REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27.
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- Beate Lang
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1 REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. Juni 2008 REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 1 -
2 Agenda REACH Verordnung Überarbeitung Abfallgesetzgebung Stoffströme zwischen Abfall und REACH Vorgehensweise im NA-Konzern Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 2 -
3 REACH und Abfall, Sekundärrohstoffe und Beiprodukte Abfall: ausgenommen von REACH egal ob zur Verwertung oder Beseitigung Flugstäube, Produktionsrückstände, Aschen, Gekrätz End of Waste : Stoffe, die das Abfallregime verlassen haben und zu einem Nicht-Abfall werden ( Sekundäre Produkte, Materialien oder Stoffe Bsp.: Sortenreine Schrotte In EU-Abfallgesetzgebung zu definieren Beiprodukt: müssen registriert werden, wenn Vermarktung stattfindet Bsp.: Schlacken Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 3 -
4 REACH: Artikel 2.7 (d): Keine wirkliche Hilfe! d. Ausgenommen sind nach Titel II registrierte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in der Gemeinschaft zurück gewonnen werden, wenn i. der aus dem Rückgewinnungsverfahren hervorgegangene Stoff mit dem nach Titel II registrierten Stoff identisch ist und ii. dem die Rückgewinnung durchführenden Unternehmen die in den Artikeln 31 oder 32 vorgeschriebenen Informationen über den gemäß Titel II registrierten Stoff zur Verfügung stehen. Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 4 -
5 REACH: Artikel 2.7 (d): was ist eigentlich gemeint?? Recycling ist ausgenommen wenn: Recycling in der EU stattfindet Der Stoff aus dem Recycling übereinstimmt mit dem Input Wenn das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung steht Wenn man Zugang zur Registrierung hat Denkweise der Kommission: Der Stoff ist bereits registriert Das Unternehmen hat eine Registrierung für diesen Stoff Es ist eine Art Produktionsrückstand, der zurückkommt Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 5 -
6 Die Verordnung führt zu zahlreichen Fragen und Missverständnissen. Fragen: Muss eine Sekundärhütte registrieren oder ist das Metall schon registriert? Ist ein sortenreiner Metallschrott ein End-of Waste und bereits registriert? Für welche Stoffströme trifft End of Waste zu? Welche Tonnagen sind zu melden? Primär, Sekundär, beide? Ein Lieferant will die Abfallgesetzgebung umgehen. Was passiert unter REACH? Wer hat Verpflichtungen? Sind Schrotte aus dem Nicht-EU- Ausland ebenso zu betrachten? Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 6 -
7 Klärungen aus den Diskussionen in den EU-Verbänden und Konsortien. Sekundärhütten MÜSSEN vorregistrieren (da keine Registrierung derzeit vorliegt) Sekundärhütten SOLLTEN registrieren (da sonst Tonnage in Expositionsszenarien fehlt) End of Waste trifft nur für sortenreine Materialien zu. Klärung ist nicht vor 2010 zu erwarten. Beide Tonnagen sind zu melden. Abfallregime oder REACH kein Status dazwischen. Europäische Kommission widmet sich dem Problem des Recyclings Keine Klärung in Kürze zu erwarten Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 7 -
8 Expositionsszenarien: fehlende Tonnagen führen zu falschen Ergebnissen EU Kupfermarkt: 5 Mio.t 2 Mio. t 3 Mio. t Primär Sekundär EU Aluminiummarkt: 4,2 Mio. t Rund 40% Cu aus Recycling Expositionsszenario: Betrachtung eines Stoffes in einer Anwendung während des gesamten Lebenszyklus Unterteilung der Anwendung eines Stoffes in Kategorien Betrachtung der Emissionen (absolut & relativ) von zentraler Bedeutung 2,4 Mio. t 1.6 Mio. t Rund 60% Cu aus Recycling Primär Sekundär Fehlende Sekundärtonnagen = falsche Darstellung der Emissionsmengen Recyclingmengen müssen mit betrachtet werden! Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 8 -
9 Recycling und Beiprodukte in Annex IV & V: kaum Hoffnung Überarbeitung von Anhang IV und V derzeit brandaktuell Ausnahmen von Registrierung in Anhang IV (da ausreichende Informationen) und Anhang V (da unnötig) BDI: will Metalle (Cu, Edelmetalle, Silizium) in Anhang IV aufnehmen WVM: will Sekundärrohstoffe ( End of Waste ) und Beiprodukte in Anhang V aufnehmen Anhang IV: keine Chance Anhang V: Viele Anträge wenig Interesse der Politik. NA verfolgt die Debatte, aber räumt nur wenig Chancen eines Erfolgs ein Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 9 -
10 UBA Bericht zu REACH & Recycling: keine wirkliche Hilfe Impact REACH auf die Deutsche Recyclingindustrie Ein Abschnitt mit Fokus auf Metallindustrie Ergebnisse: E-Schrotte gelten als Abfälle Sortenreine Materialien sind REACH relevant und können unter Art 2(7)d fallen Analoges gilt für Batterien & andere EOL- Materialströme Wichtig: Dokument nicht rechtsverbindlich und nicht von REACH-Experten des UBA unterstützt Kann nicht als Basis für Entscheidungen genommen werden! Abfall Stoffströme Vorgehensweise
11 Die Sichtweise der NA: auch die Recyclingindustrie steht in der Pflicht Vorregistrierung ist auch für Recycler verpflichtend! Registrierung für Recycler sicherer Weg da bis Dezember keine Klärung. Risiko vs. Kostenersparnis sollte betrachtet werden (No Data No Market!) Vorregistrierung = kostenlos Die Beteiligung in Konsortien ist nicht exorbitant teuer! End of Waste trifft nur für wenige Materialströme zu. Ausnahme von Sekundärrohstoffen positiv, aber kaum realistisch Abfall Stoffströme Vorgehensweise
12 REACH Verordnung Überarbeitung Abfallgesetzgebung Stoffströme zwischen Abfall und REACH Vorgehensweise im NA-Konzern Abfall Stoffströme Vorgehensweise
13 Die Überarbeitung der Abfall RR steht kurz vor dem Ende Kommissionsvorschlag: Januar 2007 Erste Lesung EP im Sommer 2007 Parallel: Erste Lesung Europäischer Rat Gemeinsamer Standpunkt: Herbst 2007 Kommission nimmt Stellung zum überarbeiteten Entwurf Frühjahr 2008: Zweite Lesung EP im Umweltausschuss Frühjahr / Sommer 2008: Plenum verabschiedet Entwurf <3 Monate danach: Europäischer Rat verfasst Standpunkt Vermittlungsausschuss Verabschiedung bevor Ende 2008 Abfall Stoffströme Vorgehensweise
14 Die wesentlichen REACH-relevanten Punkte, die wir erwarten können Abfallbegriff: bleibt unverändert (Verwertung und Beseitigung). Neu: Definition von Beiprodukten basierend auf Leitfaden der Kommission Kriterien werden definiert Beispiele sind gegeben (Hochofenschlacke) Neu: Definition von Sekundären Stoffen, Materialien oder Produkten Kriterien sind definiert Entscheidung durch ein Komitee Parlament mit Vetorecht Nicht anwendbar für eingestufte Stoffe / gefährliche Abfälle Abfall Stoffströme Vorgehensweise
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