Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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1 Kleine Exkursion Dienstag, , 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1

2 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, , 11:45 bis 13:15, Prof. Dr. Dirk Lorenz

3 Inhalt Teil 1: Anlagentechnik, allgemeine Hinweise Teil 2: Leitungsanlagen Teil 3: Lüftungsanlagen

4 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Leitungsanlagenrichtlinie LüAR Rheinland-Pfalz - Fassung Oktober 2005 MBl. Nr. 14 vom S. 209 Lister der Technischen Baubestimmungen Nr. 3.5

5 Geltungsbereich Lüftungsanlagen nach 40 LBauO; Nicht für mit Luft arbeitenden Transportanlagen (Späneabsaugung, Rohrpost etc.); Verwendbarkeitsnachweise i.s. 18 ff. LBauO und BRL; Prof. Dr. Dirk Lorenz

6 Begriffe Klimaanlagen, Warmluftanlagen und raumlufttechnische Anlagen; Bestandteile: Lüftungsleitungen und Bauteile und Einrichtungen: Rohren, Formstücke, Schächte und Kanälen, Schalldämpfern, Ventilatoren, Luftaufbereitungseinrichtungen, Absperrvorrichtungen (Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen) sowie aus ihren Verbindungen, Befestigungen, Dämmschichten, brandschutztechnischen Ummantelungen, Dampfsperren, Folien, Beschichtungen und Bekleidungen Prof. Dr. Dirk Lorenz

7 Anforderungen Verwendung brennbarer Baustoff; Feuerwiderstand von Leitungen und Absperrvorrichtungen; Installation von Lüftungsleitungen; Luftaufbereitung und Lüftungszentralen; Besondere Anlagen nach DIN 18017; Gewerbliche Küchen und kombinierte Abluft- / Abgasanlagen; Lüftungsanlagen in Sonderbauten;

8 Feuerwiderstand von Leitungen und Absperrvorrichtungen Feuerwiderstand der Brandschutzklappen = Feuerwiderstand der durchdrungenen Bauteile; Lüftungsleitungen anstelle Brandschutzklappen möglich, wenn sie den Feuerwiderstand der Bauteile leisten; Notwendige Flure Leitungen ohne Feuerwiderstand zulässig: Stahlblechleitungen Abhänger aus Stahl Keine Lüftungsöffnungen

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10 Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Allgemeine Anforderungen Durchführung durch feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile LüL mit gleicher Feuerwiderstandsfähigkeit wie durchdrungenes Bauteil Absperrvorrichtungen in den Bauteilen Verbleibende Öffnungsquerschnitte mit nicht brennbaren mineralischen Baustoffen dicht und in Dicke des Bauteiles verschließen Abstände zu brennbaren Baustoffen Wenn T Oberfläche > 85 C, dann muss der Abstand zu ungeschützten Bauteilen aus brennbaren Baustoffen b 40 cm betragen

11 Installation von Lüftungsleitungen (LüL) Auswahl und Anordnung der Bauteile LüL mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr; Mündungen ins Freie, Zuluftanlagen, Umluftanlagen; Kombination mit anderen Installationen; Verlegung Allgemeine Anforderungen; Leitungsabschnitte mit Feuerwiderstandsfähigkeit; Leitungen im Freien; Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken und im Dachraum;

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16 Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Leitungsabschnitte, die feuerwiderstandsfähig sein müssen Befestigung nur an Bauteilen mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken Befestigung derart, dass Herabfallen im Brandfall ausgeschlossen Brandschutz im Dachraum Absperrvorrichtungen in feuerwiderstandsfähiger Decke zwischen oberstem Geschoss und Dachraum oder Feuerwiderstandsfähige Umkleidung der LüL im Dachraum bis über die Dachhaut oder LüL feuerwiderstandsfähig ausbilden

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19 Auswahl und Anordnung der Bauteile LüL und andere Installationen Luftführender Querschnitt darf nur Einrichtungen der LüL und zugehörige Leitungen enthalten Keine brennbaren oder toxischen Stoffe Keine Stoffe mit T > 110 C (Ausnahme: Leitungen zur Lufterhitzung) Ausnahmen: Kanäle/Schächte mit L/F30/60/90 Wasser, Abwasser, Wasserdampf mit T 110 C, wenn Leitungen und Dämmschichten aus nicht brennbaren Stoffen (A) Dann keine brandschutztechnische Abtrennung zw. Schacht und LüZ Andere brennbare Installationen, wenn alle ein- und ausführenden LüL an Durchtrittsstellen mit BSK mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit versehen

20 Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Allgemeine Anforderungen Begrenzung von Kräften infolge Erwärmung durch Brandeinwirkung auf tragende oder feuerwiderstandsfähige Wände/Stützen Längenausdehnungskoeffizienten des Baustoffes beachten Abstand zwischen Einspannstellen begrenzen: l 5 m Längssteifigkeit begrenzen (z.b. Spiralfalzrohre, Flexrohre) Kompensation von l durch Winkel, Verziehungen, Segeltuchstutzen u.a.

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23 Luftaufbereitung Lufterhitzer Temperaturmessung und regelung, mit Temperaturbegrenzung; Konditionierung Filter, Befeuchter und Tropfenabscheider aus brennbaren Baustoffen, sichern; Brennbare Teile im Luftstrom ausschließen; Wärmerückgewinnung Brandübertragung durch geeignete Maßnahmen ausschließen; BSK mit Rauchauslöseeinrichtungen in Zuluftleitung; Getrennte Wärmetauscher für Zu- und Abluftleitungen; Rauchschutzklappen zur Vermeidung einer Rauchausbreitung;

24 Zentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitung Besondere Räume (Lüftungszentralen), wenn mehrere Geschosse oder Brandabschnitte versorgt werden; Lüftungszentralen ohne andere Nutzungen; Bauteile im Feuerwiderstand des Tragwerks; Abschlüsse feuerhemmend oder feuerhemmend und rauchdicht; Rettungsweglänge 35 m (notwendiger Flur oder Treppenraum);

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26 Leitungen in Zentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitung Aus Stahlblech (brennbare Dämmung unzulässig) oder; Feuerwiderstand der Bauteile der Lüftungszentrale oder; BSK an Durchführungen mir Rauchauslöseelement; Leitungen aus schwerentflammbaren Baustoffen Lüftungszentrale im obersten Geschoss und Rauchabzugseinrichtung (2,5-fache der größten Abluftleitung und Leitungen durch das Dach direkt in das Freie und Schutz anderer Lüftungsleitungen gegen Entflammen (Abstand > 40cm, 2 cm dicker Strahlungsschutz oder andere gut schützende Bauteile)

27 Besondere Anlagen nach DIN Lüftungsgesamtsystem nach Norm; Ventilatoren, Leitungen und Absperrvorrichtungen nach DIN ; Nach Norm für Toiletten und Bäder in Wohnungen; Nach LüAR auch für Nichtwohngebäude und Wohnungsküchen; Verwendbarkeitsnachweis für Absperrvorrichtungen gelten: Schächte und vertikale Hauptleitungen mit Feuerwiderstand der Bauteile; Anschlussleitungen l 6m und Stahlblech; Anschlussquerschnitt 350 cm² (Ø 10 cm)

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29 Gewerbliche Küchen und kombinierte Abluft- / Abgasanlagen Leitungen ab der Küche in L 90; Alternativ Absperrvorrichtung mit Zulassung; Ventilatoren nicht im Luftstrom und gut zu reinigen; Lüftungsleitungen müssen dicht sein (Fett und Kondensat); Innerhalb der Ansaugstellen Filter erforderlich; Leiter Reinigen muss möglich sein; Reinigungsöffnungen an jeder Richtungsänderung; Reinigungsöffnung > cm² (0,6m x 0,6m); Küchen-Gasgeräte kombiniert mit Abluft DVGW Arb. G 634

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31 Lüftungsanlagen in Sonderbauten Versammlungsstätten, Krankenhäuser u.ä., Räume / Gebäude erhöhte Brand- und Explosionsgefahr Im Sinne von 50 LBauO ggf. besondere Anforderungen Verhinderung einer Kaltrauchübertragung;

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