K R E I S S T A D T H O M B E R G (EFZE)

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1 K R E I S S T A D T H O M B E R G (EFZE) Sondergebiet Biogasanlage Homberg (Efze) UMWELTBERICHT gem. 2 und 2a BauGB - Änderung Nr. 135 zum Flächennutzungsplan - Erweiterung Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 21, Gemarkung Lützelwig Juli 2013 Im Auftrag der Kreisstadt Homberg (Efze) bearbeitet durch Dr. Ing. Margit Kahlert B ü r o f ü r I n g e n i e u r b i o l o g i e u n d L a n d s c h a f t s p l a n u n g Witzenhausen Göttingen Marktgasse 10 Heinz-Hilpert-Straße 12 Tel.: 05542/71321-Fax: Tel.-Fax: 0551/

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung Vorgaben übergeordneter Fachplanungen und Verordnungen Regionalplan Nordhessen Landschaftsrahmenplan Landschaftsplan Schutzgebietsausweisungen METHODEN DER UMWELTPRÜFUNG Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Angewandte Untersuchungsmethoden/Technische Verfahren Landschaftspflegerischer Fachbeitrag FFH-Vorprüfung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag BESCHREIBUNG DES VORHABENS UND DER WIRKFAKTOREN Biogasanlage Einsatzstoffe Geruchs- und Lärmprognose BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER UMWELTAUS-WIRKUNGEN EINSCHLIEßLICH DER PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Schutzgut Mensch sowie Landschaft und Landschaftsbild Schutzgut Tiere und Pflanzen Bioptoptypen FFH-Vorprüfung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima/Luft Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Zusammengefasste Umweltauswirkungen PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN...18 Juli 2013 Seite 2

3 6.1 Ausgleichsmaßnahme A1: Gehölzpflanzung im Bereich SO2 als Ausgleich für den Flüssiggastank (E.ON) Ausgleichsmaßnahme A2: Gehölzpflanzung im Bereich SO2 als Ausgleich für weitere Versiegelungen Ausgleichsmaßnahme A3: Ergänzung des Gehölzbestandes am Graben Ersatzmaßnahme E1: Anlage von Uferrandstreifen an Ohe und Rinnebach Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG...21 Juli 2013 Seite 3

4 1 Einleitung Im Bebauungsplan Nr. 21 Homberg (Efze) soll in der 5. Erweiterung ein Sondergebiet für die Biogasanlage Homberg (Efze) dargestellt werden. Gleichzeitig wird die 135. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Die Fläche grenzt unmittelbar südöstlich an die B 254 an. Im Südwesten wird die Fläche begrenzt von der Rudolf-Diesel-Straße (alte Panzerstraße) und dem Rinnebachtal. Im Nordosten grenzen die Flächen des Industriegebietes Homberg (Efze) unmittelbar an. Ausgewiesen wird ein Sondergebiet 1 und 3 mit der im Rahmen eines Bauantrags der Biogas Homberg GmbH & Co.KG schon im Jahr 2008 nach 35 BauGB genehmigten Biogasanlage Homberg (Efze), sowie ein Sondergebiet 2 mit der Biogaseinspeisestation der E.ON. Zum Bauantrag der Biogas Homberg GmbH & Co.KG liegt sowohl ein Freiflächenplan als auch ein Nachtrag zum Freiflächenplan mit der Ermittlung des Eingriffs und Festlegung von Kompensationsmaßnahmen vor (BIL, 2008 und 2009). Weiterhin liegt zu dem genehmigten Bauantrag der E.ON zum Bau der Biogaseinspeisestation ein Freiflächenplan vor (BIL, 2009). Die Angaben dieser Freiflächenpläne, auch zum Eingriff und Ausgleich, können somit hier in die Planung übernommen werden. Nur innerhalb des Sondergebietes 2 kommt es zu einer Neuversiegelung, die noch nicht Gegenstand der Bauanträge und der Freiflächenplanung war. Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs des B-Plans südlich von Homberg (Efze) Juli 2013 Seite 4

5 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans Der Geltungsbereich für die Biogasanlage umfasst den eingezäunten Bereich und hat eine Größe von insgesamt m 2 in der Gemarkung Lützelwig. Er umfasst in Flur 4 die Flurstücke 154/1, 154/2, 155/7 156, 160/1 und 164. Die Fläche wird als Sonderbaugebiet 1 und 3 (Größe m 2 ) mit der Zweckbestimmung Biogasanlage und einer Grundflächenzahl von 0,93 ausgewiesen. Weiterhin wird ein Sondergebiet 2 (Größe m 2 ) mit der Zweckbestimmung Biogasanlage und einer Grundflächenzahl von 0,8 ausgewiesen. Auf der restlichen Fläche sind Ausgleichsflächen und Grünflächen ausgewiesen. Im Sondergebiet 1 und 3 liegen schon Genehmigungen für alle Bauwerke vor, im Sondergebiet 2 sollen weitere Flächen, die derzeit als Intensivrasen im Freiflächenplan dargestellt sind, zur Bebauung genutzt werden (2.010 m 2 noch zulässige Neuversiegelung nach Abzug der schon vorhandenen Bebauung). 1.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Biogasanlage Homberg (Efze) wurde schon 2008 auf Grundlage einer Baugenehmigung gebaut. Daher besteht derzeit keine alternative Planungsoption. 1.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Die nachfolgend in der Tabelle genannten Zielaussagen sind relevant. Tab. 1: Gesetzliche Vorgaben Schutzgut Quelle Zielaussage Boden Bundes-Bodenschutzgesetz Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere und Pflanzen, als Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, als Pufferfunktion für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, als Standort für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Juli 2013 Seite 5

6 Schutzgut Quelle Zielaussage Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Wasser Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandsteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Klima Hessisches Wassergesetz Baugesetzbuch Hessisches Naturschutzgesetz Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Baugesetzbuch Vermeidung von Emissionen, Berücksichtigung von Plänen des Immissionsschutzrechts, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie. Mensch TA Lärm, BImSchG + VO Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Luft Tiere und Pflanzen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. DIN Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dieser soll durch eine Verringerung des Lärms, insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und minderung erreicht werden. Baugesetzbuch Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Bundesimmissionsschutzgesetz TA Luft Baugesetzbuch Bundesnaturschutz-gesetz / Hessisches Naturschutzgesetz Baugesetzbuch Landschaft Bundesnaturschutz-gesetz / Hessisches Arbeitsverhältnisse, Sicherung der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen). Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Vermeidung von Emissionen, Berücksichtigung von Plänen des Immissionsschutzrechts. Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Werts und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wieder herzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Werts und als Lebens- Juli 2013 Seite 6

7 Schutzgut Quelle Zielaussage Naturschutzgesetz grundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts von Natur und Landschaft. Baugesetzbuch Berücksichtigung der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds sowie von Landschaftsplänen Kultur und Sachgüter Denkmalschutzgesetz Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Baugesetzbuch Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, zu berücksichtigen. 1.4 Vorgaben übergeordneter Fachplanungen und Verordnungen Regionalplan Nordhessen 2009 Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist das vorgesehene Sondergebiet überwiegend als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe - Bestand dargestellt, eine südliche Fläche als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe - Planung. Die Planung entspricht somit den Darstellungen des Regionalplans Landschaftsrahmenplan Im Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 wird der Geltungsbereich als gering strukturierter ackerbaulicher Bereich dargestellt. Im Randbereich ist der kleinräumige, grünlandgeprägte Talzug des Rinnebachs dargestellt Landschaftsplan Im Landschaftsplan Homberg (Efze) von 2001 ist die Planungsfläche als Ackerfläche ohne weitere Maßnahmenempfehlungen dargestellt Schutzgebietsausweisungen Im Plangebiet liegen keine Schutzgebietsausweisungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz oder Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. Der Geltungsbereich liegt außerhalb der angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebiete. Das FFH-Gebiet Standortübungsplatz Homberg (Efze) sowie das VSG Knüll, die Natura 2000 Schutzgebiete, liegen ca. 900 m entfernt. Juli 2013 Seite 7

8 2 Methoden der Umweltprüfung 2.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Die Stadt hat den Untersuchungsrahmen sowie Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Belange für die Abwägung gemäß 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB festgesetzt. Der Untersuchungsraum wurde im Wesentlichen auf das Plangebiet begrenzt. 2.2 Angewandte Untersuchungsmethoden/Technische Verfahren Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Für die Umweltprüfung erfolgt eine schutzgutbezogene landschaftspflegerische Beurteilung. Es werden die schon in den Freiflächenplänen ermittelten und mit den Behörden abgestimmten Angaben, wie z.b. die Eingriffe und die Kompensationsmaßnahmen zugrunde gelegt. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist in den Umweltbericht integriert. Die Maßnahmen werden in den Bebauungsplan übernommen. Folgende Gutachten aus dem Bauantrag werden dabei berücksichtigt: - ALENSYS ENGENEERING, GmbH, 2009: Lärmimmissionsprognose (überschlägige Prognose) - TÜV HESSEN: Geruchsprognose 2008 und FFH-Vorprüfung Das Plangebiet liegt in etwa 930 m Entfernung von den beiden Natura 2000 Gebieten, dem FFH-Gebiet Nr Standortübungsplatz Homberg (Efze) und dem Vogelschutzgebiet Knüll. Die FFH-Vorprüfung wird in den Umweltbericht integriert (Kap ) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bei der Umweltprüfung sind auch die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zu überprüfen, welcher in den Umweltbericht integriert ist (Kap ). Juli 2013 Seite 8

9 3 Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren 3.1 Biogasanlage Die Biogasanlage Homberg (Efze) wird im Nassfermentationsverfahren betrieben. Die wesentlichen Betriebseinheiten sind: Substratlager (Mais-Silage-Lagerfläche) Eintragssystem in die Biogasanlage o Feststoffdosierer o Ausgleichsbehälter Biogasanlage, bestehend aus o Fermenter o 2 Nachgärbehältern o Fugatlager Vollstromseperation (integriert zwischen Nachgärbehälter 2 und Fugatlager) Biogaskonditionierung und aufbereitung zu Methangas Abluftfassung und behandlung BHKW 185 KW el. 3.2 Einsatzstoffe In der Biogasanlage Homberg (Efze) werden ausschließlich nachwachsende Rohstoffe und Gülle im Sinne des Erneuerbaren Energiegesetzes eingesetzt, die anaerob und mesophil vergoren und anschließend als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen aufgebracht werden. Eingesetzt werden jährlich: ca t Rindergülle (8 % TS) ca t Maissilage (32 % TS) ca t Getreide-GPS und Grassilage (29 % TS) Die aufgeführten Substrate bzw. Teilmengen können, wenn erforderlich, durch vergleichbare Substrate substituiert werden (Energie-Getreidekörner und andere Energie- Ganzpflanzensilagen). Juli 2013 Seite 9

10 Insgesamt werden maximal t/a nachwachsende Rohstoffe eingebracht, die ein Energiebereitstellungspotential von 720 Nm 3 /h an Rohbiogas aufweisen. Das Gas wird in die südlich verlaufende Gasleitung eingespeist. Nach Abscheidung des CO 2 aus dem Biogas beläuft sich die erzeugte Gasmenge auf ca. 340 Nm 3 /h. 3.3 Geruchs- und Lärmprognose Die Geruchsimmissionszusatzbelastung wird aus den Emissionen des beantragten Vorhabens ermittelt. Dabei werden die Wahrnehmungshäufigkeiten gemäß Anforderungen der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) errechnet. Nach GIRL liegt die Irrelevanzgrenze einer Geruchswahrnehmungshäufigkeit bei 2 %, der Gesamt-Grenzwert für Gewerbegebiete liegt bei 15 %. Die Irrelevanzgrenze von 2 % wird im Umfeld der Anlage deutlich überschritten. Der Gesamtgrenzwert von 15 % dagegen wird nur unmittelbar bei der Kläranlage und in den Randbereichen der angrenzenden Flächen erreicht. So grenzt östlich an die Biogasanlage das Industriegebiet von Homberg (Efze) an, mit einem Logistikzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft sowie weiteren bislang freien Flächen. Wie aus der Abb. 2 ersichtlich wird, werden nahe der Biogasanlage beim Zaun Werte von bis zu 22 % erreicht. Mit der Entfernung zur Biogasanlage sinken die Werte rasch ab. An der Zufahrt des Logistikzentrums beim Pförtnerhäuschen liegen die Werte bei 9,5 %. Auf die Ermittlung einer Vorbelastung zur Bestimmung der Gesamtbelastung im Gebiet wurde verzichtet, da eine geringe Vorbelastung aufgrund der derzeitigen Nutzung mit Acker und einem Logistikzentrum im Umfeld anzunehmen ist. Juli 2013 Seite 10

11 Abb. 2: Ergebnisse der Geruchsprognose Jahres-Wahrnehmungshäufigkeiten in %. Gemäß der Lärmprognose nach der TA Lärm von ALENSYS ENGENEERING, GMBH, 2009 sind keine Lärmbeeinträchtigungen in Wohnbaugebieten zu erwarten. Es wurde eine Vorbelastung durch das Kompostwerk und die B 254 von 50 db(a) angenommen. Betrachtet wurden die schutzwürdigen Wohnbebauungen von Lützelwig (600 m Entfernung), Sondheim (1.200 m), Caßdorf (775 m), Homberg (Efze) (1.750 m) und Holzhausen (3.125 m). Die strengsten Immissionsgrenzwerte für die Immissionsorte mit reinem Wohngebiet liegen bei tags 50 db(a) und nachts (35 db(a). Diese Werte werden in den Wohngebieten voraussichtlich nicht überschritten. Juli 2013 Seite 11

12 4 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 4.1 Schutzgut Mensch sowie Landschaft und Landschaftsbild Eine intakte Umwelt ist die Lebensgrundlage des Menschen und der Mensch ist von allen Beeinträchtigungen der Schutzgüter betroffen. Für den Menschen als Schutzgut selbst sind gesundheitliche Aspekte durch Lärm und andere Immissionen sowie regenerative Aspekte wie Erholungs- und Freizeitfunktionen und Wohnqualität von Bedeutung. Weiterhin sollen die Bauleitpläne dazu beitragen, das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. In 1 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG wird die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Schutzgut bestimmt. Unvermeidbare Eingriffe müssen gemäß der Eingriffsregelung ausgeglichen werden. Die Landschaft bzw. das Landschaftsbild sind zudem aufgrund ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen vor allem in Siedlungsnähe zu sichern und bereitzustellen. Die nächste Wohnbebauung ist Lützelwig in süd-westlicher Richtung mit einer Entfernung von ca. 600 m, Caßdorf liegt ca. 780 m entfernt. Aufgrund der Entfernung ist nicht mit Beeinträchtigungen der Wohnfunktion durch Immissionen von Lärm oder Geruch zu rechnen. Die überschlägige Lärmimmissionsprognose von ALENSYS kommt zu dem Ergebnis, dass an den Immissionsorten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für reine und allgemeine Wohnbaugebiete nicht überschritten werden. Der Geltungsbereich liegt in der weiten, flachen und relativ intensiv landwirtschaftlich genutzten Ebene zwischen dem Efzetal und dem Rinnebachtal innerhalb des Naturraums der Westhessischen Senke. Der Bereich des Rinnebachtals erfüllt hier aufgrund der Vorbelastung durch das neue Industriegebiet und die B 254 nur eine geringe Erholungsfunktion, so dass keine Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion zu erwarten sind. Das Schutzgut Landschaftsbild ist aufgrund der Lage am Rand des vorhandenen Industriegebietes von Homberg (Efze) vorbelastet und es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Juli 2013 Seite 12

13 4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Auf Grundlage der Ziele und Grundsätze des BNatSchG sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Die Lebensräume von Tieren und Pflanzen sowie die sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. nach Eingriffen wieder herzustellen Bioptoptypen Das gesamte Plangebiet wurde vor dem Bau ackerbaulich genutzt. Neben den versiegelten Flächen für die Biogasanlage befinden sich heute folgende Biotoptypen auf der Fläche: Graben, Ufergehölze Eine mit einzelnen Gehölzen bestandene Grabenparzelle zieht sich in das Plangebiet hinein. Dieser Graben mit den Gehölzen bleibt erhalten. Auch entlang der Rudolf-Diesel-Straße verläuft ein Graben mit einzelnen Gehölzen (2 große Weiden), die ebenfalls erhalten bleiben. Entlang der nordwestlichen Grenze an der B 254 verläuft ein neu entstandener überwiegend stark verkrauteter Graben mit steilen Böschungen. Er dient als Auffangbecken für anfallendes Oberflächenwasser von der Silofläche. Eine Bepflanzung ist hier nicht möglich, da er mit Folie ausgelegt ist und Schächte und Leitungen vorhanden sind (siehe Kap. 4.4). Ausgleichspflanzung - Gehölze Im Bereich des Sondergebietes 2 befindet sich eine schon angelegte Ausgleichspflanzung (E.ON, Ausgleich für Biogastank) mit Hochstämmen auf einer Breite von 6 m (Ausgleichsmaßnahme A1). Diese ist bisher allerdings nur zu 2/3 bepflanzt und muss noch ergänzt werden (siehe Kap. 6.1). Rasen Das restliche Gebiet des Sondergebietes 2 ist derzeit als Intensivrasen gehalten. Auch rund um die Anlage am Zaun verläuft ein schmaler Grünstreifen. Eine Bepflanzung ist nicht möglich, da der Bereich aufgrund der Enge des Gebietes zum Rangieren der Fahrzeuge notwendig ist. Juli 2013 Seite 13

14 4.2.2 FFH-Vorprüfung Das Plangebiet liegt in etwa 930 m Entfernung von den beiden Natura 2000 Gebieten, dem FFH-Gebiet Nr Standortübungsplatz Homberg (Efze) und dem Vogelschutzgebiet Knüll. Die Lage der Natura 2000-Gebiete und die Schutzziele gemäß der Natura-2000-Verordnung sind dem Anhang zu entnehmen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich durch das Vorkommen des Kammmolches (Triturus cristatus) sowie der Gelbbauchunke (Bombina variegata), deren Lebensraum erhalten und gefördert werden soll. Es handelt sich hierbei um eines der fünf besten bekannten Vorkommen des Kammmolches im Naturraum. Der Erhaltungszustand ist für beide Arten mit C (mittel bis ungünstig) bewertet. Im FFH-Gebiet werden die vorhandenen Teiche besiedelt, aber auch Wagen- und Reifenspuren, die durch die militärische Nutzung entstanden sind. Zudem wurde ein kleines Vorkommen des Kammmolches in den Teichen beim Kompostwerk im Industriegebiet festgestellt, welches aber u.u. schon erloschen ist. Als Sommerlebensraum dient den Amphibien überwiegend der Bahndamm. Da der Geltungsbereich nicht im Bereich der festgestellten Wanderkorridore liegt und auch keine offenen Wasserflächen (Tümpel) vorhanden sind, sind keine Lebens- oder Funktionsräume betroffen und Beeinträchtigungen der Amphibien sind nicht zu erwarten. Im VSG ist insbesondere der Schutz des Rotmilans zu beachten. Er hat seine Horste auch außerhalb des VSG in der Efzeaue nördlich von Caßdorf, wo auch ein Schwarzmilan brütet, sowie östlich und nördlich des Batzenberges. Der gesamte Offenlandbereich um Homberg (Efze) ist als Jagdhabitat für den Rotmilan anzusehen, mit unterschiedlicher Bedeutung. Die Fläche der Biogasanlage ist für den Rotmilan als Jagdhabitat ohne Bedeutung, die noch vorhandene Freifläche ist aufgrund der geringen Größe relativ unbedeutend. Auswirkungen des Vorhabens auf den Rotmilan sind somit nicht anzunehmen, da die beanspruchte Fläche im Vergleich zum gesamten Jagdgebiet relativ klein ist und nur eine mittlere Bedeutung hat. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Schutzziele der Natura-2000-Gebiete zu erwarten Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemäß dem Leitfaden des Umweltministeriums (HMUELV, 2011) werden folgende Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG untersucht: Juli 2013 Seite 14

15 Tötungsverbot Störungsverbot Beschädigung von Lebensstätten Beschädigung von Pflanzen Vor dem Bau der Biogasanlage wurde die Fläche als intensive Ackerfläche genutzt. Hier waren keine besonders oder streng geschützten Tiere oder Pflanzen potentiell anzutreffen. Die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG werden daher nicht berührt. 4.3 Schutzgut Boden Im Bereich des Rinnebachs hat sich Pseudogley ausgebildet, während der übrige Bereich durch Löss und Braunerde geprägt ist. Innerhalb des Grabens, der das Plangebiet durchzieht, ist Gley/Auegley anzutreffen (Bodenkarte von Hessen 1:50.000, HLfB, 1997). Die lehmigen Bodenarten weisen eine hohe Kationenaustauschkapazität und eine hohe Fruchtbarkeit und Eignung für die ackerbauliche Nutzung auf. Die tertiären Tone sind sehr gering durchlässig und die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist daher gering. Durch den Bau der Biogasanlage geht Ackerboden mit einer guten Nutzungseignung im Umfang von ca. 2,95 ha für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Im Sondergebiet 1 und 3 (SO 1 und SO3) mit einer Größe von m 2 können maximal 93 % dieser Fläche versiegelt werden. Dies wurde im Rahmen des Bauantrags genehmigt und ausgeglichen. Im Sondergebiet 2 (SO 2) mit einer Größe von m 2 können maximal 80 % versiegelt werden. Darin enthalten ist eine bisher im Bauantrag nicht genehmigte und daher noch nicht ausgeglichene Neuversiegelung im Umfang von m 2. Damit geht Boden und dessen Filter- und Pufferkapazität nachhaltig verloren. Ebenso geht Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie Bodenfläche zur Grundwasserneubildung verloren. Dieser unvermeidbare Eingriff muss ausgeglichen werden. 4.4 Schutzgut Wasser Südlich zieht sich ein Graben durch das Gebiet. Der untere Bereich des Grabens ist mit Ufergehölzen (Weiden) bestanden, die nach 30 BNatSchG besonders geschützt sind. Dieser Grabenabschnitt bleibt erhalten. Der Graben führt dann im rechten Winkel weiter entlang der Rudolf-Diesel-Straße und entwässert das Gebiet in den Rinnebach. Juli 2013 Seite 15

16 Ein neuer Graben mit relativ steilen Böschungen wurde beim Bau der Biogasanlage entlang der nordöstlichen Längsseite des Fahrsilos angelegt, der ebenfalls in die Rinne entwässert. Er dient als Rückhalt für das anfallende Oberflächenwasser. Bei den Bepflanzungsarbeiten wurde im 1. Jahr nach dem Bau der Biogasanlage festgestellt, dass die Bodenplatte des Silos nicht dicht ist und eine Belastung des Grabenwassers mit Sickerwasser auftrat, was sich schon bei Untersuchungen im Rinnebach und in der Ohe bemerkbar machte. Zwischenzeitlich wurde die Silo-Platte wieder abgedichtet und auch der Graben wurde mit Folie abgedichtet. Das Grabenwasser kann im Graben zurückgehalten und gedrosselt abgelassen werden. Nach jedem Starkwasserereignis wird das Oberflächenwasser im Graben gesammelt und in Absprache mit der zuständigen Behörde (Untere Wasserbehörde) auf Schadstoffe untersucht, bevor es in den Rinnebach abgegeben wird. Wenn Verunreinigungen auftreten, kann das Grabenwasser als Betriebswasser zur Anlage gepumpt werden. Es wurden aber keine Belastungen mehr festgestellt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig keine weiteren Belastungen des Gewässers zu erwarten sind. Es erfolgen aber trotzdem weiterhin regelmäßige Wasseranalysen (Monitoring). 4.5 Schutzgut Klima/Luft Die ackerbaulich genutzte Planungsfläche ist als Kaltluftentstehungsfläche einzustufen. Die Kaltluft fließt Richtung B254 und weiter entlang des Rinnebaches und der Ohe ab. Sie dient nicht der Frischluftzufuhr zu den Ortslagen. Durch die Bebauung kommt es zu einer Erwärmung des Standortes durch die Versiegelungen. Aufgrund der schon vorhandenen Vorbelastung durch das Industriegebiet und da keine lufthygienischen Ausgleichsfunktionen beeinflusst werden, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Klimas zu erwarten. 4.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wertvolle Kultur- und Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. Juli 2013 Seite 16

17 4.7 Wechselwirkungen Es bestehen negative Wechselwirkungen zwischen der Neuversiegelung und der damit verbundenen nachhaltigen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und der Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses bzw. der Verminderung der Grundwasserneubildung. 4.8 Zusammengefasste Umweltauswirkungen Durch den Bau der Biogasanlage wird vor allem das Schutzgut Boden beeinträchtigt. So gehen durch die Bebauung nachhaltig Bodenfunktionen verloren. Durch die Neuversiegelung kommt es zu einem erhöhten Oberflächenabfluss im Gebiet sowie zu einer Verminderung der Grundwasserneubildung. Der Eingriff in den Boden muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen werden. Hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Landschaftsbild, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Das Schutzgut Wasser (Graben und Rinnebach sowie Ohe) muss weiterhin einem Monitoring unterzogen werden. 5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne den Bau der Biogasanlage würde die Planungsfläche weiterhin als Acker genutzt oder wäre Bestandteil des angrenzenden Industriegebietes. Juli 2013 Seite 17

18 6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 6.1 Ausgleichsmaßnahme A1: Gehölzpflanzung im Bereich SO2 als Ausgleich für den Flüssiggastank (E.ON) A1 wurde als Ausgleich für den Flüssiggasbehälter festgelegt. Es wurden hochstämmige Laubbäume gepflanzt. Da die Bepflanzung noch nicht vollständig ist, sind mindestens 8 Bäume nach zu pflanzen (Hochstämme mit cm Stammumfang, Baumarten siehe Liste unten). Das ausgehobene Pflanzloch soll mit etwas Mutterboden angefüllt werden. Wichtig ist eine zweijährige gute Pflege mit regelmäßigem Wässern. Es soll ein Drainagerohr zur besseren Wässerung im Pflanzloch verlegt werden. Die Fläche hat eine Größe von 337 m 2. Die verbleibende Grünlandfläche ist extensiv zu pflegen (zweimalige Mahd im Jahr, keine Düngung oder Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln). 6.2 Ausgleichsmaßnahme A2: Gehölzpflanzung im Bereich SO2 als Ausgleich für weitere Versiegelungen An A1 schließt sich eine weitere Baumreihe mit hochstämmigen Bäumen als Ausgleich für die weiteren Versiegelungen im Gebiet SO2 an (A2). Die Fläche hat eine Größe von 225 m 2. Gepflanzt werden Hochstämme mit cm Stammumfang. Baumarten: Esche Fraxinus excelsior Bergahorn - Acer pseudoplatanus Feldahorn Acer campestre Eberesche Sorbus aucuparia 6.3 Ausgleichsmaßnahme A3: Ergänzung des Gehölzbestandes am Graben Am Graben sind die vorhandenen Gehölze dauerhaft zu erhalten. Der Bestand ist so zu ergänzen, dass ein durchgängiger Ufergehölzstreifen beidseitig entsteht. Es sind heimische Erlen, Eschen und vereinzelt Weiden zu verwenden (Heister, 2-3 x verschult, Höhe 1,50 bis 2,00 m). Die Grabenfläche hat insgesamt eine Größe von 790 m 2. Juli 2013 Seite 18

19 6.4 Ersatzmaßnahme E1: Anlage von Uferrandstreifen an Ohe und Rinnebach Im Nachtrag zum Bauantrag für den Bau der Biogasanlage vom April 2009 wurde als Ausgleich die Ausweisung eines etwa 10 m breiten, beidseitig angelegten Uferschonstreifens entlang des nahe gelegenen Rinnebaches sowie der Ohe auf ehemaliger Ackerfläche festgelegt (Größe insgesamt m 2 ). Innerhalb von Bachschleifen sind die Uferrandstreifen teilweise auch breiter. Die Flächen wurden aus der Nutzung genommen und der Sukzession überlassen, so dass sich mit der Zeit ein naturnaher Ufergehölzsaum aus Erlen und Eschen ansiedeln kann. Ein 4 m breiter Streifen zur landwirtschaftlich genutzten Fläche hin wird als Pufferbereich extensiv gepflegt (Mahd 1 x jährlich, Mahdgut entfernen). Abb. 3: E 1: Anlage von 10 m breiten Uferrandstreifen auf Acker am Rinnebach und an der Ohe Juli 2013 Seite 19

20 6.5 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist der Baugenehmigung mit Freiflächenplan der Biogas Homberg GmbH & Co.KG (SO 1) zu entnehmen sowie der Baugenehmigung mit Freiflächenplan der E.ON (SO 2). Hier erfolgte eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach der Kompensationsverordnung Als Ersatzmaßnahme E1 wurden 1,68 ha Acker an der Ohe und am Rinnebach in Uferrandstreifen mit naturnahem Gehölzbewuchs umgewandelt. Verbleibende Defizite (Biotopwertpunkte) wurden dargestellt und hierfür eine Abgabe erhoben. Gegenstand des B-Plans ist somit nur noch die geplante zusätzliche Neuversiegelung von m 2 im SO 2. Hierfür wird die Ausgleichsmaßnahme A2 in Kap. 6.3 durchgeführt. Ein weiterer Ausgleich hierfür wird noch gesucht und festgelegt. 7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Auf der Grundlage des Artikels 10 der Plan-UP-Richtlinie hat das EAG Bau die Gemeinden erstmals verpflichtet, die bei der Umsetzung ihrer Bauleitpläne entstehenden erheblichen Umweltauswirkungen formalisiert zu überwachen, um unvorhergesehene Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen ( 4 c, Abs. 3 sowie Nr. 3b der Anlage zu 2 Ab. 4 und 2a). Im 1. Betriebsjahr kam es zu Undichtigkeiten der Siloplatte und damit zu Belastungen des Grabens. Durch das Ablassen des Grabenwassers in den Rinnebach und die Ohe kam es auch zu stofflichen Belastungen dieser Gewässer. Daraufhin wurde die Siloplatte nachträglich abgedichtet, wie auch der Grabenbereich. Das Grabenwasser wird nach jedem Starkregenereinis untersucht (CSB, BSB5, N-gesamt, P-gesamt). Es sollte auch die Rinne regelmäßig in Abstimmung mit der Behörde untersucht werden. Dieses Untersuchungsprogramm sollte weiter verfolgt und die Ergebnisse der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Juli 2013 Seite 20

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