Beschriftung der Biozidprodukte. Teil 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschriftung der Biozidprodukte. Teil 1"

Transkript

1 Beschriftung der Biozidprodukte Teil 1

2 Biozidprodukt - Gesetzgebung Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. hebt Richtlinie 98/8/EG (1998) auf. Gesetz vom 4. September 2015 a) concernant certaines modalités d application et les sanctions du Règlement (UE) n 528/2012; b) relative à l enregistrement de fabricants et de vendeurs; c) abrogeant la loi modifiée du 24 décembre 2002 relative aux produits biocides. Zuständige Behörde: Ministère du Développement durable et des Infrastructures Administration de l environnement Unité «Substances chimiques et Produkts» 2

3 Biozidprodukte - DEFINITION Jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch, - in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, enthält oder erzeugt, - der/das aus Stoffen oder Gemischen erzeugt wird, die selbst nicht unter den ersten Gedankenstrich fallen, [= Precursors in situ].: PESTIZIDE = der/das dazu bestimmt ist: Schadorganismen (außer Pflanzen!) zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung. BIOZIDE + PSM* *PSM = Pflanzenschutzmittel 3

4 Biozidprodukte vs. Andere Gesetzgebungen Pflanzenschutzmittel (PSM) 1 Medikamente, veterinär Medizinprodukte REACH / CLP BIOZIDE Kosmetika Detergenzien Medikamente, human 1 : Pflanzenschutzmittel 4

5 Biozidprodukte - 22 biozide PRODUKTARTEN (PA) (Anhang V). - 1 Wirkstoff (SA) kann für Anwendungen unter 1 oder mehreren PA bestimmt sein. - 1 Biozidprodukt (BP) kann 1 oder mehrere SA enthalten, und kann für Anwendungen unter 1 oder mehreren PA benutzt werden. PA: PA: SA 1 SA 2 Biozidprodukt PA 1 oder 2 ; 1 UND 2; aber NICHT PA 3! Andere Inhaltsstoffe «behandelte Ware» Erzeugnisse (Artikel) 5

6 Biozidprodukte Produktarten (Anhang V) Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel 1: Biozidprodukte für die menschliche Hygiene 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind 3: Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich. 4: Produkte zur Desinfektion im Lebens- und Futtermittelbereich. 5: Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere. Hauptgruppe 2: Schutzmittel (Zielorganismen: Mikroben und Algen). 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung ( In-can preservatives ) 7: Beschichtungsschutzmittel 8: Holzschutzmittel 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien 10: Schutzmittel für Baumaterialien 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen 12: Schleimbekämpfungsmittel 2: Desinfektions- und Algenbekämpfungsmittel Desinfektion von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln (ohne direkte Berührung mit Lebensoder Futtermitteln), von Luft, nicht für den menschlichen oder tierischen Gebrauch verwendetem Wasser, chemischen Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall und Erdboden. Anwendungsbereiche: u.a. Schwimmbäder, Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen sowie Wände und Böden sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten 6

7 Biozidprodukte - Beispiele PA 2 /4 PA 4 PA 1 PA 2 7

8 Biozide - Beispiele PA 2 PA 8 PA 6 8

9 Biozidprodukte Produktarten Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel 14: Rodentizide 15: Avizide 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken / Würmer / andere Wirbellose. 17: Fischbekämpfungsmittel 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden 19: Repellentien und Lockmittel Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte 21: Antifouling-Produkte (zur Bekämpfung des Wachstums /der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.) 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie cf. Anhang V der Verordnung (EU) 528/2012 9

10 Biozide - Beispiele PA 18 PA 2 ou 10 10

11 Biozide - Beispiele PA 14 PA 19 11

12 Behandelte Waren Wirkstoff 1 Wirkstoff 2 Biozidprodukt Andere Inhaltsstoffe «behandelte Waren» Artikel 12

13 Behandelte Waren DEFINITION: behandelte Waren Substanz, Gemisch oder Erzeugnisse, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden oder denen ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich zugesetzt wurden; z.b.: - Behandeltes Holz (Fungizid, Insektizid) - Farben, Kleber (mit Konservierungsmitteln ) - Schuhe aus behandeltem Leder - Geruchshemmende Socken 13

14 Decision Tree «Produkt» Erzeugnis nach REACH? Substanz oder Gemisch Mit biozider Funktion? N N Y Artikel Mit einem Biozidprodukt behandelt? Y N Y Biozidprodukt Mit einem Biozidprodukt Mit biozider Funktion? behandelt? N Y N Y PRIMÄRE bioz. Funktion? behandelte N Y Waren Bsp.: Farbe mit Konservierungsmittel Bsp.: behandeltes Holz Bsp.: behandeltes Moskitonetz 14

15 Biozidprodukte Ein Biozidprodukt kann also 1. eine chemische Substanz 2. ein chemisches Gemisch 3. ein Mikroorganismus 4. ein Erzeugnis (d.h. «behandelte Ware» mit primärer biozider Funktion) sein. Beschriftung der Biozidprodukte: Verordnung (UE) 528/2012. Diese Verordnung gibt auch allgemeine Beschriftungsregeln für behandelte Waren vor (d.h. solche behandelte Waren, die nicht unter den o.g. Punkt 4 fallen). 15

16 2. Introduction CLP (Laurène/Arno) 16

17 3. CLP label elements (Laurène/Arno): 17

18 Beschriftung der Biozidprodukte Teil 2

19 Biozidprodukte Beschriftung Zulassungen und SPCs des Biozidproduktes Spezifische Elemente der Beschriftung von Biozidprodukten Werbung für Biozidprodukte Veröffentlichte Informationen 19

20 Biozidprodukte - Zulassung Ein in Verkehr gebrachtes (oder benutztes) Biozidprodukt in LU MUSS: vor dem Inverkehrbringen / Verwendung während der Übergangszeit : durch eine Meldung bei MDDI/AEV abgedeckt sein, Oder nach der Übergangszeit: eine Zulassung erhalten haben, erteilt durch MDDI/AEV oder Union. 20

21 Biozidprodukte Inverkehrbringen Hersteller d. Biozidproduktes IMPORTEUR Zulassungsinhaber = verantwortlich für die Vermarktung des zugelassenen Produktes. In Belgien, Frankreich oder Deutschland gemeldete/zugelassene Biozidprodukt können NICHT automatisch auch in Luxembourg in Verkehr gebracht / benutzt werden! 21

22 Biozidprodukte Vertrieb Beispiel: In DE + Fr zugelassenes Biozidprodukt. Zulassungsinhaber = verantwortlich für die Vermarktung des zugelassenen Produktes. Verteiler Zwischenhändler Verteiler Zwischenhändler Verteiler Zwischenhändler z.b. zentraler Einkauf Einzelhändler DE Einzelhändler FR Einzelhändler LU Verwender Verwender Verwender LU 22

23 Biozidprodukte Haftbarkeit Biozidprodukte Der Zulassungsinhaber stellt eine korrekte Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung des Biozidproduktes sicher. Artikel 17 (5): Verwender «Bei der Verwendung von Biozidprodukten sind die in der Zulassung genannten Auflagen gemäß Artikel 22 Absatz 1 und die Verpackungsund Kennzeichnungsvorschriften gemäß Artikel 69 einzuhalten.» 23

24 Beschriftung - Biozidprodukte Zulassungsinhaber Verwender des Biozidproduktes Gemäß CLP 2 auf DE oder FR Artikel 69 BPR Gemäß «SPC 1» Etikett Verpackung + Merkblatt? + SDB SPC 1 1 SPC: Summary of Product Characteristics = Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidproduktes 2 CLP: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen 24

25 Art 69 - Allgemeines DON Ts ( Zulassungsinhaber) Das Etikett ist nicht irreführend hinsichtlich - der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch / Tier oder für die Umwelt - der Wirksamkeit des Produkts UND enthält keinesfalls Angaben wie: Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial, ungiftig, unschädlich, natürlich, umweltfreundlich, tierfreundlich oder ähnliche Hinweise. 25

26 Art 69 - Allgemeines DON Ts ( Zulassungsinhaber) Produkte, die mit Lebensmitteln, einschließlich Getränken, oder Futtermitteln verwechselt werden können sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird Biozidprodukte, die der Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten Bestandteile, die von ihrem Verzehr abhalten und sie insbesondere für Kinder unattraktiv machen. 26

27 Etikett - Biozidprodukte a) die Bezeichnung jedes Wirkstoffs + seine Konzentration; b) den Hinweis, ob das Produkt Nanomaterialien enthält, sowie auf mögliche spezifische Risiken, «[nano]»; c) zugeteilte Zulassungsnummer; d) Name und Anschrift des Zulassungsinhabers; 27

28 Etikett - Biozidprodukte Format der Zulassungsnummer: Luxemburg EU A1/123/16/L (altes Format) EU /16/L-M /16/L Jahr in dem die Zulassung erteilt wurde: 2016 M bezeichnet Produkte unter eine Biozidproduktfamilie; -000 bezecihnet ein einzelnes Biozidprodukt -000 bezeichnet individuelle Produkte. 28

29 Etikett - Biozidprodukte a) die Bezeichnung jedes Wirkstoffs + seine Konzentration; b) den Hinweis, ob das Produkt Nanomaterialien enthält, sowie auf mögliche spezifische Risiken, «[nano]»; c) zugeteilte Zulassungsnummer; d) Name und Anschrift des Zulassungsinhabers; e) Art der Formulierung; f) Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist; g) Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung; h) Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und Anweisungen für Erste Hilfe; ETIKETT! Merkblatt / Verpackung ETIKETT! Merkblatt/ Verpackung Merkblatt/ Verpackung 29

30 Beschriftung - Biozidprodukte i) falls ein Merkblatt beigefügt ist, den Satz Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen und gegebenenfalls Warnungen für gefährdete Gruppen; ETIKETT! j) Anweisungen für die sichere Entsorgung k) die Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung + Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen; l) gegebenenfalls: - den für die Biozidwirkung erforderlichen Zeitraum, - Sicherheitswartezeit zwischen den Anwendungen des Biozidprodukts bzw. zwischen der Anwendung und der nächsten Verwendung des behandelten Produktes - Sicherheitswartezeit bis zum nächsten Zutritt von Menschen oder Tieren zu dem Bereich, in dem das Biozidprodukt angewendet wurde, Merkblatt/ Verpackung 30

31 Beschriftung - Biozidprodukte - Einzelheiten über Mittel u. Maßnahmen zur Dekontaminierung, Dauer der erforderlichen Belüftung, - angemessene Reinigung von Geräten, - Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung und Beförderung; Merkblatt/ Verpackung m) Kategorien von Verwendern, die das Biozidprodukt verwenden dürfen; ETIKETT! n) gegebenenfalls Informationen über besondere Gefahren für die Umwelt, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Nichtzielorganismen, und zur Vermeidung einer Wasserkontamination; Merkblatt/ Verpackung 31

32 Etikett - Biozidprodukte Art. 69 BPR: «Biozidprodukte im Einklang mit der genehmigten Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts (SPC) eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden» 32

33 Zulassungen / SPC + 33

34 Inhalt eines SPCs: ADMINISTRATIVE INFOS: a) Handelsname des Biozidprodukts; b) Name und Anschrift des Inhabers der Zulassung; c) Datum der Zulassung und Datum ihres Ablaufs; d) Zulassungsnummer. e) Hersteller des Biozidprodukts + Hersteller der Wirkstoffe TECHNISCHE INFOS: f) Zusammensetzung aus Wirkstoffen und nicht wirksamen Stoffen. g) Art der Formulierung des Biozidprodukts; h) Produktart + genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung; - Zielschadorganismen - Dosierung und Gebrauchsanweisung; - Verwenderkategorien; i) Gefahren- und Sicherheitshinweise; Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt k) Hinweise für die sichere Beseitigung; l) Lagerungsbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts; m) gegebenenfalls sonstige Angaben zu dem Biozidprodukt. 34

35 Beispiel 1 35

36 Beispiel 1 36

37 Beispiel 2 Zulassungsinhaber: Zulassungsnummer: Anwendungsbereich: 37

38 Beispiel 2 38

39 Beispiel 2 39

40 BIOZIDE CHECK 1 Produkt «XY» Verwendung OK? Etikett auf FR oder DE? Ja Nein Zulassungsnumm er LU auf Etik.? Ja Noch Gültig? Liste(n),? an Lieferant Ja Nein Nein Liste der gemeldeten / zugelassenen Biozidprodukte Ja Ander Zulassungsnum mer (Ausland)? Ja Biozid? PSM? Medikament? Auslobung, Werbung, SDB,?@ Kosmetika? Detergenzien? Andere Chemikalien? Auslobung, Werbung, SDB,?@ 40

41 BIOZIDE CHECK 2 - «Gibt es eine Beschränkung der Verwenderkategorien?» Etikett (SPC), Frage an den Lieferanten. - «Beabsichtigte Anwendung?» Zugelassene Anwendungen Etikett (SPC). - «Gebrauchsanweisung?» Etikett und/oder Merkblatt. 41

42 BIOZIDE Werbung Werbung für Biozidprodukte : ein Mittel zur Förderung des Verkaufs oder der Verwendung von Biozidprodukten durch gedruckte, elektronische oder andere Medien; Gemäß CLP (Art. 48) Artikel 72: Obligatorisch: Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Verboten: Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial, ungiftig, unschädlich, natürlich, umweltfreundlich, tierfreundlich oder ähnliche Hinweise. 42

43 Beschriftung - behandelte Waren DE oder FR. Wo? Normalement auf der Ware (obligatrisch bei Gemischen gemäß CLP) oder falls die Größe oder die Funktion der behandelten Ware dies erfordert: auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angebracht. Wer? Die Person, die für das Inverkehrbringen einer behandelten Ware verantwortlich ist. 43

44 Beschriftung-Behandelte Waren Bsp. (primäre) biozide Funktion = Biozidprodukt! 44

45 Biozide Informationen 2) Zugelassene Biozidprodukte + SPC: European Chemicals Agency (ECHA) «Information on Chemicals» Informationen: Name, Produktart(en), Wirkstoff(e), zugelassene Anwendungen + Anwendungsbedingungen, Restriktionen, Gültigkeitsdauer + Zulassungsinhaber. 3) Gemeldete Biozidprodukte (Luxembourg): AEV ications/index.html Informationen: Name, Produktart(en), Wirkstoff(e), Gültigkeitsdauer. 45

46 Kontakte: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Helpdesk REACH/CLP: Administration de l environnement (Biocides): biocides@aev.etat.lu 46

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen

Mehr

Fragen der Abgrenzung: Was ist eine behandelte Ware?

Fragen der Abgrenzung: Was ist eine behandelte Ware? Fragen der Abgrenzung: Was ist eine behandelte Ware? Dortmund, 03. November 2014 Dr. Viola Weinheimer 1 Übersicht Biozidprodukt - behandelte Ware Farbe (topfkonservierte Farbe Holzschutzfarbe), Masterbatch

Mehr

Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide. 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Laura Colonescu

Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide. 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Laura Colonescu Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, 30.03.2017 Dr. Laura Colonescu Abgrenzung und Kennzeichnung Wann ist ein Produkt ein kosmetisches Mittel und wann

Mehr

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten

Mehr

Treated articles behandelte Waren. unter der Biozidprodukt- Verordnung (EU) 528/2012

Treated articles behandelte Waren. unter der Biozidprodukt- Verordnung (EU) 528/2012 Treated articles behandelte Waren unter der Biozidprodukt- Verordnung (EU) 528/2012 Definition Identifikation Beispiele Vorschriften: Herstellung, Beschriftung und Informationen Nur 2 relevante Artikel

Mehr

Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn

Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn 1 Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung Lena Gruhn 2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Biozidprodukte 3. In-situ 4. Behandelte Waren 5. Abgrenzung 6. Neue Begriffe 3 Allgemeines Artikel 2 definiert Geltungsbereich

Mehr

In situ aus rechtlicher Sicht

In situ aus rechtlicher Sicht In situ aus rechtlicher Sicht Dortmund, 28. April 2014 Henning Krüger Definitionen: Biozidprodukt Precursor Biozidwirkstoff 2 Neue Definition von Biozidprodukten Neue Definition Teil I Stoff/Gemisch dazu

Mehr

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Dr. Carsten Bloch Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 Moosbekämpfungsmittel Rodentizide Grünbelagsentfernen Steinreiniger Fungizide Herbizide

Mehr

Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts Produktname: Boracol 20 Produktart(en): PT08 - Holzschutzmittel PT08 - Holzschutzmittel Zulassungsnummer: DE-0010105-0000 R4BP 3-Referenznummer: DE-0010105-08

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung

Mehr

Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?

Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen? Inhalt Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?... 1 Wichtige Termine und Übergangsregelungen... 2 Kennzeichnungsvorschriften... 2 Weitere allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung...

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

Das Konzept der Biozidproduktfamilie. Dr. Annette Plachetka BAuA

Das Konzept der Biozidproduktfamilie. Dr. Annette Plachetka BAuA Dr. Annette Plachetka BAuA Biozidproduktfamilie Eine Zulassung kann erteilt werden für ein einziges Biozidprodukt (BP) eine Biozidproduktfamilie (BPF) oder Artikel 17(3), Biozid-Verordnung (BPR) Biozidproduktfamilie

Mehr

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

Wirkstoff Nummer. Im Arbeitsprogramm gemäß BPR (Bereich Desinfektionsmittel) 1

Wirkstoff Nummer. Im Arbeitsprogramm gemäß BPR (Bereich Desinfektionsmittel) 1 Anlage 1: Verwendung von Desinfektionsmitteln gemäß der Desinfektionsrichtlinie (DesRL) des BMEL (Stand: November 2007) unter Berücksichtigung des Europäischen Biozidrechts (Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Mehr

In situ. Dr. Viola Weinheimer

In situ. Dr. Viola Weinheimer In situ Dr. Viola Weinheimer Was bedeutet in situ? Lateinisch für am Ort umittelbar am Ort Vor Ort Desinfektion Natriumchlorid (Precursor) Elektrolyse Aktives Chlor (Wirkstoff) Photo by: www.localfitness.com.au

Mehr

Zulassung, Verkauf und Verwendung von Biozidprodukten

Zulassung, Verkauf und Verwendung von Biozidprodukten Zulassung, Verkauf und Verwendung von Biozidprodukten Informationen für Importeure, Herstellerinnen, Händler und Verwenderinnen A Biozidprodukte dürfen nur dann vertrieben oder beruflich verwendet werden,

Mehr

Import und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten?

Import und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten? Import und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten? Dortmund, 03. November 2014 Dr. Carsten Bloch 1 Import von behandelten Waren Möbel Druckerpatronen Textilien Kraftfahrzeuge Karte: NordNordWest

Mehr

Übersicht über die Ausbringung von Biozidprodukten und Identifikation von Anwendungen mit erhöhtem Abdriftrisiko

Übersicht über die Ausbringung von Biozidprodukten und Identifikation von Anwendungen mit erhöhtem Abdriftrisiko Übersicht über die Ausbringung von Biozidprodukten und Identifikation von Anwendungen mit erhöhtem Abdriftrisiko Dipl.-Ing. Dirk Rautmann Dr. Dieter von Hörsten M.Sc. Daniele Kanne-Schludde (Schriftgröße

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) 30.4.2016 DE L 116/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/672 DER KOMMISSION vom 29. April 2016 zur von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4,

Mehr

Abgrenzung der Biozid Produkte Richtlinie 98/8/EG zu anderen EG-Richtlinien

Abgrenzung der Biozid Produkte Richtlinie 98/8/EG zu anderen EG-Richtlinien Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt Biozidrecht-Veranstaltung am 22. November 2002, Wien Abgrenzung der Biozid Produkte Richtlinie 98/8/EG zu anderen EG-Richtlinien Klaus Berend Abteilung Chemische

Mehr

Die Auswirkung der Biozidprodukt Verordnung auf Desinfektionsmittel

Die Auswirkung der Biozidprodukt Verordnung auf Desinfektionsmittel Die Auswirkung der Biozidprodukt Verordnung auf Desinfektionsmittel Inhalt 1. Rechtliche Voraussetzungen der Biozid - Verordnung 2. Produktvielfalt von Dr. Becher nach der Verordnung 3. Welche Auswirkung

Mehr

Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt

Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt GEFAHRENKOMMUNIKATION ELEMENTE Gefahrenkommunikation Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten bereitgestellt Kennzeichnungsetikett

Mehr

Die Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Rahmen des Zulassungsverfahrens Was bleibt, was ändert sich? Dr.

Die Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Rahmen des Zulassungsverfahrens Was bleibt, was ändert sich? Dr. Die Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Rahmen des Zulassungsverfahrens Was bleibt, was ändert sich? Dr. Claus Haas, BAuA Überblick Identität von Biozidprodukten (BP) vor dem Hintergrund

Mehr

Rechtliche Grundlagen und Bewertungskriterien für f r die Zulassung von Bioziden

Rechtliche Grundlagen und Bewertungskriterien für f r die Zulassung von Bioziden BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Rechtliche Grundlagen und Bewertungskriterien für f r die Zulassung von Bioziden Vera Ritz Bundesinstitut für f r Risikobewertung, Berlin Abt. Chemikaliensicherheit Biozide

Mehr

Behandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung

Behandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung Behandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung Dortmund, 03. November 2014 Dr. Stefanie Jäger, Dr. Andreas Fleischer 1 Kennzeichnung von behandelten Waren Kennzeichnungspflichten Artikel 58 (3), BPR:

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Fachbereich 14 Biochemie, Chemie und Pharmazie

Fachbereich 14 Biochemie, Chemie und Pharmazie Fachbereich 14 Biochemie, Chemie und Pharmazie Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete Vorlesung zum Erwerb der Sachkunde i. S. d. 5 ChemVerbotsV 2016 Begleitende Unterlagen zur Klausur Übersicht

Mehr

In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen

In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen Dortmund, 29. April 2015 Dr. Viola Weinheimer Zulassungspflicht für Biozidprodukte Biozidprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet

Mehr

Leitfaden. zur Überwachung von Biozidprodukten und. biozid behandelten Waren. in Sachsen-Anhalt

Leitfaden. zur Überwachung von Biozidprodukten und. biozid behandelten Waren. in Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung von Biozidprodukten und biozid behandelten Waren in Sachsen-Anhalt Mai 2016 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Schiffs-Antifouling-Anstriche: Biozidrechtliche Aspekte

Schiffs-Antifouling-Anstriche: Biozidrechtliche Aspekte Funktionale Oberflächen für saubere Ozeane Lösungsansätze für Antifouling- Anstriche; WTSH GmbH, GreenShipping NS, Norddeutsche Initiative Nanotechnologie SH e.v.; 17. November 2016, Otterndorf Schiffs-Antifouling-Anstriche:

Mehr

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung

Mehr

Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung

Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPV 1 ) und der Änderungsverordnung (Nr. 334/2014 2 ) werden das Inverkehrbringen

Mehr

Abgrenzung Wann ist ein Biozid ein Biozid? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch

Abgrenzung Wann ist ein Biozid ein Biozid? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch Abgrenzung Wann ist ein Biozid ein Biozid? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch 1 Definition eines Biozidproduktes Stoff/Gemisch dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen in der Form, in der

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit

Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit 0 Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit Aktuelles zum Biozidrecht Christine Schulze 23.09.2010 Aktuelles zum Biozidrecht- Vortragsinhalt 1 Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte Welche Biozid-Wirkstoffe

Mehr

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Dortmund, 28. April 2014 Dr. Carsten Bloch Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Genehmigung von Wirkstoffen Holzschutzmittel

Mehr

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten

Mehr

Mehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch

Mehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch Mehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch 1 Einführung Übergangsregelungen: Biozidprodukt darf ohne Zulassung auf den Markt, solange

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 24. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 24. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 24 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 59. Jahrgang 30. Januar 2016 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Durchführungsverordnung (EU)

Mehr

Anforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie)

Anforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie) Anforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie) REACH in der Praxis SVHC / Stoffe in Erzeugnissen 22. April 2013

Mehr

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht 1 EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht Infoveranstaltung Kosmetikrecht, Salzburg Christian Gründling Kosmetische Inhaltsstoffe Vera Rogiers:

Mehr

Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson

Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson Chemikaliengesetzgebung Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Chemikaliensicherheit Meyerstrasse 20 6002 Luzern Telefon 041 228 64 24 Telefax 041 248 84 24 chemikalien@lu.ch www.chemikaliensicherheit.lu.ch

Mehr

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung

Mehr

EU BIOZID VERORDNUNG

EU BIOZID VERORDNUNG EU BIOZID VERORDNUNG Europäische Biozid Verordnung Bedeutung und Konsequenzen für Schwimmbäder Dr. Dirk P. Dygutsch Historische Entwicklungen 1989: Gemeinschaftsstrategie der EG für das Inverkehrbringen

Mehr

Bayer (Schweiz) AG, Crop Science

Bayer (Schweiz) AG, Crop Science Bayer (Schweiz) AG, Crop Science SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005. KOCIDE OPTI (W 7102-1) Gebinde: 5 KG 1/2 Version

Mehr

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015 Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 regelt u.a. Verbote des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen, fluorierte Treibhausgase enthalten. Sie hat die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Gruppenstandard. Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin

Gruppenstandard. Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin Gruppenstandard Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin Erich Jaeger GmbH + Co. KG Unternehmenspräsentation Gruppenstandard PU-200030 Stoffkonformität entlang der Lieferkette Zusammenfassung Commodity/

Mehr

Biozide und Futtermittel

Biozide und Futtermittel 1 Biozide und Futtermittel Rechtliche Einordnung und Abgrenzungsfragen Henning Krüger Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2 Gliederung Der Regelungsrahmen der Biozidverordnung - Biozidrichtlinie

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Hermann Götsch, Lebensministerium Seite 1 27.09.2010 Vorschlag

Mehr

Chemikalienrichtlinie

Chemikalienrichtlinie natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit

Mehr

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Regionaler Infoanlass Datum: 25./26. März 2014 Max Ziegler Ausbildung Chemikalien Bundesamt für Gesundheit Bundesvollzug 2 1 Organisation Umsetzung Chemikalienrecht

Mehr

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Biozidprodukteverordnung vom 18.

Mehr

Auswertung der Überwachungsaktionen 2014 zu Desinfektionsmitteln und behandelten Waren

Auswertung der Überwachungsaktionen 2014 zu Desinfektionsmitteln und behandelten Waren Auswertung der Überwachungsaktionen 2014 zu Desinfektionsmitteln und behandelten Waren 1. Grundsätzliche Ziele der Überwachungsaktion Die Überwachungsaktion, die im zweitem Halbjahr 2014 von 20 Kreisordnungsbehörden

Mehr

vom 7. September 2000 (ABl. Nr. L 228 S. 6) Artikel 1 Geltungsbereich

vom 7. September 2000 (ABl. Nr. L 228 S. 6) Artikel 1 Geltungsbereich VERORDNUNG (EG) Nr. 1896/2000 DER KOMMISSION über die erste Phase des Programms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Biozid-Produkte vom 7. September

Mehr

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Ing. Günter Bauer Amt der Oö.. Landesregierung Abteilung Umwelt-,, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 12, 4021 Linz Tel. 0732 7720 13646

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative

Mehr

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:

Mehr

Ergebnisse der Schwerpunktüberwachungsaktionen 2006/2007 von Biozid-Produkten im Handel, bei Herstellern und Verwendern

Ergebnisse der Schwerpunktüberwachungsaktionen 2006/2007 von Biozid-Produkten im Handel, bei Herstellern und Verwendern Ergebnisse der Schwerpunktüberwachungsaktionen 2006/2007 von Biozid-Produkten im Handel, bei Herstellern und Verwendern Gemeinsamer Bericht der Länder für die Umweltministerkonferenz Einleitung Biozid-Produkte

Mehr

Archiviert am 01/01/2017. DIS 2432: Schankstätte (registriert): Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene [2432] v7

Archiviert am 01/01/2017. DIS 2432: Schankstätte (registriert): Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene [2432] v7 Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr.... : Adresse :...... DIS 242: Schankstätte (registriert): Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene

Mehr

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung

Mehr

Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte. Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen

Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte. Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte enthalten Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen Inhalt Was sind mit Biozidprodukten behandelte Waren?... 2 Rechtliche Bestimmungen

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte enthalten. Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen

Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte enthalten. Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte enthalten Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen Inhalt Was sind mit Biozidprodukten behandelte Waren?... 2 Rechtliche Bestimmungen

Mehr

TB Einleitung und Moderation

TB Einleitung und Moderation TB Einleitung und Moderation 1 TB 2 TB 3 TB 4 TB 5 TB 6 1. Frage AR Gibt es Ausnahmen für Branchen oder Stoffe? Ja, siehe Folie 6 für Stoffe, die von anderen Verordnungen bereits geregelt sind (weil aus

Mehr

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Leitfaden zur Überwachung von Biozid-Produkten in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Leitfaden zur Überwachung von Biozid-Produkten in Sachsen-Anhalt Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung von Biozid-Produkten in Sachsen-Anhalt Oktober 2010 1. Einführung Biozide sind chemische Stoffe oder Gemische, die auf

Mehr

Gesundheitliche Risikobewertung von Biozid-Produkten

Gesundheitliche Risikobewertung von Biozid-Produkten BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Gesundheitliche Risikobewertung von Biozid-Produkten Dr. Christina Pieper Bundesinstitut für Risikobewertung Abteilung Chemikaliensicherheit Fachgebiet Steuerung der

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)

Mehr

Umstellung auf biologische Landwirtschaft

Umstellung auf biologische Landwirtschaft Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

REACH und angrenzende Rechtgebiete

REACH und angrenzende Rechtgebiete REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de

Mehr

Gesetzeskonformes Inverkehrbringen von Chemikalien

Gesetzeskonformes Inverkehrbringen von Chemikalien Infoveranstaltung Umsetzung Chemikalienrecht Gesetzeskonformes Inverkehrbringen von Chemikalien Amt für Verbraucherschutz, Zug 21.11.2013 / 3.12.2013 Übersicht Inverkehrbringen von Chemikalien Selbstkontrolle

Mehr

Herzlich Willkommen! Produktinformationsdatei Wer? Wie? Was? Warum? Viviane Handler-Kunze St. Pölten,

Herzlich Willkommen! Produktinformationsdatei Wer? Wie? Was? Warum? Viviane Handler-Kunze St. Pölten, Herzlich Willkommen! Produktinformationsdatei Wer? Wie? Was? Warum? Viviane Handler-Kunze St. Pölten, 5.3.2014 1 Inhalte Was ist die PID? Bestandteile der PID Der Sicherheitsbericht Ein paar Hilfen und

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

REINIGUNG UND DESINFEKTION VON TRINKWASSERSYSTEMEN SCHWACHSTELLENANALYSE GEERT HULPIA 0162 131 55 92

REINIGUNG UND DESINFEKTION VON TRINKWASSERSYSTEMEN SCHWACHSTELLENANALYSE GEERT HULPIA 0162 131 55 92 REINIGUNG UND DESINFEKTION VON TRINKWASSERSYSTEMEN SCHWACHSTELLENANALYSE GEERT HULPIA 0162 131 55 92 Geert Hulpia, Diplm.Ing.Chem, M.B.A. Nov 2015 Wasserhygiene Verbrauch von Wasser ist sogar das doppelte

Mehr

Medizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht

Medizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Medizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

Biozidprodukte in Verkehr bringen

Biozidprodukte in Verkehr bringen Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt B03 Seite 1 von 7 Ver. 5.1-11/2014 Biozidprodukte in Verkehr bringen Dieses Merkblatt informiert über die wichtigsten Pflichten

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Chemikalien und Arbeit Sicherheitsdatenblatt Regionaler Infoanlass BS und BL 31. Oktober

Mehr

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel Service de la protection des vgtaux «ohne Pestizide» Pestizidfreier Unterhalt in den Gemeinden Reglementierung im Bereich der Reglementierung im Bereich der Pflanzenschutzmittel Service de la protection

Mehr

Bescheid. Gori 17 Imprägniergrund

Bescheid. Gori 17 Imprägniergrund Firma Dyrup A/S Gladsaxevej 300 DK-2860 Søborg Dänemark Datum: 22.01.2013 Kontakt: Dr. Plattner Fachbereich: Biozid-Produkte T: +43 (1) 515 22 2346; Fax DW 7352 E-Mail: edmund.plattner@lebensministerium.at

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr

A7-0276/169

A7-0276/169 2.10.2013 A7-0276/169 Änderungsantrag 169 Holger Krahmer im Namen der ALDE-Fraktion Bericht A7-0276/2013 Linda McAvan Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Mehr

Ihre fachkundige Anleitung durch die Chemie-Gesetzgebung der EU

Ihre fachkundige Anleitung durch die Chemie-Gesetzgebung der EU Ihre fachkundige Anleitung durch die Chemie-Gesetzgebung der EU Viele Beratungsfirmen bieten eine allgemeine Unterstützung in regulatorischen Fragen an doch nur wenige bieten den qualitativ hochwertigen,

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Stand: Juli 2013 Alle seit dem 1. April 2007 von Ricoh in Deutschland in Verkehr gebrachten bildgebenden Systeme, deren Ersatzteile sowie die dazugehörigen

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Werbung und Internet Einschlägige Rechtsvorschriften Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Definition Unter Werbung werden Anpreisungen, Darstellungen, Aufmachungen und

Mehr