gesamten Fichtenwälder in Thüringen kahl oder stark verlichtet. Dieses Ergebnis verdeutlicht die Anfälligkeit der auf großen Flächen noch als Reinbestände stockenden Fichte und unterstreichen allein vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme von Sturmschäden im Zuge des Klimawandels die Notwendigkeit mittels Waldumbau stabilere Mischbestände zu fördern. Efm/ha Entwicklung des Nutzungssatzes , ,8 4,9 5,7 6, Staatswald 6,3 6,6 7,7 8,5 11,2 Körperschaftswald 5,1 5,4 6,1 6,7 8,4 Privatwald 3,4 3,4 4 4,7 5,8 Treuhandwald 2,6 3,8 4,2 5,4 0,2 Bundeswald 9,7 6 5,9 6,3 7,3 Gesamtwald 4,8 4,9 5,7 6,4 8,6 Abb. 4. 9: Entwicklung des Nutzungssatzes (Quelle: Forstbericht 2004 bis 2008) Die Nutzungsmenge der letzten Jahre ist kontinuierlich gestiegen, was durch eine gute Waldwachstums- und Vorratslage und eine deutlich ansteigende gesamtwirtschaftliche Konjunktur begründet werden kann. Weitere Ursachen für eine 47

48 positive Marktentwicklung waren Investitionen in neue Sägewerksbetriebe mit hoher Kapazität damit kann ein Abfließen der Holzmengen gesichert werden. Aber auch die immer stärker werdende Einsicht zur Notwendigkeit einer nachhaltigen Erschließung aller Nutzungspotentiale führte zur Mobilisierung ungenutzter Ressourcen. Dies spiegelt der steigende Holzeinschlag in dem Privatwald wieder. Zu beachten ist jedoch, dass der außergewöhnlich große Holzanfall im Jahr 2007 durch Kyrill entstanden ist. Der für den Staatswald geplante Einschlag wurde um ca. 60 % überboten. In den einzelnen Baumartengruppen sind dabei folgende Ergebnisse erreicht worden: Fichte 226 %; Kiefer 89 %, Buche 124 % und Eiche 74 %. Zukünftig wird sich die Baumarten- und Sortimentszusammensetzung vom Nadelholz in Richtung Laubholz verschieben. Die eigentumsübergreifende Holzvermarktung wirkt sich besonders in schwierigen Jahren stabilisierend auf die Kontinuität des Holzeinschlages und gerade auch zur Bewältigung von Schadereignissen aus. Das Verhältnis Zuwachs Nutzung verdeutlicht, dass in Thüringen, bis auf den staatlichen Wald, weit weniger Holz geerntet wird, als nach den Ergebnissen der Waldinventuren zuwächst. Diese Entwicklung ist aus dem Blickfeld der forstlichen Nachhaltigkeitsstrategie durchaus kritisch zu sehen. Deshalb muss, vor allem im Nichtstaatswald, im Interesse des Aufbaus stabiler, leistungsstarker, naturnah strukturierter Mischwälder den Bäumen gemäß den baumartenspezifischen Wachstumsverläufen ausreichender Wuchsraum zur Verfügung gestellt werden. Zu hohe Holzvorräte bedingen einen Dichtstand mit der Folge einer erhöhten Konkurrenz der Bäume um Licht, Wasser und Nährstoffe. Dies kann zu gegenseitigen Wuchshemmungen oder aber zu ungünstigen h/d-verhältnissen und entsprechender geringeren Stabilität führen. Hinzu kommt, dass in sehr holzreichen Wäldern Bodenflora und Unterstand ausdunkeln und damit die Artenvielfalt und die ökologische Elastizität in aller Regel abnimmt. 4.3 Forstliche Organisation in Thüringen Die Forststruktur und die darauf aufbauende Forstorganisation werden in den Eckpunkten (zweistufiger Behördenaufbau für den Forst-, wie auch für den Jagd- und Fischereibereich, die dazugehörige Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei und die Verwaltung des Nationalparks Hainich) vom Thüringer Waldgesetz vorgegeben. Die Details der Struktur und Organisation werden von der obersten Forstbehörde (Abteilung Forsten, Naturschutz, Ländlicher Raum beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Naturschutz - TMLFUN) in Abstimmung mit den waldbesitzenden Spitzenverbänden (Waldbesitzerverband für Thüringen e.v. bzw. Gemeinde- und Städtebund Thüringen) bestimmt. 48

49 Da der Thüringer Landtag mit der im Sommer 2008 vollzogenen Novellierung des Landeswaldgesetzes den Landeswald als Gesamtheit der privaten, körperschaftlichen und staatlichen Waldgrundstücke bestimmt hat, wird erneut der landes- und forstpolitische Wille unterstrichen, am Prinzip der Einheitsforstverwaltung festzuhalten. Die Einheitsforstverwaltung übt generell die Forsthoheit aus und stellt sich zudem den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern mit ihrem Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Neben den landesweit flächendeckend vorhandenen staatlichen Forstämtern existiert für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Sparte Bundesforst) der Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge, der den Staatswald des Bundes bewirtschaftet. Daneben nimmt eine Reihe von privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern ihre Waldbewirtschaftung durch Eigenbeförsterung wahr. Die seitens der Behörden zu verantwortende Forstpolitik in Thüringen wird flankiert durch die Spitzenverbände der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer (Waldbesitzerverband für Thüringen e.v. und Gemeinde- und Städtebund Thüringen), wie auch die Forstausschüsse der unteren und obersten Forstbehörden als forstpolitische Beratungsgremien, in denen die direkt und indirekt an Wald und Forstwirtschaft interessierten Institutionen, Organisationen, Verbände und Vereine vertreten sind Landesforstverwaltung Die durch die Thüringer Landesforstverwaltung zu realisierenden Ziele und Aufgaben sind im Thüringer Waldgesetz in der Fassung vom 18. September 2008 in Verbindung mit dem Bundeswaldgesetz verankert. Dabei geht es unter Anderem um die Erhaltung, Mehrung und Schutz der Waldflächen im Freistaat, die nachhaltige Erzeugung des Naturrohstoffs Holz, die Sicherung und Steigerung der Schutzfunktionen und der landeskulturellen Leistungen des Waldes, die Gewährleistung der Erholung im Wald für Einheimische und Touristen, die Unterstützung und Förderung der Waldbesitzer und, nicht zuletzt der Komplexität dieser vielen Aufgaben geschuldet, die Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen den legitimen Belangen der Allgemeinheit und den berechtigten Interessen der Waldbesitzer 9. Prinzipiell übt die LFV dabei eine rechtliche Doppelfunktion aus, indem sie einerseits fiskalisch (Staatsforstbetrieb), d.h. auf der Ebene des Zivilrechts, und andererseits hoheitlich (Forstbehörden), d.h. auf der Ebene des öffentlichen Rechts, tätig wird. Als Betrieb ist die dezentral organisierte Landesforstverwaltung im Rahmen der privatwirtschaftlich-fiskalischen Tätigkeit des Freistaats für die Bewirtschaftung von ca. 204 Tausend Hektar des Staatswaldes verantwortlich und stellt sich als 9 1 ThürWaldG 49

50 Dienstleister zur Verfügung. Als Behörde/Verwaltung übernehmen die 28 unteren und die oberste Forstbehörde gleichzeitig sämtliche forstgesetzlich vorgeschriebenen Hoheits-aufgaben (schlichte und strenge Hoheit) und werden als Fachplanungsbehörde sowie als Träger öffentlicher Belange auf rund 547 Tausend Hektar Wald aller Eigentumsarten tätig. Daneben erfüllt die Thüringer Landesforstverwaltung weitere Aufgaben in Umsetzung des Thüringer Jagd- und des Thüringer Fischereigesetzes wurde im Rahmen einer Strukturreform die Anzahl der Forstämter von 46 auf 28 und die Anzahl der Reviere von 374 auf 300 reduziert. Diese Maßnahmen waren mit erheblichen personellen Konsequenzen verbunden. Ein Teil des bei der Umstrukturierung freigesetzten Personals wurde mit Aufgaben auf dem Sektor Natura 2000/FFH betraut. Die Strukturreform ist insgesamt mit einem erheblichen Personalabbau verbunden, der die Personalressourcen der Thüringer Landesforstverwaltung eng begrenzt. Im September 2009 fanden in Thüringen die Landtagswahlen statt. In der Regierungserklärung wurde sich unter dem Punkt Forsten deutlich für eine Erhaltung des Gemeinschaftsforstamtes ausgesprochen. Zudem soll die forstliche Ausbildung im Bildungszentrum Gehren gefördert werden. Laut dem Koalitionsvertrag ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung die Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung und die vielfältige Wirkung des Waldes für Klima, Gewässerschutz, Naturschutz und Erholung. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie sind in Thüringen ha Wald aus der forstlichen Nutzung zu nehmen. Die Koalitionspartner vereinbaren hierzu, dass für die Förderung der Artenvielfalt und des Biotopverbundes geeignete Flächen des Landeswaldes unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze bis 2012 identifiziert und danach forst- und naturschutzrechtlich so gesichert werden, dass spätestens 2029 die notwendigen Waldumbaumaßnahmen abgeschlossen und die forstwirtschaftliche Nutzung beendet sein werden. Abb stellt die aktuelle Organisationsstruktur der Thüringer Forstverwaltung dar. 50

51 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Naturschutz Abteilung 2 Forsten; Naturschutz, Ländlicher Raum Referatsgruppe Forsten (oberste Forstbehörde) Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd u. Fischerei Nationalpark Hainich Dienst- und Fachaufsicht Fachaufsicht Beratung Förderung Ausbildung 28 Thüringer Forstämter (untere Forstbehörden) Thüringer Forstämter Thüringer Forstamt Oberhof -Sachgebiet Recht Thüringer Forstamt Frauenwald - Sachgebiet Förderung Thüringer Forstamt Gehren, Forstliches Bildungszentrum Abb : Behörden/Verwaltungsstruktur für den Bereich Forsten (Quelle: Forstbericht 2008; TMLFUN, Referat 213) Bundesforst Zum 01.Januar 2005 ist die Bundesforstverwaltung zusammen mit der Bundesvermögensverwaltung in eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überführt worden. Der Bundesforst ist dabei einer von fünf Geschäftsbereichen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Organisatorisch untergliedert sich der Bundesforst in eine Zentrale mit Sitz in Bonn und 36 Hauptstellen. Die Zentrale gliedert sich in sechs Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten, dabei führt sie den Geschäftsbereich strategisch und erbringt interne Dienstleistungen für die Hauptstellen (Bundesforstämter). Die Hauptstellen handeln eigenverantwortlich und erbringen forstliche Dienstleistungen und Produkte. Dabei sind den einzelnen Hauptstellen bis zu 10 Forstreviere zugeordnet. Bis 2010 gab es in Thüringen zwei Hauptstellen (Thüringer Wald und Holzland). Ab sind die beiden Hauptstellen vom Bundesforstbetrieb zu einer Hauptstelle Thüringen Erzgebirge, mit Sitz in Bad Salzungen, zusammengefasst worden. 51

52 4.3.3 Privat- und Körperschaftswald Grundlage für die Beratung und Betreuung der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer durch die Thüringer Landesforstverwaltung ist die 5. DVO ThürWaldG. Zur Entwicklung und Förderung der Gemeinwohlleistungen im Privatwald wird gegenwärtig noch bei der staatlichen Beförsterung des Kleinprivatwaldes auf den vollen Deckungsbeitrag verzichtet. Für die Erstellung von Forsteinrichtungswerken als Basis einer nachhaltigen ordnungsgemäßen Forstwirtschaft - wurden im Jahr 2007 Zuschüsse in Höhe von und 2008 von gewährt. In die staatliche Beförsterung sind flächenmäßig ca. 49 % des Privatwaldes eingebunden. Insgesamt existieren dabei 8585 Verträge mit privaten Waldbesitzern mit einer Waldfläche von ha. Lediglich 14 % der Privatwaldfläche wird eigenbeförstert. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstwirtschaftliche Vereinigungen, Waldgenossenschaften und Forstbetriebsgemeinschaften sind Organisationsformen um die Wirtschaftlichkeit, insbesondere bei dem laufenden Forstbetrieb im Kleinprivatwald zu verbessern. In vielen Fällen gehören den Forstbetriebsgemeinschaften auch die örtlichen Körperschaftsbetriebe an. In Thüringen wurden bis zum Stichtag insgesamt 274 Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) mit einer Fläche von ca ha und Mitgliedern anerkannt. 52 Thüringer Revierleiter haben als Vertreter der unteren Forstbehörden die Funktion der Geschäftsführung in FBG en übernommen. Um die wirtschaftliche Selbständigkeit der Forstbetriebsgemeinschaften zu stärken, gilt es die Neugründung von FBG en und die Fusionierung kleinerer FBG en zu größeren Forstbetriebsgemeinschaften zu fördern. Des Weiteren gibt es in Thüringen drei Forstwirtschaftliche Vereinigungen, welche nach dem Abschnitt IV 37 ff BWaldG vom 2. Mai 1975 in Verbindung mit dem ThürWaldG gesetzlich anerkannt sind. Diese drei Forstwirtschaftlichen Vereinigungen weisen zum insgesamt 69 Mitglieder auf, welche ha Wald bewirtschaften. Nach dem Thüringer Waldgenossenschaftsgesetz, welches zum 18. September 2008 in das Thüringer Waldgesetz integriert wurde, sind bis zum neun Waldgenossenschaften mit einer Fläche von 686 Hektar und 396 Mitgliedern neu gegründet worden. Für 287 altrechtliche Waldgenossenschaften konnten bis zum gleichen Stichtag Satzungsänderungen genehmigt werden. Nach dem Thüringer Waldgesetz 33 Abs. (1) liegt die Entscheidung über die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes als Selbstverwaltungsaufgaben bei den Körperschaften. Bis zum Ende des 10 Quelle: Forstbericht Quelle: Zuarbeit TMLFUN 52

53 Jahres 2009 wurde rund 90 % der waldbesitzenden Körperschaften mit rund 77 % der Körperschaftswaldfläche Thüringens durch die ortsansässigen Forstämter beförstert Forstausschüsse Die Forstausschüsse sind gemäß 61 ThürWaldG in Verbindung mit der 2. DVO ThürWaldG nach Anhörung der kommunalen und privaten Waldbesitzerverbände und der Arbeitnehmervertretungen eingerichtete Beiräte auf unterer und oberster Forstverwaltungsebene, die sich aus Vertretern aller Waldeigentumsarten zusammensetzen. Die Forstausschüsse haben das Recht und die Aufgabe, alle Fragen die den Wald und die Forstwirtschaft betreffen, zu beraten. Bei der Vorbereitung entsprechender Rechtsvorschriften und Rahmenfestlegungen sollen die Ausschüsse der jeweils betreffenden Ebene gehört werden Direkt am Wald interessierte Organisationen Zu den sonstigen direkt am Wald und Forstwirtschaft interessierten Organisationen zählen u.a. folgende Organisationen: Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU)-Bereich Forstwirtschaft Bund Deutscher Forstleute (BDF) - Landesverband Thüringen. Thüringer Forstverein, Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Landesgruppe Thüringen, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW). Thüringer Landesjagdverband Umwelt- und Naturschutzverbände Arbeitsgemeinschaft forstlicher Lohnunternehmer Landesbeirat Holz Thüringen e.v. Verbände der Säge- und Holzindustrie Cluster / Netzwerk Forst und Holz 53

54 4.4 Die Struktur der Holzwirtschaft in Thüringen Welche Bedeutung die Forst- und Holzwirtschaft in Thüringen hat, unterstreicht deren jährlicher Umsatz von mehr als zwei Milliarden Euro und Platz 4 beim Ranking der Umsätze aller Wirtschaftszweige Thüringens. Derzeit erzielen rund Menschen ihr Einkommen in diesem Bereich. Fischerei, Fischzucht Chemische Erzeugnisse Ledergewerbe Bergbau/ Steine/ Erden Textil- und Bekleidungsgewerbe Möbel, Schmuck, Musikinstrumente Gummi- und Kunststoffwaren Glas/ Keramik/ Steine Maschinenbau, Fahrzeugbau Landwirtschaft Ernährungsgewerbe Forst/ Holz/ Papier/ Möbel Metallindustrie Büromaschinen, DV-Geräte, Elektrotechnik Energie- und Wasserversorgung Abb : Vergleich der Umsätze der Wirtschaftszweige in Thüringen in T (Quelle: TMLFUN; Cluster Forst & Holz) Der Holzmarkt in Thüringen war bis zum Sturm Kyrill von einer regen Nachfrage geprägt. Eine frühe Planung und sichere Absatzprognose in Menge und Preis, getragen durch die Rahmenverträge der Thüringer Landesforstverwaltung, konnten diese Rahmenbedingungen nutzen. Kyrill führte zu einem 30 % höheren Holzaufkommen im Vergleich zu den Vorjahren. Nur der großen Thüringer Verarbeitungskapazität an Nadelholz und der umsichtigen Vermarktungspraxis aller Waldbesitzarten ist es zu verdanken, dass umfangreiche Preiseinbrüche vermieden werden konnten. Auch beim Laubholz konnte die gemeinsame Vermarktung die für Thüringen so wichtigen Sägestrukturen stärken, indem planmäßige Einschläge trotz der erheblichen Schadbeseitigung im Nadelholz durchgeführt wurden. Nachfolgende Abb gibt einen Überblick über das Holzaufkommen im Jahr 2008: 54

55 Baumartengruppe Körperschaftswald Privatwald Staatswald Treuhandwald Bundeswald Summe Fichte davon Stammholz davon Industrieholz Kiefer davon Stammholz davon Industrieholz Buche davon Stammholz davon Industrieholz Eiche davon Stammholz davon Industrieholz Summe Abb : Holzaufkommen in Thüringen (Quelle: Forstbericht 2009) Die Struktur der Sägeindustrie ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Sägewerken, von großen Globalplayern über die mittelgroßen bis zu kleinen Betrieben, wobei die Einschnittskapazität ein Mehrfaches des Thüringer Aufkommens beträgt. Auch im Laubholzstammholz liegt die Bearbeitungskapazität deutlich über dem Aufkommen in Thüringen. Seit 2000 stieg zudem die Nachfrage nach Industrieholz. Sie erreichte unter Einbeziehung der Energieholzabnehmer ebenfalls ein Mehrfaches des Industrieholzangebotes. Abb gibt einen Überblick über die Struktur der Sägewerke in Thüringen und Abb stellt die gewerbliche Nutzung dar. 55

56 Abb : Kapazität der Sägeindustrie in Thüringen (Quelle: TMLFUN; Ref. 214) Abb : Gewerblich Biomasse-, Heizkraft- und Energieanlagen auf Holzbasis in Thüringen (Quelle: TMLFUN; Referat 214) Im Bereich der Endverbraucher hat sich die Nachfrage von Brennholz zur Selbstwerbung seit 2000 vervierfacht und beläuft sich nun auf ca fm. 56

57 Zusammenfassend kann die Struktur der Holzwirtschaft in Thüringen folgend dargestellt werden 12 : Aktuelle Verarbeitungsmenge/ -kapazität in Thüringen: Laubholz ca. 800 Tm³ Nadelholz: ca Tm³ Privater Brennholzverbrauch: ca. 200 Tm³ Gesamtnachfrage ca Tm³ Regulärer Jahreseinschlag (2008) ca Tm³ Theoretisches Holzdefizit: ca Tm³ Potenzial BWI 2 langfristig (bei Mobilisierung aller Waldbesitzer) ca T m³ Auch dann bestünde weiterhin ein Defizit von ca Tm³. Thüringen wird in Zukunft ein Holzimportland bleiben. Der Verdrängungswettbewerb aller Holzverbraucher wird sich mittelfristig verschärfen. Vor dem Hintergrund knapper Holzressourcen wurde im Jahre 2007 das landläufig auch als PPP-Projekt bekannt Projekt Initiative: Privatwaldförderung Thüringen ins Leben gerufen. Das von Holzindustrie und Freistaat Thüringen arbeits- und finanzteilig gemeinsam getragene Projekt zur Holzmobilisierung kann als das bundesweit erfolgreichste seiner Art angesehen werden. Wichtiger als diese Außenwirkung darf aber der direkte wirtschaftliche Nutzen des Projektes für Thüringen erachtet werden. So konnten das Holzaufkommen gesteigert, der Zugriff auf ein noch höheres Holzpotenzial und der Organisationsgrad privater Waldbesitzer in den Projektgebieten merklich gesteigert werden. Dabei spielt als Erfolgsfaktor insbesondere der Einsatz moderner GPS-Technik bei der Grenzfindung eine Rolle. Bewertet man das Projekt monetär, stehen vier bis fünf Stunden Arbeitsleistung eine finanzielle, jährlich wieder kehrende Einnahme für den Waldbesitzer von ca. 350 /ha und zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 490 /ha (netto nach Abzug aller eventuellen Fördermittel und Personalkosten für die Forstverwaltung) für den Freistaat entgegen. Die dadurch erzielte Wertschöpfung im ländlichen Raum stärkt auch übergeordnete landespolitische Ziele (Demographieproblematik, Klimaschutz, Entwicklung des Ländlichen Raumes etc.). Die berechtigten privatwirtschaftlichen Interessen der Holzwirtschaft nach höherer Holznutzung einerseits und die gleichzeitig verfolgten politischen Interessen des Freistaats andererseits führen in zu 12 Quelle: TMLFUN; Referat

58 einem positiven Trend, welche eine Fortführung und Weiterentwicklung des Projekts sinnvoll macht. Der Rechnungshofbericht vom zur Staatlichen Beförsterung und Forstplanung im Rahmen der Förderung der Forstwirtschaft des Nichtstaatswald führt dazu aus: Vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Effekte einer weiteren Holzmobilisierung sind hierbei auch zusätzliche personelle oder sachliche Anstrengungen zu erwägen. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Projekt explizit verankert. Ziele des Projektes sind: Aktivierung bisher passiver Waldbesitzer. Vermittlung der Vorteile einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Steigerung der Holznutzung im Freistaat Thüringen. Schaffung von Arbeitsplätzen und Generierung von Steuereinnahmen für den Freistaat. Gründe für das Projekt: Ca ha private Waldfläche sind zurzeit nicht genutzt, (theoretische zusätzliche Holznutzung von ca fm jährlich). Lediglich ca ha der Privatwaldfläche Thüringens sind organisiert. Die durchschnittliche Besitzgröße im Privatwald liegt bei etwa 1 ha. Die Besitzverhältnisse und Grenzverläufe sind oftmals unbekannt. Erbteilungen, unzweckmäßige Parzellengröße behindern wirtschaftlich sinnvolle Arrondierungen. Aufgaben der Projektmitarbeiter in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Forstamt: Recherche der Waldbesitzer. Kontaktaufnahme und Interessenerkundung. Ggf. Unterstützung bei der Grenzfindung durch GPS-Vermessung. Schulung der Waldbesitzer / Bereitstellung von kostenfreier EDV. Unterstützung bei der Gründung / Vergrößerung von FGB en. Bisherige Erfolge: Bearbeitete Fläche: ca ha. Fläche mit Interesse der Waldbesitzer: ca ha Holznutzung: fast fm, aber Zugriff auf deutlich höheres Potenzial durch Bekanntheit der Flächen und Waldbesitzer. Steigerung des Organisationsgrades im Privatwald. 58

59 5. Leitlinien und Programme für eine nachhaltige Forstwirtschaft Die negativen Folgen der Industrialisierung mit Treibhauseffekt, Klimaveränderung, fortschreitender Wüstenbildung, Bodenerosion, Grundwasserabsenkung etc. haben zu der Einsicht geführt, dass der Wald eine zentrale Ressource bildet, deren Schutz ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist und deren stetige Erneuerungsfähigkeit unter allen Umständen gesichert werden muss. Dies spiegelt sich u.a. auch in der Definition der Nachhaltigkeit gemäß den Helsinki-Beschlüssen von 1993 wider: Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt in einer Weise, die die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt. Diese Erkenntnis führte in der Region Thüringen zu einem gesamtgesellschaftlichen Dialogprozess, aus dem im Juli 2000 mit der Erstellung des Thüringer Forstprogramms ein richtungweisendes Instrumentarium hervor ging. Das Thüringer Forstprogramm dokumentiert im Ergebnis dieses Dialoges gesellschaftliche Erwartungshaltungen, legt den waldbezogenen Handlungsbedarf offen und dient der Identifizierung noch vorhandener Lücken zu den bereits vorhandenen waldrelevanten Gesetzen und Instrumenten des Nationalen Forstprogramms auf Landesebene. Den mit dem Thüringer Forstprogramm begonnenen partizipativen Dialog verschiedener gesellschaftlicher Akteure wurde am 13. März 2009 mit dem gesellschaftlichen Dialog Wald im Wandel - eine Chance für Thüringen ein neuer Impuls verliehen. Ziel ist es, eine faire Partnerschaft zum Wohl des Waldes, der Waldbesitzer, der Forstwirtschaft und zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raums im Freistaat Thüringen herzustellen bzw. fortzuführen. Der erste Entwurf zur Strategie Wald im Wandel eine Chance für Thüringen benennt drei (obere) Handlungsfelder: Forschung WaldWissen Instrumente WaldHandeln Gesellschaft WaldDialog Darunter werden wiederum einzelne Aktionsfelder ausgeschieden, definiert und jeweils eine Zielsetzung formuliert. Dieses Strategiepapier befindet sich derzeitig in 59

60 der Phase der öffentlichen Diskussion und Abstimmung und kann unter abgerufen werden. Der Koalitionsvertrag spricht sich für eine Fortführung des gesellschaftlichen Dialoges zum Thema Wald im Wandel eine Chance für Thüringen aus. Dies beinhaltet auch die Fortschreibung des Thüringer Fortprogramms im Jahre

61 5.1 Rechtliche Anforderungen In Thüringen werden die Waldbesitzer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen und für die im Wald lebenden Pflanzen- und Tierarten samt ihrer Lebensgemeinschaften durch eine ordnungsgemäße, naturnahe Bewirtschaftung der Wälder gerecht. Damit erfüllen sie u.a. folgende rechtliche Anforderungen. Den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen hat Deutschland 1994 als Staatsziel im Grundgesetz (Artikel 20a) verankert. Das heißt, dass der Staat die Verpflichtung hat, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen durch entsprechende Rechtsprechung und durch die vollziehende Gewalt zu schützen. Die deutsche Verfassung basiert auf dem Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll (Artikel 14). Waldbesitz begründet dabei aufgrund seiner vielfältigen Leistungen und Wirkungen für das Allgemeinwohl eine besonders intensive Sozialbindung. Diese Sozialbindung legt dem Waldbesitzer in erhöhtem Maße Einschränkungen der freien Verfügungsgewalt über das Waldeigentum durch rechtliche Vorgaben auf. Auf der Ebene der Bundesgesetzgebung bestehen insbesondere im Raumordnungsgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundeswaldgesetz rechtlich Vorgaben in Bezug auf die Behandlung des Waldeigentums. Das Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.Dezember 2008 dient dazu, Grundsätze für eine geordnete räumliche Landesentwicklung festzuschreiben. In 1 Abs. 2 ROG wird als Leitvorstellung eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumigen ausgewogenen Ordnung führt formuliert. Im 2 (4. Grundsatz der Raumordnung) wird der nachhaltigen Forstwirtschaft besondere Beachtung geschenkt: [ ] Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Land- und Forstwirtschaft in ihrer Bedeutung für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion zu erhalten oder zu schaffen [ ] Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält den Handlungsauftrag, eine nachhaltige Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen ( sustainable development ) zu verwirklichen. Die Zielsetzung nach 1 (BNatSchG) lautet: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten 61

62 Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Für die Einflussnahme auf eine nachhaltige Forstwirtschaft ist 5 BNatSchG von besonderer Bedeutung: (1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen. (2) Die Länder erlassen Vorschriften über den Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. (3) Die Länder setzen eine regionale Mindestdichte von zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen und punktförmigen Elementen (Saumstrukturen, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope) fest und ergreifen geeignete Maßnahmen (planungsrechtliche Vorgaben, langfristige Vereinbarungen, Förderprogramme oder andere Maßnahmen), falls diese Mindestdichte unterschritten ist und solche Elemente neu einzurichten sind. (5) Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten. Nach 9 BNatSchG haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte zumutbare Maßnahmen auf Grundlage der Naturschutzgesetze zu dulden. Detaillierte rechtliche Vorgaben für eine nachhaltige Forstwirtschaft finden sich schließlich im Bundeswaldgesetz (BWaldG). So wird nach 1 BWaldG mit dem Gesetz der Zweck verfolgt, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens, seiner Bedeutung für die Umwelt und die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen. Unter Wald ist dabei der Wald jedweder Eigentumsart zu verstehen. 62

63 Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung, die als Teil der Raumordnung und Landesplanung u.a. zur Sicherung der Waldfunktionen dienen, nennt der 6 (3) BWaldG. Danach ist Wald nach seiner Fläche und räumlichen Verteilung grundsätzlich zu erhalten. Der Wald soll ferner so beschaffen sein, dass seine Funktionsfähigkeit auf Dauer gewährleistet ist. Auf geeigneten Standorten soll eine nachhaltige, möglichst hohe und hochwertige Holzerzeugung angestrebt werden. Wo Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes besonderes Gewicht haben, soll diesen Vorrang vor der wirtschaftlichen Nutzung eingeräumt werden. Die Waldfläche soll durch Erstaufforstung von Ödland etc. im Sinne der raumordnerischen Maßgaben möglichst vergrößert werden. Strukturelle Nachteile wie Kleinstbesitz und Gemengelage sollen durch die Bildung von forstlichen Zusammenschlüssen verbessert werden. In 11 BWaldG wird eine generelle Verpflichtung bei der Waldbewirtschaftung festgelegt: Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Entsprechend 41 BWaldG ist die staatliche Förderung insbesondere auf die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes zu richten. Diese rahmengesetzlichen Vorschriften werden auf Länderebene weiter präzisiert. Unmittelbare gesetzliche Grundlage zur Bewirtschaftung der Thüringer Wälder ist somit das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) in seiner jeweiligen geltenden Fassung, zuletzt der Neubekanntmachung vom 18. September In 1 ThürWaldG wird der Zweck des Gesetzes genannt. Danach soll die Rechtsvorschrift insbesondere dazu dienen: 1. Die Waldfläche zu erhalten und zu mehren, 2. eine standortgemäße Baumartenzusammensetzung und eine stabile Struktur des Waldes zu bewahren oder herbeizuführen, 3. den Wald vor Schadeinwirkungen zu schützen, 4. die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern, 5. die Schutzfunktionen und die landeskulturellen Leistungen des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern und zu steigern und hierbei insbesondere naturnahe Wälder als Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln, 63

64 6. die Erholung in Waldgebieten zu ermöglichen und zu verbessern, 7. die Waldbesitzer in der Verfolgung der unter den Nummern 1 bis 6 bezeichneten Ziele zu unterstützen und zu fördern, 8. einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und den Interessen der Waldbesitzer herbeizuführen. 18 ThürWaldG formuliert schließlich die Grundpflichten der Waldbesitzer explizit. Danach ist jeder Waldbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen des ThürWaldG und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landeskulturellen Grundsätzen fachkundig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. Im 19 ThürWaldG wird ordnungsgemäße Forstwirtschaft als eine Wirtschaftsweise definiert, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt und zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen sichert. Eine Liste mit 13 Kennzeichen ordnungsgemäßer Waldwirtschaft operationalisiert den Gesetzesbegriff der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Mit diesem rechtlichen Regelwerk bestehen in Thüringen bereits klare und weitgehende Vorgaben im Sinne der PEFC - Bemühungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. In Verbindung mit der flächendeckend eingerichteten Thüringer Landesforstverwaltung ( ThürWaldG), die mit Hoheitsrechten ausgestattet, für die Durchführung des Thüringer Waldgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zuständig ist, kann in Thüringen somit gewährleistet werden, dass auf der gesamten Waldfläche grundsätzlich eine nachhaltige Waldbewirtschaftung auf hohem Niveau durchgeführt und staatlich kontrolliert wird. 64

65 5.2 Waldbau- und Ökoprogramme Waldbaugrundsätze für den Staatswald Thüringens (GE 3/2004) Waldbau ist die forstliche Disziplin bei der das gesamte ökologische, ökonomische und technische Know-how in die konkrete Maßnahme am Waldbestand transformiert wird. Beim Waldbau entscheidet sich somit die Umsetzung der Vorgaben zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Waldbaugrundsätze der Thüringer Landesforstverwaltung definieren folgerichtig, dass waldbauliches Handeln kein Selbstzweck ist, sondern einer wirtschaftlichen Zielsetzung dient und stets das Ziel zu verfolgen hat, den Gesamtnutzen für die Allgemeinheit zu optimieren. Sie sind für den Staatswald des Freistaates Thüringen (36 % der Thüringer Waldfläche) verbindliche Grundlage und gelten gleichzeitig als Empfehlung zur Bewirtschaftung der übrigen Waldbesitzarten. Die nachfolgend aufgeführten zusammengefassten Waldbaugrundsätze tragen dem Leitbild eines naturnahen Waldbaus Rechnung: Entwicklung dauerwaldartiger Strukturen durch Förderung von Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit, Förderung der Entwicklung artenreicher, naturnaher Mischwälder, Vorrang der Naturverjüngung, Beachtung der Vielfalt von Waldstandorten, Vermeidung von Kahlschlägen, Verjüngung unter Schirm, Waldpflege nach dem Ausleseprinzip / Zielstärkennutzung, Schäden an Wald und Boden vermeiden, integrierter Waldschutz / Wildbestände gemäß Verordnungsorientierung, Berücksichtigung sukzessionaler Prozesse; Integration von Naturschutzzielen Die Waldbaugrundsätze für den Staatswald Thüringens unterliegen einer Dynamik, die dem fortschreitenden Wissen und Optimierungsgedanken Rechnung zu tragen hat. Somit kommt es immer wieder zu Ergänzungen der bestehenden Erlasse. Innerhalb dieser Weiterentwicklungen sind stets Verknüpfungspunkte zum Waldbau, z.b. durch die Wiederbewaldung im Team, die Waldbaurichtlinien zur Habitatpflege in den für das Auerhuhn festgelegten Kernlebensräumen (derzeit im Entwurfsstadium) und das Habitatbaumkonzept gegeben. 65

66 5.2.2 Wiederbewaldung im Team Die Wiederbewaldung im Team ist ein mehrstufiges Instrument zur waldbaulichen Behandlung von Schadflächen infolge von Kalamitäten. Die wesentlichen Ziele dabei sind: Effizienz des Ressourceneinsatzes Verbesserung der betrieblichen Steuerung Verbesserung der Datengrundlage Dokumentation Methodisch beruht die Wiederbewaldung im Team auf dem Vier Augen Prinzip. Jede Entscheidung ist das Ergebnis einer konkreten (flächenbezogenen) Diskussion zwischen Revierleiter bzw. Forstamt und dem Waldeigentümer. Inhaltlich knüpft sie an die bekannten Elemente der forstlichen Standortserkundung und der Jahresplanung an. Geringe Übungsschwellen und Zeitaufwände wirken sich auf die Anwendung vorteilhaft aus. Probleme gemeinsam anzupacken und zu lösen fördert die Kommunikation und dient nicht zuletzt dazu, sich die Vielzahl der möglichen Lösungswege zu erschließen und die optimale Variante auszuwählen. Die Akteure treten in einen fachlichen Erfahrungsaustausch, welcher neuere Erkenntnisse ebenso wie lokale Besonderheiten berücksichtigt. Grundsatz der Wiederbewaldung von Sturmwurfflächen ist die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Bestockung mit standortsgerechten, stabilen und produktiven Wäldern. Die Einbeziehung von Pionierbaumarten und geeigneter fremdländischer Baumarten erweitert die waldbaulichen Handlungsspielräume. Durch die damit verbundene Risikoverteilung können sich diese Mischwälder besser an sich ändernde Umweltbedingungen anpassen als Rein- oder baumartenarme Bestände. Zur Entscheidungsfindung über die Notwendigkeit aktiver Maßnahmen der Wiederbewaldung ist die konkrete Schadfläche anhand von einfachen "Ja-Nein Fragen zu bewerten. Daraus ergibt sich eine Zuordnung zu vordefinierten Fallgruppen, die jeweils einen möglichen Handlungsrahmen aufzeigen (Bsp. Fallgruppen 1 bis 4 mit, Fallgruppen 5 bis 7 ohne ausreichende Naturverjüngung). In Anbetracht des Ausmaßes der Sturmschäden (Kyrill und Emma) und der damit verbundenen Folgemaßnahmen passte die Thüringer Landesforstverwaltung ihre Handlungsvorgaben für die Staatswaldbewirtschaftung an (Ergänzung des Erlasses 66

67 Waldverjüngung). Zielstellung war es dabei die Wiederbewaldung als Chance zum Waldumbau zu nutzen und extensivere Verjüngungsverfahren zuzulassen. Im Staatswald des Freistaates Thüringen wird dieses Verfahren verbindlich angewandt. Für die Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes (entsprechend ThürWaldG und der 5. DVO) wird die Anwendung dieses Verfahrens empfohlen. Aktueller Stand der Wiederbewaldung 13 Von den rund ha Gesamtschadfläche in Thüringen (verlichtet und kahle Waldflächen) entfielen ca ha auf den Staatswald. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind im Staatswald bereits 1967 ha aktiv aufgeforstet wurden. Auf ha konnte bereits standortsgerechte Naturverjüngung aufgenommen werden. Das noch abzuarbeitende Restprogramm beläuft sich auf ca. 950 ha Im Durchschnitt der letzten Pflanzperioden (Herbst + Frühjahr) wurden im Staatswald ca. 1,4 Mio. Pflanzen gepflanzt Habitatbaum und Totholzkonzept für den Staatswald Thüringen Für den Erhalt langfristig stabiler Wälder ist die Sicherung günstiger Lebensbedingungen aller zum Waldökosystem zählenden Lebensformen (Pflanzen, Tiere, Pilze) von Bedeutung. Dabei können Nutz- und Schutzfunktionen auf der gleichen Fläche und zur gleichen Zeit nur im Rahmen von Kompromisslösungen realisiert werden. Einen solchen Kompromiss stellt die partielle Bereitstellung von Alters- und Zerfallsstadien in einem Netzwerk dar, über welche auch die an den Abbauprozessen beteiligten Organismen Lebensraumangebote und genetische Austauschmöglichkeiten erhalten. Durch gezieltes Belassen sollen ausgewählte Bäume den Reife- und Alterungsprozess bis zum natürlichen Absterben und Zerfall durchlaufen. Das Konzept operationalisiert den Waldbaugrundsatz zur Integration des Naturschutzes für den Staatswald Thüringens (GE 3/2004). Zur Verbesserung des Arten- und Biotopschutzes im Wald sollen naturschutzfachlich wertvolle Reifestrukturen (Bestandesreste/Altholzinseln, Horst-/Höhlenbäume, Totholz) integrativ auf der gesamten Waldfläche langfristig bereitgestellt werden. Das System ausgesuchter nutzungsfreier Fläche (Naturwaldparzellen, Kernzonen, Totalreservate) wird somit ergänzt und vernetzt. 13 Quelle: Zuarbeit TMLFUN 67

68 Abgesehen von Horst-/Höhlenbäumen sollen bei der Auswahl vorrangig mittleres bis starkes Laubbaumholz mit geringem Erntewert ausgewählt werden. Die Anzahl entsprechender Bäume richtet sich nach dem tatsächlich vorhandenen Potenzial. Als Orientierungswert ist die im Rahmen des guten Ausstattungszustands (B) gemäß den Bewertungsmatrices der FFH-Waldlebensräumen genannten Zahl von mindestens drei Habitatbäumen und zwei Totholzstämmen je Hektar in entsprechend dimensionierten Bestandesstadien zu verwenden. Dieses Konzept gilt als Ergänzungserlass zu den Waldbaugrundsätzen im Staatswald und ist somit dort verbindlich anzuwenden. Die ausgewählten Bäume werden markiert und zur Nachweisführung in den Datenspeicher Wald eingepflegt. Den anderen Waldbesitzarten wird es zur Übernahme empfohlen. Über das Förderprogramm Waldumweltmaßnahmen steht ein entsprechendes Förderinstrumentarium zur Verfügung Bewirtschaftung von Natura 2000 Gebieten Mit der Änderung des BNatSchG vom 12. Dezember 2007 ist die inhaltlich klar umrissene Projektdefinition einer Regelung gewichen, die bei Waldbewirtschaftern und den für Erheblichkeitsabschätzungen bzw. Verträglichkeitsprüfungen zuständigen Behörden beträchtliche Unsicherheiten hervorgerufen hat. Die schwierige Entscheidung, ob Vorhaben oder Maßnahmen, die zulassungs- oder anzeigefrei sind, zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines NATURA 2000-Gebiets führen können und daher neu nach 34 Abs. 1a BNatSchG anzeigepflichtig sind, hat der Gesetzgeber dem Projektträger übertragen. Um mehr Rechtssicherheit sowohl für die Waldbesitzer als auch für die zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden zu schaffen sowie den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat das TMLFUN (2009) 14 eine Liste der häufigsten forstlichen Maßnahmen erarbeitet, die darüber Auskunft gibt, welche Maßnahmen in NATURA 2000-Gebieten im Rahmen der Regelvermutung in keinem Fall erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen nach sich ziehen, insofern unbedenklich sind und keine Behördenbeteiligung erfordern bzw. bei welchen Maßnahmen dies nicht pauschal zutrifft. 14 Liste der forstlichen Maßnahmen in FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten (NATURA 2000-Gebieten), die nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen / Bewirtschaftungshinweise für Wald-Lebensraumtypen und Wald-Arten in NATURA 2000-Gebieten - kurz: Positivliste - 68

69 Diese sogenannte Positivliste gibt darüber hinaus auch konkrete Hinweise, in welchen Fällen eine Anzeige in jedem Fall erforderlich erscheint. Es sei nachdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser pauschale Ansatz zu einer sehr vorsichtigen Festlegung der Unbedenklichkeit führt. Bei Würdigung der spezifischen örtlichen Gegebenheiten bestehen in der Regel weit mehr Freiheitsgrade für eine NATURA 2000-konforme Waldbewirtschaftung, als die Positivliste angibt. Für die Forst- und Naturschutzbehörden sowie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes des Freistaats Thüringen bildet die Positivliste bis zum Vorliegen detaillierter Fachbeiträge Wald als verträglichkeitsüberprüfte forstliche Teile der NATURA 2000-Managementplanungen eine verbindliche Arbeitsgrundlage Bodenschutz und Holzernte Bei der modernen Holzernte sind hoch spezialisierte Forstmaschinen heute unerlässlich. Der zunehmende Einsatz von leistungsfähigen und damit meist schweren Maschinen erhöht jedoch die Gefahr von Bodenschäden. Um diesem Gefahrenpotenzial entgegenzuwirken, muss beim Maschineneinsatz im Wald die Befahrbarkeit der Böden im Kontext mit der nachhaltigen Sicherung des Bodenschutzes betrachtet werden. Die Thüringer Forstverwaltung ist auf Grund des Thüringer Waldgesetzes, des Landes- und des Bundesbodenschutzgesetzes zur bedarfsgerechten Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand sowie zum Einsatz bodenschonender Verfahren verpflichtet. Bodenschonende Holznutzung und Holztransport sind deshalb Ziele der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Thüringen. In einer Arbeitsgruppe der Thüringer Forstverwaltung wurde eine Broschüre (TMLFUN, 2008) 15 mit Hinweisen zum Bodenschutz, insbesondere zur Reduzierung von Befahrungsschäden bei der Waldbewirtschaftung, erarbeitet. Neben der Definition und Quantifizierung von Bodenschäden sollen dem örtlichen Entscheidungsträger ausgewählte Aspekte der bodenschonenden Holzernte aufgezeigt und beispielhafte Alternativen bei der Technikanwendung vorgestellt werden. Der Bodenschutz, die Holznutzung und die Erholungsfunktion der Wälder sind Bestandteile der multifunktionalen Waldbewirtschaftung. Nur durch besonnenen Technikeinsatz können die verschiedenen Funktionen des Waldes miteinander in 15 TMLFUN; Bodenschutz und Holzernte 69

70 Einklang gebracht werden. Der Inhalt der Broschüre gibt wichtige Anregungen für die Akteure vor Ort und soll besonders dabei helfen, Konflikte im touristischen Bereich zu vermeiden. Die Broschüre enthält Vorgaben für die Praxis, wann der Maschineneinsatz aufgrund entstehender Bodenschäden abgebrochen werden muss und ist für jeden Waldbesitzer und forstlichen Lohnunternehmer unter öffentlich zugänglich fand in Gehren eine Informationsveranstaltung zur bodenschonenden Holzernte statt. Zahlreiche Interessenten (Forstamtsleiter, Revierleiter und diverse andere Interessenten) nahmen an der Veranstaltung teil. Infolge Kyrill lag der Förderschwerpunkt bei der Beschaffung von modernen, bodenund bestandesschonenden Maschinen für die Holzernte und Rückung. Hervorzuheben sind Projekte wie die Anschaffung von Steilhangharvestern und Hangforwardern. Insgesamt sind über Fördergelder im Jahr 2007 diesbezüglich geflossen erschien die Broschüre Bodenschutz und Waldpflege, da eine bedarfsgerechte Walderschließung und der Einsatz moderner Holzernte- und Transporttechnik Voraussetzungen einer nachhaltigen Forstwirtschaft darstellen. Schäden am Wegesystem beeinträchtigen dauerhaft die Erholungsfunktion des Waldes und nachfolgende forstwirtschaftliche Maßnahmen. Am 20. Oktober 2009 fand dazu eine Informationsveranstaltung statt. Knapp 550 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Neben Revier- und Forstamtsleitern besuchten auch Studenten, Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden und Vertreter anderer Bundesländer diese Fortbildung Thüringer Forsteinrichtungsanweisung und Anweisung zur Fortschreibung der Waldbiotopkartierung für den Staats- und Körperschaftswald (kurz: FA 2010, in der Fassung vom Dezember 2009) Die rechtlichen Grundlagen für die Forsteinrichtung und die Fortschreibung der Waldbiotopkartierung im Staats- und Körperschaftswald des Freistaates Thüringen sind das ThürWaldG, insbesondere der 5 (Waldinventur, Waldverzeichnisse, Waldbiotopkartierung, Waldfunktionskartierung), 20 (Periodische Planung) und 33 (Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes) sowie das 18 ThürNatG (Besonders geschützte Biotope) und 30 Abs. 7 BNatSchG (ab ). 70

71 In der 3. DVO zum ThürWaldG sind die Aufgaben, die Inhalte und die Grundzüge des Verfahrens für die Erstellung der Betriebspläne nach 20 ThürWaldG festgelegt. Die 6. DVO zum ThürWaldG enthält Regelungen über die Durchführung und die Inhalte der Waldbiotopkartierung. Weiterhin ist hier geregelt, dass Betriebspläne als Waldverzeichnisse gelten. Ziel der Forsteinrichtung und der Fortschreibung der Waldbiotopkartierung ist es, für die Staats- und Körperschaftswälder in Thüringen stichtagsbezogen den Waldzustand zu dokumentieren und zu analysieren sowie für einen Zeitraum von 10 Jahren die notwendigen waldbaulichen Maßnahmen zur Gewährleistung aller Waldfunktionen sowie zur Erreichung der Ziele des Waldbesitzers zu planen. Die Ergebnisse der Zustandserfassung und der periodischen Planung werden in einem Betriebsplan dargestellt, der gemäß 20 Abs. 1 ThürWaldG die Grundlage für die Bewirtschaftung der Staats- und Körperschaftswälder ist. Weiterhin dienen die Ergebnisse zur Aktualisierung bzw. Fortschreibung der digitalen Waldbiotopkarte und der DV-basierten Beschreibung der Biotope innerhalb der Fachinformationssysteme der Forst- und Naturschutzverwaltung. Aufgaben der Forsteinrichtung und der Fortschreibung der Waldbiotopkartierung sind insbesondere: Bereitstellung von aktuellen Grundlageninformationen über die Staats- und Körperschaftswälder. Schaffung der Voraussetzung für den Vollzug des ThürWaldG durch die zuständigen Forstbehörden sowie für die Berücksichtigung der Belange des Waldes bei Planungen, Maßnahmen und sonstigen Vorhaben Dritter. Die Erzeugung einer Grundlage für die Leitung der Staats- und Körperschaftsforstbetriebe, insbesondere für die Erstellung der jährlichen Wirtschaftspläne, sowie Basis für die Erfolgsprüfung/-kontrolle der realisierten Maßnahmen. Die Fortschreibung bzw. Erhebung von ökologischen und naturschutzfachlichen Daten zu den Staats- und Körperschaftswaldflächen, insbesondere zum Vorkommen der besonders geschützten Waldbiotope, als Grundlage für den Vollzug des ThürNatG durch die zuständigen Behörden. Die Erhebung der erforderlichen Daten für Erstellung der Fachbeiträge Wald als Teil der Managementplanung für die NATURA 2000-Gebiete bzw. Pflegeund Entwicklungsplanung für Schutzgebiete nach ThürNatG und ThürWaldG sowie zur Erfüllung der Pflichten gemäß Art. 11 (Monitoring) und 17 (Berichtspflicht) der FFH-RL. 71

72 Die Erstellung von Vorschlägen für Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft (Grundlagen für Flächenpools bzw. Ökokonto-Regelungen). In Thüringen sind derzeitig ca ha Privatwald eingerichtet. Jedes Jahr werden in den letzten Jahren zwischen ha und ha durch Forstsachverständige neu eingerichtet. Die meisten Einrichtungen sind davon, durch den Freistaat Thüringen, gefördert. Die Privatwaldeinrichtung begann 1996 mit der Forstverwaltung Sachsen-Weimar- Eisenach Ökologische Entwicklung Die Thüringer Forstverwaltung setzt an verschiedenen Punkten an, um die Stabilität des Waldes zu erhöhen und dessen Strukturiertheit zu fördern. Bis zum Jahre 2002 wurden Maßnahmen des Waldumbaus, der immissionsökologischen Untersuchung, der Verbesserung des Bodenzustandes, der Waldbiotopkartierung und Maßnahmen zur Revitalisierung von Waldfließgewässern und Auenwäldern in einer Konzeption zusammengefasst, dem Waldökoprogramm. Gegenwärtig wird dieses komplexe Programm durch eine Anzahl von speziellen Maßnahmen auf den einzelnen Gebieten gleichwertig ersetzt Waldumbau In Thüringen ist die Entwicklung von nicht standortgemäßen, großflächigen Nadelholzreinbeständen, zu naturnahen, stabilen Mischwäldern in den Waldbaugrundsätzen vorgegeben. Waldumbau ist dabei aufgrund der Langfristigkeit der forstlichen Produktion generell nicht kurzfristig zu verwirklichen. Entsprechend des Koalitionsvertrages der Thüringer Landesregierung sollen in Thüringen ab 2010 mittelfristig ha nicht standortsgerechte Reinbestände umgebaut werden. Zudem wird bei allen Verjüngungsmaßnahmen wird auf die Erzeugung von stabilen Mischbeständen hingearbeitet. Seit dem Jahr 1990 wurden ca ha Waldfläche aktiv umgebaut (Forstbericht 2008) Immissionsökologische Untersuchungen Die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Forstwirtschaft betreibt zur Erfassung der Stoffeinträge in den Wäldern insgesamt 14 Messstationen. Mit Hilfe 16 Quelle: Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei 72

73 der Messergebnisse werden Entwicklungen von Schadstoffeinträgen festgehalten, Auswirkungen auf das Baum- und Waldwachstum aufgezeichnet, Beziehungen zwischen Witterungseinflüssen und Stoffbelastungen untersucht und Veränderungen im Chemismus des Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwassers dokumentiert Bodenschutzkalkung Die Bodenschutzkalkung wird durchgeführt, um den anhaltenden, versauernd wirkenden Schadstoffeinträgen bzw. den dadurch bedingten Prozessen der Bodenversauerung, der Anreicherung von Schwermetallen, der Gefährdung des Grundwassers sowie einer weiteren Zerstörung des physikalischen Bodengefüges entgegenzuwirken. Sie ist damit eine der wichtigsten forstlichen Maßnahmen, um eine Stabilisierung des Waldökosystems und seiner Funktionen zu erreichen. Im Herbst 2009 wurden insgesamt ha Waldfläche gekalkt. Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Kalkungsfläche in den letzten Jahren wurde im Jahr 2009 erfreulicherweise wieder das Niveau von 2000 erreicht. Eine weitere Erhöhung der Kalkungsfläche wäre aus Gründen des Waldbodenschutzes erstrebenswert Waldbiotopkartierung Die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung sind eine der Grundlagen des naturnahen Waldbaus. Die Durchführung der Waldbiotopkartierung ist im 18 des Thüringer Naturschutzgesetzes sowie im 5 des Thüringer Waldgesetzes verankert. Zu jedem Waldbiotop wird ein Grunddatensatz erhoben. Darüber hinaus werden für forstlich repräsentative und besonders schutzwürdige Biotope (besonders geschützte Biotope lt. 18 ThürNatG und Biotope mit Vorkommen hochgradig gefährdeter Arten oder Pflanzengesellschaften) Detailaufnahmen gefertigt. Neben der Zustandserhebung umfasst die Waldbiotopkartierung auch zielgerichtete Behandlungsvorschläge. Seit 2006 liegt die Waldbiotopkartierung flächendeckend für Thüringen vor Waldfließgewässerprogramm Ziel des Fließgewässerprogramms ist die Renaturierung von Waldfließgewässern in Thüringen. Die Maßnahmen umfassen die Rückverlegung begradigter Waldbäche in ihr natürliches Gewässerbett, Beseitigung unsachgemäßer Verrohrungen, Rücknahme von unerwünschter Nadelholzbestockung und Schaffung von naturnahen Verhältnissen in der Nähe der Bachbetten. Aufgrund des damit 73

74 zusammenhängenden hohen Aufwandes werden diese Maßnahmen vorrangig im Staatswald durchgeführt Thüringer Programm zur Erhaltung des Auerwildes Im Zeitraum zwischen 1970 und 1990 vollzog sich in Thüringen ein dramatischer Rückgang des Auerwildbestandes von ca. 300 auf schätzungsweise 30 adulte Vögel bei gleichzeitiger Verringerung des Besiedlungsareals von ha auf ca ha (Angaben nach KLAUS). Die letzten besiedelten Bereiche konzentrierten sich im Wesentlichen auf Teile des Thüringer Schiefergebirges und des Saale- Sandstein-Gebietes. Das seit 1994 in Regie der Forstverwaltung organisierte Programm Schutz und Erhaltung des Auerwildes in Thüringen vereint als Maßnahmenkomplex zwei gleichzeitig verfolgte Strategien: Biotopmanagement zur Pflege, Erhaltung und Erweiterung auerwildgerechter Waldstrukturen in Verbindung mit einer komplexen Lebensraumverbesserung, und Stützung der Restpopulation autochthonen Auerwildes und Auffrischung des genetischen Potentials durch Auswilderung gezüchteter Vögel und seit 1999 auch durch Aussetzung von Auerhuhn- Wildfängen aus Russland. ( Wildfänge = aus großer Wildpopulation entnommenes Auerwild der Unterart Tetrao urogallus major) Hauptziel der komplexen Maßnahmen ist eine lebensfähige, sich selbst reproduzierende Auerwildpopulation. Hinsichtlich des Erhaltungszieles Auerhuhn und Haselhuhn in den bestätigten Vogelschutzgebieten Thüringens sind seitens der TLWJF Vorschläge für die Abgrenzung von Kernlebensräumen dieser Vogelarten erstellt und mit den Forstämtern abgestimmt worden. In den nun ausgewählten Gebieten von ca Hektar werden die Ansprüche der Rauhfußhühner bei der Waldbewirtschaftung besonders berücksichtig Erhalt der Eibe Thüringen ist das Bundesland mit dem größten Eibenvorkommen. Eine Arbeitsgruppe hat 1995 ein Eibenerhaltungsprogramm konzeptionell vorbereitet und mit der Realisierung begonnen. Ziel der Arbeitsgruppe war, sich um den Schutz, die Erhaltung und Wiedereinbringung der Roten-Liste-Art Eibe in Thüringen zu 74

75 bemühen und anderen, an dieser Baumart interessierten Forstleuten und Waldbesitzern mit praktischen Tipps und Ratschlägen zur Seite zu stehen. Die Erhaltung, Förderung und Entwicklung eibenreicher Waldgesellschaften ist nur möglich, wenn die Maßnahmen in die Bewirtschaftung eingebunden werden. Dabei ergeben sich drei Schwerpunkte: Pflege der zahlreichen Vorkommen durch behutsame forstliche Eingriffe vor allem zur Verbesserung der Lichtverhältnisse, Förderung der Naturverjüngung, Kunstverjüngung auf geeigneten Standorten mit Pflanzen Thüringer Herkünfte (Anzucht in der landeseigenen Forstbaumschule Breitenworbis). Der Erhalt von Eibenbeständen wird von der Thüringer Forstverwaltung im Rahmen des Waldarbeitereinsatzes für Naturschutzzwecke in Zusammenarbeit mit den UNB betrieben Maßnahmen in Hochmooren der Kammlagen des Thüringer Waldes Im Thüringer Wald und im westlichen Schiefergebirge sind inzwischen über 450 rezente Moorbildungen (Torflager) bekannt. Moore haben herausragende naturschutzfachliche Bedeutung. Naturnahe, lebende Hochmoore zählen zu den prioritären Lebensräumen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und besonders geschützten Biotopen nach 18 ThürNatG. Moore sind z. B. wichtige Lebensstätten für das in Thüringen vom Aussterben bedrohte Birkhuhn. Die größten und bedeutendsten Hochmoore (Beerbergmoor, Schneekopfmoor, Saukopfmoor und Schützenbergmoor) sind als Naturschutzgebiete unter besonderen Schutz gestellt. Eingehende Untersuchungen der letzten Jahre haben ergeben, dass zur Erhaltung und Entwicklung der Moore dringend Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung des Wasserhaushaltes notwendig sind. Besondere Priorität haben Maßnahmen in den Moornaturschutzgebieten. Seit 2000 werden Erhaltungs- und Entwicklungsvorhaben von Waldmooren im Bereich des Thüringer Waldes und des Schiefergebirges auf Grundlage einer von der Landesforstverwaltung gemeinsam mit der Naturschutzverwaltung erarbeiteten Konzeption durchgeführt. Um den Erfolg der entsprechend durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen der letzten Jahre zu überprüfen, wurde 2007 mit umfangreichen Effizienzuntersuchungen begonnen, die unter anderem jetzt schon zeigen, dass das 75

76 Wachstum der für die Moorneubildung wichtigen Torfmoose deutlich verbessert werden konnte. 5.4 Zielkatalog Thüringenforst Das Zielsystem ThüringenForst ist das ganzheitliche Führungsinstrument der Thüringer Landesforstverwaltung. Es führt die Aufgaben in allen Geschäftsfeldern der Landesforstverwaltung, die sich u.a. aus gesetzlichen Vorgaben, der Corporate Identity (CI), dem Thüringer Forstprogramm und den PEFC-Leitlinien ergeben, ordnend zusammen und filtert Schwerpunkte heraus, die für den langfristigen Erfolg besonders entscheidend sind. Es besteht aus drei Bausteinen: Zielkatalog, Strategierunden und Zielvereinbarungen. Innerhalb des Zielsystems THÜRINGENFORST werden Informationen im Gegenstromprinzip ausgetauscht. Zum Zielsystem gehört ein durchgängiger Führungsstil. Die Führungsebene gibt abgestimmte Ziele vor und informiert über die strategischen Zusammenhänge. Zielvereinbarungen bilden die zentrale Schnittstelle zwischen der Vorgabe und Umsetzung von Zielen vor allem auf der Ausführungsebene. Sie konkretisieren angepasst an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse die strategischen Vorgaben für die operationale Ebene (vgl. Leitfaden Zielvereinbarung). Dabei werden die Arbeitsschwerpunkte, die in den Strategierunden festgelegt wurden, berücksichtigt. Durch den Abschluss von Zielvereinbarungen sollen vordergründig die Leistungen der Forstämter verbessert werden. Dies geschieht durch das Aufzeigen bisher nicht voll genutzter Potenziale. Damit besteht die Möglichkeit, Probleme bei der Aufgabenerfüllung gezielt dort anzugehen, wo das größte Verbesserungspotential erreicht werden kann. Controlling im Bereich der Thüringer Landesforstverwaltung: Controlling als wichtiges Führungsinstrument ist seit langem in den privatwirtschaftlichen Unternehmen in Gebrauch und wird mit zunehmendem Erfolg auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Da die Forstverwaltung in ihrem typischen Dualismus von Betriebsführung und Verwaltungstätigkeit Eigenschaften beider angesprochenen Bereiche hat, liegt die Einführung eines wirksamen Controllingsystems nahe. Allgemeines Ziel jedes Controlling ist die Erhaltung und Sicherung der Anpassungsund Koordinationsfähigkeiten der Unternehmensführung; sie soll in die Lage versetzt werden, sowohl ihre Fach- als auch ihre Formalziele realisieren zu können. 76

77 Speziell auf die Forstverwaltung eines Bundeslandes bezogen heißt dies, auf permanent wechselnde Umweltbedingungen, externe Einflüsse und ein komplexes Wirkungsgefüge stets angemessen zu reagieren und Entscheidungen so treffen zu können, dass das oberste Unternehmensziel einer Forstverwaltung, die Multifunktionalität des Waldes und seine Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen zu sichern und zu steigern, erreicht werden kann. Die Einführung und Weiterentwicklung eines Controllingsystems in der Thüringer Landesforstverwaltung setzt bestimmte Arbeitsschritte voraus. Dazu gehören insbesondere: die Weiterentwicklung des betrieblichen Rechnungswesen und Informationssystems für die Landesforstverwaltung sowie die Schaffung geeigneter Organisationsstrukturen zur Übernahme von Controllingfunktionen. Dies wurde mit der Errichtung des Inspektions- und Gebietseinrichtersystems vollzogen. Daneben wird eine weitere Institutionalisierung des Controllings für notwendig erachtet. Prinzipiell ist jeder Verantwortungsträger für seinen Zuständigkeitsbereich auch mit Controllingaufgaben betraut. Diese starke Dezentralisation von Controlling, die durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Bedingungen vor Ort gerechtfertigt ist, muss jedoch im Sinne seiner Koordinationsfunktion durch ein ortsübergreifendes Controllingsystem, welches seitens der zentralen Leitungsebene gesteuert wird, begleitet werden. Hierfür bietet sich das Inspektionswesen an. Des Weiteren bedient sich die oberste Leitungsebene der vorhandenen Stabstelle. Das Controllingwesen der Thüringer Landesforstverwaltung in Verbindung mit dem Gebietseinrichtungssystem ist vor allem gekennzeichnet durch die Einführung der Betriebsanalyse auf allen Ebenen. Die Form der Betriebsanalyse soll weitgehend freigestellt werden. Sichergestellt werden muss von jedem Verantwortungsträger in seinem Bereich, dass das Ziel der Betriebsanalyse erreicht wird. Durch die Prüfung des Betriebsvollzugs mit der Hilfe von Soll/ Ist-, Betriebs- und Zeitvergleichen sind jene Entscheidungshilfen zu gewinnen, mit denen die betrieblichen Maßnahmen, die Organisation und Zielerreichung verbessert werden kann. Zur laufenden Verbesserung der Controllingtätigkeit auf allen Ebenen ist die Schulung der dezentral arbeitenden Controller (Inspektionsleiter sowie z.t. Gebietseinrichter) ebenso zu gewährleisten wie die der Forstamts- und Revierleiter sowie der weiteren mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter. 77

78 6. Indikatorenliste Bei der regionalen Zertifizierung nach PEFC in Deutschland wird zunächst ein Regionaler Waldbericht erstellt. In diesem Waldbericht werden die in der Indikatorenliste aufgeführten Indikatoren für nachhaltige Waldbewirtschaftung für die Region Thüringen beschrieben. Die zentralen Grundlagen bilden bei der Zertifizierung nach PEFC die Kriterien, Indikatoren und operativen Empfehlungen, die auf den Ministerkonferenzen von Helsinki (1993), Lissabon (1998) und Wien (2003) sowie auf jeweils folgenden Expertentreffen erarbeitet wurden. Die Indikatorenliste ist nach den sechs Helsinki-Kriterien geordnet. Jeder Indikator wird wie folgt dargestellt: Nr. Indikator Kennzahlen und Hinweise zur Datenerfassung PEOLG: Bezug zu den paneuropäischen Leitlinien für die operationale Ebene Wien-Indikator: Bezug zu den Indikatoren der Ministerkonferenz in Wien (2003) Deutscher Standard: Bezug zu den PEFC-Standards für Deutschland (Normatives Dokument 1002:2009) Alter Indikator: Bezug zur alten Indikatorenliste aus dem Jahre 2005 (in Klammern: Bezug zur Indikatorenliste aus dem Jahr 2000) Die dargestellten Indikatoren werden zwei Gruppen zugeordnet. Im beschreibenden Teil (1. Gruppe) werden Indikatoren aufgelistet, die ausschließlich der Beschreibung von regionalen Rahmenbedingungen dienen, welche die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Region betreffen, aber kaum durch die regionale PEFC-Arbeitsgruppe beeinflusst werden können. Im normativen Teil (2. Gruppe) befinden sich Indikatoren, die der Zertifizierungsstelle als Grundlage für die Zertifizierung dienen. Sofern sinnvoll und erforderlich werden in den Regionalen Waldberichten konkrete messbare Ziele für diesen Indikator festgelegt. Die Einhaltung der einzelbetrieblichen PEFC-Standards für Deutschland beeinflusst nachhaltig die Waldbewirtschaftung in der Region und trägt maßgeblich zur Erfüllung der gesetzten Ziele bei. Der Bezug zum Deutschen Standard zeigt die jeweilige Verbindung auf. 78

79 6.1 Beschreibender Teil Indikator 1 1 Wald- /Eigentumsstruktur PEOLG: 1.1a 6.1b Wien-Indikator: Fläche ha räumliche Verteilung Waldbesitzarten ha Waldbesitzarten % Größenklassen ha Größenklassen % Deutscher Standard: Alter Indikator: 1 (2) 45 (1) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ) : 1 Gesetzeszweck/-hauptziel: Erhaltung und Mehrung der Waldfläche. 5 Neben der Waldinventur, der Führung von Waldverzeichnissen, der Waldbiotopkartierung wird auch die Waldfunktionenkartierung als Aufgabe der Forstbehörden festgeschrieben. 7 Die Forstliche Rahmenplanung wird als forstbehördliche Fachplanung i.s. der Ziele des 1 ThürWaldG eingesetzt. 8 Regelt, dass private und öffentliche Planungsträger bei Planungen, Maßnahmen und Vorhaben, aus denen Auswirkungen auf Waldflächen entstehen können, die Funktionen des Waldes nach 2 ThürWaldG angemessen zu berücksichtigen, Forstbehörden am Planungsprozess zu beteiligen und die Forstliche Rahmenplanung zu beachten haben. 10 Forstbehördliche Genehmigungspflicht von Rodungen (Nutzungsartenänderung): Bestimmt, dass Nutzungsartenänderungen von Waldflächen durch Festsetzung funktionsgleicher Ausgleichsaufforstungen zu kompensieren sind. Waldflächenverlust ist ausschließlich durch Ausgleichsaufforstungen auszugleichen, im Ausnahmefall kann eine Walderhaltungsabgabe festgesetzt werden. Bei der Genehmigung von Nutzungsartenänderungen sind Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) zu beachten. 22 Die Forstbehörden sollen auf die Aufforstung von Grenzertrags- oder sonstigen Flächen hinwirken. 23 Kahlgeschlagene oder infolge Schadeintritt unbestockte Waldfläche oder stark verlichtete Waldbestände [ ] sind innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten. 27 Förderung von Erstaufforstungen durch Gewährung von Zuschüssen. 31 Staatswaldfläche soll in seiner Flächenausdehnung erhalten bleiben (Abgänge sind durch Ankäufe, Erstaufforstungen auszugleichen). 33 Veräußerung von Körperschaftswald bedarf zusätzlich der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde Erlass über den Vollzug des 10 ThürWaldG (Änderung der Nutzungsart) vom Anhang: Tabelle Kompensation bei Waldflächen mit hervorgehobenen Schutz- und 79

80 Erholungsfunktion ThürNatG (Stand ) 6ff Eingriffe in Natur und Landschaft, Genehmigung der Eingriffe Gesamtwaldfläche und räumliche Verteilung: Die Gesamtwaldfläche im Freistaat Thüringen beträgt ha. Damit sind rund 34 % der Landesfläche mit Wald bestockt. Thüringen gehört somit zu den waldreichsten Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, welche im Gegensatz zu dem Bundesland Thüringen ein Bewaldungsprozent von ca. 31 % verzeichnet. Regional schwankt der Bewaldungsanteil sehr. Dem fast zu 80 % bewaldeten Mittelgebirge steht das fast waldlose Thüringer Becken gegenüber. Durch die fruchtbaren Böden wird dieser Bereich intensiv landwirtschaftlich genutzt, ein Bewaldungsprozent von unter 5 % verdeutlicht diese Situation. Flächen- und Eigentumsübersicht: Nr. Eigentumsart Holzbodenfläche (ha) Nichtholzbodenfläche (ha) Summe (ha) Anteil (%) 1. Staatswald , Forstverwaltung, Ressort TMLFUN ,56 Sondervermögen "WGT", Ressort 1.2 TMWAI , Bund, Ressort BFM , Andere Bundesländer ,05 2. Körperschaftswald , Kommunalwald , Stiftsforst ,60 3. Privatwald , Kleinprivatwald und mittlerer Privatwald , Kirchenwald ,09 4. Treuhandwald ,48 Gesamtwaldfläche ,00 Abb. 6. 1: Waldflächenanteil nach Eigentumsarten in ha (Quelle: Forstbericht 2008, Bezeichnungen aktualisiert) 40,81 % der Waldfläche entfallen auf den Staatswald (Forstverwaltung, TMLFUN; Sondervermögen WGT ; Bund und andere Bundesländer). Insgesamt 40,40 % der Waldfläche in Thüringen gehört zum Privatwald. Damit wird deutlich, dass Thüringen durch einen sehr hohen Anteil an Privatwald gekennzeichnet ist. Lediglich 16,31 % sind dem Körperschaftswald und 2,48 % zum Treuhandwald zuzuordnen. 80

81 Flächenentwicklung nach Eigentumsart ab 2003: Hektar Waldfläche Landeswald Sondervermögen Land Bundeswald Wald anderer Bundesländer Körperschaftswald Privatwald incl. Kirchenwald Treuhandwald Abb. 6. 2: Flächenentwicklung nach Eigentumsarten (Quelle: Forstberichte ) Anhand der Abb wird deutlich, dass die Privatwaldfläche stetig steigt, während der Anteil des Treuhandwaldes sich verringert. Die Flächengröße des Staatswaldes blieb dagegen seit dem Jahr 2003 annähernd konstant. Entwicklung der Waldflächenbilanz: ha Erstaufforstung ,9 419,9 270, ,5 263,9 175,3 178,3 84,97 149,9 155,8 139,5 71, ,4 Rodung -25,6-49,91-39,5-89,4-102,7-176,7-266,8-201,6-25,29-22,19-86,11-148,6-68,45-19,65-16,34-55,97-35,06 Bilanz 419,4 592,1 651,4 330,5 167,8 54,29-53,3 62, ,1-1,14 1,23 87,3 119,9 55,56 91,06 15,34 Abb. 6. 3: Entwicklung der Waldflächenbilanz von (Quelle: Forstbericht 2008 und TLWJF Ref. 14) Die Waldflächenbilanz (Vergleich Erstaufforstung Rodung) ergab im Jahr 2008 ein Saldo von plus 15,34 Hektar Waldfläche. Den 35,06 ha Rodung stehen 50,40 ha 81

82 Erstaufforstung gegenüber. Damit konnte in Thüringen der seit längerem erkennbare positive Trend der Waldflächenentwicklung fortgesetzt werden. In allen dargestellten Jahren war, mit Ausnahme eines Rodungsüberschusses im Jahr 1998 und 2002, die Waldflächenbilanz positiv. Insgesamt hat von 1992 bis 2007 eine Netto- Waldmehrung im Freistaat Thüringen von rd ha stattgefunden (Vergleich Abb. 6. 4) [ha] Körperschaftsw ald Privatw ald Staatsw ald BVVG-Wald Zu- bzw. Abgang Abb. 6. 4: Zusammenfassung der Waldflächenbilanz nach Eigentumsarten von (Quelle: Forstbericht 2008) Der flächenmäßige Umfang der Waldrodungen wurde - seit der Wiedervereinigung Deutschlands - im Freistaat Thüringen durch Verkehrsprojekte Deutsche Einheit und Infrastrukturprojekte beeinflusst. Nach vorangegangenen Genehmigungsverfahren (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungen) begann in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre der Autobahnbau an der BAB A 71 bzw. den Ausbaustrecken auf der A 4 und A 9 sowie ab 1998 für die ICE-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt. Dementsprechend nahmen von 1996 bis 1999 die Rodungsflächen stark zu. Mit 266,80 Hektar liegt das Maximum der Rodungsflächen im Jahr Auch Waldinanspruchnahmen für andere Vorhaben wie z.b. kommunale Bau- und Gewerbegebietsausweisungen, Steinbruchanlagen und -erweiterungen und Anlagen für die Energieversorgung erfolgten in größerem Umfang in dieser Zeit. Einen weiteren Höhepunkt verursachte von 2002 bis 2004 der Einschlag für die BAB A 73 von Suhl bis Lichtenfels. Seitdem sind die stark waldbeanspruchenden Infrastrukturvorhaben weitestgehend abgeschlossen, in den letzten Jahren kommt es lediglich noch in kleinerem Umfang zu vorbereitenden Rodungen für die ICE-Trasse oder die letzten auszubauenden Autobahnabschnitte (z.b. Hörselbergumfahrung sowie die seit 2007 angefangene Verlegung der BAB A 4 aus dem Leutratal). Auch 82

83 ist in vielen Infrastrukturbereichen eine ausreichende Versorgung und Flächenausstattung erreicht. Aufgrund des generellen Abschlusses des infrastrukturellen Ausbaus nach der politischen Wende ist zu erwarten, dass zukünftig das Rodungsgeschehen in Thüringen mit geringerem Umfang und niedrigen zweistelligen jährlichen Flächenumfängen stattfinden wird. Bei den Erstaufforstungsflächen ist ein ähnlicher Trend zu verzeichnen. Mit 690,86 Hektar wurde das Maximum bereits 1994 erreicht. Seit dem geht die Erstaufforstungsfläche deutlich zurück. Zu erklären ist dies durch die Erstaufforstungsprämie, welche bewirkte, dass Anfang der 90er Jahre viele Flächeneigentümer landwirtschaftlicher Flächen aber auch landwirtschaftliche Betriebe selbst Flächen für die Aufforstung zur Verfügung stellten. Unter dem Einfluss der erheblichen Flächenverluste für den Infrastrukturausbau wurde die Nutzungsartenänderung von landwirtschaftlichen Flächen in forstwirtschaftliche Flächen zunehmend kritisch beurteilt. Folglich ist die Neigung für die Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen zur Erstaufforstung in den darauffolgenden Jahren deutlich gesunken. Die Umstellung der Agrarförderung von der Produkt- auf die Flächenförderung (Direktzahlung) im Jahre 2005 verstärkte diesen Trend. Explizites Förderziel ist der Erhalt der bestehenden Agrarstruktur. Allein der Erhalt des landwirtschaftlichen Flächenbestandes sichert vielen Agrarbetrieben einen hohen Anteil ihres monetären Einkommens, was natürlich die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung für Erstaufforstungen nachteilig verringert. Demzufolge ist der starke Rückgang der Aufforstungstätigkeit in Thüringen vorrangig auf die Verringerung der freiwilligen, zumeist durch Förderung unterstützte Aufforstungen zurück zu führen. Zukünftig wird eine positive Entwicklung der Waldflächenbilanz wesentlich durch das strikte Kompensationsgesetz - 10 Abs. 3 ThürWaldG ermöglicht. Nach 10 Abs. 3 ThürWaldG sind Nutzungsartenänderungen von Waldflächen durch Ausgleichsaufforstungen auszugleichen. Durch Thüringer Forstbehörden wurde daher bei Planung und Genehmigung der Infrastrukturvorhaben konsequent auf eine landschaftspflegerische Planung von Aufforstungen in angemessenem Umfang geachtet. Neben der forstrechtlichen Kompensation wurden und werden in gewissem Maß auch Aufforstungen als rein naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Eingriffskompensation, also ohne Ausgleich für Waldinanspruchnahme zu sein, durchgeführt. Insbesondere im waldarmen Thüringer Becken konnten so im Zuge des Autobahnbaus (Ausbau A 4, Neubau A 71 nördlich Erfurt) Laubmischwaldaufforstungen angelegt werden, welche eine besondere Funktion als ökologische Trittsteine im Biotopverbund entwickeln werden. 83

84 Größenklasse in ha: Der Waldbesitz in Thüringen kann in folgende Größenklassen untergliedert werden: Waldfläche von bis unter ha Betriebe Waldfläche in ha unter 10 Keine Angaben Keine Angaben und mehr Insgesamt: Aufteilung entsprechend Rechtsform ab 10 ha: Staatsforsten Körperschaftsforsten Privatforsten Abb. 6. 5: Forstbetriebe 2007 nach Größenklassen der Waldfläche und Rechtsform (Quelle: Statistisches Jahresbuch 2008) Insgesamt sind in diesen Größenklassen ha Holzbodenfläche dokumentiert. Die Gesamtholzbodenfläche von Thüringen beträgt ha. Zwar werden Flächen von Pächtern anderer Bundesländer, deren Hofstellen sich nicht in Thüringen befinden, nicht mit gelistet, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der restlichen ha Holzbodenfläche zur Kategorie Unter 10 Hektar zählt. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten; Umwelt und Naturschutz: Forstberichte ; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Thüringer Landesamt für Statistik: Statistisches Jahrbuch 2008; Klett-Perthes-Verlag GmbH; Gotha Zuarbeit TLWJF Gotha Referat 14; September

85 Indikator 2 2 Waldfläche nach Einwohner Fläche ha, PEOLG: Wien-Indikator: Deutscher Standard: Alter Indikator: 2 (103) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ) : 1: Gesetzeszweck/-hauptziel: Erhaltung und Mehrung der Waldfläche. Laut Statistischem Jahrbuch 2008 lebten zum Stichtag : Einwohner in Thüringen Bei einer Gesamtwaldfläche von ha in Thüringen ergibt sich eine Waldfläche pro Einwohner von 0,24 Hektar. Seit 2003 stieg die Waldfläche lt. Statistik pro Einwohner von 0,23 (2004) auf 0,24 (2007) Hektar pro Einwohner. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Thüringer Landesamt für Statistik: Statistisches Jahrbuch 2008; Klett-Perthes-Verlag GmbH; Gotha

86 Indikator 3 3 Kohlenstoffvorrat in Holzbiomasse und in Böden PEOLG: Wien-Indikator: 1.4 to/ha (Schätzwert für jährliche C-Bindung) Deutscher Standard: Alter Indikator: 6 (13) Rechtsgrundlagen Klimarahmenkonvention: 2. Artikel: Das Endziel dieses Übereinkommens [ ] ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann Kyoto-Protokoll: Erstmals internationales Abkommen mit fest verbindlichen Zielwerten zur Minderung der Treibhausgasemissionen für Industriestaaten. Kohlenstoffvorrat in den Wäldern Thüringens (Vorrat C in to/ha ) Datengrundlage: Holzvorrat als Grundlage für die Biomasseerhebung: BWI II Humus und Mineralboden: Mittelwerte der C-Studie Thüringen (WIRTH ET. AL. 2004) Angaben in Vorrat C in to pro ha in der Biomasse im Humus im Mineralboden 0-60 cm Gesamt Fichte (Fi) Kiefer (Ki) Lärche (Lä) Buche (Bu) Eiche (Ei) Sonst. Hartlaubholz (SHL) Weichlaubholz (WLH) Abb. 6. 6: Kohlenstoffvorräte (Vorrat C in to/ha) in den Wäldern Thüringens (Quelle: TLWJF; Referat 21) 86

87 Gesamtvorrat C für den Gesamtwald Thüringens nach Baumartengruppen in Mio. to und Aufteilung nach Biomasse, Humus und Mineralboden: Fichte (Fi) 43,8 Kiefer (Ki) 14,7 Lärche (Lä) 3,0 Buche (Bu) 23,2 Gesamt 99,1 davon in der Biomasse 53,3 davon im Humus 16,0 davon im Mineralboden 30,7 Eiche (Ei) 6,3 Sonst. Hartklaubholz (SHL) 5,9 Weichlaubholz (WLH) 3,2 Gesamt 99,1 Die Differenz des Kohlenstoffvorrates zur Berichtserstattung von 2005 ist zum einen auf die geänderte Datengrundlage (BWI II) für Holzvorrat und zum anderen durch die positive Waldflächenbilanz bis 2007 zurückzuführen. Dort wo Wald entsteht (z.b. durch Erstaufforstungen) legt man auf Dauer eine CO 2 Senke an. Des Weiteren führt eine Vorratserhöhung des Holz-Vorrates dazu, dass mehr Tonnen Kohlenstoff in den Wäldern Thüringens gebunden werden. Gegenwärtig belaufen sich der Holzvorrat in Thüringen auf 301 Vfm/ha und der laufende jährliche Zuwachs auf rund 10 Vfm/ha. Da die jährliche Nutzung unter dem Zuwachs liegt, kann davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig die Holzvorräte steigen und weiter Kohlenstoff in Thüringen gebunden wird. Der Vorrang der stofflichen vor der thermischen Verwertung und eine konsequente Umsetzung des Kaskadenprinzips ermöglicht eine Verlängerung der Speicherung von CO 2 langlebigen Produkten und vierstufigen Produktketten. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Zuarbeit TLWFJ Gotha, Referat 21; September

88 Indikator 4 4 Waldzustand Kurzdarstellung der Ergebnisse der Wald- / Bodenzustandserhebung bzw. der Waldberichte PEOLG: 2.1.b Wien-Indikator: Deutscher Standard: Alter Indikator: 7 (28; 29; 30; 31; 32; 33) 8 (24; 25) 9 (34) 10 (26) 11 (27) Rechtsgrundlagen ThürWaldG: 11 (1) [...] der Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen und solche der Überwachung [...]. 12 (1) Alle Behörden des Landes [...] sowie alle Bürger und Bürgervereinigungen sind verpflichtet, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken (1) Der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen des Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19 ThürWaldG) [ ] zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 60 (1) Die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei übernimmt die Aufgaben der Waldschadensüberwachung, des Waldschutzmeldewesens und besondere Versuchs- und Forschungsaufgaben Siebte Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz (7. DVO ThürWaldG) vom 6. März Waldbedrohende Forstschutzsituationen und 2 Kostenbeteiligung Waldzustandsbericht des Landes Thüringen: 1..Die Waldschadenserhebung hat zum Ziel, mit vertretbarem Aufwand jährlich Aussagen über den Waldzustand bereitzustellen. Neben der aktuellen Zustandsbeschreibung sollen Schadensschwerpunkte lokalisiert und Entwicklungstendenzen des Waldzustandes aufgezeigt werden Waldschutzerlass: Grundsatzerlass der Thüringer Landesforstverwaltung vom 24. August 2005 GE Nr. 4/2005 Anlage I: Merkblatt zur Organisation des Einsatzes von Luftfahrzeugen bei der aviochemischen Behandlung von Waldbeständen mit Pflanzenschutzmitteln Anlagen II: Merkblatt zur Verhinderung von Mäuseschäden im Wald Anlage III: Anleitungsmappe Verfahren zur Überwachung wichtiger Forstinsekten und forstlich relevanter Mäusearten. Liegt jedem Revierleiter und Leiter der unteren Forstbehörde vor Waldbrandschutz: Grundsatzerlass der Thüringer Landesforstverwaltung (12. Mai 2004) GE-Nr. 2/ Forstschutzkontrollbuch 88

89 Anweisung zur forstamtsweisen Erarbeitung des forstlichen Gutachten zur Erfassung der Situation der Waldverjüngung und des Umfangs der Schälschäden nach 32 (1) ThJG, vom Thüringer Jagdgesetz (ThJG): 1 (2) Satz 2: Dieses Gesetz soll [ ] Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst vermeiden. 32 (1) Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere die Waldverjüngung und der Umfang der Schälschäden zu berücksichtigen Thüringer Jagdgesetz Ausführungsverordnung (ThJGAVO) Achter Abschnitt Hege und Bejagung des Schalenwildes: 16 (3) definiert die anzustrebenden Wilddichten von Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild; 17 (2) definiert die gesetzlich festgelegten Zuwachsraten der zuvor genannten Wildarten; 18 klassifiziert die Bestandesstruktur und 19 klassifiziert die prozentuale Abschussaufteilung Jagdnutzungsanweisung (JNA) vom : 2. Grundsätze: Der Wildbestand ist nachhaltig so zu bewirtschaften, dass er artenreich und gesund erhalten bleibt. Den berechtigten Ansprüchen der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden muss Rechnung getragen werden. Die waldbauliche Bewirtschaftung der Grundflächen des staatlichen Forstamtes ist vorrangig[ ] Jagdstrategie auf Schadflächen im Freistaat Thüringen vom Thüringer Verordnung zur Festlegung der Einstandsgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild vom ThürNatG: 1 (1): Aus der Verantwortung des Menschen für die natürliche Umwelt sind Natur und Landschaft [ ] zu schützen [ ]. Das forstliche Umweltmonitoring in Thüringen basiert auf fünf Untersuchungsprogrammen, die zum Teil im Verbund mit anderen EU- Mitgliedsstaaten, als auch mit anderen Bundesländern durchgeführt werden. Die jährlichen Ergebnisse liefern einen wichtigen Beitrag zur Gesamtbeurteilung des Waldzustandes in Thüringen und sind damit auch Grundlage für eine Vielzahl fachpolitischer Entscheidungen (Siehe Abb. 6. 7). Ziel ist es, die Entwicklung langfristig zu beobachten, Veränderungen und Schäden an Waldökosystemen frühzeitig zu erkennen sowie deren Ursachen abzuklären und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen zum Schutz des Waldes zu treffen. Ein umfassendes Stichprobennetz sowie standortspezifische, langfristige und intensive Untersuchungen ermöglichen Aussagen zur Entwicklung von Waldökosystemen und der sie beeinflussenden natürlichen und anthropogenen Faktoren. 89

90 Untersuchungsprogramme Ziele Waldbodenmonitoring Waldschadenserhebung Intensiv-Monitoring an Waldund Hauptmessstationen Biomonitoring Monitoring in Naturwaldparzellen Überwachung des Waldbodenzustandes Überwachung des Waldzustandes Abklärung von Ursache-/ Wirkungsmechanismen, Untersuchungen zur Waldökosystementwicklung Überwachung von Forstökosystem schädigenden Pflanzen und Tieren (Insekten, Pilze, Mäuse) Beobachtung der natürlichen Waldentwicklung/ Ableitung von Schlussfolgerungen für die waldbauliche Praxis Aufgaben bodenchemische und bodenphysikalische Untersuchungen an 167 Beobachtungsflächen (davon 26 EU-Punkte) jährliche Ansprache und Bewertung des Kronenzustandes an 353 markierten Aufnahmepunkten (davon 26 EU-Punkte) Erfassung, Verknüpfung und Bewertung von z. T. zeitlich hochauflösenden Daten (Meteorologie, Luftchemie, Deposition, Boden, Waldwachstum, Pflanzenernährung, Vegetation...) an 14 Wald- und Hauptmessstationen Durchführung eines integrierenden Waldschutzes (Vorbeugung, Diagnose, Überwachung, Prognose, Bekämpfung) Erhebung waldökologischer Parameter (Totholzentwicklung, Waldwachstum, Sukzession) im Rahmen eines Stichprobennetzes Abb. 6. 7: Programme, Ziele und Aufgaben im Rahmen des Forstlichen Umweltmonitorings Grundlage des Waldschutzmeldedienstes ist das Forstschutzkontrollbuch. Es dient als Protokoll der Überwachung von aktuellen abiotischen Schadeinflüssen, Baumkrankheiten und Forstschädlingen. Weiterhin werden im Forstschutzkontrollbuch außerordentliche Ereignisse, durchgeführte Überwachungs-, Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen und damit das gesamte Forstschutzgeschehen im Revier protokolliert. Dadurch dokumentiert das Forstschutzkontrollbuch die Sicherstellung der Leitlinien der PEFC-Zertifizierung bezüglich des Waldschutzes. Die Forstämter geben auch dem eigenbeförsterten Privatwald und Körperschaftswald auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung die Möglichkeit, am Waldschutzmeldedienst teilzunehmen. 90

91 In den Revieren der Thüringer Forstämter ist jeweils ein Forstschutzkontrollbuch für den Staatswald und den Betreuungswald zu führen. Übersicht der Erfassung s- und M eldetermine Schadfaktor Jan.- März April Mai Juni Juli August S eptember Okt.-Dez. Schadfaktor Jan.- März April Mai Juni Juli August S eptember Okt.-Dez. Verbiss- und Schälschäden durch Wild Laubnutzholzborkenkäfer Nageschäden durch Mäuse Großer Brauner Rüsselkäfer Fraß durch Eichenwickler Kronenverschnitt durch W aldgärtner Fraß durch Frostspanner-Arten Kiefernstangenrüßler Fraß bzw. Flug durch Maikäfer Kiefernbestandesrüßler Fraß durch Buchenspringrüßler Fichtenharzrüßler Fraß durch Nonne Kulturschäden durch andere Rüßler Fraß durch Kiefernspinner Buchenblattbaumlaus Fraß durch Forleule Buchenwollschildlaus Fraß durch Kiefernspanner Kiefernschütte (auffällig) Fraß durch Kiefernbuschhornblattwespe Grauschimmel an Maitrieben Fraß durch Fichtengespinstblattwespe Kieferndrehrost Fraß durch Kleine Fichtenblattwespe Kienzopf Fraß durch Lärchenminiermotte Buchenrindennekrose Schwarmflug durch Frostspanner-Arten Douglasienschütte Schwarmflug durch Eichenwickler Buchenblattbräune Schwarmflug durch Nonne Eichenmehltau Schwarmflug durch Kiefernspanner Hallimasch Schwarmflug durch Fichtengespinstblattwespe Ackersterbe Schwarmflug durch Grauen Lärchenwickler Rotfäule Datum des 1. Buchdruckeranfluges Kiefernbaumschwamm Fangbaummasse I.Serie Trieberkrankungen an Nadelbäumen Fangbaummasse II. Serie Nadelverfärbungen anderer Ursache Buchdrucker Frostschäden in Kulturen Kupferstecher Spätfrostschäden an Laubhölzern Riesenbastkäfer Sturm- und Bruchschäden Gestreifter Nutzholzborkenkäfer Absterbeerscheinungen in B eständen Blauer Kiefernprachtkäfer Dürreschäden in Kulturen Zweizähniger Kiefernborkenkäfer Eichensterben Zwölfzähnige Kiefernborkenkäfer Wasserreiserbildung an Eiche Lärchenborkenkäfer Waldbrand Zusätzlich gibt es für die Forstinsekten, die bei einer Massenvermehrung zu einer Existenzgefährdung für den Bestand führen können, spezielle Überwachungsverfahren. Für bestimmte Forstschädlinge existiert ein abgestuftes System, je nach Gefährdung anzuwendender Überwachungsmaßnahmen (Anlage 3 zum Waldschutzerlass 7/2000 Verfahren zur Überwachung wichtiger Forstinsekten und forstlich relevanter Mäusearten ). Spezielle Verfahren zur Überwachung werden für folgende wichtigen Forstinsekten angewendet: Nonne Eichenwickler und Frostspannerarten Schwammspinner Kieferninsekten (Ki-Spanner, Forleule, Ki-Spinner, Buschhornblattwespen) Fichtengespinstblattwespe 91

92 Borkenkäfer (Monitoring Buchdrucker) Mäuse Im Internet der Thüringer Landesforstverwaltung kann unter der Rubrik Waldschutz Überwachungsverfahren zu den verschiedenen Forstschutzschädlingen von jedem Waldbesitzer die notwendigen Maßnahmen, um einen vorbeugenden Waldschutz gerecht zu werden, eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Nachfolgend wird die Waldschutzsituation 2008 anhand einiger ausgewählter Schadfaktoren dargestellt. Eine ausführliche Analyse der aktuellen Waldschutzsituation ist dem jährlich erscheinenden Waldschutzbericht zu entnehmen. Waldschadenserhebung (WSE) wurde zum achtzehnten Mal in jährlicher Folge die Waldschadenserhebung in Thüringen durchgeführt. Bei der Vollerhebung im 4x4 km-grundraster wurden an den 353 systematisch über die Waldfläche Thüringens verteilten Aufnahmepunkten der Benadelungs-/Belaubungsgrad und die Vergilbung der Baumkronen intensiv begutachtet. Weiterhin wurden auch mögliche Schadursachen wie beispielsweise Insektenbefall, Sturmschäden oder Schäden durch Trockenheit dokumentiert. Die Ergebnisse der Waldzustandserfassung zeigen, dass wir in Zeiten grundlegender Umweltveränderungen auf eine ständige aktuelle Kontrolle des Waldzustandes und der Waldfunktionen durch die Forstlichen Umweltmessnetze angewiesen sind, um rechtzeitig Fehlentwicklungen erkennen und Gegenmaßnahmen planen zu können. Nach dem Extremtrockenjahr 2003 hat sich der Wald in Thüringen immer noch nicht grundlegend erholt. Die Waldschadenserhebung 2008 weist in Thüringen 34 % der Waldfläche als deutliche geschädigt (Schadstufen 2-4), 45 % als schwach geschädigt (Schadstufe 1) und 21 % ohne Schadmerkmale (Schadstufe 0) aus. 92

93 % * deutlich geschädigt leicht geschädigt ungeschädigt * 1996 Unterstichprobe im 8 x 8 km-raster Abb. 6. 8: Schadstufenentwicklung über alle Baumarten (Quelle: WSE 2008) Damit ist auch 2008 der Anteil der deutlich geschädigten Bäume nicht merklich gesunken und befindet sich seit 2004 auf nahezu gleichbleibend hohem Niveau. Auch der Anteil der leicht geschädigten und ungeschädigten Bäume blieb seit 2004 nahezu konstant. Die mittlere Kronenverlichtung aller Baumarten liegt 2008 bei 22,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist diese damit unverändert geblieben. Seit 1991 wird dieser Prozentsatz über alle Baumarten dokumentiert (vergleich Abb. 6. 9). 40 [Mittl. Kronenverlichtung (%)] ,5 29,1 27,5 25,524,123,3 23,7 22, ,9 21,4 20,820,2 20,7 19,9 20, * * 1996 Unterstichprobe im 8 x 8 km-raster Abb. 6. 9: Mittlere Kronenverlichtung in % über alle Baumarten (Quelle: WSE 2008) 93

94 Der Zustand der einzelnen Hauptbaumarten ist dabei sehr differenziert. Die Baumart Fichte weist von allen Baumarten die geringsten sichtbaren Schäden auf. Im Jahr 2008 beträgt die mittlere Kronenverlichtung 20,3 % und ist damit gegenüber 2007 um 0,5 % gesunken. Bei der Kiefer liegt die mittlere Kronenverlichtung bei 29,2 % und ist gegenüber 2007 um 3,3 % angestiegen. Damit ist die Kiefer die am stärksten geschädigte Baumart Thüringens. Bei der Buche liegt die mittlere Kronenverlichtung bei 22,6 % und ist damit gegenüber 2007 um 2,4 % gesunken. Bei der Baumart Eiche konnte ebenfalls eine Verbesserung des Kronenzustandes um 2,4 % beobachtet werden lag die mittlere Kronenverlichtung der Eiche bei 26,9 %. Damit ist eine stetige Erholung der Eichenbestände seit dem Trockenjahr 2003 festzustellen. Bei allen Baumarten hat sich auch 2008 bestätigt, dass der Schädigungsgrad vom Bestandesalter abhängt. Mit zunehmenden Bestandesalter sind deutlich stärkere Kronenverlichtungen festzustellen als in der Jungphase. Einflussfaktoren auf den Waldzustand Der Waldzustand wird durch eine Vielzahl abiotischer und biotischer Faktoren beeinflusst. Neben der Witterung (z. B. Trockenheit, Frost, Sturm) wirken vor allem anthropogen bedingte Stoffeinträge sowie Insekten und Pilze auf den Gesundheitszustand der Wälder ein. All diese Faktoren stehen in einer engen Wechselbeziehung zueinander und können sich zum Nachteil des Waldzustandes beeinflussen. 1. Abiotische Faktoren: 1.1 Luftschadstoffe und Stoffeinträge: Luftschadstoffe und Stoffeinträge stellen nach wie vor die Hauptbelastungsfaktoren für den Wald dar. Als trockene, gasförmige oder flüssige Substanzen können sie die Pflanzen auf direktem oder indirektem Weg schädigen und Abläufe im Ökosystem nachhaltig beeinflussen. Der bis Mitte/Ende der 90er Jahre anhaltende, massive Eintrag von Säuren in den Waldboden hat deutliche Spuren hinterlassen und an vielen Standorten zu einem Verlust an basischen Nährstoffen geführt. Während die Schwefel-Immissionen durch vielfältige umweltpolitische Maßnahmen deutlich verringert werden konnten, liegt der Stickstoffeintrag mit teilweise mehr als 30 kg/ha*a insbesondere in den Hoch- und Kammlagen des Thüringer Waldes noch immer über den kritischen Belastungsgrenzen des Ökosystems. 94

95 Abb : Kritische Belastungsgrenze (grüne Linie) und deren Überschreitung an der Waldmessstation Pfanntalskopf im mittleren Thüringer Wald (Quelle: Forstbericht 2008) Um den Stickstoffeintrag unter den kritischen Bereich zu senken ist es notwendig, die europäischen Zielvorgaben zur Minderung von Stickstoffemissionen weiter auszubauen. Gelingt dies nicht, so muss langfristig mit einer gestörten Waldentwicklung und einer Einschränkung der Schutzfunktionen des Waldes gerechnet werden. 1.2 Witterung: Die prognostizierten klimatischen Veränderungen (Temperaturanstieg, Niederschlagsdefizite während der Vegetationszeit, verändertes Strahlungsangebot, Zunahme der CO2-Konzentrationen, Zunahme von Extremereignissen) stellen eine große Herausforderung für den Wald und die Forstwirtschaft dar. Innerhalb des Landes bestehen große Unterschiede im Hinblick auf Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse. Die Becken und Tallandschaften, wie Thüringer Becken, Orla- und Werrasenke, Unstrut- und Saaletal gehören zu den wärmsten und trockensten Räumen mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8 C. Mit zunehmender Höhe nimmt im Mittel die Temperatur um 0,6 C je 100 m ab, so sind auf den Erhebungen im Thüringer Wald nur Durchschnittswerte von 4 C zu verzeichnen. Das Niederschlagsminimum Thüringens liegt bei Artern in der Unstrut- Helme-Niederung. In den Gebirgen dagegen sind die Werte um das Zwei- bis Dreifache höher. Zu den regen- bzw. schneereichen Gebieten gehören die 95

96 Kammlagen des Thüringer Waldes, das Thüringer Schiefergebirge, die Vorderrhön, das Eichsfeld und der Südharz. Ein Rückblick auf den Temperaturverlauf zeigt, dass - wie die Jahre vorher - das Jahr 2007 im Vergleich zum langjährigen Mittel zu warm war. Insbesondere die Wintermonate waren durchgängig zu mild, ab August setzte sich kühle Witterung durch. Auch der Temperaturverlauf im Jahr 2008 ist wiederum durch warme Wintermonate geprägt, wobei der Monat Februar frühlingshafte Züge hatte. Ende des Monats sorgte das Tief Emma für einen kräftigen Orkanwirbel. Der Monat April zeigte sich von seiner kühlen Seite. Auch das Sonnenscheinangebot blieb mit 115 Std. (ca. 75 % der jeweiligen Norm) unter den Erwartungen. Ab Mai, mit Beginn der Vegetationszeit, setzte sich eine warme Witterungsperiode bis Juli durch, die zu Überschreitungen der langjährigen Mitteltemperaturen führte. Betrachtet man die Niederschlagsentwicklung, so war im Jahr 2007 der Sommer und Herbst sehr regnerisch. Das Jahr 2008 begann trocken, jedoch brachte der Frühling in den meisten Regionen Thüringens ergiebige Niederschläge, so dass die Bodenwasservorräte gut gefüllt waren. Mit Anbruch des Frühsommers setzte eine lang anhaltende Trockenperiode mit nur wenigen Niederschlagsereignissen bis zum Monat Juli ein. Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft für die Wetterstation Erfurt- Bindersleben die Entwicklung von Temperatur und Niederschlag. Wetterstation ERFURT-BINDERSLEBEN [Niederschlagsabw. / Klim. Wasserbil. (mm)] KLIMATISCHE WASSERBILANZ [mm] ABWEICHUNG NIEDERSCHLAG VOM NORMAL [mm] ABWEICHUNG TEMPERATUR VOM NORMAL [ C] JFMAMJJASONDJFMAMJJASONDJFMAMJJASONDJFMAMJJASONDJFMAMJJASONDJFMAMJJASONDJFMAMJJASOND [Temperaturabweichung ( C)] Abb : Temperatur- und Niederschlagsabweichung vom Normalwert und Klimatische Wasserbilanz (Niederschlag minus Verdunstung) der Wetterstation Erfurt-Bindersleben (Quelle: WSE 2008) 96

97 1.3 Waldbrände: Jahr Anzahl (n) Fläche (ha) Schaden ( ) , , , , , , , , , , , , , , , * 19 1, *Stand Abb : Waldbrandstatistik (Quelle: WSE 2008) Im Jahr 2008 wurden bis Ende August insgesamt 19 Waldbrände gemeldet, wobei ca. 1,2 ha Wald beschädigt wurden. Bis auf zwei Stammfeuer traten ausschließlich Bodenfeuer auf, wobei ein Schaden von ca Euro entstanden ist. Die Waldbrandstatistik von 1993 bis 2008 verdeutlicht, dass die geschädigte Fläche (ha) und der daraus resultierende Schaden ( ) 2008 gemindert werden konnte. 1.4 Sturm- und Bruchholz: Nach dem Sturmtief Wiebke und Vivian von 1990 lag die Schadholzmenge bis 2006 bei einem ungefähr gleichbleibenden geringen Niveau (Abb ). Erst das Sturmtief Kyrill vom zum ließ extrem hohe Schadholzmengen in den Wäldern Thüringens entstehen. Nahezu der gesamte erste Monat des Jahres 2007 stand unter dem Einfluss einer von Zyklonen geprägten westlichen Luftströmung, wobei zahlreiche Sturmtiefs in rascher Folge vom Nordatlantik in Richtung Britische Inseln und weiter nach Skandinavien zogen. In der Nacht von 18. Januar fegte dieses Tief schließlich über Mitteleuropa hinweg. In Verbindung mit den vorherigen Niederschlägen und damit wassergesättigten Waldböden verursachte Kyrill die schwersten Sturmschäden in Thüringen seit mehr als 60 Jahren. Die durch die Thüringer Landesforstverwaltung durchgeführte Schadflächenkartierung erbrachte ha Kahlflächen und ha stark verlichtete Flächen (Bestockungsgrad 0,4) über alle Waldbesitzarten hinweg. Erfasst wurden alle Schadflächen über 0,50 ha. Darüber hinaus entstanden auf einer Fläche von über ha Streuschäden. Die Schadholzmenge belief sich auf rund drei Millionen Festmeter. In Bezug auf die Baumarten ist die Fichte mit Abstand die in Thüringen am stärksten geschädigte Baumart. Annähernd 90 % der stark geschädigten Flächen waren mit Fichte bestockt. (bei der Buche nur 1,5%). Damit sind 5 % der gesamten Fichtenfläche in Thüringen kahl oder stark verlichtet. Diese 97

98 Ergebnisse verdeutlichen die Anfälligkeit der auf großen Flächen noch als Reinbestände stockenden Fichte und unterstreichen allein vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme von Sturmereignissen im Zuge des Klimawandels die Notwendigkeit, nach Kräften mittels Waldumbau stabilere Mischbestände zu fördern Schneebruch vom April [Schadholzmenge (fm)] Schneebruch Dez 1981 / Jan 1982 verstreute Einzelbrüche Winter 1985/86 Sturmtief "Wiebke" und "Vivian" Orkantief "Kyrill" Sturmtief "Emma" Sturm- und Bruchschäden im Jahr Abb : Schadholzanteil durch Sturm und Bruch in den Jahren 1975 bis 2008 (Quelle: WSE 2008) Bereits schon Anfang Dezember 2007 sorgte hauptsächlich das Sturmtief Hannes wieder für reichlich neues Schadholz in den Beständen. Im Januar folgte das Sturmtief Paula ( ), im Februar ( ) Annette und am 01. März 2008 Emma gefolgt vom Kirsten am 12. März. Emma war in den Spitzenböen zumindest in Ostthüringen noch stärker als das Orkantief Kyrill vom Januar Nach diesen stürmischen Wintermonaten sind im Nadelholz insgesamt Festmeter Schadholz und im Laubholz Festmeter angefallen. Am stärksten traf es die Forstämter Schleiz, Gehren und Leutenberg. 98

99 2. biotische Faktoren: 2.1 Insekten und Pilze: a) Fichte Buchdrucker: Die Befallssituation durch den Buchdrucker hat sich 2007 trotz der hohen Überwinterungspopulation und des durch den Orkan Kyrill angefallenen Schadholzes moderater entwickelt, als es eigentlich nach solchen Schadereignissen zu erwarten gewesen wäre. Die Gesamtstehendbefallsmenge im Buchdruckerjahr 2007 betrug Efm. Dies entspricht einem geringeren Befall von ca. 32 % gegenüber dem Vorjahr Ursachen dafür waren, neben dem für die Käferentwicklung ungünstigen Witterungsverlauf, vor allem in der langen Verfügbarkeit von bruttauglichem Kyrillholz zu sehen. Insbesondere Wurfholz mit Wurzelkontakt zum Boden war teilweise bis in den Spätsommer hinein noch bruttauglich, so dass es von schwärmenden Buchdruckern erfolgreich besiedelt werden konnte. Durch die Aufarbeitung und Abfuhr von käferbefallenem Sturmholz kam es zu einer Reduktion der Population und somit auch des Stehendbefalls. Untersuchungen des auf den Sturmflächen verbliebenen Restholzes wie auch des Holzes in den Reisigwällen nach dem Harvestereinsatz zeigten jedoch, dass ein großer Teil dieses Holzes vom Käfer besiedelt war. Dadurch konnte sich eine Käferpopulation aufbauen, ohne dass sich dies bereits 2007 in frischem Stehendbefall widerspiegelte. Die starke Schwarmaktivität ist beispielhaft anhand der Abb auf zwei Monitoringflächen dargestellt hat sich im Jahresverlauf der Befallsdruck auf die gesunden Fichten erheblich verstärkt. Da die Niederschläge von Mai bis Juli unter dem langjährigen Mittel lagen und zudem regional unterschiedlich verteilt waren, bestand auch nur ein sehr differenziertes Abwehrpotenzial der Fichtenbestände. Das in den Monaten Juni bis August angefallene Käferholz macht deutlich, dass sich die Befallssituation beim Buchdrucker, wie schon lange prognostiziert, dramatisch zugespitzt hat. Allein der Zugang an Käferholz im August betrug Efm. Das entspricht der 2,9fachen Stehendbefallsmenge des Vorjahresmonats ( Efm) Vergleich Abb

100 Buchdrucker (Ips typographus) Judenbach I Anzahl Käfer pro Einzelfalle [Stck.] Kontrolltermin Buchdrucker (Ips typographus) Wilhelmsthal Anzahl Käfer pro Einzelfalle [Stck.] Kontrolltermin Abb : Schwarmflugverlauf Buchdrucker auf der Monitoringfläche Judenbach (Forstamt Sonneberg) und Wilhelmstal (Forstamt Marksuhl) (Quelle: WSE 2008) Zugang Stehendbefall Buchdrucker [fm] Jun Jul Aug Sep Okt-Dez Jan-Mrz Apr Mai Meldeperiode BK-Jahr 2003 BK-Jahr 2004 BK-Jahr 2005 BK-Jahr 2006 BK-Jahr 2007 BK-Jahr 2008 BK-Jahr 2009 Abb : Monatlicher Zugang an Buchdrucker-Stehendbefall (Quelle: Forstschutz-Information September 2009) 100

101 Auflaufend ist das eine Schadholzmenge von insgesamt Efm (von Juni bis August 2008). Für die ersten drei Monate des neuen Borkenkäferjahres ist das die größte Käferholzmenge seit Noch bedenklicher ist der enorme Anstieg des Durchseuchungsgrades der Bestände. Gegenüber Juli kam es hier zur Verdopplung der Befallsstellen auf Teilflächen. Im August 2007 waren es nur Teilflächen. Diese Zunahme ist letztlich auch das Ergebnis der vielen Sturmschadflächen durch Kyrill, auf denen sich der Käfer im vergangenen Jahr im Restholz vermehren konnte und nun zum Stehendbefall übergegangen ist. Von diesem Anstieg des Durchseuchungsgrades der Bestände geht die größte Gefahr für die weitere Befallsentwicklung des Buchdruckers aus. Die Schwerpunkte des Buchdruckerbefalls befinden sich im Osten und Süden von Thüringen. Die August-Stehendbefallsmeldung im Jahr 2009 weist einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Von den Forstämtern wurden auf ha Fläche fm Käferhölzer registriert. Der Zugang an Stehendbefall betrug im August 2008 noch fm. Damit ist in den ersten drei Monaten des neuen Borkenkäferjahres (Juni bis Mai) auflaufend eine Befallsmenge von fm angefallen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ( fm) ist der Befall um 58 % gesunken. Entsprechend der Befallsmenge hat sich auch der Durchseuchungsgrad der Fichtenbestände deutlich verringert. Die Anzahl der betroffenen Teilflächen mit Buchdruckerbefall ist gegenüber 2008 von Teilflächen auf gesunken. Die Gesamtbefallsmenge von 2009 liegt nach bisheriger Entwicklung deutlich unter Festmetern. a) Fichte Kupferstecher Vor allem in Regionen mit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen konnte der Kupferstecher 2008 neben Fichtendickungen und Stangenhölzern auch wieder erfolgreich Kronenspitzen von Altfichten besiedeln. Buchdruckerbefall konnte an diesen Fichten 2008 (noch) nicht festgestellt werden. Auffallend war die Beobachtung von massivem Befall in Fichtennaturverjüngungen. Ursache dürfte auch hier das Niederschlagsdefizit auf diesen Flächen, aber auch die Vermehrung des Kupferstechers in dem auf den Flächen verbliebenen Kronenmaterial nach der Sturmholz-Aufarbeitung sein. Die Befallsmenge durch den Kupferstecher betrug im Jahr fm und hat sich gegenüber 2007 (5.798 fm) fast verdoppelt. 101

102 Abb : Kupferstecher-Befallsmenge in den Jahren (Quelle: Waldschutzbericht 2008) a) Fichte - Fichtengespinstblattwespe Die Auswertung der Herbstbodensuchen 2006 zeigt, dass gegenüber 2005 die Nymphenbelagsdichte im Boden um das 2,6fache angestiegen war. Die Parasitierungsrate der Nymphen lag bei 49 % und war damit mehr als doppelt so hoch wie beispielsweise in den Herbstsuchen von 1999 (19,1 %) oder 2000 (21,9 %). Die ermittelte Schlupfbereitschaft für 2007 lag aufgrund des Überliegens der Nymphen im Boden wie erwartet sehr niedrig, im Mittel 0,2 Weibchen/m². Im Frühjahr kam es deshalb zu keinem auffallenden Schwarmflug. Lediglich auf 67 ha wurde eine Flugaktivität dieser Blattwespenart in den Fichtenbestände beobachtet (2006: ha davon wurden 442,3 ha als stark eingestuft) hat sich die Nymphenbelagsdichte im Boden gegenüber dem vorangegangen Herbstbodensuchen kaum verändert. Im Mittel liegen 49,6 Nymphen/m² im Boden der beprobten Bestände. Die mittlere Schlupfbereitschaft der weiblichen Nymphen war leicht angestiegen. Obwohl die kritische Weibchendichte in keinem Probebestand erreicht wurde, kam es im Frühjahr 2008 auf 700 ha zu einem auffallenden Schwarmflug wurde in 47 Beständen die Bodensuche nach Ruhelarven der Fichtengespinstblattwespe durchgeführt. Im Mittel liegen 16,4 Nymphen/m² in den beprobten Beständen. Gegenüber 2007 ist die Belagsdichte damit um rund 67 % gesunken. Ursachen dafür dürften einmal der doch relativ hohe Anteil an parasitierten und kranken Nymphen in einzelnen Suchbeständen sein. Auch der vergangene milde Winter könnte zu einem Anstieg der Mortalität durch einen höheren Stoffwechsel der Nymphen und damit dem Verbrauch an Energiereserven 102

103 geführt haben. Gegenüber 2007 ist die mittlere Schlupfbereitschaft der weiblichen Nymphen von 1,4 auf 3,2 schlupfbereite Weibchen/m² angestiegen. Damit liegt die Schlupfbereitschaft 2009 bei 42 %. a) Fichte Nonne Nonnen pro Falle FoA Arnstadt FoA Bad Berka FoA Bad Salzungen FoA Bleicherode-Südharz FoA Finsterbergen FoA Frauenwald Warnschwelle FoA Gehren FoA Hainich-Werratal FoA Heiligenstadt FoA Heldburg FoA Jena FoA Kaltennordheim FoA Leinefelde FoA Leutenberg FoA Marksuhl FoA Neuhaus FoA Neustadt FoA Oberhof FoA Oldisleben FoA Paulinzella FoA Schleiz FoA Schmalkalden FoA Schönbrunn FoA Schwarza FoA Sondershausen FoA Sonneberg FoA Stadtroda FoA Weida BFHS Holzland Abb : Maximale Nonnenfalterfänge in den Forstämtern 2007 und 2008 (Quelle: Forstschutz- Information November 2008) 2008 kamen zur Überwachung des Schwarmfluges der Nonne 238 Pheromonfallen in den Forstämtern und der Bundesforst-Hauptstelle Holzland zum Einsatz. Im Mittel aller Überwachungsbestände sind die Falterfänge im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Die Warnschwelle von 800 Faltern in der Fangperiode wurde nur im Revier Schleiz (Forstamt Schleiz) überschritten. Die Fangergebnisse des 2008 eingesetzten Nonnen-Lockstoff Pherotech waren im Biotestvergleich mit der Lockstoffcharge aus dem Vorjahr um 25 % niedriger. Im Vergleich zu den gefangenen Falterzahlen bedeutet das, dass die örtlichen Populationsdichten gegenüber dem Vorjahr höher einzuschätzen sind. Im Gradationsgebiet von 1994/1995, wo der Fallenstandort im Revier Schleiz liegt, wurden Puppenhülsensuchen durchgeführt, in deren Ergebnis 2008 keine erhöhten Dichten nachzuweisen waren. 103

104 b) Lärche Lärchenborkenkäfer Im Stammschädlingsjahr 2008 wurde auflaufend bis Dezember fm Schadholz durch den Lärchenborkenkäfer gemeldet. Die Schadholzmenge liegt damit unter der des Vorjahres (2007: 1. Generation mit fm). Der Lärchenborkenkäfer stellt für die Wälder Thüringens keine nennenswerte Gefahr dar. Abb : Stehendbefall durch den Lärchenborkenkäfer (Quelle: Waldschutzbericht 2008) b) Lärche - Lärchenminiermotte Der schädigende Nadelfraß an den Lärchen durch die Larven der Lärchenminiermotte ist weiterhin rückläufig. Fraßschäden wurden 2008 auf einer Fläche von 46 ha (2007: 123 ha) festgestellt. Abb : Befallsfläche Lärchenminiermotte (Quelle: Waldschutzbericht 2008) 104

105 c) Kiefer Blauer Kiefernprachtkäfer Abb : Stehendbefall durch den Kiefernprachtkäfer (Quelle: Waldschutzbericht 2008) Die vom Blauen Kiefernprachtkäfer verursachte Schad-holzmenge ist gegenüber dem letzten Berichtsjahr angestiegen fielen 841 fm Stehendbefall an 2007 waren es noch 580 fm. Insgesamt ist diese Schadholzmenge als gering anzusehen und stellt für die Kiefern in Thüringen keine Gefährdung dar. c) Kiefer - Waldgärtnerarten In ganz Thüringen wurde auf 25,1 ha Kronenverschnitt durch Waldgärtner-Arten gemeldet. Die geschädigte Fläche ist damit gegenüber dem Vorjahr (134,5 ha) wieder rückläufig. Betroffen sind Flächen in den Forstämtern Stadtroda, Kaltennordheim, Arnstadt, Leutenberg und Paulinzella. Sowohl der Blaue Kiefernprachtkäfer als auch der Waldgärtner spielen als biotische Schadfaktoren in Thüringen eine untergeordnete Rolle. d) Douglasie Rußige und Rostige Douglasienschütte Die seit 2002 auftretende Nadelkrankheit bei Douglasien hat weiter an Bedeutung verloren. So wurden Schäden in Douglasienbeständen bereits 2007 nur noch auf 24 ha kartiert. Die Tendenz ist weiter rückläufig. Ursachen für Nadelverfärbungen und Schütteerscheinungen ist in den meisten Fällen der Erreger der Rußigen Douglasienschütte. Dieser Pilz ist im natürlichen Verbreitungsgebiet der Douglasie weit verbreitet und weist einen mehrjährigen Krankheitsverlauf auf. 105

106 e) Nadelholzkulturen Großer Brauner Rüsselkäfer Abb : Fraßschäden durch den Großen Braunen Rüsselkäfer im Zeitraum (Quelle: Waldschutzbericht 2008) Wie zu erwarten, kam es in den Kulturen, i.d.r. Wiederaufforstungen von Sturmschadflächen, zu einem Anstieg der Schäden durch den Großen Braunen Rüsselkäfer. Die Fläche, auf der Frühsommerfraß festgestellt wurde, betrug 127 ha, 2007 waren es noch 22 ha. Der Herbstfraß fand auf einer Fläche von 29,9 ha statt (2007: 9,9 ha). Die am stärksten geschädigten Baumarten waren Douglasie (84,2 ha) und Fichte (67,2 ha). f) Eiche Eichenfraßgesellschaft (Grüner Eichenwickler und Kleiner Frostspanner) Die Schlupfkontrollen zur Eichenwickler-Überwachung wurden 2008 in 41 Probebeständen durchgeführt. Während die Populationsdichte des Eichenwicklers im Vergleich zu den Schlupfergebnissen des Vorjahres in den Eichenbeständen der Inspektionen Nord und Ost wieder abgenommen hat, kam es im Inspektionsbereich Süd zu einem weiteren Anstieg. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leimringkontrollen zur Überwachung der Frostspanner-Arten, die insgesamt in den Probebeständen einen Rückgang der Weibchendichten ergaben, hat die Gefährdung der Eichenbestände durch die Eichenwicklerfraßgesellschaft insgesamt aber abgenommen wurden noch in 23 Probebeständen merkliche bis starke Fraßschäden prognostiziert, 2008 sind es nur acht Probebestände. Die Witterung im Frühjahr führte dazu, dass der Laubaustrieb in den Eichenbeständen wieder sehr rasch erfolgte und die Eichenwicklerfraßgesellschaft insgesamt kaum große Schäden verursachen konnte. Der Eichenwicklerfraß führte auf 174 ha zu merklichen Blattverlusten (2007: 860 ha) und auch bei den Frostspanner-Arten konnten nur auf 106

107 238 ha Fraßschäden festgestellt werden (2007: 419 ha). Lediglich im Forstamt Schwarza kam es auf 31 ha zu starkem Fraß durch die Frostspanner-Arten. Die abrupt ansteigenden Temperaturen im Frühjahr 2009 auf Sommerniveau führten zur Koinzidenz von Raupenschlupf und Blattaustrieb und damit zu optimalen Fraßbedingungen. Erstmals seit 10 Jahren ist es wieder zu erheblichen Fraßschäden in den Eichenbeständen gekommen. Die Gesamtschadfläche beträgt für den Eichenwickler ha (2008: 174 ha) und für die Frostspanner-Arten 1.108,5 ha (2008: 238,45 ha). Starke Fraßschäden bis zum Kahlfraß entstanden durch den Wickler auf 1.322,8 ha und durch die Spannerraupen auf 317,5 ha. Das Hauptfraßgebiet liegt in den Forstämtern Heldburg und Schwarza (Inspektionsbereich Süd). In Nordthüringen wurden nur vom Forstamt Sondershausen merkliche Blattverluste gemeldet. g) Buche Buchenspringrüssler Auffallend ist der im Jahr 2008 regional stark auftretende Buchenspringrüssler-Befall an den Buchenblättern. Die überwinterten Käfer durchlöchern die Buchenblätter schrotschussartig. Die geschlüpften Larven fressen zunächst einen Gang zur Blattspitze, der dort zu einer Blasenmine erweitert wird. Das Schadensbild erinnert sehr an Spätfrostschäden. Entsprechende Fraßschäden wurden 2008 auf 298 ha gemeldet (2007: 90 ha). g) Buche Buchenrindennekrose Das Schadbild der Buchenrindennekrose (auch als Schleimfluss bezeichnete Krankheit der Rotbuchen) wurde an Vfm festgestellt. Damit ist die befallene Holzmenge gegenüber 2007 (9.874 Vfm) deutlich angestiegen. 1.5 Mäuse: Die Fläche, auf denen Mäuse im vergangenen Winter 2008/09 Schäden verursachten, ist gegenüber dem vorangegangenen Winter deutlich zurückgegangen. Mit 209 ha reduzierte sich die Schadfläche auf 40 % des Vorjahreswertes (524 ha). Probefänge 2008 deuteten auf einigen Monitoringflächen einen Rückgang der Populationsdichten an, auf anderen waren die Fangzahlen dagegen auf ähnlich hohem Niveau wie

108 Schadfläche in ha Sommer Winter Abb : Entwicklung der Mäuseschäden in Thüringen (Quelle: Forstschutz-Information September 2009) Mit jeweils etwa 60 ha Schadfläche haben Erd-, Rötel- und Schermaus einen fast gleichgroßen Anteil am Gesamtschaden. Die Feldmaus verursachte mit 30 ha gemeldeter Schadfläche etwa halb so viele Schäden wie die vorgenannten Arten. Im Gegensatz zu den im Winter verursachten Schäden liegt die im Sommer gemeldete Schadfläche von 73 ha bei 84 % des Vorjahreswertes (87 ha). Allein Erd- und Schermaus sind mit 40 bzw. 19 ha Schadfläche nur 81 % der seit April aufgetretenen Schäden verantwortlich. 1.6 Wildschäden: Der Entwicklungstrend der im Waldschutzmeldedienst gemeldeten Wildschäden zeigt nachfolgende Abb Rehwildverbiss (Winter- und Sommerverbiss) wurde 2008 auf ha gemeldet und ist damit deutlich gegenüber dem Vorjahr 2007 mit ha gestiegen. 108

109 Abb : Entwicklungstrend der im Waldschutzmeldedienst gemeldeten Wildschäden (Quelle: Waldschutzbericht 2008) 2008 wurden mit 405 ha mehr Rotwildschälschäden gemeldet als 2007 (291 ha). Die gemeldeten Verbissschäden durch diese Wildart liegen 2008 auf dem Niveau des Vorjahres und konnten auf 431 ha (2007: 397 ha) festgestellt werden. Eine genaue Darstellung der Verbiss- und Schälschäden kann dem Indikator 22 entnommen werden und soll an dieser Stelle nicht näher erläutert werden. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei: Forstschutz Informationen des Jahres 2008 und Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei: Waldschutzbericht 2008 und prognostische Hinweise für 2009; - Zuarbeit TLWJF Gotha Referat 41; September und Oktober

110 Indikator 5 5 Unterstützung des Nichtstaatswaldes (Beratung, Betreuung und Förderung) Euro /ha Ha % PEOLG: 2.1.c 3.1.c Wien-Indikator: Deutscher Standard: Alter Indikator: 15 (35; 36; 37) 27 (57) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ) : 27 (1): Die Forstwirtschaft ist zur Erreichung der im 1 genannten Ziele fachlich und finanziell zu fördern. 27 (2): Das Land Thüringen gewährt zur Förderung der Leistungsfähigkeit privater und kommunaler Waldflächen als Hilfe zur Selbsthilfe Zuschüsse. 27 (3): Die förderungswürdigen Maßnahmen werden in einem Landesförderungsprogramm festgelegt. 28 (1): Das Land unterstützt den Privat- und Körperschaftswald durch kostenfreie Betreuung, Beratung und Anleitung bei der Bewirtschaftung des Waldes [ ]. 33(5): Die Eigentümer von Körperschaftswald können den Revierdienst (forsttechnischer Betrieb) durch kommunale oder durch staatliche Bedienstete durchführen lassen. [ ]. 35 (2): Der Waldbesitzer kann dem örtlich zuständigen Forstamt die Veräußerung der Waldprodukte schriftlich übertragen [ ]. 35 (4): Zur Aufstellung von Betriebsplänen nach 20(2) kann das Land Zuschüsse gewähren. [ ] Thüringer Landeshaushaltsordnung (LHO) 23: Zuwendungen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. 44 (1): Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. [ ] Richtlinien zur Förderung: 1. Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen gemäß GAK 2. Förderung von Waldumweltmaßnahmen 3. Förderung von Investitionen in Forstbetrieben und der Verarbeitung und Vermarktung von Holz 4. Bodenschutzkalkung Diese vier Förderprogramme sind Bestandteil der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) nach der Verordnung VO (EG) 1698/

111 5. Strukturförderhilfe 6. Absatzförderung forst- und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse Diese zwei Förderprogramme werden durch Landesmittel finanziert DVO zum Thüringer Waldgesetz Erster Abschnitt: Kostenbeiträge für die Ausübung der forsttechnischen Leitung und die Durchführung des forsttechnischen Betriebes sowie die Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes Zweiter Abschnitt: Gewährung von Zuschüssen für die Ausübung der forsttechnischen Leitung und die Durchführung forsttechnischen Betriebes im Körperschaftswald durch eigenes Personal sowie für Betriebspläne und Beitragsgutachten im Privatwald Kooperationsvertrag PPP-Projekt Holzmobilisierung. Die forstwirtschaftlichen Besitzverhältnisse in Thüringen sind durch Gemengelage der verschiedenen Eigentumsformen geprägt. Die Eigentumsstruktur ist überwiegend als kleinflächig einzustufen, da im Körperschafts- und Privatwald Thüringens insgesamt sehr kleine Betriebsgrößen dominieren. Die finanzielle Förderung im Privat- und Körperschaftswald verfolgt in Thüringen folgende Ziele und Strategien: Entwicklung einer nachhaltigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen, marktorientierten und umweltverträglichen Forstwirtschaft. Förderung der regionalen und kommunalen Entwicklung. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Steigerung des Holzaufkommens Das Jahr 2007 war durch die Umstellung auf die neue EU-Förderperiode 2007 bis 2013 und die Notwendigkeit der Beseitigung der durch den Orkan Kyrill verursachten Schäden geprägt. Aufgrund der späten Genehmigung der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) konnte die hohe Zahl der Anträge nur in einem vergleichsweise geringen Umfang bewilligt und ausgezahlt werden. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 3,5 Mio. EUR Fördermittel für forstliche Maßnahmen an die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer und 1,5 Mio. EUR Fördermittel für Maßnahmen der Verarbeitung und Vermarktung von Holz an die Waldbesitzer und forstlichen Unternehmer ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die im Zeitraum 1991 bis 2007 über alle Programme gezahlten Fördermittel auf eine Summe von 195,7 Mio.. 111

112 Der Gesamtförderbetrag teilte sich gemäß Abb auf folgende Förderprogramme auf: [Mio Euro] Verarbeitung Vermarktung von Holz Strukturförderhilfe Bodenschutzkalkung Erstaufforstung inkl. Prämie Forstw irtschaft. Maßnahmen Abb : Vergabe von Fördermitteln nach Förderprogramm (Quelle: Forstbericht 2008) Für die EU-kofinanzierten Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe wurde ab Sommer 2007 von der Möglichkeit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns Gebrauch gemacht. Dies betraf insbesondere die Förderung von Wegeinstandsetzungen, Wiederaufforstungen und Voranbauten in geschädigten Beständen. Trotz noch nicht genehmigter Förderrichtlinie war es auf der Grundlage der FILET möglich, einen Teil der für diese Maßnahmen vorliegenden Anträge bereits im Jahr 2007 zu bewilligen und auszuzahlen. Die Förderung von Erstaufforstungen bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen genießt forstpolitisch weiterhin einen besonderen Stellenwert. Der Zugang an geförderter Fläche fiel jedoch im Jahr 2007, auch aufgrund der vordringlichen Aufarbeitung der Orkanschäden, recht gering aus. Im Rahmen der Strukturförderhilfe erhielten die geschädigten Waldbesitzer als Sofortmaßnahme eine finanzielle Unterstützung für die Aufarbeitung der Schadholzmengen, zur Vorbeugung und Bekämpfung des Borkenkäfers sowie für die Erschließung von Schadflächen durch Rückewegebau. Im Jahr 2007 stellte der 112

113 Freistaat Thüringen für diese Maßnahmen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, um den hohen Bedarf abzudecken. Der Umfang der Bodenschutzkalkung stagnierte in den Jahren bis 2006 bundesweit auf niedrigem Niveau. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat deshalb im Jahr 2007 ein Modellvorhaben zur Revitalisierung von Waldbeständen im Kleinprivatwald initiiert, an dem auch der Freistaat Thüringen teilnahm. Im Jahre 2009 war es durch diese Maßnahme möglich, die Waldkalkungsfläche auf ha zu erhöhen. Für das Jahr 2010 laufen die Vorbereitungen eine Frühjahres- und eine Herbstkalkung durchzuführen. Im Jahr 2007 wurden Thüringer Sägewerken, forstlichen Lohnunternehmern sowie privaten Waldbesitzern nach der Richtlinie Förderung der Vermarktung und Verarbeitung von Holz und Förderung des Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung Zuwendungen für die Anschaffung von Maschinen und Anlagen gewährt. Finanziert wird das Programm zu drei Vierteln durch die EU mit Finanzmitteln aus dem Strukturfonds sowie zu einem Viertel aus Haushaltsmitteln des Freistaats Thüringen. In der Holzernte wurden vorzugsweise forstliche Lohnunternehmer bei der Beschaffung von modernen, boden- und bestandesschonenden Maschinen für Holzernte und Rückung bezuschusst, die auch in unzugänglichen Hanglagen eingesetzt werden können. Hervorzuheben sind Projekte wie die Anschaffung von Steilhangharvestern und Hangforwardern. Mit über Euro Fördervolumen war die Holzernte im Jahr 2007 der Förderschwerpunkt. Im Bereich der Modernisierung von Sägewerken wurden insbesondere Investitionen zur energetischen Verwertung der eigenen Resthölzer und zur Optimierung der Betriebsabläufe auf Rundholzplätzen gefördert. Die kleinen und mittleren Sägewerke sind vor allem für den klein parzellierten Privatwaldbesitz ein wichtiger Holzabnehmer. Insgesamt konnten mit den durchgeführten Fördermaßnahmen die Vermarktungsmöglichkeiten, insbesondere für private und kommunale Waldbesitzer, verbessert werden. Gleichzeitig wurde auch die Versorgung der mittelständigen holzbearbeitenden Betriebe in Thüringen mit Rundholz weiter stabilisiert. Insgesamt wurden Fördervolumen für Energieholz und für die Sägewerke bereitgestellt. Über die Förderrichtlinie Absatzförderung für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse wurden Zuwendungen zur Verbesserung der Marktposition forst- und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt. Im Einzelnen wurden 2007 Projekte im Rahmen der Absatzförderung für Holzprodukte unterstützt. Hervorzuheben ist hier die Förderung des 1. Thüringer Holzspektakulums auf dem Jenaer Holzmarkt. Diese Veranstaltung zog viel Aufmerksamkeit auf sich. Hier wurde auf vielfältigste 113

114 Weise für den Roh- und Werkstoff Holz geworben und auf die Notwendigkeit einer umfassend nachhaltigen Waldwirtschaft in der heutigen Zeit verwiesen. Die Summe der 2007 gewährten Fördermittel beträgt Euro bei zwei bezuschussten Projekten. Zusammenfassend stellt Abb die Ergebnisse der forstlichen Förderung für das Jahr 2007 dar: Maßnahme Anzahl Indikator Menge Förderung nach GA und EU (OP, EPLR) 2007 K.- wald T P.- wald T Summe T Erstaufforstungsprämie Prämienfläche ha Waldbauliche und sonst. Forstliche Maßnahmen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse forstwirtschaftlicher Wegebau Erstaufforstung 108 Pflege von Jungbeständen Waldumbau 77 ha 123 ha Investitionen 2 Projekte Verwaltung/Beratung 53 Projekte 77 Wegeneu- bzw. -ausbau 79 km Kulturbegründung 24 ha Kulturpflege 25 ha Summe Förderung nach sonstigen Programmen 2007 Strukturförderhilfe Modellvorhaben Revitalisierung 4 gekalkte Fläche 928 ha Summe Abb : Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe und der EU (OP; ELER) sowie Förderung nach Landesprogrammen 2007 (Quelle: Forstbericht 2008) Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember

115 Indikator 6 6 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Zahl ha Mitgliederzahl PEOLG: 3.1.c Ggf. nach Eigentumsarten Wien-Indikator: Deutscher Standard: Alter Indikator: 28 (59) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 37 (1): Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse dienen dem Ziel, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und aufzuforstenden Grundstücke zu verbessern [ ]. 37 (4): Für die Bildung und Anerkennung der fortwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ist die oberste Forstbehörde zuständig [ ]. 37 (5): Die Forstbehörden haben, [ ], die Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetz zu fördern und diese bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Achter Teil Besondere Regelungen für Waldgenossenschaften Bundeswaldgesetz (BWaldG): Drittes Kapitel Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Abschnitt II: Forstbetriebsgemeinschaften Abschnitt IV: Forstwirtschaftliche Vereinigungen Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen nach der GAK C: Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Mithilfe von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, Waldgenossenschaften und Forstbetriebsgemeinschaften/ Forstwirtschaftlichen Vereinigungen können Strukturmängel und Finanzeinbußen im kleinparzellierten Privatwald abgemildert werden. In vielen Fällen gehören den Forstbetriebsgemeinschaften auch die örtlichen Körperschaftsbetriebe an. Bis zum 31. Dezember 2007 wurden 274 Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), 2 Forstwirtschaftliche Vereinigungen und 9 Waldgenossenschaften mit einer Gesamtfläche von ha anerkannt. Für 262 altrechtliche Waldgenossenschaften konnten Satzungsänderungen genehmigt werden. Die staatlichen Forstämter beraten, betreuen und motivieren diese Zusammenschlüsse u. a. auf der Suche nach neuen Wegen ihre Erzeugnisse zu vermarkten. Darüber hinaus sollen die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ihre Produktions- und Absatzbedingungen angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite fortlaufend modernisieren können. Als wichtige forstpolitische Ziele in den kommenden Jahren bleiben auch weiterhin die Neugründung von FBG s 115

116 sowie die Fusion kleinerer FBG, um somit die wirtschaftliche Selbstständigkeit dieser Zusammenschlüsse zu stärken. Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Anzahl, Anzahl der Mitglieder und der entsprechenden Waldfläche (ha) der Forstbetriebsgemeinschaften, Forstwirtschaftlichen Vereinigungen und Waldgenossenschaften in Thüringen: Anzahl Anzahl Mitglieder Waldfläche [ha] Forstbetriebsgemeinschaften Ca Forstwirtschaftliche Vereinigung Waldgenossenschaft Abb : Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Thüringen (Quelle: Forstbericht 2008) Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember

117 Indikator 7 7 Wegedichte, Wegeneubau, Wegeunterhaltung PEOLG: Wien-Indikator: 3.2.d 4.2.f 5.2.c lfm LKW-fähige Wege/ha/Besitzart Deutscher Standard: 3.5 Alter Indikator: 30 (65) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 2 (2): Zum Wald gehören [ ] Waldwege [ ]. 6 (6): Die Benutzung von Waldwegen durch Kraftfahrzeuge ist zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben gestattet. [ ]. 18 (1): Der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen dieses Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landeskulturellen Grundsätzen fachkundig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 19 (2): Satz 5 [...] bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand. 25 (1): Waldwege sind unter Beachtung der Belange des Naturschutzes so zu planen, zu bauen und zu unterhalten, dass bei der Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gegebenheiten das Landschaftsbild, der Waldboden und angrenzende Bestände nur soweit beeinträchtigt werden, wie dies zur Erschließung unbedingt erforderlich ist. 25 (2): Die forstwirtschaftlichen Wegebaumaßnahmen als Neubau, grundhafter Ausbau und Instandsetzung mit Fremdmaterial sind der unteren Forstbehörde vor Maßnahmebeginn anzuzeigen Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz (1. DVO) 2: Benutzung des Waldes und folgende Paragrafen ThürNatG: 6: Eingriffsregelung Planung und Genehmigung von forstlichen Wegebauvorhaben unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen GE: 3/ Grundsätze der Walderschließung GE: 1/ Dienstanweisung Waldwegebau im Staatswald (DA-Wegebau) vom Teil: interne Umsetzung (GE 1/2005) 2. Teil: Forstschreibung der Wegedaten im WIS Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen nach der GAK D: Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur 117

118 Die Aufarbeitung des Sturmschadholzes nach Kyrill, die in den Hauptschadgebieten zum Teil beim Vierfachen des üblichen Jahressatzes lag, sowie die hohen Niederschläge führten im Berichtszeitraum 2007 fasst flächendeckend zu erheblichen Wegeschäden. Da jedoch durchgängig auf die dringenden Erfordernisse des Holztransportes reagiert werden musste, konnte der ursprünglich für das Jahr 2007 geplante Wegebau nur teilweise realisiert werden. Des Weiteren waren Wegebaukapazitäten für die Einrichtung von Holzlagerplätzen gebunden. Im Berichtszeitraum 2007 wurde auf einer Strecke von 74,8 km investiver Wegebau (Neu- und Ausbau) und auf insgesamt 1.462,7 km laufende Instand- und Unterhaltungsmaßnahmen (vorrangig Wiederherstellung der infolge von Kyrill geschädigten Wegstrecken) durchgeführt. Zudem fand auf 58,4 km die Erweiterung des Maschinenwegenetzes sowie dessen Wiederherstellung auf 469 km statt. Maßnahme Neubau Lkwbefahrbare Wege 13,7 km 18,3 km 12,0 km 18,9 km 10,8 km 33,0 km Ausbau Lkwbefahrbare Wege 41,0 km 43,1 km 42,1 km 36,9 km 38,5 km 41,8 km Instandsetzung Lkwbefahrbare Wege 195,0 km 127,2 km 194,9 km 270,5 km 135,0 km 80,2 km Unterhaltung Lkwbefahrbare Wege 1.246,2 km 1.920,8 km 1.521,3 km 1.258,9km 2.827,3 km 1.382,5 km Neubau Maschinenwege 94,0 km 37,2 km 64,7 km 69,3 km 60,9 km 58,4 km Neubau Brücken 1 St. 1 St. 1 St. 3 St. 1 St. 3 St. Instandsetzung Brücken 1 St. 1 St. 2 St. 1 St. 3 St. 1 St. Sonstiges *) Abb : Gesamtleistung bzw. Aufwand für Wegebaumaßnahmen im Staatswald von 2002 bis 2007 (Quelle: Forstbericht 2008) *) u. a. Schneeräumung, Beschrankung, Beschilderung Die Thüringer Landesforstverwaltung plant zur optimalen Waldbewirtschaftung ein einheitliches, besitzübergreifendes und leistungsfähiges LKW-befahrbares Waldwegenetz aufzubauen. Dieses soll günstige Bedingungen für die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung bei gleichzeitiger Berücksichtigung aller Forderungen des Natur- und Landschaftsschutzes gewährleisten sowie zur Kostenoptimierung bei der Wegeunterhaltung und des Wegeneubaus beitragen. Dafür wurden unabhängig von administrativen Grenzen zusammenhängende Holztransportgebiete ausgeschieden, die durch natürliche Grenzen für die Holzbringung, wie Straßennetz und Gewässer, umrissen werden. Durch die Revierförster erfolgte die Erfassung aller LKW-befahrbaren Waldwege, Brücken, Durchfahrten und Wendemöglichkeiten im Wegeverlauf. Anschließend wurden die Grenzen der Transportgebiete sowie die LKW-befahrbaren Wege mit für den Transport wichtigen Informationen im Wald-Ökologischen Forstlichen Informations- 118

119 System (WÖFIS) erfasst. Die Wege wurden dabei in die Kategorien Hauptabfuhrweg und Anschlussweg untergliedert oder keiner Kategorie zugeordnet. Die Summe der Wegelängen im Ökologischen Wegeinformationssystem (WIS) mit dem Stand vom September 2009 werden in Abb dargestellt. Eigentumsart Kategorie A [m] C [m] D [m] - [m] Gesamt [m] Staatsforst , , , ,75 WGT/ LEG 2.478, ,52 Bundesforst , , , ,65 Andere 775,75 119,98 155, ,46 Kommunalforst , , , ,12 Privatforst , , ,00 15, ,33 unbekannt , , , , ,39 Treuhand , , , ,48 Gesamt , , , , ,70 Abb :Summe der WIS-Wegelänge (Quelle: TLWJF; Referat 13) Legende: A: Hauptweg, C: geplanter Weg, D: Anschlussweg außerhalb des Waldes, - (= 4. Kategorie): noch keiner Kategorie zugeordnet Laut Forstbericht 2008 weist der Staatswald eine LKW-befahrbare Wegedichte von 21,4 laufenden Metern pro Hektar Waldfläche auf (insgesamt km). Das Ziel der Hauptwegedichte liegt jedoch im Staatswald, angepasst an die jeweilige Geländesituation, bei etwa 25 lfm/ha. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Faltblatt: Ökologisches Wegeinformationssystem (WIS) in Thüringen, - Zuarbeit: TLWJF; Referat 31 (September 2009) 119

120 Indikator 8 8 Anzahl der im Cluster Forst und Holz beschäftigten Personen PEOLG: 6.1.a 6.2.b Wien-Indikator: 6.5 Fläche ha räumliche Verteilung Waldbesitzarten ha Waldbesitzarten % Größenklassen ha Größenklassen % Deutscher Standard: Alter Indikator: 48 (104) 49 (105) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1 (4): [ ]. Die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern [ ]. 2 (1): [ ] der Holzproduktion dienen [ ]. Der Waldbesitz in Thüringen ist vielschichtig. Während der Thüringer Wald vom Staatswald geprägt ist, wird der Südosten Thüringens vom Kleinprivatwald dominiert. Im Norden des Landes überwiegen hingegen großen Laubgenossenschaften. Im Süden Thüringens dominieren die waldreichen Gemeinden. Große Teile des Waldes in Thüringen befinden sich im Besitz von Privatpersonen und Kirchen (40,40 %) oder von Gemeinden und Stiftungen (ca. 16,31 %). Dem Freistaat selbst gehören ebenfalls 40,81 % der Waldflächen (Vergleich Indikator 1). Die Hektar Privatwald verteilen sich auf ca Waldbesitzer, wobei von 1 ha bis über 5000 ha alle Besitzgrößen vertreten sind. Der durchschnittliche Waldbesitz liegt demzufolge bei einer Größe von ca. 1,18 ha, wobei eine geregelte Wirtschaft oft erst durch freiwillige Kooperation der benachbarten Eigentümer möglich wird. Im Bereich Forst und Holz werden nicht nur Erholungs- und Naturschutzwerte sondern harte Wirtschaftswerte geschaffen. Die Bruttowertschöpfung, also der Wert der im Produktionsprozess erzeugten, abzüglich dem der verbrauchten Waren und Dienstleistungen des Clusters Forst und Holz, lag 2004 in Thüringen knapp unter einer Milliarde Euro. Die Wertschöpfung ist umso höher, je geringer die Vorleistungen und je höher die erzielte Veredelung ist. Daher erzielt zum Beispiel der Anteil der Papierindustrie 50 % der Gesamtsumme, während die Forstwirtschaft nur mit einem Anteil von 0,25 % beteiligt ist. 120

121 Branche Wertschöpfung Papierindustrie 481 Mio. Holzverarbeitende Industrie 269 Mio. Holbearbeitende Industrie 161 Mio. Holzhandwerk 47 Mio. Forstwirtschaft 2,5 Mio. Abb : Aufteilung der Wertschöpfung im Cluster Forst und Holz (Quelle: TMLFUN; Cluster Forst & Holz) Die Wertschöpfungskette Holz wird in Abb dargestellt, welche die Grundlage für die volkswirtschaftliche Analyse des Clusters Holz bildet. Abb : Wertschöpfungskette des Clusters Holz in Thüringen (unberücksichtigt sind der Holzhandel sowie die Logistik der be- und verarbeitenden Holzprodukte ) (Quelle: Steffens 2008) Entlang der Produktionskette des Holzes vom Wald ins Werk und schließlich zum Verbraucher entstehen vielfältige Arbeitsplätze und Erwerbsmöglichkeiten auf den verschiedensten Ebenen und Gebieten. Angefangen bei den Forstwirten, Förstern und Unternehmen in der Waldpflege und Holzernte, über Spediteure bis hin zu Ingenieuren in den Papier- und Sägewerken, Architekten, Handwerkern und den Händlern der fertigen und halbfertigen Waren. Insgesamt bestehen in Thüringen Arbeitsplätze im Cluster Forst und Holz, welche in Abb nach Produktionszweigen aufgeschlüsselt sind. 121

122 Hervorzuheben ist dabei, dass sich ein Großteil (ca. 2/3) der Arbeitsplätze im ländlichen Umland beziehungsweise im ländlichen Raum befindet. Die Holzbranche fungiert somit als Jobmotor in den ansonsten strukturschwachen Regionen. Bei verschiedenen Thüringer Sägewerken finden zudem Erweiterungen statt oder sind geplant. Forstliche Lohnunternehmen sind weitere Möglichkeiten, in denen die aktuellen Entwicklungen zu einem nachhaltigen Anstieg der Erwerbstätigenzahlen führen werden. Produktionszweige Arbeitsplätze im Bereich Forst & Holz Kommunaler Forst 50 Verpackungsmittel, Lagerbehälter, Ladungsträger 440 Furnier-, Sperrholz, Holzfaser-, Holzspanplatten 530 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke Sonstige Trag- Hüll- und Ausbauelemente, Fertigbauteile Landesforstverwaltung Verlagsgewerbe Papiergewerbe Druckgewerbe Möbelherstellung verarbeitendes Handwerks-Gewerbe Summe: Abb : Arbeitsplätze im Bereich Forst und Holz (Quelle: TMLFUN; Cluster Forst & Holz) Nach STEFFENS (2008) lassen sich, auf der Basis der bestehenden Unternehmerstruktur in Thüringen, durch die vollständige Be- und Verarbeitung von 100 Kubikmetern Vollholz zwei Arbeitsplätze schaffen und ein um die Förderung bereinigtes Steueraufkommen von ca. 110 pro Kubikmeter Vollholz erzielen. Bei der im Jahr 2006 eingeschlagenen Holzmenge von Kubikmetern Vollholz ergäbe sich daraus ein theoretische Potential von knapp Arbeitsplätzen und ein um die Förderung bereinigtes Steueraufkommen von knapp 330 Mio.. Da es in den nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungsketten (hauptsächlich Papierindustrie und Holzverarbeitung) jedoch zu Kapazitätsengpässen kommt, kann dieses Potential in Thüringen nicht vollständig genutzt werden. Ein Teil der Wertschöpfung wird somit in anderen Bundesländern oder im Ausland generiert (STEFFENS, 2008). 122

123 Von der im Jahr 2006 in Thüringen eingeschlagenen und innerhalb des Bundeslandes verarbeiteten Holzmenge profitierte der Freistaat durchschnittlich von 1,2 Arbeitsplätzen pro 100 Kubikmeter Vollholz beziehungsweise von einem um die Förderung bereinigten Steueraufkommen von ca. 60 pro Kubikmeter Holz. Insgesamt bestanden somit ca Arbeitsplätze im Cluster Forst und Holz. Damit ist die Forst- und Holzbranche in Thüringen ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor. Der Vergleich der Umsätze verschiedener Wirtschaftszweige in Thüringen wird in Abb veranschaulicht. Fischerei, Fischzucht Chemische Erzeugnisse Ledergewerbe Bergbau/ Steine/ Erden Textil- und Bekleidungsgewerbe Möbel, Schmuck, Musikinstrumente Gummi- und Kunststoffwaren Glas/ Keramik/ Steine Maschinenbau, Fahrzeugbau Landwirtschaft Ernährungsgewerbe Forst/ Holz/ Papier/ Möbel Metallindustrie Büromaschinen, DV-Geräte, Elektrotechnik Energie- und Wasserversorgung Abb : Vergleich von Umsätzen der Wirtschaftszweige in Thüringen in T (Quelle: TMLFUN; Cluster Forst & Holz) Zusammenfassend wird deutlich, dass im Holzeinschlag und der anschließenden Beund Verarbeitung ein enormes volkswirtschaftliches Potential liegt. Aus gesamtvolkswirtschaftlicher Sicht kann nach STEFFENS (2008) die verstärkte Holznutzung im Klein- und Kleinstprivatwald beziehungsweise im Körperschaftswald trotz höherer Holzerntekosten empfohlen werden. Die Förderung der erhöhten Nutzung ist für den Freistaat Thüringen jedoch nur dann sinnvoll, wenn ebenfalls die Verarbeitungskapazitäten der nachgelagerten Wertschöpfungsschritte erweitert werden. Nur auf diesem Weg können die in der zusätzlichen Holznutzung liegenden volkswirtschaftlichen Potentiale entsprechend denen der bisherigen Einschlagsmenge tatsächlich in Thüringen genutzt werden. 123

124 Würde die gesamte in Thüringen verfügbare Einschlagsmenge ausnahmslos in Thüringen zu den jeweiligen Endprodukten verarbeitet werden, könnten zusätzlich ca Arbeitsplätze geschaffen sowie ein um die Förderung bereinigtes Steueraufkommen von reichlich 220 Mio. erreicht werden 17. Dies entspräche annähernd einer Verdoppelung der aktuellen Werte des Clusters Holz in Thüringen. Deshalb gewinnen die Weiterentwicklung des PPP Projektes Mobilisierung Privatwald und die Umsetzung des Kaskadenprinzips zunehmend an Bedeutung. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Cluster Forst & Holz; Dezember Steffens, H. : Diplomarbeit; Die Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz Volkswirtschaftliche Bedeutung der Holznutzung im Freistaat Thüringen; März Bei der Berechnung des Steueraufkommens wurden innerhalb der Untersuchungen von STEFFENS (2008) nur die bedeutendsten Steuerarten berücksichtigt. Der Holzhandel, die Logistik der Holzprodukte sowie die gesamten Sozialversicherungsbeiträge bleiben unberücksichtigt, weshalb die jeweiligen Werte Untergrenzen darstellen. Staatliche Investitionszulagen und zuschüsse der einzelnen Wertschöpfungsschritte blieben aufgrund fehlender Daten ebenfalls unberücksichtigt. Aufgrund dieser Zahlungen würden sich die Werte des bereinigten Steueraufkommens vermutlich stark reduzieren. 124

125 Indikator 9 (9) Generhaltungsbestände und anerkannte Saatgutbestände PEOLG: Wien-Indikator: 4.2.b 4.6 ha Deutscher Standard: Alter Indikator: 39 (77) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1 (2): [ ] eine standortsgerechte Baumartenzusammensetzung [ ] zu bewahren oder herbeizuführen. 19 (4): [ ] Wahl standortgerechter Baumarten unter Verwendung herkunftsgerechten Saat- und Pflanzgutes bei Erhaltung der genetischen Vielfalt. 27 (3): Die förderungswürdigen Maßnahmen [ ] Waldverjüngung und Waldpflege im Hinblick auf die Umwandlung nicht standortsgerechten Reinbestände ThürNatG: 31 (1): [...] verboten, gebietsfremde Pflanzenarten auszusäen, anzupflanzen oder in sonstiger Form in freier Natur anzusiedeln [ ] Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen nach der GAK A Erstaufforstungen B naturnahe Waldbewirtschaftung [ ] Für Pflanzmaßnahmen muss das verwendete Vermehrungsgut, den für das Anbaugebiet empfohlenen Herkünften entsprechen [ ] Anweisung zur Erzeugung und Verwendung von forstlichen Vermehrungsgut in den Wäldern des Freistaat Thüringens (Forstvermehrungsgutanweisung ) GE: 2004 Teil 1 Forstsaatgut Teil 2 Forstpflanzen Forstvermehrungsgutgesetz vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658), das durch Artikel 214 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist Herkunftsempfehlungen für die Verwendung forstlichen Vermehrungsgutes im Freistaat Thüringen Die Herkunftsempfehlungen sind für den Staatsforstbetrieb verbindlich. Im nach PEFC zertifizierten Privat- und Körperschaftswald sind sie ab zu befolgen. [ ] Grundsatzerlass Waldverjüngung GE: 1/2004 und Ergänzung zum Grundsatzerlass Waldbaugrundsätze GE: 3/ Leitsatz - standortgerechte Baumartenwahl 125

126 Vor dem Hintergrund sich verändernder Umweltbedingungen gehört die Erhaltung forstlicher Genressourcen zu den wichtigsten Aufgaben der Forstwirtschaft. Als Bestandteil der biologischen Vielfalt ist die genetische Vielfalt die Voraussetzung für die Angepasstheit und vor allem für die Anpassungsfähigkeit einer Population. Der Schwerpunkt der Erhaltung forstgenetischer Ressourcen liegt dabei in der in situ Erhaltung. Die Einbindung von Generhaltungsmaßnahmen in den regulären Forstbetrieb ist vergleichsweise einfach, kostengünstig und effizient. Die Wahl geeigneter Verjüngungsverfahren und die Ausnutzung mehrerer Samenjahre bei langen Verjüngungszeiträumen sichern die Weitergabe der genetischen Information der Ausgangsbestockung an die nächste Baumgeneration unter natürlichen Selektionsvorgängen. Die Erhaltung forstlicher Genressourcen ist somit eine Daueraufgabe, die im Wege der in situ Erhaltung vor allem in den Revieren und Forstämtern vor Ort bewältigt werden muss. Die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sieht für die Arbeit auf dem Gebiet der Generhaltung für die nächsten Jahre folgende Schwerpunkte: Sicherung der neu angelegten Generhaltungsplantagen (Winterlinde, Weißtanne, Vogelkirsche, Wildapfel, Wildbirne, Elsbeere, Höhenkiefer, Hochlagenfichte). Neuanlage Generhaltungsplantagen Sommerlinde, Bergulme und Spitzahorn (gemeinsam mit Sachsen) für das Süddeutsche Hügel- und Bergland. In situ sowie ex situ Erhaltung für die drei heimischen Ulmenarten sowie für die Sorbusarten, insbesondere für Sorbus latifolia agg. In situ sowie ex situ Erhaltung der Eibe entsprechend dem Thüringer Eibenerhaltungsprogramm. Im Zeitraum von 2004 bis 2008 wurde die gesamte Generhaltungsfläche um 75,38 ha auf 5299,57 ha erhöht. Während die Fläche der Klonarchivierung über den gesamten Zeitraum mit 1,24 ha gleich groß geblieben ist, erhöhte sich die Fläche mit Sonderherkünften um 41,62 ha. Die Gesamtfläche der zugelassenen Saatgutbestände nahm 2007 um 106,81 ha auf 5106,51 ha ab. Der Grund dafür ist die Streichung aus dem Erntezulassungsregister, die sich aufgrund ihres Alters in Verjüngung befinden und nicht mehr beerntet werden können (insbesondere Buchensaatgutbestände) bzw. infolge der durch den Orkan Kyrill verursachten Schäden nicht mehr zur Verfügung stehen (überwiegend Fichtensaatgutbestände). Im Jahr 2008 wurden jedoch zusätzlich 39,59 ha als Saatgutbestand zugelassen (siehe Abb ). 126

127 Abb : Generhaltungsflächen (ha) in Thüringen (Quelle: TLWJF; Referat 21 sowie Forstsaatgutberatungsstelle) Quellen: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei: Waldbau, Erhaltung forstlicher Genressourcen, Versuchsflächen, Naturwaldparzellen; Mitteilung 25/2005; RESCH DRUCK GmbH - Zuarbeit: TLWJF; Referat 21, Forstamt Schmalkalden Forstsaatgutberatungsstelle Tabarz 127

128 Indikator 10 (10) Niederwald, Mittelwald, Hutewald PEOLG: 4.2.d Fläche/ha Wien-Indikator: Deutscher Standard: Alter Indikator: 42 (85; 86) Rechtsgrundlagen Förderung von Waldumweltmaßnahmen und Waldumweltmaßnahmen mit größerem Investitionsbedarf Beihehaltung von traditionellen Waldbewirtschaftungsformen Wiedereinführung von traditionellen Waldbewirtschaftungsformen Die letzte Erhebung der Nieder- und Mittelwaldflächen in Thüringen erfolgte im Zuge der Bundeswaldinventur Insgesamt sind ha der Gesamtwaldfläche Nieder- bzw. Mittelwald. Damit existieren die Relikte historischer Waldbewirtschaftungsformen auf ca. 1 % der Waldfläche Thüringens. Zu einer Veränderung der Nieder- und Mittelwaldfläche pro Jahr können vor der nächsten Bundeswaldinventur keine Angaben gemacht werden. Quelle: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH 128

129 Indikator 11 (11) Anzahl der Plätze auf Waldflächen, denen kulturelle oder spirituelle Werte zugeordnet sind PEOLG: 6.1.d Wien-Indikator: 6.11 Deutscher Standard: Alter Indikator: 54 (-) Die Anzahl der Plätze, denen kulturelle oder spirituelle Werte zugeordnet sind, beläuft sich in Gesamtthüringen auf 693 Stück. Davon sind 337 Stück auf Waldflächen zu finden. Bei solchen Plätzen handelt es sich zum großen Teil um Steindenkmale oder um Hügelgräber. Aber auch zahlreiche Burgruinen und Denkmäler befinden sich in den Wäldern Thüringens. Um eine Sensibilisierung für die historischen Wirtschaftsgüter im Wald bei den bewirtschafteten Revierleitern zu erreichen, wird am eine Fortbildung zum Thema Denkmalschutz im Wald durchgeführt. Organisationsträger ist die Thüringer Landesforstverwaltung. In Thüringen gibt es zahlreiche Waldgenossenschaften, welche lediglich Nutzungsrechte am aufstockenden Bestand besitzen. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen hier die Nutzungsrechte an Grund und Boden geknüpft werden. Oftmals waren die Nutzungsrechte an die Höfe und nicht an Personen gebunden. Zudem wurden auch Nutzungsrechte, wie beispielsweise vier Scheitel Holz vergeben. Historisch bedingt haben diese Nutzungsrechte Nieder-, und Mittelwald entstehen lassen, welche heute von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Quelle: - TLWJF; Zuarbeit Referat

130 6.2 Normativer Teil Die zentrale Grundlage der Begutachtung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bilden bei PEFC die Kriterien, Indikatoren und operativen Empfehlungen, die auf den Ministerkonferenzen von Helsinki (1993), Lissabon (1998) und Wien (2003) sowie auf jeweils folgenden Expertentreffen erarbeitet wurden. Im normativen Teil der Indikatorenliste befinden sich die Indikatoren, die der Zertifizierungsstelle als Grundlage für die Zertifizierung dienen. Dieser Teil des Waldberichtes soll ein Bild über die nachhaltige Waldbewirtschaftung der Region vermitteln und Ziele für eine kontinuierliche Verbesserung enthalten. Sofern sinnvoll und erforderlich sollen deshalb konkrete messbare Ziele für die normativen Indikatoren festgelegt werden. Die Regionale PEFC-Arbeitsgruppe hat Ziele und Maßnahmen für die Indikatoren formuliert, die im normativen Teil der Indikatorenliste aufgelistet sind. Da alle Entscheidungen der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe im Konsens getroffen werden, liegt die Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen deshalb grundsätzlich bei allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Damit wird sichergestellt, dass die im Konsens festgelegten Ziele und Maßnahmen von allen Arbeitsgruppenmitgliedern nicht nur mitgetragen sondern die Umsetzung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auch aktiv unterstützt werden. 130

131 Indikator Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird ha; % PEOLG: 1.1.b 1.1.c 1.1.d Wien-Indikator: 3.5 Deutscher Standard: 1.1 Alter Indikator: 25 (6) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 20 (1): Staats- und Körperschaftswaldungen sind nach Betriebsplänen für einen 10 jährigen Zeitraum zu bewirtschaften. Bei Körperschaftswaldungen bis 50 Hektar Größe genügt die Aufstellung vereinfachter Betriebspläne. 20 (2): Für Privatwaldungen von über 50 Hektar Größe sind vereinfachte Betriebspläne für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erstellen. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, auch mit Einzelflächen unter 50 Hektar Größe, kann ein Betriebsplan erstellt werden. 20 (4): Die Betriebspläne sind von Forstsachverständigen nach 33 Abs. 8 Satz 3 oder staatlich anerkannten Forstsachverständigen aufzustellen und der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei zur Prüfung vorzulegen. Die Betriebspläne können innerhalb von drei Monaten nach Vorlage von der obersten Forstbehörde beanstandet werden, wenn sie gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung verstoßen. Die Durchführung der Betriebspläne ist von den Forstbehörden zu überwachen. 33 (8): Die periodischen Betriebspläne werden kostenfrei von der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei im Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde aufgestellt und sind der Körperschaft zur Beschlussfassung vorzulegen [ ]. 33 (9): Abweichungen vom jährlichen Anteil des abgeglichenen Hiebssatzes von 20 von Hundert bedürfen der Genehmigung der unteren Forstbehörde. Diese Abweichungen sind langfristig auszugleichen. 35 (4): Zur Aufstellung von Betriebsplänen nach 20 Abs., 2 kann das Land Zuschüsse gewähren. Die oberste Forstbehörde trifft im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium die Zuschussregelung durch Rechtsverordnung. 36 (1): Waldbesitzer, für deren Waldungen im Rahmen eines bestehenden Betriebsplanes oder einer Verpflichtung nach 20 Abs. 3 ein jährlicher Hiebssatz besteht, dürfen im Forstwirtschaftsjahr Mehreinschläge bis zur Höhe des jährlichen Hiebssatzes vornehmen. Der Waldbesitzer hat den Mehreinschlag der zuständigen Forstbehörde anzuzeigen. 36 (2): Höhere Mehreinschläge bedürfen der Genehmigung der unteren Forstbehörde. 60: Zur Sicherung der Erfüllung der im Gesetz festgelegten Vorgaben sind folgende Einrichtungen vorgesehen: 3. Die Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei. Sie erarbeitet die forstliche Planung im Staats- und Körperschaftswald [ ] DVO zum Thüringer Waldgesetz 1: Aufgaben der Betriebsplanung 2: Betriebspläne, Betriebsgutachten 3: Verfahren für die Aufstellung und Prüfung der Betriebspläne und gutachten DVO zum Thüringer Waldgesetz 131

132 Erster Abschnitt: Kostenbeiträge für die Ausübung der forsttechnischen Leitung und die Durchführung des forsttechnischen Betriebes sowie die Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes Zweiter Abschnitt: Gewährung von Zuschüssen für die Ausübung der forsttechnischen Leitung und die Durchführung forsttechnischen Betriebes im Körperschaftswald durch eigenes Personal sowie für Betriebspläne und Beitragsgutachten im Privatwald FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Im Jahr 2008 wurden ha Holzbodenfläche im Staats- und Körperschaftswald forsteinrichtungstechnisch bearbeitet. Dabei entfielen ha auf den Staatswald und ha auf den Körperschaftswald, der nach 33 Abs. 8 ThürWaldG kostenfrei durch die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei eingerichtet wird. Von der Holzbodenfläche des Staatswaldes wurden ha in Eigenregie bearbeitet. Davon wurden 250 ha von Forstreferendaren im Rahmen ihrer Ausbildung eingerichtet. Auf ha erfolgte der Einsatz von Unternehmern. Von der Körperschaftswaldfläche wurden ha Holzboden unter Leitung der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei an Unternehmer vergeben. 250 ha wurden von Forstreferendaren im Rahmen ihrer Ausbildung und ha in Eigenregie bearbeitet. Die im Rahmen des zweiten Durchlaufs der Forsteinrichtung seit 2005 bearbeitete Fläche des Holzbodens im Staats- und Körperschaftswald ergibt zum 31. Dezember 2008 auflaufend folgendes Bild: Eigentumsform Ist-Stand langfristiges Soll % vom Soll Staatswald ha ha 28 Körperschaftswald ha ha 34 Summe ha ha 30 Abb : Stand der Forsteinrichtung (Quelle: TLWJF; Referat 11) Im zweiten Durchgang der Forsteinrichtung wurden insgesamt ha, entsprechend 30 % der Gesamtholzbodenfläche des öffentlichen Waldes, bearbeitet. Die Zielstellung, in zehn Jahren - gerechnet ab alle Betriebe bearbeitet zu haben, wurde mit einem Flächenanteil von 30 % vom Soll bezogen auf die Holzbodenfläche erfüllt. Nur bei konstantem Einsatz qualifizierten Personals und gleichbleibenden finanziellen Mitteln wird die Zielstellung, eine Mindestflächenleistung von rund ha Holzboden je Jahr zu erzielen, zu erreichen sein. Für diese Fläche können dann Betriebswerke, die den Anforderungen der Praxis gerecht werden, erarbeitet und jeweils im Folgejahr ausgeliefert werden. Der durchschnittliche Hiebssatz betrug im Staatswald für das Jahr ,5 Efm pro Hektar und Jahr. Im Körperschaftswald lag der durchschnittliche Hiebssatz für den gleichen Zeitraum bei 5,5 Efm pro Hektar und Jahr. 132

133 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen nach 20 Abs. 4 ThürWaldG werden die Betriebswerke des Privatwaldes durch die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei auf die gesetzeskonforme Einhaltung der Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen geprüft und durch die oberste Forstbehörde bestätigend zur Kenntnis genommen oder beanstandet. Hierbei steht die Sicherung der nachhaltigen Holzproduktion und die Gewährleistung der Schutz- und Erholungsfunktionen durch Hinwirken auf leistungsfähige, gesunde, stabile, vielfältige und naturnahe Wälder im Vordergrund. Im Kalenderjahr 2008 wurden 36 Betriebswerke (insgesamt ha Holzbodenfläche) geprüft und von der obersten Forstbehörde zur Kenntnis genommen. Forsteinrichtungen, welche nicht gefördert werden, sind in dieser Flächenzahl nicht enthalten. Gegenwärtig liegt die eingerichtete Privatwaldfläche bei ha. Jedes Jahr werden ca ha bis ha von Forstsachverständigen neu eingerichtet. Die meisten Einrichtungen davon werden durch den Freistaat Thüringen gefördert. Die Privatwaldeinrichtung begann 1996 mit der Forstverwaltung Sachsen-Weimar- Eisenach. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember TLWJF; Zuarbeit Referat

134 Ziele 12 Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird PEOLG: 1.1.b 1.1.c 1.1.d Wien-Indikator: 3.5 ha, % Deutscher Standard: 1.1 Alter Indikator: 25 (6) Ziele: - Forstbetriebe der öffentlichen Hand arbeiten alle nach einen Betriebsplan der Forsteinrichtung und private Forstbetriebe mit einem Waldbesitz über 50 ha arbeiten nach einen aktuellen, den Betriebsverhältnissen angepassten Betriebsplan. - Die Umsetzung erfolgt innerhalb der nächsten 4 Jahre Maßnahmen: - Für an der Zertifizierung beteiligte Forstbetriebe ab 50 ha werden Planungsgrundlagen entwickelt und zur Verfügung gestellt, indem die Erarbeitung eines standardisierten, der Betriebsgröße entsprechenden Vordruckes für einen Bewirtschaftungsplan initiert wird, der den Anforderungen des Leitfadens 1 der Standards von PEFC genügt. - Die Anwendung des standardisierten Bewirtschaftungsplanes wird durch die RAG öffentlichkeitswirksam propagiert und über die Waldbesitzerverbände zugänglich gemacht. - Die Anwendung eines Bewirtschaftungsplanes im Sinne einer umfassend nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird im Rahmen der forstlichen Beratung allen Waldbesitzern empfohlen. 134

135 Indikator Vorratsstruktur PEOLG: 1.2.b Wien-Indikator: Gesamtvorrat, Vorrat/ha Vorrat/Baumartengruppe Alters- bzw. Durchmesserklasse Deutscher Standard: Alter Indikator: 4 (10) 5 (11; 81) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1 (4): [...] die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern. 18 (1): der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen dieses Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landeskulturellen Grundsätzen fachkundig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 19 (1): Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen. 19 (2) [ ] Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind unter anderem [ ] Langfristigkeit der forstlichen Produktion [ ] und Sicherung nachhaltiger Holzproduktion. 60: [ ] Zur Sicherung der Erfüllung der im Gesetz festgelegten Vorgaben sind folgende Einrichtungen vorgesehen: 3. Die Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei. Sie erarbeitet die forstliche Planung im Staats- und Körperschaftswald [ ] FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Waldbaugrundsätze GE: 3/2004 einschließlich Behandlungsrichtlinien der Hauptbaumarten Die Übersichten über die Baumarten-, Alters- und Durchmesserverteilung sowie die Vorrats- und Zuwachsverhältnisse für den Gesamtwald werden periodisch im Rahmen der Bundeswaldinventur erstellt. Für den öffentlichen Wald und den Privatwald über 50 Hektar Größe werden Waldstrukturdaten darüber hinaus im Rahmen der periodischen Betriebsplanung gemäß Thüringer Waldgesetz erfasst. Die letzte Bundeswaldinventur erfolgte im Jahr 2002, so dass diesbezüglich keine aktuelleren Daten vorliegen. Über alle Baumarten und Eigentumsformen hinweg wies der Wald in Thüringen gemäß der zweiten Bundeswaldinventur vom 2002 (BWI II) einen mittleren Holzvorrat von 301 Vfm pro Hektar auf. Der durchschnittliche Holzvorrat des Hauptbestandes, d.h. der Vorrat ohne Unterstand, Verjüngung unter Schirm, Überhälter und Restvorrat beträgt 299 Vfm/ha. Hinsichtlich der durchschnittlichen Holzvorräte liegt Thüringen 135

136 damit an fünfter Stelle im bundesweiten Durchschnitt. Seit Anfang der 1990er Jahre stiegen damit die Holzvorräte im Freistaat um 25 %. Der jährliche durchschnittliche Holzzuwachs bewegt sich gegenwärtig bei rund 10 Vfm pro Hektar und Jahr. Die Holzvorräte sind seit 2002 weiter moderat angestiegen. Entsprechend der Flächenanteile steuern der Privatwald und der Staatswald (Bund) mit 307 Vfm/ha die größten Anteile am Holzvorrat in Thüringen bei. Der Staatswald (Land) weist dagegen die geringsten Holzvorräte auf seinen Waldflächen auf Durchschnittliche Holzvorräte nach Eigentumsarten Vfm /ha Holzbodenfläche Staatswald (Bund) Staatswald (Land) Körperschaft Privatwald Treuhand Gesamt Abb : Durchschnittlicher Holzvorrat je Hektar Holzbodenfläche (Vfm/ha) nach Eigentumsarten in Thüringen (Quelle: BWI II) Die Wälder in Thüringen werden durch die Baumarten Fichte, Buche und Kiefer geprägt (Vergleich Abb ). Vielerorts sind die ursprünglichen Laub- und Mischwälder in der Vergangenheit durch Nadelbaumbestände ersetzt worden. Die kontinuierliche Zunahme des Laubbaumanteils um 7 % seit 1993 und ein aktueller Mischwaldanteil in Höhe von rund 70 % bezogen auf den Gesamtwald (Stand: 2002) sind Erfolge der Umstellung auf naturnahe Waldbewirtschaftungsformen. Die Nadelholzvorräte betragen 96,4 Mio. Vorratsfestmeter (63 %) und die Vorräte aller Laubbäume belaufen sich auf 55,5 Mio. Vorratsfestmeter (37 %). Im Landesdurchschnitt ergibt sich für die Nadelbäume ein Hektarvorrat von 318 Vfm je Hektar und für die Laubbäume von 290 Vfm/ha. 136

137 Mit knapp 70 Mio. Vfm entfallen auf die Fichte etwa 46 % der Holzvorräte Thüringens. Danach folgen die Buche mit 35 Mio. Vfm und die Kiefer mit 22 Mio. Vfm. Auf Fichte, Buche und Kiefer entfallen insgesamt rund 84 % der Holzvorräte des Freistaates. Der hohe durchschnittliche Hektarvorrat der Tanne (507 Vfm/ha) kommen durch ihre geringe Baumartenfläche von 356 Hektar (<0,1 %) in Verbindung mit einem Überhang älterer Bäume zustande. Von den flächenmäßig bedeutenden Baumartengruppen weist die Buche mit 355 Vfm je Hektar den höchsten Durchschnittsvorrat auf, gefolgt von der Fichte mit 332 Vfm je Hektar. Durchschnittliche Holzvorräte nach Baumarten Vfm/ha Holzbodenfläche Eiche Buche ALH Fichte Ta Dgl Ki Lä Abb : Durchschnittliche Holzvorräte nach Baumartengruppen (Quelle: BWI II) Durch die Bruch- und Borkenkäferkatastrophe Mitte des 20. Jahrhunderts und die darauf folgende Wiederaufforstung der entstandenen Kahlflächen weisen die Wälder im Freistaat einen deutlichen Überhang an jungen und mittelalten Nadelbaumbeständen auf. In diesen Alters- und Durchmesserstrukturen ist der Zuwachs biologisch bedingt besonders hoch. Durchforstungen zur Förderung großkroniger, durchmesserstarker, qualitativ hochwertiger Bäume, die später als widerstandsfähige Samenbäume auch die natürliche Waldverjüngung übernehmen sollen, stehen deshalb bei der Waldbewirtschaftung im Vordergrund. Dies verlangt erhöhte Holzeinschläge im Rahmen der Bestandespflege/Pflegenutzung. Demgegenüber besteht bei den Laubbäumen, insbesondere bei der Buche, ein Überhang an Altholzbeständen. Unter Beachtung der Holzqualitätsentwicklung, der 137

138 Naturverjüngung und ihrer Selbstdifferenzierung sowie der Kontinuität der Habitatund Biotopstrukturen stehen bei diesen Altholzbeständen Fragen der Waldverjüngung in Verbindung mit den Möglichkeiten eines Übergangs zu dauerwaldartigen Strukturen im Vordergrund. Nachfolgende Abbildung veranschaulicht zusammenfassend die Altersklassenverteilung der Baumartengruppen in Thüringen: Kiefer Lärche Fichte Eiche Buche [TVFM] I II III IV V VI VII VIII IX X ugl. Altersklasse Abb : Ist-Vorrat der Hauptbaumartengruppen (Quelle: Forstbericht 2008) Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH 138

139 Ziele 13 Vorratsstruktur PEOLG: 1.2.b Wien-Indikator: Gesamtvorrat, Vorrat/ha, Vorrat/Baumartengruppe/Alters- bzw. Durchmesserklasse Deutscher Standard: Alter Indikator: 4 (10) 5 (11; 81) Ziele: - Der Gesamtvorrat in der Region wird trotz des Abbaus der Pflegerückstände während der nächsten zehn Jahre gesichert, wobei der Operationale Zielwert 300 Vfm/ha beträgt. Maßnahmen: - Information der Waldbesitzer zur Bedeutung von Durchforstungen und entsprechenden Nutzung der Holzvorräte, z. B. durch Artikel in der Waldbesitzerzeitung und öffentlichkeitswirksame Aktionen. - Durchführung von Schulungen, Lehrgänge und Exkursionen im Sinne der Zielformulierung. - Beratung der Waldbesitzer und Forstzusammenschlüsse im Rahmen der forstlichen Beratung. 139

140 Indikator Gekalkte Waldfläche PEOLG: 2.1.a Wien-Indikator: Fläche (ha) % der Waldfläche Deutscher Standard: 2.3 Alter Indikator: 12 (20) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1: [ ] den Wald vor Schadeinwirkungen zu schützen [ ]. 11 (1): Die Waldbesitzer sind verpflichtet, den Wald [ ] gegen schädigende Naturereignisse, [ ] nach besten Kräften zu schützen und vor Schäden zu bewahren. 18 (1): Der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen dieses Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) [ ] zu bewahren. 19 (1): Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen. 19(2): [ ] Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzenund Tierwelt durch Hinwirken auf gesunde, stabile, vielfältige und naturnahe Wälder[ ] Anweisung zur Bodenschutzkalkung in den Wäldern des Freistaat Thüringens GE: 2/ Förderung der Bodenschutzkalkung Art. 49 VO (EG) 1698/2005 Zuschuss beträgt 100% der förderfähigen Gesamtausgaben Die Bodenschutzkalkung wird durchgeführt, um den anhaltenden, versauernd wirkenden Schadstoffeinträgen bzw. den dadurch bedingten Prozessen der Bodenversauerung, der Anreicherung von Schwermetallen, der Gefährdung des Grundwassers sowie einer weiteren Zerstörung des physikalischen Bodengefüges entgegenzuwirken. Sie ist damit eine der wichtigsten forstlichen Maßnahmen, um eine Stabilisierung des Waldökosystems und seiner Funktionen zu erreichen. Im Herbst 2009 wurden insgesamt ha Waldfläche gekalkt (siehe Abb ). Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Kalkungsfläche in den letzten Jahren wurde im Jahr 2009 erfreulicherweise wieder das Niveau von 2000 erreicht. Eine weitere Erhöhung der Kalkungsfläche wäre aus Gründen des Waldbodenschutzes erstrebenswert. Die Ausbringung des kohlensaueren Magnesium-Kalkes erfolgte im Jahr 2009 mittels Hubschrauber in einer Dosierung von 3 t/ha. Auf 85 % der gekalkten Fläche stocken Nadelholzbestände, die aufgrund ihrer standörtlichen Prädisposition einer besonderen Gefährdung unterliegen. 140

141 ,2 7,7 [Kalkungsfläche in Tsd.ha] ,5 5 2,9 4, ,7 0,5 0,9 0, Abb : Überblick über alle bisherigen Kalkungsmaßnahmen (Quelle: Forstbericht 2009) In Thüringen gibt es zwei standörtliche Kategorien, welche kalkungsbedürftig sind: a) Nadelholzrein- und mischbestände auf A- und Z-Standorten b) Nadelholz-, Laubholz- und Mischbestände auf M-Standorten Eine Aufteilung der gekalkten Waldflächen in Thüringen ergab, dass % Nadelholz-, Laubholz- und Mischbestände auf M-Standorten und 14 % Nadelholzrein- und mischbestände auf A- und Z-Standorten gekalkt wurden. Gekalkte Waldfläche je Kategorie Waldfläche (ha) Jahr Kategorie a Kategorie b Abb : Gekalkte Waldfläche; Kategorie a) Nadelholzrein- und Mischbestände auf A- und Z- Standorten; Kategorie b) Nadelholz-, Laubholz- und Mischbestände auf M-Standorte (Quelle: TLWJF; Referat 41) 141

142 Die Bodenschutzkalkung 2008 wurde zu einem Drittel im Rahmen eines Modellvorhabens Maßnahmen zur Revitalisierung der Wälder in besonders strukturellen Fällen durchgeführt. Diese Maßnahme wurde ausschließlich durch Bundesmittel finanziert. Weiterhin sind zwei Drittel der Kalkungsfläche im Rahmen der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) bearbeitet worden. Bei der Förderung der Bodenschutzkalkung handelt es sich um eine Vollfinanzierung, mit jedoch max. 300 /ha. Die gekalkte Fläche 2009 setzte sich zusammen aus ha Körperschafts- und Privatwald (ca. 60 %), wovon allein ha auf den Klein- und Kleinstprivatwald entfielen, und ha Staatswald. Ein großer Teil der Finanzierung der durchgeführten Kalkung erfolgte aus Landesmitteln und der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET). Der verbleibende Teil konnte mit Fördermitteln aus dem Modellvorhaben Maßnahmen zur Revitalisierung der Wälder in besonderen strukturellen Fällen durchgeführt werden. Diese Maßnahme wird ausschließlich vom Bund finanziert Quelle: - TMLUN Forstbericht 2008-Druckhaus Gera GmbH; Dezember 2008, und TLWJF; Zuarbeit Referat

143 Ziele 14 Gekalkte Waldfläche PEOLG: 2.1.a Wien-Indikator: Fläche ha, % der Waldfläche Deutscher Standard: 2.3 Alter Indikator: 12 (20) Ziele: - Bodenschutzkalkungen werden auf den Flächen durchgeführt, auf denen durch eine Kalkung eine Stabilisierung des chemischen Bodenzustands erreicht werden kann. - Die Waldkalkung wird als Erst- und Wiederholungskalkung mit mindest gleicher Intensität, bezogen auf den Durchschnitt der letzten 5 Jahre, fortgeführt. Maßnahmen: - Kalkungsnotwendige Flächen werden jährlich in Zusammenarbeit von TLWJF und den Forstämtern erhoben. - Bodenzustandserhebung (BZE) als Basis zur Lieferung von Grundlagendaten. - Planung der Maßnahmen, Kalkungsberatung, Durchführung von Bodenschutzkalkung in der Regel mit 3 to/ha. 143

144 Indikator Fällungs- und Rückeschäden % PEOLG: 1.2.a II 2.1.b 2.2.b II 3.2.b II 4.2.e I 5.2.a I Wien-Indikator: 2.4 Deutscher Standard: Alter Indikator: 14 (15) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1 (4): [...] die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern [ ]. 18 (1): der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen dieses Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landeskulturellen Grundsätzen fachkundig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 19 (1): Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen. 19(2): [ ] pflegliches Vorgehen, insbesondere bei Verjüngungsmaßnahmen, Holznutzung und Transport. 19(2): [ ] Anwendung bestandes- und bodenschonender Verfahren FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Die Auswertung der zweiten Bundeswaldinventur von 2002 ist derzeitig die einzige Veröffentlichung hinsichtlich Fäll- und Rückeschäden. Neuere Erhebungen gibt es nicht. Diese Schadenserhebung ergab, dass insgesamt 13,6 % der Thüringer Bäume ab einem Brusthöhendurchmesser von sieben Zentimetern einen Rücke- oder Fällschaden aufweisen. Der Freistaat liegt damit deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 7,9 %. In der Forsteinrichtung werden entsprechend der FA 2010 alle Fäll- und Rückeschäden erhoben. Eine Trennung zwischen alten und in neuerer Zeit entstandenen Schädigungen wird nicht vollzogen. Demnach ist nicht darstellbar, wie hoch der Anteil an jüngeren Fäll- und Rückeschäden und wie hoch der Anteil der älteren Schäden ist. Eine Entwicklung kann nicht erhoben werden. 144

145 Rücke- und Fällschäden im Freistaat T hüringen 30% geschädigte Bäume 25% 20% 15% 10% 5% 0% 26,2% 17,0% 13,6% 10,7% 9,2% 9,1% 6,8% 3,5% 5,0% 3,9% Eiche Buche ALH ALN Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche gesamt Baumartengruppen Abb : Anteil geschädigter Bäume (%) nach Baumartengruppen (Quelle: BWI II) Im Vergleich der Baumartengruppen untereinander fällt insbesondere die Buche auf, die zur Abdeckung des Faserholzbedarfs vor 1990 auch zur Saftzeit geerntet wurde. Etwa jede vierte Buche in Thüringen hat einen Rücke- oder Fällschaden. Mit einem Anteil von 17 % weist auch die Fichte eine überdurchschnittlich hohe Schädigung auf. Die durch Rückung und Fällung entstanden Stammschäden im Freistaat Thüringen haben, nach Angaben der Bundeswaldinventur, ihren Ursprung aus der Zeit vor Die Langholztechnologien in der ehemaligen DDR wie zum Beispiel die Seilzugtechnologie im Chockerverfahren auch in der Saftzeit führten zu starken Rückeschäden. Mit Beginn der 90er Jahre wurden zunehmend bestandespfleglichere Holzerntetechniken, vor allem Kurzholztechnologien angewendet, so dass Fäll- und Rückeschäden seitdem deutlich reduziert werden konnten. Durch die weitere konsequente Anwendung dieser pfleglichen Holzernteverfahren sowie durch Anlegen und Beibehalten feststehender Feinerschließungssysteme sind zukünftig die Stammschäden durch Rückung und Fällung auch weiterhin zu minimieren. Um eine pflegliche Holzernte hinsichtlich Fällschäden und Bodenschutz weiter zu befördern, führte ThüringenForst in den Jahren 2007, 2008 und 2009 öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen für seine Mitarbeiter durch, auf denen jeweils über den aktuellen technischen Stand von Ressourcen schonenden Ernteverfahren informiert wurde. Quelle: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH 145

146 Ziele 15 Fäll- und Rückeschäden % PEOLG: 1.2.a II 2.1.b 2.2.bII 3.2.b II 4.2.e I 5.2.a I Wien-Indikator: 2.4 Deutscher Standard: Alter Indikator: 14 (15) Ziele: - Verringerung der Boden-, Fäll- und Rückeschäden durch Anwendung moderner Fäll- und Rücketechnik. Maßnahmen: - Einschlag in Laubholzbeständen in der Vegetationsperiode nur in begründeten Außnahmefällen. - Steigerung des Informations-und Schulungsangebotes im Bereich Verhinderung von Fällungs- und Rückeschäden. - Erstellung / Überarbeitung und konzequente Anwendung von Merkblättern für Forstunternehmer und private Selbstwerber. - Information der Waldbesitzer, forstlichen Lohunternehmer, forstlichen Berater zur Bedeutung des bodenschonenden Maschineneinsatzes und der Vermeidung von flächigem Befahren der Bestände. - Hinweis auf die Prüfkriterien des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF), die Anhaltspunkt für die Bodenpfleglichkeit eines Maschineneinsatzes geben. - Konsquente Durchführung von Schulungen zu UVV, Fäll- und Rücketechnik und Dokumentation der Anzahl der Schulungsmaßnahmen und Teilnehmerzahlen. - Lehrgänge und Exkursionen der Privatwaldbesitzer zu diesem Thema. - Steigerung der Zahl qualifizierter Unternehmer, die ein von PEFC anerkanntes Forstservicezertifkat erhalten haben. - Auftragsvergabe unter Einarbeitung von Sanktionen bei Schäden am Boden und Bestand durch ausführenden Unternehmer. 146

147 Indikator Eingesetzte Pflanzenschutzmittel PEOLG: 2.2.c 5.2.b Wien-Indikator l/mittel ha/mittel Deutscher Standard: Alter Indikator: 19 (45; 46) Rechtsgrundlagen ThürWaldG: 1 (4): [...] die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern. 11 (1): [...] der Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen und solche der Überwachung. Bei allen Schutzmaßnahmen sind möglichst umweltverträgliche Verfahren anzuwenden. 18 (1): der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen dieses Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landeskulturellen Grundsätzen fachkundig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 19 (1): Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen. 19(2): [ ] weitgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Nutzung der Möglichkeit des integrierten Forstschutzes. 19(2): [ ] Schutz der Gewässer im Wald sowie des Grundwassers. 60 (1) Die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei übernimmt die Aufgaben der Waldschadensüberwachung, des Waldschutzmeldewesens und besondere Versuchs- und Forschungsaufgaben Siebte Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz (7. DVO ThürWaldG) vom 6.März Waldbedrohende Forstschutzsituationen und 2 Kostenbeteiligung Waldschutzerlass: Grundsatzerlass der Thüringer Landesforstverwaltung vom 24. August 2005 GE Nr. 4/2005 Anlage I: Merkblatt zur Organisation des Einsatzes von Luftfahrzeugen bei der aviochemischen Behandlung von Waldbeständen mit Pflanzenschutzmitteln Anlagen II: Merkblatt zur Verhinderung von Mäuseschäden im Wald Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz Pflanzenschutz-Sachkunde Verordnung Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) 2: chemische Pflanzenschutzmittel sind auf das notwendigste Maß zu beschränken Gefahrenstoff-Verordnung (GefStoffVO) 14: Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten. 147

148 Das natürliche Gefüge des Waldes kann durch vielfältige innere und äußere Einflüsse bedroht werden. Seine Aufrechterhaltung und Stabilisierung ist notwendig, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion ständig gewährleisten zu können. Dabei garantieren standortgerechte Wälder in ihrer natürlichen Arten- und Strukturvielfalt am besten gesunde und widerstandsfähige Bestände. Um diese wichtigen ökologischen und ökonomischen Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit zu gewährleisten, verpflichten das Bundeswaldgesetz (BWaldG) und das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) Waldbesitzer und Forstleute, den Wald gegen schädigende Naturereignisse, gegen tierische und pflanzliche Forstschädlinge, gegen Feuer und Forstfrevel nach besten Kräften zu schützen. Der Schutz umfasst die vorbeugenden Maßnahmen, die laufende Überwachung und die Abwehrmaßnahmen bei akuter Gefährdung. Ziele des integrierten Waldschutzes sind: Gefahrdrohende Schadentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu lokalisieren. Notwendige Waldschutzmaßnahmen nach Möglichkeit auf mechanische und/oder biologische Verfahren zu beschränken. Chemische Bekämpfungsmaßnahmen nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.b. bei bestandesbedrohenden Situationen, einzuleiten. Den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf kleinster Fläche und mit geringsten Nebenwirkungen durchzuführen. Diese Verfahrensweise ist als waldökologisches Zugeständnis an die Labilität unserer derzeitigen Wirtschaftswälder aufzufassen. Mit der Umsetzung der langfristigen waldbaulichen Zielstellung, dem Umbau der labilen Bestände in stabile Bestände, werden Waldschutzmaßnahmen, vor allem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, weiter zurückzudrängen sein. Bei der gegenwärtigen Waldstruktur sind Schäden mit zum Teil existenzbedrohendem Charakter für die Waldbestände nicht auszuschließen. Zur Abwehr konkreter Gefahren oder Schäden für Bestände können dann Waldschutzmaßnahmen notwendig werden. Dabei sind folgende Grundsätze bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel zu beachten: Durchführung einer fundierten Diagnose und Überwachung. Erstellung einer Prognose zur Populationsentwicklung und Bestandesgefährdung nach Auswertung aller durchgeführten Überwachungsmaßnahmen. 148

149 Ermittlung des bisherigen Schadumfangs und Einschätzung der Schadensentwicklung. Berücksichtigung des Puffervermögens der Bestände (z.b. Gegenspielerpotential, Folgeschädlinge, Regenerationsvermögen, Beeinflussung von Umwandlungsmaßnahmen und derzeitige Disposition des Bestandes). Die Waldschutzmaßnahmen sind an den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes zu orientieren. Unter vorrangiger Berücksichtigung mechanischer, biologischer und biotechnischer Maßnahmen sind die Anwendungen von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat stets durch Sachkundige in Rahmen der guten fachlichen Praxis zu erfolgen. Der Einsatz von Fungiziden im Wald ist grundsätzlich zu unterlassen. Ausnahmen (z.b. Kiefernschütte in Kiefernkulturen) bedürfen der fachlichen Begutachtung und der Genehmigung durch die TLWJF. Der Einsatz von Herbiziden im Wald ist ebenfalls grundsätzlich zu unterlassen. Sofern eine Bekämpfung von verdämmenden Gewächsen erforderlich ist, sollten mechanische Verfahren angewendet werden. Besondere standörtliche Verhältnisse können jedoch den Einsatz von Herbiziden zur Bekämpfung verdämmender Grasdecken und verdämmender Sträucher (auch schon im vorangehenden Altbestand) im Rahmen der Kulturvorbereitung notwendig machen. Zwingen besondere standörtliche Verhältnisse zum Einsatz von Herbiziden zur Kulturvorbereitung oder Kulturpflege, bedarf es der fachlichen Begutachtung und Genehmigung durch die TLWJF. Der Nachweis über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Revieren erfolgt im Forstschutzkontrollbuch. Es ist festzustellen, dass die genannten Grundsätze für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der guten fachlichen Praxis durchgehend Anwendung finden. Abb stellt die PSM-Anwendung im Staats- und Privat- und Körperschaftswald dar. 149

150 Staatswald Behandelte Fläche [ha] Insektizide 1442,65 24,78 15,59 7,62 9,30 4,40 3,55 7,10 1,98 23,95 Rodentizide 837, ,50 710,21 337,67 279,20 271,81 181,41 82,97 141,95 178,17 Repellents 713,75 554,75 373,56 205,64 117,40 56,23 36,07 53,85 91,08 119,75 Herbizide 3,90 6,12 2,50 2,00 4,50 Wundverschlussmittel 67,00 69,45 13,50 Summe 3061, , ,86 557,05 408,40 332,44 223,03 143,92 235,01 326,37 Staatswald Behandelte Holzmenge [m³] Insektizide 23777, , , , , , , , , ,31 Rodentizide Repellents Herbizide Wundverschlussmittel 562,00 268,00 413,00 50,00 170,00 Summe 23777, , , , , , , , , ,31 Privat- und Behandelte Fläche [ha] K.-wald Insektizide 20,65 17,15 18,14 37,74 10,40 4,39 17,00 24,20 18,00 120,80 Rodentizide 1049,08 419,25 358,66 261,17 132,36 240,10 515,02 122,28 371,22 294,08 Repellents 255,19 233,57 209,72 152,08 122,05 81,07 105,04 111,43 63,61 93,36 Herbizide 13,08 12,00 1,36 2,40 0,77 2,50 7,37 38,40 Wundverschlussmittel 8,52 22,01 5,00 0,20 0,20 0,50 Summe 1346,52 703,98 592,88 450,99 267,21 326,53 639,76 257,91 460,20 547,14 Privat- und Behandelte Holzmenge [m³] K.-wald Insektizide 4605, , , , , , , , , ,26 Rodentizide Repellents Herbizide Wundverschlussmittel 100,00 12,00 148,00 4,00 43,00 Summe 4605, , , , , , , , , ,26 Gesamtwald Behandelte Fläche [ha] Insektizide 1463,30 41,93 33,73 45,36 19,70 8,79 20,55 31,30 19,98 144,75 Rodentizide 1886, , ,87 598,84 411,56 511,91 696,43 205,25 513,17 472,25 Repellents 968,94 788,32 583,28 357,72 239,45 137,30 141,11 165,28 154,69 213,11 Herbizide 13,08 15,90 1,36 6,12 4,90 0,77 4,50 7,37 42,90 Wundverschlussmittel 75,52 91,46 18,50 0,20 0,20 0,50 Summe 4407, , , ,04 675,61 658,97 862,79 401,83 695,21 873,51 Gesamtwald Behandelte Holzmenge [m³] Insektizide 28382, , , , , , , , , ,57 Rodentizide Repellents Herbizide Wundverschlussmittel 662,00 280,00 561,00 54,00 213,00 Summe 28382, , , , , , , , , ,57 Abb : PSM-Anwendung im Wald (Quelle: Waldschutzmaßnahmen 2008) 150

151 Die Mengenübersicht der eingesetzten Pflanzenschutzmittel im Jahr 2008 kann nachfolgender Abbildung entnommen werden. Waldeigentum Anwendungsbereich Handelsname des PSM-Menge Pflanzenschutzmittels Herbizid Fusilade MAX 4,50 l Insektizid Fastac-Forst 1.796,06 l KARATE FORST flüssig 489,69 l KARATE WG FORST 820,06 kg Repellents Arcotal B 20,10 kg Certosan 301,15 kg Cervacol extra 8,77 kg Privat- und Körperschaftswald Staatswald Flügolla 62 24,58 kg Flügol-weiß 10,50 kg HaTe-PELLACOL 10,50 l WÖBRA 24,00 kg Rodentizide ARREX E Köder 34,95 kg Detia Wühlmauskiller 1,15 kg Giftweizen Fischar 33,00 kg Ratron Giftlinsen 66,00 kg Ratron Schermaus-Sticks 2,49 kg Ratron-Feldmausköder 402,92 kg Ratron-Pellets "F" 514,94 kg Herbizid Fusilade MAX 36,50 l Roundup Ultra 7,60 l Insektizid Fastac-Forst 1.635,03 l KARATE FORST flüssig 284,80 l KARATE WG FORST 233,72 kg Repellents Certosan 14,05 kg Cervacol extra 425,56 kg FCH 909 1,50 l Flügolla 62 34,00 kg Flügol-weiß 74,00 kg HaTe-PELLACOL 2,00 l Morsuvin 15,45 kg Rodentizide ARREX E Köder 13,10 kg POLLUX Feldmausköder 49,60 kg Ratron Giftlinsen 417,00 kg Ratron Schermaus-Sticks 33,66 kg Ratron-Feldmausköder 444,90 kg Ratron-Pellets "F" 1.310,92 kg Wundverschluss LacBalsam 0,50 kg Abb : Mengenübersicht der Pflanzenschutzmittel 2008 (Quelle: Waldschutzmaßnahmen 2008) Quellen: - Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz; Waldschutzerlass, Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Waldschutzmaßnahmen

152 Ziele 16 Eingesetzte Pflanzenschutzmittel PEOLG: 2.2.c 5.2.b Wien-Indikator: l/mittel, ha/mittel Deutscher Standard: Alter Indikator: 19 (45; 46) Ziele: - Der Umfang der eingesetzten Pflanzenschutzmittel wird auf niedrigem Niveau gehalten, bezogen auf den Durchschnitt der letzten 5 Jahre. Maßnahmen: - Durchführung einer fundierten Diagnose, Prognose und Überwachung. - Erarbeitung von aktualisierten Richtlinien zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die Großschädlinge. - Umsetzung im gesamten öffentlichen Wald im Rahmen der forsttechnischen Betriebsleitung sowie über die Beratung auch im Privatwald. - Auswertung der auf den Forstämtern gesammelten Erfassungen mittels des Forstschutzkontollbuches. - Schulungen zum PEFC- konformen Pflanzenschutzmitteleinsatz. - Verringerung des PSM-Einsatzes zum Schutz von liegendem Holz durch Verbesserung der Abfuhrlogistik. - Einsatz weniger PMS gegen Säuger durch den Einsatz von neuen Aufforstungsverfahren mit Einzelschutz. - Hinwirken auf Durchsetzung einer Logistik der schnellen Abfuhr und ggf. Zwischenlagerung ausserhalb des Waldes. 152

153 Indikator Verhältnis Zuwachs - Nutzung Efm/ha PEOLG: 1.2.a I 3.2.c I Wien-Indikator: 3.1 Deutscher Standard: 1.1 Alter Indikator: 21 (9) Rechtsgrundlagen ThürWaldG: 1 (4): [...] die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern [ ]. 18 (1): der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen dieses Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landeskulturellen Grundsätzen fachkundig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 19 (1): Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen. 19 (2): [ ] Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind unter anderem 1. Langfristigkeit der forstlichen Produktion 2. Sicherung nachhaltiger Holzproduktion. 60: Zur Sicherung der Erfüllung der im Gesetz festgelegten Vorgaben sind folgende Einrichtungen vorgesehen: 3. Die Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei. Sie erarbeitet die forstliche Planung im Staats- und Körperschaftswald [ ] FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Waldbaugrundsätze GE: 3/2004 einschließlich Behandlungsrichtlinien der Hauptbaumarten Die Nutzungsmenge der letzten Jahre ist kontinuierlich gestiegen (vgl. Abb ), was durch eine deutlich ansteigende gesamtwirtschaftliche Konjunktur begründet werden kann. Weitere Ursachen für eine positive Marktentwicklung waren Investitionen in neue Sägewerksbetriebe mit hoher Kapazität. Dies spiegelt der steigende Holzeinschlag im Privatwald wieder. Zu beachten ist jedoch, dass der außergewöhnlich große Holzanfall im Jahr 2007 durch Kyrill entstanden ist. Der für den Staatswald geplante Einschlag wurde um ca. 60 % überboten. Der durchschnittliche laufende Holzzuwachs in Thüringens Wäldern beträgt gegenwärtig 9,7 Vfm je Jahr und ha (entspricht 7,8 Efm 18 je Jahr und Hektar). Anhand des Hiebsatzes und den laufenden jährlichen Zuwachs ergibt sich folgendes Verhältnis von Zuwachs zu Nutzung: 18 Quelle: BWI II 153

154 Zuwachs Efm/ha 7,8 7,8 7,8 7,8 7,8 Nutzung Efm/ha 4,8 4,9 5,7 6,4 8,6 % Abb : Verhältnis von Zuwachs und Nutzung in den Jahren 2003 bis 2007 (Quelle: Forstbericht ) Efm/ha 12 Entwicklung desnutzungssatzes 10 8, ,8 4,9 5,7 6, Staatswald 6,3 6,6 7,7 8,5 11,2 Körperschaftswald 5,1 5,4 6,1 6,7 8,4 Privatwald 3,4 3,4 4 4,7 5,8 Treuhandwald 2,6 3,8 4,2 5,4 0,2 Bundeswald 9,7 6 5,9 6,3 7,3 Gesamtwald 4,8 4,9 5,7 6,4 8,6 Abb : Entwicklung des Nutzungssatzes von (Quelle: Forstbericht ) Deutlich wird, dass das Nutzungsprozent in Thüringen in den letzten Jahren gestiegen ist. Dennoch liegt die Nutzung unter dem potentiell Möglichen. Eine geringere Nutzung bedeutet zum einen, dass nicht genügend Pflegenutzungen auf der Fläche getätigt werden und somit Pflegerückstände entstehen und zum anderen, dass die Verjüngungsnutzung nicht flächendeckend, d.h. nicht auf der jährlich anstehenden Fläche durchgeführt wird. Quelle: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2004 bis 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember 2004 bis

155 Ziele 17 Verhältnis Zuwachs Nutzung Efm/ha PEOLG: 1.2.a I 3.2.c I Wien-Indikator: 3.1 Deutscher Standard: 1.1 Alter Indikator: 21 (9) Ziele: - Erhöhung der nachhaltig möglichen Holznutzung in allen Waldbesitzarten besonders im Privatwald und Steigerung der Nutzung von 5,5 Efm/ha/a auf 6,5 Efm/ha/a bezogen auf den Durchschnitt der Jahre Maßnahmen: - Mobilisierung von Nutzungsreserven durch Unterstützung des Initiativprojektes zur Mobilisierung des Privatwaldes im Freistaat Thüringen (PPP-Projekt) - Intensivierung der Beratung/Betreuung im Kleinprivatwald. - Erhaltung der entsprechenden Förderprogramme trotz Finanzengpässe. - Erhöhung des Organisationsgrades der forstlichen Zusammenschlüsse (Waldbesitz<50 ha). - Kooperation mit der Holzwirtschaft. 155

156 Indikator Pflegerückstände PEOLG: 3.2.b I Wien-Indikator: ha (unterlassene Pflegemaßnahmen in Jungbeständen oder Durchforstungen) Deutscher Standard: 3.3 Alter Indikator: 29 (63) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1 (4): [...] die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern. 18 (1): der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen dieses Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19) zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landeskulturellen Grundsätzen fachkundig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 19 (1): Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Nach der Arbeitsanweisung für die Forsteinrichtung in Thüringen ergibt sich der Pflegezustand eines Bestandes aus dem jeweiligen Bestandeszieltyp, der Bekronung, der Struktur und der Stabilität der einzelnen Bestandesmitglieder. Entwickelt sich der Bestand aufgrund unterlassener Pflegeleistung entgegen den waldbaulichen Zielvorgaben, ist er als pflegedringend einzustufen und in den nächsten drei Jahren vorrangig zu pflegen. Zum Großteil sind die als pflegdringlich eingestuften Bestände gegenüber den baumartenspezifischen Ertragstafelmodellen überbestockt (Bestockungsgrad > 1,0) und weisen dadurch Baumeigenschaften auf, die den Stabilitätszielen nicht entsprechen. Innerhalb der Bestandespflege werden die gewünschten Baumeigenschaften bei einem Bestockungsgrad von ~ 0,8 erzielt. Dieser Bestockungsgrad stellt das hypothetische Optimum zwischen Stabilität, gewünschter Durchmesserentwicklung und Zuwachsleistung dar. Im Bereich der Verjüngungsnutzung sind dagegen Bestockungsrade < 0,7 erforderlich, um die Etablierung der Naturverjüngung zu ermöglichen und diese weiterhin zu fördern. Die nachfolgend aufgeführten Bestockungsgrade in den einzelnen Altersklassen stellen die Differenz zwischen den aktuellen Bestandeszuständen und den Ertragstafelmodellen zum Stand September 2009 dar. Bei der Wertung der Daten ist 156

157 zu beachten, dass im Datenspeicher Wald unterschiedliche Stichtage zu Grunde liegen und einige Daten des Privatwaldes, ohne vor Ort Aufnahmen, fortgeschrieben worden. AKL I II III IV V VI VII VIII VIIII Buche 0,80 0,84 0,92 0,83 0,93 0,75 0,84 0,75 0,71 Kiefer 0,95 1,03 0,90 0,80 0,81 0,80 0,81 0,83 0,81 Lärche 0,91 1,00 0,90 0,83 0,83 0,79 0,86 0,83 0,81 Fichte 0,90 1,02 0,82 0,75 0,73 0,65 0,65 0,67 0,61 Eiche 0,87 0,99 0,88 0,92 0,86 0,85 0,91 0,88 0,85 SHL 0,72 0,80 0,88 0,82 0,88 0,72 0,85 0,80 0,74 WL 0,73 0,75 0,85 0,72 0,87 0,76 0,81 0,74 0,73 Gesamt 0,87 0,95 0,86 0,79 0,81 0,72 0,76 0,74 0,70 Abb : Bestockungsgrade innerhalb der einzelnen Baumarten und Altersklassen (Quelle: TLWJF; Referat 11, September 2009) Im Vergleich zu den Bestockungsgraden, die im Jahr 2002 innerhalb der Bundeswaldinventur II ermittelt wurden, wird deutlich, dass die damaligen festgestellten Pflegerückstände größtenteils abgebaut werden konnten. AKL II III IV V VI VII VIII Buche 0,00 1,40 1,25 1,18 1,03 0,90 0,85 Kiefer 1,24 1,15 1,07 1,15 1,29 0,97 Lärche 1,16 1,26 0,97 1,04 1,21 1,03 Fichte 1,14 0,95 0,83 0,79 0,81 0,83 Eiche 0,95 1,12 1,26 1,23 1,16 1,16 1,05 SHL 1,09 1,06 1,07 1,18 1,07 WL 0,78 0,85 1,02 0,87 Gesamt 1,03 1,05 0,99 0,96 1,02 0,84 0,79 Abb : Bestockungsgrad innerhalb der einzelnen Baumarten und Altersklassen im Jahr 2002 (Quelle: BWI II) Quelle: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Zuarbeit TLWJF, Referat

158 Ziele 18 Pflegerückstände PEOLG: 3.2.b I Wien-Indikator: ha (unterlassende Pflegemaßnahmen in Jungbeständen oder Durchforstungen) Deutscher Standard: 3.3 Alter Indikator: 29 (63) Ziele: - Pflegerückstände werden im Staatswald und analog im Körperschaftswald innerhalb der Laufzeit der Forsteinrichtungsperiode abgebaut und im Rahmen des internen Controllings nachgewiesen. Die verstärkte Beratung und Betreuung und die Umsetzung bestehender Konzepte zur Bestandespflege werden im Privatwald forciert. Maßnahmen: - In den Landes- und Kommunalforsten sind Pflegeblöcke zu bilden, um alle Flächen zu erreichen. - Erarbeitung eines Faltblattes zur fachgerechten Waldpflege für den Privatwald. - Intensivierung der Beratung und Betreuung im Privatwald im Hinblick auf die Empfehlungen zur Bestandespflege. - Angebot von Lehrgängen. - Überprüfung im Rahmen der Forsteinrichtung, Dokumentation von Abweichungen. - Erfolgskontrolle im Rahmen des internen Controllings. - Verstärkter Einsatz von Holzerntetechnik im Schwachholz und bei Stockverkauf. 158

159 Indikator Baumartenanteile und Bestockungstypen PEOLG: 4.2.b 4.2.c Wien-Indikator: % Fläche ha Fläche ha, dominiert von eingebürgerten Baumarten; FFH-Gebiete (Lebensraumtypen) Deutscher Standard: 4.1 Alter Indikator: 31 (80) 32 (84) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 5 (3): Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Gesetzes sind durch die Landesforstverwaltung kostenfrei nach Maßgabe des Haushaltes Waldbiotopkartierungen durchzuführen, die auch das Inventar von Tier- und Pflanzenarten berücksichtigen. 7 (3): Die Rahmenplanung hat grundsätzlich die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen für alle Eigentumsformen als eine Einheit zu betrachten und möglichst ganzflächig zu einem standortgemäßen Optimum zu führen [ ]. 19 (1): Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen. 19(2): [ ] Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind unter anderem Langfristigkeit der forstlichen Produktion und Sicherung nachhaltiger Holzproduktion [ ]. 60: Zur Sicherung der Erfüllung der im Gesetz festgelegten Vorgaben sind folgende Einrichtungen vorgesehen: 3. Die Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei. Sie erarbeitet die forstliche Planung im Staats- und Körperschaftswald [ ] ThürNatG: 1 (2): Aus der Verantwortung des Menschen für die natürliche Umwelt sind Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich um ihrer selbst willen und als Lebensgrundlage des Menschen zu schützen, gegebenenfalls zu pflegen, zu entwickeln und soweit wie notwendig auch wiederherzustellen [ ]. 1a (1): Das Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Population einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. 2 (9): Der Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen durch die Land- und Forstwirtschaft kommt vor allem für die Erhaltung der natürlichen Bodenbeschaffenheit, für den Gewässerschutz, für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensgemeinschaften und Biotope sowie für die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft große Bedeutung zu. 18 (2): Die Biotope nach Absatz 1 werden durch die Biotopkartierung erfass. Die entsprechenden Kartierungsergebnisse sind in den Kommunen öffentlich zugänglich zu machen. 18 (3): Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes von besonders geschützten Biotopen führen können, sind verboten [ ]. 26a-c: Aufbau und Schutz des Europäischen Netzes. 159

160 Hinweise zur Anwendung der 26 a bis 26c ThürNatG in der Fassung vom FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Waldbaugrundsätze GE: 3/2004 einschließlich Behandlungsrichtlinien der Hauptbaumarten Kartieranleitung zur flächendeckenden Waldbiotopkartierung im Freistaat Thüringen FFH-Richtlinie (92/43/EWG) Vogelschutzrichtlinie TMLFUN: Umsetzung der FFH-Richtlinie in Thüringen ; Erfurt, September 1999; Weimardruck GmbH TMLFUN & TLU: Besonders geschützte Biotope in Thüringen ; Erfurt, Dezember 1998; Weimardruck GmbH Schutz, Pflege und Nutzung der Waldflächen in den Natura 2000-Gebieten Rahmenkonzept zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie im Wald vom Liste der forstlichen Maßnahmen in FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten (Natura 2000-Gebieten), die nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kurz Positivliste Erlass vom Artenschutzverordnung 338/ Förderung von Waldumweltmaßnahmen Art.47 VO (EG) 1698/2005 und Waldumweltmaßnahmen mit größerem Investitionsbedarf Bestandeszustandstyp (BT) und Baumartenanteile Laut der Forsteinrichtungsanweisung FA 2010 wird der Bestandeszustandstyp wie folgt definiert: Der Bestandeszustandstyp (BT, Sekundärmerkmal) fasst Bestände mit gleicher Hauptbaumart und ähnlicher Baumartenmischung zusammen. Es werden Reinbestands- und Mischbestandstypen unterschieden. Reinbestandstypen bestehen zu mindestens 90 % aus der namensgebenden Hauptbaumart(engruppe), im Falle von Mischbestandstypen sind es mindestens 40 %. [ ] Eine Baumart ist bestandesprägend und damit als eigene Baumartenzeile zu erfassen, wenn diese einen Mischungsanteil im Bestand 10 % aufweist oder wenn die Anteilfläche der Baumart im Bestand 0,1 ha ist. [ ] In der neuen FA 2010 werden die BT anders definiert als es in der Arbeitsanweisung für die Forsteinrichtung 1998, kurz AFT 98, noch gängig war. So wird beispielhaft zukünftig zwischen Douglasienreinbestand und Douglasienmischbestand unterschieden bzw. zwischen Edellaubreinbestand und Edellaubmischbestand. 160

161 Die FA 2010 wurde als neue Signieranweisung und als neues Inventurverfahren für die Forsteinrichtung in Thüringen per Erlass (Entwurfstadium) für verbindlich erklärt. Die vorliegenden Auswertungen für den regionalen Waldbericht beziehen sich jedoch noch auf das alte ABIES-Programm und demnach auf die Signieranweisung der AFT 98. Die Bestandeszustandstypen aus der FE Datenbank (ABIES) basieren auf einer einzelbestandsweise Erfassung im Rahmen der Forsteinrichtung mit unterschiedlichen Stichtagen. Mischbaumarten mit einer Anteilfläche unter 10 % werden zahlenmäßig nicht erfasst und flächenmäßig der jeweiligen Hauptbaumart zugeschlagen. Demzufolge ist der Reinbestandsanteil gegenüber den Ergebnissen der BWI 2 deutlich höher. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die BWI 2 eine Stichprobeninventur ist, wobei die einzelnen Bestandeszustandstypen gegenüber der AFT 98 unterschiedlich definiert sind. Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Bestandestypen laut FE- Datenbank (Stichtag September 2009) und die Ergebnisse der BWI II (2002): Bestandeszustandstyp Fläche ha Anteil % Flächenanteil laut BWI II (Summe Bestandesklassen) Kiefern-Bestand ,91 Kiefern-Nadelbaumbestand ,29 Kiefern-Laubbaumbestand ,93 Kiefern-Buchen-Bestand ,54 16% Schwarzkiefern-Bestand ,38 Weymouthskiefern-Bestand 364 0,07 Sa. Bestandesklasse KIEFER ,12 Lärchen-Bestand ,77 Lärchen-Nadelbaum-Bestand ,69 3% Lärchen-Laubbaum-Bestand ,42 Sa. Bestandesklasse LÄRCHE ,87 Fichten-Bestand ,39 Fichten-Nadelbaum-Bestand ,10 Fichten-Laubbaum-Bestand ,40 Fichten-Buchen-Bestand ,59 Douglasien-Bestand ,21 43% Tannen-Bestand 203 0,04 Sonstiger Fichten-Bestand 591 0,11 Sa. Bestandesklasse FICHTE ,84 161

162 Bestandeszustandstyp Fläche ha Anteil % Flächenanteil laut BWI II (Summe Bestandesklassen) Eichen-Bestand ,66 Eichen-Nadelbaum-Bestand ,58 Eichen-Laubbaumbestand ,09 Stieleichen-Laubbaum-Bestand ,26 Stieleichen-Edellaubbaum-Bestand ,42 6% Traubeneichen-Laubbaum-Bestand ,63 Traubeneichen-Buchen-Bestand ,64 Roteichen-Bestand 624 0,12 Sa. Bestandesklasse EICHE ,39 Buchen-Bestand ,33 Buchen-Nadelbaum-Bestand ,57 Buchen-Fichten-Bestand ,50 20% Buchen-Laubbaum-Bestand ,95 Buchen-Edellaubbaum-Bestand ,50 Sa. Bestandesklasse BUCHE ,84 Laubbaum-Bestand (LU) ,51 Laubbaum-Nadelbaum-Bestand (LU) ,33 Laubbaum-Misch-Bestand (LU) ,84 7% Edellaubbaum-Bestand ,71 Robinien-Bestand 367 0,07 Sa. Bestandesklasse Laub (LU) ,46 Birken-Bestand ,24 Erlen-Bestand ,28 Pappel-Bestand ,37 5% Laubbaum-Bestand (KU) ,36 Sa. Bestandesklasse Laub (KU) ,26 Blöße ,21 nicht zugeordnet ,26 100% Gesamt Abb : Bestandeszustandstypen in Thüringen laut FE-Datenbank und BWI II (Quelle: TLWJF; Referat 11 und BWI II) Legende: KU= Baumarten mit kurzer Umtriebszeit; LU= Baumarten mit langer Umtriebszeit 162

163 Die Flächenanteile der Baumartengruppen im Gesamtwald basieren in allen Veröffentlichungen der Thüringer Forstverwaltung auf den Ergebnissen der BWI II. Für Thüringen wird folgende Baumartenverteilung angegeben: Eiche 6% Sonst. Hartlaubholz Sonstiges 7% Weichlaubholz Fichte 5% Fichte 43% Kiefer Lärche Buche 20% Lärche 3% Kiefer 16% Buche Eiche Sonst. Hartlaubholz Sonstiges Weichlaubholz Abb : Flächenanteile der Baumartengruppen im Gesamtwald im Jahr 2002 (Quelle: BWI II) Die durch die BWI-II festgestellte Baumartenverteilung in Thüringens Wäldern zeigt aus den geschilderten Gründen einen deutlichen Überhang bei den Nadelbäumen, die ca. 62 % der Waldfläche einnehmen. Dabei dominiert die Fichte eindeutig. Zusammen mit der selten gewordenen Weißtanne und der Douglasie nimmt sie insgesamt rund 43 % der Waldfläche ein. Daneben ist auch die Kiefer, v. a. in den östlichen Landesteilen, mit rund 16 % Waldflächenanteil stark vertreten. Die Buche, in weiten Teilen Thüringens ursprünglich die Charakterbaumart der heimischen Wälder, nimmt zusammen mit den so genannten Edellaubbäumen (Ahorn, Esche u. Ulme) ca. 20 % der Waldfläche ein. Die Eiche, Jahrhunderte lang wegen ihres Nutzholzes und der Eichelmast begünstigt, stockt auf rund 6 % der Holzbodenfläche Thüringens. Auf 7 % der Holzbodenfläche wachsen sonstige Hartlaubhölzer und auf 5 % sonstige Weichlaubhölzer (Erle, Birke, Weide u. a.). Die Datenbank der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei (derzeitig noch der Datenspeicher Wald 1, welcher ab 2009 systematisch durch den Datenspeicher Wald 2 abgelöst wird) beinhaltet die eigentumsübergreifenden Forsteinrichtungsdaten ab Jedoch muss hier kritisch angemerkt werden, dass viele Forsteinrichtungsdaten aus dem Privatwald seit 1993 lediglich, ohne Überprüfung vor Ort, fortgeschrieben werden. Zudem werden unterschiedliche Stichtage zusammengefasst. Die Baumartenverteilung kann demnach von der in Abb dargestellten Verteilung abweichen. 163

164 Abb : Baumartenverteilung laut DSW 1; Stand (Quelle: TLWJF) FFH-Waldlebensräume Mit dem Abschluss der Gebietsmeldungen im Jahr 2008 umfasst die NATURA Gebietsskulisse in Thüringen unter Beachtung der Überschneidungen von FFH- und Vogelschutzgebieten eine Gesamtfläche von ha (= 16,8 % der Landesfläche). Insgesamt sind 212 FFH-Gebiete mit ha sowie 44 Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) mit ha gemeldet. Dabei nehmen Waldflächen in FFH-Gebieten ha und in Vogelschutzgebieten ha ein. Insgesamt befinden sich damit ha Waldflächen innerhalb der NATURA 2000-Gebietkulissen. Die Tatsache, dass mit knapp 64 % der größte Teil der Flächen in den NATURA 2000-Gebieten mit Wald bestockt ist, unterstreicht den naturschutzfachlichen Wert der Wälder für den Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt in Thüringen [Hektar] FFH Gebiete Vogelschutzgebiete Summe Natura 2000 Gebiete Staatsw ald Körperschaftsw ald Privatw ald Abb : Waldeigentumsverteilung der Waldflächen im Natura 2000-Gebieten (Quelle: Forstbericht 2008) 164

165 Rund 49 % (= ha) der Waldfläche in den FFH-Gebieten sind als Waldlebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie erfasst. Dabei dominieren die Buchenwald-Lebensräume mit den Waldmeisterbuchenwäldern (58,8 %), den Hainsimsenbuchenwäldern (13,5 %) sowie den Orchideen-Kalkbuchenwäldern (11,6 %) eindeutig. FFH - Gebietskulisse ( ha) Offenland 27% %% 73% % Wald Waldfläche ( ha) 51% LR 49% Labkraut- Eichen- Hainbuchen- Wälder (9170) ha Waldlebensräume ( ha) ha Hainsimsen- Buchenwälder (9110) Keine FFH- Lebensräum e 1 = Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (9160): 275 ha 2 = Schlucht- und Hangmischwälder (*9180): ha 3 = Moorwälder (*91D0): 126 ha % 4 = Auenwälder mit Erle, Esche, Weide (*91E0): ha 5 = Hartholzauenwald (91F0): 1 ha 6 = Bodensaure Fichtenwälder (9410): 479 ha Orchideen- Kalk- Buchenwälder (9150) Abb : FFH-Gebietskulisse (Quelle: TLWJF; Referat 23) ha Waldmeister- Buchenwälder (9130) ha Hervorragend (A) Flächenumfang in ha Differenziert nach Erhaltungszustand Gut (B) Mittel bis schlecht (C) Prioritäre Wald-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL Gesamt Repräsentanz (%) *9180 Schlucht- und Hangmischwälder ,2 *91D0 Moorwälder ,1 *91E0 Auenwälder mit Erle, Esche und Weide ,2 Nicht prioritäre Wald-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL 9110 Hainsimsen-Buchenwälder , Waldmeister-Buchenwälder , Orchideen-Kalk-Buchenwälder , Sternmieren-Stieleichen-Hbu.-wälder , Labkraut-Traubeneichen-Hbu.-wälder ,2 91F0 Hartholz-Auenwälder , Bodensaure Fichtenwälder ,9 Abb : FFH-Waldlebensraumtypen in der FFH-Gebietskulisse mit entsprechenden Erhaltungszustand (Quelle: Forstbericht 2008) 165

166 Insgesamt weisen 83 % aller FFH-Lebensräume in den FFH-Gebieten einen guten oder hervorragenden Erhaltungszustand auf (Abb ). Die Repräsentanz der Waldlebensräume in den FFH-Gebieten in Bezug auf ihr thüringenweites Vorkommen bewegt sich - abgesehen von den nur noch rudimentär vorhandenen Hartholz-Auenwäldern - zwischen 35 % (Auenwälder mit Erle, Esche, Weide) und 84 % (Moorwälder). Für alle FFH-Gebiete mit Waldflächen werden durch die Landesforstverwaltung so genannte Fachbeiträge Wald als Bestandteil der FFH-Managementplanung erarbeitet. Ziel der Erstellung von Fachbeiträgen ist die Identifizierung und Formulierung der für die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands notwendigen Umsetzungsmaßnahmen. Im Privat- und Körperschaftswald sollen diese Planungen vorrangig durch den Abschluss von Verträgen und die Gewährung entsprechender Fördermittel abgesichert werden; im Staatswald findet eine Integration der Managementplanung in die Forsteinrichtung statt. Quelle: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember 2008 und Zuarbeit TLWJF, Referat

167 Ziele 19 Baumartenanteile und Bestockungstypen %, Fläche ha, Fläche ha dominiert von eingebürgerten Baumarten, FFH-Gebiete (Lebensraumtypen) PEOLG: 4.2b 4.2c Wien-Indikator: Deutscher Standard: 4.1 Alter Indikator: 31 (80) 32 (84) Ziele: - Erhöhung der Fläche der Mischbestände von laut BWI II 71 % auf 75 % und Erhöhung des Anteils von Bestockungstypen mit Laubholz von standortgerechten, den natürlichen Wuchsbedingungen angepassten einheimischen Baumarten innerhalb des Zeitraums bis zur nächsten BWI III. Maßnahmen: - Erarbeitung von Faltblättern zum Waldumbau. - Informationen und Schulungen der Waldbesitzer zum Umbau von Nadelbeständen und Laub- und Mischbestände; Exkursionen. - Umsetzung der Waldbaurichtlinien für den Staatswald; Umsetzung der Forsteinrichtungsplanung. - Die Baumartenvorschläge auf standörtlicher Grundlage und die Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut mit standortangepassten Baumarten und Provenienzen werden den Waldeigentümern zugänglich gemacht. - Finanzielle Förderung dieser Maßnahmen im privaten Waldbesitz durch öffentliche Haushalte (Bundes- und EU-Finanzmittel), wobei die Förderung von Mischbeständen und Laubholzaufforstungen trotz Finanzengpässen beibehalten wird. - Auswertung der Förderstatistik bezüglich der Baumartenzusammensetzung der geförderten Kulturbegründungsmaßnahmen. 167

168 Indikator Anteil Naturverjüngung, Vor- und Unterbau PEOLG: Wien-Indikator: 2.1.a a 4.2.a % Fläche ha Deutscher Standard: Alter Indikator: 13 (21) 33 (76) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1 (2): [ ] eine standortsgerechte Baumartenzusammensetzung [ ] zu bewahren oder herbeizuführen. 19 (4): [ ] Wahl standortgerechter Baumarten unter Verwendung herkunftsgerechten Saat- und Pflanzgutes bei Erhaltung der genetischen Vielfalt. 27 (3): Die förderungswürdigen Maßnahmen [ ] Waldverjüngung und Waldpflege im Hinblick auf die Umwandlung nicht standortsgerechten Reinbestände ThürNatG: 31 (1): [...] verboten, gebietsfremde Pflanzenarten auszusäen, anzupflanzen oder in sonstiger Form in freier Natur anzusiedeln [ ] Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen nach der GAK A Erstaufforstungen B naturnahe Waldbewirtschaftung [ ] Für Pflanzmaßnahmen muss das verwendete Vermehrungsgut den für das Anbaugebiet empfohlenen Herkünften entsprechen [ ] Anweisung zur Erzeugung und Verwendung von forstlichen Vermehrungsgut in den Wäldern des Freistaat Thüringens (Forstvermehrungsgutanweisung ) GE: /2004 Teil 1 Forstsaatgut Teil 2 Forstpflanzen Forstvermehrungsgutgesetz vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658), das durch Artikel 214 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist Herkunftsempfehlungen für die Verwendung forstlichen Vermehrungsgutes im Freistaat Thüringen Die Herkunftsempfehlungen sind für den Staatsforstbetrieb verbindlich. Im nach PEFC zertifizierten Privat- und Körperschaftswald sind sie ab zu befolgen [ ] Grundsatzerlass Waldverjüngung GE: 1/2004 und Ergänzung zum Grundsatzerlass Waldbaugrundsätze GE: 3/ Leitsatz - standortgerechte Baumartenwahl FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Baumartenvorschläge auf standörtlicher Grundlage, ergänzt durch die Legenden zu den forstlichen Standortskarten. 168

169 Die Auswertung der Naturverjüngung in Thüringen entspricht den Aufnahmen und Ergebnissen der Bundeswaldinventur II. Derzeitig liegen keine aktuelleren Ergebnisse vor. Bei dieser Erhebung wurden alle Bäume über 20 cm Höhe aufgenommen, ohne Beachtung eventuell fehlender Standortseignung oder Provenienz der Ausgangsbestände. Die mit dem jeweiligen Deckungsgrad reduzierte Vorausverjüngungsfläche (Vorausverjüngung = Naturverjüngung, Voranbauten, Unterbau, Ähnliches) für den Freistaat Thüringen beträgt ha. Das sind rund 16 % der Holzbodenfläche und entspricht in etwa dem Bundesdurchschnitt (17 %). Dieses prozentuale Verhältnis aus Verjüngung und Produktionsfläche schwankt dabei von etwa 19 % im Staatswald und 13 % im Privatwald. Die natürliche Verjüngung ist mit einem Anteil von ca. 90 % die dominierende Vorausverjüngungsart in Thüringen. Neben der Pflanzung mit knapp 8 % spielen andere Verjüngungsverfahren kaum eine Rolle (Quelle: BWI II). Nachfolgende Abb gibt einen Überblick über die Walderneuerung im Thüringer Staatswald von 1998 bis 2007: 500,0 450,0 400,0 [Fläche in ha] 350,0 300,0 250,0 200,0 150,0 100,0 50,0 0, Neuaufforstung 16,0 11,2 9,8 73,1 24,2 29,8 8,1 0,9 8,8 8,0 Voranbau 442,3 353,6 367,0 172,6 170,7 116,3 54,1 86,1 63,8 73,7 Wiederaufforstung 186,1 189,9 123,6 47,0 36,4 34,3 40,0 108,6 72,2 214,7 Abb : Walderneuerung im Staatswald von 1998 bis 2007 (Quelle: Forstbericht 2008) Durch Kyrill sind im Staatswald ha Kahlflächen und ha stark verlichtete Bestände (B 0,4) entstanden. Diese sollen sowohl über Naturverjüngung als auch über Saat und Pflanzung wiederbewaldet bzw. durch Voranbauten stabilisiert werden. Bereits im Herbst 2007 wurde mit diesen Walderneuerungsarbeiten begonnen. Wo sich über Naturverjüngung in überschaubaren Zeiträumen nicht 169

170 stabile, leistungsfähige und naturnahe Waldbestände entwickeln können, muss gepflanzt werden. Deshalb ist die Wiederaufforstungsfläche mit rund 215 ha auf den höchsten Wert in den letzten zehn Jahren angestiegen. Auch beim Voranbau hat der Flächenumfang im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Erstmals seit Jahrzehnten wurden auf vier ha Eichensaaten vorgenommen. Insgesamt wird die Wiederbewaldung der Schadflächen, die sich durch Borkenkäferschäden noch vergrößern werden, auch in den nächsten Jahren den Schwerpunkt innerhalb der Walderneuerung im Thüringer Staatswald bilden. Die Thüringer Landesforstverwaltung verfolgt weiterhin das Ziel eines geregelten Waldumbaus, insbesondere der großen gleichartigen und gleichaltrigen Nadelbaumreinbestände. Quelle: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember

171 Ziele 20 Anteil Naturverjüngung, Vor- und Unterbau PEOLG: Wien-Indikator: 2.1.a a 4.2.a %, Fläche ha Deutscher Standard: Alter Indikator: 13 (21) 33 (76) Ziele: - Der erreichte gute Stand bei der Naturverjüngung soll mindestens gehalten werden und die jährliche Gesamtfläche, auf denen Voranbaumaßnahmen sowie ggf. andere Verfahren stattfinden wird in der Region um mindestens 200 ha pro Jahr erhöht. - Der Landesdurchschnitt der Naturverjüngung an der neuen Waldgeneration ist langfristig über 80 % zu halten. Maßnahmen: - Förderung im Privat- und Körperschaftswald im Rahmen der GAK und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (Förderung durch die EU) - Im Kommunal- und Staatswald Umsetzung im Rahmen der Forsteinrichtungsplanung. - Information und Beratung der Waldbesitzer zum Thema Fördermöglichkeiten sowie dem Thema Verjüngung insbesondere Naturverjüngung. 171

172 Indikator Anteil der durch die Standortskartierung erfasste Fläche, einschließlich Empfehlungen für die Baumartenwahl PEOLG: Wien-Indikator: 2.2.b I % Deutscher Standard: Alter Indikator: 16 (38; 79) 17 (39) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 1 (2): [ ] eine standortsgerechte Baumartenzusammensetzung [ ] zu bewahren oder herbeizuführen. 5 (1): [ ] Waldinventuren durchzuführen und alle Waldböden nach einem Rasterverfahren standörtlich zu erfassen [ ]. 19 (4): [ ] Wahl standortgerechter Baumarten unter Verwendung herkunftsgerechten Saat- und Pflanzgutes bei Erhaltung der genetischen Vielfalt. 27 (3): Die förderungswürdigen Maßnahmen [ ] Waldverjüngung und Waldpflege im Hinblick auf die Umwandlung nicht standortsgerechten Reinbestände ThürNatG: 31 (1): [...] verboten, gebietsfremde Pflanzenarten auszusäen, anzupflanzen oder in sonstiger Form in freier Natur anzusiedeln [ ] Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen nach der GAK A Erstaufforstungen B naturnahe Waldbewirtschaftung [ ] Für Pflanzmaßnahmen muss das verwendete Vermehrungsgut den für das Anbaugebiet empfohlenen Herkünften entsprechen [ ] Anweisung zur Erzeugung und Verwendung von forstlichen Vermehrungsgut in den Wäldern des Freistaat Thüringens (Forstvermehrungsgutanweisung ) GE: 2004 Teil 1 Forstsaatgut Teil 2 Forstpflanzen Herkunftsempfehlungen für die Verwendung forstlichen Vermehrungsgutes im Freistaat Thüringen Die Herkunftsempfehlungen sind für den Staatsforstbetrieb verbindlich. Im nach PEFC zertifizierten Privat- und Körperschaftswald sind sie ab zu befolgen [ ] Grundsatzerlass Waldverjüngung GE: 1/2004 und Ergänzung zum Grundsatzerlass Waldbaugrundsätze GE: 3/ Leitsatz - standortgerechte Baumartenwahl FA 2010 Thüringer Forsteinrichtungsanweisung in der Fassung vom Dez Baumartenvorschläge auf standörtlicher Grundlage, ergänzt durch die Legenden zu den forstlichen Standortskarten. 172

173 Baumartenvorschläge der Standortskartierung liegen auf Wuchsbezirks- und Teilwuchsbezirksbasis für die gesamte Waldfläche des Freistaates Thüringen vor. Bei Wiederaufforstungen und Aufforstungen haben Baumarten und Provenienzen, die den Standortbedingungen angepasst sind, absoluten Vorrang. In den Waldbaurichtlinien der Thüringer Landesforstverwaltung heißt es beispielsweise: Es ist ein angemessen hoher Anteil der in den natürlichen Waldgesellschaften Thüringens dominierenden Baumarten zu erhalten oder wieder zu verbreiten. In standorts- und herkunftsgerechten Beständen wird verstärkt Naturverjüngung als Mittel zum Aufbau gemischter und stufiger Bestände genutzt und gefördert. Die Anwendung angepasster Provenienzen wird im Bereich des Staatswaldes durch die Herkunftsempfehlungen für die Verwendung des forstlichen Vermehrungsgutes im Freistaat Thüringen sichergestellt. Dem Privat- und Körperschaftswald wird empfohlen, ebenso zu verfahren. Öffentlich geförderte Pflanzungen können nur bezuschusst werden, wenn Vermehrungsgut entsprechend diesen Empfehlungen verwendet wird. Durch die forstliche Standortserkundung sind ca. 93 % der Waldfläche erfasst. Noch nicht vollständig bearbeitet sind der ehemalige Schutzstreifen der innerdeutschen Grenze sowie ehemalige Truppenübungsplätze. Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Aufteilung der Standorte entsprechend der Trophiestufen: Hektar Holzbodenfläche Prozent Reiche Standorte ,88 34,4 Mittlere Standorte ,13 49,6 Arme Standorte ,04 9,5 Nicht kartiert ,95 6,5 Holzbodenfläche Gesamtwald Abb : Anteil der Trophiestufen in Thüringen (Quelle: TLWJF, Referat 21) Die Kartierung dieser Flächen wird kontinuierlich fortgeführt. So konnte im Jahr 2009 mit der Standortskartierung des Krahnbergs (Forstamt Finsterbergen, Revier Gotha) begonnen werden. Die Ergebnisse der Standortserkundung sind wesentliche Grundlagen für eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung, insbesondere für die standortgerechte Baumartenwahl. Die Dynamik erwarteter klimatischer Änderungen lässt annehmen, dass die heutigen Waldbestände im Laufe ihres weiteren Bestandeslebens keineswegs gleichbleibend gute oder schlechte Klimabedingungen vorfinden werden. Dadurch wird sich ihre 173

174 Vitalität verändern. Diesem Problem kann man im Rahmen waldbaulicher Planungen in gewissen Umfang entgegentreten, z. B. indem man festlegt, auf welches Szenario und welchen Betrachtungszeitraum die Baumartenempfehlungen ausgerichtet sein sollen. Thüringens klimawandelorientierte Baumartenempfehlungen beruht auf einer neuen forstlichen Klimagliederung, die sehr wahrscheinliche Klimawerte der Zukunft darstellt. Diese Klimagliederung basiert auf der Länge der Vegetationszeit und der klimatischen Wasserbilanz in dieser Vegetationszeit. Beide Größen sind an insgesamt 32 Stationen in und um Thüringen aufgenommen worden und auch für die Zukunft berechnet. Hierfür werden die Klimawerte des Szenarios A1B der Periode verwendet. Klimawandel bedingte Vitalitätsverschiebungen innerhalb ein und derselben Bestandesgeneration werden durch die Wahl eines mittleren Bezugszeitraumes berücksichtigt. Quelle: - TMLFUN; Mitarbeiterzeitschrift Das Blatt ; Ausgabe 1/2009; Klimawandelorientierte Baum artenempfehlungen - Neue Klimawerte für Thüringen (Teil III) von der AG- Baumartenempfehlungen - TLWJF, Zuarbeit Referat

175 Ziele 21 Anteil der durch die Standortskartierung erfassten Fläche, einschließlich Empfehlungen für die Baumartenwahl PEOLG: Wien-Indikator: 2.2.b I % Deutscher Standard: Alter Indikator: 16 (38; 79) 17 (39) Ziele: - Quantitative und qualitative Erhöhung der standortkartierten Fläche um durchschnittlich 1000 Hektar je Jahr bei einem aktuellen Stand von 93% und Möglichkeit des Erwerbs neuer Standortskarten und Klimakarten durch alle Waldbesitzer. Maßnahmen: - Die Baumartenvorschläge auf standörtlicher Grundlage und die Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut sind bei deraufforstung und Wiederaufforstung im Staatswald verbindliche Entscheidungsgrundlage und werden den Waldeigentümern zugänglich gemacht. - Bereitstellung von Informationsmaterial für die Waldeigentümer. - Beratung der Waldeigentümer durch die Forstverwaltung vor Ort. - Förderung nur von Aufforstung mit standortangepassten Baumarten und Provenienzen. - Weiterführung der Standortkartierung. - Die AG Baumartenempfehlung berücksichtigt infolge des zu erwartenden Klimawandel prognostizierte Standortsänderungen. 175

176 Indikator Verbiss- und Schälschäden % Ha PEOLG: 4.2.g 5.2.a II Wien-Indikator: Gezäunte Fläche ha Deutscher Standard: 4.11 Alter Indikator: 34 (90) 35 (91) 36 (92) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 18 (1): Der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald nach den Zielen des Gesetzes und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft ( 19 ThürWaldG) [ ] zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 19 (2): [ ] Hinwirken auf Wilddichten, die den Waldbeständen und ihrer Verjüngung angepasst sind Bundesjagdgesetz (BJG): 21 (1) Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Innerhalb der hierdurch gebotenen Grenzen soll die Abschussregelung dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint. 21 (2) Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie [ ] dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der von der zuständigen Behörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat ( 37) zu bestätigen oder festzusetzen ist [ ]. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen. Innerhalb von Hegegemeinschaften sind die Abschusspläne im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagdbezirke aufzustellen, die der Hegegemeinschaft angehören. Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgebung. Der Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden. Die Länder treffen Bestimmungen, nach denen die Erfüllung des Abschussplanes durch ein Abschussmeldeverfahren überwacht und erzwungen werden kann; sie können den körperlichen Nachweis der Erfüllung des Abschussplanes verlangen. 22 (1) Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben, sie können die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder für einzelne Jagdbezirke aus besonderen Gründen, insbesondere aus Gründen [...] zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden [...] aufheben ThJG: 1 (2) Dieses Gesetz soll [ ] Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst vermeiden. 32 (1) Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere die Waldverjüngung und der Umfang der Schälschäden zu berücksichtigen. 32 (9) Die oberste Jagdbehörde regelt durch Rechtsverordnung die Hege und Bejagung des Wildes. Die Rechtsverordnung muss Bestimmungen über die Bejagung von Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb der Einstandsgebiete (Absatz 7 Nr.3) enthalten. 176

177 ThJGAVO: Achter Abschnitt Hege und Bejagung des Schalenwildes: 16 (3) definiert die anzustrebenden Wilddichten von Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild; 17 (2) definiert die gesetzlich festgelegten Zuwachsraten der zuvor genannten Wildarten; 18 klassifiziert die Bestandesstruktur und 19 klassifiziert die prozentuale Abschußaufteilung Jagdnutzungsanweisung (JNA) vom : 2. Grundsätze: Der Wildbestand ist nachhaltig so zu bewirtschaften, dass er artenreich und gesund erhalten bleibt. Den berechtigten Ansprüchen der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden muss Rechnung getragen werden. Die waldbauliche Bewirtschaftung der Grundflächen des staatlichen Forstamtes ist vorrangig [ ] Jagdstrategie auf Schadflächen im Freistaat Thüringen vom Thüringer Verordnung zur Festlegung der Einstandsgebiete für das Rot-, Dam- und Muffelwild; vom ; zuletzt geändert durch VO vom Anweisung zur forstamtsweisen Erarbeitung des forstlichen Gutachten zur Erfassung der Situation der Waldverjüngung und des Umfangs der Schäldschäden nach 32(1) ThJG vom Abschussplanung Die Abschussplanvorschläge werden durch den Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand oder bei Eigenjagdbezirken mit dem Eigentümer aufgestellt und von der unteren Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt. Für die Landesjagdbezirke erfolgt die Erstellung der Abschussplanvorschläge durch das zuständige Forstamt. Für die Bestätigung der Abschusspläne der Landesjagdbezirke ist die oberste Jagdbehörde beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) zuständig. Die Abschussplanung umfasst alle Schalenwildarten außer Schwarzwild und ist zahlenmäßig getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen aufzustellen. Grundlage dieser Aufteilung ist die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) vom Bei der Abschussplanung wird vorrangig neben der körperlichen Verfassung des Wildes der Zustand der Waldverjüngung und der Umfang der Schälschäden berücksichtigt. Hierzu wird ein forstliches Gutachten angefertigt, welches nachfolgend näher beschrieben wird. Nach 32 (1) ThJG i.v. mit 10 Abs. 2 ThJGAVO sind die Abschusspläne für Rot-, Dam- Muffel- und Rehwild für drei Jahre aufzustellen und bis zum 07. April des jeweiligen Planjahres der unteren Jagdbehörde vorzulegen. Dabei bildet eine Ermittlung des jeweilig vorhandenen Schalenwildbestandes (außer Schwarzwild) zum 01. April die Grundlage. 177

178 Zur Gewährleistung der Wildbestandsermittlung nach 16 ThJGAVO können die unteren Jagdbehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere für bestimmte Wildarten auf ihren Lebensraum bezogene einheitliche Zähltermine anordnen und die Vorlage der Zählergebnisse verlangen ( 10 ThJGAVO). Eine mögliche Methode zur Dokumentation der Rot- und Damwildbestandesentwicklung ist das Losungszählverfahren. Es basiert auf einer statistischen Beziehung zwischen den in den Wintermonaten auf einem Zählstreifen abgesetzten Losungshaufen und der Wilddichte. Diese Verfahren werden seit etwa 60 Jahren in den Lizenzjagdsystemen großer Flächenstaaten zum Wildmonitoring herangezogen. Das Thüringer Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Forstökologie und Walderfassung Eberswalde weiterentwickelt und angepasst. Die Ergebnisse wurden dann forstamtsweise an die entsprechenden unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben und bei der Genehmigung der Abschusspläne berücksichtigt. Die mit Hilfe dieses Verfahrens gewonnenen Aussagen über den Wildbestand sind von recht unterschiedlicher Datenqualität. Ursache hierfür ist naturraumbezogen sicherlich das Migrationsverhalten (dort wo Migration möglich ist). Darüber hinaus sind weitere Ursachen anzunehmen, die in der Zukunft verifiziert werden müssten, um das Verfahren noch weiter zu optimieren. In Thüringen wird dieses Verfahren deshalb nicht mehr praktiziert. Folgende Wilddichten sind nach Maßgabe des 16 Abs. 3 ThJGAVO anzustreben: Rotwild: 2-3 Stück auf 100 ha Bewirtschaftungsfläche Damwild: 3-5 Stück auf 100 ha Bewirtschaftungsfläche Muffelwild: 2-4 Stück auf 100 ha Bewirtschaftungsfläche Rehwild: 3-10 Stück auf 100 ha Biotopfläche Als Zuwachs der einzelnen Wildarten, werden folgende Prozente zu Grunde gelegt ( 17 ThJGAVO): Rotwild: 40% Muffelwild: 40% Damwild: 35% Rehwild: 50% Es ist allerdings zu beachten, dass bei Vorliegen eines zugunsten des weiblichen Wildes verschobenen Geschlechterverhältnisses höhere Zuwachszahlen angenommen werden müssen. Der Jagdausübungsberechtigte ist zur Erfüllung des Abschussplanes für Schalenwild verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die untere Jagdbehörde entsprechend 27 Abs. 2 BJG den Wildbestand auf Rechnung des 178

179 Jagdausübungsberechtigten vermindern lassen. Die Abschussplanung für Rot-, Dam- und Muffelwild erfolgt nur in den festgelegten Einstandsgebieten (ThürVO zur Festlegung der Einstandsgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild vom 26. Oktober 1994, zuletzt geändert durch VO vom 17. Juni 1996 GVBl. S. 113) Außerhalb dieser Gebiete (Niederwildjagden) erfolgt keine Bewirtschaftung, sondern eine Abschussfestsetzung durch die untere Jagdbehörde. Nach dieser ist sämtliches weibliches Wild sowie dessen Zuwachs in den Nichtbewirtschaftungsgebieten ohne zahlenmäßige Begrenzung zu erlegen. Bei männlichem Wild (nicht der männliche Zuwachs) kann die untere Jagdbehörde in einer Einzelfallregelung eine Abschussfestsetzung vornehmen. Gesetzliche Nachweispflicht für Abschüsse Entsprechend 32 ThJG Abs. 4 ist über erlegtes und verendetes Schalenwild eine Streckenliste zu führen, die der unteren Jagdbehörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen ist. Die Streckenliste ist jeweils einmal pro Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Die untere Jagdbehörde kann vom Jagdausübungsberechtigten verlangen, ihr oder einem von ihr Beauftragten die Trophäe, das erlegte Wild oder Teile desselben (Trophäe, Kopf, Haupt, Unterkieferast) vorzulegen. Bei Erlegung von krankem oder verletztem Wild außerhalb der Jagdzeiten sowie innerhalb der Jagdzeiten über den Abschussplan hinaus, ist die untere Jagdbehörde mit Angaben der Verletzung bzw. Erkrankung zu benachrichtigen. Die untere Jagdbehörde kann ein vollständiges Vorzeigen des erlegten Wildes verlangen. Die Entwicklung der Jagdstrecke im Jagdjahr 2007/2008 verdeutlicht, dass in Thüringen erste Schritte zu einer Verringerung der Schäl- und Verbissschäden unternommen wurden. So ist die Jagdstrecke bei allen Schalenwildarten im Jagdjahr 2007/08 gestiegen. Besonders das Ergebnis der Strecke des Schwarzwilds mit einem Plus von 73 % verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg. Auch beim Rot-, Reh-, Muffel- und Damwild ist eine Erhöhung der Jagdstrecke um jeweils 11%, 16 %, 34 % und 35 % festzustellen. Die Rehwildgesamtstrecke von Stück ist nach dem Jagdjahr 2001/2002 mit Stück die zweithöchste Jagdstrecke in Thüringen. Die Bemühungen zur Hinwirkung auf angemessene Schalenwildbestände gilt es auch in den nächsten Jahren durch die Jagdausübung fortzuführen und lokal zu verstärken, damit Wildschäden auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen reduziert werden. Die Jagdstrecke beim Fuchs betrug Stück und liegt damit auf ähnlichem Niveau wie in den letzten Jahren. Allerdings wurde im Vergleich zum Vorjahr mit einer relativ geringen Jagdstrecke eine Steigerung um etwa Stück erzielt. Weiterhin wurden im Berichtsjahr Feldhasen, Kaninchen, Dachse, 179

180 6.570 Stockenten, 990 Ringeltauben und Rabenkrähen sowie Elstern erlegt. Mit erlegten Waschbären und 58 Marderhunden erreichten diese Strecken im Berichtsjahr eine beachtliche Größenordnung. [Stück] Jagdjahr / / / / / / / / / / /2008 Rehw ild Schw arzw ild Muffelw ild Damw ild Rotw ild Abb : Jagdstrecke in Thüringen - Schalenwild (Quelle: Forstbericht 2008) Abschussstatistik Die Führung von Abschussstatistiken unterliegt in den Gemeinschafts- und Eigenjagdbezirken der Verantwortung der Unteren Jagdbehörde. Für die Führung der Abschussstatistik der Landesjagdbezirke ist die Oberste Jagdbehörde verantwortlich. Diese Oberste Jagdbehörde stellt dann die Gesamtstatistik für den Freistaat Thüringen, getrennt nach den Jagdbesitzformen, zusammen. Forstliche Verbiss- und Schälschadeninventur Im dreijährigen Turnus sind im Freistaat Thüringen von den unteren Forstbehörden forstliche Gutachten über die Situation der Waldverjüngung zu erstellen. Diese Fachbeiträge müssen gemäß 32 ThJG von den Jagdbehörden bei der Abschussplanung für Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild berücksichtigt werden. Eine Grundlage dieser Fachbeiträge ist eine landesweite, alle Waldbesitzarten erfassende Stichprobeninventur, bei der je 150 Hektar Wald eine Verjüngungsfläche auf frischen Schalenwildverbiss untersucht wird. In den Einstandsgebieten des Rot- und Muffelwildes ist zusätzlich die Aufnahme der frischen Schäle in den Dickungen, Stangenhölzern und schwachen Baumhölzern vorgesehen. Im Vorfeld der Dreijahresabschussplanung 2008/2009 bis 2010/2011 erfolgte die Verbiss- und Schälinventur im Frühjahr

181 Für die Verbissinventur wurden an insgesamt Aufnahmepunkten Daten erhoben. Diese Aufnahmepunkte bestanden überwiegend aus so genannten Verjüngungstrakten als repräsentativ mit 50 Metern Länge und einem Meter Breite in die vorhandene Verjüngung hineingelegte Inventurbereiche. Eine Traktaufnahme umfasste im Durchschnitt die Ansprache von rund 230 Verjüngungspflanzen. Je nach Erreichen des Verjüngungszieles, welches im Vorfeld der Traktaufnahmen anzusprechen war, wurden die Ergebnisse der Verjüngungsinventuren auf den Aufnahmeflächen in folgende Kategorien eingeordnet: A Das Verjüngungsziel wird erreicht, der Einfluss des Wildes ist tolerierbar B Das Verjüngungsziel ist aufgrund des Wildeinflusses in Frage gestellt C Das Nichterreichen des Verjüngungsziels kann dem Wildeinfluss nicht angelastet werden Aus dieser Gesamtstichprobe ergab sich für die landesweite Zusammenschau das Ergebnis, dass der Wildeinfluss auf knapp 60 Prozent der Aufnahmeflächen tolerierbar ist, auf einem Drittel der Fläche das Verjüngungsziel aufgrund des Wildverbisses nicht erreicht wird und auf weiteren acht Prozent das Nichterreichen des Verjüngungsziels nicht dem Wild angelastet werden kann. Bei Betrachtung rein nach Verjüngungszielen zeigte sich, dass Verjüngungen, aus denen Reinbestände zu erwarten sind, zu 80 Prozent vom Wild unbeeinflusst sind, Mischbestandsverjüngungsziele hingegen auf knapp der Hälfte der Fläche (46 %) infolge des Wildverbisses in Frage gestellt sind. N=100 A B C Kategorie % (v. 100%) (v. 100%) (v. 100%) Freistaat Thüringen gesamt Verjüngungsziel Reinbestand davon Verjüngungsziel Mischbestand Abb : Landesweite Auswertung nach Erreichen des Verjüngungsziels (Quelle: Forstbericht 2008) Der deutliche Einfluss des Verbissgeschehens auf die Entwicklung von Mischbeständen spiegelt sich auch in der landesweiten Zusammenschau der Verbissprozente wider: Während (Rein-) bestandesbildende Baumarten, wie Fichte, Kiefer und Buche ein vergleichsweise niedriges Verbissniveau aufweisen, ist die Verbissbelastung bei den Mischbaumarten, insbesondere beim Edellaubholz gleichbedeutend mit einem deutlichen Rückgang bis hin zum vollständigen Ausfall des Mischungsanteiles sehr hoch. 181

182 Baumart Verbissprozent Baumartenfunktion Verbissprozent Fichte 5,5 Lärche 6,7 Kiefer 8,5 Buche 9,0 Edellaubholz 44,1 Eiche 30,8 sonst. LBH 36,3 bestandesbildende Baumarten 8,5 Mischbaumarten 33,0 sonstige Baumarten 42,4 Abb : Verbissprozent nach Baumartengruppen und Baumartenfunktionen (Quelle: Forstbericht 2008) Die Schälinventur erfolgte ebenfalls stichprobenartig anhand des auch für die Verbissinventur relevanten Aufnahmerasters. Ein für die Schälinventur ausgewählter Bestand wird an seiner breitesten Ausdehnung auf einer Länge von 100 Metern durchschritten. Im Abstand von 20 Metern werden zehn Bäume auf frische Schälschäden untersucht. Thüringenweit ergab sich für die Schälinventur ein Stichprobenumfang von Aufnahmepunkten mit insgesamt Bäumen. Die Aufnahmeflächen lagen zu rund 20 Prozent in den Muffelwildeinstandsgebieten und zu knapp 80 Prozent in den Rotwildeinstandsgebieten. Aus diesem Grund nahm die Baumart Fichte einen Anteil von 80 Prozent des Stichprobenumfangs ein. Im Rahmen der landesweiten Zusammenstellung der ermittelten frischen Schälprozente nach Baumartengruppen und einer Gegenüberstellung dieser Ergebnisse mit dem tolerierbaren jährlichen Schälprozent wird deutlich, dass mit dem aufgenommenen Schälprozent der Baumart Fichte (2,9 %) das kritische Schälprozent annähernd um den Faktor 3 überschritten wird. Aufgrund der jeweils zu kleinen Grundgesamtheit können bei den übrigen Baumartengruppen keine statistisch gesicherten Aussagen abgeleitet werden. Baumartengruppe Tolerierbares Schälprozent Baumartengruppe Schälprozent- Ist Baumartengruppe Fichte (= 80 % der Stichprobe) 1,0 2,9 Lärche 4,0 0,1 Kiefer 4,0 1,0 Buche 1,0 0,4 Eiche 2,0 0,2 Edellaubholz 2,0 7,2 sonst. LBH 4,4 1,4 Abb : Gegenüberstellung von Schälprozent-Ist und Schälprozent-Tolerierbar nach Baumartengruppen (Quelle: Forstbericht 2008) Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember

183 Ziele 22 Verbiss- und Schälschäden %, ha, PEOLG: 4.2.g 5.2.a II Wien-Indikator: gezäunte Fläche ha Deutscher Standard: 4.11 Alter Indikator: 34 (90) 35 (91) 36 (92) Ziele: - Reduktion von Wildverbissschäden an Waldverjüngungen und Minimierung frischer Schälschäden in Rotwildeinstandsgebieten durch geeignete Maßnahmen basierend auf den Ergebnissen gemeinsamer jährlicher Waldbegänge und in Auswertung der Forstlichen Gutachten im dreijährigen Turnus. Maßnahmen: - Hinwirken auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Hegegemeinschaften, Jagdgenossenschaften, Jagdausübungsberechtigten, Waldbesitzern, Forst- und Jagdbehörden. - Die in der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe vertretenden Institutionen sind aufgefordert, den Dialog mit den Jagdausübungsberechtigten und Waldbesitzern aufzunehmen. - Sicherung eines PEFC-bezogenen Informationsflusses an Jäger, Waldbesitzer und Jagdbehörden. - Der LJVT e. V. wird seine Mitglieder in seiner Verbandszeitschrift über die Ziele und Maßnahmen der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe unterrichten. - Erstellung des forstlichen Gutachtens und Ausrichtung der Abschusspläne an die Lebensraumansprüche des Schalenwildes entsprechend der Ergebnisse des forstlichen Gutachtens - Auf Hegegemeinschaftsebene sollte die Abschußplanerfüllung auf Basis des Gruppenabschusses gefördert werden. - Beratung und Schulung der Waldbesitzer zur waldbaulichen Behandlung der Bestände unter Berücksichtigung des Wildmanagements und eventueller Wildschäden. - Auswertung aktueller Wildforschungsprojekte und Publizierung der Ergebnisse. - Den Jagddruck mindernde Formen der Jagdausübung (Gemeinschaftsansitze, großräumige Bewegungsjagden, Intervallbejagung) sind unter Beachtung der Lebensraumansprüche der vorkommenden Wildarten und wildbrethygienischer Aspekte anzuwenden und fortzuentwickeln. - Strukturelle Defizite im Lebensraum können durch geeignete Maßnahmen wie Wildruhezonen und entsprechende waldbauliche Behandlung der Bestockungen durch äsungsverbessernde Maßnahmen in ausreichender Menge und Qualität vermindert werden. 183

184 Indikator Naturnähe der Waldfläche PEOLG: Wien-Indikator: 4.1.a b Fläche (ha) Deutscher Standard: 4.1 Alter Indikator: 37 (72) Rechtsgrundlagen ThürWaldG (Stand ): 5 (3): Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Gesetzes sind durch die Landesforstverwaltung kostenfrei nach Maßgabe des Haushaltes Waldbiotopkartierungen durchzuführen, die auch das Inventar von Tier- und Pflanzenarten berücksichtigen. 7(3): Die Rahmenplanung hat grundsätzlich die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen für alle Eigentumsformen als eine Einheit zu betrachten und möglichst ganzflächig zu einem standortgemäßen Optimum zu führen [ ] ThürNatG: 1 (2): Aus der Verantwortung des Menschen für die natürliche Umwelt sind Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich um ihrer selbst willen und als Lebensgrundlage des Menschen zu schützen, gegebenenfalls zu pflegen, zu entwickeln und soweit wie notwendig auch wiederherzustellen [ ]. 1a (1): Das Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Population einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. 2 (9): Der Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen durch die Land- und Forstwirtschaft kommt vor allem für die Erhaltung der natürlichen Bodenbeschaffenheit, für den Gewässerschutz, für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensgemeinschaften und Biotope sowie für die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft große Bedeutung zu. 18 (2): Die Biotope nach Absatz 1 werden durch die Biotopkartierung erfasst. Die entsprechenden Kartierungsergebnisse sind in den Kommunen öffentlich zugänglich zu machen. 18 (3): Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes von besonders geschützten Biotopen führen können, sind verboten. [ ] Kartieranleitung zur flächendeckenden Waldbiotopkartierung im Freistaat Thüringen 1999 Die Waldbiotopkartierung hat beispielhaft folgende Aufgaben: Ökologische Daten über die Wälder aller Eigentumsformen für die Waldbewirtschaftung zu erheben. Grundlagen für die Forsteinrichtung und qualifizierte Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte zu liefern. Die Bedeutung des Waldes für Landespflege und Naturschutz gegenüber anderen Planungsträgern zu vermitteln. Zudem stuft die flächendeckende Waldbiotopkartierung in Thüringen die Wälder aufgrund ihrer aktuellen Bestockung in Naturnähestufen ein. Dabei wird die Naturnähe des Bestandes durch den Vergleich zwischen der aktuellen Vegetation 184

185 und der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation abgeleitet. Es werden fünf Naturnähestufen mit steigender Naturnähe von sehr naturfern (stark kulturbestimmt) bis sehr naturnah unterschieden. Die Ergebnisse liegen für ha Waldfläche vor. Damit steht nunmehr die flächendeckende Erstkartierung der Waldbiotope für Thüringen vollständig zur Verfügung. Naturnähe 0 nicht einstufbar (Offenland- Biotope) 1. PEFC- Bericht (%) 2. PEFC- Bericht (%) 3. PEFC- Bericht (%) 0,0 2,0 2,0 1 sehr naturferne Wälder 0,5 1,0 0,6 2 naturferne Wälder 24,0 24,0 24,0 3 mäßig naturferne Wälder 45,5 37,0 37,4 4 naturnahe Wälder 27,0 34,0 34,0 5 sehr naturnahe Wälder 3,0 2,0 2,0 Abb : Anteil der einzelnen Naturnähestufen im Gesamtwald Thüringens (Quelle: PEFC- Waldbericht 2005; TLWJF, Referat 23) In Thüringen existieren 24,6 % naturferne, 37,4 % halbnatürliche (= Naturnähestufe 3; mäßig naturferne Wälder) und 36 % naturnahe Wälder. Damit überwiegen die halbnatürlichen und naturnahen Waldbiotope in Thüringen. Die Veränderung zum regionalen Waldbericht 2005 ist in der unvollständig kartierten Waldbiotopfläche im Jahr 2005 begründet lagen Ergebnisse der Waldbiotopkartierung für ha Waldfläche in Thüringen digital vor. Die flächendeckende Waldbiotopkartierung in Thüringen hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Von 1994 bis 2004 erfolgten die Kartierung der Waldflächen und Erfassung der Sach- und Geodaten wurden die Außenaufnahmen abgeschlossen und 2005 erfolgten letzte Ergänzungen und eine Überarbeitung kartierter Flächen aus der Erprobungsphase (ab dem Frühjahr 1993 wurde die Praxistauglichkeit des Inventurverfahrens durch erste Kartierarbeiten überprüft). Mit der Einspielung der digitalisierten Geometrien und Sachdaten in die Informationssysteme der Forst- und der Naturschutzverwaltungen war die Waldbiotopkartierung in Thüringen abgeschlossen. Quelle: - TLWJF und TLU: Kartieranleitung zur flächendeckenden Waldbiotopkartierung im Freistaat Thüringen; Gotha und Jena 1999; Druckhaus Offizin Hildburghausen GmbH - Regionale PEFC-Arbeitsgruppe in Thüringen: Regionaler Waldbericht Thüringen Henkel, A.; van Hegel, U.; Westhus, W. und Boddenberg, J.: Die Waldbiotopkartierung in Thüringen; aus Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 45. Jahrgang (2008) Heft 1; Druckhaus Gera GmbH 185

186 Ziele 23 Naturnähe der Waldfläche* PEOLG: 4.1.a 4.1.b Wien-Indikator: 4.3 Fläche ha, eingeteilt in sehr naturnah, naturnah, bedingt naturnah, kulturbetont und kulturbestimmt" (vgl. BWI) Deutscher Standard: 4.1 Alter Indikator: 37 (72) Ziele: - Der Anteil an Waldflächen mit den Naturnähestufen sehr naturnah, naturnah und bedingt naturnah wird erhöht. Maßnahmen: - Umsetzung im Rahmen der Forsteinrichtungsplanung. - Überprüfung der Naturnähe im Staatswald über die Forsteinrichtung. - Erstellung und Umsetzung der Pflege- und Entwicklungspläne in Natura 2000 Gebieten. - Fortsetzung des Fließgewässerprogramms der Landesforstverwaltung (Auszug von Fichten entlang von Fließgewässern im Wald). - Auf allen Waldflächen mit Betriebswerken sollen, wo noch nicht vorhanden, wichtige Grundelemente der Waldbiotopkartierung wie Naturnähestufen, Biotopholz, und 18er- Biotope Teil der Forsteinrichtung werden. - Die Bedeutung und Kriterien, sowie die Bewirtschaftung dieser 18er Biotope nach Naturschutzgesetz soll durch Schulungen nahe gebracht werden. 186

187 Indikator Volumen an stehendem und liegendem Totholz Fm Fm/ha PEOLG: 4.2.h Wien-Indikator: 4.5 Deutscher Standard: 4.10 Alter Indikator: 38 (93; 94) Rechtsgrundlagen BNatSchG: 42 (3): Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören Alt- und Habitatbaumkonzept im Staatswald Kartieranleitung zur flächendeckenden Waldbiotopkartierung im Freistaat Thüringen 1999; Abschnitt : Totholz/anbrüchige Bäume Bewertungsmatrix für Waldlebensräume Die letzten Ergebnisse zum Totholzanteil in den Wäldern Thüringens lieferte die Bundeswaldinventur II von Die BWI II erbrachte ein Totholzvorrat von 17,8 m³/ha. Thüringen hatte dabei den zweithöchsten Wert aller Flächenbundesländer. Hohe Totholzvorräte finden sich in Thüringen unabhängig von der Besitzart. Dennoch sind die höchsten Vorräte im Staatswald des Bundes sowie im Treuhandwald zu finden: Staatswald (Bund) Staatswald (Land) Privatwald Körperschaftswald Treuhandwald Gesamtwald Thüringen 27,8 20,1 17,4 13,1 25,3 17,8 Deutschland 8,7 15,5 13,7 8,4 8,8 11,5 Abb : Totholzvorrat (m³/ha), nur begehbarer Wald/Holzboden (Quelle: BWI II) Die derzeit hohen Totholzvorräte sind aus Sicht einer dadurch gesteigerten Habitatqualität unserer Wälder sehr zu begrüßen. Besonderes Augenmerk wird ungeachtet dessen auch weiterhin auf die gezielte und damit nachhaltige Bereitstellung insbesondere von stärkerem Totholz zu richten sein. Das Alt- und Habitatbaumkonzept der Thüringer Landesforstverwaltung hat in diese Richtung erste Schritte getätigt. Im Staatswald soll eine entsprechende Anzahl an Alt- und Habitatbäumen aus der Nutzung genommen werden und damit erhalten bleiben. Zwar ist dieses Konzept nicht im Privat- oder Körperschaftswald als Pflicht anzusehen, jedoch ermöglicht das 187

188 Förderprogramm Waldumweltmaßnahmen Art. 47 VO (EG) 1698/2005 naturschutzfachliche Maßnahmen zum Erhalt von Alt- und Habitatbäumen zu tätigen. Durch die Waldbiotopkartierung wurde das Vorkommen a) von stehendem und liegendem Totholz (ab 7 cm Durchmesser am dünnen Ende) und b) von anbrüchigen Bäumen (das sind noch lebende Bäume, die aber bereits ganz oder teilweise hohl oder faul sind bzw. absterbende Kronen haben) erfasst. Die erzielten Ergebnisse für alle Waldbiotope sind in nachfolgender Abbildung zusammengestellt: Menge (Stufe) Anbrüchige Bäume Liegendes Totholz Stehendes Totholz Fläche (ha) % Fläche (ha) % Fläche (ha) % (0) fehlend bis vereinzelt (1) zerstreut vorhanden bzw. auf Teilflächen im Biotop (2) sehr zahlreich Abb : Vorkommen von anbrüchigen Bäumen und Totholz in den Waldbiotopen (Quelle: Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen, 45 Jahrgang; Heft 1) Waldbiotope mit sehr zahlreichen Vorkommen von anbrüchigen Bäumen sowie liegendem oder stehendem Totholz sind äußerst selten in Thüringen. Bei der Auswertung der einzelnen Biotope hat sich gezeigt, dass Wälder, die auf schwer bewirtschaftenden Standorten (Grenzertragsstandorte) stocken und deshalb wenn überhaupt nur sehr extensiv forstwirtschaftlich genutzt werden, die beste Ausstattung mit anbrüchigen Bäumen sowie liegendem und stehendem Totholz aufweisen. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Schlucht-, Hangschutt- und Blockwälder. Diesen Zustand gilt es auch zukünftig zu bewahren, zumal es sich in der Regel um besonders geschützte Biotope nach 18 ThürNatG handelt. Quelle: - Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei; Mitteilung 24/2005: Bundeswaldinventur II im Freistaat Thüringen; Druckmedienzentrum Gotha GmbH - Henkel, A.; van Hegel, U.; Westhus, W. und Boddenberg, J.: Die Waldbiotopkartierung in Thüringen; aus Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 45. Jahrgang (2008) Heft 1; Druckhaus Gera GmbH 188

189 Ziele 24 Volumen an stehendem und liegendem Totholz PEOLG: Wien-Indikator: 4.2.h 4.5 Fm Fm/ha Deutscher Standard: 4.10 Alter Indikator: 38 (93; 94) Ziele: - Erhaltung des Totholzanteiles zur Förderung des Biotop- und Artenschutzes auf dem bisherigen hohen Niveau, wobei Habitatbäume in einem angemessenem Umfang erhalten werden, was durch Nutzung des Programms Förderung von Waldumweltmaßnahmen (WUM) unterstützt wird. Maßnahmen: - Umsetzung des Alt- und Habitatbaumkonzeptes. - Schaffung bzw. Umsetzung von Vertragsnaturschutzprogrammen. - Information und Schulung der Waldbesitzer zur Bedeutung von Totholz im Wald, und den Fördermöglichkeiten WUM. - Erarbeitung von entsprechendem Informationsmaterial. - Konsequente Umsetzung existierender Totholzkonzepte. - Umsetzung im Rahmen der Forsteinrichtungsplanung. - Kennzeichnung lokal bedeutsamer Biotopbäume. - Nachweis der Habitatbäume des Staatswaldes im DSW

190 Indikator Vorkommen gefährdeter Arten PEOLG: 4.1.a 4.1.b Wien-Indikator: 4.8 Erhaltungszustand der (Wald-) Arten (Für FFH und Vogelschutzgebiete, Anzahl der Rote-Liste-Waldarten Deutscher Standard: Alter Indikator: 40 (73) Rechtsgrundlagen ThürNatG: 1 (2): Aus der Verantwortung des Menschen für die natürliche Umwelt sind Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich um ihrer selbst willen und als Lebensgrundlage des Menschen zu schützen, gegebenenfalls zu pflegen, zu entwickeln und soweit wie notwendig auch wiederherzustellen [ ]. 1a (1): Das Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Population einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. 2 (9): Der Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen durch die Land- und Forstwirtschaft kommt vor allem für die Erhaltung der natürlichen Bodenbeschaffenheit, für den Gewässerschutz, für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensgemeinschaften und Biotope sowie für die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft große Bedeutung zu. 18 (2): Die Biotope nach Absatz 1 werden durch die Biotopkartierung erfasst. Die entsprechenden Kartierungsergebnisse sind in den Kommunen öffentlich zugänglich zu machen. 18 (3): Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes von besonders geschützten Biotopen führen können, sind verboten. [ ]. 26a-c: Aufbau und Schutz des Europäischen Netzes Hinweise zur Anwendung der 26 a bis c ThürNatG in der Fassung vom FFH-Richtlinie (92/43/EWG) Vogelschutzrichtlinie TMLFUN: Umsetzung der FFH-Richtlinie in Thüringen ; Erfurt, September 1999; Weimardruck GmbH TMLFUN & TLU: Besonders geschützte Biotope in Thüringen ; Erfurt, Dezember 1998; Weimardruck GmbH Schutz, Pflege und Nutzung der Waldflächen in den Natura 2000-Gebieten Rahmenkonzept zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie im Wald vom Liste der forstlichen Maßnahmen in FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten (Natura 2000-Gebieten), die nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kurz Positivliste Erlass vom Artenschutzverordnung 338/99 190

191 Förderung von Waldumweltmaßnahmen Art. 47 VO (EG) 1698/2005 und Waldumweltmaßnahmen mit größerem Investitionsbedarf Erhaltungszustand der (Wald-) Arten Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, ein europäisches Netz besonderer Schutzgebiete zu errichten, das der Erhaltung bestimmter Lebensraumtypen (Anhang I der Richtlinie) sowie ausgewählter Tier- und Pflanzenarten (Anhang II) dient. Mit dem Abschluss der Gebietsmeldungen im Jahr 2007 umfasst die NATURA Gebietsskulisse in Thüringen unter Beachtung der Überschneidungen von FFH- und Vogelschutzgebieten eine Gesamtfläche von ha (= 16,8 % der Landesfläche). Insgesamt sind 212 FFH-Gebiete mit ha sowie 44 Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) mit ha gemeldet. Dabei nehmen Waldflächen in FFH-Gebieten ha und in Vogelschutzgebieten ha ein. Insgesamt befinden sich damit ha Waldflächen innerhalb der NATURA 2000-Gebietkulisse. Über den Aufbau des FFH-Gebietsnetzes in Thüringen wurde bereits im Indikator 19 (Baumartenanteile und Bestockungstypen) ausführlich berichtet. Neben der Meldung von FFH-Gebieten haben die Mitgliedstaaten auch die Verpflichtung übernommen, die Sicherung und Entwicklung der FFH- Lebensraumtypen und der Habitate der FFH-Arten dauerhaft zu garantieren und deren Erhaltungszustand zu überwachen. In FFH-Gebieten besteht ein Verschlechterungsverbot. Darüber hinaus führt die FFH-Richtlinie im Anhang IV Arten auf, die flächendeckend einem strengen Schutzregime unterliegen. Im Anhang V werden Arten genannt, für die spezielle Entnahme- und Handelsbeschränkungen bestehen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sind von den Mitgliedstaaten alle sechs Jahre Berichte zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu erstellen (Artikel 17 der FFH-Richtlinie). Den Gesamtbericht für Deutschland hat das Bundesumweltministerium 2007 an die EU- Kommission überreicht. Diese erarbeitet dann, innerhalb von drei Jahren, einen Bericht über die Situation in Europa. Der deutsche Gesamtbericht wurde auf Basis der Länderberichte erstellt. Für Thüringen erstellte diesen die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Ende Zur Sicherung der guten bzw. zur Verbesserung der ungünstigen Erhaltungszustände sind neben Maßnahmen im Umfeld der FFH-Gebiete (Biotopverbund) vor allem die in Arbeit befindlichen FFH-Managementpläne für die FFH-Gebiete eine wesentliche Voraussetzung. 191

192 Die nur im Anhang IV verzeichneten Arten werden ebenfalls bei der Managementplanung beachtet, auch wenn sie keine formalen Erhaltungsziele aufweisen. Als überdurchschnittlich wertvolle Naturflächen beherbergen FFH-Gebiete auch regelmäßig bedeutende Vorkommen der streng geschützten Arten. Ansonsten sind für diese Arten, sofern ihr Erhaltungszustand ungünstig ist, Artenhilfskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Schlüsselarten zur Beurteilung der biologischen Vielfalt Waldfledermausarten Für die ausgesprochenen Waldfledermausarten (Bechsteinfledermaus, Abendsegler) kann eine günstige Entwicklung angeführt werden. Insgesamt kann in den letzten 10 bis 20 Jahren bei allen Fledermausarten eine positive Bestandstendenz beobachten werden, die offensichtlich auf dem sich langsam auswirkenden Verbot des Einsatzes von DDT-Präparaten in Land- und Forstwirtschaft beruht. Da aber gleichzeitig die Biodiversität in der freien Flur, somit auch die Menge an Saumstrukturen stark abgenommen hat, ist der Anstieg nach dem Verbot nur sehr begrenzt zu erkennen. Entwicklung des Schwarzstorchs Der Schwarzstorch hat einen hohen Anspruch an ruhige Brutgebiete mit naturnahen Wäldern in Nachbarschaft nahrungsreicher, wenig gestörter Bachökosystemen. Die Forstwirtschaft in Thüringen trägt mit dem Waldumbau zu naturnahen Wäldern und dem Waldfließgewässerprogramm diesen Ansprüchen Rechnung. Der Ende des letzten Jahrhunderts in Thüringen ausgestorbene Schwarzstorch siedelt und brütet heute wieder in Thüringen. Mit einem Bestand von ca. 30 Brutpaaren ist der Bestand in den letzten Jahren stabil. Durch die intensiven Horstschutzbemühungen fliegen jährlich zwischen 50 und 60 Jungstörche aus, so dass ein Fortbestehen der Art sowie ein gewisser Populationsdruck als Ausganggrundlage zur Neubesiedlung bisher nicht genutzter Reviere gesichert sind. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass zumindest die derzeit günstigen Reviere belegt sind und eine weitere Steigerung der Gesamtzahl von Brutpaaren nur langsam erreicht werden kann. Höhlenbrüter Derzeit weisen insbesondere die Laubwälder Thüringens einen höheren Anteil von Althölzern auf. Trotz einer insgesamt dynamischen Entwicklung auf dem Holzmarkt und einer steigenden Nachfrage nach Brennholz ist eine moderater Verschiebung der Altersstruktur der Thüringer Wälder zugunsten reifer Wälder zu erwarten. Davon dürften auch zukünftig an Altholzstrukturen gebundene Arten profitieren. Um eine Sicherung und ggf. eine Steigerung des Totholzanteils in den Thüringer Wäldern nachhaltig zu sichern, ist mit Vorlage des neuen Förderprogramms für 192

193 Waldumweltmaßnahmen ein besonderer Fokus zur Sicherung von Habitatbäumen gelegt. In die gleiche Richtung zielt das von der Landesforstverwaltung vorgelegte Alt und Habitatbaumkonzept, wonach in den Landesforsten eine nachhaltige Sicherung solcher Strukturmerkmale reifer Wälder angestrebt wird. Hiervon profitieren zukünftig insbesondere Höhlenbrüter (Spechtarten, Hohltaube, Rauhfußkauz, Fledermaus-Arten). Xylobionten-Fauna Die Xylobionten-Fauna profitiert ebenfalls von der Erhöhung des Totholzanteils, insbesondere mit der Einrichtung von bewirtschaftungsfreien Naturwaldparzellen. Feuersalamander Als Leitart für naturnahe Waldquellbachtäler wird dem Feuersalamander besondere Aufmerksamkeit zu Teil. Im einem durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördertem Projekt wurden verschiedene Wege zur Renaturierung von Waldquellbachtälern erprobt. Hierzu gehörten konkrete Waldumbaumaßnahmen, Auflichtungen der bachbegleitenden Fichtenbestockung, sowie die gezielte Einbringung von Totholz in die Quellbäche. Die im Projekt gesammelten positiven Erfahrungen wurden über Fortbildungsveranstaltungen einer großen Anzahl von Forstbediensteten und Waldbesitzern präsentiert, so dass über diese Multiplikatoren eine Berücksichtigung dieser Artenschutzaspekte in die Waldbewirtschaftung zu erwarten ist. Hiervon profitieren neben dem Feuersalamander zahlreiche weitere Arten der Lebensgemeinschaft Waldquellbachtäler. Kreuzotter Als weitere Leitart, diesmal jedoch für den Lebensraum lichter Wälder, wurde im oben genannten Projekt analog Erfahrungen zur Schaffung lichter Waldstrukturen gesammelt. Die daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschläge optimieren den Lebensraum für Saumbewohner, wie dies z.b. die Kreuzotter im Mittelgebirge und den vorgelagerten Bundsandstein- Waldland ist. Wie auch für den Feuersalamander wurde aufbauend auf den Erfahrungen ein entsprechendes Waldbau-Merkblatt herausgegeben. Mittelspecht Ein gezieltes Monitoring zu den Thüringer Mittelspechtsvorkommen existiert derzeit noch nicht, dennoch findet diese Spechtart in Thüringen derzeit vermutlich noch günstige Bedingungen. Dies liegt einerseits an der derzeitigen Altersstruktur der Thüringer Eichenwälder als auch an dem vergleichsweise großen Anteil älterer Buchenbestände, welche die Art bei Ausprägung rauer Rindenstrukturen ebenfalls 193

194 nutzen kann. Der hohe Anteil von Eichenwäldern (insbesondere sekundärer Ausprägung) in der FFH Kulisse von über ha (nach Bayern und Rheinland- Pfalz liegt Thüringen damit auf Platz drei der Bundesländer) und der damit verbundene Anspruch, diesen Lebensraum quantitativ und qualitativ zu halten, ließ dieser Art in letzter Zeit eine erhöhte Aufmerksamkeit seitens der Waldbesitzer zu teil werden. Da alle Erhaltungsmaßnahmen zugunsten der Eichenwälder auch dem Mittelspecht zu Gute kommen werden, ist zu hoffen, dass Thüringens Wälder auch zukünftig eine stabile Mittelspechtpopulation beherbergen können. Quelle: - TLWJF, Zuarbeit Referat 23 - Fritzlar, F.; van Hegel, U.; Westhus, W. und Lux. A.: Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Thüringen 2001 bis 2006; aus Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 46. Jahrgang (2009) Heft 2; Druckhaus Gera GmbH 194

195 25 Vorkommen gefährdeter Arten PEOLG: 4.1.a 4.1.b Wien-Indikator: 4.8 Ziele Erhaltungszustand der (Wald-) Arten (für FFH und Vogelschutzgebiete, Anzahl der Rote-Liste-Waldarten) Deutscher Standard: Alter Indikator: 40 (73) Ziele: - Daten über gefährdete Arten stehen allen Waldbesitzern mit dem Ziel zur Verfügung, dass gefährdete Arten besonders geschützt werden können, damit sich ihr Bestand nicht verringert. Maßnahmen: - Bildung regionaler Arbeitsgruppen zu FFH- und Vogelschutzgebieten, die die Erstellung der Bewirtschaftungspläne begleiten. - Einarbeitung der Informationssysteme ins ForstamtsGiS und LINFOS und Zurverfügungstellung der geografischen Information an den Revierleiter. - Die Erstellung der Positivliste mit Behandlungsmaßgaben für Vogelschutzgebiete wird unterstützt. 195

196 Indikator Waldfläche mit Schutzfunktionen PEOLG: 4.1.a 4.1.b 4.2.i 5.1.a 5.1.b 6.1.c Wien-Indikator: Ha % der Waldfläche Deutscher Standard: Alter Indikator: 41 (75) 43 (96; 97; 98) 44 (-) 52 (109) Rechtsgrundlagen ThürWaldG: 5 (4): Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Gesetzes sind durch die Landesforstverwaltung kostenfrei nach Maßgabe des Haushaltes [ ] Waldfunktionskartierungen durchzuführen. 7 (3): Die Rahmenplanung hat grundsätzlich die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen für alle Eigentumsformen als eine Einheit zu betrachten und möglichst ganzflächig zu einem standortgemäßen Optimum zu führen [ ]. 8 (1): [...] die Funktionen des Waldes nach 2 angemessen zu berücksichtigen. 9 (1): [...] Geschützte Waldgebiete sind: 1. Schutzwälder und 2. Erholungswälder [...]. 9 (2): Wälder können durch Rechtsverordnung zu Schutzwäldern erklärt werden [...]. Handlungen, die den Schutzzweck oder die Erhaltungsziele des Schutzwaldes beeinträchtigen oder gefährden können, sind nach Maßgabe der Bestimmungen der nach Satz 1 zu erlassenden Rechtsverordnung verboten. Im Schutzwald, außer in Naturwaldparzellen, erfolgt eine den Schutzzielen entsprechende forstliche Bewirtschaftung. 9 (6): Geschützte Waldgebiete sind erforderlichenfalls durch die untere Forstbehörde zu kennzeichnen [...]. 31 (1): (Im) Staatswald [...] sind die Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft ( 19) [...] und die Funktionen des Waldes nach 2 sowie die Funktionen geschützter Waldgebiete nach 9 bestmöglich zur Wirkung zu bringen ThürNatG: 1 (2): [...] Insbesondere ist der Bestand bedrohter Pflanzen- und Tiergesellschaften durch Ausweisung von Schutzgebieten nachhaltig zu sichern. Ihre Lebensräume sind zu Biotopverbundsystemen zu entwickeln. 1 (4): Wer [...] Forstwirtschaft betreibt, hat die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um Belastungen der [...] Schutzgüter so gering wie möglich zu halten, insbesondere durch Schonung naturnaher Biotope, sonstiger Lebensstätten [...]. 2 (9) : Der Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen durch die Land- und Forstwirtschaft kommt vor allem für die Erhaltung der natürlichen Bodenbeschaffenheit, für den Gewässerschutz, für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensgemeinschaften und Biotope sowie für die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft große Bedeutung zu. Daher sind die Regeln umweltschonender Land- und Forstwirtschaft anzuwenden, insbesondere [...]. 12 (1): Naturschutzgebiete sind [...] Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder einzelnen Teilen [...] erforderlich ist. 12a (1): Nationalparke sind durch Gesetz festgelegte einheitlich zu schützende Gebiete [...]. 196

197 13 (1): Landschaftsschutzgebiete sind [...] Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft [...] erforderlich ist. 14 (1): Landschaftsräume, können durch Rechtsverordnung durch die oberste Naturschutzbehörde zum Biosphärenreservat erklärt werden. 15 (1): Naturparke sind [...] einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die [...] in der Regel überwiegend aus Wald bestehen [...]. 16 (1): Naturdenkmale sind [...] Einzelgebilde der Natur, deren besonderer Schutz [...] erforderlich ist. 17 (1): Geschützte Landschaftsbestandteile sind [...] Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz [...] erforderlich ist. 18 (1): Die folgenden Biotope [...] werden [...] unter besonderen Schutz gestellt: [...]. 18 (2): Die Biotope nach Absatz 1 werden durch Biotopkartierung erfasst [...]. 42 (3): Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören Kartieranleitung zur flächendeckenden Waldbiotopkartierung im Freistaat Thüringen 1999; Abschnitt : Totholz/anbrüchige Bäume Anleitung zur Waldfunktionenkartierung im Freistaat Thüringen vom Februar 1998: Erfassung der Waldfunktionen in den Wäldern Thüringens Ausgewiesene Schutzgebiete Naturschutzgebiete Der Wert des Waldes als Lebensraum und Rückzugsgebiet seltener Arten kommt augenscheinlich durch den insgesamt hohen Anteil von Waldflächen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten zum Ausdruck. Knapp 70 % der Naturschutzgebietsflächen Thüringens liegen im Wald. Im Vergleich zum letzten PEFC-Waldbericht ist der Flächenanteil bezogen auf die Waldfläche der kommunalen und privaten Waldbesitzer von Naturschutzgebieten stark gestiegen. Während zum Stichtag noch 17 % des Waldflächenanteils auf Körperschaftswald und 26 % des Waldanteils auf Privatwald fielen, liegt dieser Anteil, heute bei 22 % bzw. 31 %. Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Anteile der Eigentumsformen an den Waldanteil der Naturschutzgebiete: Eigentumsform Naturschutzgebiet (ha) % davon im Totalreservat (ha) % Staatswald Körperschaftswald Privatwald Treuhandwald Unbekannt Summe Abb : Waldanteil NSG (Quelle: TLWJF; Referat 23) 197

198 Thüringen verfügt gegenwärtig über 264 NSG (einschließlich der Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate) mit ,3 ha (=2,7 % der Landesfläche, alle endgültig gesichert, Stand ). Landschaftsschutzgebiete / Flächennaturdenkmäler: Landschaftsschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter bzw. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Naturdenkmale sind dagegen Einzelgebilde der Natur oder entsprechenden Flächen bis zu fünf Hektar Größe. In Thüringen gibt es gegenwärtig 62 Landschaftsschutzgebiete. Eigentumsform Landschaftsschutzgebiet (ha) % Flächennaturdenkmal (ha) % Staatswald Körperschaftswald Privatwald Treuhandwald ,5 Unbekannt ,5 Summe Abb Waldanteil LSG; Flächennaturdenkmal (Quelle: TLWJF; Referat 23) Biosphärenreservate: Biosphärenreservate sind Landschaftsräume, die nach den Kriterien des Programms Mensch und Biosphäre der UNESCO charakteristische Ökosysteme der Erde repräsentieren ( 14 Thüringer Naturschutzgesetz). In Thüringen gibt es zwei Biosphärenreservate. Zum einen das Biosphärenreservat Rhön, ein Dreiländer-Projekt und zum anderen das Biosphärenreservat Vessertal- Thüringer Wald. Das Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald liegt in Thüringen, zwischen den Orten Suhl, Ilmenau und Schleusingen. Das untere und mittlere Vessertal wurde bereits 1939 als Naturschutzgebiet Vessertal unter Schutz gestellt. Damals wies es eine Größe von ha auf wurde es auf rund ha erweitert und ist auch heute noch eines der größten Naturschutzgebiete zwischen Harz und Rhön wurde das Naturschutzgebiet Vessertal, neben dem Naturschutzgebiet Steckby- Lödderitzer Forst, als erstes deutsches Biosphärenreservat von der UNESCO anerkannt und misst derzeitig eine Größe von ca ha. Gegenwärtig sind neun 198

199 Naturschutzgebiete als eigenständige Kategorie im Biosphärenreservat ausgewiesen. Ebenso wurde der ursprüngliche alleinige Schutzzweck um den Pflege- und Entwicklungsansatz erweitert. Ziel ist es, modellhaft durch Schutz, Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft die vorhandenen natürlichen Ressourcen und ihre Nutzungsfähigkeit auch für kommende Generationen zu sichern. Das Biosphärenreservat Rhön wurde im März 1991 von der UNESCO, um den Schutz, die Pflege und Entwicklung dieser außergewöhnlichen Mittelgebirgslandschaft zu sichern, anerkannt. Bei dem Biosphärenreservat Rhön handelt es sich um ein länderübergreifendes UNESCO-Projekt. Es umfasst Teile der Bundesländer Bayern, Hessen und Thüringen. Von dem insgesamt ha entfallen heute: Auf Bayern ha (39,3 %) Auf Hessen ha (34,3 %) und Auf Thüringen ha (26,4 %) 19 Dem Leitbild der Forstwirtschaft im Biosphärenreservat gemäß sind alle Wälder naturnah zu bewirtschaften. Eine Ausnahme bilden die rechtlich gesicherten Naturwaldreservate. Im Vordergrund der forstwirtschaftlichen Tätigkeiten steht die Umwandlung von Waldflächen mit nicht naturnaher Bestockung, welche derzeitig noch einen Anteil von über 50 % einnehmen, in strukturreiche laubbaumreiche gebietsheimische Mischbestände. Dabei soll sich die Waldfläche an sich nicht weiter ausdehnen, um gleichzeitig auch den Charakter Land der offenen Ferne zu erhalten. Der Waldanteil der beiden Biosphärenreservate verteilt sich auf folgende Eigentumsformen: Eigentumsform Biosphärenreservat (ha) % davon im Totalreservat (ha) % Staatswald Körperschaftswald Privatwald Treuhandwald Unbekannt Summe Abb : Waldanteil Biosphärenreservat Rhön und Vessertal-Thüringer Wald (Quelle: TLWJF; Referat 23) Gegenüber dem PEFC-Berichtsjahr 2005 hat sich die Gesamtfläche des Biosphärenreservates nur geringfügig, um 420 ha erhöht. Jedoch ist die Größe des 19 Quelle: zugegriffen am

200 Totalreservates erheblich gestiegen. Während zum Stichtag insgesamt 447 ha in den Totalreservaten der beiden Biosphärenreservate lagen, sind derzeitig ha als Totalreservat unter Schutz gestellt. Für die Erweiterung der Totalreservate wurden ausschließlich Staatswaldflächen zur Verfügung gestellt. Naturwaldparzelle/Naturwaldreservat: Nummer Naturwaldparzelle (Name) Fläche (ha) Schutzstatus 1 Brandesbachtal 115 NWP (Erlass) 2 Altendorfer Klippen 112 NWP (Erlass) 3 Westerberg 94 NWP (Erlass) 4 Raufenschlag 58 NWP (VO) 5 Kammerforst 91 NWP (VO) 6 Mittelberg-Rhintal 75 NWP (Erlass) 7 Arnsberg-Kohlbach 88 NWP (Erlass) 8 Eisenberger Holzland 126 NWP (Erlass) 9 Klosterholz 67 NWP (VO) 10 Hohe Lehde 121 NWP (Erlass) tlw. 11 Schweinaer Grund 110 NWP (Erlass) 12 Vessertal 248 BR Vessertal 13 Marktal und Morast 147 BR Vessertal 14 Fischbachsgrund 110 Gestrichen* Wirtsnässe-Kesselwiese 54 NWP (Erlass) 16 Still 95 NWP (Erlass) 17 Roßberg 135 NWP (VO)/BR Rhön 18 Klosterwald 85 NWP (Erlass) 19 Großer Gleichberg 98 NSG Totalreservat 20 Straufhain 80 NWP (VO) 21 Rote Klippen 37 BR Vessertal 22 Horn 62 BR Rhön 23 Sommertal 33 BR Rhön 24 Umpfen 61 BR Rhön 25 Roßberg Erweiterung 81 BR Rhön 26 Rhönkopf-Streufelsberg 75 BR Rhön 27 Lichtenstein 38 BR Rhön Abb : bestehende Naturwaldparzellen in Thüringen mit entsprechendem Schutzstatus (Quelle: TLWJF; Referat 23) Legende: NWP = Naturwaldparzelle; VO = Verordnung; BR = Biosphärenreservat; NSG = Naturschutzgebiet Besondere naturschutzfachliche Bedeutung haben die Naturwaldparzellen. Dabei handelt es sich um geschützte Waldgebiete nach 9 ThürWaldG, die neben dem 20 Derzeitig gibt es noch keinen endgültigen Erlass, welcher die Naturwaldparzelle wieder aufhebt. In allen folgenden Rechnungen ist die Naturwaldparzelle Fischbachsgrund mit 110 ha enthalten. 200

201 Schutz der unbeeinflussten Entwicklung der vorhandenen Waldökosysteme insbesondere der natur- und forstwissenschaftlichen Forschung dienen. Gemäß Naturwaldparzellenkonzeption baut die Landesforstverwaltung ein Netz von Gebieten auf, in dem alle großflächig typischen Waldstandorte Thüringens exemplarisch erfasst werden sollen. Die Naturwaldparzellen werden gänzlich aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Derzeit sind fünf Naturwaldparzellen per Verordnung (= NWP VO) geschützt. Weitere 11 Flächen sind bis zu ihrer endgültigen Ausweisung per Erlass (= NWP Erlass) gesichert. Das Verfahren einer endgültigen Ausweisung ist damit noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Naturwaldparzellen, welche sich im Biosphärenreservat Rhön und Vessertal befinden, sind durch die Ausweisung zum Biosphärenreservat bereits geschützt. Die Ausweisung eines Biosphärenreservates bewirkt einen höheren Schutzstatus, in diesem Fall bedarf es keiner zusätzlichen Verordnung nach 9 ThürWaldG. Die Naturwaldparzelle Großer Gleichberg befindet sich im Totalreservat eines Naturschutzgebietes, auch hier bedarf es keiner weiteren Unterschutzstellung. In Thüringen sind derzeitig zwei Naturwaldreservate nach 9 ThürWaldG ausgewiesen. Grund der Ausweisung nach Thüringer Waldgesetz ist, das integrierte Schutzkonzept für den Hainich. Die Waldbesitzer hauptsächlich private und kommunale Waldbesitzer haben sich jedoch gegen eine Ausweisung per Naturschutzgesetz und für die Ausweisung nach Thüringer Waldgesetz entschieden. Im Südosten des Nationalparks Hainich befindet sich das relativ kleine Naturwaldreservat Behringer Holz und nördlich des Nationalparks liegt das größere Naturwaldreservat Plenterwald Hainich. Eigentumsform Naturwaldparzelle (ha) % Naturwaldreservat (ha) % Staatswald ,0 66 1,0 Körperschaftswald 35 0, ,0 Privatwald 17 0, ,0 Treuhandwald 0 0,0 13 0,0 Unbekannt 4 0,0 70 1,0 Summe Abb : Waldanteil Naturwaldparzelle und -reservat (Quelle: TLWJF; Referat 23) Nationalpark Hainich: Der Nationalpark Hainich wurde am als 13. Nationalpark Deutschlands und als erster Thüringens gegründet. Er liegt im Dreieck der Städte Eisenach, 201

202 Mühlhausen und Bad Langensalza. Die Ausgangsbedingungen für die Nationalparkentwicklung waren nicht optimal: Der Nationalpark ist auf der Fläche zweier ehemaliger Übungsplätze entstanden, die Waldflächen wurden forstlich genutzt, große Flächen beweidet, touristische Infrastruktur gab es nicht, der Bekanntheitsgrad des Hainichs war selbst in Thüringen sehr gering. Mit dem Nationalparkgesetz wurden folgende Ziele des Nationalparks Hainich festgeschrieben: Gewährleistung der Schutzfunktion (große Flächenanteile sollen von menschlichen Einflüssen freigehalten werden). Förderung einer umweltschonenden und naturnahen Erholung. Entwicklung des Fremdenverkehrs, der Umweltbildung und der Forschung. Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region um den Nationalpark. Die Gesamtgröße des Nationalparks Hainich beträgt ha, wobei 531 ha derzeitig als Offenland kartiert sind. Der bei weitem größte Waldeigentümer ist der Freistaat Thüringen. Eigentumsform Nationalpark Hainich (ha) % Davon im Totalreservat (ha) % Staatswald Körperschaftswald Privatwald Treuhandwald Unbekannt Summe Abb : Waldanteil Nationalpark Hainich (Quelle: TLWJF; Referat 23) Der Nationalpark gliedert sich in zwei Schutzzonen, wobei in Schutzzone 1 Natur und Landschaft der natürlichen Entwicklung überlassen sind und in Schutzzone 2 gemäß Pflege- und Entwicklungsplan Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele durchgeführt werden. Auf seinem Weg zum Urwald mitten in Deutschland ist der Nationalpark ein gutes Stück vorangekommen. Der letzte Laubholzeinschlag liegt zehn Jahre zurück, die Schafbeweidung wurde deutlich reduziert waren 90 % des Gebietes faktisch nutzungsfrei, so dass der Hainich die größte nutzungsfreie Laubwaldfläche Deutschlands aufweist. Folgende Abbildung stellt die Flächennutzung von 1997 und 2007 gegenüber. Innerhalb von zehn Jahren hat man es umgesetzt, die Nutzung der Waldflächen von 40 % auf unter 1 % zu senken. Gleichzeitig stieg der Anteil an ungenutzten Waldflächen von knapp 17 % auf 66.5 % - bezogen auf die Gesamtwaldfläche des Nationalparks. 202

203 Stand Stand Flächennutzung Fläche Anteil Fläche Anteil in ha in % in ha in % Wald - genutzt ,7 20 0,3 Wald - ungenutzt , ,5 Offenland - ungenutzt , ,4 Offenland - Weide 1.700* 21 22, ,2 Offenland - Wiese 54 0,7 12 0,2 Offenland - Acker 65 0,9 0 0 Sonstige 38 0,5 35 0,4 Nutzungen* 22 Abb : Entwicklung der Waldflächennutzung im Nationalpark Hainich (Quelle: Forstbericht 2008) In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich eine ansprechende Besucherinfrastruktur aufgebaut. Beschilderungen von der Autobahn an leiten den Besucher zu neun Wanderparkplätzen oder zu einer Nationalpark-Informationsstelle. Alle Parkplätze sind mit Infotafeln ausgestattet. Von dort aus kann einer der mittlerweile 15 Rundwanderwege genutzt werden. Mehr als 100 km Wege und Pfade stehen dem Wanderer, aber auch dem Radfahrer oder Reiter, zur Verfügung. Besondere Erlebnispfade, wie der Erlebnispfad Silberborn oder der Märchen-Natur- Pfad Feensteig, wurden eingerichtet. Der Erlebnispfad Brunstal ist barrierefrei und speziell für Menschen mit Behinderungen konzipiert; so sind alle Texte auch in Brailleschrift lesbar. Für Kinder und Jugendliche wurden spezielle Programme und Einrichtungen geschaffen, z. B. der Wildkatzenkinderwald und eine Umweltbildungsstation. Insgesamt wurden auf über Naturerlebnisveranstaltungen in den letzten zehn Jahren mehr als Schüler mit dem Zauber der Wildnis vertraut gemacht. Für den Besucher werden ganzjährig kostenlose Führungen in einem abwechslungsreichen Programm angeboten. Mit dem 2005 eröffneten Baumkronenpfad hat der Nationalpark einen touristischen Anziehungspunkt erster Güte. Bisher konnten hier fast Besucher begrüßt werden. Insgesamt haben den Nationalpark seit seiner Gründung rund 1,6 Mio. Menschen besucht, davon allein in den letzten drei Jahren rund 1 Mio. Im Jahr 2007 konnten rund Besucher registriert und damit der bisherige Besucherrekord aus dem Jahr 2006 nahezu gehalten werden. Der Bekanntheitsgrad des Nationalparks und seiner Region ist - nicht zuletzt durch den Baumkronenpfad, aber auch dank der vielen Auftritte bei Messen, Veranstaltungen und in den Medien - deutlich gestiegen. Mittlerweile kommen viele Besucher aus anderen Bundesländern, wie aus den fortgesetzten 21 die tatsächlich verpachtete Weidefläche betrug ha (= 17,8 %) 22 Infrastruktur wie Straßen, befestigte Wege, Parkplätze sowie sonstige überbaute Flächen 203

204 Besucherzählungen hervorgeht. Um der Nachfrage nach Führungen gerecht zu werden, wurden bisher mehr als 100 Interessierte aus der Region als Naturführer ausgebildet. Naturpark: Naturparke sind durch Rechtsverordnung festgesetzte, einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete und/oder Naturschutzgebiete sind und besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern ( 15 ThürNatG). In Thüringen gibt es vier Naturparke (Thüringer Wald, Kyffhäuser, Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale und der Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal). Drei dieser Naturparke sind aktuell mittels Rechtsverordnung ausgewiesen. 1. Naturpark Thüringer Wald: Der Naturpark Thüringer Wald erstreckt sich über das Gebiet rund um den Rennsteig zwischen Eisenach im Nordwesten und Sonneberg im Südosten. Dabei wird das Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald vom Naturpark umschlossen. Die höchsten Erhebungen im Naturpark sind der Große Beerberg (982 m ü. NN) und der Schneekopf (978 m ü. NN). Insgesamt weist der Naturpark laut Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz eine Größe von ha auf, wovon ha mit Wald bestockt sind. Die Verteilung der Waldfläche nach Eigentumsarten ist der Abb zu entnehmen. Eigentumsform Naturpark Thüringer Wald (ha) % Staatswald Körperschaftswald Privatwald Treuhandwald Unbekannt Summe Abb : Waldanteil Naturpark Thüringer Wald (Quelle: TLWJF; Referat 23) 2. Naturpark Kyffhäuser: Der Naturpark Kyffhäuser befindet sich im Norden Thüringens und ist mit einer Gesamtfläche von ha 23 der kleinste Naturpark Thüringens. Er umfasst die geologisch und landschaftlich sehr unterschiedlichen Gebiete des Kyffhäuser-Gebirges, der Windleite und der Hainleite. Richtung Norden grenzt der Naturpark an die Goldene Aue. Charakteristisch für den Naturpark sind die 23 Quelle: zugegriffen am

205 weißen Gipshänge am Südrand des Kyffhäusergebirges (kleinstes deutsches Mittelgebirge). Da dort ein sehr trocken-warmes Klima herrscht, hat sich eine Steppenlandschaft gebildet, wie sie sonst in Ost- und Südeuropa zu finden ist. In dieser Landschaft blüht beispielhaft das Frühlings-Adonisröschen oder das Kyffhäuser Federgras. Eine Besonderheit des Naturparks sind die zahlreichen Salzwiesen. Ausgelöst durch salzhaltige Quellen kommt es zur Ansiedlung von Salzpflanzen (z.b. die Strand-Aster), die sonst nur am Meer wachsen. 3. Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale: Das Gesamtgebiet des Naturparks umfasst eine Fläche von ha in den Kreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla. Neben dem Hohenwarte-Stausee gelten das Plothener Teichgebiet sowie die Orlasenke mit Orchideenwiesen als besondere Attraktion. 4. Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal: Der Naturpark umfasst die westlichen und nordwestlichen Randlagen des Thüringer Beckens zwischen Eisenach und Heiligenstadt zu einem Schutzgebiet. Er ist derzeitig der einzige Naturpark, welcher noch nicht endgültig durch Rechtsverordnung gesichert ist. Eine Ausweisung erfolgte jedoch bereits Muschelkalkplateaus, Buchenwälder und zahlreiche Klippen charakterisieren den Naturpark. Zudem umfasst er seltene Biotope. Das integrierte Naturschutzgebiet Lengenberg bietet den größten Eibenbestand Thüringens. Besonders geschützte Biotope ( 18 Biotope) Folgende Biotope werden nach 18 ThürNatG, ohne dass eine Rechtsverordnung erlassen werden muss, unter besonderen Schutz gestellt (stark zusammengefasst): 1. Quellbereiche, natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer [ ] 2. Moor-, Bruch-, Sumpf-, Aue-, Schlucht-, Felsschutt- und Blockwälder 3. Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden; Trockenwälder und gebüsche [ ] und Streuobstwiesen 4. natürliche Block- und Felsschutthalden, Felsbildungen, Lehm- und Lösswände [ ] 5. [ ] Steinbrüche 6. alte Lesesteinwälle; Hohlwege, Erdfälle und Dolinen Eine Auswertung auf den ha Waldbiotopfläche ergab einen Anteil von flächigen 18 Biotope von 2,58 % 24 an der Gesamtfläche. Die konkrete Zuordnung der Biotoptypen der Waldbiotopkartierung zu den im 18 ThürNatG genannten Waldbiotoptypen geht aus der nachfolgenden Abbildung hervor. 24 Quelle: Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen, 45 Jahrgang (2008) Heft 1 205

206 Abb : Aufteilung der Biotoptypen der Waldbiotopkartierung zu den 18 Biotopen (Quelle: TLWJF; Referat 23) Beim Vergleich mit dem Berichtsjahr 2005 sind leichte Änderungen erkennbar. Jedoch sind diese in der unvollständig kartierten Waldbiotopfläche im Jahr 2005 begründet lagen die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung lediglich für ha Waldfläche in Thüringen digital vor. Waldfunktionskartierung Wald bedeckt ein Drittel der Fläche Thüringens. Er ist - mit gebietsweise starken Unterschieden ein prägendes Landschaftselement und dient dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Gleichrangig neben seinen Aufgaben als Rohstoffund Einkommensquelle sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes für das Gemeinwohl und für die Umweltversorgung von besonderer Bedeutung. Der Wald ist eines der wichtigsten Ökosysteme des Landes und dadurch als Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren unentbehrlich (TLWJF 2005). Neben der Darstellung von forstfachlichen Schutzkategorien, wie Erholungswald, Bodenschutzwald usw., wird die Waldfunktionskartierung durch Elemente anderer Rechtsbindungen vervollständigt. So werden in der Waldfunktionenkarte ebenfalls Wasser-, Natur- und Denkmalschutzkategorien abgebildet. Als Planungsgrundlage soll die Waldfunktionenkarte die Träger öffentlicher und privater Vorhaben in die Lage versetzen, den gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich des Waldes durch entsprechende Beachtung der Waldfunktionen nachzukommen. In den Jahren von 1998 bis 2000 wurde erstmalig eine Waldfunktionskartierung in Thüringen durchgeführt. Stichtag war damals der Seit diesem Stichtag kam es zu erheblichen Flächenveränderungen. Da jedoch die 206

207 Waldfunktionskartierung die wichtigste Informationsquelle für die laufende forstliche Rahmenplanung ist, war eine Aktualisierung der Waldfunktionskartierung notwendig geworden. Die Fortschreibung der Waldfunktionskartierung erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 mit Stichtag Bei dieser Kartierung wurden erstmalig in Thüringen auch besondere Nutzfunktionen erfasst. Zudem erfolgt eine Umgruppierung einiger Schutzfunktionen. Nachfolgende Abbildung spiegelt die Flächenbilanz der Waldfunktionskartierung mit Stichtag und wider. Waldfläche (ha) Besondere Nutzfunktion Veränderung Hochproduktive Wälder Forstliche Saatgutbestände Stück - 62 Stück Besondere Schutzfunktionen Wasser- und Gewässerschutz Wald in Wasserschutzgebieten Davon Stufe 1 und Davon Stufe Wasservorbehaltsgebiete 0 0 Wald in Heilquellenschutzgebiete Davon Stufe 1 und 2 0,4 +0,4 Davon Stufe Wasserschutzwald 0 0 Wald in Überschwemmungsgebieten Wald in Überschwemmungsgefahrengebieten Wasserschutzwald 0 0 Wald mit Flussuferschutzfunktion Wald in Hochwasserentstehungsgebieten Boden- und Erosionsschutz Wald mit Bodenschutzfunktion Bodenschutzwald 0 0 Straßenschutzwald 0 0 Klima- und Immissionsschutz Wald mit Klimaschutzfunktion Sturm- und Schneeschutzwald 0 0 Wald mit Immissionsschutzfunktion Wald mit Lärmschutzfunktion Immissionsschutzwald 0 0 Natur-, Landschafts-, Kulturschutz sowie Forschung und Lehre Nationalparke Davon Kernzone Biosphärenreservate

208 Natura 2000 Gebiete FFH-Gebiete SPA-Gebiete Naturschutzgebiete Davon Totalreservate, Refugialflächen Naturwaldparzellen Naturwaldreservate Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile Flächennaturdenkmale; geschützte Gehölze Besonders geschützte Waldbiotope Kultur-/Bodendenkmale 330 Stück -240 Stück Landschaftsschutzgebiete Schutzwald zur Erhaltung forstlicher Genressourcen 0 0 Wald im waldarmen Gebiet Schutzwald im waldarmen Gebiet 0 0 Wildschutzgebiete 0 0 Wald mit Sichtschutzfunktion Wald mit Brandschutzfunktion 0 0 Brandschutzwald 0 0 Wald mit historischer Waldbewirtschaftungsform Parke und Arboreten Wissenschaftliche Versuchsflächen Besondere Erholungsfunktion Wald mit Erholungsfunktion Naturparke Erholungswald Abb : Flächenbilanz der Waldfunktionskartierung Thüringen zum Stichtag (Quelle: Waldfunktionskartierung im Freistaat Thüringen; Mitteilung 27/2005) Bei einigen Schutzfunktionen (Sturm-, Schnee- und Straßenschutzfunktion, Wälder mit Bruchgefahr) sind in der zweiten Waldfunktionskartierung keine Waldflächen mehr ausgeschieden worden, da die schützende Wirkung, die von den betreffenden Wäldern ausgeht, bereits durch die Kategorien Wald mit Klima- bzw. Bodenschutzfunktion abgedeckt wird. Die größten Flächenzugänge sind in den beiden erstmalig ausgewiesenen Kategorien Hochproduktive Wälder und Wald in Hochwasserentstehungsgebieten zu verzeichnen. Auffällig ist der Rückgang der Naturparkfläche um knapp ha. Diese Veränderung ist nicht auf eine tatsächliche Reduktion der gesetzlich ausgewiesenen Naturparkareals zurückzuführen, sondern verfahrens- bzw. stichtagsbedingt. Zur Kartierung existierte nur der Naturpark Thüringer Wald, welcher 2001 per Verordnung ausgewiesen wurde. Die anderen drei Naturparke befanden sich in der 208

209 Planung. Eine endgültige Arealabgrenzung war derzeitig aber noch nicht festgelegt, so dass letztendlich weniger Fläche tatsächlich ausgewiesen wurde. Sehr hohe absolute Flächenzugänge zeichnen sich bei den FFH- und SPA-Gebieten sowie bei den Naturschutzgebieten ab. Die Trinkwasserschutzgebiete nahmen dagegen um fast ha ab. Der Erstkartierung lagen im Wesentlichen die Trinkwasserschutzgebiete aus dem ehemaligen DDR-Recht zugrunde. Diese wurden und werden weiterhin durch die zuständigen Wasserbehörden überprüft und ihr künftiger Status festgelegt. Aus dieser Überarbeitung resultiert der Rückgang der Trinkwasserschutzgebietsflächen. Die höhere Waldfläche in waldarmen Gebieten ergibt sich zum überwiegenden Teil nicht aus tatsächlich neu entstandenen Waldbeständen, sondern ursächlich aus umfangreichen Datengrundlagen und vor allem aus unterschiedlich digitalen Herleitungsmethoden bei Erst- und Folgekartierung. Nachdem bei der Stichtagskartierung zum die besondere Bodenschutz- und Erholungsfunktion fast ausschließlich digital hergeleitet wurden, fand bei der Fortschreibung eine Vor-Ort-Kartierung statt. Die Ergebnisse der Erstkartierung zeigten, dass eine reine digitale Herleitung der besonderen Erholungsfunktion nicht zielführend ist. Deshalb fand im Zuge der Fortschreibung eine Überprüfung vor Ort statt. In diese flossen vor allem die Kenntnisse und Erfahrungen der örtlichen Wirtschaftler ein. Die deutliche Zunahme der Erholungsfunktion von insgesamt über ha ergibt sich aus etwa ha Flächenabgängen und rund ha Flächenzugängen im Vergleich zur Ersterhebung. Insgesamt wurden auf einer Fläche von rund 1,46 Mio. ha besondere Waldfunktionen kartiert. Das entspricht etwa der 2,7fachen Waldfläche Thüringens. Dies bedeutet, dass jede Waldfläche im Freistaat durchschnittlich 2,7 besondere Waldfunktionen erfüllt. In diesen hohen Funktionsüberlagerungen spiegeln sich die vielfältigen und komplexen Anforderungen wider, die die Gesellschaft an unsere Wälder in der heutigen Zeit stellt. Wie aus der dargestellten Tabelle hervorgeht, konnten auf 95 % der Thüringer Waldfläche eine oder mehrere besondere Waldfunktionen kartiert werden. Bei der Erstkartierung zum Stichtag 2000 betrug der vergleichbare Wert 82 %. Dieser hohe prozentuale Anteil ist vor allem auf die überdurchschnittliche Flächenpräsenz der Schutzfunktionen (85 %) zurückzuführen. Quelle: - Internet: zugegriffen am Internet: zugegriffen am Internet: zugegriffen am Internet: zugegriffen am

210 - Internet: zugegriffen am Internet: zugegriffen am Internet: Zugegriffen am Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember TLWJF; Zuarbeit Referat 23 Waldnaturschutz - TLWJF; Waldfunktionskartierungen im Freistaat Thüringen; Mitteilung 27/2005; Januar 2006; RESCH DRUCK GmbH - Henkel, A.; van Hegel, U.; Westhus, W. und Boddenberg, J.: Die Waldbiotopkartierung in Thüringen; aus Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 45. Jahrgang (2008) Heft 1; Druckhaus Gera GmbH 210

211 Ziele 26 Waldflächen mit Schutzfunktionen PEOLG: 4.1.a 4.1.b 4.2.i 5.1.a 5.1.b 6.1c Wien-Indikator: ha, % der Waldfläche (MCPFE-Klasse 1, 2 und 3, andere Schutzkategorien und Erholungswald) Deutscher Standard: Alter Indikator: 41 (75) 43 (96;97; 98) 44 (-) 52 (109) Ziele: - Gebiete mit Schutzfunktionen werden registriert, kartiert und in der Betriebsplanung berücksichtigt. - Die Waldfunktionenkarten werden flächendeckend fortgeschrieben. Maßnahmen: - Behandlungsempfehlungen für Wälder mit festgestellten besonderen Funktionen werden zeitnah erarbeitet bzw. fortgeschrieben und zur Verfügung gestellt. 211

212 Indikator Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen aus Wäldern PEOLG: 6.2.c Wien-Indikator: 6.4 Produktbereich 2 (Schutz und Sanierung) und 3 (Erholung und Umweltbildung) des Testbetriebsnetzes Deutscher Standard: 3.2 Alter Indikator: 47 (-) Rechtsgrundlagen ThürWaldG: 32 (1): Im Rahmen des Landeshaushaltes ist der Haushalt der Forstverwaltung getrennt auszuweisen und so zu gestalten, dass eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Haushaltsführung möglich ist [ ]. 59 (3): Die Forstbehörden sind in ihrem Dienstbereich für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für die Waldpädagogik als waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit, zuständig [ ] Landeshaushaltsordnung und Haushaltsgesetz von Thüringen Zielkatalog Thüringen summarische Zusammenstellung von Produkt- und Querschnittszielen für alle Aufgabenbereiche Buchungsrichtlinie Das Testbetriebsnetz des BMELV wird bundesweit betrieben. Die Rahmenbedingungen dafür erarbeitet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Bonn. Das Testbetriebsnetz Forstwirtschaft umfasst grundsätzlich Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 200 ha. Gemischte Betriebe mit entsprechend großen Waldflächen müssen ihre Forstwirtschaft als eigenständigen Betrieb führen. So wird eine Vergleichbarkeit der Betriebe untereinander gewährleistet. Betriebe mit einer geringeren Waldfläche werden zum Teil im Rahmen des Testbetriebsnetzes Landwirtschaft erfasst. Die Datenlieferung basiert auf freiwilliger Basis, wird aber mit einen Anerkennungsbeitrag von rund 305 je Betrieb vergütet. Die Daten werden anonymisiert und vertraulich behandelt. Folgende Zahlen werden erhoben: Struktur des Waldes und seine Bewirtschaftungsform Arbeitskräfte und Arbeitsstunden Angaben zur Holzernte Angaben zur Bestandesbegründung, Bestandespflege und Jagd Angaben zu den Erträgen des Forstbetriebes Angaben zur Verteilung des Aufwandes nach Kostenarten und Kostenstellen Diese Erhebung wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) veranlasst, um den in 41 Bundeswaldgesetz 212

213 verankerten Bericht zur Lage der Forstwirtschaft, den die Bundesregierung an den Bundestag liefert, zu erstellen. Das Testbetriebsnetz dient vor allem der Vorbereitung und Bewertung agrar- und forstpolitischer Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene und zur Bereitstellung aktueller und repräsentativer Unterlagen zur Feststellung der Lage in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Auch die liefernden Forstbetriebe profitieren vom Testbetriebsnetz. So kann der Waldbesitzer die aus seinen Angaben ermittelten Kennzahlen als betriebsinternes Steuerungsinstrument verwenden, Quervergleiche zu anderen Betrieben bzw. Durchschnittswerten ziehen und indirekt Einfluss auf forstpolitische Entscheidungen nehmen. Der in der Indikatorenliste geforderte Produktbereich 2 und 3 umfasst folgende Produktgruppe bzw. Produkte: Produktbereich Produktgruppe 21 Rechtlich ausgewiesene Schutzgebiete Produkt 211 Nationalpark 212 Schutzgebiete / Naturdenkmale 2 Schutz und Sanierung 3 Umweltbildung / Erholung 22 Arten-/Biotopschutz außerhalb Schutzgebieten 23 Sicherung besonderer Waldfunktionen 24 Sicherung bestimmter Waldgebiete 25 Bodenschutz gegen atmosphärische Einträge 31 Sicherung der Erholungsfunktionen 221 Arten-/Biotopschutz außerhalb Schutzgebieten 231 Sicherung besonderer Waldfunktionen 241 Sicherung bestimmter Waldgebiete 251 Bodenschutz gegen atmosphärische Einträge 311 Bau und Unterhaltung von Erholungseinrichtungen 312 Landschaftspflegerische Maßnahmen 314 sonstige Maßnahmen für Erholungsfunktionen 32 Öffentlichkeitsarbeit 321 Öffentlichkeitsarbeit 33 Waldpädagogik / Umweltbildung 331 Waldpädagogik / Umweltbildung Abb : Produktbereich 2 und 3 mit entsprechenden Produktgruppen und Produkten (Quelle: Buchungsrichtlinie) 213

214 Testbetriebsnetz Körperschaftswald des BMELV: Produktbereich Kennzahl Ertrag Produktbereich 2 9 /hahb 12 /hahb Darunter Fördermittel 9 /hahb 12 /hahb Aufwand Produktbereich 2 7 /hahb 8 /hahb Darunter Umlage, Verwaltungsaufwand 0 0 Darunter Investition 0 0 Ergebnis Produktbereich 2 2 /hahb 5 /hahb Ertrag Produktbereich 3 4 /hahb 6 /hahb Darunter Fördermittel 4 /hahb 6 /hahb Aufwand Produktbereich 3 2 /hahb 2 /hahb Darunter Umlage, Verwaltungsaufwand 0 0 Darunter Investition 0 0 Ergebnis Produktbereich 3 1 /hahb 5 /hahb Abb : Ergebnisse des Testbetriebsnetz Körperschaftswald (Quelle: TLWJF; Referat 51) Die Ergebnisse konnten sowohl im Produktbereich 2 als auch im Produktbereich 3 erhöht werden. Auffällig ist die Steigerung des Ergebnisses im Produktbereich 3 (Umweltbildung/Erholung). Testbetriebsnetz Staatswald des BMELV: Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisse des Testbetriebsnetzes im Staatswald die negative Ergebnisse in beiden Produktbereichen aufweisen. Im Gegensatz dazu konnten im Körperschaftswald durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln positive Ergebnisse verzeichnet werden. Produktbereich Kennzahl Ertrag Produktbereich Darunter Fördermittel Aufwand Produktbereich 2 11 /hahb 14 /hahb 12 /hahb Darunter Umlage, Verwaltungsaufwand 9 /hahb 13 /hahb 11 /hahb Darunter Investition Ergebnis Produktbereich 2-10 /hahb -14 /hahb -12 /hahb Ertrag Produktbereich 3 1 /hahb 1 /hahb 1 /hahb Darunter Fördermittel 0 /hahb 0 /hahb 0 /hahb Aufwand Produktbereich 3 17 /hahb 17 /hahb 16 /hahb Darunter Umlage, Verwaltungsaufwand 14 /hahb 14 /hahb 12 /hahb Darunter Investition Ergebnis Produktbereich 3-17 /hahb -17 /hahb -14 /hahb Abb : Ergebnisse des Testbetriebsnetz Staatswald (Quelle: TLWJF; Referat 51) 214

215 Die Leistungserstellung in den Produktbereichen 2 und 3 umfasst die in Abb dargestellten Aufgaben. Aufwandseitig bedeutsam im Produktbereich 2 ist das Produkt Nationalpark und im Produktbereich 3 die Produkte Öffentlichkeit und Waldpädagogik/Umweltbildung. Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit hilft dabei, den Nutzen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung für alle deutlich und verständlich zu machen. Sie ist ein wesentliches Instrument einer jeden Verwaltung wie auch Unternehmensführung und nach 59 (3) Thüringer Waldgesetz Dienstaufgabe aller Beschäftigten der Thüringer Landesforstverwaltung. Die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2007 stand ganz im Zeichen des Orkans Kyrill, der in Thüringen die größten Waldschäden seit Ende des zweiten Weltkrieges verursachte. Mit zahlreichen Pressemitteilungen und Veranstaltungen des TMLFUN und der Forstdienststellen wurde über die Schäden, die laufenden Sanierungsmaßnahmen und die Maßnahmen zur Unterstützung der Waldbesitzer informiert. Der größte Aufwand im Produkt Waldpädagogik/Umweltbildung stellen die jährlichen Waldjugendspiele und die Waldjugendheime in Thüringen dar. 25 der 28 staatlichen Forstämter haben im Jahr 2007 erfolgreich die Waldjugendspiele durchgeführt. Erstmals hat auch die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei für Kindergartengruppen Spiele ausgerichtet. Die Forstämter Oberhof und Schwarza nahmen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch die Sturmschäden (Kyrill) nicht teil. Die Waldjugendspiele wurden 2007 bereits zum 15. Mal durch die Thüringer Forstämter in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Landesverband Thüringen e. V. organisiert. Vorrangig sind vierte Klassen beteiligt, da der Lehrplan im Fach Heimatund Sachkunde für dieses Schuljahr das Thema Wald vorsieht. Die Spiele wurden seitens der Medien, Schüler und Lehrer wie schon in den Vorjahren sehr positiv bewertet. Jugendwaldheime sind außerschulische Lernorte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die drei Jugendwaldheime Rathsfeld, Bergern und Gera-Ernsee werden in Trägerschaft der Thüringer Landesforstverwaltung betrieben. Die dort behandelten Themen richten sich nach den Thüringer Lehrplänen für Biologie und Heimat- und Sachkunde der jeweiligen Klassenstufen und werden mit den begleitenden Lehrern abgestimmt. In den letzten Jahren ist viel zur baulichen Erhaltung der Gebäude getan worden. Als besonderes Highlight ist im Jugendwaldheim Bergern am 10. Mai 2007 das erste Waldtheater Thüringens eröffnet worden. Waldtheater ist ein waldbezogenes Rollenspiel zu einem vorgegebenen Thema, bei dem jeder Theaterspieler seine 215

216 Maske anhand von originalen Vorlagen aus Filz selbst gestaltet und sich dabei mit der von ihm gewählten Rolle aus Flora und Fauna befasst. Seit Anfang April 2007 darf das Jugendwaldheim Bergern im Thüringer Forstamt Bad Berka das Logo mit dem Schriftzug Waldtheater nutzen. Das Jugendwaldheim Bergern ist damit als fünfzehnte europäische waldpädagogische Einrichtung berechtigt, diese Wort-/Bildmarke zu führen. Bereits im Eröffnungsjahr waren am Waldtheater insgesamt 314 Kinder und 50 Erwachsene beteiligt. Testbetriebsnetz Privatwald des BMELV: In Thüringen nimmt ein Privatwald zurzeit am Testbetriebsnetz teil. Eine Anonymisierung der Daten wäre bei Darstellung der Ergebnisse nicht gegeben. Aus diesem Grund kann eine Auswertung im Privatwald nicht erfolgen. Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember Thüringer Forstverwaltung: Buchungsrichtlinie Kapitel 1; November Zuarbeit TLWJF; Referat 51 (September 2009) - Internet: zugegriffen am

217 Ziele 27 Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen aus Wäldern PEOLG: 6.2.c Wien-Indikator: 6.4 Produktbereichen 2 (Schutz und Sanierung) und 3 (Erholung und Umweltbildung) des Testbetriebsnetzes Deutscher Standard: 3.2 Alter Indikator: 47 (-) Ziele: - Hinwirkung auf die Erfassung und Würdigung bisher unentgeltlich bereitgestellter Dienstleistungen aus dem Wald und Unterstützung der Forderung, dass Dienstleistungen, die über die normale Forstwirtschaft hinausgehen abgegolten werden sollen. Maßnahmen: - Die Förderung des nichtstaatlichen Waldes durch GAK und andere Programme sollen als Möglichkeit für Zuschüsse an den Waldbesitzer beibehalten und punktuell (z.b. für Natur- und Umweltschutzmaßnahmen) ausgeweitet werden. 217

218 Indikator Abbaubare Betriebsmittel PEOLG: Wien-Indikator: 2.2.b III Deutscher Standard: 5.6 Alter Indikator: 18 Alle landeseigenen Maschinen, wo dies technisch möglich war, wurden auf den Betrieb mit biologisch abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten umgerüstet. Seit mehreren Jahren wird eine Erstbefüllung mit diesen Stoffen bei Maschinen, welche neu beschafft werden, gefordert und so ausgeschrieben. Beim Unternehmereinsatz wird in den Ausschreibungen der Einsatz biologisch abbaubarer Öle in den eingesetzten Maschinen gefordert. Dies wird auch bei Schulungsveranstaltungen den Forst-Dienststellen so explizit mitgeteilt. Tariflich wurde festgelegt, dass nur Maschinen zum Einsatz kommen, welche mit biologisch abbaubaren Kettenschmierölen betrieben werden (Bestandteil der Motorsägenentschädigung). Alle Regelungen sind nur für den Staatswald bindend, werden aber vom Gemeinde- und Städtebund sowie dem Waldbesitzerverband auch für den Kommunal- und Privatwald empfohlen. 218

219 Ziele 28 Abbaubare Betriebsmittel PEOLG: Wien-Indikator: 2.2.b III Deutscher Standard: 5.6 Alter Indikator: 18 (-) Ziele: - Steigerung der Zahl der nach einem von PEFC anerkannten Forstservice-Zertifikat zertifizierten Unternehmer auf 80%. - Erhöhung des Anteils biologisch schnell abbaubarer Betriebsmittel auf den technisch möglichen Stand, wobei auch im Privatwald der forciert Einsatz von Sonderkraftstoff unterstützt wird. Maßnahmen: - Jede Havarie mit Ölaustritt ist durch entsprechende Bindemittel, die grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden müssen, hinsichtlich des Schadenumfangs zu begrenzen, z.b. durch Soforthilfevliese zur Aufnahme von Ölen oder anderen organischen Flüssigkeiten. Lecks an Leitungen oder Maschinen sind umgehend fachgerecht zu beheben. - Förderung nur für Maschinen, die eine PEFC-konforme Technik (biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit, Niederdruck- und Niederquerschnittsreifen) und Technologie gewährleisten. - Aufnahme von verbindlichen Festlegungen und Anforderungen in die AGB für den Staatswald. - In Ausschreibungen wird der Nachweis der Verwendung biologisch schnell abbaubarer Öle gefordert. - Aufnahme von verbindlichen Festlegungen und Anforderungen in den Werkverträgen, die als Musterverträge den Waldeigentümern über das Internet zugänglich gemacht werden. - Erstellung und Verteilung eines Merkblattes für Selbstwerber und Forstunternehmer. - Informationsveranstaltungen für Waldeigentümer und Forstunternehmen - Maschinen im Eigentum der Landesforsten: neu beschaffte Maschinen werden ausschließlich mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl betrieben. 219

220 Indikator Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Forstbetriebe PEOLG: Wien-Indikator: 3.1.a b a c II 6.3 /fm /ha Deutscher Standard: Alter Indikator: 22 (53; 54; 62) 23 (55) 24 (-) 46 (-) Rechtsgrundlagen ThürWaldG: 32 (1): Im Rahmen des Landeshaushaltes ist der Haushalt der Forstverwaltung getrennt auszuweisen und so zu gestalten, dass eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Haushaltsführung möglich ist [ ] Landeshaushaltsordnung und Haushaltsgesetz von Thüringen Zielkatalog Thüringen summarische Zusammenstellung von Produkt- und Querschnittszielen für alle Aufgabenbereiche Buchungsrichtlinie Das Wirtschaftsjahr 2007 war geprägt von den Folgen des Sturmschadereignisses Kyrill. Ein Vergleich des Berichtszeitraumes mit den vorangegangenen Wirtschaftsjahren ist auf Grund dieser besonderen Situation und Anpassungen in der Betriebsabrechnung nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die betrieblichen Schwerpunkte im Staatsforstbetrieb haben sich notwendigerweise aus den Folgen des Sturmereignisses schon gegen Ende des Berichtsjahres 2007 verändert. Eine der wichtigsten Aufgaben war und ist die Wiederaufforstung der entstandenen Kahlflächen sowie der Waldumbau in verlichteten Beständen. Das Projekt Wiederbewaldung im Team dient der kritischen Prüfung realisierter Wiederaufforstungen und folgenden Walderneuerungsmaßnahmen. Wegen des Schadereignisses konnten andere Betriebsarbeiten, insbesondere in der Waldpflege, nicht oder nur teilweise ausgeführt werden. Trotz aufnahmefähigen Holzmarktes haben sich die waldlagernden Holzbestände in 2007 deutlich erhöht. Zum Ende des Berichtsjahres lagen die Anfangsbestände im Staatswald bei rund Fm und waren damit um das Sechsfache höher als in vorangegangen normalen Wirtschaftsjahren. Deshalb wurde bei der Vermarktung des Rundholzes die Reduktion der Holzbestände durch Auflösung und Verkauf der forstamtseigenen Lagerbestände fokussiert, um die Waldlagerbestände auf ein normales Maß zurückzuführen. Der Wechsel von der Staatskasse Suhl zur Landeshauptkasse Erfurt bedingte komplexe abrechnungstechnische Änderungen in den Fachverfahren im AJ

221 Durch die Produktivsetzung des IT-Verfahrens HAMASYS zum musste die Abrechnungsperiode geändert werden [Euro/ha HB] Betriebsertrag Betriebsaufw and Betriebsergebnis Abb : Entwicklung des Betriebsergebnisses im Staatswald (Quelle: Forstbericht 2008) 25 Das Betriebsergebnis innerhalb des Thüringischen Staatswaldes weist über den Zeitraum von 1994 bis 2006, da der jährliche Betriebsaufwand ( /ha HB) den jeweiligen Betriebsertrag ( /ha HB) überstieg, durchgehend negative Werte auf. Langfristig ist jedoch der Trend zu erkennen, dass die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag zunehmend geringer wurde. Im Jahr 2007 konnte ein Aufwand von 95,62 Mio., ein Ertrag von 104,64 Mio. und damit ein positives Betriebsergebnis von 48 /ha HB verbucht werden (siehe Abb ). Außerplanmäßige Haushaltsmittel mussten nicht beantragt werden. Im Folgenden werden die Betriebserträge sowie die Betriebsaufwände getrennt nach den Kostenstellen, auf denen diese angefallen sind, dargestellt. Der Großteil der Erträge wird durch den Verkauf des Holzes generiert. Dieser ist in der Zeitspanne von 1998 bis 2006 kontinuierlich angestiegen und verdoppelte sich im Vergleich zu 2006 im Jahr 2007 auf (siehe Abb ). Dies lässt sich mit dem hohen Schadholzaufkommen infolge des Sturms Kyrill begründen. 25 Für den Vergleich zu vorangegangenen Abrechnungsjahren und zur Fortführung bestehender betriebswirtschaftlicher Zeitreihen wurde für das Jahr 2007 Ertrag und Aufwand von 15 Monaten auf einen 12 monatigen Berichtszeitraum herunter gebrochen. 221

222 FWJ Holz- Neben- Miete/Pacht/ Jagd/ Manöver/ sonst. Ertrag, Betriebsertrag verkauf Nutzung Nutzungsentgelt Fischerei Schaden- Zinsen gesamt [ ] [ ] [ ] [ ] ersatz [ ] [ ] [ ] Abb : Betriebserträge nach Kostenstellen (Quelle: Forstbericht 2008) Auf Seiten des Betriebsaufwandes nehmen die Kosten für den Holzeinschlag sowie für die Verwaltung der Forstämter jeweils den größten Anteil ein. Während der Aufwand für die Verwaltung langfristig betrachtet tendenziell abnimmt, wird der Aufwand für den Holzeinschlag, korrelierend mit der angestiegenen eingeschlagenen Holzmengen größer (siehe nachfolgende Abb ). Der gesamte Betriebsaufwand blieb, ausgenommen des Wirtschaftszeitraumes 2007, mit ca. 61 Mio. relativ konstant. 222

223 Aufwand nach Kostenstellen Aufwand in Euro Holzeinschlag Holzbringung Bestandesbegründung Waldpflege Forstschutz Wege und Brücken sonst. Betriebsarbeiten Jagd und Fischerei Schutz - und Erholungsfunktionen Verwaltung Forstämter Verwaltung Zentralstellen Betriebsaufwand gesamt Abb : Betriebsaufwand nach Kostenstellen (Quelle: Forstbericht 2008) 223

224 In Abb ist die Entwicklung des Holzeinschlages im Staatswald sowie die des Durchschnittserlöse aller Sortimente und Baumarten in der Zeit von 1998 bis 2007 dargestellt. Abb : Holzverkauf im Staatswald und Entwicklung des Durchschnittserlös über alle Sortimente und Baumarten (Quelle: Forstbericht 2008) Holzeinschlag Während die Anteile von Buche und Eiche an der eingeschlagenen Holzmenge annähernd konstant blieben und nur in den letzten Jahren leicht anstiegen, ist vor allem in der Fichte ab 2001 eine Erhöhung der Einschlagsmenge zu verzeichnen. Diese gipfelt entsprechend dem erhöhten Schadholzaufkommens mit 1,97 Mio. Efm im Jahr Bis zum Zeitpunkt des Sturms Kyrill war der Holzmarkt von einer nicht zu deckenden Nachfrage geprägt. Zudem lief der Export von Rund- und Schnittholz trotz Euroaufwertung gut. Somit konnten in Thüringen schon in der Planungsphase für 2007 umfangreiche Vermarktungsmöglichkeiten mit anziehenden Preisen in Aussicht gestellt werden. Das anfallende Windwurf- und Bruchholz traf somit vorerst noch auf eine hervorragende Absatzlage im Rundholzmarkt. Nach kurzer Zeit änderte sich die Situation jedoch grundlegend. Die im Bundesgebiet zu verzeichnende Schadholzmenge führte zu einem schlagartigen erhöhten Rundholzangebot im Nadelholz. Dadurch gerieten ab dem dritten Quartal die Nadel- Rundholzpreise unter Druck. Trotz der arbeitsintensiven Aufarbeitung von Kyrill- Schäden führte die Landesforstverwaltung den Laubholzeinschlag planmäßig weiter, um die in Thüringen ansässige Laubholzindustrie zu stabilisieren. Insgesamt wurden im Jahr ,66 Mio. Efm Holz aufgearbeitet, wobei diese Periode einmalig 15 Monate umfasst (siehe vorheriger Abschnitt). Der für den Staatsforstbetrieb für das Jahr 2007 geplante Einschlag wurde damit anteilig für 12 Monate um ca. 60 % überboten. 224

225 Holzverkauf Der Holzverkauf in Thüringen traf im Jahr 2007 zunächst auf einen sehr aufnahmefähigen Markt. Die Gründe hierfür liegen einerseits in den in den 90er Jahren geschaffenen, außerordentlich hohen und weiter wachsenden Verarbeitungskapazitäten für Stamm- und Industrieholz, und andererseits in der guten Zusammenarbeit von Forst- und Holzwirtschaft in Thüringen. Diese Ausgangssituation war ein Grund dafür, dass trotz Kyrill die Durchschnittspreise im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden konnten. Ein weiterer Grund war die nach Kyrill verfolgte Lagerpolitik des Landes, die durch Einlagerung von ca Efm Fichtenholz zur Marktentlastung bei dieser Baumart beitrug. So konnte der Durchschnittspreis über alle Baumarten hinweg um mehr als 15 % gesteigert werden. Er lag mit 45,00 /Efm (2007) um 6,00 /Efm (2006: 39 /Efm) höher als im vergangenen Jahr Quelle: - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Forstbericht 2008; Druckhaus Gera GmbH; Dezember

226 Ziele 29 Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Forstbetriebe PEOLG: Wien-Indikator: 3.1.a b a c II 6.3 EURO/Fm, Euro/ha Deutscher Standard: Alter Indikator: Ziele: - Im Mittel eines zehnjährigen Zeitraums sollen positive Werte für den Reinertrag erzielt werden (Produktbereich 1 des Produktplanes des DFWR), da für eine nachhaltige Sicherung der forstlichen Bewirtschaftung in allen Waldeigentumsarten positive Reinerträge (Gewinne) erforderlich sind, die jedoch auf Grund von Naturkatastrophen und Schwankungen im Holzmarkt nicht in jedem Jahr erreicht werden können. - Verbesserung des Nettoerlöses unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte, wobei Wert und Menge der vermarkteten Nichtholzprodukte gesteigert werden. Maßnahmen: - Weiterführung und Forcierung der Vernetzung verschiedener Aktuere mit dem Ziel der verstärkten Verwendung von Holz und Steigerung der Wertschöpfung durch Produktinnovation. - Information der Waldbesitzer über Möglichkeiten der Vermarktung von Nichtholzund Nebenprodukten. - Umfragen des Waldbesitzerverbandes sowie die Veröffentlichungen der Ergebnisse des Testbetriebsnetzes als Informationsquellen für die Waldbesitzer werden fortgeführt und ggf. ausgebaut. - Unterstützung des PPP-Projektes Initiativprojekt zur Mobilisierung des Privatwaldes im Freistaat Thüringen und des Bündnis Wald & Holz Thüringen. - Beibehaltung der eigentumsübergreifenden Holzvermarktung. - Vorrang der regionalen Vermarktung (Holz der kurzen Wege). 226

227 Indikator Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der Waldwirtschaft PEOLG: Wien-Indikator: 6.2.b 6.6 Deutscher Standard: 6.4 Alter Indikator: 50 (118) Rechtsgrundlagen SGB VII Unfallverhütungsvorschriften: GUV-V C 51 Unfallverhütungsvorschrift Forsten GUV-V D 8 Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte GUV-I 8520 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Forstbereich GUV-I 8525 Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik GUV-I 8556 Sichere Waldarbeit und Baumpflege GUV-I 8598 Sicherer Betrieb forstlicher Seilkrananlagen GUV-I 8624 Ausbildung Arbeiten mit der Motorsäge GUV-I 8751 Beurteilung von Gefährdung und Belastungen am Arbeitsplatz im Forstbereich, Teil 1 GUV-I 8750 Gefährdungen bei forstlichen Tätigkeiten Beurteilung und Dokumentation; Teil 1 GUV-I 8765 Gefährdungen bei forstlichen Tätigkeiten Beurteilung und Dokumentation, Teil BGR/GUV-R 2114 Juni 2009 Regel Waldarbeiten Arbeitsschutzgesetz Das Vermeiden berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen liegt im natürlichen Interesse jedes Beschäftigten [ ]. Der Arbeitsschutz strebt einen gefahrenfreien Arbeitsablauf an. Aufgrund ihrer Verpflichtungen haben Führungskräfte alles zu tun, um die Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Krankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Erschwernissen und Belästigungen zu schützen. Arbeitsschutz setzt Kenntnisse der Gefahren voraus. Dort, wo Gefahren (z.b. fallende Teile, spitze, scharfe Gegenstände, schlecht begehbares Gelände, Gefahrenstoffe) den Menschen schädigen können, liegen Gefährdungen vor. Um diese systematisch zu erfassen, ist eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber durchzuführen. Zu den wichtigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes als Führungsaufgabe zählen beispielhaft folgende Aspekte: Berücksichtigung der Arbeitssicherheit in der Aufbau- und Ablauforganisation Klare Übertragung von Aufgaben (Auftrag), Kompetenzen und Verantwortung 227

228 Exakte Arbeitsplanung (Auftrag) Ausführliche Arbeitsbesprechung vor Ort Informationen über die Unfallgefahren Arbeitswechsel nach ergonomischen Gesichtspunkten Einstellung und Beschäftigung von fachlich und körperlich geeignetem Personal Ausbildung/Forstbildung von Waldarbeitern Festlegung von einem Aufsichtsführenden im Sinne der UVV Überprüfung von Geräten und Werkzeugen Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung Durch eine konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzes konnte die Zahl der Unfälle in Thüringen innerhalb der letzten Jahre verringert werden. In den letzten Jahren ging die Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle zurück. Waren es im Jahr 2004 noch 165 Arbeits- und 6 Wegeunfälle, konnten 2008 nur noch 104 Arbeits- und 3 Wegeunfälle registriert werden (siehe Abb ) Anzahl [N] Wegeunfälle Arbeitsunfälle Abb : Arbeits- und Wegeunfälle in der Zeit von (Quelle: Forstbericht 2008) Der Rückgang der Arbeits- und Wegeunfälle zeigt, dass die getätigten Maßnahmen (Schulungen, Lehrgänge, Verordnungen) in der Forstverwaltung Erfolg versprechen. Auch Abb verdeutlicht, dass die Unfälle je produktiver Arbeitsstunde seit 2006 weiter gesunken sind. Damit befindet sich die Unfallhäufigkeit je produktiver Arbeitsstunden auf dem niedrigsten Niveau seit

229 160 Unfälle je produktiver Arbeitsstunde Anzahl Unfälle Abb : Unfälle je produktive Arbeitsstunden (Quelle: TMLFUN) Aus der Abb geht hervor, bei welcher Tätigkeit sich die Unfälle ereigneten. Während es bei den Arbeiten Fällen und Entasten durchgängig zu einer hohen Anzahl von Unfällen kam, nahm die Zahl der Unfälle bei Zufallbringen ab. Beim Aufsuchen des Baumes und Einschneiden jedoch wieder tendenziell zu. Unter Sonstiges fallen Arbeiten wie Wenden/Drehen und Vorliefern/Vorrücken. Die Unfallzahl innerhalb dieser Arbeiten nahm über den Beobachtungszeitraum von relativ stark ab. Prozent [%] Abb : Tätigkeiten zum Zeitpunkt des Unfalls in der Zeit von (Quelle: Forstbericht 2008) 229

ALLES, WAS SIE ÜBER PEFC WISSEN SOLLTEN

ALLES, WAS SIE ÜBER PEFC WISSEN SOLLTEN ALLES, WAS SIE ÜBER WISSEN SOLLTEN April 2018 Inhalt 1. Was bedeutet? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

ALLES, WAS SIE ÜBER PEFC WISSEN SOLLTEN

ALLES, WAS SIE ÜBER PEFC WISSEN SOLLTEN ALLES, WAS SIE ÜBER WISSEN SOLLTEN März 2018 Inhalt 1. Was bedeutet? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

ALLES, WAS SIE ÜBER PEFC WISSEN SOLLTEN

ALLES, WAS SIE ÜBER PEFC WISSEN SOLLTEN ALLES, WAS SIE ÜBER WISSEN SOLLTEN Mai 2018 Inhalt 1. Was bedeutet? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Ein Glück für unseren Wald. Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft

Ein Glück für unseren Wald. Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft Ein Glück für unseren Wald Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft Was heißt nachhaltige Forstwirtschaft? Nachhaltige Bewirtschaftung bedeutet die Betreuung von Waldflächen und ihre Nutzung in einer

Mehr

FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG DES WALDBESITZERS

FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG DES WALDBESITZERS FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG DES WALDBESITZERS Privat/Staats/Kommunalwald Waldfläche: Bundesland/Region:... ha*... Strasse/Postfach:......... liegt im Forstamt: Waldbesitzer-Nr.** Mitgl.-Nr. bei lw.

Mehr

PEFC International: Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft

PEFC International: Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft Ein Glück für unseren Wald PEFC International: Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft , den Stand März 2012 Was heißt nachhaltige Forstwirtschaft? Nachhaltige Bewirtschaftung

Mehr

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten Alles, was Sie über PEFC wissen sollten Oktober 2010 Inhalt Seite 1. Was bedeutet PEFC? ---------------------------------------------------------------------------------------- 1 2. Wer ist auf internationaler

Mehr

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten Alles, was Sie über PEFC wissen sollten April 2016 Inhalt Seite 1. Was bedeutet PEFC? ---------------------------------------------------------------------------------------- 1 2. Wer ist auf internationaler

Mehr

Anforderungen an Zertifizierungsstellen im Bereich Zertifizierung von Erholungswald

Anforderungen an Zertifizierungsstellen im Bereich Zertifizierung von Erholungswald Normatives Dokument Deutscher PEFC-Standard PEFC D 1003-3:2014 Version 2 17.11.2015 Anforderungen an Zertifizierungsstellen im Bereich Zertifizierung von Erholungswald PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str.

Mehr

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB

Mehr

Herzlich willkommen. Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung Wilfried Stech

Herzlich willkommen. Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung Wilfried Stech Herzlich willkommen Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung 05.02.2015 Wilfried Stech 1 Ziel Erhalt der Wälder für zukünftige Generationen durch nachhaltige Bewirtschaftung (ökonomisch, ökologisch,

Mehr

Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Regional-Labels

Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Regional-Labels Normatives Dokument Deutscher PEFC-Standard PEFC D 1004:2014 Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Regional-Labels PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06,

Mehr

PEFC Ablauf in Deutschland

PEFC Ablauf in Deutschland Ein Glück für unseren Wald PEFC Ablauf in Deutschland , den Stand März 2012 Was heißt Waldzertifizierung? Die Überprüfung durch einen unabhängigen, qualifizierten und akkreditierten

Mehr

Satzung von PEFC Deutschland e.v.

Satzung von PEFC Deutschland e.v. Verfahrensanweisung PEFC D 4002:2010 Satzung von PEFC Deutschland e.v. PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711 24 840 31 E-mail: info@pefc.de,

Mehr

PEFC-Zertifizierung Ein Glück für unseren Wald.

PEFC-Zertifizierung Ein Glück für unseren Wald. PEFC-Zertifizierung Ein Glück für unseren Wald. Dirk Teegelbekkers Geschäftsführer PEFC Deutschland e.v. INHALT: Kurzüberblick Ziele und internationale Ebene Stand der Zertifizierung PEFC in Deutschland

Mehr

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten 1 PEFC/04-01-01 Alles, was Sie über PEFC wissen sollten März 2009 Inhalt Seite 1. Was bedeutet PEFC? -----------------------------------------------------------------1 2. Wer ist auf internationaler Ebene

Mehr

Das deutsche PEFC-System

Das deutsche PEFC-System Systembeschreibung PEFC D 0001:2014 Das deutsche PEFC-System PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711 24 840 31 E-mail: info@pefc.de, Web: www.pefc.de

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG IHRE ZERTIFIZIERUNG

LEISTUNGSBESCHREIBUNG IHRE ZERTIFIZIERUNG ZERTIFIZIERUNG FORSTWIRTSCHAFT IN ÖSTERREICH NACH PEFC ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach PEFC Forstwirtschaft in Österreich erfolgt prinzipiell in 2 Schritten n Prüfung der Managementdokumentation auf

Mehr

Vergabe von Lizenzen für das PEFC-Logo und das PEFC-Regional-Logo

Vergabe von Lizenzen für das PEFC-Logo und das PEFC-Regional-Logo Verfahrensanweisung PEFC D 4006:2014 Vergabe von Lizenzen für das PEFC-Logo und das PEFC-Regional-Logo PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711

Mehr

Notifizierung von Zertifizierungsstellen

Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria Prozessbeschreibung PEFC AT PB 4003:2017 2017-05-30 Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria Am Heumarkt 12, 1030 Wien Tel: +43 1 712 04 74 20 E-Mail: info@pefc.at, Web: www.pefc.at

Mehr

Impressum. Herausgeber: Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Thüringen. Redaktionelle Bearbeitung: Forstassessor Rafael Stadermann

Impressum. Herausgeber: Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Thüringen. Redaktionelle Bearbeitung: Forstassessor Rafael Stadermann Stand: 05.02.2015 Impressum Herausgeber: Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Thüringen Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) Hallesche Straße 16 99085 Erfurt Redaktionelle Bearbeitung:

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit 71 SD 6 054 Revision: 1.0 27. Mai 2016 Geltungsbereich: Dieses Regel legt

Mehr

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken Auditprogramm für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken der Apothekerkammer Berlin 1 Allgemeines 2 Ziele 3 Umfang 4 Kriterien 5 Verantwortlichkeiten 6 Ressourcen 7 Auditverfahren

Mehr

ABSCHLUSSPRÄSENTATION ZUM PROJEKT VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME

ABSCHLUSSPRÄSENTATION ZUM PROJEKT VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME ABSCHLUSSPRÄSENTATION ZUM PROJEKT VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME Magdeburg, 31. März 2015 Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF AGENDA Motivation und Zielstellung

Mehr

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER _RZ_pefc_aquisem_a4_5.aufl.indd 1

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER _RZ_pefc_aquisem_a4_5.aufl.indd 1 Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER 140520_RZ_pefc_aquisem_a4_5.aufl.indd 1 20.05.14 10:46 PEFC berücksichtigt alle drei Ebenen der Nachhaltigkeit, die ökologische,

Mehr

RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009

RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009 RESOLUTION OIV/CONCOURS 332B/2009 LEITLINIEN BEZÜGLICH DER ERTEILUNG DER SCHIRMHERRSCHAFT FÜR WETTBEWERBE FÜR WEIN UND SPIRITUOSEN WEINBAULICHEN URSPRUNGS DURCH DIE OIV Die Generalversammlung der Internationalen

Mehr

Mein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen. für Generationen

Mein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen. für Generationen Mein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen für Generationen Ist ein Wald etwa nur zehntausend Klafter Holz? Oder ist er eine grüne Menschenfreude? Berthold Brecht, (1898 1956), deutscher

Mehr

Die wichtigsten Argumente für PEFC

Die wichtigsten Argumente für PEFC Akzeptanz. PEFC kann auf die Unterstützung aller relevanten Interessengruppen bauen. Dazu gehören auch Umweltschutzgruppen. Anspruch. Global betrachtet, hat PEFC die anspruchsvollsten Standardsetzungsverfahren

Mehr

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER PEFC berücksichtigt alle drei Ebenen der Nachhaltigkeit, die ökologische, soziale und ökonomische. Dies führt zu naturnahen

Mehr

Internes Monitoring Programm Region Bayern

Internes Monitoring Programm Region Bayern Internes Monitoring Programm Region Bayern Verabschiedet von: PEFC Bayern Datum: 06.09.2016 Veröffentlicht am: 12.01.2017 Inkrafttreten am: 01.01.2017 Nachhaltigkeit für unsere Wälder Beteiligt an PEFC

Mehr

Foto: Rita Newman. Foto: Dreamstime. Zum Erhalt wertvoller Wälder beitragen

Foto: Rita Newman. Foto: Dreamstime. Zum Erhalt wertvoller Wälder beitragen Foto: Rita Newman Foto: Dreamstime Zum Erhalt wertvoller Wälder beitragen Das PEFC-Gütesiegel Foto: Rita Newman NACHHALTIGKEIT SICHERN & STÄRKEN AUF DIE HERKUNFT KOMMT ES AN Woher kommt unser Holz? In

Mehr

Auditbericht. zu den. Vor-Ort-Audits der 11. Stichprobe. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC. in der.

Auditbericht. zu den. Vor-Ort-Audits der 11. Stichprobe. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC. in der. Auditbericht zu den Vor-Ort-Audits der 11. Stichprobe 2012 Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC in der Region Sachsen Überwachungsverfahren Nr.: 1924257 Zertifizierungsverfahren

Mehr

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen

Mehr

Satzung der Forstkammer Baden-Württemberg. 2 Mitgliedschaft:

Satzung der Forstkammer Baden-Württemberg. 2 Mitgliedschaft: Satzung der Forstkammer Baden-Württemberg 1 1. Der Name lautet: Forstkammer Baden-Württemberg Waldbesitzerverband e.v. 2. Sitz ist Stuttgart. 3. Aufgabe der Forstkammer ist die Vertretung des nichtstaatlichen

Mehr

BERICHT ZUR JÄHRLICHEN BEWERTUNG 2015

BERICHT ZUR JÄHRLICHEN BEWERTUNG 2015 BERICHT ZUR JÄHRLICHEN BEWERTUNG 2015 PEFC PROGRAMME FOR THE ENDORSEMENT OF FOREST CERTIFICATION SCHEMES REGION THÜRINGEN DQS CFS GmbH August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main www.dqs-cfs.com Inhaltsverzeichnis

Mehr

Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie

Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie I. Dokumentinformationen Version: 0.3 Datum der Version: 08.1.017 Erstellt durch: Kristin Barteis Genehmigt durch: Hannes Boekhoff,

Mehr

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Waldzertifizierung

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Waldzertifizierung Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Waldzertifizierung Möglichkeiten und Grenzen der Energieholznutzung im Privatwald Gliederung Ursachen/Gründe für eine Zertifizierung Bedingungen verpflichtend/freiwillig

Mehr

In Kooperation mit: Das Audit

In Kooperation mit: Das Audit In Kooperation mit: Das Audit Begutachtungskriterien Prüfung der Formalkriterien: Einhaltung der aktuellen Richtlinien korrekter Ablauf der Auditierung Einhaltung der Fristen Vollständigkeit der Dokumentation

Mehr

Auditbericht. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes

Auditbericht. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes Auditbericht zur 11. Flächenstichprobe Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes PEFC in der Region Schleswig-Holstein und Freie Hansestadt Hamburg 2015 Verfahrensnummer: DC-FM-000002

Mehr

Forest Stewardship Council FSC Deutschland

Forest Stewardship Council FSC Deutschland Merkblatt zur Gruppenzertifizierung Stand 2016-08 1 Allgemeines... 1 2 Anforderungen an die Gruppe bzw. die Gruppenmitglieder... 3 3 Stellung der Gruppenmitglieder und Anforderungen... 5 Grafik: Aufgaben-

Mehr

2.3 Aufgaben und Befugnisse Führungsaufgaben

2.3 Aufgaben und Befugnisse Führungsaufgaben Aufgaben und Befugnisse.1 Führungsaufgaben Die PTB-Leitung ist verantwortlich für: Strategische Zielsetzung Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen (Personal, Mittel und Einrichtungen) für den Betrieb

Mehr

VEREINBARUNG. über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der. Technikunterstützten Informationsverarbeitung. im Land Brandenburg

VEREINBARUNG. über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der. Technikunterstützten Informationsverarbeitung. im Land Brandenburg VEREINBARUNG über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Technikunterstützten Informationsverarbeitung im Land Brandenburg beschlossen auf der Mitglieder-Konferenz der TUIV-AG Brandenburg am 29.05.2013

Mehr

PEFC für den Wald von Morgen!

PEFC für den Wald von Morgen! PEFC für den Wald von Morgen! Umweltschonender Technikeinsatz ein wichtiges Kriterium für nachhaltige Waldbewirtschaftung DI Clemens Kraus 1 PEFC Die internationale Plattform für nachhaltige Waldbewirtschaftung

Mehr

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im

Mehr

PEFC Gemeinsam weiterentwickeln

PEFC Gemeinsam weiterentwickeln Ein Glück für unseren Wald PEFC Gemeinsam weiterentwickeln Cornelia Schulz Lindlar-Remshagen, den 22. Oktober 2015 Agenda Vorstellung Regionalassistentin Stand der Zertifizierung Neue Standards Ergebnis

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Standardisierungsvertrag

Standardisierungsvertrag BMJ Berlin, den 2. Dezember 2011 Standardisierungsvertrag Zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), vertreten durch Frau Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem DRSC

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland. Arbeitsgruppe 2 (Methoden, Qualitätssicherung & Zertifizierung)

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland. Arbeitsgruppe 2 (Methoden, Qualitätssicherung & Zertifizierung) Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland Arbeitsgruppe 2 (Methoden, Qualitätssicherung & Zertifizierung) Kassel 24.10.2011 Kurt Gläser BBGM Seite 1 DIN SPEC 91020 Betriebliches Gesundheitsmanagement

Mehr

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung

Mehr

Regionale Waldzertifizierung - Anforderungen

Regionale Waldzertifizierung - Anforderungen Normatives Dokument Deutscher PEFC-Standard PEFC D 1001:2014 Regionale Waldzertifizierung - Anforderungen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711

Mehr

4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten,

4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, 4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) 4.3.1 Umweltaspekte Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, a) um jene Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte

Mehr

Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)

Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) Arbeits- und Organisationsschema des DVAL verabschiedet von der Hauptversammlung des DVAL am 16.09.2009 A. Arbeitsschema

Mehr

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711

Mehr

Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat

Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Präambel Die Geschäftsführung der FriedWald GmbH hat am 18. März 2013 die nachfolgenden Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat beschlossen. Sie dient als Grundlage

Mehr

Muster-Zertifizierungsvertrag zwischen Praxis/ MVZ und QEP-Zertifizierungsstelle

Muster-Zertifizierungsvertrag zwischen Praxis/ MVZ und QEP-Zertifizierungsstelle Vertrag zur Durchführung eines QEP-Zertifizierungsverfahrens Der nachstehende Vertrag wird zwischen der/ dem Name und Anschrift der Einrichtung Musterstraße 1 12345 Musterort (nachfolgend die Praxis/ das

Mehr

Rio + 20 und der Wald

Rio + 20 und der Wald Rio + 20 und der Wald Dr. Peter Mayer BFW Praxistag 2012 Nachhaltigkeit ist mehr als bewahren Inhalt Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 und ihre Auswirkungen Nachhaltigkeit und der Wald globaleuropäisch-national

Mehr

DQ S UL Management Systems Solutions

DQ S UL Management Systems Solutions Die ISO 9001:2008 Die wesentlichen Änderungen, Interpretationen und erste Erfahrungen Frank Graichen DQ S UL Management Systems Solutions Umstellungsregeln Veröffentlichung:14.November 2008 (englische

Mehr

Satzung. des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick. Fassung vom kraft Beschlussfassung

Satzung. des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick. Fassung vom kraft Beschlussfassung Satzung des BezirksElternAusschusses Kita (BEAK) des Berliner Stadtbezirks Treptow-Köpenick Fassung vom 08.04.2014 kraft Beschlussfassung der Vollversammlung des BEAK 1 Aufgaben dieses Ausschusses 1.1.

Mehr

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX Liebe Grüne, auf Grund der großen Nachfrage geben wir euch hiermit eine Mustergeschäftsführung für grüne Fraktionen an die Hand, die ihr eure lokalen Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden und in diesem Sinne

Mehr

Fragen über FSC und PEFC

Fragen über FSC und PEFC Fragen über FSC und PEFC an den Zertifizierer der LGA InterCert GmbH am TÜV Rheinland 1. Was bedeutet FSC bzw. PEFC und wo liegt der Unterschied? PEFC ist das Synonym für nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Mehr

SATZUNG DER HAAGER KONFERENZ FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT

SATZUNG DER HAAGER KONFERENZ FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT Gemeinsame deutsche Übersetzung, abgestimmt zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz im Jahr 2006. SATZUNG DER HAAGER KONFERENZ FÜR INTERNATIONALES PRIVATRECHT (In Kraft getreten am 15. Juli 1955

Mehr

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Zweck... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Zuständigkeiten... 2 3.1 Geschäftsführung... 2 3.2 Auditleiter... 3 3.3 Auditor... 3 3.4 Leiter des zu auditierenden Bereiches... 3 4. Beschreibung...

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ] Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe vom [24.1.2012] Präambel Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.12.2011 die Verwaltung beauftragt,

Mehr

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n FORUM MENSCHENRECHTE S t a t u t e n 1 Grundsätze und Ziele 1.1 Das Forum Menschenrechte ist ein nationales Bündnis von Nicht-Regierungs- Organisationen in Deutschland, die sich in der Menschenrechtsarbeit

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz WALDBESITZERVERBAND 19.02.2005 BRANDENBURG e.v. Am Kanal 16-18 14467 Potsdam Telefon: (0331) 20 10 444 Telefax: (0331) 20 10 466 E-Mail: info@waldbesitzerverband-brandenburg.de Internet: www.waldbesitzerverband-brandenburg.de

Mehr

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) 6.50 Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 11. September 2015 Der Rat der Evangelischen

Mehr

Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung

Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung 71 SD 2 018 Revision: 1.0 26. Februar 2018 Geltungsbereich:

Mehr

STANDARD Systematische Qualitätssicherung

STANDARD Systematische Qualitätssicherung STANDARD Kriterien zur Zertifizierung 1. Präambel Diese Übersicht der Kriterien legt fest, welche Prozesse und Verantwortlichkeiten in einem Unternehmen vorhanden sein müssen, um die Zertifizierung durch

Mehr

Leitfaden zur PEFC-Zertifizierung. geben. Ihr Weg zum Nachhaltigkeitszertifikat

Leitfaden zur PEFC-Zertifizierung. geben. Ihr Weg zum Nachhaltigkeitszertifikat Leitfaden zur PEFC-Zertifizierung Ihr Weg zum Nachhaltigkeitszertifikat geben Was ist die PEFC Zertifizierung? PEFC Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - ist die Kennzeichnung

Mehr

Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies

Die erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies 1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten

Mehr

Satzung des Quifd-Forums

Satzung des Quifd-Forums Satzung des Quifd-Forums 1. Quifd-Forum Das Quifd-Forum ist ein Zusammenschluss der mit dem Quifd-Siegel zertifizierten Einrichtungen sowie der durch die zertifizierten Einrichtungen gewählten bzw. beauftragten

Mehr

Fachverband Kulturmanagement

Fachverband Kulturmanagement Satzung 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen (2) Rechtsform des Fachverbandes ist der gemeinnützige Verein (e.v.). Er ist als Verein des bürgerlichen Rechts in das eingetragen. (3) Sitz

Mehr

I Auslegung des Erlasses

I Auslegung des Erlasses Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, B17, 11055 Berlin nur per E-Mail: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bauverwaltungen der Länder TEL +49 3018 305-7170 FAX +49 3018

Mehr

FZ4COC - VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME

FZ4COC - VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME FZ4COC - VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME Workshop im Rahmen der 23. Jahrestagung des Landesforstvereins Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 in Hundisburg Dr. Ina Ehrhardt, Fraunhofer IFF Prof. Dr.-Ing.

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-

Mehr

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Das Konzept zur Evaluation des Gesamtinstituts (1) und der Arbeitseinheiten (2) des DJI basiert in seinen Grundsätzen

Mehr

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr. Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten

Mehr

Satzung Netzwerk Zukunftsforschung e.v. in Gründung

Satzung Netzwerk Zukunftsforschung e.v. in Gründung Satzung Netzwerk Zukunftsforschung e.v. in Gründung 19. Mai 2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Das Netzwerk führt den Namen Netzwerk Zukunftsforschung". Das Netzwerk Zukunftsforschung hat seinen Sitz

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie Satzung der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) in der Deutschen Röntgengesellschaft e.v. 1 Name und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft

Mehr

Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007

Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007 Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze Vom 1. Juni 2007 Aufgrund des 35 Abs. 5 und des 40 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Solinger Freiwilligen Agentur e. V. 1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur

Mehr

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Soll dauerhaft Qualität geliefert werden, ist die Organisation von Arbeitsabläufen

Mehr

(2) Er hat seinen Sitz in Griesheim, Pfützenstraße 67 und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Er hat seinen Sitz in Griesheim, Pfützenstraße 67 und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Satzung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Starkenburg in den Landkreisen Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Odenwald und der kreisfreien Stadt Darmstadt 1

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,

Mehr

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt) 1 Geltungsbereich (1) Der Verein gibt sich zur Umsetzung der Vereinstätigkeit, der Herbeiführung von Beschlüssen und

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. SATZUNG DES VEREINS ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Erwachte

Mehr

Kompetenznachweis zu Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für forsttechnische Dienstleistungsunternehmen

Kompetenznachweis zu Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für forsttechnische Dienstleistungsunternehmen Kompetenznachweis zu Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für forsttechnische Dienstleistungsunternehmen Inhalt 3 Warum ein Zertifikat? 4 Was bedeutet KUQS? 5 Wie ist KUQS aufgebaut? 6+7 Die Koordinierungsstelle

Mehr

Satzung der Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention (FET) e.v.

Satzung der Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention (FET) e.v. Satzung der Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention (FET) e.v. Fassung vom 10. Oktober 2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Fachgesellschaft für

Mehr

Sie erhalten von uns ein Angebot mit einer genauen Angabe der Kosten innerhalb einer 3-jährigen Zertifikatslaufzeit.

Sie erhalten von uns ein Angebot mit einer genauen Angabe der Kosten innerhalb einer 3-jährigen Zertifikatslaufzeit. Ablauf Zertifizierungsverfahren Sie interessieren sich für den Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens in den Bereichen Managementsysteme sowie der Prozesszertifizierung bei Tervis Zertifizierungen GmbH.

Mehr

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. 3. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.

Mehr

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. Satzung der Fördergesellschaft Finanzmarktforschung e.v. vom 22. Juli 2000, geändert am 04. März 2002, 19. Mai 2004 und 23. April 2007. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Lenzing Gruppe Leading Fiber Innovation

Lenzing Gruppe Leading Fiber Innovation Lenzing Gruppe Leading Fiber Innovation Nachhaltigkeit Mehr als ein Trend für Lenzing 26. Hofer Vliesstofftage DI (FH) Thomas Maier Technical Customer Service Die Lenzing Gruppe 2010 Umsatz: 1.766,3 Mio.

Mehr

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen. Satzung Freifunk Rheinland e.v. Gründungssatzung vom 21.03.2011 in der geänderten Fassung vom 20.04.2016 ( 3 Absatz 1 und 9, 4 Absatz 6 Ziffer 1) 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen

Mehr