REACH - Überwachung in den Ländern. Bettina Schröder Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

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1 REACH - Überwachung in den Ländern Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz 1

2 Inhalt 2 Rechtlicher Rahmen Behörden und Überwachungsstrukturen Herausforderungen für die Überwachungspraxis Praktische Ansätze

3 Rechtlicher Rahmen 3 EG-REACH-Verordnung (1907/2006) EG-Marktüberwachungs-VO (765/2008) Chemikaliengesetz (ChemG) Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

4 Rechtlicher Rahmen 4 Überwachung und Sanktionen bei Europäischen Vorschriften: In der Regel durch die Mitgliedstaaten zu organisieren und festzulegen

5 Rechtlicher Rahmen 5 REACH: Pflichten der Mitgliedstaaten Artikel 125 System amtlicher Kontrollen unterhalten Artikel 126 Vorschriften über Sanktionen festlegen

6 Rechtlicher Rahmen 6 Chemikaliengesetz Abschnitt II ( 4 bis 10) Durchführung REACH 21 Überwachung (Länderaufgabe, Behördenrechte) 21a Mitwirkung von Zollstellen 23 Behördliche Anordnungen

7 Rechtlicher Rahmen 7 EG-MarktüberwachungsVO 765/2008 Artikel 18 Abs. 5 Mitgliedstaaten erstellen Marktüberwachungsprogramme Artikel 19 Abs. 1 Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren in angemessenem Umfang

8 Rechtlicher Rahmen 8 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 8 Abs. 3 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden Rückruf Rücknahme Warnmeldungen Sicherstellung + Beseitigung

9 Rechtlicher Rahmen: Konsequenzen bei Verstößen gegen REACH 9 Registrierungspflichten: Chemikaliengesetz, Strafvorschriften/Bußgeldvorschriften Informationen in der Lieferkette (teilweise, z.b. SDB): Gefahrstoffverordnung, Bußgeldvorschriften Noch nicht geregelt (SanktionsVO in Arbeit, Strafvorschriften/Bußgeldvorschriften): Beschränkungen Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen

10 Rechtlicher Rahmen 10 FAZIT Rechtsgrundlagen für Überwachung von REACH sind in bestehende Vorschriften integriert

11 Behördliche Zuständigkeiten für REACH 11 Europäisch: ECHA National: Zuständige Behörde : Bundesstelle für Chemikalien Überwachung: Länderbehörde Andere Mitgliedstaaten REACH Forum

12 Behördliche Zuständigkeiten für REACH 12 REACH-Überwachung in den Ländern BLAC LASI (LAV) Zuständigkeiten auf Landesebene festgelegt (zentral/ dezentral/ semizentral; gebündelt/ geteilt; Anbindung an Immissionsschutz/ Arbeitsschutz/ Verbraucherschutz ) Abstimmung zwischen den Ländern in (Bund)/Länder-Gremien

13 Überwachungsstrukturen 13 REACH-Überwachung ist Teil der chemikalien- und gefahrstoffrechtlichen Überwachung soll mit anderen Bereichen der Marktüberwachung verzahnt werden hat Verbindungen zur Überwachung im Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz

14 Überwachungsstrukturen 14

15 Überwachungsstrukturen 15 REACH ist nur ein (zentraler) Baustein des Chemikalienrechts eine der stoffbezogenen Beschränkungsvorschriften Konkurrenz um Kapazitäten z.b. bei Marktaufsichtsprogrammen oder Projekten

16 Herausforderungen für die Überwachungspraxis 16 Vielfältige Regelungsbereiche, verschiedenste Normadressaten Zum Beispiel: Beschränkung Cd- Gehalt importierter Kunststoffprodukte Ansprechpartner: Importhändler Registrierung Grundchemikalien Ansprechpartner: Großindustrie Verwendungsbestimmungen für Lacke oder Kühlschmierstoffe Ansprechpartner: Handwerksbetrieb

17 Herausforderungen für die Überwachungspraxis 17 Komplexe Rahmenbedingungen Mengenschwellen Übergangsfristen Anwendungsbereich Ausnahmeregelungen Konzentrationsgrenzen Oft unterschiedlich für die diversen REACH-Titel

18 Herausforderungen für die Überwachungspraxis 18 Keine leicht erkennbaren Konformitätsmerkmale Konformitätsnachweis und bescheinigung in REACH nicht vorgesehen Komplexität der Vorschrift lässt den CE-Ansatz ungeeignet erscheinen

19 Praktische Überwachungsansätze 19 Beispiel Hamburg Regelmäßig: Reaktives Handeln bei Beschwerden (z.b. von anderen Behörden oder Konkurrenten) Beabsichtigt: Schwerpunktprojekte/Aufsichtsprogramme (gesteuert durch Forum, BLAC, ) Hinwirken auf systematische Ansätze der Betriebe Unwahrscheinlich: Regelüberwachung ( alle x Jahre in jeden Betrieb )

20 Praktische Überwachungsansätze: Thema Registrierung 20 Beispiel: Beim Hersteller/Importeur 1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen (z.b. aus Angebotsliste) 2. Schritt: prüfen der Registrierungspflicht Betriebliche Angaben (z.b. Mengen, Ausnahmesachverhalte) Falls Nein : Überprüfen der betrieblichen Angaben Falls Ja : Registrierungsstatus prüfen (ECHA/BfC)

21 Praktische Überwachungsansätze: Thema Registrierung 21 Beispiel: Beim Nachgeschalteten Anwender 1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen (z.b. aus Angebotsliste, auch als Bestandteil von Gemischen) 2. Schritt: Registrierungsstatus prüfen 3. Schritt: Verwendung nach Registrierungsvorgaben prüfen

22 Praktische Überwachungsansätze: Thema Sicherheitsdatenblatt 22 Beispiel: Beim Hersteller/Importeur 1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen/-gemischen (z.b. aus Angebotsliste) 2. Schritt: Erfordernis SDB prüfen Falls ja : 3. Schritt: Struktur Sprache Inhalte/Vollständigkeit Fachkundige Erstellung Weitergabemodalitäten prüfen

23 Praktische Überwachungsansätze: Thema Sicherheitsdatenblatt 23 Beispiel: Beim Nachgeschalteten Anwender 1. Schritt: Auswahl von Beispielstoffen (Gefahrstoffverzeichnis) Schritt 2a: Pflichten im Betrieb prüfen Verfügbarkeit AN (Art. 35) Einhaltung Verwendungsbedingungen, DNEL, PNEC Schritt 2b: SDB-Anforderungen prüfen (Inhalte/Struktur/Sprache) Bei Beanstandungen: 3. Schritt: Abgabe an zuständige Behörde (Sitz des Lieferanten)

24 Praktische Überwachungsansätze: Thema Beschränkungen 24 Ansatz 1: Überprüfung einer bestimmten Beschränkung 1. Schritt: Auswahl/Festlegung relevanter Produkte Schritt 2a: Überprüfungen bei Herstellern/Importeuren Vorteil: Überprüfungsmethode optimierbar Schritt 2b: Monitoring im Einzelhandel Bei Beanstandungen: 3. Schritt: Abgabe an zuständige Behörde (Sitz des Lieferanten)

25 Praktische Überwachungsansätze: Thema Beschränkungen 25 Ansatz 2: Überprüfung einer bestimmten Produktgruppe 1. Schritt: Auswahl/Festlegung relevanter Beschränkungen Schritt 2a: Überprüfungen bei Herstellern/Importeuren Vorteil: umfassende Produktbeurteilung Schritt 2b: Monitoring im Einzelhandel Bei Beanstandungen: 3. Schritt: Abgabe an zuständige Behörde (Sitz des Lieferanten)

26 Praktische Ansätze: REACH mit System 26 Priorität: Systematische Lösungen suchen Behördenfrage : Wie stellt ein Betrieb die Erfüllung der REACH- Pflichten sicher? Betriebsantwort : z.b. Chemikalienrecht in QM integriert Behördliche Systemprüfung einschließlich Überprüfung von Beispielen

27 Praktische Ansätze 27 Europäische Anstöße RIPE (REACH Information Portal for Enforcement) Elektronischer Zugriff der Behörden auf REACH-Daten der ECHA ECHA arbeitet daran: ev. ab Frühjahr 2011 verfügbar

28 Praktische Ansätze 28 Europäische Anstöße Zusammenarbeit Zoll/REACH-Behörden REACH-Forums-AG Zoll Absprachen für orientierende Überprüfungen

29 Praktische Ansätze 29 Europäische Anstöße Aufsichtsprojekte des REACH-Forums Durchgeführt: REACH-ENFORCE-1 Planung läuft: REACH-ENFORCE-2

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