Zusammenarbeit Land Kommunen am Beispiel von BeihilfeNRWplus

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1 Zusammenarbeit Land Kommunen am Beispiel von BeihilfeNRWplus Aachen, den MR Eckhard Grah

2 Ausgangslage Die Landesdienststellen in Nordrhein-Westfalen, sowie einige Beihilfestellen der Kommunen und Kreise nutzen das vom Land NRW zur Verfügung gestellte Beihilfefachverfahren BeihilfeNRW. Dieses Bearbeitungs-und Abrechnungsverfahren wurde vom Land NRW in den letzten Jahren kontinuierlich um verschiedene Komponenten (Scannen, elektronische Akte etc.) ergänzt und so zu BeihilfeNRWplus weiterentwickelt. BeihilfeNRWplus wurde zunächst nur in den Landesdienststellen eingesetzt. Seit 2012 setzen neben den Landesdienststellen auch die beiden Kommunen Düsseldorf undköln als Pilotkommunendas weiter entwickelte Programm BeihilfeNRWplus erfolgreich ein. 2

3 Aktuelle Entwicklung 2015 erfolgte die Öffnung des Landes fürweitere Kommunen. Hierfür haben das Finanzministerium des Landes NRW, der Landesbetrieb Information und Technik NRW, die Zentrale Scanstelle bei der Bezirksregierung Detmold, die Stadt Düsseldorf und die Stadt Köln im Rahmen ihrer kooperativen Zusammenarbeit ein Organisationsmodell entwickelt, dass es allen angemeldeten Kommunen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht, BeihilfeNRWplus zu nutzen. 3

4 Aktuelle Entwicklung Insgesamt werden 20 Kommunen und Kreise mit über Beihilfeberechtigten an BeihilfeNRWplus angebunden. Die Anbindung derbeihilfestellen erfolgt über ein kostenpflichtiges Migrationsprojekt. Das Projekt wurde im Dezember 2015 begonnen. Mitder Stadt Bielefeld ging im Mai 2015 die erste kommunale Beihilfestelle in Produktion. Im Vorfeld des Projekts wurden vier Handlungsfelder identifiziert,um die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen erfolgreich zu gestalten. Diese vier Handlungsfelder werden nachfolgend vorgestellt. 4

5 Übersicht Handlungsfelder Recht Technik Organisation Verträge 5

6 Handlungsfeld: Recht Umsatzsteuerproblematik Bei der Beihilfebearbeitung durch die ZSDT und IT.NRW für den hoheitlichen Bereich der Kommunen handelt es sich um sog. Beistandsleistungen. Ertragsteuerlich stellen Beistandsleistungen für den hoheitlichen Bereich einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts (jpör) bei der leistenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft einen steuerfreien Hoheitsbetrieb i.s.d. 4 Abs. 5 KStG dar. Bei der geplanten Übernahme der Tätigkeiten im Bereich der Beihilfebearbeitung handelt es sich aus körperschaftsteuerrechtlicher Sicht um eine Beistandsleistung der ZSDT und IT.NRW für die angeschlossenen Kommunen. Diese Beistandsleistungen unterliegen deshalb nach derzeitiger Verwaltungsauffassung nicht der Umsatzbesteuerung. 6

7 Handlungsfeld: Recht Vergaberecht (1/2) Nach aktueller Rechtsauffassung des Finanzministeriums NRW erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Land NRW, vertreten durch das Finanzministerium, und der Gebietszentren im Rahmen eines Erlasses als vergabefreie innerstaatliche Zusammenarbeit. Zwischen den beteiligten Kommunen wird jeweils eine entsprechende Kooperationsvereinbarungabgeschlossen. Dieses Verfahren steht im Einklang mit den vom EuGH in seiner Entscheidung vom aufgestellten Grundsätzen ( Stadtreinigung Hamburg, RS C-480/06) sowie den Ausführungen der EU-Kommission zur geplanten Reform des Europäischen Vergaberechts. Die Gewährung und Bearbeitung von Beihilfen im Krankheitsfall ist eine öffentliche Aufgabe. Sie ist im Beamtenrecht und in der Beihilfeverordnung des Landes geregelt, die gleichermaßen für Landes-und Kommunalbedienstete gilt. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, die Effektivität der Bearbeitung in den Kommunen zu verbessern. 7

8 Handlungsfeld: Recht Vergaberecht (2/2) Da keine vergleichbare Leistung von privaten Drittanbietern angeboten wird, ergibt sich die Zulässigkeit hinsichtlich wirtschaftlicher Betätigung nach 107 Abs. 1 GO. Zudem werden keine Kosten erhoben, die über eine reine Kostenerstattung hinausgehen. Ferner handelt es sich unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten um eine sogenannte öffentlich-öffentliche Zusammenarbeitnach 108 Abs. 6 GWB. Diese Regelung ermöglicht es mehreren öffentlichen Auftraggebern Vereinbarungen zur Erledigung einer gemeinsamen Aufgabe zu treffen, ohne dies einem Wettbewerb unterziehen zu müssen. Die rechtliche Prüfung und finale Entscheidung bleibt letztlich den kommunalen Vergabestellenüberlassen. 8

9 Übersicht Handlungsfelder Recht Technik Organisation Verträge 9

10 Handlungsfeld: Technik Die Kommunen und Kreise in NRW sind geprägt durch eine heterogene IT-Landschaft (unterschiedliche Personalverfahren, Kassenverfahren, etc.). Verschiedene IT-Dienstleister und gewachsene Strukturen prägen bei den Kommunen die eingesetzte Technik. Wesentlicher Punkt im Projekt war die Zentralisierung und Migration des Fachverfahrens hin zum Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Die technischen Vorgaben vom Land für die zu verwendendehard-und Software stellen bei den Beteiligten einen effizienten Arbeitsablauf sicher (z.b.anbindung Scanstelle). Neben einer effektiven Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Verfahrens wird zudem durch eine gemeinsame technische Basis eine einheitliche Nutzung des Geschäftsprozesses gewährleistet. 10

11 Übersicht Handlungsfelder Recht Technik Organisation Verträge 11

12 Handlungsfeld: Organisation Der Einsatz von BeihilfeNRWplus hat Auswirkungen auf die Organisation der am Projekt beteiligten Kommunen und Kreise. Das Finanzministerium NRW erstellte zusammen mit den Städten Düsseldorf und Köln ein Konzept, welches ein Organisationsmodellfür die Einbindung der Kommunen in BeihilfeNRWplus beinhaltet. In diesem Organisationsmodell werden Teilaufgaben in einem sog. Gebietszentrum gebündelt, da es dem Land mit den vorhandenen Kapazitäten ansonsten nicht möglich ist, den Kommunen und Kreisen das beschriebene Verfahren zur Verfügung zu stellen. Diese vom Land vorgegebenen einheitlichenorganisatorischen Rahmenbedingungen gewährleisten für alle Beteiligten einen effektiven und effizienten Arbeitsablauf. Die Zuständigkeit für die Beihilfesachbearbeitung verbleibt weiterhin in der jeweiligen einzelnen Kommune. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung steht es jeder Kommune frei, sich diesem Modell anzuschließen. 12

13 Übersicht Handlungsfelder Recht Technik Organisation Verträge 13

14 Handlungsfeld: Verträge Für die Anbindung der kommunalen Beihilfestellen haben das Finanzministerium des Landes NRW, der Landesbetrieb Information und Technik NRW, die Zentrale Scanstelle in Detmold, die Stadt Düsseldorf und die Stadt Köln im Rahmen ihrer kooperativen Zusammenarbeit ein Organisationsmodell entwickelt, dass es allen angemeldeten Kommunen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht, BeihilfeNRWplus zu nutzen. 14

15 Handlungsfeld: Verträge (Verträge 1/2) Im Zuge der Zusammenarbeit von Land und Kommune werden Teilaufgaben in einem kommunalen Gebietszentrum gebündelt, da dasland keine zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügungstellen kann. Zur vertraglichen Regelung dieser Zusammenarbeit ist zwischen dem Gebietszentrum und den jeweils betreuten Kommunen eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. 15

16 Handlungsfeld: Verträge (Verträge 2/2) Darüber hinaus ist zwischen der jeweiligen Kommune und der ZSDTist ein Vertrag über die Scan-Dienstleistungen zu schließen. Gebietszentrum Abschließend wird ein Vertrag zwischen Kommune und IT.NRWüber die bereitgestellten IT-Services geschlossen. Insgesamt werden von jeder Kommune 2 Verträge und eine Kooperationsvereinbarung mit 3 unterschiedlichen Partnern geschlossen, die aber voneinander abhängig sind. ZSDT Kommune IT.NRW 16

17 Handlungsfeld: Verträge Dabei handelt es sich nach Prüfung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW nichtum eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Sinne des 23 GkG NRW, so dass keine Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde besteht. Demnach handelt es sich bei den abzuschließenden Kooperationsvereinbarungenum Geschäfte der laufenden VerwaltungderKommune nach 41 Absatz 3 GO NRW und die Verwaltung ist ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen abzuschließen. 17

18 Fazit Projekterfolg 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? 19

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