ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Ref.: Ahp 2015 ASIA HEALTH PLAN

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1 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 2015 Ref.: Ahp 2015 ASIA HEALTH PLAN

2 Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag? Gerne stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 8.30 bis Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) und von 9.00 Uhr bis Uhr (Uhrzeit Bangkok) zur Verfügung. > Paris > Tel: +33 (0) Fax: +33 (0) info.expat@april-international.com > Bangkok > Tel: +66 (0) Fax: +66 (0) infobangkok@april-international.com INHALT 1. MIT IHREM VERTRAG VERBUNDENE SERVICELEISTUNGEN...S SERVICELEISTUNG DIREKTE ÜBERNAHME IHRER KOSTEN BEI KRANKENHAUSAUFENTHALTEN ÜBER 24 STD...S ASSISTANCE-SERVICELEISTUNGEN...S ONLINE-SERVICES...S WOHIN MÜSSEN SIE IHRE LEISTUNGS-, KOSTENÜBERNAHMEANTRÄGE ODER VERTRAULICHE MEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG SCHICKEN?...S.4 2. DEFINITIONEN...S.4 3. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND TERRITORIALE GÜLTIGKEIT IHRES VERTRAGS...S WELCHE LEISTUNGEN SIND DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT?...S WO SIND SIE VERSICHERT?...S.6 4. WER KANN EINEN VERTRAG ABSCHLIESSEN?...S.6 5. DATUM DES INKRAFTTRETENS, DAUER UND WIDERRUF DES VERTRAGS...S WANN BEGINNT IHR VERTRAG?...S GELTENDE WARTEZEITEN FÜR IHREN VERTRAG...S GÜLTIGKEITSDAUER UND ERNEUERUNG IHRES VERTRAGS...S EINSTELLUNG DER LEISTUNGEN AUS IHREM VERTRAG...S WIE KÖNNEN SIE VON IHREM VERTRAG ZURÜCKTRETEN?...S.7 6. BEITRÄGE...S WIE WIRD DIE HÖHE IHRER BEITRÄGE BESTIMMT?...S ZAHLUNGSWEISEN...S WAS PASSIERT BEI NICHTZAHLUNG DER BEITRÄGE?...S.8 7. ÄNDERUNGEN IHRES VERTRAGS...S WIE KÖNNEN SIE IHREN VERTRAG ÄNDERN?...S WAS MÜSSEN SIE UNS MITTEILEN?...S.9 8. WAS IST DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT UND WIE KÖNNEN SIE LEISTUNGEN ERHALTEN?...S HEILBEHANDLUNGSKOSTEN...S ASSISTANCE-LEISTUNGEN...S WAS IHR VERTRAG AUSSCHLIESST...S ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...S WER VERSICHERT IHREN VERTRAG?...S GESETZLICHER RAHMEN...S VERJÄHRUNG...S FORDERUNGSÜBERGANG...S KONTROLLE...S SCHLICHTUNG - BESCHWERDE...S DATENSCHUTZGESETZ...S.19 Hinweis: Dieses Dokument wurde in französischer Sprache verfasst. Bei Streitigkeiten ist die französische Version vor allen anderen Sprachen maßgebend. 2

3 1. MIT IHREM VERTRAG VERBUNDENE SERVICELEISTUNGEN 1.1. SERVICELEISTUNG DIREKTE ÜBERNAHME IHRER KOSTEN BEI KRANKENHAUSAUFENTHALTEN ÜBER 24 STD.: Dank dieser Serviceleistung müssen Sie Ihre Krankenhauskosten nicht selbst bezahlen. Wir kontaktieren auf der Basis eines einfachen Antrags die Klinik, in die Sie eingeliefert wurden, und übernehmen dann die Bezahlung der Krankenhausrechnung, die Ihrem Aufenthalt dort entspricht. Wir informieren Sie darüber, dass Sie uns vor jedem Krankenhausaufenthalt kontaktieren müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Formalität wird auf Ihre Erstattung ein Selbstbehalt von 20 % angewendet. Um sicherzustellen, dass Ihr Aufenthalt erstattungsfähig ist, bitten wir Sie, von Ihrem behandelnden Arzt das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung ausfüllen zu lassen, aus dem der Grund Ihres Krankenhausaufenthalts hervorgeht und das unserem Vertrauensarzt vorzulegen ist. Weitere Erläuterungen finden Sie unter Punkt Für die direkte Übernahme Ihrer Kosten bei Krankenhausaufenthalten über 24 Std. wählen Sie bitte: aus einem Land der Zone Asien-Pazifik: +66 (0) aus den USA und Kanada: (+1) (Hotline) aus lateinamerikanischen Ländern: (+1) (R-Gespräch) aus den Ländern des Mittleren Ostens, Afrika und Europa: +33 (0) Diese Nummern stehen auch auf Ihrer Versichertenkarte, die Ihnen bei Ihrem Beitritt ausgehändigt wird: EMERGENCY + Mr CARLON Eric N de contrat / Policy number: Date d effet / Start date: 01/01/2015 Asia Health Plan The above person benefits from the direct payment of hospital fees. Kindly facilitate hospital admission calling one of the numbers noted on the other side of this card. Information Tel: +33 (0) international *only if cover selected CONTACT NUMBERS 24/7 In case of inpatient hospitalisation* -From USA & Canada (toll free): (+1) From countries in Latin America (collect calls accepted): (+1) From countries in the Asia-Pacific region: From Middle East, Africa and Europe: For direct payment in the USA* - For benefit verification and/or for pre-authorization, please call (toll free): (+1) Billing address: OMHC -777 Brickell Ave Suite Miami, FL 33131, USA For any medical advice* For repatriation assistance* (collect calls accepted) For legal assistance* For counselling* ASSISTANCE-SERVICELEISTUNGEN: Nutzung der Assistance-Leistungen: Dazu muss das vorherige Einverständnis von APRIL International Assistance vorliegen (s. Punkt 8.2). Bitte kontaktieren Sie dafür APRIL International Assistance: telefonisch in Frankreich (R-Gespräch) unter +33 (0) per Fax unter +33 (0) ONLINE-SERVICES: Über die Webseite haben Sie Zugang zu Ihrem gesicherten Kundenkonto. Als Hauptversicherter können Sie folgende Informationen abfragen: Ihre Leistungsabrechnungen sowie die Ihrer Familienmitglieder, Ihre Verträge sowie diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihre Versicherungsbestätigung Ihre persönlichen Daten und Ihre Bankverbindung Sie können die Formulare herunterladen, die Sie für Ihre Erstattungen ausfüllen müssen (s. Punkt 8.1): Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung (von Ihrem behandelnden Arzt vor jedem Krankenhausaufenthalt auszufüllen) Formular Antrag auf Kostenübernahme (von Ihrem behandelnden Arzt vor Beginn bestimmter Behandlungen und Therapien auszufüllen) Leistungsantragsformular (ist Ihren Rechnungen und Rezepten beizufügen) Als Mitglied können Sie: Ihre persönlichen Daten und die Daten Ihres Versicherungsberaters einsehen Ihre Beiträge online mit Kreditkarte bezahlen Ihre Beitragszahlungen und Ihre Zahlungsweise abfragen 3

4 1.4. WOHIN MÜSSEN SIE IHRE LEISTUNGS-, KOSTENÜBERNAHMEANTRÄGE ODER VERTRAULICHE MEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG SCHICKEN? Um einen Leistungsantrag zu stellen: Füllen Sie das Leistungsantragsformular aus und legen Sie diesem die Originale Ihrer Rechnungen und Rezepte bei (s. Punkt 8.1.5). Schicken Sie alles an: APRIL International Bangkok Maneeya Center North, 10 th Floor 518/3 Ploenchit Road Lumpini, Pathumwan Bangkok 10330, THAILAND ODER APRIL International Expat Service Remboursements 110, avenue de la République CS Paris Cedex 11, FRANKREICH Wir behalten uns die Möglichkeit vor, weitere Belege zu verlangen, die unserer Ansicht nach notwendig sind, um prüfen zu können, ob Behandlungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags versichert sind. Versand eines Kostenübernahmeantrags oder einer vertraulichen medizinischen Bescheinigung: Bestimmte medizinische Leistungen unterliegen der vorherigen Genehmigung (Gültigkeit 6 Monate) unseres Vertrauensarztes. Das bedeutet, dass Sie uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Kostenvoranschlag und ein von dem Arzt, der diese Leistungen verordnet, ausgefülltes Kostenübernahmeantrags-Formular an die o. g. Adresse oder per an claims.expat@april-international.com schicken müssen (s. Punkt 8.1.4). Bei einem Krankenhausaufenthalt lassen Sie bitte das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen (s. Punkt 8.1.2). 2. DEFINITIONEN Jeder nachfolgend aufgeführte Begriff hat, wenn er kursiv geschrieben ist, die folgende Bedeutung: 2.1. DEFINITIONEN, DIE ALLE VERSICHERUNGEN BETREFFEN: A B D E H M L P S AUFNAHMEBESTÄTIGUNG: Dokument, das als Versicherungsbescheinigung gilt, die wir dem Mitglied aushändigen, die seinen Beitritt zum Vertrag Asia Health Plan bestätigt und aus der vor allem die Versicherten, das Datum des Inkrafttretens sowie die gewählten Versicherungen und Tarife hervorgehen. Die Aufnahmebestätigung entspricht den Besonderen Vertragsbedingungen. AUSSCHLÜSSE: was nicht durch den Versicherungsvertrag versichert ist. Alle Verträge enthalten Versicherungsausschlüsse. BEITRAG: vom Mitglied als Gegenleistung für den von der Versicherung gewährten Versicherungsschutz zu zahlende Summe. DATUM DES INKRAFTTRETENS: Datum, an dem der Vertrag beginnt. Dieses Datum ist auf der Aufnahmebestätigung vermerkt. EHEPARTNER: der Ehegatte oder die Ehegattin, der/die vom Hauptversicherten weder geschieden ist, noch durch rechtskräftiges Urteil von Tisch und Bett von diesem getrennt lebt, oder der im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft (Artikel des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), die am Tag des Schadensfalls in Kraft ist, mit dem Hauptversicherten verbundene Partner. Der Lebenspartner des Hauptversicherten kann als Ehepartner betrachtet werden, wenn ein Nachweis für seinen entsprechenden Status vorgelegt wird. HAUPTVERSICHERTER, SIE : natürliche Person, die in die Versicherung aufgenommen wurde und Versicherungsnehmer ist. MEDIZINISCHE AUTORITÄT: jede Person, die in dem Land, in dem Sie sich befinden, Inhaber eines gültigen Medizin- oder Chirurgiediploms ist. MITGLIED : natürliche oder juristische Person, die diesen Gruppenvereinbarungen, die von der Association des Assurés d APRIL International unterzeichnet wurden, beitritt und die Beiträge bezahlt. LAND DER ENTSENDUNG: Land, in dem Sie sich während der Dauer Ihres Aufenthalts im Ausland aufhalten und das Ihr Wohnsitz ist. LAND DER STAATSBÜRGERSCHAFT: das Land, das in Ihrem Pass oder jedem anderen offiziellen Personaldokument unter Staatsbürgerschaft eingetragen ist. PLÖTZLICHE ERKRANKUNG: jede Beeinträchtigung der Gesundheit, die von einer zuständigen Medizinischen Autorität festgestellt wird und einen plötzlichen und unvorhersehbaren Charakter hat und, die nicht mit einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt verbunden darf, die/der vor dem Aufnahmeantrag aufgetreten ist. SCHADEN: Ereignis, Krankheit oder Unfall, aufgrund dessen während der Gültigkeit des Vertrags der Versicherungsschutz beansprucht wird. 4

5 U V W UNFALL: jede körperliche Schädigung, die eine Person, unfreiwillig durch ein plötzliches, von außen verursachtes Ereignis erleidet. Lt. Art. L.1315 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen Sie den Beweis für den Unfall und den direkten kausalen Zusammenhang zwischen diesem und den verursachten Kosten erbringen. VERSICHERUNGSJAHR: Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, der mit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags beginnt. VORERKRANKUNG: Gesundheitsstörung, die sich vor dem Datum der Unterzeichnung Ihres Aufnahmeantrags (und Ihrer Gesundheitsprüfung) bemerkbar gemacht hat. Als Vorerkrankung gelten alle Störungen, über die Sie Kenntnis hatten bzw. über die Sie im Augenblick des Beitritts zu diesem Vertrag vernünftigerweise hätten Kenntnis haben können. WIR: APRIL International Expat SPEZIELLE DEFINITIONEN KRANKENVERSICHERUNG: D K S T U V W A K F V DIREKTE ÜBERNAHME DER KRANKENHAUSKOSTEN: Wenn Ihr Klinikaufenthalt 24 Stunden überschreitet, können die Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts, ohne dass Sie diese vorstrecken müssen, vorbehaltlich der Prüfung Ihrer vertraulichen medizinischen Bescheinigung direkt übernommen werden. Sie können diese Serviceleistung mit den unter Punkt 1.1 erwähnten Notfallnummern oder durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte im Krankenhaus auslösen. KRANKENHAUSAUFENTHALT: Aufenthalt (zur medizinischen oder chirurgischen Behandlung) in einer (öffentlichen oder privaten) Klinik über 24 Stunden nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung. SELBSTBEHALT: Summe, die bei der Regulierung eines Schadens zu Ihren Lasten geht. TAGESKLINIK: Krankenhausaufenthalt unter 24 Stunden, für den Ihnen ein Bett zugewiesen ist, ohne dass Sie die Nacht in der Klinik verbringen. TATSÄCHLICHE KOSTEN: alle Heilbehandlungskosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. UNTERHALTSPFLICHTIGES KIND: Ihr Kind, das Ihres Ehepartners: - unter 21 Jahren - unter 26 Jahren, wenn es in der Ausbildung ist Das Kind wird als unterhaltspflichtig betrachtet, wenn es die o. g. Bedingungen erfüllt, selbst wenn es zeitlich vorübergehend (saisonale Beschäftigung...) oder nebenbei (kleiner Nebenjob...) eine Berufstätigkeit ausübt, sofern es nachweist, dass es im Rahmen dieser Tätigkeit nicht anderweitig krankenversichert ist. VERNÜNFTIGE UND ÜBLICHE KOSTEN:Heilbehandlungskosten gelten als vernünftig und üblich, wenn sie nicht die Tarife überschreiten, die üblicherweise für eine identische Leistung oder eine Behandlung an dem Ort berechnet werden, an dem sie entstanden. Unsere Datenbanken enthalten Referenztarife der letzten 20 Jahre und werden jedes Jahr aktualisiert. VERTRAULICHE MEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG: medizinischer Fragebogen, der vor jedem Krankenhausaufenthalt (bzw. so schnell wie möglich bei einem Unfall oder Notfall) von Ihrem behandelnden Arzt auszufüllen und uns zuzuschicken ist, um unsere vorherige Genehmigung zu erhalten. Sollten Sie diese Formalität nicht erfüllen, wird von Ihrer Erstattung ein Selbstbehalt von 20 % einbehalten. VERSICHERTER, SIE : alle natürlichen Personen, die lt. Vertrag krankenversichert sind. Das sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie, die die Bedingungen erfüllen, um versichert zu sein. Sie sind in der Aufnahmebestätigung erwähnt. Als Mitglieder Ihrer Familie gelten Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder. VORHERIGE GENEHMIGUNG: Bestimmte medizinische Leistungen unterliegen der vorherigen Genehmigung durch unseren Vertrauensarzt. Das bedeutet, dass Sie uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Kostenvoranschlag und ein Kostenübernahmeantrags-Formular zukommen lassen müssen. Bei einem Krankenhausaufenthalt lassen Sie bitte das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung von Ihrem Arzt ausfüllen. WARTEZEIT: Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz noch nicht in Kraft ist. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags, das aus der Aufnahmebestätigung hervorgeht SPEZIELLE DEFINITIONEN ASSISTANCE-LEISTUNGEN: ANGEHÖRIGER: jede natürliche Person, die von Ihnen oder einem Ihrer Anspruchsberechtigten benannt wird und in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz hat. ÄRZTETEAM: an dem betreffenden Fall beteiligtes Team, das vom Einsatzarzt von APRIL International Assistance festgelegt wird. AUSLAND: alle Länder, für die der Versicherungsschutz gilt und die im Vertrag aufgelistet sind, außerhalb des Landes Ihrer Staatsbürgerschaft. KONSOLIDIERUNG: Stabilisierung des Gesundheitszustands einer Person, die durch einen Unfall geschädigt wurde oder unter einer Krankheit leidet. FAMILIENMITGLIED: Ihr/e Ehepartner, Kind, Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Schwiegereltern, Enkel, Großeltern bzw. gesetzlicher Vormund, der/die in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz hat/haben. VERSICHERTER, SIE : natürliche, im Ausland lebende Person unter 71 Jahren, die einen Asia Health Plan-Vertrag geschlossen und außerhalb des Landes Ihrer Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz hat. Bei einer Familienversicherung sind mitversichert, sofern sie in Ihrem Land der Entsendung ihren Wohnsitz haben. Ihr Ehepartner Ihre unverheirateten und steuerlich zu berücksichtigenden und unterhaltspflichtigen Kinder bis 31 Jahre Kinder unter 31 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden, aber nicht unter demselben Dach leben, sind ebenfalls mitversichert. Diese sind in diesem Fall auf der Aufnahmebestätigung eingetragen. 5

6 3. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND TERRITORIALE GÜLTIGKEIT IHRES VERTRAGS 3.1. WELCHE LEISTUNGEN SIND DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT? Mit Beitritt zu diesem Vertrag sind je nach ausgewählten Tarifen und Versicherungen die folgenden Leistungen versichert: Erstattung der Heilbehandlungskosten Assistance-Leistungen Diese Versicherungen können unabhängig voneinander gewählt werden WO SIND SIE VERSICHERT? Mit der Krankenversicherung: Die Krankenversicherung gilt für jeweils ein Jahr in den folgenden Ländern: Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Philippinen, Taiwan, Thailand und Vietnam sowie in Europa (außer in Großbritannien und in der Schweiz). Im Land Ihrer Staatsbürgerschaft sind Sie bei befristeten Aufenthalten unter 90 aufeinanderfolgenden Tagen bei Unfall und Notfällen versichert. Bei Aufenthalten in den übrigen Ländern der Welt (außer Bahamas, Japan, Kanada, Schweiz und USA) von weniger als 60 aufeinanderfolgenden Tagen sind Sie bei einem Unfall versichert. Mit den Assistance-Leistungen: Die Versicherung gilt jeweils ein Jahr in den folgenden Ländern: Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Philippinen, Taiwan, Thailand und Vietnam. Darüber hinaus gilt sie ebenfalls weltweit bei Aufenthalten von maximal 90 aufeinanderfolgenden Tagen. Wenn APRIL International Assistance entscheidet, dass ein Krankenrücktransport außerhalb des Geltungsbereichs der Police erforderlich ist, gilt die Krankenversicherung weiterhin, wenn das ausgewählt wurde. Bei Reisen in Krisengebiete ist die vorherige Genehmigung von APRIL International einzuholen. Die vollständige Liste der Ausschlussländer steht auf der Webseite zur Verfügung oder ist auf Anfrage unter +33 (0) oder per an erhältlich. Diese Liste der Ausschlussländer kann geändert werden. 4. WER KANN EINEN VERTRAG ABSCHLIESSEN? Maximales Beitrittsalter, um die Versicherung abschließen zu können, (zum Zeitpunkt des Datums des Inkrafttretens des Vertrags): für die Assistance-Versicherung jünger als 71 Jahre alt sein für die Krankenversicherung jünger als 66 Jahre alt sein Um die Versicherung abschließen zu können, müssen Sie ferner: für die Dauer der Police in einem der folgenden Länder ansässig sein (die nicht das Land Ihrer Staatsbürgerschaft sind): Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Philippinen, Taiwan, Thailand und Vietnam die vertraglich vorgesehenen medizinischen Formalitäten erfüllt und vor allem den Fragebogen für die Gesundheitsprüfung maximal drei Monate vor dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags ausgefüllt und unterschrieben haben. Leistungen aus diesem Vertrag können auch die Mitglieder Ihrer Familie in Anspruch nehmen (sofern Sie auf Ihrer Aufnahmebestätigung genannt sind), wenn die o. g. Bedingungen erfüllt sind: Aus der Krankenversicherung: Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder Aus der Assistance-Versicherung: Ihr Ehepartner Ihre unverheirateten und steuerlich zu berücksichtigenden und unterhaltspflichtigen Kinder bis 31 Jahre. Kinder unter 31 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden, aber nicht unter demselben Dach leben, sind ebenfalls mitversichert. Der Beitritt erfolgt auf der Grundlage Ihrer Erklärungen und denen des Mitglieds sowie auf Treu und Glauben der Parteien. Der Beitritt unterliegt unserer medizinischen Genehmigung. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, in Abhängigkeit von der Gesundheitsprüfung zusätzliche medizinische Formalitäten zu verlangen. Wenn Sie (oder ein Mitglied Ihrer Familie) ein höheres Risiko (medizinisches oder berufliches) aufweisen, können wir Sie entweder aufnehmen, jedoch zu besonderen Bedingungen, oder Ihren Antrag ablehnen. 5. DATUM DES INKRAFTTRETENS, DAUER UND WIDERRUF DES VERTRAGS 5.1. WANN BEGINNT IHR VERTRAG? An dem auf der Aufnahmebestätigung angegebenen Datum und frühestens am 16. des Monates oder am 1. des Monats nach Eingang der vollständigen Aufnahmeunterlagen (inkl. Aufnahmeantrag und Gesundheitsprüfung, jeweils ausgefüllt und unterschrieben) unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des ersten Beitrags und vorbehaltlich unserer Genehmigung, die durch die Ausstellung der Aufnahmebestätigung erteilt wird, die die gewählten Versicherungen präzisiert. 6

7 5.2. GELTENDE WARTEZEITEN FÜR IHREN VERTRAG: Der Versicherungsschutz tritt für alle Versicherten am Datum des Inkrafttretens des Vertrags vorbehaltlich der Anwendung der folgenden Wartezeiten für die Krankenversicherung in Kraft: 3 Monate für jegliche Behandlungen, ausgenommen bei Unfall und medizinischem Notfall 6 Monate für Zahnarztkosten 6 Monate für die Kosten für Physiotherapie, Chiropraxis und Akupunktur 10 Monate für die mit einer Schwangerschaft verbundenen Kosten Ausgaben für Behandlungen oder Verschreibungen vor dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags oder während der Wartezeiten sind weder versichert, noch erstattungsfähig. Die Wartezeiten können außer Kraft gesetzt werden (mit Ausnahme von Schwangerschaftskosten), wenn Sie nachweisen, dass Sie im Monat vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags eine Krankenversicherung hatten, die dem Vertrag Asia Health Plan zumindest entspricht. Diese Außerkraftsetzung der Wartezeiten unterliegt nach Prüfung der Löschungsbescheinigung, die Sie uns mit den Details zu Ihren Vorversicherungen übermitteln, unserer Genehmigung GÜLTIGKEITSDAUER UND ERNEUERUNG IHRES VERTRAGS: Der Beitritt zu diesem Vertrag erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Er erneuert sich durch stillschweigende Übereinkunft am Tag der Jährung Ihres Vertrags für die Dauer von einem Jahr, solange die Vereinbarungen in Kraft sind. Sie können Ihre Krankenversicherung jedes Jahr unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihrer medizinischen Ausgaben erneuern. Damit sind Sie für den Zeitraum Ihrer Wahl versichert, d. h., dass der Versicherer Ihren Vertrag nicht kündigen kann, Sonderfälle lt. Punkt 5.4 ausgenommen. Wir verpflichten uns, das Mitglied drei Monate vor jedem Jährungstermin über eventuelle Änderungen des Versicherungsschutzes, der Erstattungshöhe, der Ausschlüsse und der Verwaltungsbedingungen des Vertrags sowie über eventuelle Tarifänderungen zu informieren. Der Beitrag kann sich zum Zeitpunkt der Jährung Ihres Vertrags gemäß Ihrem Alter, Ihrem Gastland, Ihrem Versicherungstarif oder Selbstbehalt ändern. Alle Änderungen des angebotenen Versicherungsschutzes bzw. der Verwaltungsbedingungen des Vertrags gelten ab dem Datum, an dem sich der Vertrag jährt. Sollen Sie innerhalb von 30 Tagen nicht antworten, wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung des entsprechenden Zahlungseingangs automatisch für die Dauer von einem Jahr verlängert EINSTELLUNG DER LEISTUNGEN AUS IHREM VERTRAG: a) bei Kündigung durch das Mitglied zum jährlichen Fristablauf (Datum der Jährung des Vertrags) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der neuen Versicherungsbedingungen. Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Versicherungsleistungen seines Vertrags separat zu kündigen. b) bei Nichtzahlung der Beiträge (s. Punkt 6.3) c) bei Kündigung der Vereinbarung durch die Versicherung zum jährlichen Fälligkeitstermin d) sobald Sie nicht mehr die Bedingungen erfüllen, um versichert zu sein (s. Punkt 4) e) wenn Sie kein Expat mehr sind nach Vorlage eines offiziellen Dokuments als Bestätigung (beispielsweise einer Bescheinigung Ihrer Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung im Land Ihrer Staatsbürgerschaft oder einer Kopie Ihres neuen Arbeitsvertrags). Die Kündigung gilt ab dem 1. des Monats nach Eingang der schriftlichen Mitteilung bei unserem Kundendienst. f) für die Assistance-Leistungen, sobald Sie 71 Jahre erreichen. Sanktionen bei falschen Angaben Unabhängig davon, ob es sich um Erklärungen handelt, die beim Beitritt oder während der Vertragsdauer abzugeben sind, kommen bei Verschweigung, Auslassung oder ungenauen Angaben bei der Risikobeschreibung je nach Fall die Bestimmungen von Art. L und L des französischen Versicherungsgesetzes zur Anwendung. Darüber hinaus führen alle Auslassungen, Verschweigungen und falschen Erklärungen, ob bewusst oder unbewusst, bei der Schadensanzeige, die Auslassung der Anzeige anderer kumulativer Versicherungen, die Verwendung von unrichtigen Dokumenten als Beleg bzw. die Verwendung betrügerischer Mittel für den Versicherten und das Mitglied zur Verwirkung der Ansprüche aus der Versicherung und Kündigung des Vertrags. Wir behalten uns das Recht vor, auf Schadenersatz zu klagen, sofern uns ein Schaden entstanden ist. Sie müssen alle Leistungen zurückzahlen, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags unberechtigterweise erstattet wurden WIE KÖNNEN SIE VON IHREM VERTRAG ZURÜCKTRETEN? Die Unterzeichnung des Aufnahmeantrags ist für das Mitglied nicht bindend. Wenn das Mitglied im Rahmen eines Haustürgeschäfts beitritt: Es gelten die folgenden Bestimmungen von Art. L I des französischen Versicherungsgesetzes: Jede natürliche Person, die in ihrer Wohnung, an ihrem Wohnsitz oder an ihrem Arbeitsplatz, selbst auf ihre Bitte, ein Haustürgeschäft abschließt und in diesem Rahmen ein Versicherungsangebot oder einen Vertrag unterzeichnet, dessen Gegenstand nicht in den Bereich ihrer Geschäftsoder Berufstätigkeit fällt, kann von diesem per Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer Frist von vierzehn vollen Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Begründung und straffrei zurücktreten. (...) Dieses Rücktrittsrecht kann der Unterzeichner nicht mehr ausüben, sobald er von einem Schadensfall Kenntnis hat, für den Versicherungsschutz in Anspruch genommen wird. 7

8 Der Versicherungsschutz endet am Tag des Eingangs des Kündigungsschreibens. Bereits gezahlte Beiträge erhält das Mitglied von uns erstattet, mit Ausnahme der Beiträge, die dem bereits vergangenen Versicherungszeitraum entsprechen. Wenn das Mitglied z. B. schriftlich, telefonisch, über das Internet u. ä. beigetreten ist: Das Mitglied kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der Aufnahmebestätigung von seinem Beitritt zurücktreten. Durch den Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend gelöscht, der als nie existent gewesen betrachtet wird. Wir sind verpflichtet, dem Mitglied alle in Anwendung des Vertrags erhaltenen Summen spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Allerdings bleibt der gesamte Beitrag geschuldet, wenn das Mitglied vom Vertrag zurücktritt und im Rücktrittszeitraum ein Schadensfall eingetreten ist. Allgemeine Bedingungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts: Das Mitglied muss ein Rücktrittsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse schicken: APRIL International Expat - Service Suivi Client - 110, avenue de la République - CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH. Das Mitglied kann dazu das folgende Formschreiben verwenden: Ich, der/die Unterzeichnende Herr/Frau...(Name, Vorname, Adresse), erkläre, von meinem Beitritt zum Vertrag Asia Health Plan Nr...zurückzutreten. Ausgefertigt in... am... Unterschrift...» 6. BEITRÄGE Der Beitritt zu diesem Vertrag befreit Sie nicht von den Beiträgen zu den gesetzlichen Versicherungen, deren Mitglied Sie u. U. sind WIE WIRD DIE HÖHE IHRER BEITRÄGE BESTIMMT? Der Beitrag wird jährlich am Tag der Jährung des Vertrags in Abhängigkeit vom Alter des Versicherten angepasst. Das Alter des Versicherten, das für die Berechnung der Beiträge im ersten Jahr herangezogen wird, ist das Alter des Versicherten am Tag des Inkrafttretens des Vertrags. Für jedes Folgejahr ist das Alter des Versicherten, das für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird, das Alter des Versicherten am Tag der Jährung des Vertrags. Die derzeitigen Steuern und Abgaben, die zu Lasten des Mitglieds gehen, sind im Beitrag inbegriffen. Änderungen der Höhe dieser Steuern und Abgaben bewirken eine Änderung der Beitragshöhe. Der Beitrag kann sich am Tag der Jährung des Vertrags in Abhängigkeit von der Bilanz der versicherten Gruppe ändern. Bei der Zusammensetzung der Gruppe werden das erreichte Alter, der Beruf, das Land des Wohnsitzes sowie die gewählten Versicherungen und Tarife berücksichtigt. Bei einer Änderung des Versicherungsniveaus, das zum Zeitpunkt des Beitritts auf Antrag des Mitglieds gewählt wurde, wird zur Berechnung des Beitrags das Alter des Versicherten am Tag des Inkrafttretens dieser Änderung herangezogen ZAHLUNGSWEISEN: Die Beiträge sind im Voraus in amerikanischen Dollars (USD) je nach der vom Mitglied gewählten und auf dem Aufnahmeantrag aufgeführten Zahlungsweise jährlich, halbjährlich oder quartalsweise zahlbar durch: Kreditkarte Banküberweisung 6.3. WAS PASSIERT BEI NICHTZAHLUNG DER BEITRÄGE? Bei Nichtzahlung eines Beitrags innerhalb von 10 Tagen nach seiner Fälligkeit schicken wir an das Mitglied eine Mahnung per Einschreiben. Diese hat 30 Tage später die Aussetzung des Versicherungsschutzes zur Folge. Nach einer erneuten Frist von 10 Tagen wird der Vertrag von uns rechtmäßig gekündigt. Darüber hinaus können wir die Zahlung der restlichen geschuldeten Beiträge gerichtlich einklagen. Bei einer Mahnung wegen Nichtzahlung wird lt. französischem Versicherungsgesetz der Beitrag für das gesamte Jahr sofort fällig. Wir informieren Sie darüber, dass diese Schuld aufgrund Nichtzahlung nicht durch Kündigung des Vertrags wegen Nichtzahlung getilgt wird. Wir werden alles unternehmen, um die Zahlung der geschuldeten Beiträge zu erhalten und können dazu auf ein Inkassobüro zurückgreifen, das auf die Beitreibung internationaler Forderungen spezialisiert ist. Unsere Bearbeitungskosten bzw. die unserer Dienstleister gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Zahlung des Betrags auf dem Mahnschreiben nach Aussetzung der Versicherung und vor Kündigung treten die Versicherungen an dem Tag, der dem Tag der Zahlung folgt, um Uhr erneut in Kraft. Die während des Zeitraums der Aussetzung der Versicherung aufgewendeten Kosten werden im Rahmen dieses Vertrags nicht zurückgezahlt, auch nicht nach Bezahlung des Beitrags. 8

9 7. ÄNDERUNGEN IHRES VERTRAGS 7.1. WIE KÖNNEN SIE IHREN VERTRAG ÄNDERN? Das Mitglied kann die Höhe der versicherten Leistungen, die er ursprünglich gewählt hatte, jederzeit ändern (wobei die Änderungen frühestens am 1. des Monates nach Eingang seines Änderungsantrags in Kraft treten). Dafür steht dem Mitglied unser Kundendienst zur Verfügung (Tel.: +33 (0) , Bei einer Erhöhung der Versicherungsleistungen müssen Sie sich erneut medizinischen Formalitäten unterziehen, so wie lt. Vertrag vorgesehen. Bei Änderung des Tarifs für die Krankenversicherung während der Mitgliedschaft werden die Pauschalen nicht kumulativ gewährt. Neugeborene: Die Geburtsanzeige muss uns im Monat nach der Geburt übermittelt werden. Anderenfalls wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, und die Aufnahme des Neugeborenen kann erst am 1. des Monats nach medizinischer Genehmigung erfolgen WAS MÜSSEN SIE UNS MITTEILEN? Der Versicherte und das Mitglied müssen uns schriftlich über jede Änderung ihres Familienstands, ihrer Situation, ihrer Wohnanschrift (anderenfalls gelten die Briefe, die an die letzte Anschrift geschickt wurden, als zugestellt) ihrer Berufstätigkeit oder die Einstellung derselben informieren. 8. WAS IST DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT UND WIE KÖNNEN SIE LEISTUNGEN ERHALTEN? Mehrfachversicherungen: Die Erstattungen der Versicherung und der anderen staatlichen oder privaten Einrichtungen dürfen den Betrag der tatsächlich aufgewendeten Kosten nicht überschreiten. Mehrfachversicherungen wirken innerhalb der Grenzen jeder Versicherung, unabhängig vom Datum ihres Abschlusses. Sie können sich innerhalb dieser Grenzen entschädigen lassen und sich dazu an die Einrichtung Ihrer Wahl wenden. MEHRFACHVERSICHERUNGEN SIND VON IHNEN BEI STRAFE DER VERWIRKUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES ANZUGEBEN. DIESE VERPFLICHTUNG GILT FÜR DIE GESAMTE VERTRAGSDAUER. Jeder versicherte Posten bzw. Leistung wird von der Versicherung in Höhe der tatsächlichen Kosten, aber nur bis zur festgesetzten Höchstgrenze erstattet. Sie erhalten die nachfolgenden Leistungen, wenn diese auf Ihrer Aufnahmebestätigung aufgeführt sind HEILBEHANDLUNGSKOSTEN: Die Heilbehandlungskosten werden in Höhe der tatsächlichen Kosten und der Kosten übernommen, die unter Berücksichtigung des Landes, in denen sie angefallen sind, als vernünftig und üblich gelten ART UND HÖHE DER ERSTATTUNGEN Versichert ist die Erstattung aller medizinisch notwendigen Kosten für die Leistungen, die in der Leistungsübersicht aufgeführt sind und die von einer qualifizierten medizinischen Autorität verordnet wurden. Sie können zwischen zwei Heilbehandlungskostentarifen auswählen: ESSENTIAL und COMFORT. Die Kosten werden Posten für Posten gemäß dem gewählten Tarif entsprechend der Leistungstabelle erstattet. Sie können beim Beitritt Ihren Beitrag reduzieren, indem Sie einen jährlichen Selbstbehalt von 500 USD, USD oder USD wählen, der jedoch nur für das Modul Krankenhausaufenthalt gilt. Für Behandlungskosten, die in einer anderen Währung als in USD in Rechnung gestellt wurden, wird der am Tag der Behandlung gültige Wechselkurs angewendet. Es werden nur die Behandlungskosten erstattet, die während des Versicherungszeitraums erbracht wurden. Der Tarif, der vom Mitglied ausgewählt wurde, geht aus der Aufnahmebestätigung hervor. Höchstgrenzen: Der kumulierte Erstattungsbetrag, der von der Versicherung geleistet wird, unterliegt je Versichertem und Versicherungsjahr dem Höchstbetrag, der für jeden Tarif in der Leistungsübersicht genannt ist. 9

10 HEILBEHANDLUNGSKOSTEN TARIFE ESSENTIAL COMFORT KRANKENHAUSAUFENTHALT*: Wartezeit 3 Monate** (Aussetzung bei einem medizinischen Notfall oder Unfall) ERSTATTUNGSHÖCHSTGRENZE JE VERSICHERUNGSJAHR UND VERSICHERTEM USD USD Krankenhausaufenthalt für chirurgische und medizinische Behandlung oder Tagesklinik: Transport im Krankenwagen (wenn der Krankenhausaufenthalt von APRIL International übernommen wird) Aufenthaltskosten Honorare für medizinische und chirurgische Leistungen Untersuchungen, Laboranalysen, Arzneimittel Medizinische Leistungen 100 % der tatsächlichen Kosten 100 % der tatsächlichen Kosten Standard-Einzelzimmer 100 % der tatsächlichen Kosten im Rahmen der vernünftigen und üblichen Kosten 100 % der tatsächlichen Kosten im Rahmen der vernünftigen und üblichen Kosten Direkte Übernahme der Krankenhauskosten bei Krankenhausaufenthalten über 24 Std. Zustimmung vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung innerhalb von 24 Std. Zustimmung vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung innerhalb von 24 Std. Elternbett bei Krankenhausaufenthalt des Kindes bis 10 Tage/Jahr (Kind unter 18 Jahren) bis 10 Tage/Jahr (Kind unter 18 Jahren) Krebsbehandlung (Strahlen- und Chemotherapie) 100 % der tatsächlichen Kosten 100 % der tatsächlichen Kosten AIDS-Behandlung 100 % der tatsächlichen Kosten 100 % der tatsächlichen Kosten Organtransplantation bis USD/Jahr bis USD/Jahr Behandlungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt (durchgeführt innerhalb von 30 Tagen vor der Aufnahme und von 90 Tagen nach der Entlassung) bis USD bis USD Rehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, der von APRIL International übernommen wurde bis USD/Jahr bis USD/Jahr Spitex*** bis 182 Tage/Jahr bis 182 Tage/Jahr Zahnärztliche Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall bis USD/Jahr bis USD/Jahr *** Für jede stationäre Behandlung ist zunächst eine vorherige Genehmigung einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Formalität vor dem Krankenhausaufenthalt wird Ihnen ein Selbstbehalt in Höhe von 20 % in Rechnung gestellt. *** Keine Wartezeit, wenn Sie vorher einen vergleichbaren oder höheren Versicherungsschutz hatten, der vor weniger als einem Monat gekündigt wurde, bei Vorlage eines Belegs, aus dem der bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Versicherungsschutz hervorgeht, sowie der entsprechenden Löschungsbescheinigung. *** Leistungen, für die bei der Verordnung von mehr als 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr eine vorherige Genehmigung einzuholen ist (s. Punkte und 8.1.4). 10

11 TARIFE ESSENTIAL COMFORT SCHWANGERSCHAFT*: Wartezeit 10 Monate ERSTATTUNGSHÖCHSTGRENZE JE VERSICHERUNGSJAHR UND VERSICHERTEM USD Betreuung vor und nach der Geburt keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten Entbindung keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten AMBULANTE HEILBEHANLUNGSKOSTEN: Wartezeit von 3 Monaten** (Aussetzung bei Unfall oder einem medizinischen Notfall [gilt nicht für Physiotherapie, Chiropraxis und Akupunktur]) ERSTATTUNGSHÖCHSTGRENZE JE VERSICHERUNGSJAHR UND VERSICHERTEM USD Konsultationen von Allgemeinärzten keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten Konsultationen von Fachärzten keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten Laboranalysen, Strahlendiagnostik, CT, EKG keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten Verschriebene Arzneimittel keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten Physiotherapie und Chiropraxis Wartezeit von 6 Monaten** keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten bis 60 USD/Sitzung, bis zu 15 Sitzungen/Jahr Akupunktur Wartezeit von 6 Monaten** Externe Prothesen Allgemeiner Gesundheitscheck keine Kostenübernahme keine Kostenübernahme keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten bis 45 USD/Sitzung und bis 10 Sitzungen/Jahr 100 % der tatsächlichen Kosten bis USD/Jahr 100 % der tatsächlichen Kosten bis 500 USD/Jahr (alle zwei Jahre) ZAHNARZT: Wartezeit von 6 Monaten** ERSTATTUNGSHÖCHSTGRENZE JE VERSICHERUNGSJAHR UND VERSICHERTEM USD Vorsorge (inkl. Zahnsteinentfernung und Politur) keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten bis 100 USD/Jahr (max. eine Untersuchung pro Jahr) Zahnbehandlungen keine Kostenübernahme 100 % der tatsächlichen Kosten ** Leistungen, für die eine vorherige Genehmigung einzuholen ist (s. Punkte und 8.1.4). ** Keine Wartezeit, wenn Sie vorher einen vergleichbaren oder höheren Versicherungsschutz hatten, der vor weniger als einem Monat gekündigt wurde, bei Vorlage eines Belegs, aus dem der bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Versicherungsschutz hervorgeht, sowie der entsprechenden Löschungsbescheinigung. 11

12 WAS IST BEI EINEM KRANKENHAUSAUFENTHALT ZU TUN? Vorherige Genehmigung Jeder Krankenhausaufenthalt bedarf einer vorherigen Genehmigung. Um diese vorherige Genehmigung zu erhalten, müssen Sie spätestens 5 Tage vor Ihrer Aufnahme in der Klinik von Ihrem behandelnden Arzt das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung ausfüllen lassen. Bei einer Krankenhaus-Notaufnahme kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, damit wir Ihnen dieses Formular übermitteln können. Das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung finden Sie in Ihrem Kundenkonto, das Sie über die Webseite erreichen, oder Sie erhalten es, wenn Sie uns unter der +33 (0) anrufen oder eine an info.expat@april-international.com schicken. Dieses Formular, aus dem der Grund für Ihren Krankenhausaufenthalt, der Zeitraum und die Art der Erkrankung sowie der Zeitpunkt des Auftretens der ersten Symptome bzw. die Umstände des Unfalls hervorgehen (wobei bei einem Unfall der Unfallbericht als Nachweis mitzuschicken ist), ist mit allen anderen medizinischen Unterlagen, die zur Beurteilung Ihres Falls sachdienlich sind, an unseren Vertrauensarzt zu schicken: > Pariser Büro per Fax: +33 (0) per hospitalisation.expat@april-international.com postalisch: APRIL International Expat, 110 avenue de la République, CS 51108, Paris Cedex 11, FRANKREICH > Bangkoker Büro per Fax: +66 (0) per infobangkok@april-international.com postalisch: Maneeya Center North, 10 th Floor, 518/3 Ploenchit Road, Lumpini, Pathumwan Bangkok 10330, THAILAND Wenn diese Formalität der vorherigen Genehmigung nicht eingehalten wird, behalten wir von der Erstattung Ihrer Rechnung einen Selbstbehalt von 20 % ein (Unfall oder Notaufnahme ausgenommen). Direkte Übernahme Ihrer Krankenhauskosten bei Klinikaufenthalten über 24 Stunden: Bei Vorliegen einer Vorherigen Genehmigung können wir bei Klinikaufenthalten über 24 Stunden Ihre Krankenhauskosten direkt an das Krankenhaus erstatten, in dem Sie behandelt wurden. In diesem Fall kontaktieren wir das Krankenhaus direkt. Zur Beantragung einer direkten Übernahme Ihrer Krankenhauskosten bei einem Krankenhausaufenthalt über 24 Std. bzw. für sonstige Informationen vor Ihrem Krankenhausaufenthalt nutzen Sie bitte die folgenden Notfallnummern (diese stehen auch auf Ihrer Versichertenkarte): aus einem Land der Zone Asien-Pazifik: +66 (0) aus den USA und Kanada: (+1) (Hotline) aus lateinamerikanischen Ländern: (+1) (R-Gespräch) aus den Ländern des Mittleren Ostens, Afrika und Europa: +33 (0) Bitte übersenden Sie uns immer die Rechnungen und Entlassungsberichte Ihres jeweiligen Krankenhausaufenthalts. Wenn Ihre Krankenhauskosten von uns nicht direkt übernommen werden, informieren Sie sich bitte unter Punkt 8.1.5, wie Sie die von Ihnen bezahlte Rechnung erstattet bekommen können EINHOLUNG DER OBLIGATORISCHEN 2. MEDIZINISCHEN MEINUNG - ABER WIE? Dieser Service ist kostenlos und steht allen unseren Versicherten zur Verfügung (nur auf Englisch und Französisch verfügbar). Er ist bei medizinischen oder chirurgischen Eingriffen obligatorisch, die im Voraus geplant sind und deren Kosten USD übersteigen. Um diesen Service zu nutzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ärzteteam auf. Dieses Team plant für Sie einen Arzttermin für eine 2. medizinische Meinung und wird sich schnellstmöglich mit praktischen Informationen für diesen Termin bei Ihnen melden. Danach übermitteln Sie uns den Arztbericht, auf dessen Grundlage Sie unser Ärzteteam zu den Maßnahmen beraten wird, die in Ihrer Situation am besten sind. Diese Maßnahme ist vor Beginn Ihrer Behandlung durchzuführen, wobei Sie uns kontaktieren können: telefonisch: +33 (0) per hospitalisation.expat@april-international.com Wenn diese Formalität der 2. medizinischen Meinung nicht eingehalten wird, können wir von der Erstattung Ihrer Rechnung einen Selbstbehalt von 20 % in Abzug bringen (außer bei einem Unfall oder Notfall) WIE ERHALTE ICH EINE KOSTENÜBERNAHME UND DEN ENTSPRECHENDEN ANTRAG VOR BEGINN BESTIMMTER BEHANDLUNGEN ODER THERAPIEN? Bestimmte medizinische Leistungen müssen vorher von unserem Vertrauensarzt genehmigt werden (Gültigkeit 6 Monate). Das bedeutet, dass Sie zuvor von Ihrem behandelnden Arzt, der diese Leistungen verordnet, einen Kostenübernahmeantrag ausfüllen lassen müssen, dem ein detaillierter Kostenvoranschlag beizufügen ist. Das Kostenübernahme-Antragsformular steht in Ihrem Kundenkonto auf der Webseite zur Verfügung, oder Sie erhalten es bei einem Anruf unter der +33 (0) oder nach einer an info.expat@april-international.com. 12

13 Genehmigungspflichtig sind: - Krankenhausaufenthalte - die mit einer Schwangerschaft verbundenen Kosten - aufeinander folgende Behandlungen, insbesondere häusliche Pflege, bei einer Verordnung von mehr als 20 Einheiten je Versicherungsjahr Bei einer Schwangerschaft übermitteln Sie uns bitte ein Dokument, das die Schwangerschaft bestätigt. Ihren Antrag auf Kostenübernahme schicken Sie bitte an folgende Anschrift: APRIL International Bangkok Maneeya Center North, 10 th Floor 518/3 Ploenchit Road Lumpini, Pathumwan Bangkok 10330, THAILAND infobangkok@april-international.com ODER APRIL International Expat Service Remboursements 110, avenue de la République CS Paris Cedex 11, FRANCE remboursement.expat@april-international.com WIE STELLE ICH EINEN LEISTUNGSANTRAG? Sie konsultieren einen Arzt > Sie schicken Ihre Kostenübernahmeanträge an APRIL International > Ihre Erstattung wird von APRIL International bearbeitet. > Um eine Erstattung zu erhalten: Bitte füllen Sie das Leistungsantragsformular aus, das in Ihrem Kundenkonto auf der Webseite zur Verfügung steht oder Ihnen auf einfache Anforderung unter der +33 (0) oder nach einer an info.expat@aprilinternational.com zugeschickt wird. Schicken Sie uns dieses bitte innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Behandlungen mit den folgenden Unterlagen zu: - Originale der bezahlten Honorar-, Kosten- und Rezeptrechnungen, aus denen das Datum, Ihr Name, Ihre Vornamen und Ihr Geburtsdatum, der Typ der Krankheit, die Art, das Datum der Arztbesuche und die erteilten Behandlungen hervorgehen, mit den Zahlungsbelegen. Aus den Rezepten müssen die Bezeichnung, der Preis der Medikamente und die Landeswährung leserlich hervorgehen - Wenn die Behandlungen genehmigungspflichtig sind, ist das von unserem medizinischen Dienst genehmigte Kostenübernahme- Antragsformular beizufügen - Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie Ihrem Antrag den Entlassungsbericht der Klinik sowie das von Ihrem Arzt ausgefüllte Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung beifügen. Überprüfen Sie außerdem, dass aus Ihrer Rechnung die Kosten für das Einzel- oder Zweibettzimmer detailliert hervorgehen Wir behalten uns die Möglichkeit vor, weitere Belege zu verlangen, die unserer Ansicht nach notwendig sind, um prüfen zu können, dass Ihre Behandlungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags versichert sind. Ihre Leistungsanträge schicken Sie bitte an folgende Anschrift: APRIL International Bangkok Maneeya Center North, 10 th Floor 518/3 Ploenchit Road Lumpini, Pathumwan Bangkok 10330, THAILAND ODER APRIL International Expat Service Remboursements 110, avenue de la République CS Paris Cedex 11, FRANKREICH Sollten Sie mit dem Erstattungsbetrag nicht einverstanden sein, müssen Sie uns das innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Abrechnung mitteilen. 13

14 Ihre Erstattungen erfolgen: per Überweisung auf ein Konto im Ausland in USD: - bei Erstattungen bis zu einem Äquivalent von 400* USD werden die Bankgebühren geteilt - bei Erstattungen über einem Äquivalent von 400* USD gehen die Bankgebühren zu Ihren Lasten * Dieser Betrag kann aus Gründen der Umrechnung in EUR/USD gerundet sein. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Erstattung auch erhalten, stellen wir keine Schecks in USD aus. Alle Erstattungen erfolgen unter Beachtung der Vorschriften unter Punkt 8.1 Wenn Sie einen jährlichen Selbstbehalt gewählt haben und die Höhe Ihrer (lt. Vertrag wählbaren) Heilbehandlungskosten die Höhe des gewählten Selbstbehalts überschreiten, bitten wir die Klinik, zwei Rechnungen auszustellen: eine erste Rechnung zu Ihren Lasten, die der Höhe des von Ihnen gewählten Selbstbehalts entspricht, abzüglich der bereits von Ihnen aufgewendeten und von uns registrierten Heilbehandlungskosten eine zweite Rechnung zu unseren Lasten, die dem zu zahlenden Restbetrag entspricht 8.2. ASSISTANCE-LEISTUNGEN: Wie nutzen Sie die Leistungen der Assistance-Versicherung? Um die nachfolgend genannten Leistungen nutzen zu können, müssen Sie unbedingt das vorherige Einverständnis von APRIL International Assistance einholen: entweder telefonisch unter der +33 (0) oder per Fax unter +33 (0) APRIL International Assistance wird erst nach der Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen auf Anordnung einer zuständigen medizinischen Autorität medizinisch tätig. Nach dem ersten Anruf setzt sich das Ärzteteam mit dem behandelnden Arzt vor Ort in Verbindung, um zu den Bedingungen tätig zu werden, die dem Zustand des Kranken oder Verletzten am besten entsprechen ANWENDUNGSBEDINGUNGEN Wird eine der nachfolgend genannten Hilfsmaßnahmen durch Sie oder Ihr Umfeld veranlasst, werden diese nur dann von APRIL International Assistance erstattet, wenn die Versicherung zuvor darüber informiert wurde und ihr ausdrückliches Einverständnis durch Mitteilung einer Bearbeitungsnummer erteilt hat. In diesem Fall werden die Kosten lt. Beleg und innerhalb der Grenzen erstattet, die gegolten hätten, wenn APRIL International Assistance die Serviceleistungen selbst organisiert hätte. APRIL International Assistance kann bei Streik, Aufruhr, Volksaufstand, Repressalien, Behinderungen der Bewegungsfreiheit von Gütern und Personen, terroristischen Handlungen oder Sabotage, Kriegszustand, Bürgerkrieg oder von einer ausländischen Macht erklärtem oder nicht erklärtem Krieg, Kernschmelze, Aussendung ionisierender Strahlung und anderen zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt nicht für Verzögerungen oder Verhinderungen bei der Ausübung dieser Serviceleistungen haftbar gemacht werden RÜCKTRANSPORT AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN Bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung kontaktieren die Ärzte von APRIL International Assistance die behandelnden Ärzte vor Ort und treffen in Abhängigkeit von den eingeholten Informationen und den medizinischen Erfordernissen die Entscheidungen, die Ihrem Zustand am besten entsprechen. Wenn das Ärzteteam von APRIL International Assistance Ihren Rücktransport empfiehlt, organisiert und übernimmt APRIL International Assistance dessen Durchführung in Abhängigkeit von den medizinischen Erfordernissen lt. Ärzteteam. Der Rücktransport erfolgt: entweder in die am besten geeignete Klinik oder in die Klinik, die Ihrem Wohnsitz in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft (oder in Ihrem Herkunftsland, sofern abweichend) oder Ihrem Hauptwohnsitz in Ihrem Land der Entsendung am nächsten liegt oder an Ihren Wohnsitz in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft (oder in Ihrem Herkunftsland, sofern abweichend) oder an Ihren Hauptwohnsitz in Ihrem Land der Entsendung Wenn Sie in ein Behandlungszentrum eingewiesen werden, das sich außerhalb des Einzugsbereichs Ihres üblichen Wohnsitzes in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft oder Ihres Hauptwohnsitzes in Ihrem Land der Entsendung befindet, organisiert APRIL International Assistance Ihre Rückreise nach medizinisch festgestellter Konsolidierung und übernimmt Ihren Transfer an den Ort Ihres Hauptwohnsitzes in Ihrem Land der Entsendung oder in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft. Der Rücktransport kann in einem Sanitätswagen (Leichtfahrzeug), einer Ambulanz, mit der Bahn, mit einem Linienflug, einem Ambulanzjet erfolgen. Die Entscheidung über den Ort des Krankenhausaufenthalts, das Datum, die Notwendigkeit Ihrer Begleitung und die verwendeten Mittel wird ausschließlich vom Ärzteteam getroffen. Eine Ablehnung der vom Ärzteteam vorgeschlagenen Lösung bewirkt die Annullierung der Personenassistance-Versicherung. APRIL International Assistance kann Sie auffordern, Ihr Reisedokument zu verwenden, wenn dieses verwendet oder geändert werden kann. 14

15 ANWESENHEIT EINES MITGLIEDS IHRER FAMILIE BEI EINEM KRANKENHAUSAUFENTHALT Wenn Ihr Zustand Ihren Rücktransport nicht erlaubt oder nicht rechtfertigt und wenn der Krankenhausaufenthalt vor Ort länger als 6 aufeinanderfolgende Tage andauert, stellt APRIL International Assistance einem Mitglied Ihrer Familie ein Ticket für die Hin- und Rückreise im Flugzeug in der Economy-Klasse oder mit der Bahn 1. Klasse zur Verfügung, um zu Ihnen reisen zu können. Diese Leistung wird nur dann genehmigt, wenn sich kein anderes volljähriges Mitglied Ihrer Familie vor Ort befindet. APRIL International Assistance organisiert dessen Unterbringung vor Ort und übernimmt seine Hotelkosten (nur Zimmer und Frühstück) für maximal 10 Übernachtungen in Höhe von 115 USD pro Nacht. Andere vorübergehende Unterbringungslösungen sind nicht erstattungsfähig ÜBERFÜHRUNG DER STERBLICHEN ÜBERRESTE BEI ABLEBEN UND KOSTEN FÜR DEN SARG Nach Ihrem Ableben organisiert und übernimmt APRIL International Assistance die Überführung Ihrer sterblichen Überreste (Leichnam, Asche) vom Ort des Ablebens bis zum Ort der Beerdigung in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft (oder in Ihrem Herkunftsland, sofern abweichend). APRIL International Assistance übernimmt die Kosten für die post mortem durchzuführenden Handlungen, die Sarglegung und die für den Transport notwendigen Vorkehrungen. Die mit dem von der Assistance organisierten Transport verbundenen Sargkosten werden von der Versicherung bis zu einer Höhe von maximal USD übernommen. Die Kosten für die Bestattung, die Trauerfeier, den Leichenzug vor Ort und die Beerdigung oder Einäscherung gehen zu Lasten Ihrer Familie. Die Auswahl der an der Überführung beteiligten Firmen erfolgt ausschließlich durch die Versicherung ANWESENHEIT EINES ANGEHÖRIGEN BEIM VERSTORBENEN Wenn sich die Anwesenheit eines Familienmitglieds oder eines Angehörigen vor Ort als unabdingbar für die Identifizierung des verstorbenen Versicherten und die Erledigung der Formalitäten für die Rückführung oder Einäscherung erweisen sollte, stellt APRIL International Assistance ein Reisedokument für die Hin- und Rückreise im Flugzeug in der Economy-Klasse oder mit der Bahn 1. Klasse zur Verfügung. Diese Versicherungsleistung kann nur dann abgerufen werden, wenn der Versicherte im Augenblick seines Todes allein vor Ort war BESCHRÄNKUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Wenn APRIL International Assistance Ihren Krankenrücktransport oder Ihre Rückreise organisiert und übernimmt, kann von Ihnen die vorrangige Verwendung Ihres Reisedokuments verlangt werden. Wenn APRIL International Assistance Ihre Rückführung auf Kosten der Versicherung durchgeführt hat, sind Sie verpflichtet, APRIL International Assistance das nicht verwendete Reisedokument auszuhändigen. 9. WAS IHR VERTRAG AUSSCHLIESST 9.1. AUSSCHLÜSSE AUS DER KRANKENVERSICHERUNG: Neben den Ausschlüssen, die für alle Versicherungen gelten und die unter nachfolgendem Punkt 9.3 aufgeführt sind, sind aus der Krankenversicherung ausgeschlossen: alle Ausgaben für Behandlungen oder Verschreibungen vor dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags oder während der Wartezeiten alle Ausgaben medizinischer und chirurgischer Art, die nicht von einer qualifizierten medizinischen Autorität verordnet wurden Behandlungen, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen, die ohne vorherige Genehmigung erteilt wurden (bei einem Krankenhausaufenthalt ohne vorherige Genehmigung erfolgt Ihre Erstattung mit einem Selbstbehalt von 20 %) Kosten für den medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt oder Aufenthalt in einem Sanatorium oder einer Präventionseinrichtung, wenn die Einrichtungen, in denen sich der Versicherte aufgehalten hatte, nicht von der zuständigen Behörde zugelassen sind Nebenkosten bei einem Krankenhausaufenthalt oder Kosten, die unter Berücksichtigung des Landes, in dem sie angefallen sind als Luxus, gegen die Vernunft oder als ungewöhnlich gelten Transportkosten, die keine Ambulanzkosten bis zum nächsten geeigneten Behandlungszentrum sind Konsultationen von Psychologen psychotherapeutische, psychoanalytische und psychiatrische Behandlungen von Geistes- und Nervenkrankheiten sowie Depressionen (Krankenhausaufenthalt, Konsultationen, Arzneimittel ) sanfte bzw. alternative Behandlungsmethoden (mit Ausnahme der Methoden, die in der Leistungsübersicht genannt sind) Kosten von Produkten zur Körper- und Schönheitspflege, kosmetische Behandlungen, Hygieneprodukte, Sonnen- und/oder Feuchtigkeitscremes, Make-up-Produkte, Wellnessbehandlungen, Vitamine und Mineralien, Nahrungsergänzungen, Diäterzeugnisse Babynahrung, Mineralwasser Thermometer und Blutdruckmesser empfängnisverhütende Behandlungen und Medikamente Medikamente und Behandlungen, die mit Erektionsstörungen verbunden sind Kosten für die Suche und den Transport zur Organtransplantation experimentelle Behandlungen Kosten für Schönheitsbehandlungen, Verjüngungs-, Abmagerungs- und Mastkuren 15

16 die Behandlung von Ernährungsstörungen Pediküre Behandlungen der Alkoholsucht, der Drogensucht und jeder anderen Sucht oder Krankheit, die mit einer derartigen Abhängigkeit verbunden ist Aufenthalte in der Gerontologie, in medizinisch-pädagogischen Instituten und ähnlichen Einrichtungen Klinikzentren und Aufnahmestrukturen für pflegebedürftige Senioren und langfristige Krankenhausaufenthalte Wachstumshormone Operationen und Behandlungen, die mit Geschlechtsumwandlungen verbunden sind Sehhilfekosten Selbstverstümmelung alle Ausgaben, die medizinisch nicht notwendig sind Aufenthalte in Erholungs- oder Genesungsheimen alle pharmazeutischen Produkte, die ohne Rezept gekauft wurden Leistungen medizinischer Hilfskräfte (außer Physiotherapie und Chiropraktik) Zahnimplantate und Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen Kosten für Prothesen Sitzungen zur Vorbereitung der Geburt Thermal- und Thalassotherapiekuren Impfkosten Kiefergelenkoperationen alle Sterilitäts- oder Fruchtbarkeitsbehandlungen Behandlungen und Medikamente zur Nikotinentwöhnung Augen-Laserchirurgie (inkl. Korrektur der Kurzsichtigkeit) und die Behandlung des Grauen Stars Behandlungen, die von den medizinischen Autoritäten des Landes, in denen sie stattfinden, nicht anerkannt sind vorbeugende Behandlungen Lieferserviceleistungen, die für die Diagnose oder Behandlung der Krankheit nicht unbedingt notwendig sind 9.2. AUSSCHLÜSSE AUS DER ASSISTANCE-VERSICHERUNG: Neben den Ausschlüssen, die für alle Versicherungen gelten und die unter Punkt 9.3 aufgeführt sind, sind aus der Assistance-Versicherung die Kosten ausgeschlossen, die sich aus den folgenden Tatsachen oder Ereignissen ergeben (diese Kosten werden keinesfalls erstattet, aus welchem Grund auch immer, wobei eine Beteiligung von APRIL International Assistance ausgeschlossen ist): alle Beteiligungen und/oder Erstattungen im Zusammenhang mit Generaluntersuchungen, Check-ups und Früherkennungsmaßnahmen für harmlose Erkrankungen oder Verletzungen, die vor Ort behandelt werden können und den Versicherten nicht daran hindern, seine Entsendung fortzusetzen für Rekonvaleszenzen, Erkrankungen, die sich in Behandlung befinden, aber noch nicht konsolidiert sind und/oder später nach Plan behandelt werden müssen für Krankheiten, die vor der Abreise bestanden und sich verschlimmern oder wieder auftreten könnten für Erkrankungen, die 6 Monate vor der Abreise Grund für einen Krankenhausaufenthalt waren für eventuelle Nachsorgen (Kontrolle, ergänzende Behandlungen, Rückfälle) einer Erkrankung, aufgrund derer ein Rücktransport erfolgte für Schwangerschaften, ausgenommen bei unvorhersehbaren Komplikation, aber in jedem Fall: - für Schwangerschaften und ihre eventuellen Komplikationen und in jedem Fall nach der 28. Woche seit dem Ausbleiben der Regelblutung - für Entbindungen und ihre Folgen für die Neugeborenen - für veranlasste Schwangerschaftsunterbrechungen für schönheitschirurgische Eingriffe aufgrund von Alkoholgenuss und dessen Folgen gemäß der im Land des Eintritts geltenden Gesetzgebung für Reisen, die zu Diagnose- und/oder Behandlungszwecken unternommen werden für Konsequenzen, die sich aus einer fehlenden, unmöglichen oder den Folgen einer Impfung oder einer wegen einer Ortsveränderung oder Reise notwendigen oder vorgeschriebenen Behandlung ergeben für angeborene Krankheiten oder Missbildungen. Nicht übernommen werden: Arztkosten Kuren, Aufenthalte in Erholungsheimen und Rehabilitationskosten Kosten für die Empfängnisverhütung und Sterilitätsbehandlungen Kosten für Brillen und Kontaktlinsen ästhetische, Zahn- und Hörprothesen aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherten wiederholt notwendige Transporte 16

17 9.3. AUSSCHLÜSSE, DIE ALLE VERSICHERUNGEN BETREFFEN: Neben den Ausschlüssen, die jede Versicherung gesondert betreffen, sind die Folgen und Konsequenzen nicht versichert: von vorsätzlichen Handlungen des Mitglieds oder des Versicherten und/oder Verstößen gegen die Gesetze des Landes, in denen sich der Versicherte aufhält von Bürgerkrieg oder Krieg mit einer ausländischen Macht, Aufständen, Aufruhr, Streiks, Piraterie und Sabotage, absichtlicher Teilnahme an Raufereien, Volksaufstand, terroristischen Handlungen, unabhängig vom Ort, an dem die Ereignisse stattfinden und unabhängig von deren Protagonisten (außer im Fall der Selbstverteidigung) von Selbstmord oder versuchtem Selbstmord im ersten Versicherungsjahr, des Gebrauchs von im französischen Gesundheitsgesetz genannten Drogen und Betäubungsmitteln außerhalb einer medizinischen Verschreibung von Alkoholgenuss und dem Gebrauch von Drogen und Betäubungsmitteln durch den Versicherten, vor allem bei Verkehrsunfällen, selbst im Rahmen einer medizinischen Verschreibung von Verkehrsunfällen mit motorisierten Zweirädern, wenn der Versicherte keinen Helm trägt von direkten oder indirekten Auswirkungen von Atomkernstrukturänderungen, klimatischen Ereignissen wie Unwetter oder Orkan, Erdbeben, Überschwemmung, Springflut u. a. Naturgewalten, außer im Rahmen von Entschädigung bei Naturkatastrophen von Unfällen oder Vorerkrankungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags bestanden, bei denen es zu Rückfällen kommen kann oder die nicht konsolidiert waren, angeborenen Krankheiten oder Missbildungen, die beim Beitritt nicht angezeigt wurden von Sportarten, die gefährliche Merkmale aufweisen, wie z. B. das Fliegen mit Ultraleichtflugzeugen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, das Lenken eines Autos, Motorrads oder Karts, Fallschirmspringen, Bergsteigen, Klettern (künstliche Kletterwände ausgenommen), Climbing, Tauchen, außer ohne Atemgerät bis 50 Meter, Höhlenkunde, Skeleton, Skispringen, Bobfahren, Bungee Jumping, Rafting, Canyoning, Kitesurfen, Ballonfahren, Jetski, sowie die folgenden Sportarten, wenn sie außerhalb der Pisten praktiziert werden: Skifahren, Skilanglauf, Schlittenfahren, Snowboarding der Teilnahme an allen sportlichen Wettkämpfen und Trainings, der berufsmäßigen Ausübung von Sport im Rahmen eines Clubs oder eines Vereins sowie aller Sportarten, für die der Einsatz von boden-, wasser- oder luftgebundenen Fortbewegungsmitteln notwendig ist der Jagd von Luftverkehrsunfällen, außer wenn der Versicherte ein einfacher Passagier war und sich an Bord eines Fluggeräts befand, für das der Eigentümer und der Pilot alle Genehmigungen und Lizenzen hatte des Segelsports und der Hochseeschifffahrt aus privatem oder beruflichem Grund (über 200 Seemeilen) einer Berufstätigkeit auf einer Ölplattform Vorbehaltlich der Anwendung der Art. L und L des französischen Versicherungsgesetzes sind die Folgen von Behinderungen oder Vorerkrankungen, die vor dem Datum der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags bestanden, versichert, sofern diese auf dem Aufnahmeantrag angegeben wurden und dem Versicherten gegenüber nicht gesondert schriftlich ausgeschlossen wurden, was vom Versicherten genehmigt wurde. 10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN WER VERSICHERT IHREN VERTRAG? Von der Association des Assurés d'april International (Verein gemäß französischem Gesetz von 1901, geschäftsansässig 110, Avenue de la République, Paris, FRANKREICH, dessen Aufgabe darin besteht, Versicherungsverträge aller Art zugunsten seiner Mitglieder zu erarbeiten, abzuschließen und zu fördern, deren internationale Solidarität untereinander zu fördern, ihnen adäquate Mittel zur Information und Verwaltung bereitzustellen und ihre Vertretung gegenüber jeder Versicherungsgesellschaft zu gewährleisten, und dessen Satzung unter der Adresse heruntergeladen werden kann) wurden abgeschlossen: für die Krankenversicherung: Gruppenversicherungsvereinbarungen mit Beitrittswahlrecht mit Groupama Gan Vie (Vertrag Nr. 219/863685), Aktiengesellschaft mit einem Kapital von (vollständig eingezahlt), eingetragen im Handels- und Firmenregister von Paris unter der Nummer (APE-Code: 6511Z), geschäftsansässig 8-10, Rue d Astorg, Paris Cedex 8, FRANKREICH, für die Assistance-Versicherung: Gruppenversicherungsvereinbarungen mit Beitrittswahlrecht mit ACE Europe (Vereinbarung Nr. FRBBBA01857), Unternehmen, das dem französischen Versicherungsgesetz unterliegt. Firmensitz: 100 Leadenhall Street, London, EC3A3BP, GROSSBRITANNIEN. Gesellschaft ausländischen Rechts, eingetragen im Handels- und Firmenregister von England und Wales unter der Nummer Sitz der französischen Generaldirektion Le Colisée, 8 Avenue de l Arche, Courbevoie Cedex, FRANKREICH. Eingetragen im Handelsregister von Nanterre unter der Nummer (Code APE: 660E). Die administrative Verwaltung dieser Versicherungen wurde APRIL International Expat übertragen, Aktiengesellschaft mit einem Kapital von , Versicherungsvermittler, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer und im 17

18 ORIAS-Verzeichnis unter der Nummer ( geschäftsansässig 110 Avenue de la République, CS 51108, Paris Cedex 11, FRANKREICH GESETZLICHER RAHMEN: Die mit der Überwachung der Versicherungseinrichtungen beauftragten Behörden sind: für die Krankenversicherung die Kontrollbehörde Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR), geschäftsansässig 61, Rue Taitbout, Paris Cedex 09, FRANKREICH für die Assistance-Versicherungen: Financial Conduct Authority, geschäftsansässig 25 The North Colonnade, Canary Wharf, London E145HS, GROSSBRITANNIEN. APRIL International Expat unterliegt der Kontrollbehörde Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR), geschäftsansässig 61, Rue Taitbout, Paris Cedex 09, FRANKREICH. Der Beitritt zum Asia Health Plan-Vertrag umfasst den Aufnahmeantrag, diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Aufnahmebestätigung. Er unterliegt französischem Recht und vor allem seinem Versicherungsrecht. Der Versicherungsschutz und die Höhe der Leistungen aus diesem Vertrag werden automatisch an die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Entwicklungen angepasst, denen Verträge französischen Rechts unterliegen VERJÄHRUNG: In Übereinstimmung mit den Art. L.114-1, L und L des französischen Versicherungsgesetzes verjähren alle Handlungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab dem Datum des verursachenden Ereignisses. Diese Frist beginnt jedoch: bei Auslassung, Verschweigen oder falscher oder ungenauer Erklärung im Hinblick auf das versicherte Risiko erst an dem Tag, an dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt bei einem Schadensfall erst an dem Tag, an dem Sie davon Kenntnis hatten, wenn Sie beweisen, dass Sie dies bis dahin nicht wussten Wenn Sie gegen die Versicherung aufgrund von Regress eines Dritten tätig werden, beginnt die Verjährungsfrist erst an dem Tag, an dem dieser Dritte gerichtlich gegen Sie vorgeht oder wenn Sie ihn entschädigt haben. Die Verjährung wird durch die Gründe unterbrochen, die üblicherweise eine Verjährung unterbrechen, durch Beauftragung eines Sachverständigen bei einem Schadensfall oder durch Versand eines Einschreibens mit Rückschein, das Sie oder der Begünstigte uns bezüglich der Bezahlung der Leistungen oder das wir Ihnen bezüglich der Bezahlung der Beiträge schicken. Die Verjährungsfrist kann weder geändert, noch können die Gründe für deren Aussetzung oder Unterbrechung erweitert werden, was auch bei einer Übereinkunft zwischen dem Mitglied und der Versicherung gilt FORDERUNGSÜBERGANG: Es wird festgelegt, dass die Versicherung nicht auf die Rechte und Handlungen verzichtet, die sie lt. Art. L des französischen Versicherungsgesetzes in Bezug auf den gesetzlichen Übergang der Hauptschuld sowie die Sicherungsrechte hat und die sie gegenüber dem haftenden Dritten ausüben kann. Wenn Sie in einen Straßenverkehrsunfall verwickelt sind (unter Beteiligung eines Kraftfahrzeugs), müssen Sie der Versicherung des Unfallverursachers, der das verlangt, bei Strafe der Verwirkung den Namen der Versicherung nennen, die die Heilbehandlungskosten als Drittzahler versichert KONTROLLE: Die Versicherung behält sich das Recht vor, von Ihnen die Vorlage von Nachweisen zu verlangen, die zur exakten Beurteilung des Versicherungsschutzes notwendig sind, vor allem durch Übermittlung von ärztlichen Attesten, OP-Berichten und/oder Gegengutachten des Arztes der Versicherung SCHLICHTUNG-BESCHWERDE: Wir legen höchsten Wert auf Servicequalität. Sollten Sie jedoch trotzdem einmal eine Beschwerde haben, die sich auf die von unserer Gesellschaft erbrachten Leistungen bezieht, können Sie sich an Ihren Ansprechpartner wenden. Wenn Sie die gegebene Antwort nicht zufriedenstellt, können Sie sich an unseren Kundendienst wenden, den Sie wie folgt erreichen: Adresse: APRIL International Expat - 110, avenue de la République - CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH customerservice.expat@april-international.com Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass uns unsere Versicherungspartner Groupama Gan Vie (8-10, rue d'astorg, Paris Cedex 8, FRANKREICH) und ACE Europe (Le Colisée, 8 avenue de l'arche, Courbevoie Cedex, FRANKREICH) mit der Bearbeitung von Beschwerden beauftragt haben. Wir werden alles unternehmen, um Ihnen innerhalb von höchstens 48 Arbeitsstunden zu antworten, und wir verpflichten uns, Sie über den Bearbeitungsfortschritt Ihrer Beschwerde innerhalb derselben Frist auf dem laufenden zu halten, wenn sich diese aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängert. Wenn Sie die gegebene Antwort nicht zufriedenstellt, können Sie ggf. den zuständigen Mediator anrufen, dessen Namen und Erreichbarkeit Sie vom Kundendienst Service Suivi Client - Réclamation Avenue de la République - CS Paris Cedex 11, FRANKREICH, unter der Telefonnummer +33 (0) und unter der -Adresse auf einfache Nachfrage erhalten, unbeschadet der anderen Rechtsmittel, die Ihnen zur Verfügung stehen. 18

19 Wir informieren Sie, dass die Daten, die für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde gesammelt werden, von unserer Gesellschaft zum Zweck der Bearbeitung von Beschwerden EDV-mäßig verarbeitet werden und dazu nur an den Versicherer, seine Rückversicherer und an die APRIL-Holding sowie unsere Partner zwecks Bearbeitung Ihrer Leistungsansprüche weitergeleitet werden. Sie verfügen über ein Recht auf Mitteilung, Berichtigung, Einspruch und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (s. Pkt. 10.7) DATENSCHUTZGESETZ: Lt. Gesetz Informatique et Libertés vom 6. Januar 1978, geänd., haben Sie ein Recht auf Mitteilung, Berichtigung, Einspruch und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, das Sie gegenüber unserem Kundendienst ausüben können, dessen Erreichbarkeit im obigen Absatz genannt ist. 19

20 Alle Marken, Logos, Grafiken und Verkaufsargumente von APRIL International Expat in diesem Dokument wurden hinterlegt und sind Eigentum von APRIL International Expat. Jede Vervielfältigung, ob teilweise oder vollständig, dieser Elemente und Texte jeder Art ist verboten und wird gerichtlich verfolgt. August Firmensitz: 110, Avenue de la République - CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH Tel: +33 (0) Fax: +33 (0) info.expat@april-international.com - Aktiengesellschaft mit einem Kapital von Handelsregister Paris Versicherungsvermittler - Eingetragen im ORIAS-Verzeichnis unter der Nr ( Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (Aufsichts- und Kontrollbehörde) 61, Rue Taitbout Paris Cedex 09 - FRANKREICH.

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