Schwerpunktbereich. und Strafverteidigung. juristische fakultät. Kriminalwissenschaftliches Institut

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1 Schwerpunktbereich 4 Strafverfolgung und Strafverteidigung Kriminalwissenschaftliches Institut juristische fakultät

2 Überblick Jedes Jahr geraten in Deutschland ca. 2,5 Mio. Menschen in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. In den meisten Fällen werden die Verfahren eingestellt, sei es, dass die polizeilichen Ermittlungen den Verdacht nicht erhärten können, sei es, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte von der Verfolgung unter Opportunitätsgesichtspunkten absehen. Es bleibt jedoch knapp eine Mio. Menschen, die jedes Jahr einen Strafbefehl erhalten oder nach Durchführung einer Hauptverhandlung von den Gerichten verurteilt werden. Schwerpunkt 4 knüpft an die sich hier eröffnenden Berufschancen für Juristinnen und Juristen an. Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen auszubauen und zu vertiefen. Das Kriminalwissenschaftliches Institut Impressum: Kriminalwissenschaftliches Institut Königsworther Platz Hannover +49 (0) Ziel ist es, größeres Verständnis für die Bedeutung der strafrechtlichen Normen und ihre Anwendung in der Praxis zu wecken. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Voraussetzungen und Grenzen des Strafrechts zu erkennen und die Strafgesetze in einem prozessualen Kontext anzuwenden. Die Ausbildung bleibt dabei nicht auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotsnormen beschränkt, sondern bezieht die Sanktionen und ihre Vollstreckung ebenso mit ein wie die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse über Kriminalität und Strafe. Die Verknüpfung von materiellem Recht und Prozessrecht, von normativer und empirischer Betrachtung, von Wissenschaft und Praxis ist das besondere Kennzeichen der Ausbildung in der Schwerpunktgruppe 4.

3 Struktur Erwartet wird, dass die Studierenden vor Beginn des Schwerpunktstudiums wenigstens die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene erfolgreich abgeschlossen und sich durch das Gerichtspraktikum sowie den Besuch der beiden Vorlesungen Strafprozessrecht I und II bereits einen fundierten Überblick über den Ablauf des Strafverfahrens verschafft haben. Das Schwerpunktstudium selbst besteht aus drei Kernelementen: Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht und Kriminologie. Strafverfahrensrecht Im Strafverfahrensrecht werden die bereits vorhandenen Grundkenntnisse ergänzt und vertieft. Schwerpunkte der Ausbildung sind die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht sowie das Rechtsmittelrecht, insbesondere das Revisionsrecht. Ein besonderer Akzent liegt auf der anwaltlichen Perspektive; hier geht es um die Probleme der Strafverteidigung sowie um die Fragen von Prozessstrategie und -taktik. Sanktionenrecht Im Sanktionenrecht stehen die Rechtsfolgen des allgemeinen Strafrechts ( 38 bis 76a StGB), also die Strafen und die Maßregeln der Besserung und Sicherung im Mittelpunkt. Ebenfalls behandelt werden die Grundfragen der Strafzumessung, die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Schadenswiedergutmachung sowie die sonstigen Maßnahmen des strafrechtlichen Sanktionskatalogs. Kriminologie In der Kriminologie geht es um die empirische Seite des Strafrechts. Gegenstand der Vorlesungen sind die sozialwissenschaftlichen Befunde zu den Hintergründen von Straftaten, den Folgen für das Opfer und die Gesellschaft sowie zur Art und Weise, in der die staatlichen Organe auf das Bekanntwerden eines Tatverdachts reagieren. StGB StPO GVG StVollzG JGG RiStBV BtMG AO WiStG OWiG WaffG MiStrA BZRG WpHG Grundfächer Vertiefungsfächer Stundenplan Wintersemester Strafverfahrensrecht III Probleme der Strafverteidigung I Sanktionenrecht Kriminologie I Sommersemester Probleme der Strafverteidigung II Grundfächer Kriminologie II Vertiefung Wirtschaftsstrafrecht Jugendstrafrecht Strafvollzug Seminar mit Referat über Studienarbeit Prüfung Mündliche Prüfung Struktur Neben diesen drei Kernelementen stehen vielfältige Möglichkeiten zur eigenen Gestaltung des Schwerpunktstudiums. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich zusätzlich zu den bereits genannten Pflichtfächern wenigstens mit einem Wahlfach beschäftigen. Dabei stehen in der Regel drei Alternativen zur Auswahl: Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Darüber hinaus eröffnen sich den Studierenden jedes Semester meist noch vielfältige weitere Möglichkeiten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen zu vertiefen. Das Spektrum reicht von Vorlesungen zu den Grundlagen der Psychologie, über Vertiefungen zur Kriminalpolitik bis hin zu Veranstaltungen, in denen die Grundtechniken der Mediation vermittelt und eingeübt werden. Der Neugier und dem eigenständigen Engagement sind insoweit keine Grenzen gesetzt.

4 Veranstaltungen Strafverfahrensrecht III Im Mittelpunkt stehen die Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (insbesondere Beschuldigter und Verteidiger), die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe (insbesondere Untersuchungshaft und verdeckte Ermittlungen) einschließlich der hiergegen gerichteten Rechtsbehelfe, das Beweisrecht (Beweisantragsrecht, Beweiserhebungs- und -verwertungsverbote), sowie das Rechtsmittelrecht, insbesondere das Revisionsrecht. Probleme der Strafverteidigung I und II Ziele sind die Vermittlung und Vertiefung spezieller Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafprozessrechts und dessen Interpretation und Anwendung aus der Sicht des Strafverteidigers. Unter Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung werden typische Fragestellungen erörtert, die den Strafverteidiger in seiner alltäglichen Arbeit herausfordern und die im Kontext der einzelnen Verfahrensabschnitte zu lösen sind. Besondere Bereiche wie Betäubungsmittelsachen, Geldwäsche und Kriminalistik werden im Rahmen des Möglichen behandelt. Ergänzend wird in der Regel eine Exkursion zum Landeskriminalamt angeboten. Sanktionenrecht Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts einschließlich ihres empirischen Gehalts. Im Mittelpunkt stehen die Strafen (Geldstrafe und Freiheitsstrafe) einschließlich der Grundsätze der Strafzumessung sowie die Maßregeln der Besserung und Sicherung (namentlich die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und der Sicherungsverwahrung sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis). Darüber hinaus werden alternative Sanktionsformen (Täter- Opfer-Ausgleich, Wiedergutmachung) und aktuelle rechtspolitische Entwicklungen zur Reform des Sanktionssystems besprochen. Ergänzend wird in der Regel eine Exkursion in den Maßregelvollzug (NLKH Wunstorf) angeboten. Kriminologie I und II Die Veranstaltungen liefern einen Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe und Problemfelder der Kriminologie. Insbesondere folgende Bereiche werden hier behandelt: die Entwicklung der Kriminologie als eigenständige Wissenschaft; die Bedeutung der Kriminalitätstheorien, die empirisch-kriminologische Forschungsmethoden, Kriminalstatistiken, Dunkelfeldproblematik, die Täterpersönlichkeit und die Probleme der Kriminalprognose, Merkmale des Verbrechensopfers und der Täter-Opfer-Beziehung, Strukturen und Strategien der strafrechtlichen Kontrolle sowie Aspekte der Kriminalprävention. Die Hauptakzente liegen bei der Gewalt-, der Sexualund der Wirtschaftskriminalität, der Kinder- und Jugendkriminalität sowie der Kriminalität der Zuwanderer. Veranstaltungen Wirtschaftsstrafrecht Weniger als Fälle mit wirtschaftskriminellem Bezug wurden 2007 in Deutschland durch die Polizei registriert. Der durch diese Kriminalität verursachte Schaden war allerdings beträchtlich: 4,2 Milliarden Euro. Dabei beschränkt sich diese Kriminalität nicht auf Straftaten aus dem Kernbereich des Strafrechts wie Betrug oder Untreue, sondern berührt Bereiche der Börsengeschäfte, insbesondere des Wertpapierhandels, des Wettbewerbs, der gewerblichen Schutzrechte wie Marken, Muster und Patente sowie nicht zuletzt das Urheberrecht. Das Bilanz- und Insolvenzrecht spielt ebenso eine wichtige Rolle wie Grundfragen nach der Sanktionierung von Unternehmen. Zudem wird die im Wirtschaftsstrafrecht besonders stark ausgeprägte Einflussnahme des Rechts der EU aufgezeigt. Das Steuerstrafrecht als Teil des Wirtschaftsstrafrechts wird in einer eigenen Vorlesung behandelt.

5 Veranstaltungen Jugendstrafrecht Ausgehend von den kriminologischen Befunden zu Umfang, Struktur und Entwicklung der Jugendkriminalität gibt die Veranstaltung einen Überblick über die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe, Diversion) und die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens bei Jugendlichen (14- bis unter 18-Jährigen) und Heranwachsenden (18- bis unter 21-Jährigen). Ebenfalls eingegangen wird auf den Umgang mit delinquenten Kindern (unter 14-Jährigen) und die besonderen Reaktionsmöglichkeiten des Familiengerichts und der Jugendhilfe. Ergänzend wird in der Regel eine Exkursion in die Jugendanstalt in Hameln- Tündern angeboten. Strafvollzug Die Veranstaltung liefert eine Einführung in Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs. Insbesondere folgende Bereiche werden behandelt: Geschichte und Reform des Strafvollzugs einschließlich der Konsequenzen aus der Föderalismusreform, Vollzugsziele und allgemeine Grundsätze für den Strafvollzug, Rechte und Pflichten der Gefangenen und ihre Ausgestaltung in der Vollzugswirklichkeit, System und Organisation des Strafvollzugs, Aspekte der Gefängnisgesellschaft und Subkultur, Behandlung und therapeutische Hilfe, besondere Anstalten und Einrichtungen des Vollzugs. In der Regel wird ergänzend eine Exkursion in eine Justizvollzugsanstalt in der Region Hannover angeboten. Weitere Veranstaltungen Neben den hier genannten Vorlesungen werden darüber hinaus weitere Veranstaltungen und Seminare im Schwerpunktbereich 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung - angeboten werden. Nähere Hinweise hierzu können Sie dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Professor Dr. Bernd-Dieter Meier Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie Professor Dr. Henning Radtke Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht Personen Jahrgang 1955, Mitglied des Lehrkörpers seit Promotion 1983 in Göttingen mit einer empirisch-kriminologischen Arbeit über die Strafzumessung bei Rückfalltätern. Habilitation 1991 ebenfalls in Göttingen mit einer Arbeit über die Kostenlast im Strafprozess Lehrstuhlvertretung in Potsdam Ruf an die Universität Münster abgelehnt. Jahrgang 1962, im 2. Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Celle, Mitglied des Lehrkörpers seit Promotion 1993 in Göttingen zur Systematik des Strafklageverbrauchs verfahrenserledigender Entscheidungen. Habilitation 1997 in Göttingen mit einer Arbeit zur Dogmatik der Brandstiftungsdelikte zunächst Vertreter, dann Professor an der Universität des Saarlandes, 2002 bis 2005 Lehrstuhlinhaber an der Universität Marburg.

6 Personen Dr. Peter Best Lehrbeauftragter Rechtsanwalt Dr. Michael Nagel Lehrbeauftragter Personen Jahrgang 1944, u.a. stellvertretender Leiter der JVA Adelsheim, Promotion 1978 zu Alltagswissen und örtliche Sozialkontrolle, Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium, Niedersächsische Staatskanzlei mit Schwerpunkt Europaangelegenheiten. Lehrbeauftragter seit Jahrgang 1959, Assistent an der Universität Leipzig, 1995 Lehrbeauftragter an der Universität Cergy- Pontoise, 1998 Promotion im Strafprozessrecht, seit 2003 Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Hannover seit Rechtsanwältin Dr. Claudia Keiser Lehrbeauftragte Rechtsanwalt Dr. Heiko Ahlbrecht Lehrbeauftragter Jahrgang 1967, Strafverteidigerin, Promotion 1997 mit einer Arbeit über das Kindeswohl im Strafverfahren. Langjährige Assistentin am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Leibniz Universität Hannover, 2005 Gastprofessur an der St. Thomas University in Fredericton, Kanada. Lehrbeauftragte seit Jahrgang 1971, 1999 Promotion im Völkerstrafrecht, seit 2001 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wirtschaftsund Steuerstrafrecht, zugelassen zum IStGH für das ehemalige Jugoslawien, Den Haag, Lehrbeauftragter an der Universität Hannover seit Bildnachweis Für die Bilder in dieser Broschüre gilt folgender Nachweis mit den jeweilig angegebenen lizenzrechtlichen Bestimmungen: Seiten 2-3: Justitia in Frankfurt am Main (Photocomposing eines gemeinfreien Werkes), Seite 5: Fotomontage aus mehreren Gefängnissen bzw. Justizvollzugsanstalten; Seiten 8-9: Wachturm 2 der JVA Celle (unter der creative commons-lizenz 3.0 Attribution-Share Alike - Bestimmungen einsehbar unter: - bei Wikipedia- Commons vom Autor Hundehalter - veröffentlicht). Die Fotos der Dozenten sind mit deren freundlichen Genehmigung übernommen worden. Gestaltung und Redaktion: Arnd Hüneke, Bernd-Dieter Meier, August 2008

7 juristische fakultät Kriminalwissenschaftliches Institut Kriminalwissenschaftliches Institut Sekretariat Cornelia Daneke II/1337 Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Professor Dr. Bernd-Dieter Meier II/ (0) Professor Dr. Henning Radtke II/ (0)

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