SEPA Kunden-Veranstaltung am Informationen für Firmenkunden und Vereine der Raiffeisenbank Eichenbühl und Umgebung eg
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- Cathrin Koenig
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 SEPA Kunden-Veranstaltung am Informationen für Firmenkunden und Vereine der Raiffeisenbank Eichenbühl und Umgebung eg
2 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
3 Einführung in SEPA Was ist SEPA? - Single Euro Payments Area - Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr in 33 EU- Ländern mittels IBAN und BIC - Ab für Firmenkunden und Vereine - Für Privatkunden erst ab IBAN und BIC finden Sie - Auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard - Auf den Kontoauszügen - Im Online-Banking unter Kontoinformationen
4 Einführung in SEPA Überweisung: - Keine Zusatzkosten für Überweisungen in die 33 SEPA Länder - Für innerdeutsche Zahlungen ist der IBAN ausreichend (sog. IBAN Only ) - Kein Überweisungsrückruf möglich
5 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
6 Lastschrift Lastschrift: Verfahren bis Verfahren ab Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungsauftragsverfahren SEPA-Firmen-Lastschrift
7 Lastschrift Voraussetzungen für den Lastschriftverkehr (sowohl SEPA-Basis als auch SEPA-Firmen-Lastschrift) 1. Gläubiger-ID (vom Kunden bei der Bundesbank zu beantragen; 2. Gültiges Lastschrift-Mandat / Mandatsreferenznummer 3. Konkretes Fälligkeitsdatum (D) 4. Vorabinformation (Pre-Notification) 5. Rechtzeitige Einreichung bei der Bank, da Vorlauffristen zu beachten sind
8 SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Lastschrift-Mandat (ersetzt die Einzugsermächtigung) Aufbau:
9 SEPA-Basis-Lastschrift Es besteht die Möglichkeit der Umdeutung einer bestehender Einzugsermächtigung: - Die Umdeutung muss dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden, dies kann formfrei erfolgen z. B. auch über (DTA-)Lastschrift, , Fax, etc. - Folgendes muss die Umdeutung beinhalten: - Hinweis auf SEPA-Umstellung - Datum der Umstellung / des nächsten Einzuges - Gläubiger-ID des Gläubigers - Mandatsreferenznummer
10 SEPA-Basis-Lastschrift Beispiel eine Umdeutungsschreibens Test AG - Teststr Stadttest Muster GmbH Musterstraße Musterstadt Bisher wurden in unserer Zusammenarbeit die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von uns eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir ab dem [TT.MM.JJJJ] das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einsetzen. Die seinerzeit mit Ihnen geschlossene Einzugsermächtigung dient hierzu als entsprechendes Mandat. Wir werden bei den Einzügen folgende Parameter verwenden: Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Gläubiger-ID: [DE...] Mandats-Referenz: [Kundennummer] Sehr geehrter Geschäftspartner, wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird der deutsche Zahlungsverkehr (DTA-Verfahren) mittelfristig auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU- Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 beschlossen. Diese Umstellung hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug. In Zukunft werden wir Sie zudem [X] Tage vor Fälligkeit der anstehenden Lastschrift über deren Höhe informieren einen entsprechenden Hinweis werden wir zukünftig mit in die Rechnung aufnehmen. Den ersten Einzug nach dem neuen Verfahren werden wir am [TT.MM.JJJJ] durchführen Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen
11 SEPA-Basis-Lastschrift Vorabinformation (Pre-Notification): - Soweit nicht anders vereinbart: 14 Tage vorher - Jedoch ist eine individuelle Regelung möglich - Bei wiederkehrenden regelmäßigen Lastschriften ist nur einmalig eine Pre-Notification notwendig - Bei wiederkehrenden Lastschriften mit abweichenden Betrag ist jeweils eine neue Pre- Notification notwendig - Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen
12 SEPA-Basis-Lastschrift Vorlauffristen: - Bei Erst- oder Einmallastschriften mindestens 6 Tage - Bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage - Ab : EURO-Eil-Lastschrift mindestens 2 Tage (unabhängig von der Häufigkeit)
13 SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA-Firmenlastschrift: Es wird ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat benötigt: - Aufbau analog SEPA-Basis-Mandat - Geänderte Bezeichnung: SEPA-Firmen-Lastschriftmandat - Geänderter Text: Ich ermächtige (Name des Zahlungsempfängers), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers), auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
14 SEPA-Firmen-Lastschrift - Eine Ausfertigung des Firmenlastschriftmandates muss vom Zahlungspflichtigen bei seiner Bank eingereicht werden (vgl. Abbuchungsauftrag) - Nur zwischen Firmenkunden möglich - Keine Umdeutung möglich - Pre-Notification notwendig - Vorlauffrist: 2 Tage
15 Lastschriften Zusammenfassung I Migration Mandat Gläubiger ID Mandatsreferenznummer Pre-Notification Vorlauffrist Basis-Lastschrift Umdeutung der Einzugsermächtigung SEPA-Lastschrift- Mandat 6 Tage (einmalig) 3 Tage (wiederkehrend) 2 Tage (Eil) notwendig notwendig notwendig Firmen-Lastschrift Keine Migration der Abbuchungsaufträge SEPA-Firmenlastschrift- Mandat 2 Tage
16 Lastschriften Zusammenfassung II Basis-Lastschrift Firmen-Lastschrift Widerrufsfristen 8 Wochen nach Buchung Keine Widerrufsfrist Rückgabe durch Bank mangels Deckung möglich Widerrufsfrist bei fehlendem Mandat 13 Monate 13 Monate Wichtig ist ein unterschriebenes Mandat Nur bei Fehlen einer Unterschrift beträgt die Widerrufsfrist 13 Monate
17 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
18 Beleghafte Einreichung Überweisung: Einreichung nur noch mit SEPA-Überweisungsträger (IBAN und BIC) möglich. Lastschrift: Die Einreichung von Lastschriftformularen ist unter SEPA nicht mehr möglich. à Nur noch Online
19 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
20 DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) Das DTA-Verfahren wird zum gekündigt (Schreiben gehen Mitte November raus). Ab können keine Datenträger mehr in der Bank eingereicht werden Die Zahlungen müssen auf einem anderen Weg an uns versendet werden z.b. über Online-Banking
21 DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) Überweisung Datenträger Lastschriften Evtl. ist die Software, mit der die Dateien erstellt werden SEPA und Online fähig. à Über dieses Programm Zahlungsverkehr abwickeln Bisherige DTA-Datei kann in unserer VR- Networld-Software eingelesen und an die Bank versendet werden. Das DTAUS-Format wird in das SEPA- XML Format konvertiert. Geringer Umstellungsaufwand. DTA-Lastschrift-Dateien enthalten nicht alle Informationen, welche für eine SEPA- Lastschrift notwendig sind (Mandatsreferenznummer; Ausführungsdatum, usw.) Konvertierung in der VR-Networld Software nur mit manueller Nachbearbeitung möglich. Größerer Umstellungsaufwand Voraussetzung ist ein Online-Banking Zugang und eine entsprechende Software.
22 DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) SEPA-Dateien bei der Bank einreichen: Wenn die Vereins- oder Buchungssoftware SEPA-Dateien erstellt, können diese per VR-Networld-Software oder über unser E-Banking Business (Internet) eingelesen und an uns versendet werden. Voraussetzung: Online-Zugang für das entsprechende Konto
23 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
24 Daueraufträge Dauerüberweisungen Automatische Umstellung in das SEPA Format Kein Umstellungsaufwand für Sie Erste Probemigration ist fehlerfrei gelaufen
25 Daueraufträge Dauerlastschriften Automatische Migration in das SEPA Format, wenn Gläubiger-ID bei uns hinterlegt ist Es bestehen drei Möglichkeiten zur Ermittlung der Mandatsreferenznummer: Automatische Ermittlung durch uns. Die Nummer wird Ihnen zur Verfügung gestellt (z.b. Excel-Datei, CSV-Datei, Ausdruck) Sie erfassen in einer von uns zur Verfügung gestellten Tabelle Ihre eigenen Mandatsreferenznummern. Diese spielen wir in unser System ein. Manuelle Erfassung der Mandatsreferenznummern durch uns (Bankmitarbeiter, kostenpflichtig)
26 Daueraufträge Dauerlastschriften werden nicht migriert, wenn: Die Gläubiger-ID fehlt Es sich um einen Abbuchungsauftrag handelt oder Die Ausführung wöchentlich oder halbmonatlich stattfindet.
27 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
28 Einreichung von SRZ-Dateien (z.b. Steuerberater) Die Einreichung über den Steuerberater (DATEV, BBV) ist weiterhin möglich. Der Begleitzettel ist weiterhin bei uns einzureichen. Umstellungsaufwand ist mit dem Steuerberater abzuklären
29 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
30 Online-Banking Überweisungen ab in unseren Online- Masken nur per IBAN (und BIC) Jedoch wandelt die Maske Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC um Sog. Hybride Eingabemaske Vorlagen werden in SEPA konvertiert Für Lastschriften (Einzellastschriften oder Einlesen einer Datei) wird eine Software oder E-Banking in der Business Version benötigt
31 VR-Networld Software Die VR-Networld Software kann: Gläubiger-ID s verwalten Mandate verwalten SEPA-Lastschrift-Mandat drucken SEPA-Firmenlastschrift-Mandat drucken Umdeutungsschreiben drucken Anhand einer bestehenden Lastschrift eine Mandatsreferenznummer erzeugen Diese wird bei der nächsten Lastschrift dieses Kunden mit aufgenommen
32 VR-Networld Software Die VR-Networld Software kann: DTA-Dateien einlesen, konvertieren und verarbeiten SEPA-Dateien einlesen und verarbeiten Die VR-Networld Software ist eine reine Zahlungsverkehrssoftware. Mitgliederverwaltung ist damit nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.
33 E-Banking Business Edition Die E-Banking Business-Edition kann: SEPA-Dateien einlesen und verarbeiten SRZ-Dateien (z.b. vom Steuerberater) freigeben Unterstützt die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) Die E-Banking Business Edition muss auf keinem Rechner installiert werden.
34 SEPA-Kunden Veranstaltung Übersicht: 1. Kurze -Einführung in SEPA 1. SEPA-Überweisung 2. SEPA-Lastschrift 2. Einreichungsarten 1. Beleghafte Einreichung 2. DTA (Diskette, USB-Stick, usw.) 3. Daueraufträge 4. Steuerberater-Dateien 5. Online-Banking 3. Handlungsempfehlungen
35 Handlungsempfehlungen: Die nächsten Schritte: - Bei Lastschrifteinzügen: - Gläubiger ID beantragen - Mandatsreferenznummern vergeben - Umdeutung bzw. Mandate einholen - Online Zugang beantragen - IBAN und BIC auf den Rechnungen mit aufnehmen - Rechnungen anpassen, so dass diese als Pre- Notification verwendet werden können
36 Handlungsempfehlungen: Die nächsten Schritte: - IBAN und BIC von den Arbeitnehmern erfragen bzw. Konvertieren (VR-IBAN-Konverter) - Erste Zahlungen über SEPA veranlassen - SEPA Überweisungsvordrucke (erhältlich bei uns) den Rechnungen beilegen - Für Vereine: Beitrittserklärungen mit Mandat versorgen - Alternative für Dateieinreichung nutzen
37 Fragen: Ihre Fragen an uns:
38 Ihre Ansprechpartner Für Fragen rund um SEPA: Für Fragen rund um die Technik: Patrizia Ziegler Tel.: 09371/ Benjamin Dosch Tel.: 09371/
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