Bebauungsplan. Röte II in Auggen. Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung. schützenswerter Arten und Biotope. (Vorabschätzung)

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1 Anlage 3 Bebauungsplan Röte II in Auggen Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope (Vorabschätzung) Verfasser: Freiraum und LandschaftsArchitektur Dipl.- Ing. (FH) Ralf Wermuth Basler Straße Bad Krozingen Bearbeitet: Sommerhalter Überarbeitet: Sommerhalter

2 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 2 von 7 Inhalt 1. Lage und Projektbeschreibung Umgebung Flächenbeschreibung Potenzialabschätzung schützenswerter Tiere und Pflanzen... 4 Potenzialabschätzung Wildbienen und Tagfalter... 4 Potenzialabschätzung Reptilien... 5 Potenzialabschätzung Vögel Maßnahmenvorschläge für die Bebauungsplanung zur Wahrung der ökologischen Funktion Zusammenfassung... 6 Bildanhang

3 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 3 von 7 Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope Die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange wurde aufgrund der sehr überschaubaren Habitatstrukturen des Gebietes und zeitlicher Aspekte des Planverfahrens als artenschutzfachliche Potenzialabschätzung mit einer Geländebegehung im Dezember 2013 durchgeführt. 1. Lage und Projektbeschreibung Das geplante Gebiet Röte II (Wohnbaufläche) liegt am nordöstlichen Ortsrand von Auggen, direkt angrenzend an bestehende Wohngebiete. Die Gemeinde Auggen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Ausweisung eines kleinen Wohngebiets auf einer Fläche von ca m². Weiträumige Auswirkungen auf den Naturhaushalt sind nicht zu erwarten. Daher kann der Untersuchungsbereich in der Regel auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränkt werden. Lageplan 2. Umgebung Das Untersuchungsgebiet selbst ist geprägt durch die intensive, weinbauliche Nutzung. Die gesamte Fläche ist mit intensiv genutzten Rebanlagen bestückt.

4 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 4 von 7 Höherwertige Biotopstrukturen sind nicht vorhanden. Südlich und westlich grenzt bestehende Bebauung an die Fläche. Im Norden und Osten grenzen intensiv bewirtschaftete Rebflächen an das geplante Wohnbaugebiet. 3. Flächenbeschreibung Die Naturräumliche Lage des Gebietes befindet sich in der Vorbergzone des Markgräflerlandes. Im Planungsgebiet und der näheren Umgebung sind keine Natura 2000 Gebiete ausgewiesen. Im Untersuchungsgebiet selbst sind keine höherwertigen Biotopstrukturen vorhanden. Die vorhandenen Rebflächen sind intensiv bewirtschaftet mit häufigem Spritzmitteleinsatz und regelmäßiger Mulchmahd. Die Fläche selbst ist daher von sehr geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. 4. Potenzialabschätzung schützenswerter Tiere und Pflanzen Eine Potenzialabschätzung der Fläche im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt erfolgt unter Berücksichtigung des Zielartenkonzeptes Baden-Württemberg ZAK und auf der Grundlage von Ortsbesichtigungen und tierökologischen Untersuchungen des Büro FLA Wermuth, Frau Dipl. Agrar Eva Sommerhalter (Ornithologie, Reptilien, Wildbienen, Tagfalter) im Dezember Aufgrund dieser Erhebungen ist nicht mit dem Vorkommen wertgebender Tier- und Pflanzenarten im Gebiet zu rechnen und nach derzeitigem Erkenntnisstand daher keine vertiefende Bestandserfassung von Tierartengruppen erforderlich. Potenzialabschätzung Wildbienen und Tagfalter Das Gebiet selbst besitzt keinerlei Lebensraumpotenziale für die Zielarten (ZAK) der Habitatstruktur Äcker und Sonderkulturen, hier D Weinberg, des betreffenden Untersuchungsgebietes: - Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae (Kein Angebot entsprechender Raupenfutterpflanzen, wie z.b. Malvengewächse, Keine Trockenrasen- oder Ödlandhabitate vorhanden) - Östliche Grille Modicogryllus frontalis - Rotflügelige Ödlandschrecke Oedipoda germanica - Malven-Langhornbiene Eucera macroglossa - Französische -Mauerbiene Osmia ravouxi

5 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 5 von 7 - Große Spiralhornbiene Systropha planidens (Keine typischen Offenlandhabitate, Trockenmauern oder unbewachsene Sandflächen sowie vegetationsarme, sandig-felsige Trocken- oder Trockenrasenstandorte vorhanden) Potenzialabschätzung Reptilien Für die Artengruppe Reptilien, welche für die vorkommende Habitatstruktur des Untersuchungsgebietes im ZAK genannt ist, z.b. die Zauneidechse (Lacerta agilis), erscheint die Fläche aufgrund der intensiven Weinbaunutzung ohne Saumflächen und fehlender Habitate (Steinhaufen, Gebüsche mit Saumbiotopen, Besonnungsplätze) ungeeignet oder zumindest suboptimal zu sein. Hinweise auf das Vorkommen von Zauneidechsen konnten im direkten Untersuchungsgebiet nicht festgestellt werden. Potenzialabschätzung Vögel Aufgrund des völligen Fehlens von Bruthabitaten im Gebiet selbst und der sehr intensiven Weinbaunutzung ergeben sich keine Hinweise auf wertgebende Vogelarten des ZAK, Rote- Liste-Arten oder Anhang IV-FFH-Arten. Typische wertgebende Offenlandarten der Weinberge gemäß ZAK, wie z.b. die Heidelerche, Zaunammer oder das Rebhuhn scheiden wegen des Fehlens geeigneter ergänzender Habitatstrukturen als Brut, Nahrungs und Deckungsflächen, z.b. Hecken, Gebüsche, insekten und samenreiche Ackerrandstreifen, Ödland- und Ruderalflächen und Grünlandmosaike im engeren Gebiet der sehr intensiv weinbaulich genutzten Flur aus. In ca. 100 m Entfernung zum Plangebiet ist ein Vorkommen des Wiedehopfes bekannt, das auch im Artenschutzprogramm von Baden-Württemberg genannt ist. Der für Auggen gemeldete Wiedehopf hat einen Nistkasten im Bammerthäuschen (Rebhaus) bei Hach, in der Nachbarschaft zu einer Obstwiese und einem strukturreichen Weinberg, bezogen. Hier hat er im Jahr Junge großgezogen ist er mit 4 Jungen gesichtet worden. Der Brutplatz ist unbekannt. Aufgrund von Nachweisen des Wiedehopfes in Gärten des Siedlungsraumes von Auggen, ist davon auszugehen, dass er das gesamte Umfeld als Nahrungshabitat nutzt. Durch die Bebauung des Plangebietes ist nicht mit einer Einschränkung des Nahrungshabitates zu rechnen, da der Weinberg an dieser Stelle sehr ausgeräumt ist und keinerlei Strukturelemente aufweist, wie sie der Wiedehopf bevorzugt. Ein Verlust der Fläche führt zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung, da der umgebende Weinberg großflächig genügend potentielle Nahrungshabitate aufweist. 5. Maßnahmenvorschläge für die Bebauungsplanung zur Wahrung der ökologischen Funktion

6 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 6 von 7 Aufgrund des Fehlens der erforderlichen Habitatstrukturen für geschützte Tier- und Pflanzenarten oder geschützten Biotope ist der Eingriff durch das Vorhaben als relativ gering einzuschätzen. Maßnahmen zur Wahrung der ökologischen Funktion sind daher nicht erforderlich. Freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung des Weinbergs durch Pflanzung von Einzelgehölzen werden empfohlen. 6. Zusammenfassung Aus den dargestellten Gründen sind keine weitergehenden artenschutzfachlichen Untersuchungen oder funktionserhaltenden Maßnahmen bei dem geplanten Bebauungsplan Röte II in Auggen erforderlich. Das Gebiet besitzt nach gutachterlicher Einschätzung keine besondere Relevanz im Hinblick auf einzelne geschützte Tierarten oder den Artenschutz allgemein. Bildanhang Zukünftiges Wohngebiet

7 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 7 von 7 Intensiv bewirtschaftete Rebflächen

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