Verfahrensbeteiligung, direkte Demokratie und Rechtsschutz bei Grossvorhaben

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1 Verfahrensbeteiligung, direkte Demokratie und Rechtsschutz bei Grossvorhaben Demokratiekonferenz Stuttgart 11./ Prof. Dr. Andreas Glaser Universität Zürich/Zentrum für Demokratie Aarau

2 Demokratische Legitimation Demokratische Legitimation i.d.r. durch direktdemokratische Volksabstimmungen im Anschluss an referendumsfähige Parlamentsbeschlüsse Probleme: Auswahl der zu beteiligenden Bevölkerung bei Angelegenheiten mit überregionalen Auswirkungen Oft keine Gesetzesform bei umstrittenen Vorhaben, sondern individuellkonkrete Einzelfallentscheidung (Verfügung) kein Gesetzgebungsverfahren, das auf demokratische Legitimation ausgerichtet ist Demokratiekonferenz in Stuttgart 2

3 Demokratische Legitimation von Sachfragen Ergänzende Instrumente zur Legitimation staatlichen Handeln neben Volksabstimmungen Beteiligung von Betroffenen oder der Öffentlichkeit im Verwaltungsverfahren (Verfahrensbeteiligung) Rechtsstaatliche Kontrollverfahren durch gerichtliche Beschwerden im Nachgang zu Entscheiden (Rechtsschutz) Demokratiekonferenz in Stuttgart 3

4 Südwestumfahrung Brugg Bauprojekt zur Verkehrsentlastung in den Zentren Brugg und Windisch Legende blau: Kantonsstrassennetz violett: Nationalstrassen (Autobahn) rot: geplante Umfahrungsstrasse Demokratiekonferenz in Stuttgart 4

5 Südwestumfahrung Brugg Generelles Projekt (1) Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden, allenfalls auch von regionalen Planungsverbänden und weiteren Organisationen Öffentliche Anhörung Kommunale Volksabstimmung vom 23. September 2012: Brugg stimmt dem Beitrag der Stadt für den Bau zu (60% Ja- Stimmen) Demokratiekonferenz in Stuttgart 5

6 Südwestumfahrung Brugg Generelles Projekt (2) Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (Kantonsparlament) Entscheid des Grossen Rates über Kreditbewilligung Erteilung der Bewilligung Referendum gegen den Kreditbeschluss ( Ausgabenreferendum ) Kantonale Volksabstimmung vom 9. Juni % Ja-Stimmen Demokratiekonferenz in Stuttgart 6

7 Südwestumfahrung Brugg Ausführungsprojekt Ausarbeitung des Strassenbauprojekts Öffentliche Auflage in den Gemeinden Einwendungen von drei Umweltverbänden Entscheid über die Einwendungen und Genehmigung des Projekts durch den Regierungsrat Möglichkeit der Beschwerde an das Verwaltungsgericht AG allenfalls Weiterzug ans Bundesgericht Geplanter Baubeginn: 2016, Inbetriebnahme: Demokratiekonferenz in Stuttgart 7

8 Vergleich Strassenbau Kantone/Bund Generelle Projektierung Verfahrensbeteiligung? (Direkt-)demokratische Entscheidung? Gerichtlicher Rechtsschutz? im Kanton beim Bund Ausführungsprojekt Verfahrensbeteiligung? (Direkt-)demokratische Entscheidung? Gerichtlicher Rechtsschutz? Demokratiekonferenz in Stuttgart 8

9 Volksinitiative Axen vors Volk gegen Nationalstrasse im Kanton Schwyz Die Behörden des Kantons wirken mit allen rechtlich zulässigen Mitteln darauf hin, dass [ ] das Tunnelprojekt A4 Neue Axenstrasse nicht realisiert wird. Demokratiedefizit bei Projekten von Bundesbehörden Teilweise Vernehmlassungsreferendum (Bsp.: SH) Demokratiekonferenz in Stuttgart 9

10 Ausnahme: Endlager für radioaktive Abfälle Dreistufiges Verfahren: Rahmenbewilligung, Baubewilligung, Betriebsbewilligung Erweiterte Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Rahmenbewilligung U.a. Mitwirkung des Standortkantons (Art. 44 KEG) Vernehmlassungsreferendum (Bsp. SH) Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat (Bundesregierung) Genehmigung durch die Bundesversammlung (Parlament) Fakultatives Referendum im Bund Volksabstimmung ganze Schweiz Kein gerichtlicher Rechtsschutz Demokratiekonferenz in Stuttgart 10

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