Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die"

Transkript

1 Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Stand:

2 ANLAGEKLASSE SACHWERTE PORTFOLIOS WealthCap SachWerte Portfolio 2 I. Das Angebot im Überblick... 6 II. Die Investmentgesellschaft Name der Investmentgesellschaft Geschäftsjahr der Investmentgesellschaft Zeitpunkt der Auflegung, Laufzeit und Auflösung Persönlich haftende Gesellschafterin Treuhandkommanditistin Aufgaben und Rechtsgrundlage Wesentliche Rechte und Pflichten Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Treuhanfunktion vereinbarten Vergütung 12 Sonstiges Geschäftsführende Kommanditistin Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik Zielgesellschaften als Vermögensgegenstände Streuung und Werthaltigkeit Auswahl, Anbindung und Finanzierung der zu erwerbenden Beteiligungen Detailinformationen zu den Anlageklassen Immobilien Unternehmensbeteiligungen (Private Equity)...17 Energie / Infrastruktur Sonstige Formen von Sachwertanlagen Detailinformationen zu den Investitionsgegenständen Beteiligung an institutionellen Zielfonds Beteiligung an Objektgesellschaften und Publikumsfonds Anlage der Liquiditätsreserve Änderung der Anlagestrategie und Anlagepolitik Profil des typischen Anlegers Risikoprofil der Investmentgesellschaft Wesentliche Risiken Einführung Rendite- und anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Sonstige Risiken Liquiditätsmanagement

3 15. Umstände, unter denen Leverage eingesetzt werden kann sowie Belastungen und Handhabung von sicherheiten Wertentwicklung III. Kapitalverwaltungsgesellschaft Grundlagen Verwaltungsfunktion Geschäftsführende Kommanditistin der Investmentgesellschaft Sonstiges Dauer und Beendigung der Bestellung und Ausscheiden aus der Investmentgesellschaft Laufzeit und regelmäßige Beendigung Kündigung des Bestellungsvertrages, automatische Beendigung Ausscheiden aus der Investmentgesellschaft Anwendbares Recht und Gerichtsstand Übertragene Verwaltungsfunktionen IV. Anteile Anteilklassen, Vorzugsbehandlung und faire Behandlung Art und Hauptmerkmale der Anteile Stimmrechte Kontrollrechte und Informationsrechte Beteiligung am Ergebnis der Investmentgesellschaft Ausschüttungen Umwandlung Vertraulichkeit Haftung Ausgabe und Rücknahme der Anteile Ausgabe von Anteilen/Beitritt zur Investmentgesellschaft Rücknahme von Anteilen/Kündigung/Ausschluss aus der Investmentgesellschaft Eingeschränkte Übertragungsmöglichkeiten und Handelbarkeit V. Vertragsbeziehungen der Investmentgesellschaft Konzeptions- und Strukturierungsvertrag Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag Eigenkapitalvermittlungsverträge Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie Sonstige Dienstleister VI. Kosten Ausgabe- und Rücknahmepreis, Abfindungsguthaben Ausgabepreis

4 Rücknahmepreis Abfindungsguthaben Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft Initialkosten Laufende Kosten, die an die Verwaltungsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin zu zahlen sind Verwahrstellenvergütung Vergütungen, die von der Investmentgesellschaft an ihren Liquidator zu zahlen sind Weitere Aufwendungen zu Lasten der Investmentgesellschaft Transaktionskosten Vom Anleger an Dritte zu entrichtende Kosten Sonstige vom Anleger zu entrichtende Kosten und Gebühren Kosten auf Ebene der Beteiligungen der Investmentgesellschaft Investitionen in Zielgesellschaften Investitionen in WealthCap Zielgesellschaften Offenlegung Gesamtkostenquote VII. Ermittlung und Verwendung der Erträge/Bewertungsregeln Ermittlung der Erträge Verwendung der Erträge Bewertung Laufende Bewertung des Gesellschaftsvermögens Bewertung vor dem Ankauf von Vermögensgegenständen durch die Investmentgesellschaft VIII. Bedeutsame Steuervorschriften Allgemeine Hinweise Einkommensteuerliche Behandlung der Investmentgesellschaft Transparente Personengesellschaft Vermögensverwaltende Personengesellschaft Einkommensteuerliche Behandlung des Anlegers Einkünfte aus Kapitalvermögen Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Behandlung von Anlaufkosten Erstattung von Vergütungen Zurechnung, Verteilung der Einkünfte Berücksichtigung ausländischer Einkünfte Überschusserzielungsabsicht, Steuerstundungsmodell

5 Veräußerung des Anteils an der Investmentgesellschaft und Liquidation der Investmentgesellschaft Verfahren, Steuersatz und Solidaritätszuschlag Keine Gewerbesteuer auf Ebene der Investmentgesellschaft Besteuerung einer Blockergesellschaft Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Kapitalertragsteuer Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung in Deutschland AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz Anwendung der bisherigen Rechtslage Höhe der Steuer Umsatzsteuer Sonstige steuerliche Aspekte Keine Investmentfonds i.s.d. Investmentsteuergesetzes Keine Anwendung des Außensteuergesetzes Besteuerung im Ausland und Quellensteuerreduktion IX.Verwahrstelle Grundlagen Aufgaben Haftung X. Berichte, Geschäftsjahr, Prüfer, Offenlegung von Informationen XI.Verbraucherinformationen bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen XII. Anlagebedingungen XIII. Gesellschaftsvertrag XIV. Treuhandvertrag.150 XV. Anhang

6 I. Das Angebot im Überblick Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot an der WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG können sich Anleger im Rahmen eines geschlossenen inländischen Publikums-AIF (alternativer Investmentfonds) nach deutschem Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) mittelbar an einer Vielzahl von Sachwertbeteiligungen über Zielfonds und Objektgesellschaften (nachfolgend zusammen Zielgesellschaften genannt) aus unterschiedlichen Anlageklassen beteiligen. Im Kapitel Das Angebot im Überblick werden die wesentlichen Parameter des Beteiligungsangebots zusammengefasst und kurz erläutert. Die Kurzbeschreibungen erfassen nicht sämtliche Aspekte des Beteiligungsangebots und Inhalte des Verkaufsprospekts. Anleger sollten deshalb vor Zeichnung des Beteiligungsangebots die gesamten Zeichnungsunterlagen (Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Beitrittserklärung und Wesentliche Anlegerinformationen) aufmerksam lesen, sodass die Investitionsentscheidung auf Basis eines umfassenden Einblicks getroffen wird. Die wesentlichen Eckdaten der Beteiligung können der folgenden Tabelle entnommen werden: Investmentgesellschaft Anlageziel WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Erwirtschaftung einer positiven Rendite mit jährlichen Ausschüttungen ab 2018 und Wertzuwächsen bei möglichst geringen Wert- und Ausschüttungsschwankungen Die Zielrendite liegt bei 6-7 % (IRR 1 ) p.a. bezogen auf den Zeichnungsbetrag ohne Ausgabeaufschlag und vor Steuern. Anlagestrategie und -politik Aufbau eines breit gestreuten Portfolios von Beteiligungen an Alternativen Investmentfonds ( Zielfonds ) und Objektgesellschaften (zusammen mit Zielfonds nachfolgend Zielgesellschaften ) Die Streuung soll u.a. erreicht werden durch: o Eine Vielzahl indirekt über Zielgesellschaften gehaltener o o o Einzelinvestitionen Investition in unterschiedliche Anlageklassen Unterschiedliche Investitionsregionen Unterschiedliche Investitions- und Desinvestitionszeitpunkte Mögliche Anlageklassen mit Schwerpunkten Immobilien Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) mit regionalem Schwerpunkt in Europa und dem Fokus auf Buy-Out (z.b. Übernahme von bereits etablierten Unternehmen mit dem Ziel der Wertsteigerung und anschließendem Verkauf) Energie (Schwerpunkt Erneuerbare Energie) und Infrastruktur Sonstige Formen von Sachwertanlagen (z. B. Luftverkehr) 1 Renditeangabe nach Interner-Zinsfuß-Methode. Diese gibt an, wie hoch die Verzinsung ist, die in jedem Zahlungszeitpunkt auf das dann noch rechnerisch gebundene Kapital erzielt werden kann. Die Zielrendite basiert auf Annahmen und Erfahrungswerten der Verwaltungsgesellschaft. Sie bildet keinen verlässlichen Indikator für künftige Renditen. Es gibt insbesondere keine Garantie dafür, dass die Zielrendite tatsächlich erreicht wird. 6

7 Investitionsgegenstände Investitionsgegenstände sind direkte oder indirekte Beteiligungen an: Institutionellen Zielfonds Objektgesellschaften Publikumsfonds Die konkreten Beteiligungen stehen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest ( Blind Pool ). Anlagegrenzen Die in 2 der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagegrenzen enthalten insbesondere folgende zwingende Vorgaben dahingehend, wieviel Prozent des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals unmittelbar oder mittelbar über ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie, das nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen ist, in die jeweiligen Beteiligung an Zielfonds investiert werden müssen: Zielfonds, mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie, jedoch außerhalb Deutschlands: mindestens 60% Zielfonds, die in Immobilien investieren: mindestens 30% Zielfonds, die in Private Equity-Unternehmensbeteiligungen investieren: mindestens 15% Zielfonds, die in Unternehmensbeteiligungen und Anlagen im Bereich Energie und Infrastruktur, investieren: mindestens 15% Zielfonds mit Investitionsschwerpunkt in Europa: mindestens 60% Zielfonds, die eine Anlagestrategie nach dem Value add-prinzip (z. B. Neupositionierung von Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial und anschließendem Verkauf) verfolgen: mindestens 30% Zielfonds, die eine Anlagestrategie nach dem Buy Out-Prinzip (z.b. Übernahme von bereits etablierten Unternehmen mit dem Ziel der Wertsteigerung und anschließendem Verkauf) verfolgen: mindestens 15% Zielfonds, die die Erzielung regelmäßiger Einnahmen anstreben: mindestens 15% Zielfonds, die eine Investition in mindestens fünf Immobilien bzw. Private-Equity- Unternehmensbeteiligungen bzw. Unternehmensbeteiligungen und Anlagen aus dem Bereich Energie und Infrastruktur planen: mindestens 60% Zielfonds, die von einer namhaften und erfahrenen Beteiligungsgesellschaft aufgelegt, geführt oder beraten werden: mindestens 60% Beteiligungen an Zielfonds, Gesellschaften oder Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben: maximal 20% (wobei diese ihren Sitz auf Jersey, Guernsey, den Cayman Islands, in der Schweiz, in Kanada, in Australien oder in den Vereinigten Staaten von Amerika haben müssen) Die Anlagegrenzen müssen am Stichtag zwei Jahre nach dem Platzierungsschluss der Gesellschaft erfüllt sein. Weitere Einzelheiten zu 7

8 den geplanten Investitionen sind im Kapitel "Die Investmentgesellschaft", Abschnitt "Streuung und Werthaltigkeit" ausgeführt. Zielportfolio Die Investmentgesellschaft strebt folgendes mittelbar über Zielgesellschaften gehaltenes Portfolio an: Immobilien: 50% Energie/Infrastruktur: 30% Private Equity-Unternehmensbeteiligungen: 20% Investitionsprozess Die Auswahl und Anbindung der einzelnen Zielgesellschaften erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh nach gründlicher wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Prüfung. Für die Angemessenheit der Kaufpreise wird neben der Prüfung durch die Verwaltungsgesellschaft auch ein Wertgutachten von mindestens einem externen Bewerter eingeholt. Im Investitionsprozess werden unter anderem folgende Kriterien in Bezug auf die potentiellen Zielgesellschaften geprüft: Anlagestrategie und Investitionsgegenstände, rechtliche und steuerliche Ausgestaltung, Kompetenz und Erfahrung des Managements, Rendite-Risikoprofil, Kostenstruktur, Auswirkungen auf die Portfoliozusammensetzung der Investmentgesellschaft und die Kontrolle der Einhaltung der Anlagegrenzen. Fondswährung Euro Laufzeit Die Investmentgesellschaft ist für die Zeit bis zum errichtet. Unter bestimmten Bedingungen können die Gesellschafter eine Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft bis spätestens oder eine frühere Auflösung der Investmentgesellschaft beschließen. Ausschüttungen Ab 2018 sind jährliche Ausschüttungen geplant. Die Investmentgesellschaft strebt eine Investitionsquote von 100 % an. Aus der Investitionstätigkeit erzielte Liquidität kann deshalb unter bestimmten Bedingungen erneut in Beteiligungen investiert werden, um diese Investitionsquote zu erreichen (Einzelheiten zu etwaigen Reinvestitionen finden sich in 7 der Anlagebedingungen). Platzierungsgarantie 50 Mio. EUR durch die Wealth Management Capital Holding GmbH Mindestbeteiligung EUR zzgl. bis zu 5 % Ausgabeaufschlag, Höhere Beteiligungen müssen ohne Rest durch teilbar sein. 8

9 Voraussichtliche Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen Platzierungszeitraum Voraussichtlich bis Verkürzung oder Verlängerung bis spätestens möglich Beteiligungsformen Beteiligung als Treugeber über die WealthCap Investorenbetreuung GmbH ( Treuhandkommanditistin ), wobei eine Umwandlung der Treugeberbeteiligung in eine Direktbeteiligung möglich ist. Fremdkapital Eine kurzfristige Aufnahme von Fremdkapital zur Zwischenfinanzierung ist möglich, eine langfristige Aufnahme von Fremdkapital ist nicht vorgesehen. Die Fremdkapitalquote wird maximal 15 % des Verkehrswertes der in der Investmentgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände betragen. 9

10 II. Die Investmentgesellschaft 1. NAME DER INVESTMENTGESELLSCHAFT WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG. 2. GESCHÄFTSJAHR DER INVESTMENTGESELLSCHAFT Das Geschäftsjahr der Investmentgesellschaft beginnt am und endet am eines Kalenderjahres. Das Geschäftsjahr 2013 ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 3. ZEITPUNKT DER AUFLEGUNG, LAUFZEIT UND AUFLÖSUNG Das in der Rechtsform einer geschlossenen Kommanditgesellschaft aufgelegte Investmentvermögen WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend die Investmentgesellschaft genannt) wurde am gegründet. Die Investmentgesellschaft ist in dem Zeitpunkt aufgelegt, in dem die Zeichnungserklärung des ersten Anlegers durch die Treuhandkommanditistin angenommen wird (Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes). Die Investmentgesellschaft ist für die Zeit bis zum errichtet. Die Gesellschafter können mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft bis spätestens beschließen, sofern die Laufzeit einer Gesellschaft, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist, über den hinausgeht oder sich die jeweilige Laufzeit einer Gesellschaft, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist, über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert oder soweit die Investmentgesellschaft im Rahmen der Beendigung einer ihrer Beteiligungen Sachausschüttungen erhält und sie nicht sofort veräußert oder ausschüttet, sondern zunächst zulässigerweise weiter hält. Die Investmentgesellschaft wird vorzeitig aufgelöst, wenn die Gesellschafter die Auflösung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie mit der Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft beschließen und ohne Gesellschafterbeschluss sechs Monate, nachdem die Investmentgesellschaft keine dem Gesellschaftsgegenstand entsprechenden Vermögensgegenstände mehr hält. Ein einzelner Anleger ist nicht berechtigt, die vorzeitige Auflösung der Investmentgesellschaft zu verlangen. Erlischt das Recht der Verwaltungsgesellschaft, die Mittel der Investmentgesellschaft zu verwalten (vgl. hierzu im Einzelnen das Kapitel Kapitalverwaltungsgesellschaft, Abschnitt Verwaltungsfunktion ), so geht das Verfügungsrecht über das Investmentgesellschaftsvermögen auf die Verwahrstelle zur Abwicklung der Investmentgesellschaft über. In diesem Fall ist die Investmentgesellschaft durch die Verwahrstelle abzuwickeln und das Vermögen an die Anleger zu verteilen. Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend BaFin genannt) kann die Verwahrstelle von der Abwicklung und Verteilung absehen und einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung der Investmentgesellschaft nach Maßgabe der bisherigen Anlagebedingungen übertragen. Das Verfügungsrecht geht wiederum dann nicht auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über, wenn sich die Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete geschlossene Investmentkommanditgesellschaft umwandelt oder sie mit Genehmigung der BaFin eine andere externe Kapitalverwaltungsgesellschaft als ihre Verwaltungsgesellschaft benennt. 10

11 Eine Verschmelzung der Investmentgesellschaft ist nicht möglich. Im Fall der Auflösung der Investmentgesellschaft erfolgt die Liquidation durch die Verwaltungsgesellschaft. Ein nach Berücksichtigung der Verbindlichkeiten verbleibender Liquidationserlös wird an die Anleger entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen über die Ausschüttungen verteilt. Nach Beendigung der Liquidation haftet der Anleger nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. 4. PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN Die persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft (WealthCap SachWerte Portfolio 2 Komplementär GmbH) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WealthCap PEIA Management GmbH. Die WealthCap PEIA Management GmbH ist eine 6%ige Tochter der UniCredit Bank AG und eine 94%ige Tochter der Einzahlungs- und Platzierungsgarantin und potenziellen Fremdkapitalgeberin Wealth Management Capital Holding GmbH (nachfolgend WealthCap genannt). WealthCap wiederum ist ebenfalls eine 100 %ige Tochter der UniCredit Bank AG. Die UniCredit Bank AG soll ebenfalls mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden, bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernehmen (vgl. das Kapitel Kapitalverwaltungsgesellschaft, Abschnitt Übertragene Verwaltungsfunktionen ). 5. TREUHANDKOMMANDITISTIN Die WealthCap Investorenbetreuung GmbH mit Sitz in München fungiert als Treuhandkommanditistin ( Treuhandkommanditistin ). Die Treuhandkommanditistin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH, München. Diese wiederum ist eine Tochtergesellschaft der Wealth Management Capital Holding GmbH, München und der UniCredit Bank AG, München. Letztere soll wie vorstehend beschrieben - ebenfalls mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden und bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsgesellschaft übernehmen. AUFGABEN UND RECHTSGRUNDLAGE Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin ist es, die Beteiligungen der Anleger an der Investmentgesellschaft zu verwalten und die Kommunikation mit den Anlegern zu führen. Diese Tätigkeit erbringt die Treuhandkommanditistin gegenüber sämtlichen Anlegern, also gegenüber den Treugebern und den Direktkommanditisten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Treuhandkommanditistin die von ihr auf fremde Rechnung gehaltenen Beteiligungen treuhänderisch für die Treugeber zu halten. Dabei wird sie das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen halten. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin sind der Gesellschaftsvertrag und die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft, die vom Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung sowie der Treuhandvertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhandkommanditistin. Der Treuhandvertrag zwischen dem Treugeber und der Treuhandkommanditistin kommt mit Annahme der Beitrittserklärung des Treugebers durch die Treuhandkommanditistin zustande, ohne dass es dazu des Zugangs der Annahme beim Treugeber bedarf. Die Treugeber bilden untereinander keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern (d. h. den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Komplementärin) bevollmächtigt, die Beitrittserklärungen von Anlegern anzunehmen. Sie wird die Annahme der Beitrittserklärung der Anleger durch ein informatorisches Schreiben mitteilen. 11

12 WESENTLICHE RECHTE UND PFLICHTEN Die Treuhandkommanditistin handelt im Innenverhältnis auf Basis des Treuhandvertrages ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des betreffenden Treugebers. Daher nimmt sie vermögensrechtliche Ansprüche des Treugebers aus der Beteiligung an der Investmentgesellschaft, insbesondere die Ansprüche auf Ausschüttungen und auf das Abfindungsguthaben sowie die Ausübung der mit der Beteiligung verbundenen Stimm-, Auskunfts- und Kontrollrechte, nicht nach eigenem Ermessen, sondern nach Anweisung des jeweiligen Treugebers wahr. Die Treuhandkommanditistin ist gemäß 9 (5) des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ihr Stimmrecht uneinheitlich auszuüben. Übt sie ihr Stimmrecht für einen sie anweisenden Treugeber aus, kann sie diese jeweiligen Stimmrechte aber nur einheitlich ausüben. Sofern die Treuhandkommanditistin von Treugebern angewiesen wird, Stimmrechte für diese auszuüben, wird sie das nur tun, wenn die Weisung ein eindeutiges Votum des Treugebers zu den einzelnen Tagesordnungspunkten enthält. Die Weisung muss bis spätestens drei Kalendertage vor der betreffenden Gesellschafterversammlung durch Übergabeeinschreiben gegenüber der Treuhandkommanditistin erklärt werden. Fehlt eine solche Weisung oder geht sie nicht frist- und/oder formgerecht bei der Treuhandkommanditistin ein, wird diese sich der Stimme enthalten, also das Stimmrecht nicht ausüben, es sei denn, die Ausübung der Treugeberrechte ist aus der Sicht der Verwaltungsgesellschaft im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der Kommanditisten geboten. Dies gilt nur für Beschlüsse gemäß 9 (2) sowie 9 (3) Satz 4 a) und b) des Gesellschaftsvertrages. Für diesen Fall beauftragt und bevollmächtigt die Treuhandkommanditistin die Verwaltungsgesellschaft, das Stimmrecht im eigenen Ermessen im Interesse der Treugeber und der Kommanditisten auszuüben. Im Rahmen von Beschlüssen zur Änderung der Anlagebedingungen darf die Treuhandkommanditistin ihr Stimmrecht, das sie für einen Anleger ausüben würde, nur nach vorheriger Weisung durch den Anleger ausüben. Sämtliche Vermögensgegenstände, die die Treuhandkommanditistin bei der Ausführung des Treuhandvertrages erlangt hat und die ihr nicht selbst zustehen, insbesondere Ausschüttungen und Zuflüsse aus der Investmentgesellschaft, wird sie umgehend an den Treugeber entsprechend den geleisteten Zeichnungsbeträgen weiterleiten, sofern der Treugeber diese nicht direkt von der Investmentgesellschaft erhalten hat. Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhandkommanditistin eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft entsteht, hat der jeweilige Treugeber die Treuhandkommanditistin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der Investmentgesellschaft freizustellen. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die ihr nach der Höhe der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung jeweils anteilig zustehenden vermögensrechtlichen Ansprüche an den jeweiligen Treugeber abzutreten und alle Ansprüche der Investmentgesellschaft ihr gegenüber durch Abtretung ihrer Ersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Treugeber zu erfüllen. GESAMTBETRAG DER FÜR DIE WAHRNEHMUNG DER TREUHANDFUNKTION VEREINBARTEN VERGÜTUNG Die Treuhandkommanditistin erhält für die Verwaltung der Beteiligungen an der Investmentgesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,3% der Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewertungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber Auszahlungen i. H. v. 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. 12

13 SONSTIGES Die Treuhandkommanditistin leistet für eigene Rechnung keine Einlage und übernimmt eine Haftsumme i. H. v. anfänglich 100 EUR. Die Treuhandkommanditistin ist am Ergebnis und am Vermögen der Investmentgesellschaft für eigene Rechnung nicht beteiligt. Die Treuhandkommanditistin unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie kann entsprechende Tätigkeiten auch für andere Investmentvermögen übernehmen und sich dafür an diesen beteiligen. 6. GESCHÄFTSFÜHRENDE KOMMANDITISTIN Die Verwaltungsgesellschaft ist als geschäftsführende Kommanditistin an der Investmentgesellschaft beteiligt. Näheres zu dieser Funktion findet sich im Kapitel Kapitalverwaltungsgesellschaft, Abschnitt Geschäftsführende Kommanditistin. 7. ANLAGEZIEL, ANLAGESTRATEGIE UND ANLAGEPOLITIK Das Anlageziel der Investmentgesellschaft besteht in der Erwirtschaftung einer positiven Rendite für ihre Anleger mit jährlichen Ausschüttungen ab 2018 und Wertzuwächsen bei möglichst geringen Wertund Ausschüttungsschwankungen. Die Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein gestreutes Portfolio von Beteiligungen an Objektgesellschaften sowie inländischen, europäischen und außereuropäischen Zielfonds aufzubauen. Als Zielfonds kommen primär Fonds, die vorrangig für institutionelle Anleger aufgelegt werden (sog. Spezialfonds), ggf. aber auch sog. Publikumsfonds, in Frage, die direkt oder indirekt in die folgenden Anlageklassen investieren: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) Energie / Infrastruktur, Sonstige Formen von Sachwertanlagen. ZIELGESELLSCHAFTEN ALS VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die konkreten Zielgesellschaften, an denen die Investmentgesellschaft Beteiligungen eingehen wird, stehen zum Zeitpunkt des Vertriebsbeginns noch nicht fest. Die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft sehen die folgenden Beteiligungen als zulässige Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft vor: Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur die im nachfolgenden Satz genannten Vermögensgegenstände im Sinne des 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen ( 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB). Vermögensgegenstände in diesem Sinne sind Immobilien, Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, sowie für Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile und für Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien genutzte Infrastruktur. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in 13

14 einen organisierten Markt einbezogen sind ( 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB i.v.m. 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB), Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt ( 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB i.v.m. 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB), Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der 285 bis 292 KAGB i. V. m. den 273 bis 277 KAGB sowie der 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt ( 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB i.v.m. 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB), Wertpapiere im Sinne des 193 KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne des 194 KAGB und Bankguthaben im Sinne des 195 KAGB ( 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB). Neben der Investition in Euro können grundsätzlich auch Investitionen in Zielgesellschaften getätigt werden, die in Fremdwährungen denominiert sind. Die Verwaltungsgesellschaft stellt jedoch sicher, dass die Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft nur insoweit einem Währungsrisiko unterliegen, als der Wert der einem solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 % des Wertes der Investmentgesellschaft nicht übersteigt. Die Investmentgesellschaft ist steuerlich als vermögensverwaltende Investmentgesellschaft konzipiert. Deshalb kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass sich die Investmentgesellschaft an einer oder mehreren Zielgesellschaften über eine Kapitalgesellschaft als Blockergesellschaft beteiligt (vgl. im Einzelnen Kapitel Bedeutsame Steuervorschriften, Unterabschnitt Investitionen über eine Blockergesellschaft ). STREUUNG UND WERTHALTIGKEIT Teil der Anlagepolitik und -strategie ist es, die Investitionen breit zu streuen, um die Ertragschancen zu optimieren und das potenziell höhere Risiko einer Einzelinvestition zu vermindern. Die Streuung soll erreicht werden durch die Verteilung des Investitionsvolumens auf eine Vielzahl indirekt über Zielgesellschaften gehaltener Einzelinvestitionen, in unterschiedliche Anlageklassen, mit einer Vielzahl von Partnern, in unterschiedlichen Investitionsregionen. Unterschiedliche Investitions- und Desinvestitionszeitpunkte sollen zudem die Abhängigkeit der Entwicklung der Investmentgesellschaft von kurzfristigen Marktschwankungen reduzieren. Um eine entsprechende Streuung und Werthaltigkeit der Investitionen sicherzustellen, gelten die nachfolgenden Anlagegrenzen (vgl. 2 der Anlagebedingungen): Mindestens 60 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird unmittelbar oder mittelbar über ein Unternehmen, das nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen ist ( 1 Nr. 2 der Anlagebedingungen), also eine Zweckgesellschaft, jeweils mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie, in Beteiligungen an AIF mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie, jedoch nicht in Deutschland, investiert werden. 14

15 Vorgaben zu den Anlageklassen: o o o Mindestens 30 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert werden, die direkt oder indirekt in Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlichen Vermögensgegenstände investieren, mindestens 15 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert werden, die direkt oder indirekt in Private Equity- Unternehmensbeteiligungen investieren und mindestens 15 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert werden, die direkt oder indirekt in Unternehmensbeteiligungen und Anlagen aus dem Bereich Energie und Infrastruktur investieren. Mindestens 30 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert, die eine Anlagestrategie nach dem Value add-prinzip verfolgen (z.b. aktive Neupositionierung von Immobilien mit Wertsteigerungspotential und anschließendem Verkauf), mindestens 15 % des der Gesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert, die eine Anlagestrategie nach dem Buy Out-Prinzip verfolgen (z.b. Übernahme von bereits etablierten Unternehmen mit dem Ziel der Wertsteigerung und anschließendem Verkauf) und mindestens 15 % des der Gesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert, die die Erzielung regelmäßiger Einnahmen anstreben. Mindestens 60 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert werden, die ihren Investitionsschwerpunkt in Europa haben. Mindestens 60 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert werden, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag, Satzung oder sonstigen Fondsdokumentation planen, in mindestens fünf Immobilien bzw. Private-Equity- Unternehmensbeteiligungen bzw. Unternehmensbeteiligungen und Anlagen aus dem Bereich Energie und Infrastruktur zu investieren. Mindestens 60 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals wird mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an AIF investiert werden, die o o o von einer namhaften und etablierten Beteiligungsgesellschaft aufgelegt und geführt oder bei ihren Investitionsentscheidungen beraten werden, die vor dem jeweiligen anzubindenden Zielfonds mindestens einen Vorgängerfonds aufgelegt oder bei den Investitionsentscheidungen beraten hat und die inkl. Vorgängergesellschaften seit mindestens fünf Jahren in der jeweiligen Branche tätig ist. Bis zu 20 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden 15

16 Kommanditkapitals darf mittelbar oder unmittelbar in Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmen oder AIF im Sinne des 1 der Anlagebedingungen investiert werden, die ihren Sitz außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Darüber hinaus müssen außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässige Gesellschaften, Unternehmen und AIF im Sinne des 1 der Anlagebedingungen ihren Sitz auf Jersey, Guernsey, den Cayman Islands, in der Schweiz, in Kanada, in Australien oder in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. Die Anlagegrenzen des 2 der Anlagebedingungen müssen am Stichtag zwei Jahre nach dem Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft erfüllt sein. Um eine Risikomischung von mindestens drei gleichmäßig gewichteten Beteiligungen zu erreichen, steht der Investmentgesellschaft ein Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebes zu. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Investmentgesellschaft unter Umständen auch nicht risikogemischt investiert sein. AUSWAHL, ANBINDUNG UND FINANZIERUNG DER ZU ERWERBENDEN BETEILIGUNGEN Die Auswahl und Anbindung der einzelnen Zielgesellschaften erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft nach gründlicher wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Prüfung. Die Verwaltungsgesellschaft kann dabei auf die Erfahrung und Kompetenz der WealthCap Gruppe in verschiedenen Anlageklassen bei der Analyse, Auswahl und Anbindung von Sachwertanlagen zurückgreifen. Die Beteiligung an Zielgesellschaften kann außer durch Erstzeichnungen auch durch den Erwerb am Zweitmarkt (sog. Secondaries) erfolgen. Hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises wird neben der Prüfung durch die Verwaltungsgesellschaft auch ein Wertgutachten von mindestens einem externen Bewerter eingeholt (vgl. im Einzelnen das Kapitel Ermittlung und Verwendung der Erträge/Bewertungsregeln, Abschnitt Bewertung ). Im Investitionsprozess werden unter anderem folgende Kriterien in Bezug auf die potentiellen Zielgesellschaften geprüft: Anlagestrategie und Investitionsgegenstände, rechtliche und steuerliche Ausgestaltung, Kompetenz und Erfahrung des Managements, Rendite-Risikoprofil, Kostenstruktur, Auswirkungen auf die Portfoliozusammensetzung der Investmentgesellschaft und die Kontrolle der Einhaltung der Anlagegrenzen. Die Verwendung von Fremdkapital zum Erwerb von Beteiligungen an Zielgesellschaften ist nicht vorgesehen. Die Investmentgesellschaft wird jedoch plangemäß ihr gesamtes Kommanditkapital in Beteiligungen investieren und damit einen Investitionsgrad i. H. v. 100 % anstreben. Da die Zielfonds i. d. R. das Kapital ihrer Investoren nicht sofort in voller Höhe abrufen, sondern in Abhängigkeit von ihrem eigenen Investitionsfortschritt und Kapitalbedarf mehrere Kapitalabrufe tätigen, erfordert der Investitionsgrad von 100 % aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft nicht zwingend die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung der Kosten der Investmentgesellschaft sowie der Erfüllung der sonstigen Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft. Denn einige Zielfonds werden plangemäß erste Ausschüttungen vornehmen, bevor sämtliches Kommanditkapital der 16

17 Investmentgesellschaft abgerufen wurde. Sollte die Liquidität der Investmentgesellschaft dennoch nicht ausreichen, um die vorstehend genannten Verpflichtungen der Investmentgesellschaft zu erfüllen, wird die Investmentgesellschaft zur Realisierung des angestrebten Investitionsgrades von 100 % vorübergehend Fremdkapital zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs aufnehmen (vgl. hierzu im Einzelnen den Abschnitt Umstände, unter denen Leverage eingesetzt werden kann sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten ). Die zu erwartenden Einnahmen der Investmentgesellschaft stammen zu einem großen Teil aus Ausschüttungen aus den noch einzugehenden Beteiligungen an Zielgesellschaften. Weitere Einnahmen werden voraussichtlich durch die vorübergehende Anlage der liquiden Mittel der Investmentgesellschaft in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben erzielt. Die Ausschüttungen aus den Zielgesellschaften resultieren voraussichtlich überwiegend aus der Realisierung von Wertsteigerungen der durch die Zielgesellschaften gehaltenen Vermögensgegenstände, wie etwa Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Anlagen zur Erzeugung von Energie, Infrastrukturanlagen oder sonstige Formen von Sachwertanlagen (z.b. Luftverkehr). Auch wenn laufende Einnahmen aus der Bewirtschaftung der von den Zielgesellschaften gehaltenen Vermögensgegenstände (z. B. Miet- oder Pachteinnahmen, Einspeisevergütungen, Nutzungsentgelte) nicht das primäre Anlageziel der Investmentgesellschaft darstellen, können der Investmentgesellschaft solche Erträge ebenfalls durch Ausschüttungen der Zielgesellschaften zufließen. 8. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN ANLAGEKLASSEN IMMOBILIEN Zielgesellschaften, die direkt oder indirekt in Immobilien investieren, stellen für die Investmentgesellschaft die Anlageklasse mit dem höchsten zulässigen Investitionsvolumen dar. Der regionale Schwerpunkt der Immobilien soll auf Europa liegen. Im Fokus sollen dabei Gewerbeimmobilien, beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude oder Einzelhandelsimmobilien, stehen. Investitionen der Zielgesellschaften in Wohnimmobilien können teilweise auch möglich sein. Im Fokus stehen in dieser Anlageklasse institutionelle Zielfonds, die mit einer aktiven Wertsteigerungsstrategie investieren (sog. Value add-prinzip), aber auch Mieteinnahmen sind Bestandteil der Investitionsstrategie in der Anlageklasse Immobilien. UNTERNEHMENSBETEILIGUNGEN (PRIVATE EQUITY) Im Segment Private Equity liegt der Schwerpunkt auf Investitionen in Zielgesellschaften mit einem attraktiven Rendite-Risikoprofil. Der Anlagefokus der Zielgesellschaften soll auf Beteiligungen an und Übernahmen von etablierten Unternehmen, eigenkapitalähnlichen Finanzierungen und Käufen von bereits bestehenden Private Equity-Portfolios liegen. Der überwiegende Schwerpunkt soll dabei auf Buy Out-Fonds und Europa als Fokus der Anlagestrategie der Zielfonds liegen. ENERGIE / INFRASTRUKTUR In der Anlageklasse Energie / Infrastruktur soll bei der Auswahl der Zielgesellschaften der Fokus auf Europa als Investitionsregion liegen. Es werden von Zielgesellschaften Anlagemöglichkeiten gesucht, mit denen derartige Marktpotenziale erschlossen werden sollen. 17

18 Für Investitionen im Bereich der Energie- und Wärmeerzeugung sollen erneuerbare Energiequellen wie Solarenergie, Windenergie und Biomasse sowie weitere Formen der Energieerzeugung mit geringen CO2-Emissionen wie z. B. Wasserkraft und Gas im Mittelpunkt der Investitionsstrategie der Zielgesellschaften stehen. Auch Transport- und Speichermöglichkeiten von Strom, Energie und Gas sowie globale Investitionen in Infrastruktureinrichtungen oder -unternehmen können interessante Investitionsmöglichkeiten darstellen, die über Zielgesellschaften erschlossen werden können. Im Fokus stehen in dieser Anlageklasse institutionelle Zielfonds, die mit einer aktiven Wertsteigerungsstrategie überwiegend in Europa und Nordamerika investieren, aber auch Nutzungsentgelte, Einspeisevergütungen und Gebühren sind Bestandteil der Investitionsstrategie in der Anlageklasse Energie und Infrastruktur. SONSTIGE FORMEN VON SACHWERTANLAGEN Sonstige Formen von Sachwertanlagen (z. B. Luftverkehr) sind grundsätzlich zur Portfoliobeimischung erlaubt. Ein attraktives Rendite-Risiko-Profil der entsprechenden Zielgesellschaften ist Voraussetzung für den Erwerb von Beteiligungen an diesen Formen von Sachwertanlagen. 9. DETAILINFORMATIONEN ZU DEN INVESTITIONSGEGENSTÄNDEN Um eine optimale Auswahl und Zusammenstellung der Investitionen der Investmentgesellschaft gemäß den Anlagebedingungen zu ermöglichen, können Sachwerte auf verschiedenen Wegen von der Investmentgesellschaft erworben werden. Die Investmentgesellschaft plant, direkte oder indirekte Beteiligungen zu erwerben an institutionellen Zielfonds (sog. Spezialfonds), Objektgesellschaften und Publikumsfonds, welche die Einzelinvestments tätigen. BETEILIGUNG AN INSTITUTIONELLEN ZIELFONDS Eine Möglichkeit der Investition ist für die Investmentgesellschaft die Beteiligung an institutionellen Zielfonds (sog. Spezialfonds), sofern diese die Anforderungen der Anlagestrategie erfüllen. Institutionelle Investoren wie beispielsweise Kreditinstitute, Versicherungen oder Stiftungen investieren einen großen Teil ihres Kapitals in privat platzierte institutionelle Zielfonds, die in nicht börsennotierte Anlageobjekte investieren. Diese Zielfonds werden nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für spezielle Anlegergruppen konzipiert und auch dementsprechend angeboten. Die Mindestzeichnungssumme liegt häufig nicht unter 5 Mio. EUR und es werden i. d. R. nur finanzstarke Investoren aufgenommen. BETEILIGUNG AN OBJEKTGESELLSCHAFTEN UND PUBLIKUMSFONDS Die WealthCap Gruppe ist einer der führenden Anbieter von geschlossenen Fondsgesellschaften in Deutschland. Sie hat eine weitreichende Erfahrung bei der Auswahl, dem Ankauf und der laufenden Verwaltung verschiedenster Sachwertanlagen. Von der WealthCap Gruppe oder von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgelegte Objektgesellschaften oder Publikumsfonds können zu einem kleineren Teil mögliche Investitionsobjekte der Investmentgesellschaft sein. Beteiligungen an Objektgesellschaften sind in den Investitionsmärkten Immobilien, Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Infrastrukturanlagen und im Bereich sonstiger Formen von Sachwertanlagen (z.b. Luftverkehr) möglich. 18

19 Publikumsfonds, die ihr Geld in Sachwertanlagen und Unternehmensbeteiligungen investieren, richten sich meist an eine Vielzahl von Anlegern und haben i. d. R. eher kleinere Mindestzeichnungssummen. Sollte es aufgrund von Marktengpässen oder aus Streuungsgesichtspunkten für die Investmentgesellschaft schwierig sein, in institutionelle Zielfonds oder Objektgesellschaften zu investieren, oder sollten sich besonders interessante Möglichkeiten in diesem Segment ergeben, kann die Verwaltungsgesellschaft für die Investmentgesellschaft auch Beteiligungen an Publikumsfonds eingehen. Für die Beteiligung an von der WealthCap Gruppe aufgelegten Investmentgesellschaften gelten die im Kapitel Kosten, Unterabschnitt Investitionen in WealthCap Zielgesellschaften dargestellten Regelungen zur weitgehenden Vermeidung einer doppelten Kostenbelastung für die Investmentgesellschaft. ANLAGE DER LIQUIDITÄTSRESERVE Zum Zwecke der Anlage der Liquiditätsreserve kann die Investmentgesellschaft in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben nach 193 bis 195 KAGB investieren. Auch sonstige liquide Mittel, die die Investmentgesellschaft noch nicht in Zielgesellschaften investiert hat oder bereits in Zielgesellschaften investiert hat, die aber von den Zielgesellschaften noch nicht abgerufen wurden, können entsprechend investiert werden. 10. ÄNDERUNG DER ANLAGESTRATEGIE UND ANLAGEPOLITIK Eine Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik der Investmentgesellschaft erfordert zum einen die Änderung der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft sowie zum anderen ggf. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf gemäß 9 (2) c) i.v.m. 9 (3) des Gesellschaftsvertrages der Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft und eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. Die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft können nur mit Genehmigung der BaFin geändert werden. Die Genehmigung ist von der Verwaltungsgesellschaft zu beantragen. Die von der BaFin genehmigten Änderungen werden von der Verwaltungsgesellschaft im Bundesanzeiger und unter veröffentlicht. Die Änderungen treten frühestens am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Eine Änderung der Anlagebedingungen, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen der Investmentgesellschaft nicht vereinbar ist oder zu einer Änderung der Kosten oder der wesentlichen Anlegerrechte führt, bedarf darüber hinaus einer Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit von Anlegern, die mindestens zwei Drittel des Zeichnungskapitals auf sich vereinigen. Die Treuhandkommanditistin darf ihr Stimmrecht, das sie für einen Anleger bei einer solchen Beschlussfassung ausüben würde, nur nach vorheriger Weisung durch den Anleger ausüben. Die Verwaltungsgesellschaft wird die Anleger schriftlich über die geplanten und von der BaFin, unter der aufschiebenden Bedingung einer Zustimmung durch die Anleger, genehmigten Änderungen und ihre Hintergründe informieren. Für die Entscheidungsfindung wird den Anlegern ein Zeitraum von drei Monaten eingeräumt. Bei einer Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit von Anlegern zu der Änderung informiert die Verwaltungsgesellschaft die BaFin über die bevorstehende Änderung der Anlagebedingungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens, stellt diese Informationen den Anlegern schriftlich zur Verfügung und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und unter Die Änderungen treten frühestens am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 19

20 11. PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS Das Beteiligungsangebot richtet sich an alle Anleger, die sich über die mit der Anlage verbundenen Risiken bewusst sind (siehe in diesem Kapitel, Abschnitt Wesentliche Risiken ), insbesondere bereit sind, die mit dem Beteiligungsangebot verbundenen Ausfallrisiken bis hin zum Totalverlust der Einlage zu tragen, langfristige Anlageziele verfolgen, eine breit gestreute Anlage tätigen wollen und das Beteiligungsangebot zur Diversifikation des Gesamtvermögens nutzen möchten, eine unternehmerische Beteiligung eingehen möchten, bei der das eingesetzte Kapital langfristig gebunden wird, und sich dessen bewusst sind, dass die Anteile an dem Beteiligungsangebot während der Laufzeit des Fonds nur eingeschränkt oder gar nicht handelbar sind. Die Aufnahme von Fremdkapital durch den Anleger zur Finanzierung seiner Einlage und des Ausgabeaufschlags wird ausdrücklich nicht empfohlen. 12. RISIKOPROFIL DER INVESTMENTGESELLSCHAFT Mit einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft können neben der Chance auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Risiken, insbesondere Verlustrisiken, verbunden sein. Die mit der Beteiligung an der Investmentgesellschaft verbundenen wesentlichen Risiken sind im nachfolgenden Abschnitt Wesentliche Risiken beschrieben. 13. WESENTLICHE RISIKEN EINFÜHRUNG Der Anleger geht mit einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielbare Rendite ist von vielen unvorhersehbaren und durch die Investmentgesellschaft nicht beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. 20

21 Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger aufgrund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft, die das Kommanditkapital mittelbar über Zielfonds oder Objektgesellschaften (Zielgesellschaften) in ein Portfolio aus Sachwertanlagen investiert. Die Wertentwicklung der Beteiligung hängt im Wesentlichen von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der einzelnen Investments, dem wirtschaftlichen Ergebnis der Investments und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Zielgesellschaften ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteiligung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditegefährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussichten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, deren Eintritt die Anlageobjekte oder die gesamte Vermögensanlage gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Die Abgrenzung zwischen renditegefährdenden und anlagegefährdenden Risiken ist fließend und der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogruppen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anlegergefährdende Risiken können im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuerzahlungen oder Ähnliches. Im Unterabschnitt Sonstige Risiken werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Kategorien zuordnen lassen. Die Einteilung der Risiken in die vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken gemacht werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die geschilderten Risiken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkungen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte geleistete Einlage und der geleistete Ausgabeaufschlag sowie die im Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwaltungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollständig fremdfinanziert haben, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inklusive Ausgabeaufschlag und im Zusammenhang mit dem Eingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, sondern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Beteiligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden Zinsen und Nebenkosten zahlen, zzgl. einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Insolvenz des Anlegers führen kann (maximales Risiko). Dieses Risiko kann sich auch aufgrund von Steuerzahlungen des Anlegers sowie ggf. darauf anfallenden Zinsen realisieren. RENDITE- UND ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN (1) Allgemeine Risiken aus der Investition in die Investmentgesellschaft und aus Investitionen der Investmentgesellschaft Anlage-, Insolvenz- und Bonitätsrisiken Die wesentliche Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft besteht in der mittelbaren Investition in Sachwerte über Beteiligungen an Zielgesellschaften. Keine der an der Vermögensanlage beteiligten 21

WealthCap SachWerte Portfolio 2

WealthCap SachWerte Portfolio 2 Anlageklasse SachWerte Portfolios Verkaufsprospekt Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die GmbH & Co. geschlossene

Mehr

WealthCap Private Equity 19

WealthCap Private Equity 19 Anlageklasse Private Equity Verkaufsprospekt Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die GmbH & Co. geschlossene Investment

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI Vertriebs AG INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. NEUNTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING GESCHLOSSENE INVESTMENTKOMMANDITGESELLSCHAFT GUTACHTERLICHER WERT

Mehr

ZBI Fondsmanagement AG. Erlangen. Bekanntmachung. Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber. des folgenden inländischen geschlossenen Publikums-AIFs

ZBI Fondsmanagement AG. Erlangen. Bekanntmachung. Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber. des folgenden inländischen geschlossenen Publikums-AIFs ZBI Fondsmanagement AG Erlangen Bekanntmachung Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des folgenden inländischen geschlossenen Publikums-AIFs ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional

Mehr

Anlagebedingungen. zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen. den Anlegern und der

Anlagebedingungen. zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen. den Anlegern und der Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der WealthCap Private Equity 17 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, (nachstehend Gesellschaft genannt) extern

Mehr

Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16. Erste Aktualisierung vom 01.07.2015

Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16. Erste Aktualisierung vom 01.07.2015 Anlageklasse Immobilien WealthCap Immobilien Nordamerika 16 Erste Aktualisierung vom 01.07.2015 1 WEALTHCAP IMMOBILIEN NORDAMERIKA 16 ERSTE AKTUALISIERUNG VOM 01.07.2015 WEALTHCAP IMMOBILIEN NORDAMERIKA

Mehr

ANLAGEBEDINGUNGEN FÜR ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. SIEBTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING KG. (Stand: 05.11.2014)

ANLAGEBEDINGUNGEN FÜR ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. SIEBTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING KG. (Stand: 05.11.2014) Anlagebedingungen für die ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Siebte Professional Immobilien Holding KG (Stand 05.11.2014) ANLAGEBEDINGUNGEN FÜR ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. SIEBTE PROFESSIONAL

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen für die Sondervermögen Active DSC Opportunity und Active

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend aufgeführten Änderungen wurden von der Bundesanstalt

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht 12.12.2012

Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht 12.12.2012 Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht 12.12.2012 Das Bundeskabinett hat am 12.12.2012 den mit Spannung erwarteten Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beschlossen. Dabei hat das Kabinett

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben:

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: Besondere Vertragsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin, (nachstehend "Gesellschaft" genannt) für das von der Gesellschaft

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel Veröffentlichung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Sondervermögens AL Trust Aktien Deutschland

Mehr

SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds

SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds Vorteile des SemperReal Estate Stetige Erträge bei geringen Schwankungen Sichere Erträge aus Top-Vermietungsquote Performance des SemperReal Estate basiert auf

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

DerBBBankChanceUnion(zukünftigBBBankDynamikUnion)ist

DerBBBankChanceUnion(zukünftigBBBankDynamikUnion)ist Produktinformation, Stand: 31.Dezember2014, Seite 1 von 4 BBBankChanceUnion(zukünftigBBBankDynamikUnion) InternationalerDachfonds Risikoklasse: 1 geringesrisiko mäßigesrisiko erhöhtesrisiko hohesrisiko

Mehr

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die Partner und ihre Funktionen 1 WARBURG INVEST Vermögensvewalter Portfoliomanagement FIL - Fondsbank Depotbank Vertrieb

Mehr

Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des Gemischten Sondervermögens VILICO Global Select (WKN: A0MKRD / ISIN: DE000A0MKRD0)

Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des Gemischten Sondervermögens VILICO Global Select (WKN: A0MKRD / ISIN: DE000A0MKRD0) SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh Apianstraße 5, 85774 Unterföhring (Amtsgericht München, HRB 169 711) Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des Gemischten Sondervermögens VILICO Global

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz, Richard-Strauss-Straße 71, 81679 München Anlageempfehlung Ihr Berater: GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz Richard-Strauss-Straße 71 81679 München Telefon +49 89 5205640

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

BlackRock Asset Management Deutschland AG München

BlackRock Asset Management Deutschland AG München BlackRock Asset Management Deutschland AG München Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des folgenden richtlinienkonformen Sondervermögens: Fondsnamen ishares Markit iboxx Liquid

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt

solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt Vermögensverwaltung im ETF-Mantel solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt Meridio Vermögensverwaltung AG I Firmensitz Köln I Amtsgericht Köln I HRB-Nr. 31388 I Vorstand: Uwe Zimmer I AR-Vorsitzender:

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

WealthCap Immobilien Deutschland 38

WealthCap Immobilien Deutschland 38 Anlageklasse Immobilien Deutschland Verkaufsprospekt Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die GmbH & Co. geschlossene

Mehr

1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte

1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte Wegleitung Erstellung des Risikohinweises 1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte Nach Art. 9 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über Investmentunternehmen

Mehr

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

DWS ACCESS Wohnen 2. Willkommen zu Hause: Anlegen in deutsche Wohnimmobilien.

DWS ACCESS Wohnen 2. Willkommen zu Hause: Anlegen in deutsche Wohnimmobilien. DWS ACCESS Wohnen 2 Willkommen zu Hause: Anlegen in deutsche Wohnimmobilien. Stand: September 2010 Wohnimmobilien als Anlageform Der Wohlfühlfaktor spielt wie im heimischen Wohnzimmer auch bei der Finanzanlage

Mehr

10 Jahre erfolgreiche Auslese

10 Jahre erfolgreiche Auslese Werbemitteilung 10 Jahre erfolgreiche Auslese Die vier einzigartigen Dachfonds Bestätigte Qualität 2004 2013 Balance Wachstum Dynamik Europa Dynamik Global 2009 2007 2006 2005 2004 Seit über 10 Jahren

Mehr

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

«Anlegernr» MS Patmos GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren «Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG

Mehr

Pioneer Investments Substanzwerte

Pioneer Investments Substanzwerte Pioneer Investments Substanzwerte Wahre Werte zählen mehr denn je In turbulenten Zeiten wollen Anleger eines: Vertrauen in ihre Geldanlagen. Vertrauen schafft ein Investment in echten Werten. Vertrauen

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung

Mehr

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,

Mehr

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag nach 316 Abs. 1 Nr. 4 KAGB für die WealthCap SachWerte Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Stand:

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

2.5 Fondsarten LF 14. 2.5.1 Offene Investmentvermögen und Anteilklassen für unterschiedliche LF 11. u Situation

2.5 Fondsarten LF 14. 2.5.1 Offene Investmentvermögen und Anteilklassen für unterschiedliche LF 11. u Situation 2.5 Fondsarten 241 2.5 Fondsarten 2.5.1 Offene und Anteilklassen für unterschiedliche Anlegerkreise u Situation Herr Neumann vermittelt zukünftig offene einer neuen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Vor

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: Windfonds RE03 Windenergie Finnland ISIN: nicht vorhanden Emittent: Die Reconcept GmbH legt seit 2009 verschiedene Fonds, die in erneuerbare Energien investieren, auf. Wertpapierart

Mehr

stars (zuübertragendessondervermögen)und RRAnalysisTopSelectUniversal VerschmelzungsinformationenzudenbeidenOGAW (übernehmendessondervermögen) Sondervermögen ficonglobal stellebeidersondervermögenistdieubsdeutschlandag,frankfurtammain(nachfolgend

Mehr

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Der GEBAB Bridge Fonds I ist eine geschlossene Beteiligung, ähnlich einem Private-Equity- Fonds, die Eigenkapital

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr

family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG

family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG Wünsche haben ist menschlich. Immobilieneigentum und stabiles Wachstum des privaten Vermögens zählen zu den wichtigsten Zielen der

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 Anspruch und Wirklichkeit - TOP SELECT PLUS Montag, 4. Juni 2012 Vermögensverwaltungen gibt es wie Sand am Meer. Darunter befinden sich solche, die ihrem Namen alle Ehre

Mehr

Risikoprofilierung. für Herrn Bernd Beispiel Beispielweg 1 10000 Beispiele

Risikoprofilierung. für Herrn Bernd Beispiel Beispielweg 1 10000 Beispiele für Ihre Kenntnisse und Erfahrungen 1. Welche Finanzinstrumente kennen und verstehen Sie? keine Geldmarkt(nahe) Fonds Renten/Rentenfonds/Immobilienfonds Aktien/Aktienfonds Hedgefonds/Finanztermingeschäfte/Zertifikate

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1. Stand: 03. Dezember 2007

Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1. Stand: 03. Dezember 2007 Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1 Stand: 03. Dezember 2007 Bayernfonds BestAsset 1 Ihre Fondsgesellschaft hat am 03. Dezember 2007 folgendes Investment getätigt: Zielfonds: Bayernfonds BestLife

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

apo Vario Zins Plus (ISIN: DE0005324222 / WKN: 532422) Umstellung der Vertragsbedingungen auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

apo Vario Zins Plus (ISIN: DE0005324222 / WKN: 532422) Umstellung der Vertragsbedingungen auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) apo Vario Zins Plus (ISIN: DE0005324222 / WKN: 532422) Umstellung der Vertragsbedingungen auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist am 22. Juli 2013 in Kraft getreten

Mehr

AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen

AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen AUSARBEITUNG Thema: Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in:

Mehr

ETF (Exchange Traded Fund)

ETF (Exchange Traded Fund) Bridgeward Ltd. Consultants ETF (Exchange Traded Fund) Einfach Transparent Fair Neue Chancen für attraktive Investments ETF/ETI Seite 2 Allgemein ETF / ETI Exchange Traded Fund / Exchange Traded Investment

Mehr

Fondsüberblick 18. Juli 2012

Fondsüberblick 18. Juli 2012 Fondsüberblick 18. Juli 2012 DANIEL ZINDSTEIN 1 Aktuelle Positionierung Assetquoten GECAM Adviser Funds Aktien; 68,91% Global Chance Aktien abgesichert; 8,86% Renten; 8,94% Liquidität; 4,23% Gold; 3,64%

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main

BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main An die Anleger des Sondervermögens Invesco Global Dynamik Fonds, ISIN DE0008470469 Bekanntmachung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen

Mehr

Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds

Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds Anlage 7 zu IDW S 4 Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds (Stand: 18.05.2006) Zu 3.3.: Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Zu 3.9.: Angaben über die Anlageziele und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

IMPRESSUM / DISCLAIMER:

IMPRESSUM / DISCLAIMER: IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag Verständnisfragen Aufgabe 1 Welcher Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung

Mehr

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Leichter ans Ziel kommen Im Vergleich zu herkömmlichen Bruttotarifen wird bei gleicher Zielablaufleistung eine

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München ANFORDERUNGEN VON DEUTSCHEN INSTITUTIONELLEN INVESTOREN AKTUELLE RECHTLICHE UND STEUERLICHE ENTWICKLUNGEN Infrastructure Investment

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE. Nr. 2

KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE. Nr. 2 KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE Nr. 2 JETZT IN DEN FONDS DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 INVESTIEREN: IHRE BETEILIGUNG DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein

Mehr

Das neue Kapitalanlagegesetzbuch Der Countdown läuft für die Fondsbranche! 08.07.2013

Das neue Kapitalanlagegesetzbuch Der Countdown läuft für die Fondsbranche! 08.07.2013 Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht Das neue Kapitalanlagegesetzbuch Der Countdown läuft für die Fondsbranche! 08.07.2013 Am 22.07.2013 tritt das vom Bundestag am 16. und 17. Mai 2013 verabschiedete

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS)

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies Anlageziel: Angestrebt wird eine Bruttowertentwicklung (vor Abzug der Kosten) von 5 Prozent über dem

Mehr