Stadtwerke Wolmirstedt GmbH (SWWS) Energetische Bewertung der Fernwärme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadtwerke Wolmirstedt GmbH (SWWS) Energetische Bewertung der Fernwärme"

Transkript

1 Stadtwerke Wolmirstedt GmbH (SWWS) Energetische Bewertung der Fernwärme Plan-Primärenergiefaktor fp,plan,wv Fernwärme Bestimmung KWK Anteil an der Fernwärme Erzeugung Erfüllungsgrad EG der Anforderungen nach EEWärmeG (Auftraggeber: SW Wolmirstedt GmbH) Erstellt durch: Monika Bell EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH Landstraße Aldenhoven Tel.: +49 (02464) Fax: +49 (02464) Internet: Aldenhoven, März 2015

2 EEB ENERKO GmbH Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Hintergründe zur Bewertung der Fernwärme Energieeinsparverordnung (EnEV) Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) Aufbau der Fernwärmeversorgung Wolmirstedt Zusammenfassung... 9 Anlagenverzeichnis: Anlage: Zusammenstellung der Eingangsdaten Zertifikate

3 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 1 1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Hintergründe zur Bewertung der Fernwärme 1.1 Energieeinsparverordnung (EnEV) Am 01. Februar 2002 ist die Energiesparverordnung (EnEV 2002) in Kraft getreten. Diese wurde inzwischen dreimal novelliert. Der derzeit ab Mai 2014 gültige Stand, ist die sog. EnEV Die EnEV 2007 begrenzte seit den Primärenergiebedarf für neu zu errichtende Gebäude und bei bestehenden Gebäuden, wenn an diesen wesentliche Änderungen nach Anlage 3 Nr. 1-6 EnEV vorgenommen wurden (z.b. Sanierung Außenwände, Fensteraustausch oder Dacherneuerung). Seit Inkrafttreten der EnEV 2007 musste für Neubauten und wesentliche Änderungen an Gebäuden ein Energie- und Wärmebedarfsausweis erstellt werden. Auch bei bestehenden Gebäuden musste bei Verkauf oder Mieterwechsel unter bestimmten Kriterien, dem jeweiligen Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Jahres-Primärenergiebedarf für das Gebäude war dabei nach DIN EN 832: in Verbindung mit DIN V : und DIN V : , geändert durch A , zu ermitteln. Bei Nichtwohngebäuden musste der Berechnung die DIN V Teile 1-10 Energetische Bewertung von Gebäuden Berechnung des Nutz-, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Lüftung Trinkwarmwasser und Beleuchtung zugrunde gelegt werden. Durch Primärenergiefaktoren nach DIN V i. V. m. A wurde dabei die Art der Wärmeerzeugung (z.b. Strom, fossile Brennstoffe, KWK) inklusive der vorgelagerten Prozessketten außerhalb des Gebäudes berücksichtigt. Seit dem bis zum April 2014 war die EnEV 2009 /i/ in Kraft. Die Änderungen der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007 betrafen sowohl Neubauten als auch Bestandsbauten: Die Anforderungen beim Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung und gleichzeitig für den Wärmeschutz der Gebäudehülle (H T ) wurden verschärft. Für Wohngebäude wurde der Nachweis über das Referenzgebäude eingeführt, wobei sich der Wärmeschutz am Wohnhaustyp orientierte und beim Referenzgebäude der Einsatz regenerativer Energien berücksichtigt wurde. Es waren zunächst noch zwei Verfahren zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) erlaubt. Die europäische Richtlinie zur Effizienz von Gebäuden 2010 ist ein Instrument zum Erreichen der energiepolitischen Ziele der EU und der Bundesregierung. Um diese in nationales Recht umzusetzen, wurden die EnEV 2009 und das Energieeinsparungsgesetz EnEG im Laufe des Jahres 2013 novelliert und am die Novelle der Energieeinsparverordnung - EnEV 2014 /ii/ verabschiedet, die zum in Kraft getreten ist.

4 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 2 Für Neubauten sieht die Novelle eine Reduzierung des zulässigen Jahres- Primärenergiebedarfs um 25 Prozent ab 1. Januar 2016 vor, die Anforderungen an den Mindest-Wärmedämmstandard steigen dabei um ca. 20%. Für Bestandsgebäude ergeben sich nur wenige Sanierungs- und Austauschpflichten. Da die Vorgaben der EnEV zugleich als Referenzwert für die Effizienzhaus-Standards der staatlichen Förderbank KfW dienen, hat die Verschärfung vorrausichtlich Einfluss auf die Anforderungen zur Förderung von energetischen Sanierungen bei Bestandsgebäuden. Die EnEV 2014 aktualisiert den Bezug für die Berechnungsverfahren auf die aktuellen technischen Regelwerke, insbesondere auf die neu gefasste und weiterentwickelte DIN V /iii/. Bei Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden ist der Primärenergiebedarf QP gleichermaßen nach DIN V inklusive der Berichtigungen zu bestimmen. Dort sind die Tabellenwerte der Primärenergiefaktoren hinterlegt (Brennstoffe und verschiedene Anlagentypen; Spalte nicht erneuerbarer Anteil der Tabelle). Der Primärenergiefaktor für elektrischen Strom wird in der EnEV 2014 explizit festgeschrieben und wird auf den Wert 2,4 und ab dem 1. Januar 2016 auf den Wert 1,8 gesenkt. An gleicher Stelle wird für den durch Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten und in das öffentliche Verbundnetz eingespeisten Strom der Verdrängungsstrommix von 2,8 festgelegt. Für Wohngebäude, die nicht gekühlt werden, darf weiterhin auch das alternative Rechenverfahren nach DIN EN 832: in Verbindung mit DIN V : und DIN V : , geändert durch A , angewendet werden, wobei als Referenzklima abweichend von DIN V : das Klima nach DIN V : Abschnitt 7.1 zu verwenden ist. Die Bestimmung eines spezifischen Primärenergiefaktors (f P ) für das versorgende Fernwärmesystem bietet einige Vorteile für das Fernwärmeversorgungs-Unternehmen. Die Bestimmung des f P ist aus folgenden Gründen sinnvoll: als Primärenergiefaktoren sind die Werte für den nicht erneuerbaren Anteil nach DIN V : als Standardfaktoren zu verwenden. Der Faktor darf für Wärme aus KWK nur dann eingesetzt werden, wenn diese überwiegend aus KWK stammt. In den entsprechenden Tabellen der zu verwendenden Normen ist ein typischer Wert für FW aus rd. 70% KWK ausgewiesen. Die f P sind bei Anlagen mit einem sehr hohen KWK-Anteil und beim Einsatz erneuerbarer oder vergleichbarer Brennstoffe (z.b. Abfall), sehr viel niedriger als der Standard- Primärenergiefaktor. Es ergeben sich Marketingvorteile gegenüber der Versorgung mit Wärme durch Anlagen mit höheren f P, da gilt: Je niedriger der spezifisch ermittelte Primärenergiefaktor im

5 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 3 Vergleich zu alternativen Beheizungssystemen ist, desto größer sind die Gestaltungsspielräume beim Eigentümer und dessen Planer. Es ergibt sich eine langfristige Kundenbindung bei der Wärme-Versorgung der Kunden mit im Vergleich zu anderen Anlagen niedrigem Primärenergiefaktor und dessen Anwendung bei der Festlegung der energetischen Qualität und gleichzeitig der Bestimmung des Primärenergiebedarfs des Gebäudes. Diese energetische Qualität muss nach EnEV aufrechterhalten werden! Damit ist bei Feststellung und Bekanntmachung eines niedrigen Primärenergiefaktors dieser nicht nur ein Marketinginstrument, sondern auch ein Instrument zur Kundenbindung. Die AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.v.) stellte im Mai 2014 das entsprechend aktualisierte Arbeitsblatt FW 309 Teil 1, entwickelt zum Zweck der Harmonisierung der Bestimmung von spezifischen Primärenergiefaktoren der Fernwärme. Das Gutachten wird in Bezug auf die dort beschriebenen Regeln zur Berechnung des Primärenergiefaktors erstellt. 1.2 Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) Das am in Kraft getretene EEWärmeG /iv/ verpflichtet Eigentümer von neu errichteten Gebäuden, den Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien (Solarthermie: min. 15 %, Biogas in KWK: min. 30 %, andere erneuerbare Energieträger: min. 50 %) zu decken. Das EEWärmeG wurde durch das Europarechtsanpassungsgesetz vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619 vom ) in einigen Details geändert, die zum 1. Mai 2011 in Kraft getreten sind. Danach kommt öffentlichen Gebäuden eine besondere Vorbildfunktion zu. Dies bedeutet, dass hier die Verpflichtung zur anteiligen Nutzung von regenerativen Energien schon nach grundlegender Renovierung - nach, 2 Absatz 2, 3. (a) Austausch eines Heizkessels oder Wechsel des fossilen Energieträgers und (b) Renovierung von 20% der Gebäudehülle innerhalb von 2 Jahren besteht. Nach 7 Absatz 1 Nr. 3 kann die Wärmebedarfsdeckung aus Fernwärme dieser Versorgung mit regenerativen Energieträgern ersetzen, da das Ziel des Gesetzes, neben der Steigerung des Anteils der regenerativen Energie an der Wärmebereitstellung, gleichwertig in der Steigerung der Energieeffizienz liegt. Die Anerkennung der Wärme aus Wärmenetzen als Ersatzmaßnahme zur Erfüllung der o.g. Nutzungspflicht unterliegt dabei verschiedenen Bedingungen. Sie muss dazu entweder Zu mehr als 30% aus erneuerbaren Energien,

6 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 4 zu mehr als 50% aus Abwärme, zu mindestens 50% in hocheffizienten KWK-Anlagen oder zu mindestens 50 % aus einer Kombination dieser drei Bedingungen erzeugt werden. Als Nachweis zur Erfüllung der Verpflichtung nach EEWärmeG benötigt der Eigentümer die entsprechende Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers. Zwecks Harmonisierung dient ein Arbeitsblatt der AGFW FW-309 Teil 5 /v/ vom Juni 2012, auf welches hinsichtlich der Begriffsdefinitionen Bezug genommen wird. 2 Aufbau der Fernwärmeversorgung Wolmirstedt Die Stadtwerke Wolmirstedt GmbH (SWW) betreiben das Fernwärmenetz des Versorgungsgebietes Wolmirstedt. Im Jahr 2009 wurde von ENERKO bereits der Primärenergiefaktor 0,59 / der KWK-Anteil 99% für das Fernwärmenetz Wolmirstedt bestimmt und bescheinigt. Die Länge des Fernwärmenetzes beträgt 9,4 km und jährlich werden ca. 22 GWh/a Wärme an die Kunden abgegeben. Im Jahr 2009 wurde die Wärme sowie rd. 13 GWh/a Strom für das öffentliche Netz der E.ON Avacon überwiegend im BHKW der EON Avacon am Standort Gipfelstr., bestehend aus 6 Modulen mit einer Leistung von je kw th und 720 kw el (insgesamt kwth und kw el ), erzeugt und eingespeist. Zur Spitzenlasterzeugung und zur Besicherung der Wärmeversorgung verfügen SWW über 8 Heizwerke, die ebenfalls ins Fernwärmenetz einspeisen. Die acht Kesselanlagen bestehen jeweils aus zwei bis drei baugleichen Heißwasserkesseln. Von den Kesselanlagen sind vier mit Zweistoffbrennern Erdgas/Heizöl EL ausgestattet. Erdgas wird üblicherweise als Brennstoff eingesetzt; Heizöl nur an kalten Wintertagen zur Reduzierung der Erdgasbezugsspitze der SWW und bei Ausfall der KWK-Anlagen. Das BHKW wurde in 2013 komplett zurückgebaut (alt und überdimensioniert) und die bisherigen Erzeugungsanlagen am Standort Gipfelstr. durch das BHKW 1 mit zwei Modulen (Jenbacher) und insgesamt 1778 kw el und 1814 kw th ersetzt und Ende Januar 2014 in Betrieb genommen. Durch diese Maßnahme wurde die Erzeugung modernisiert und die Erzeugerkapazitäten dem zurückgehenden Wärmebedarf in der Stadt anpasst. Anders als noch 2009 ist jetzt SW Wolmirstedt wirtschaftlicher Eigentümer und Betreiber der Anlage. SWW haben das neu errichtete

7 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 5 BHKW von Avacon Natur gepachtet. Der in KWK erzeugte Strom dient ebenso wie die Wärme der Versorgung der Kunden der SW Wolmirstedt. Zusätzlich wurde ein weiteres BHKW 2, mit Wärmeeinspeisung in dasselbe Fernwärmenetz, an dem neuen Standort Geschwister-Scholl Str. geplant und gebaut. Im BHKW 2 wird ein baugleicher Motor wie in BHKW1 (Jenbacher 889 kw el und 907 kw th ) eingesetzt. Das BHKW 2 wurde ebenfalls kürzlich in Betrieb genommen. Durch die umfangreichen Veränderungen bei der Erzeugung der Fernwärme ist die die Aktualisierung der energetischen Bewertung der Fernwärme und damit die Ermittlung des Primärenergiefaktoren sowie des KWK-Anteils nötig, um Wärme-Kunden ggfls. diese benötigten Kennwerte zur Erstellung von Energieausweisen zur Verfügung stellen zu können. Die hierzu notwendigen Daten entstammen den Betriebsdaten aus dem Jahr 2014 und den Herstellerdaten für die mittlerweile schon in Betrieb genommenen BHKWs (das zweite Modul jedoch erst Ende 2014). Hierzu wurde ein Planjahr 2015 auf Monatsebene, aus der klimatischen Anpassung der Gesamt-Wärmeeinspeisung gemäß Betriebsdaten 2014 mittels Gradtagszahlen, einer entsprechenden Hochrechnung der Wärmeabgabe an die Kunden und der vorrangigen Wärmeeinspeisung aus der Wärmeerzeugung aus dem Betrieb der zwei BHKW mit drei Modulen, modelliert. Die Plausibilität der resultierenden Energiebilanz auf Monatsebene, als Basis für die Bestimmung der Eingangsdaten für die Berechnung des f P,Plan,WV nach Formel 2 FW 309-1, wurde mittels einem modellierten Wärmelastgang (Stundenwerte) für das Fernwärmenetz und dem

8 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 6 daraus resultierenden Einsatz der BHKW-Module und Spitzen-Kessel entsprechend der Wärmeanforderung, geprüft. Für die Netzverluste standen als Vergleichswert Daten früherer Jahre zur Verfügung. Versorgung des FW-Netz Energiebilanz Bilanzkreis HW (21,23,24,25,26) und BHKW 1 und 2 Netz der öffentlichen Stromversorgung 0,4 kv SW Wolmirstedt 16% des Brennstoffeinsatz Heiznetz SWW FW 22,5 GWh Verluste der Fernwärmeverteilung Fernwärmeversorgungsgebiet Wolmirstedt Summe FW- Abgabe 18,9 GWh Q H,i.. 16% Wärmeerzeugung Verbraucher 1..n Angaben für "Planjahr 2015" Bild 2: Bilanzkreis Fernwärmeerzeugung Wolmirstedt. In Tabelle 1 sind die zur Ermittlung des Primärenergiefaktors und KWK- Anteils verwendeten Eingangsdaten in einer Energiebilanz zusammengestellt. Datenbasis: Energiebilanzen HKW / HW für FW Quelle: Betriebsdaten BHKWs und HWe 2014 und Fernw ärmeabsatzstatistiken der SWW; IBN-Protokolle; GTZ IWU Energieeinsatz Produkte Teilanlage Heizöl Erdgas BrennstoffGesamt Strom-eigenbedarf FW-Erzeugung FW-Abgabe Strom Netto Eigenbedarf HWe / Netzpumpe 16,987 GWh 0,070 GWh W HKW,netto W HW KWK-Strom Eigenbedarf BHKWs / Netzpumpe BHKW 0,340 GWh 17,327 GWh HW Summe BrS: 46,8 GWh Kessel-HW Q Br,j= Q BR_BHKW I+ Q Br_BHKW II+ Q Br_HW Anlage Kessel-HW 21 Anlage Kessel-HW Verluste Stromerzeugung HEL 0,0 GWh BHKW 1 23 Anlage Kessel- HW und Fernwärmeerzeugung BHKW 1 24 Anlage Kessel- Gas 46,8 GWh 25 Anlage 26 Nettostromerzeugung * (MWh Hu) (MWh Hu) (MWh Hu) (MWh el) (MWh th) (MWh th) (MWh el) Heizw erke BHKW 1 und Gesamt * Die elektrische Jahresnettoarbeit nach DIN V ergibt sich nach Abzug des elektrischen Heizkraftwerkseigenbedarfs und der Antriebsenergie für den Heiznetzbetrieb. Tabelle 1: Energiebilanz Fernwärme Wolmirstedt Planjahr 2015

9 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 7 Das Ergebnis für den Primärenergiefaktor und die eingeflossenen Eingangsdaten zur Berechnung auf der Grundlage von Formel 2 der FW und den Plandaten 2015 zeigt Tabelle 2: Bestimmung der Primärenergie- Umwandlungsfaktoren für Nah- und Fernwärme nach Abschnitt 3.3 AGFW Berechnung auf Basis von Planungsdaten (1 + σ) x α KWK x f P,Br,i (1 - α KWK ) x f P,BR,i (σ x α KWK - α HN ) x f P,verdr f (1) P,FW = + - ξ ne,kwk x ξ HN ξ ne,th x ξ HN ξ HN Basis: z.t Daten 2011 und Plan- bzw. Kenndaten BHKW α KWK = 76% aus Angaben des Betreibers Betrieb 2014 und Simulationsmodell auf Basis Plandaten α HN = 2% Erfahrungswerte aus Betrieb σ = 95% aus bisherigem Betrieb ermittelte Kenndaten BHKW-Module el. Netto-Leistung /nutzbare Wärme kw ξ HN = 84% aus Betriebsdaten früherer Jahre und Plandaten für Bestandsnetz / Betreiber ξ ne,kwk = 85% ermittelt aus den Betriebsdaten 2014/ Kennwerte BHKW ξ ne,th = 90% theoretischer Wirkungsgrad der Kessel f P,Br,1 = 1,1 Primärenergiefaktor Brennstoff 1 eingesetzt in der KWK-Anlage f P,Br,2 = 1,1 Primärenergiefaktor Brennstoff 2 eingesetzt in der Kessel-Anlage f P,verdr = 2,8 Primärenergiefaktor Mix des verdrängten fossil erzeugten Stroms FW309-1 ==> f P,FW 0,30 Formel 2 gemäß FW Abschnitt 3.3 Bedeutung der verwendeten Formelzeichen: Kennzahlen zur Berechnung auf der Basis von Planungsdaten: f P,Br,i Primärenergiefaktor des jeweiligen Brennstoffes i für HW und HKW nach Tabelle Anhang 2 FW entsprechend Tabelle Anhang A Tabelle 1 (Spalte B) und Tabelle 2 f P,verdr Primärenergiefaktor des Verdrängungsmixes nach Tabelle Anhang A Spalte B, AGFW: FW (2014/05) bei KWK = 2,8 α KWK Verhältnis KWK-Wärme zu Gesamtwärme α HN Verhältnis Strombedarf des Heiznetz-Betriebes zur abgegebenen Gesamtwärme A HN /Q Bne = 0,015 σ KWK-Stromkennzahl, Stromkennziffer der KWK ξ HN Nutzungsgrad Heiznetz (kann mit 0,9 eingesetzt werden) ξ ne,kwk Nutzungsgrad KWK-Anlage Nutzungsgrad Kessel ξ ne,th Tabelle 2 Formel 2 FW Mai 2014, Eingangsdaten und Ergebnis für den Plan- Primärenergiefaktor FW-Wolmirstedt

10 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 8 Der KWK-Anteil, als Kriterium zur Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG an die Fernwärme als Ersatzmaßnahme gemäß 7, errechnet sich aus dem Quotienten aus der im BHKW in KWK erzeugten Wärmemenge durch die insgesamt erzeugte und in das Fernwärmenetz eingespeiste Wärmemenge. Die Simulation der Erzeugung anhand eines modellierten Wärmelastganges, siehe Bild 3, führt zu einem leicht abweichenden Wert für den KWK-Anteil gegenüber der Energiebilanz des Planjahres 2015 aus den monatlichen Betriebsdaten für die Wärmeerzeugung inklusive der Witterungsanpassung der Daten des Betriebsjahres 2014 und Plandaten für den BHKW- Betrieb. Da das Ergebnis der Berechnung des Plan-Primärenergiefaktors stark vom geplanten Anteil der KWK-Anlagen an der Wärmeerzeugung abhängt, wird aus Gründen des geforderten konservativen Ansatzes der kleinere von beiden Werten als Eingangswert zur Berechnung verwendet. Bild 3: Bilanzkreis Fernwärmeerzeugung Wolmirstedt. Entsprechend der Daten in der Tabelle mit der Energiebilanz des Planjahres 2015 ist: KWK-Anteil = (FW BHKW )/ (FW gesamt) ==> KWK-Anteil = geteilt durch MWh th Anteil der KWK an der Wärmeerzeugung Energiebilanz Planjahr 2015 ==> 79% Konservativer Ansatz: Zur Berechnung des f P,Plan WV und KWK Anteil gem. EEWärmeG wird das Ergebnis Simulation Modell-Lastgang verwendet ==> 76%

11 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 9 3 Zusammenfassung Das Gutachten mit den anhängenden Bescheinigungen der Kennwerte Primärenergiefaktor f P,Plan,WV und Erfüllungsgrad der Anforderungen EEWärmeG EG WV der Wärme des FW-Netzes Wolmirstedt sind von der fp Gutachterin Monika Bell, AGFW-FW erstellt und bescheinigt worden. Zur Information der Fernwärmekunden und von Energieberatern, Architekten und Ingenieuren bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) können folgende Werte für das Fernwärmeversorgungsgebiet in Wolmirstedt zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden: KWK- Wärmeanteil und Erfüllungsgrad EGWV: Anteil KWK Fernwärmenetz Wolmirstedt 76% Erfüllungsgrad Anforderungen EEWärmeG 7 EGWV = 1,53 Primärenergiefaktor des Fernwärmenetz SWWS fp,plan,wv : fp,plan WV = 0,30 Die Bescheinigung der Kennwerte wurde auf der Daten-Basis des Planjahres 2015 und des modellierten Wärmelastgangs zur Einsatzplanung 2015 erstellt. Hinweis zum Vergleich: Der Primärenergiefaktor einer Wärmeerzeugungsanlage mit Gasfeuerung (auch mit Brennwerttechnik) liegt bei f P,WV = 1,1!. Selbst der Primärenergiefaktor einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe im EFH hat mit ca. 0,8 (Arbeitszahl 4 und fp Strom-Mix gemäß EnEV 2,4) noch einen weit höheren Wert als die Fernwärme Wolmirstedt. Monika Bell EEB ENERKO GmbH AGFW-FW Anlagen Datenbasis Bescheinigung Plan-Primärenergiefaktor Bescheinigung EEWärmeG

12 SW Wolmirstedt Monatsbilanzen 2014 BHKW 1 + BHKW 2 Wärmeerzeugung gesamt BHKW +HW 2014 Gaseinsatz Stromerzeugung Wärmeerzeugung Gesamt- Wärme HW Gesamte * 0,905 netto Nutzungsgrad über Gaseins. Wärmerzg. Quelle: h-lastgang 1/4 h-lastgang Zähler (Strom netto) berechnet 2014 MWh Ho MWh Hu MWh MWh MWh MWh SKZ Abweichung ggüber Mittel Jan 1.559, , , ,800 85,7% 2.943, ,330 0, , Feb 2.969, , , ,700 85,6% 1.588, ,047 0, , Mrz 3.240, , , ,600 84,4% 1.188, ,724 0, , Apr 3.087, , , ,100 79,5% 578, ,694 0, , Mai 2.879, , , ,900 81,2% 310, ,315 0, , Jun 1.744, , , ,000 82,1% 61, ,821 0, , Jul 1.644, , , ,900 82,2% 7, ,396 0, , Aug 1.706, , , ,600 83,0% 21, ,264 0, , Sep 2.075, , , ,800 83,7% 41, ,841 0, , Okt 3.899, , , ,600 84,1% 136, ,561 0, , Nov 4.925, , , ,200 84,6% 659, ,030 0, , Dez 5.130, , , ,820 84,6% 1.483, ,341 0, , Gesamt , , , ,020 83,5% 9.021, ,365 0, ,2519E-18 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 10

13 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 11

14 2014 Heizwerke gesamt ,93 MWhHo LIS-Nummer Messstellenname Verwaltung HWges Umrechnung Ho -> Hu Kundenname Heizwerke gesamt 0,905 konservativ Wirkungsgrad Hwe gesamt MWhHo MWhHu Wärme MWh Wärmeerzeugung errechnet mit theoretischem Gesamtwirkungsgrad (nur teilweise Wärmemessung intakt ) , , ,34 Januar 3.613, , , Februar 1.950, , , März 1.458, , , Wirkungsgrad aus PEF 2009 April 710,37 642, , ,00% Mai 381,11 344, , Juni 75,90 68, , Juli 9,20 8, , August 26,60 24, , September 50,39 45, , Oktober 168,15 152, , November 810,10 733, , Dezember 1.821, , , EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 12

15 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite Technische Daten (am Modul) Daton bel Volllast Telllast Treibgas Hu lt.\'va 1 Um' 9,5 100% 75% I 50% zugeflilhrte Leistung_ kw ~1 f- 2 05"8 157_ Gasmeng_e _ Nm'+h ' ) mechamsche Leistung - l.w ll1l ~5$ elektnsche Leistung 11\'hl ll nutzbare thermische Leistung - Gem1seh 1.Stufe 'o.w Öl Wl MotorkOhlwasser t.w 210 r..w_ 1~ - Abgas bel AbkOhlung auf 120 c WJ Sumfne nu121>are, 11\ermlsche LeistunQ kw d 47$ Summe abg~ebene le s~ung 'II.W!Oißl tS abzufllhrenc.le lhetmls~ LeiStunq -- - Gonu.sch 2.Stufe.. \'( WJ Obe.rMchenwarme ca. t.w Im 76 - I - J 1 spez.. Kraftstoffverbrauch ll.whi'~wh ll?j 2,25 2, SchmieröiVerbrauch ca ~ L~ r---9, elek1nscher Wlri<ungsgrad ~ 43,2% % 40,3% l.herm Wlrkun~sgrad,. «1% I 42,2% 438% Gesamtwirkung!grnd "4 I tot 873% ~4% 8411% warmwassgrkfgis: Vor1autle'!!.P!i~r c f--. io- io-90._0 62._0 75_.8 ROcklauftemperatur c ß Warmwasserdurc:hflussmenge_ 1Mb , ' ) liis R otlle\\'911 ZUf R OIVIeltUnllSidlftletiSIOIIlGNIQ U E.r1d:Jrunpon 5/eho 0 10 ~tcflo Roocbd~n 0 10 angcgeeenen Warmen beziehen sich 311 doe Nonn~w~ungengemaß Anhang Ai7NGtehunqen von ClleMn Nolmbolug$bedotl00ngon konncii'ilv V ~ der WOI"'''!!bt'~ lb'tn. e~eos l&t ln oer Au~109uno dor Rt)el<kOhlle<stunoon tgemasm. No~ ) ljol botqc.kschujjef' Es YoVd tur, UQ'M~onen TOleranz von I ~ 11<11 cs.u llbzvfotwendo tlleitmclhe ~unq elno All&legur.gsr~ von lumu:adl mllldostem ~ 10\11. lllr 11oe "~ogur.g Cl«Röeod«< tstung emptohleo.

16 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 14

17 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 15 I<' I ' ~tttlon Ylllls1.:lndlg 8 1-ttel'-4 a~! ~~ ~v ~ L,_, a. ~ISt" eil ~ja LMh Ne~~ ~... L~!U~bl\ ll... l.lllc noch l\1 böoiiieon '""<1. t\1 ~ IJI!4/0'Jtr" ftflkwlt Uot~ ncctlllldlt '*"i~'~ ~cl.l:horto e,on)(tll.ll'*", (J. ggf.~ 1 Ä klt""2'l ""(5 n/u Si i?m(!j I{~ c.lvrt'b, 1 Ut-l.1 ~1fr.-, J J ;) (\ I lj I... rwh Tctnoon Olt~t-l'llli1111 ~ At..of~rbel\llt sm-. r.wa etltstdletde *tf~f("'qoi~ru nd>tft.

18 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 16 Bescheinigung Ober die energetische Bewertung der Fernwärme nach PN (2014-QS) Stadtwerke Wolmirstedt GmbH Erzeugerstandort: STADTWERKE WolmirstedU BHKW 1 und 2, alle Heizwerke FOr das FW-Netz Wolmirstedt qtlt: Gemäß EnEV unter Anwendung cles Arbeitsblattes FW 309-1, Ist der Plan-Primärenergiefaktor FW { ) fp, Plan, WV - 0,300 und gemäß 10 Abs. 3 EEWänneG Ober die Erfülluhg der Nutzungspftfcht nach 3 ln Vert>lndung mit 7 EEWärmeG sind KWK-Anteil der Wärmeerzeugung Erfüllungsgrad 3 i.v. 7 EEWärmeG E~ - - 0,76 1,53 Die Bestimmung des besdleinigten Primärenergiefaktors ftir Femwänne, f,tw ~an gem~ß EnEV 2014, und des Erfüllungsgrades nadl EEWärmeG E~w beruht auf Betriebsdaten 2014, ergänzt um die Planvorgaben zur Modernlslerung und zum angestrebten Wärmeabsatz Im Endausbau. Die Bescheinigung des t.",.., """ Ist goitig bis eine aussagekräftige und gemessene Datenbasis zur Berechnung des fp,pw des realisierten Netzes nach Erreichen des Endausbau - vorliegt. Maximal bis: EEB ENER.KO Ene rglewlrtecharttlch Serahing GmbH EEB Energlewtrt..,haf!lcl>e S""'tung GmbH L8ndwaße Aldenhoven Tel.: +49 (02484) Fax: +49 (02484) lnterr.et www enerito de Aldenhoven, Oipl.-log. (fh) Monlka Bell f,.. Gutacl\ten". Nr.: fw

19 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 17 STADTWERKE Wolmirstedt! Stadtwerke Wolmirstedt GmbH Bescheinl.gung des Wännenetzbetreibers nach 10 Abs. 3 EEWärmcG ü.ber die Erfüllung der Nutzungspflicht nach 3 in Verbindung mit 7 EEWänneG Wärmencttcinspetsung _gesamt Deckungs- Pflicht- ErfiJI/ungs - MV\1> 811teil DA on/eil PA grodeg hiervon aus hocheffizienteil KWK 1? 281 0,76 50% 1,529 kelne Industrielle AbWärme 50% keine Erneuerbaren Energien 50% kein Einsatz von Biogas 30% ErfOUungs.grad der Fernwärme EG FW 1,53 Die Anforderungen ar) die Watmellef&rUng nocn 3 in Verbindung mit 7 und Anlage VII EEWlilmeG sind erfuiii? Ja Name ~es WärmenetzutJeibers N<trne des Wärmenetzes Lage des Netzes Ansl>ll!Ctipa1'!fier Femwi!Tn8/Eigenefz8l~gung itejefon E moil 7<!itraum der Pat<ffibasls Ieu S..cllelnlgung 1St gölt)g bl Fernwilrmo Notz Sta<ltwetke Wolmirs~ Wolm~ GmbH~~-~~~~~~~ Oipllng, Ha11old ~Uther e-mall~ t\.julher@sb>d\we(\le-wolmlrstedt.ae teilweise 201. P]!indaten Vo~iegeJ\ aussagekräftiger Beüiebsdillen Ei1dausbau:!>Oc/lstens bis 02.03,2018 Darum Unterschrift Wärmenetzbetreiber Oie Berechnungen zur Zusammensetzung der \!\fafme wurden durchgefdhrt von: EEB ENERKO Energiewif1Sehaflliche Berarung GmbH Aldenhoven, landsit. 20 Tel.: +49 (0) 2464/971 3 Fax: +49 (0) 2464/ll www enetk,o.de --3 U81'.NEIUlO E Qitwhuehti'IHcl'l 11 '"0\' c:;mbw Aldenhoven Datum Oipl. lng. (FH) Monika Bell monika bell@enetkode!p-gutachterin: AGFW-FW

20 EEB ENERKO Energetische Bewertung der FW der SW Wolmirstedt Seite 18 Quellen: [i] EnEV Energieeinsparverordnung für Gebäude Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverdnung EnEV) vom , In Kraft getreten am [ii] [iii] EnEV 2014: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV), (BGBl. I S. 1519), Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v I 3951 dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG Nr. L 1 S. 65). 13 und EU- Richtlinie 92/42/EWG vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (ABl. EG Nr. L 167 S. 17, L 195 S. 32), zuletzt geändert durch EU Richtlinie 2005/32/ vom 6. Juli (ABl. EU Nr. L 191 S. 29). DIN V 18599: , berichtigt durch DIN V Berichtigung 1: und durch DIN V Berichtigung 1: [iv] Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich; Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz EEWärmeG vom , zuletzt geändert vom Europarechtsanpassungsgesetz vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619 vom ) am [v] FW 309-5, AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 5 Energetische Bewertung von Fernwärme - Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG - Juni 2012

Kurzbericht. Zertifizierung des Primärenergiefaktors nach FW 309 Teil 1 für das Fernwärmenetz Langballig der Stadtwerke Flensburg GmbH

Kurzbericht. Zertifizierung des Primärenergiefaktors nach FW 309 Teil 1 für das Fernwärmenetz Langballig der Stadtwerke Flensburg GmbH Kurzbericht Zertifizierung des Primärenergiefaktors nach FW 309 Teil 1 für das Fernwärmenetz Langballig der Stadtwerke Flensburg GmbH Bearbeiter: Claus Hartmann, geprüfter Gutachter AGFW (f P -Gutachter-Nr.

Mehr

Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen

Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der

Mehr

Kurzbericht. Zertifizierung des Primärenergiefaktors nach FW 309 Teil 1 für das Fernwärmenetz Tarp der Stadtwerke Flensburg GmbH

Kurzbericht. Zertifizierung des Primärenergiefaktors nach FW 309 Teil 1 für das Fernwärmenetz Tarp der Stadtwerke Flensburg GmbH Kurzbericht Zertifizierung des Primärenergiefaktors nach FW 309 Teil 1 für das Fernwärmenetz Tarp der Stadtwerke Flensburg GmbH Bearbeiter: Claus Hartmann, geprüfter Gutachter AGFW (f P -Gutachter-Nr.

Mehr

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 16 Dr. Justus Achelis, DIBt Die Bundesregierung hat auf Grund der 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2, des 3 Abs.

Mehr

Die Wärmepumpe in EnEV und EEWärmeG

Die Wärmepumpe in EnEV und EEWärmeG 10. Wärmepumpen Fachtagung am 08.07.2010 im Kameha, Bonn Die Wärmepumpe in EnEV und EEWärmeG Was gilt? Wie geht s? Wärmepumpe in der EnEV Das Wort findet sich nur an zwei Stellen unter der Überschrift

Mehr

KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1

KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1 Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1 Grundprinzip Effizienz Wirkungsgrad Getrennte Energieerzeugung Strom und Wärme werden unabhängig voneinander in getrennten Prozessen erzeugt (Kraftwerk oder Heizkessel)

Mehr

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz?

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG Baden Württemberg) 5. Fachinformationsabend "Heizungserneuerung gewusst wie!" Britta Neumann Seite 1 Warum gibt es das EWärmeG?

Mehr

Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV»

Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV» Die Kosten im Blick Erfüllung der Pflichten nach EEWärmeG, EWärmeG und EnEV» EnBW Energie Baden-Württemberg AG V-CE Rudolf Schiller Zukunft Biomethan - Ergebnisse Berlin 2. Dezember 2014 Ihr Referent Rudolf

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S

E N E R G I E A U S W E I S Gültig bis: 26.02.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Neubau eines Studentenwohnheimes Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche

Mehr

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht

Mehr

EnEV und Fernwärme. Berechnung von Primärenergiefaktoren nach FW 309-1

EnEV und Fernwärme. Berechnung von Primärenergiefaktoren nach FW 309-1 24. März 2014 und Fernwärme Berechnung von Primärenergiefaktoren nach FW 309-1 Die Energieeinsparverordnung begrenzt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf von Gebäuden. Dieser wird einerseits durch

Mehr

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und

Mehr

10.06.2015. Klima-Forum 02-2015 Thema Energie Fernwärme Verdichtung

10.06.2015. Klima-Forum 02-2015 Thema Energie Fernwärme Verdichtung Klima-Forum 02-2015 Thema Energie Fernwärme Verdichtung 2 Klimaschutzkonzept der Landeshauptstadt Schwerin, Maßnahmen im Handlungsfeld der Energieversorgung Kurzbezeichnung Titel der Einsparmaßnahme CO

Mehr

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Contracting dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Stadt Bad Oldesloe 100% Stadt Mölln 100% Stadt Ratzeburg 100% 1/3 1/3 1/3 Energievertrieb in eigenen und fremden Netzgebieten 100% 51% 36% Gasnetze

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erfenschlager Straße 73 Neubau Projekthaus METEOR 2 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz

Mehr

Energieeffiziente Wärmeversorgung: Die Rolle von Erdgas

Energieeffiziente Wärmeversorgung: Die Rolle von Erdgas Energieeffiziente Wärmeversorgung: Die Rolle von Erdgas Wohnungswirtschaftlicher Dialog Mitteldeutschland Gera, 14. September 2015 goldgas SL GmbH/VNG Gruppe - Dipl.-Ing. Matthias Sommer Ihr Energiepartner

Mehr

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434

Mehr

Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse

Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Neues aus der Praxis der Energieeffizienz EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Elektroinstallateur - Meister Gebäudeenergieberater

Mehr

Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015

Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

2015 Ingenieurbüro Eilers

2015 Ingenieurbüro Eilers EnEV2016: Was ändert sich? Verschärfung der Primärenergiegrenzwerte für den ab dem 1.1.2016 um 25% (das Referenzgebäude bleibt unverändert) Spezifischer Transmissionswärmeverlust H T wird auf den H T-Wert

Mehr

10.06.2019. Technische Universität Dresden Dezernat 4 Bergstraße 69 01069 Dresden 11.06.2009. Institutsgeb. für Lehre und Forschung

10.06.2019. Technische Universität Dresden Dezernat 4 Bergstraße 69 01069 Dresden 11.06.2009. Institutsgeb. für Lehre und Forschung 1.6.219 Lieg.Nr. EA33 Geb.Nr. EA33-3522-3523 Institutsgeb. für Lehre und Forschung August-Bebel-Str. 2, 1219 Dresden TU Dresden Haus 83 und Haus 94 1973 5.54 m² Dieses Gebäude 7 5 1 15 2 >2 Vergleichswert

Mehr

Nahwärme aus erneuerbaren Energien in Oberding

Nahwärme aus erneuerbaren Energien in Oberding Inhalt Nahwärme aus erneuerbaren Energien in Oberding Oberding, 8.12.2011 Information zum Anschluß an das Nahwärmenetz Themen Erneuerbare Energien - ohne Alternative! Sachstand im Nahwärmenetz Der einzelne

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.03.2018 Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Kapellenstr.

Mehr

KlimaExpo.NRW Der Beitrag der Thermischen Behandlung 17.11.2014. KWK-Kommune Iserlohn

KlimaExpo.NRW Der Beitrag der Thermischen Behandlung 17.11.2014. KWK-Kommune Iserlohn KlimaExpo.NRW Der Beitrag der Thermischen Behandlung 17.11.2014 KWK-Kommune Iserlohn Dr. Angela Sabac-el-Cher, Geschäftsführerin der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbh, Iserlohn Reiner

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

0 50 100 150 200 250 300 350 und mehr. Verwaltungsgebäude mit Bibliothek, Hörsaal. Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau.

0 50 100 150 200 250 300 350 und mehr. Verwaltungsgebäude mit Bibliothek, Hörsaal. Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau. Erstellt am: 20.02.2006 Gesamtbewertung Primärenergiebedarf Dieses Gebäude 73,1 kwh/(m²a) 0 50 100 150 200 250 300 350 und mehr Neubau modernisierter Altbau Hauptnutzung Adresse Baujahr Gebäude Baujahr

Mehr

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Bericht über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Gemäß Artikel 5 Abs. 3 bzw. Artikel 10 Abs. 1 der KWK Richtlinie hat Österreich einen Bericht über das System

Mehr

Fallbeispiele. Fallbeispiele zur Vorlesung Richard Kuttenreich. Fallbeispiel Stadtwerke Neuburg Heizwerk B2 - Lösung - WS 2013 2014.

Fallbeispiele. Fallbeispiele zur Vorlesung Richard Kuttenreich. Fallbeispiel Stadtwerke Neuburg Heizwerk B2 - Lösung - WS 2013 2014. Fallbeispiele Fallbeispiele zur Vorlesung Richard Kuttenreich Fakultät Maschinenbau und Verfahrenstechnik Fallbeispiel Stadtwerke Neuburg Heizwerk B2 - Lösung - WS 2013 2014 Prof. Richard Kuttenreich Fakultät

Mehr

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Mehrfamilienhaus 1896 1896

Mehr

Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!!

Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!! Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!! Jeder muss ab 01.05. 2014 in einer Anzeige- egal ob Zeitung oder Internetden Energieverbauch laut Energieausweis

Mehr

Energie gewinnt - sparen und gewinnen

Energie gewinnt - sparen und gewinnen Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Energie gewinnt - sparen und gewinnen Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Quelle: UfU e.v. / Klimaschutz und Bildung Die Beispielrechung der Gewinnermittlung Die

Mehr

Kennwerte Umweltfaktoren. 1. Kurzinfo

Kennwerte Umweltfaktoren. 1. Kurzinfo Kennwerte Umweltfaktoren 1. Kurzinfo In Umweltbilanzen werden die über die Gebäudegrenze in das Gebäude hinein fließenden Energien ( siehe Wärmeenergie, Hilfsenergien, Stromverbrauch) zusätzlich aufgrund

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 27.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilien Adresse Marktstraße 6, 91804 Mörnsheim Gebäudeteil Wohnungen Baujahr Gebäude 1700 zuletzt saniert 1992 Baujahr Anlagentechnik 1992 Anzahl Wohnungen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien

Mehr

Prüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher Ortsrand in Ditzingen

Prüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher Ortsrand in Ditzingen Ingenieurbüro ebök Schellingstraße 4/2 D-72072 Tübingen Tel. 0 70 71 93 94 0 Fax 0 70 71 93 94 99 www.eboek.de mail@eboek.de Prüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher

Mehr

DIE STEUERLICHE ANERKENNUNG UND FÖRDERUNG VON GEBÄUDESANIERUNGEN

DIE STEUERLICHE ANERKENNUNG UND FÖRDERUNG VON GEBÄUDESANIERUNGEN DIE STEUERLICHE ANERKENNUNG UND FÖRDERUNG VON GEBÄUDESANIERUNGEN 1 Überblick Geplant: Förderung der energetischen Sanierung 1. Abschreibungsumfang 2. Voraussetzungen 3. Aussichten Gekippt: Warum hat diese

Mehr

EnEV 2013... Ausblick 2014

EnEV 2013... Ausblick 2014 2013 JAHRESFACHTAGUNG 24. Mai 2013 EnEV 2013... Ausblick 2014 Eckhard Zink Das Wichtigste zuerst! In 5 bis 6 Jahren dürfen Gebäude keine Energie mehr verbrauchen! ab 31.12.2020 alle neuen Gebäude: Niedrigstenergiegebäude

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Marktgemeinde Waal Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische

Mehr

Gutachten. Prüfung des Vorliegens der Hocheffizienz der in das Fernwärmenetz Zentralnetz einspeisenden KWK - Anlagenteile (Bilanzdaten 2007 bis 2009)

Gutachten. Prüfung des Vorliegens der Hocheffizienz der in das Fernwärmenetz Zentralnetz einspeisenden KWK - Anlagenteile (Bilanzdaten 2007 bis 2009) Gutachten Prüfung des Vorliegens der Hocheffizienz der in das Fernwärmenetz Zentralnetz einspeisenden KWK - Anlagenteile (Bilanzdaten 2007 bis 2009) Im Auftrag der Stadtwerke Lemgo GmbH Leipzig, den 11.05.2010

Mehr

Fernwärme-Erschließung für das Baugebiet Auf dem Kalverradd

Fernwärme-Erschließung für das Baugebiet Auf dem Kalverradd Fernwärme-Erschließung für das Baugebiet Auf dem Kalverradd 1 Baugebiet Auf dem Kalverradd Daten und Fakten 213 Grundstücke für Einfamilienhaus- bzw. Doppelhaus-Bebauung 12 Grundstücke für RH Bebauung

Mehr

Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014)

Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014) Hinweise zur Erstellung eines Energieausweises Stand: 1.8.2014 Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014) Energieausweise gibt es nur für ganze Gebäude - nicht für Wohnungen Die Energie-Einsparverordnung

Mehr

Ener g!eaus?els für Wohngebäude

Ener g!eaus?els für Wohngebäude Ener g!eaus?els für Wohngebäude gemäß den ää 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1 Mehrfamilienhaus Nitzschkaer Str. 5a+ b, 04808 Burkartshain 1993 1993 15 1194,432 m2 :'-??. Neubau -l Vermietung /

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude freiwillige Aushangseite bedarfsbasierter Energieausweis Gültig bis: typ Adresse Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen nutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass

Mehr

ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien

ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in

Mehr

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom 26.05.2008

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom 26.05.2008 Teil 9 vom 26.05.2008 Auslegung zu 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007... 3 Berechnungsansatz für teilbeheizte Keller Auslegung zu 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007... 4 Berechnung des spezifischen,

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Gemeinde Biessenhofen Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische

Mehr

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz

Mehr

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Gültig bis: 30.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen 1929 Gebäudenutzfläche 565,20 Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung

Mehr

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Kraft Wärme Kopplung Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, die

Mehr

Fernwärme. Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Ostfalia - Hochschule Wolfenbüttel

Fernwärme. Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Ostfalia - Hochschule Wolfenbüttel Fernwärme Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Ostfalia - Hochschule Wolfenbüttel 1 Studie Nah- und Fernwärmenetze (Jagnow/Wolff) Verfügbar unter: www.delta-q.de Empfehlungen werden gegeben für: die Abkopplung

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 10.2.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Parkstraße 1, 10000 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 1956 1993 13

Mehr

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband

Mehr

klimafit Energie- & Kosteneffizienz in Unternehmen Einsatz erneuerbarer Energien Ein Projekt der klima offensive Augsburg

klimafit Energie- & Kosteneffizienz in Unternehmen Einsatz erneuerbarer Energien Ein Projekt der klima offensive Augsburg klimafit Energie- & Kosteneffizienz in Unternehmen Einsatz erneuerbarer Energien 5 Ein Projekt der klima offensive Augsburg klimafit 58 % der kommunalen CO2-Emissionen in Augsburg werden durch Gewerbe

Mehr

Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh

Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh Referenzbau- und anlagentechnik für Wohngebäude: EnEV 2014 gilt ab 01.05.2014

Mehr

Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kw el

Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kw el Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kw el nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kw el...1 Bitte beachten Sie, dass das BAFA für die Bearbeitung dieses

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 21.02.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Reihenhaus Matthias-Erzberger-Str.

Mehr

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen Informationsblatt für die auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen < 30 kwp im Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH Netzanschluss Berlin Puschkinallee 52 12435 Berlin info@stromnetz-berlin.de www.stomnetz-berlin.de

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Gemeinde Günzach Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische und

Mehr

Bremer Impulse: Bauen + Energie Lehrgang Modernisierungs-Baumeister

Bremer Impulse: Bauen + Energie Lehrgang Modernisierungs-Baumeister Bremer Impulse: Bauen + Energie Teil 2: Blockheizkraftwerke Ein Projekt der Bremer Impulse: Bauen + Energie Schwerpunkte Blockheizkraftwerke Grundlagen Kraft--Kopplung (KWK) Wie viel Energie lässt sich

Mehr

Energieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz

Energieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz / Energieberatung / Wärmegesetz -Grundlagen - Dipl.-Ing. Josef Broll 24.06.2008 Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart www.stz-egs.de Zur Einstimmung Heizölpreis bei knapp 1 /Ltr.!! Heizölpreis ct / Ltr.] Energieeffizienz:

Mehr

Kennwerte für energieeffiziente Wohnungslüftungsgeräte

Kennwerte für energieeffiziente Wohnungslüftungsgeräte Forschungs-Informations-Austausch R. P. Strauß, T. Seebörger Kennwerte für energieeffiziente Wohnungslüftungsgeräte Forschungsberichte ISBN 3-938210-17-6 FGK Nr. 128 11/06 zeta - Zentrum für energieeffiziente

Mehr

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

Greenpeace Energy und die Energiewende

Greenpeace Energy und die Energiewende Greenpeace Energy und die Energiewende Marcel Keiffenheim Leiter Energiepolitik, Greenpeace Energy Das sagen die großen Energiekonzerne heute: 2 Das sagten die großen Energiekonzerne vor einem Jahrzehnt:

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 10.02.2021 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1966 / 1994 Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche (A N ) 355,2 m² Erneuerbare Energien

Mehr

Der Energieausweis. Transparenz

Der Energieausweis. Transparenz Der Energieausweis mehr Transparenz Der Energieausweis www.ista.de Energie effizient nutzen Kühlschränke und Waschmaschinen werden schon lange nach Energieeffizienzklassen beurteilt, auch bei Autos hängt

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Strom und Wärme. für mein Haus. Neubau und Modernisierung

Strom und Wärme. für mein Haus. Neubau und Modernisierung Strom und Wärme für mein Haus Neubau und Modernisierung STROM UND WÄRME FÜR MEIN HAUS Neubau und Modernisierung Klaus Oberzig LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, das erste Halbjahr 2013 war von heftigen Auseinandersetzungen

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 05.11.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude Reisholzer Werftstrasse 38-40 40589 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1994 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger

Mehr

Energetisches Gutachten ISOSPANHAUS I

Energetisches Gutachten ISOSPANHAUS I Energetisches Gutachten ISOSPANHAUS I Auftraggeber ISOSPAN Projekt- Entwicklung Julie-Pöhler-Straße 2 74564 Crailsheim Datum 15.05.2012 Gebäudeart Wohngebäude Baujahr Neubau nach EnEV:2009 Angestrebtes

Mehr

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 27.09.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 04.08.018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Oberferrieder Str. 9 90556 Burgthann / Unterferrieden Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1800 im 19. Jahrhundert Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik

Mehr

Neuerungen EnEV Stand 5/2016

Neuerungen EnEV Stand 5/2016 Die geltende EnEV 2014 fordert seit dem 1. Januar 2016 einen höheren energetischen Standard für neu geplante und zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude. Regelungen der Energieeinsparverordnung Die aktuellste

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Erste Erfahrungen mit einem BHKW im TV-Vital

Erste Erfahrungen mit einem BHKW im TV-Vital BLSV-Bezirk Mittelfranken, Großvereine, Di. 08.02.2011 Referent: Jörg Bergner, Diplom-Sportökonom Geschäftsführer des TV 1848 Erlangen e.v. Stellv. BLSV-Bezirksvorsitzender Mittelfranken Herzlich Willkommen

Mehr

EN ERG 1 EAUSWEISfürWohngebäude

EN ERG 1 EAUSWEISfürWohngebäude trag.plan.ing ~ ~-ü~~g~~ei~s_c_haft 0-I EN ERG EAUSWEISfürWohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Wohnhaus Adickesallee 63-65 60322

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 3.0.08 Gebäude Gebäudetyp Zweifamilienhaus Adresse Muster, 45000 Muster Gebäudeteil Haus Baujahr Gebäude 94 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 980 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

2) Die Genossenschaft und ihre Mitgliedsformen

2) Die Genossenschaft und ihre Mitgliedsformen Nahwärmeversorgung Klein Meckelsen Informationen im Überblick 1) Das Wärmekonzept - Die Idee mit der Genossenschaft - Was ist konkret anders als bisher? - Wer kann mitmachen? 2) Die Genossenschaft und

Mehr

Erfassungsbogen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis nach EnEV 2014

Erfassungsbogen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis nach EnEV 2014 Wattladen GmbH St. Florian Straße 3 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152-932621 Fax: 06152-932610 www.wattladen.de info@wattladen.de Vorbemerkungen zum Erfassungsbogen für verbrauchsbasierte Energieausweise Dieser

Mehr

Der Energieausweis nach EnEV 2007

Der Energieausweis nach EnEV 2007 Der Energieausweis nach EnEV 2007 Seite 1 Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis ist ein Dokument für ein Gebäude, das die energetischen Eigenschaften des Gebäudes über eine Energiekennzahl darstellt:

Mehr

Energiekonzeptstudie für die Gereuthsiedlung in der

Energiekonzeptstudie für die Gereuthsiedlung in der Energiekonzeptstudie für die Gereuthsiedlung in der Stadt Bamberg Konzept zur energetischen Sanierung der Gereuthsiedlung mit zentraler Wärmeversorgung Google maps 1. Zusammenfassung Die Stadt Bamberg

Mehr

Herzogenaurach auf dem Weg zu einer energieautarken Gemeinde. Agenda 21 / 2011-05-25 Seite 1 von 69

Herzogenaurach auf dem Weg zu einer energieautarken Gemeinde. Agenda 21 / 2011-05-25 Seite 1 von 69 Herzogenaurach auf dem Weg zu einer energieautarken Gemeinde Agenda 21 / 2011-05-25 Seite 1 von 69 Anteile am Stromverbrauch verteilt nach Verbrauchergruppen Agenda 21 / 2011-05-25 Seite 8 von 69 Energieverbrauch

Mehr

VEREINFACHTES VERFAHREN FÜR DEN VOLLZUG DER EX-POST- KORREKTUREN UND FÜR DIE UMSETZUNG DER AUSLASTUNGSKORREKTURREGEL FÜR DIE ERSTE HANDELSPERIODE

VEREINFACHTES VERFAHREN FÜR DEN VOLLZUG DER EX-POST- KORREKTUREN UND FÜR DIE UMSETZUNG DER AUSLASTUNGSKORREKTURREGEL FÜR DIE ERSTE HANDELSPERIODE Stand: Januar 2008 VEREINFACHTES VERFAHREN FÜR DEN VOLLZUG DER EX-POST- KORREKTUREN UND FÜR DIE UMSETZUNG DER AUSLASTUNGSKORREKTURREGEL FÜR DIE ERSTE HANDELSPERIODE Hinweise an die Betreiber zur Ermittlung

Mehr

Wärmeverbund mit Holz oder Abwärme wie bringt das ein Stadtwerk neben Gasnetz unter einen Hut? Mathieu Moggi Aziende Industriali di Lugano SA (AIL)

Wärmeverbund mit Holz oder Abwärme wie bringt das ein Stadtwerk neben Gasnetz unter einen Hut? Mathieu Moggi Aziende Industriali di Lugano SA (AIL) Wärmeverbund mit Holz oder Abwärme wie bringt das ein Stadtwerk neben Gasnetz unter einen Hut? Mathieu Moggi Aziende Industriali di Lugano SA (AIL) AIL SA was bieten wir AIL SA ist ein EW das Strom, Gas,

Mehr

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3.

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3. Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2005) Auf Grund des 11 des

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Einfamilienhaus 1959 1998 1 162,0 m² Erneuerbare

Mehr

Bestimmung des Primärenergiefaktors. auf Basis der Jahre Fernwärmeverbund Ruhr. STEAG Fernwärme GmbH

Bestimmung des Primärenergiefaktors. auf Basis der Jahre Fernwärmeverbund Ruhr. STEAG Fernwärme GmbH von STEAG Energy Services GmbH Seite 1 von 10 Rüttenscheider Str. 1-3 45128 Essen Datum 17.09.2012 Bearbeiter Richard Tinkloh (AGFW-FW-609-186) Bestimmung des Primärenergiefaktors auf Basis der Jahre 2009-2011

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 29.07.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Heim/Herberge C Dr.- Gessler- Str.: 1-7, 93051 Regensburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1977 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1996 Anzahl

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Ertragsprognose BHKW Datenaufnahme Datum

Ertragsprognose BHKW Datenaufnahme Datum Datenaufnahme Datum 9.4.14 letzte Änderung Frau/Herr/Fam: Name: Straße: PLZ / Ort: WEG BHKW-Auswahl 2 Stk. Gas-BHKW 84, kw Deckung 54,15% Wärmeversorgung bisher: Öl Baujahr des bisherigen Kessels: 2 des

Mehr