Amtlicher Teil. Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen

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1 21. Jahrgang Mittwoch, den 08.Februar 2012 Nummer 2 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen In der Stadtratssitzung am wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst: Beschluss Drucksache Nr. 444/2012 Jahresrechnung 2010 Der Mühlhäuser Stadtrat beschließt die Jahresrechnung Beschluss Drucksache Nr. 445/2012 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010 Der Mühlhäuser Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr Beschluss Drucksache Nr. 449/2012 Bewerbung Tourismusbudget 2012 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen des Tourismusverbandes Hainichland und der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Hainich-Werratal an der Erarbeitung von Bewerbungsunterlagen für die Stadt Mühlhausen für den Wettbewerb des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Tourismusbudget 2012 zu beteiligen. gez. Dörbaum Oberbürgermeister Siegel

2 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 2 vom: 08. Februar 2012 Seite 2 von 8 Amt für Landentwicklung und Worbis, den Flurneuordnung Gotha Landentwicklungsgruppe Worbis Flurbereinigungsverfahren Bollstedt-Dorf Az.: Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Offenlegung und Erörterung der Ergebnisse der Wertermittlung und Anhörung 1. Im Flurbereinigungsverfahren Bollstedt-Dorf liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am Donnerstag, dem 16. Februar 2012 von 8.30 bis Uhr und von bis Uhr im kleinen Sitzungszimmer der Gemeinde Weinbergen, Am Heiligen Damm 1, Weinbergen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit wird ein Bediensteter des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein. 2. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung findet am statt. Freitag, dem 17. Februar 2012 um Uhr im kleinen Sitzungszimmer der Gemeinde Weinbergen, Am Heiligen Damm 1, Weinbergen Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern. Jeder Teilnehmer erhielt bereits mit den Einladungen zu den Planwunschverhandlungen einen Nachweis des Alten Bestandes, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Wertermittlung mit Erläuterungsbogen enthält. Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zu erheben. Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.

3 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 2 vom: 08. Februar 2012 Seite 3 von 8 Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. gez. Löffler Verfahrensleiterin

4 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 2 vom: 08. Februar 2012 Seite 4 von 8 Zahlungserinnerung 15. Februar 2012 Die Stadtverwaltung Mühlhausen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die Zahlung der Abgaben (dies sind sowohl Steuern als auch Gebühren) der 15. Februar 2012 ist. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung Nebenforderungen (Mahngebühren und möglicherweise Säumniszuschläge) erhoben werden. Neben der Banküberweisung oder dem Lastschriftverfahren können die Beträge auch bar in unserem Sachgebiet Stadtkasse (Vollstreckung) Ratsstraße 25, Zimmer 214 und 215 eingezahlt werden. Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: Donnerstag: Freitag: 9.00 bis Uhr und bis Uhr 9.00 bis Uhr und bis Uhr 9.00 bis Uhr und bis Uhr 9.00 bis Uhr gez. Sill Amtsleiterin Stadtkämmerei

5 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 2 vom: 08. Februar 2012 Seite 5 von 8 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Achtung Fristablauf zur Vorlage von Chip-Bescheinigung und Haftpflichtversicherung zum !! Am ist das vom Thüringer Landtag beschlossene "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft getreten. Alle Hunde, unabhängig von Alter, Rasse oder Größe, müssen danach innerhalb von 6 Monaten auf Kosten des Halters durch einen Tierarzt zur eindeutigen Identifikation mit einem elektronisch lesbaren Transponder (dem sogenannten "Chip") gekennzeichnet werden. Darüber hinaus muss jeder Hundehalter innerhalb von 6 Monaten für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (Mindestversicherungssumme für Personenschäden EUR, für sonstige Schäden EUR). Die Kennzeichnung und den Abschluss der Haftpflichtversicherung muss der Hundehalter dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Obermarkt 21, Mühlhausen bis spätestens anzeigen und entsprechende Nachweise vorlegen. Der Nachweis der Kennzeichnungs- und Haftpflicht für einen gehaltenen Hund erfolgt unabhängig von der Pflicht zur der Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer. Sollte bis zu diesem Termin die Anzeige der Haftpflichtversicherung nicht vorliegen, ist gemäß 14 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen. Bei Fragen oder Unklarheiten können sich die Hundehalter unter der Telefonnummer 03601/ direkt an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung wenden. gez. Müller Amtsleiterin Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

6 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 2 vom: 08. Februar 2012 Seite 6 von 8 Neuvergabe der Jagd in Eigenjagdbezirken der Stadt Mühlhausen Die Jagdnutzung in den städtischen Eigenjagdbezirken Mühlhausen 102 Neuer Kleeweg Mühlhausen 109 Hoherode Mühlhausen 414 Forstberg West ist zum 1. April 2012 neu zu vergeben. Interessierte Jäger werden gebeten, sich bis spätestens zum zwecks näherer Informationen und Entgegennahme der Vergabeunterlagen an die Stadtverwaltung Mühlhausen, Grünflächenamt/ Abt. Forst und Landschaftspflege, Ratsstr. 19, Zimmer C 205 zu wenden. gez. i.v. Gohrbandt Neid Amtsleiter Grünflächenamt

7 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 2 vom: 08. Februar 2012 Seite 7 von 8 Wanderungssaldo im dritten Jahr hintereinander positiv Wie schon 2009 und 2010 ist der so genannte Wanderungssaldo, die Differenz zwischen Zuzügen und Wegzügen, für die Stadt Mühlhausen auch 2011 positiv. Zogen im Jahr 2009 insgesamt 24 und 2010 insgesamt 39 Personen mehr nach Mühlhausen zu als weg, so waren es im Jahr 2011 immerhin 14. Die Einwohnerverluste Mühlhausens resultieren also nicht daraus, dass, wie mitunter angenommen, immer mehr Leute von hier weg ziehen. Es ziehen eben nicht nur junge Leute beispielsweise wegen eines Studiums oder eines ihrer Qualifikation entsprechenden, attraktiven Arbeitsplatzes anderen Ortes von Mühlhausen weg, wie das übrigens auch schon in der DDR-Ära der Fall war, sondern es finden ebenso junge Leute, die anderswo aufgewachsen sind, hier eine für sie attraktive Arbeit und einen neuen Lebensmittelpunkt. Die Einwohnerverluste der letzten Jahre resultieren vielmehr allein daraus, dass die Zahl der Geburten schon seit 1990 jährlich deutlich unter der der Sterbefälle liegt. So fehlten 166 Geburten im Jahr 2009, 155 Geburten im Jahr und 174 Geburten im Jahr 2012 an einer ausgeglichenen Bilanz. Bühner Bürgermeister

8 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 2 vom: 08. Februar 2012 Seite 8 von 8 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thüringen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel / , Fax / Bezugsbedingungen/Bezugsmöglichkeiten: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Bezug: Das Amtsblatt ist erhältlich im Hauptamt Ratsstraße 19 in der Tourist-Information Ratsstraße 20 Einzelbezug: Das Amtsblatt ist im Einzelbezug bestellbar: Hauptamt der Stadt Mühlhausen, Ratsstraße 19, Mühlhausen. Portokosten sind zu erstatten. Leserzuschriften: Stadtverwaltung Mühlhausen Hauptamt Postfach 12 43, Mühlhausen Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen

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