Hilfestellungen zur BFD-Vereinbarung
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- Friederike Schreiber
- vor 6 Jahren
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1 Hilfestellungen zur BFD-Vereinbarung AWO BV Hessen-Süd e.v. Freiwilligendienste Kruppstraße Frankfurt Tel.: /
2 1. Übersicht über Vertragslaufzeiten und dazugehörige Seminare Unter 27 Jahre: Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun/Jul 12 Monate Beginn bis Bildungstage AWO Hessen- Süd 5 Bildungstage Wetzlar Seminare Einführungsseminar Einsatzstellenseminar Vertiefungsseminar Politische Bildung Wetzlar Abschlussseminar 10 Monate Beginn bis Bildungstage AWO Hessen- Süd* 5 Bildungstage Wetzlar Seminare Einführungsseminar Vertiefungsseminar Politische Bildung Wetzlar Abschlussseminar 6 Monate Beginn bis Bildungstage AWO Hessen- Süd 5 Bildungstage Wetzlar Seminare Einführungsseminar Politische Bildung Wetzlar Abschlussseminar * Für die 10-Monatsgruppe wird noch ein einzelner Bildungstag im Laufe des Freiwilligendienstes eingeplant. Über 27 Jahre: Beginn: ganzjährig Seminare: regelmäßig stattfindende Reflexionstreffen und Bildungsangebote (Anzahl Dienstmonate=Anzahl Bildungstage) 2
3 2. Erläuterungen zur Erstellung der BFD-Vereinbarung Folgende Unterlagen sind per Post an die Freiwilligendienste zu senden: - BFD Datenblatt in einfacher Ausfertigung - die BFD-Vereinbarung in vierfacher Ausfertigung - das Beiblatt Abrechungswege in zweifacher Ausfertigung (anhängend an die BFD-Vereinbarung) - die AWO Anlage zur BFD-Vereinbarung in dreifacher Ausfertigung Die Vertragsunterlagen werden von uns (Freiwilligendienste der AWO Hessen-Süd) über die Zentralstelle (AWO Bundesverband e.v. in Berlin) an das BAFzA (Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) in Köln gesendet. Aus diesem Grund müssen die Vertragsunterlagen spätestens 3 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig wie oben aufgeführt und korrekt ausgefüllt (die Vereinbarungen sollten am PC ausgefüllt sein, damit die Lesbarkeit gewährleistet ist) bei uns eingehen. Außerdem müssen die einzelnen Exemplare im Original unterschrieben sein. Das BAFzA nimmt keine rückwirkenden Bewilligungen von Verträgen vor. Die Veträge können nicht direkt an das BAFzA gesendet werden, da wir als auch die Zentralstelle (AWO Bundesverband e.v.) das Kontingent prüfen und mit Unterschrift bestätigen muss. Eine Einsatzstelle muss eine anerkannte BFD Einsatzstelle sein, bevor ein/-e BFDler/-in beginnen kann. Bitte beachten Sie: Es müssen immer die aktuellen Unterlagen verwendet werden, da das BAFzA veraltete Unterlagen nicht akzeptiert. Die aktuellen Unterlagen finden Sie jederzeit unter zum Download. 3
4 2.1. Das BFD-Datenblatt (nicht vollständig abgebildet) Als Anleiter/in geben Sie bitte die Person an, die die pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle übernimmt, d. h. regelmäßig mit den Freiwilligen zusammenarbeitet und Reflexionsgespräche führt. 4
5 2.2. Die BFD-Vereinbarung Bitte bei Minderjährigen die Felder zu den Erziehungsberechtigten ausfüllen. Einsatzstellennummer: Jede Einsatzstelle hat ihre eigene EST-Nummer. Es ist nicht möglich, dass mehrere Einsatzstellen die gleiche EST-Nummer haben (auch nicht, wenn die Einsatzstellen zum gleichen Einsatzstellenträger gehören). Falls Sie dazu Fragen haben, rufen Sie gerne bei uns im Büro an. Vertragslaufzeiten: Bitte entnehmen Sie die möglichen Vertragslaufzeiten der Tabelle auf Seite 2. Unter 27-jährige Freiwillige können nur Vollzeit arbeiten. Über 27-jährige Freiwillige können auch Teilzeit arbeiten, wobei die Arbeitszeit pro Woche über 20 Stunden liegen muss, das heißt mindestens 20,5 Stunden. 5
6 Bitte füllen Sie alle Felder aus. Sofern eine Leistung nicht gewährt wird, tragen Sie eine 0 ein : Taschengeld = : andere Sach- oder Geldleistungen, die nicht in bis aufgeführt werden u dürfen zusammengerechnet 381 nicht übersteigen : Können die Freiwilligen in der Einrichtung mitessen, tragen Sie bitte den Sachbezugswert i. H. v. 95 entsprechend der SV-Entgeltverordnung ein (Fragen Sie Ihre Personalabteilung). Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, ist jedoch sozialversicherungspflichtig. ODER: Wird in der Einsatzstelle kein Essen angeboten oder können die Freiwilligen aus gesundheitlichen oder ähnlichen Gründen (religiöse oder ethische Ernährungsregeln) nicht mitessen, werden 60 Geldersatzleistung ausgezahlt. Zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden alle Beträge aus 3.2 (auch die Sachbezugswerte) addiert. Aus diesem Gesamtbetrag sind es ca.38,85% (fragen Sie Ihre Personalabteilung). 6
7 Regelungen zu den Bildungstagen: Bei den unter 27-jährigen Freiwilligen gilt: 12 Monate = 25 Bildungstage 10 Monate = 21 Bildungstage 6 Monate = 15 Bildungstage Davon 5 Seminartage an den Bildungszentren des Bundes. (Bei gemischten Gruppen (FSJ+BFD) kann es Abweichungen zu den Bildungstagen geben.) Bei den über 27-jährigen Freiwilligen gilt: Pro Monat = 1 Bildungstag Davon 0 Seminartage an den Bildungszentren des Bundes. 7
8 Regelungen zum Urlaub: Der nebenstehende Mindesturlaubsanspruch ist die Vorgabe des BAFzA. Für alle Freiwilligen der AWO Hessen-Süd gilt allerdings lt. Beschluss vom bei einer 6-Tage-Woche: 12 Monate = min. 31 Tage Urlaub 10 Monate = min. 26 Tage Urlaub 6 Monate = min. 16 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche: 12 Monate = min. 26 Tage Urlaub 10 Monate = min. 22 Tage Urlaub 6 Monate = min. 13 Tage Urlaub Außerdem gelten die Bestimmungen der Einrichtung gem. AWO-Anlage Punkt 3.5 sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach können es auch mehr Urlaubstage sein. (Unter 17 Jahre: min. 27 Tage / unter 16 Jahre: min. 30 Tage) 8
9 Dieses Beiblatt zur Vereinbarung benötigen wir in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift und Stempel. EST-Nr. der Einsatzstelle (siehe auch Seite 4) AST-Nr. des Rechtsträgers der Einsatzstelle (falls unbekannt, bitte bei uns erfragen) 9
10 Die AWO-Anlage AWO Anlage zur BFD Vereinbarung mit Name des/der Freiwilligen Anlage B Nebenabrede Dieses Formular benötigen wir in dreifacher Ausfertigung. Bitte den Namen des/der Freiwilligen eintragen! 3. Verpflichtung der Einsatzstelle 5. eine Fachkraft für die Anleitung zu benennen: Name und Funktion der Anleitung Als Anleiter/in geben Sie bitte die Person an, die die pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle übernimmt, d. h. regelmäßig mit den Freiwilligen zusammenarbeitet und Reflexionsgespräche führt. 7. Angabe zu bereits abgeleisteten Freiwilligendiensten Der/die Freiwillige hat bereits einen BFD/FSJ oder anderen Dienst nach dem JFDG geleistet: Nein ja, bitte die Dienstart angeben und den Zeitraum/die Zeiträume (von Tag/Monat/Jahr bis Tag/Monat/Jahr) Gesamtsumme aller bisher abgeleisteten Monate: Monate 8. Zustimmung zur Anlage Unterschriften Bitte von dem/der Freiwilligen bestätigen lassen, dass die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Höchstdauer des Freiwilligendienstes eingehalten werden. Bitte bei Punkt 8 den/die Freiwillige (bei Minderjährigen auch die erziehungsberechtigte Person) und die verantwortliche Person in der Einsatzstelle unterschreiben lassen. 10
11 2.4. Die Checkliste BFD-Vereinbarung Eine Übersicht über die notwendigen Formulare und die Anzahl der Ausfertigungen gibt die Checkliste BFD-Vereinbarung. Diese können Sie sich zur Prüfung der Vollständigkeit ausdrucken und als Anschreiben für den Postversand verwenden. 11
12 3. Vertragsänderungen Bei Kündigungen, Auflösungen sowie Verlängerungen steht Ihnen das Formular Änderung der Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes zur Verfügung. Dieses Formular senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Freiwilligendienste der AWO Hessen-Süd in Frankfurt. Bei einem Wechsel der Einsatzstelle auch innerhalb des gleichen Rechtsträgers muss eine neue Vereinbarung getroffen werden. FW-Kennung wird auf der Vereinbarungsbestätigung vom BAFzA bekannt gegeben oder Sie erfragen sie bei uns. 12
13 Informationen durch das Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Mehr Informationen über die Anerkennung als Einsatzstelle, die Begrifflichkeiten zum BFD sowie die Abrechnungswege erfahren Sie unter: Mit Ihrer Unterschrift auf der BFD-Vereinbarung verpflichten Sie sich unter 8 der Vereinbarung bei der Vertragsunterzeichnung zur Aushändigung des Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes. Sie finden dieses unter: In der Rubrik Bundesfreiwilligendienst finden Sie ein ausführliches A - Z zum BFD. 13
Präambel. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung.
Präambel Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß 1 BFDG Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit
MehrPräambel. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung.
Präambel Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend
MehrPräambel. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung.
Präambel Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend
MehrPräambel. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung.
Präambel Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend
MehrPräambel. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung.
Präambel Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend
MehrPräambel. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung.
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