Anlage 1 b. 1 b - Behandlungsablauf. Vertrag zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis im Rheinland
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- Albert Eberhardt
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1 Anlage 1 b 1 b - Behandlungsablauf Vertrag zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis im Rheinland
2 Beschreibung des Behandlungsablaufes I. Ärztliche Versorgung 1. Vertragsärzte der ersten Versorgungsebene (a) Einschreibung Die teilnehmenden Ärzte wählen die in Frage kommenden Patienten aus und beraten diese über die Modalitäten der Teilnahme an dem Vertrag. Das Programm richtet sich an Patienten, bei denen die gesicherte Diagnose Neurodermitis und ein SCORAD >25 in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen vorliegt. Entscheidet sich der Patient, an dem Vertrag teilzunehmen, veranlasst der Arzt die Einschreibung gemäß der Teilnahmeerklärung (Anlage 3) und leitet diese an die AOK weiter. Eine Kopie der Teilnahmeerklärung ist für die Patientenakte vorgesehen. (b) Leistungen Sind die Voraussetzungen zur Teilnahme gegeben, wird die Therapie leitliniengemäß durchgeführt. Der Arzt der Ebene 1 ist dabei für die nachfolgenden Bereiche verantwortlich: - Erstellung eines schriftlichen Therapieplanes in Kombination mit der Einschreibung sowie Anfertigen einer Kopie des Therapieplanes für den Patienten - Sicherstellung der quartalsmäßigen Überprüfung des Behandlungsverlaufes und der Therapie der Mädchen und Jungen sowie gegebenenfalls Anpassungen des Therapieplanes - Instruktion der Patienten bzw. der Eltern, sofern der Arzt über ein AGNES- Trainerzertifikat verfügt - Durchführung der Patientenschulung bei Vorliegen eines AGNES- Trainerzertifikates (c) Koordination - Zwingende Überweisung des Patienten an einen Arzt der Ebene 2 zur Durchführung der Schulungen und der Instruktionen, sofern kein AGNES- Trainerzertifikat vorliegt - Zwingende Überweisung an den Arzt der Ebene 2 insbesondere bei Vorliegen der folgenden Kriterien:
3 Vorausgegangene neurodermitisbedingte stationäre Behandlung. Allergische Begleiterkrankungen (Asthma, Heuschnupfen, Lebensmittelunverträglichkeit). Im Übrigen entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Überweisung. In diesen Fällen hat der Arzt der Ebene 1 den Therapieplan und Kopien der Patientendokumentation an den Arzt der Ebene 2 zu übermitteln. - Terminvermittlung bei Überweisung an den Arzt der Ebene 2 - Bei Bedarf telefonische Abstimmung mit dem Arzt der Ebene 2 - Sicherstellung der STIKO-Impfungen - Ggf. Kooperation mit Ernährungsberatern, Psychologen und Ärzten der Ebene 2 in Form von Teamgesprächen - Hinweis an die Angehörigen der Mädchen und Jungen auf Präventions- und Hilfsangebote der AOK (d) Dokumentation des Therapieverlaufes Zu Evaluationszwecken erfasst der Arzt jährlich den Evaluationsbogen (Anlage 6) für die bei ihm eingeschriebenen Versicherten und übermittelt diesen an die AOK. (e) Weiterer Therapieverlauf und Therapieende Die Behandlungsziele und der weitere Einsatz der Therapie werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Kommt der Arzt der Ebene 1 ggf. in Absprache mit den Ärzten der Ebene 2 zu dem Ergebnis, dass die Behandlungsziele stabil erreicht sind, endet die Behandlung im Rahmen dieses Vertrages. 2. Vertragsärzte der zweiten Versorgungsebene Über die in den Punkten 1 a bis 1 e definierten Leistungen hinaus hat der Arzt der Ebene 2 folgende Leistungen zu erbringen:
4 (a) Sicherstellung der Therapie nach Überweisung durch den Arzt der Ebene 1 bei folgenden Kriterien: - vorausgegangene neurodermitisbedingte stationäre Behandlung - Allergische Begleiterkrankungen (Asthma, Heuschnupfen, Nahrungsmittelallergie) (b) Vorstellung des Versicherten innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Terminanfrage (c) Bei Bedarf telefonische Abstimmung mit dem Arzt der Ebene 1 (d) Sicherung der Diagnose, Begutachtung des Therapieplanes inklusive ggf. erforderlicher Modifikation und telefonische Abstimmung mit dem Arzt der Ebene 1 (e) Durchführung der Instruktionen für die Mädchen und Jungen sowie ggf. für deren Erziehungsberechtigte (f) Durchführung von Patienten- und Elternschulungen (g) Erstellung eines Berichtes für den Arzt auf der Ebene 1 bei Rücküberweisung (h) Veranlassung einer Rehabilitationsmaßnahme im Bedarfsfall (i) Abstimmung sämtlicher Abläufe und Maßnahmen auf Verzahnung mit geplanten Rehabilitationsbehandlungen des Patienten (j) Ggf. Kooperation mit Ernährungsberatern, Psychologen und ggf. anderen Ärzten der Ebene 2 in Form von Teamgesprächen (k) Angebot einer Sprechstunde zu besonderen Zeiten für die an diesem Vertrag teilnehmenden Kinder und Jugendlichen an einem festen Termin einmal monatlich (samstags, Mittwoch nachmittags). Über die Termine informieren die teilnehmenden Ärzte den BVKJ rechtzeitig. Der BVKJ stellt der AOK eine
5 regionale Übersicht der an den jeweiligen Samstagen, bzw. Mittwochnachmittagen geöffneten Praxen zur Verfügung 3. Instruktionen (a) Instruktionen sind Anleitungen des Kindes und der Angehörigen u. a. zur Reinigung der Haut, zum Umgang mit Hilfsmitteln und zum Anlegen von fettfeuchten Verbänden sowie praktischen Übungen (b) Eine Instruktion ist verpflichtend zu erbringen bei Ersteinschreibung des Versicherten in den Vertrag (c) Eine Instruktion kann bei Bedarf erbracht werden bei Umstellung der Medikation und/oder bei einer deutlichen Verschlechterung des Hautbildes (d) Instruktionen sind auf maximal drei Instruktionen pro Jahr und pro Patient begrenzt (e) Instruktionen dauern mindestens 20 Minuten und maximal 40 Minuten 4. Schulung Strukturierte Schulungsprogramme (a) Eine Patientenschulung kann ein möglicher Therapiebaustein sein, sie muss aber nicht zwangsläufig bei jedem Kind durchgeführt werden (b) Es können alle am Vertrag teilnehmenden Kinder eine Patientenschulung erhalten, die zuvor mindestens eine Instruktion erhalten haben, die jedoch nicht zur Verbesserung des Krankheitsbildes beigetragen hat (c) Patientenschulungen dienen der Befähigung der eingeschriebenen Kinder und ihrer Angehörigen zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs. Der bestehende Schulungsstand der teilnehmenden Kinder und ihrer Angehörigen ist zu berücksichtigen (d) Die Patientenschulung muss dem Konzept der AG Neurodermitisschulung entsprechen
6 (e) Eine Eltern-/ Patientenschulung kann nur einmal in jeder Altersgruppe für die Dauer der Teilnahme am Vertrag in Anspruch genommen werden. Je Kind kann ein Elternteil an der Schulung teilnehmen. (f) Je nach Alter des betroffenen Kindes kommen folgende Schulungsvarianten in Betracht: - Kinder von 0-7 Jahre: o Hier wird ein Elternkurs (kein Kinderkurs) angeboten. o Jeder Kurs besteht aus einem persönlichen Vorgespräch und sechs Schulungseinheiten von je zwei Stunden in wöchentlichem Abstand. - Kinder von 8-12 Jahre o Bei Kindern von 8-12 Jahre findet der Elternkurs zeitlich parallel zum Kinderkurs statt. o Jeder Kurs besteht aus einem persönlichen Vorgespräch und sechs Schulungseinheiten von je zwei Stunden in wöchentlichem Abstand, und zwar jeweils für die Eltern und für die Kinder. Die Eltern und Kinder behandeln ihre Themen (Inhalte: vgl. Kinder von 0-7 Jahre und Jugendliche zwischen Jahre) getrennt. - Jugendliche von Jahre o Die Patientenschulungen für Jugendliche von Jahre finden ohne die Eltern statt o Jeder Kurs besteht aus einem persönlichen Vorgespräch und sechs Schulungseinheiten von je zwei Stunden in wöchentlichem Abstand. (g) Die Räumlichkeiten des durchführenden Arztes müssen für die Durchführung der Schulung geeignet sein (h) Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 10 Personen pro Schulung (i) Eine erneute Schulung ist abhängig von der Notwendigkeit ggf. dann möglich, wenn ein Kind die nächste Altersgruppe für eine Schulung erreicht 5. Teamgespräche (a) Teamgespräche müssen vom Arzt der zweiten Ebene einberufen werden (b) Die Teilnahme des Arztes der ersten Ebene ist zusätzlich erforderlich
7 (c) Ein Teamgespräch kann einberufen werden, wenn gemäß den Leitlinien eine interdisziplinäre Behandlung bzw. die Einbeziehung weiterer Professionen erwogen wird (d) Die Dauer beträgt mindestens 30 Minuten pro Patient (e) Pro Patient können maximal 2 Therapiegespräche im Kalenderjahr erbracht werden 6. Sprechstunde zu besonderen Zeiten (a) Angebot einer Sprechstunde zu besonderen Zeiten für die an diesem Vertrag teilnehmenden Kinder und Jugendlichen an einem festen Termin einmal monatlich (samstags, Mittwoch nachmittags). Über die Termine informieren die teilnehmenden Ärzte den BVKJ rechtzeitig. Der BVKJ stellt der AOK eine regionale Übersicht der an den jeweiligen Samstagen, bzw. Mittwochnachmittagen geöffneten Praxen zur Verfügung. (b) Die Sprechstunde zu besonderen Zeiten darf nur abgerechnet werden, wenn mindestens vier an dem Vertrag teilnehmende Kinder an dem entsprechenden Samstag, bzw. Mittwochnachmittag behandelt werden. II. Behandlungsablauf in der Rehabilitationseinrichtung (1) Eine Rehabilitationsleistung ist insbesondere zu erwägen bei schweren Neurodermitisformen mit relevanten Krankheitsfolgen trotz adäquater medizinischer Betreuung, insbesondere bei Ausschöpfung der Therapie bei schwierigen und instabilen Verläufen. Außerdem ist sie zu erwägen bei krankheitsbedingt drohender Leistungs- und Entwicklungsstörung. (2) Die in dieses Versorgungsmodell eingebunden Rehabilitationseinrichtungen sind aufgrund der in Anlage 2 b vorgehaltenen Strukturvoraussetzungen geeignete Leistungserbringer. Ziel ist stets eine optimierte Reha-Kette. Im Vorfeld der Rehabilitationsmaßnahme sowie zur Entlassung findet eine strukturierte Überleitung zwischen den beteiligten Leistungserbringern statt (z. B. in Form von Telefonaten).
8 (3) Vor allem die nachfolgenden Leistungen sind Gegenstand der Versorgung in der Rehabilitationseinrichtung: - Medizinische Aufnahmeuntersuchung und psychosoziales Aufnahmegespräch - Erstellung eines indikationsbezogenen Fähigkeits- und Aktivitätsprofil unter Berücksichtigung von Rehabilitations-Assessments - Aufzeigen von fördernden Maßnahmen und Bewältigungsstrategien sowie Verordnung eines indikationsbezogenen medizinisch-therapeutischen Behandlungsplanes. Hierzu kann insbesondere zählen: - medikamentöse Therapie - ergänzende Diagnostik - Durchführung eines Neurodermitistrainings - besondere Ernährungsangebote und diätetische Maßnahmen - balneophysikalische Anwendungen und Krankengymnastik - psychologische Beratung und Entspannungstraining - Teilnahme an gesundheitsbildenden Vorträgen und Patientenschulung - körperliches Training und Sport - Raucherentwöhnung - Durchführung einer fest terminierten Zwischenuntersuchung und Anpassung des Behandlungsplanes - Durchführung einer ärztlichen Abschlussuntersuchung inklusive Dokumentation und Empfehlungen zur weiteren Behandlung
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